Förderprogramm Energie Kanton Zürich
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- Benjamin Peters
- vor 8 Jahren
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1 Förderprogramm Energie Kanton Zürich mit Spezialaktionen 2009
2 Noch nie war der Zeitpunkt so günstig Liebe Hauseigentümerin, lieber Hauseigentümer Ihre Investitionen sind gerade jetzt wichtig, denn sie beleben die einheimische Wirtschaft. Wenn Sie Ihr Haus jetzt energetisch modernisieren, leisten Sie aber auch einen hochwillkommenen Beitrag fürs Klima. Und Sie sparen doppelt: Vergünstigungen und Fördermittel reduzieren Ihre Investitionen und dank tieferen Heizkosten profitieren Sie auch noch Jahre nach der Modernisierung. Mit den tiefen Zinsen und den aufgestockten öffentlichen Förderbeiträgen lohnt sich eine Modernisierung momentan übrigens besonders. Neben der kantonalen Förderung sind auch andere Programme aktiv. Bei der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle ist es das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen, welches dank kantonaler Mittel höhere Förderbeiträge auszahlt und den Anwendungsbereich erweitert. Aber bitte beachten Sie: Zur Förderung der Wirtschaft sollen die Spezialaktionen rasch wirken. Einige davon sind darum auf das Jahr 2009 beschränkt. Die folgende Doppelseite gibt Ihnen einen Überblick über die Spezialaktionen. Für Ihren Beitrag zugunsten der Umwelt und der heimischen Wirtschaft bedanke ich mich herzlich. Markus Kägi, Regierungsrat PS: Behalten Sie den Überblick lassen Sie sich zu günstigen Konditionen beraten. Informationen dazu finden Sie auf der Rückseite.
3 Das Förderprogramm Energie Bereiche und Beiträge Gültig 1. April bis 31. Dezember 2009 Förderbereich Gebäudesanierung Beiträge zuständig MINERGIE-Sanierungen Sanierung bestehender beheizter Gebäude für die ersten 1000 m 2 Kanton nach dem MINERGIE-Standard ohne Energiebezugsfläche 60 Fr./m 2 Beitrag Klimarappen für die weiteren m 2 40 Fr./m 2 MINERGIE-Sanierungen mit Beitrag für die ersten 1000 m 2 30 Fr./m 2 Klimarappen für die weiteren m 2 20 Fr./m 2 Im Minergie-P-Standard erstellte Ersatzneubauten 100 Fr./m 2 Energiebezugsfläche des Altbaus Gebäudehüllensanierung Wärmedämmung an Dach, Wand und Boden Die Förderung des Gebäudeprogramms Stiftung sowie Fensterersatz bei mit Öl oder Gas der Stiftung Klimarappen werden Klimabeheizten Gebäuden gemäss den Be- durch den Kanton um 33 Prozent rappen stimmungen des Gebäudeprogramms der erhöht. Stiftung Klimarappen Förderbeiträge gemäss den Bestimmungen der Stiftung Klima- rappen plus 33 Prozent vom Kanton. Wärmedämmung an Dach, Wand und Boden sowie Fensterersatz bei nicht fossil beheizten Gebäuden (Gebäude mit Holz-, Elektro-Heizungen, Fernwärme) Förderbereich Haustechnik Grosse Holzheizungen Neue Holzheizungen ab 300 kw Leistung 100 Fr. /MWh nutzbare Jahresenergie* Kanton (ab 150 kw Leistungen bei Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 30 Prozent) mit und ohne Wärmenetze Wärmenutzung aus Wasser und Abwasser Anlagen zur Nutzung von Wärme aus 100 Fr. /MWh nutzbare Jahresenergie Kanton Grundwasser und Oberflächengewässern sowie aus geklärtem Abwasser, sofern die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4 für Raumheizung resp. 3 für Warmwasser erreicht. Abwärmenutzung Anlagen zur Nutzung von Abwärme eines 100 Fr. /MWh nutzbare Jahresenergie Kanton Industrieprozesses sowie aus Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), sofern der Abwärmeproduzent und der oder die Abwärmenutzer nicht identisch sind
4 Beiträge zuständig Erweiterung Wärmenetze Erweiterung und Verdichtung bestehender 80 Fr./MWh nutzbare Jahresenergie Kanton Wärmenetze mit Nutzung erneuerbarer beim Anschluss von Altbauten Energie oder Abwärme 40 Fr./MWh nutzbare Jahresenergie beim Anschluss von Neubauten Ersatz Wärmeerzeuger Ersatz des Wärmeerzeugers in Anlagen, 40 Fr. /MWh nutzbare Jahresenergie* Kanton welche die obgenannten Subventionsbedingungen erfüllen und noch nie Subventionen im Sinne von 16 EnG erhalten haben Thermische Solaranlagen Thermische Solaranlagen für Warmwasser- Grundbeitrag pro Anlage Fr plus Kanton erwärmung oder Heizungsunterstützung mit flächenabhängiger Beitrag: mehr als 3 m 2 Absorberfläche. Anlagen für Neubauten werden nur gefördert, soweit die 150 Fr./m 2 bis 100 m 2 Absorberfläche, Anforderungen an das Gebäude ohne 120 Fr./m 2 für Flächen über 100 m 2 Beitrag der Solaranlage erfüllt sind. (Förderung nur ausserhalb EKZ-Versorgungsgebiet; im Direktversorgungsgebiet Förderung durch EKZ) Ersatz Elektroheizung Ersatz von Elektro-Widerstandsheizung mit Fr pro Anlage plus Kanton Erdsondenwärmepumpe für Heizung und leistungsabhängiger Beitrag von Fr. 60. Warmwasser bis maximal 40 kw Heizleistung. mal COP mal Heizleistung Wärmepumpe EKZ (Förderung nur ausserhalb EKZ-Versorgungsgebiet; im Direktversorgungsgebiet Förderung durch EKZ) EKZ Photovoltaikanlagen Neue netzgekoppelte Photovoltaikanlagen 1500 Fr./kWp Kanton oder Erweiterung bestehender Anlagen ab einer Leistung von 1 kwp. Anlagen für Neubauten werden nur gefördert, soweit die (Die Zusicherungen sind auf total 3 Mio. wärmetechnischen Anforderungen an das Franken beschränkt. Wird dieses Kosten- Gebäude ohne Beitrag der Solaranlage dach erreicht, können keine weiteren erfüllt sind. Zusicherungen erfolgen.) Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung Neuinstallation von elektronischen Heiz- Fr. 15. pro installiertes Heizkosten- Kanton kostenverteilern oder Wärmezählern in verteilgerät oder Fr pro bestehenden Gebäuden. Wärmezähler. * 1,5-facher Beitragssatz für Holzheizungen mit weitergehender Rauchgasreinigung (soweit nicht bereits durch die Luftreinhaltungsverordnung vorgeschrieben) sowie bei gemeindeeigenen Holzheizungen in Gemeinden mit einem Finanzkraftindex unter 107. Ist die Gemeinde Miteigner der Holzheizung gilt der erhöhte Beitragssatz nur für den Gemeindeanteil.
5 Förderbedingungen und -grundsätze Bedingungen für kantonale Förderbeiträge 1. Die Subventionen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zuge sichert und ausgerichtet. Auf die Gewährung von Subventionen besteht kein rechtlicher Anspruch. 2. Das Gesuch muss vor Baubeginn der Baudirektion zur Bearbeitung eingereicht werden. 3. Subventionen unter 3000 Franken werden in der Regel nicht zugesichert resp. ausbezahlt/ausgerichtet. 4. Die Beitragszusicherung gilt in der Regel 18 Monate ab dem Datum der Zusicherung bis zum Baubeginn. 5. Die Information über notwendige Gesuchsbeilagen und weitere technische Bedingungen sind den Gesuchsformularen zu entnehmen. Grundsätze für die Subventionsbemessung 1. Für Subventionsbeiträge unter Franken gelten die pauschalen Beitragssätze. Es ist kein Nachweis der nicht amortisierbaren Mehrinvestitionen (NAM) nötig. 2. Bei Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen werden keine kantonalen Beiträge zugesichert, sofern die Beiträge Dritter höher sind als die kantonalen. 3. Für Subventionsbeiträge über Franken ist ein detaillierter Nachweis der NAM und die Angabe weiterer Subventionszusicherungen der öffentlichen Hand nötig. Die Beitragssätze werden soweit reduziert, dass die Subvention der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinde) höchstens 50 Prozent der NAM beträgt. Förderaktion 2009; Anmeldung bis spätestens 31. Dezember 2009.
6 Gut zu wissen Steuerliche Anreize Investitionen an bestehenden Gebäuden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bei der Einkommenssteuer als Kosten für Liegenschaftenunterhalt abgezogen werden (in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung der Liegenschaft 50 Prozent, danach 100 Prozent). Dazu zählen Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen, wie Wärmedämmung der Gebäudehülle, energetisch bessere Fenster, Sanierung der Heizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzfeuerung, Installation einer Solaranlage etc. Die abzugsfähigen Investitionen sind um die erhaltenen Förderbeiträge zu reduzieren. Weitere Details siehe Wegleitung zur Steuererklärung bzw. Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften vom ( > Erlasse und Merkblätter). Weitere Förderprogramme Einen Überblick über die Förderprogramme von Gemeinden, Energieversorgern und Bund erhalten Sie in der Broschüre «Förderung von Energieprojekten im Kanton Zürich» (Bezugsquelle siehe Rückseite oder Aller Voraussicht nach startet 2010 ein nationales Gebäudesanierungsprogramm. Informieren Sie sich rechtzeitig. Den Überblick behalten dank Beratung Bei der heutigen Vielfalt der Förderangebote ist es nicht einfach den Überblick zu behalten. Das Programm «Jetzt energetisch modernisieren» bietet unabhängige Informationen sowie eine individuelle Analyse und Beratung, die durch die EKZ beziehungsweise den Kanton vergünstigt werden. Ein Fachmann ermittelt die möglichen Massnahmen, hilft bei der Kostenkalkulation und informiert über Energiefachfirmen für die Durchführung der Modernisierungsarbeiten. Und besonders wichtig: Er hat den Überblick über Fördermittel, Vergünstigungen und steuerliche Erleichterungen (
7 Weitere Informationen Kanton Zürich Gesuchsformulare ( Broschüre Überblick über weitere Förderprogramme u.a. von Gemeinden und Energieversorgern Informations- und Energieberatungsangebote Merkblatt über die steuerlichen Folgen von Energiesparmassnahmen energie@bd.zh.ch Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ Umweltförderprogramm (Förderung thermische Solaranlagen und Ersatz Elektro- Heizungen) Stiftung Klimarappen Informationen zum Gebäudeprogramm, Vorgehen für Gesuchseingabe, Bedingungen, Förderansätze info@gebaeudeprogramm.ch (08:30 12:00/13:30 16:00 Uhr) «Jetzt energetisch modernisieren» Informationsanlässe in den Gemeinden sowie vergünstigte Energieberatung
8 Herausgeber und Bezugsquelle AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Energie Stampfenbachstrasse 12 Postfach 8090 Zürich Tel Fax März 2009
Förderprogramm Energie
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