Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann.

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1 Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH

2 Erläuterungen zu den TAB Inhaltsverzeichnis zu 1 Geltungsbereich 3 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 3 Neuanlagen 3 Anlagenerweiterung 3 Anlagenänderungen 3 Anlagen zur Belieferung nach Sonderstrompreisregelungen 3 Anlagen in hochwassergefährdeten Gebieten 4 zu 3 Inbetriebsetzung 4 zu 4 Plombenverschlüsse 4 zu 5 Hausanschluss 4 zu 6 Hauptstromversorgung 5 zu 7 Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze 5 Ausführung von Zählerplätzen bei der Direktmessung 6 Ausführung von ZFÜ-Anlagen bei der Lieferung nach Sondervertrag 7 zu Geräte zur Heizung und Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen 8 zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen 8 zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb 8

3 Erläuterungen zu den TAB zu 1 Geltungsbereich Diese Hinweise stehen im Zusammenhang mit der TAB 2007 (in der Form des vom Verband der Netzbetreiber e.v. beim VDEW (VDN) herausgegebenen Musterwortlautes). Die Umsetzung der Anforderungen in der TAB 2007 wird in dieser Unterlage näher beschrieben. zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Es ist der jeweils aktuelle Vordruck Anmeldung an das Niederspannungsnetz der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (PDF) als Einzelblatt zu verwenden. Dieser Vordruck ist im Internet unter erhältlich. Er muss die zur Beurteilung der Anlage erforderlichen Angaben aufweisen und kann nur vollständig ausgefüllt bearbeitet werden. Neuanlagen Für jeden Hausanschluss ist ein Vordruck als Anmeldung zusammen mit einem Lageplan einzureichen. Zusätzlich ist ein amtlicher Lageplan (unbeglaubigt) mit maßstabsgerechtem Gebäudegrundriss beizufügen. Mehrere Anlagen hinter einem Hauanschluss sind in einer Anmeldung zusammenzufassen. Für vorübergehende Anlagen, z. B. Baustellen, genügt ein Vordruck als Fertigstellungs-/Inbetriebsetzungsantrag. Beim Anschluss weiterer Wohnungen an einen vorhandenen Hausanschluss ist eine Anmeldung ohne Lageplan erforderlich. Anlagenerweiterung Diese werden im Hinblick auf die Anmeldung und Fertigstellung wie Neuanlagen behandelt. Auf der Anmeldung sind zusätzlich die Kunden-Nr. und die Zähler-Nr. einzutragen. Die An- und Fertigmeldungen können gleichzeitig erfolgen, wenn die Anschlusswerte und Anschlussbedingungen gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) eingehalten werden und die anzuschließenden Geräte gemäß TAB 2007 keiner Zustimmung durch den Netzbetreiber bedürfen. Anlagenänderungen/Stillegungen Bei der Trennung oder der Zusammenlegung von Anlagen sowie Stillegungen sind die Kunden-Nr. und Zähler-Nr., von denen die Anlagen getrennt, zusammengelegt oder stillgelegt werden sollen, im Vordruck anzugeben. Anlagen zur Belieferung nach Sonderstrompreisregelungen Bevor diese Anlagen (z. B. Elektroheizungen, Wärmepumpen) errichtet werden, sind die Anschlussmöglichkeiten von den Versorgungsbetrieben Hann. Münden zu überprüfen.

4 Erläuterungen zu den TAB Anlagen in hochwassergefährdeten Gebieten Vor Errichtung oder Erweiterung von elektrischen Anlagen in hochwassergefährdeten Gebieten ist mit den Versorgungsbetrieben Hann. Münden die Örtlichkeit zur Unterbringung der Messeinrichtungen abzustimmen. zu 3 Inbetriebsetzung Die Inbetriebsetzung ist mit dem o. a. Vordruck Anmeldung an das Niederspannungsnetz der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (PDF) als Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzungsantrag zu beantragen. Die Kundenanlage wird von den Versorgungsbetrieben Hann. Münden bis zur Trennvorrichtung vor der Messeinrichtung unter Spannung gesetzt. Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage hinter der Trennvorrichtung muss vom Elektro- Installateur oder seinem sachkundigen Vertreter erfolgen. Im Hinblick auf den Kundenservice sollten zur Inbetriebsetzung des Hauanschlusses durch die Versorgungsbetriebe Hann. Münden und der Kundenanlage durch den Elektro-Installateur, immer der Elektro-Installateur und der Mitarbeiter der Versorgungsbetrieben Hann. Münden bzw. deren beauftragte Personen gemeinsam einen Termin mit dem Kunden vereinbaren. Ist der Elektro-Installateur oder sein sachkundiger Vertreter bei der Zählermontage nicht anwesend, so wird die Trennvorrichtung in Schalterstellung aus bis zur Inbetriebnahme durch den Installateur mit einer Plombe bzw. einem Klebestreifen von den Versorgungsbetrieben Hann. Münden gesichert. zu 4 Plombenverschlüsse Das Plombierverfahren ist mit dem NB vorab zu klären. zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss) Bei Kabelanschlüssen werden Hausanschlusskästen für den Innenwandaufbau bzw. Außenwandeinbau (AWK) oder Hausanschlusssäulen eingesetzt. Die anzuwendende Anschlusstechnik bestimmt die Versorgungsbetriebe Hann. Münden bzw. deren beauftragte Personen im Einvernehmen mit dem Kunden. zu 6 Hauptstromversorgung Wenn die Umgebungstemperatur am Hausanschlusskasten und an der Hauptleitung über 30 C liegt oder durch Dauerlast die Nennstromstärke der Hausanschlusssicherung erreicht wird, sind bei der Dimensionierung der Hauptleitung die Umrechnungsfaktoren nach DIN VDE 0298 Teil 4 zu berücksichtigen. Die Leitung vom Zählerplatz zum Stromkreisverteiler ist als Drehstromleitung nach Abschnitt (2) der DIN Teil 1 auszuführen.

5 Erläuterungen zu den TAB Dimensionierung der Hauptstromversorgung (Hauptleitung) nach DIN Anzahl der Wohnungen mit elektrischer Wwb* ohne Elektroheizung Anzahl der Wohnungen ohne elektrischer Wwb* ohne Elektroheizung Max. übertragbare Leistung 30 kw 40 kw 50 kw 65 kw 80 kw 100 kw Max. Nennstromstärke der Hausanschlusssicherung (Sicherungsleiste) NH00 50A NH00 63A NH00 80A NH2 100A NH2 125A NH2 160A 4x16 mm² 4x16 mm² 4x25 mm² 4x35 mm² Mindestquerschnitt der Hauptleitung ** Cu Cu Cu Cu * WwB = Warmwasserbereitung für Bade- und Duschzwecke ** siehe Seite 4 Abschnitt 6 4x50 mm² Cu 4x70 mm² Cu Hauptleitungsverlängerung Der Spannungsfall gemäß Abschnitt der TAB 2007 ist einzuhalten. Die Verlängerung vorhandener Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen. zu 7 Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze Bei nicht ständig zugänglichen Kundenanlagen gemäß Abschnitt 7.6 (1) TAB 2007 wird von den Versorgungsbetrieben Hann. Münden eine Zähleranschlusssäule mit elektronischem Zähler an der Grundstücksgrenze aufgestellt. Für einen Betriebsstrom bis 63 A werden direkt messende Zähler eingesetzt. Ab einen Betriebsstrom über 63 A stimmt sich der Errichter mit den Versorgungsbetrieben Hann. Münden bzw. deren beauftragten Personen ab. Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so ist eine halbindirekte Messung (Wandlermessung) einzubauen. Einzelheiten über die Ausstattung sind der Anlage 01 für halbindirekte Messung zu entnehmen. Die halbindirekte Messung erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Zählerwechselschränke und Wandlerschränke entsprechen den Ausführungen gemäß Anlage 02. In Abstimmung mit den Versorgungsbetrieben Hann. Münden ist ein Umbau oder eine Erweiterung bestehender Anlagen mit Tarifsteuergeräten mit einem sogenannten Huckepackklemmendeckel direkt unter dem Zähler möglich. In diesem Fall kann ein Zählerplatz entfallen.

6 Erläuterungen zu den TAB Ausführung von Zählerplätzen bei der Direktmessung a.) Unterer Anschlussraum Vor jeder Messeinrichtung (Zähler) ist der Einbau eines selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalters) in einpolig schaltender Ausführung vorzusehen. Beim Anschluss von Anlagen mit Zähleranschlusssäulen ist das Schaltgerät im Eingang des/der Stromkreisverteiler anzubringen. Bei Wohnungsanschlüssen ist es in der Regel empfehlenswert einen SHSchalter der Charakteristik E mit 35 A je Haushalt vorzusehen. Ab 2 Messeinrichtungen (Zählern) ist ein Sammelschienensystem nach DIN Teil 2 einzubauen. Vor jeder Steuereinrichtung (Rundsteuerempfänger/Schaltuhr) ist eine Vorsicherung max. 16 A zu installieren. Die Sicherung muss plombierbar sein bzw. mit einer durchsichtigen, plombierbaren Abdeckung (Plombierhaube) versehen werden und muss von außen zugänglich sein. Die Hauptleitung ist entsprechend DIN VDE 0603 Teil 1, Abschnitt direkt in den unteren Anschlussraum einzuführen. b.) Oberer Anschlussraum Es sind nur Betriebsmittel unterzubringen, die zur Versorgung des/der Stromkreisverteiler (s) erforderlich sind. Für die Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise im Kellergeschoss können grundsätzlich bis zu zwei Überstrom-Schutzeinrichtungen je Zählerplatz und die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung eingebaut werden. In Anlagen mit Elektroheizung können Heizungs-Hauptschalter und Trennrelais untergebracht werden. Aufladeautomaten (Zentralsteuergeräte) sind über den Steuereinrichtungen (Rundsteuerempfänger/Schaltuhr) einzubauen. Schaltgeräte zur tariflichen Steuerung sind ausschließlich direkt hinter den zugehörigen Messeinrichtungen (Zählern) anzuordnen. Grundsätzlich kann über einer Steuereinrichtung (Rundsteuerempfänger/Schaltuhr) ein Stromkreisverteiler angeordnet werden.

7 Erläuterungen zu den TAB Ausführung von ZFÜ-Anlagen Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden bzw. deren beauftragte Dritte lesen die Verrechnungsdaten der Messfelder mit Lastgangzählern (RLM-Zählern1) über Zählerstands-Fern- Übertragung (ZFÜ) aus. Die Ablesung erfolgt über das öffentliche Telefonnetz. Dazu muss gemäß Metering Code 2 ein Telefonanschluss dauerhaft innerhalb des Zählerschrankes bereitgestellt werden. Die für die Zählerstands-Fern-Übertragung einzusetzenden Kommunikationseinrichtungen und Datenprotokolle müssen zur ZFÜ-Leitstelle des Netzbetreibers kompatibel sein und sind mit dem den Versorgungsbetrieben Hann. Münden abzustimmen. Für die tagesaktuelle Abfrage von Messwerten aus Messeinrichtungen mit Lastgangzähler ist eine ZFA notwendig. Gemäß 19 Abs. 1, Satz 1 der StromNZV /3/ hat der Messstellenbetreiber dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der Elektrizität sowie die Datenübertragung gewährleistet ist. Falls der Anschlussnutzer in Abstimmung mit dem Messstellenbetreiber dauerhaft und kostenfrei einen geeigneten Telekommunikationsanschluss und bei Bedarf einen Hilfsspannungsanschluss in unmittelbarer Nähe der Messstelle zur Verfügung stellt, ist dies im Entgelt für Messung und Abrechnung der Netznutzung entsprechend zu berücksichtigen. In begründeten Einzelfällen ist eine Fernablesung wirtschaftlich und rechtlich nicht umsetzbar. In diesen Fällen liest der Netzbetreiber den Zähler monatlich vor Ort ab. Die entstehenden Mehraufwendungen werden dem Netznutzer in Rechnung gestellt. Der Lieferant wird mit der Anmeldebestätigung der Lieferstelle darüber informiert. Gemäß StromNZV 12 (1) sind ab einer jährlichen Entnahme größer kwh RLMZähler mit halbindirekter Messung einzusetzen. 1 Zähler mit registrierender Lastgang-Messung 2 Siehe MeteringCode 2006, Ausgabe 2008 vom BDEW.

8 Erläuterungen zu den TAB zu Geräte zur Heizung und Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Bei der Lieferung nach Sonderstrompreisregelung für Elektroheizungen sind vorwärtsgesteuerte Aufladeautomaten (Zentralsteuergeräte) einzubauen zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen Die Niederspannungsnetze von den Versorgungsbetrieben Hann. Münden sind TN-C Systeme (-Netze). Siehe hierzu DIN 0100 Teil 300. Zur konsequenten Umsetzung des Blitz-Schutzzonen-Konzeptes kann es erforderlich sein, Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Anforderungsklasse B zum Schutz gegen direkte und nahe Blitzeinschläge im ungezählten Bereich der elektrischen Gebäudeinstallation einzubauen. Dabei wird vorausgesetzt, dass das Blitz-Schutzzonen-Konzept nach DIN VDE in seiner Gesamtheit verwirklicht ist, das heißt, es besteht sowohl ein äußerer als auch ein mehrstufiger innerer Überspannungsschutz. In diesem Zusammenhang ist auch die VDEW Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Anforderungsklasse B zu berücksichtigen. Einzelheiten über die erforderlichen Voraussetzungen sind mit den Versorgungsbetrieben Hann. Münden im konkreten Fall abzustimmen. Bandsperren sind grundsätzlich im gezählten Bereich der Gebäudeinstallation einzusetzen. zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Für die Planung, Errichtung und Anschluss von Erzeugungsanlagen ist die VDEW Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, die dazu gehörende Abstimmung mit dem VNB (Versorgungsbetriebe Hann. Münden) und die Netzanschlussbedingungen (NAB) von den Versorgungsbetrieben Hann. Münden in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Neuanlagen, Änderungen und Erweiterungen bestehender Anlagen sind entsprechend der oben genannten Richtlinie dem Netzbetreiber zu melden. Für den Erzeugungszähler bei Photovoltaikanlagen ist ein separater, voll bestückter Zählerplatz gemäß den Technischen Anschlussbedingungen bereitzustellen. Der Zählerplatz ist wie für den Bezug auszustatten. Für die Ausführung der Zähleranlage und deren Verschaltung bei Blockheizkraftwerken (BHKW) ist aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen (EEG, KWKG usw.) eine Abstimmung mit den Versorgungsbetrieben Hann. Münden vor Errichtung der Anlage erforderlich.

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