Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM
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- Hansi Leonard Eberhardt
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1 Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab Beschluss: Seite 1 von 5
2 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung für Diplom- und Zertifikatslehrgänge an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 8. Mai 2008, beschliesst: 1. Geltung Diese Studienordnung regelt in Ergänzung zur Rahmenstudienordnung für Diplom- und Zertifikatslehrgänge an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 8. Mai 2008 den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM (DAS ÖFS) der ZHAW School of. 2. Kosten Die Kosten für den DAS ÖFS werden in den Anmeldeunterlagen veröffentlicht. 3. Zulassung 3.1 Allgemeine Zulassungsbedingungen Die Zulassung zum DAS ÖFS setzt voraus: Abschluss einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder Abschluss einer kaufmännischen Lehre bzw. einer höheren Fachschule oder eine andere mit einem Hochschulabschluss vergleichbare berufliche Kompetenz und Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der öffentlichen Verwaltung oder einem verwaltungsnahen Betrieb bzw. in einer NPO (Bereich Finanzen/Steuern). Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung. 3.2 Zusätzliche Zulassungsbedingungen bei Fehlen eines Hochschulabschlusses Bei Interessierten ohne Hochschulabschluss erfolgt eine Beurteilung der Aus- und Weiterbildung sowie der beruflichen Erfahrungen. Auf der Basis dieser Gleichwertigkeitsprüfung wird über die Zulassung zum Studium entschieden. Die Studienleitung behält sich zudem vor, Referenzen einzuholen sowie die Interessierten zu einem Gespräch einzuladen. Des Weiteren wird bei Interessierten ohne Hochschulabschluss: Beschluss: Seite 2 von 5
3 - der erfolgreiche Besuch der Akzesskurse Recht und Rechnungswesen - zusätzlich zu den geforderten 3 Jahren Berufserfahrung eine weitere qualifizierte Praxiserfahrung von mindestens 3 Jahren vorausgesetzt. 4. Dauer und Art des Studiums Das Studium umfasst 30 Credits. Es wird als berufsbegleitendes Studium angeboten und setzt sich aus Kontaktlektionen und Selbststudiumsanteilen zusammen. Das Studium dauert circa 2 Jahre. Die Studienleitung kann in Ausnahmefällen eine Verlängerung bewilligen. 5. Anrechnung von Vorkenntnissen 5.1 Anrechnung beruflicher Tätigkeit Eine Anrechnung beruflicher Tätigkeit ist nicht möglich. 5.2 Anrechnung von IVM-Akzesskursen Ein am IVM absolvierter Akzesskurs behält bis zum nächst möglichen Lehrgangsstart seine Gültigkeit. Danach wird das Attest nicht mehr für den Eintritt in den Lehrgang anerkannt. Die Prüfung des Akzesskurses ist zu wiederholen. 5.3 Anrechnung des Abschlusses CAS in Öffentliche Finanzen und Steuern (Abschlüsse bis 2011) Der erfolgreiche Abschluss des Zertifikatslehrgang CAS in Öffentliche Finanzen und Steuern nach alter Form (bis 2011) wird angerechnet. 6. Modulplan Das Studium setzt sich wie folgt zusammen: Modul: Recht. Betriebs- und Volkswirtschaftslehre 6 Credits Modul: Verwaltungsmanagement 6 Credits Modul: Finanz- und Steuerrecht 6 Credits Modul: Spezialthemen des öffentlichen Finanz- und Steuerwesen 6 Credits Modul: Diplomarbeit 6 Credits Beschluss: Seite 3 von 5
4 7. Leistungserbringung und Modulbewertung Die geforderte Leistungserbringung muss für jedes Modul lückenlos erbracht werden. Die Noten der numerischen Leistungsnachweise werden auf Zehntelnoten gerundet. Die Modulbewertung basiert auf den Leistungsnachweisen des Moduls und erfolgt mittels Noten in Halbnotenschritten. Details dazu sind in der Modulbeschreibung ersichtlich. Die Studienleitung gibt die Termine und Modalitäten der Leistungsnachweise rechtzeitig bekannt. Ein Modul gilt als bestanden und die entsprechende Anzahl Credits als erworben, wenn: alle massgebenden Leistungsnachweise erbracht und die Präsenzpflicht erfüllt wurden, die numerische Modulbewertung 4.0 oder besser ist, alle nicht numerisch bewerteten Kurse bestanden sind. Bei Nicht-Bestehen des Moduls sind alle nicht bestandenen Leistungsnachweise zu wiederholen (kostenpflichtig). Eine erneute Zulassung nach einer dreijährigen Karenzfrist ist möglich. Schon erworbene Module verlieren jedoch ihre Gültigkeit und müssen neu absolviert werden. Bereits erfolgreich absolvierte Zertifikatslehrgänge behalten ihre Gültigkeit. 8. Präsenz Es gilt bei allen Kursen eine Präsenzpflicht von mindestens 80%. Bei gewissen Kursen kann die Studienleitung eine Anwesenheit von 100% verlangen (siehe Modul- und/oder Kursbeschreibungen). Abwesenheiten werden nur aus zwingenden Gründen (gemäss Punkt 4.7 der Rahmenstudienordnung) anerkannt. Die Studienleitung behält sich vor, bei mangelnder Präsenz zusätzliche Vorgaben zu machen. 9. Modulanmeldung Die Anmeldung zum Studium beinhaltet die Anmeldung für die Module sowie die zugehörigen Leistungsnachweise und verpflichtet dazu, diese zu erbringen. 10. Diplomarbeit Die Diplomarbeit wird am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Absolvierung der restlichen Module geschrieben. Ist die Gesamtnote der Diplomarbeit ungenügend oder fällt der formale oder inhaltliche Teil auch nach der Nachbesserungsfrist ungenügend aus, gilt die Diplomarbeit als nicht bestanden. Sie Beschluss: Seite 4 von 5
5 kann einmal wiederholt werden. Dabei muss ein neues Thema gewählt werden. Sowohl die Nachbesserung als auch die Wiederholung der Diplomarbeit sind kostenpflichtig. Die Nachbesserung führt im besten Fall zur Note 4.0. Weitere Details sind im Leitfaden zur Diplomarbeit ersichtlich. 11. Studienabschluss Das Studium im DAS ÖFS ist erfolgreich abgeschlossen, wenn gesamthaft 30 Credits gemäss Modulplan erworben sind. 12. Abschlussbewertung Die Note der Abschlussbewertung (Abschlussnote) ergibt sich aus dem nach Credits gewichteten arithmetischen Durchschnitt der numerischen Modulnoten gemäss Modulplan. Die Abschlussnote wird auf Hundertstelnoten gerundet. 13. Abschlussdokumente Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs wird von der ZHAW das Diplom Diploma of Advanced Studies (DAS) in Öffentliche Finanzen und Steuern verliehen. Zusätzlich wird vom IVM der Kantonale Fachausweis Fachmann/Fachfrau Öffentliche Finanzen und Steuern IVM verliehen. Der Absolvent bzw. die Absolventin erhält ein Zeugnis mit folgenden Inhalten: besuchte Module mit den erworbenen Credits Modulbewertungen 14. Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am in Kraft. Sie ersetzt das bisherige Reglement Studienordnung für den Zertifikatslehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM in der Fassung vom Übergangsregelung Studierende, die den Kantonalen Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM vor 2012 begonnen haben und ihn damit in bisheriger Form absolvieren, unterstehen noch dem Reglement Studienordnung für den Zertifikatslehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM in der Fassung vom Beschluss: Seite 5 von 5
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