ZWR* Das neue Zentrale Waffenregister
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- Catharina Böhmer
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1 ZWR* Das neue Zentrale Waffenregister Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Programm 1. Begrüßung und Einleitung Begrüßung durch den Bundesobmann Neue Aufgaben für den Waffenfachhandel Dieter Funke Robert Siegert 2. Das neue Zentrale Waffenregister Waffengesetz-Novelle 2010 Implementierung Live-Demo des ZWR-Neu Diskussion und Pause Roland Giersch Gerhard Köhle 3. Der Einstieg ins ZWR-Neu Unternehmensserviceportal USP Elektronische Signatur Ganz einfach Diskussion Kristian Juric Johannes Rund 4. Zusammenfassung und weitere Schritte Robert Siegert Buffet und Möglichkeit zur Aktivierung Ihrer Bürgerkarte 2
2 Programm 1. Begrüßung und Einleitung Begrüßung durch den Bundesobmann Neue Aufgaben für den Waffenfachhandel Dieter Funke Robert Siegert 2. Das neue Zentrale Waffenregister Waffengesetz-Novelle 2010 Implementierung Live-Demo des ZWR-Neu Diskussion und Pause Roland Giersch Gerhard Köhle 3. Der Einstieg ins ZWR-Neu Unternehmensserviceportal USP Elektronische Signatur Ganz einfach Diskussion Kristian Juric Johannes Rund 4. Zusammenfassung und weitere Schritte Robert Siegert Buffet und Möglichkeit zur Aktivierung Ihrer Bürgerkarte 3 Nutzung des neuen Zentralen Waffenregisters Überblick ZWR Service zur Online-Waffenregistrierung Person suchen / anlegen Waffen bearbeiten Bestätigung drucken USP Services für Ihr Unternehmen Single-Sign-On Informationsservices Zugang zu egov-anwendungen Bürgerkarte Ausweis und Unterschrift in digitaler Welt Amtswege Online erledigen Zugang zu Portalen (z.b. USP) Weitere Services (z.b. Sozialversicherung) 4
3 Programm 1. Begrüßung und Einleitung Begrüßung durch den Bundesobmann Neue Aufgaben für den Waffenfachhandel Dieter Funke Robert Siegert 2. Das neue Zentrale Waffenregister Waffengesetz-Novelle 2010 Implementierung Live-Demo des ZWR-Neu Diskussion und Pause Roland Giersch Gerhard Köhle 3. Der Einstieg ins ZWR-Neu Unternehmensserviceportal USP Elektronische Signatur Ganz einfach Diskussion Kristian Juric Johannes Rund 4. Zusammenfassung und weitere Schritte Robert Siegert Buffet und Möglichkeit zur Aktivierung Ihrer Bürgerkarte 5 Vorstellung Das BM.I dankt für die Einladung und freut sich, das Projekt ZWR- Neu kurz vorstellen zu dürfen. Mitgekommen sind Kollege ADir HALWACHS (techn. PL) Kollege Dr ANGERER (Fachabteilung) sowie Hr Mag KÖHLE (PL im BRZ). 6
4 Ausgangslage Die Richtlinie 2008/51/EG des EP verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters, in dem alle Schusswaffen zu registrieren sind. Österreich hat die EU-Vorgaben in der Waffengesetz-Novelle 2010 berücksichtigt. Auf Basis der WG-Nov 2010 wird derzeit das ZWR-Neu entwickelt. 7 Zielsetzungen des ZWR-Neu Es werden dabei folgende Zielsetzung verfolgt: Schaffung einer modernen Applikation, mit der den gesetzlichen Vorgaben entsprochen werden kann. Benutzerfreundlichkeit der Applikation um den Anwendern (darunter auch die WFH) ihre Arbeit zu erleichtern. Aus diesem Grund haben an der Konzeption Praktiker aus allen Bereichen (BM.I, BPDs, BHs und Länder) mitgewirkt. Ebenso waren Vertreter des Waffenfachhandels in einem frühen Planungsstadium eingebunden. 8
5 Rolle der Waffenfachhändler Gemäß 33 Abs 1 WaffG sind Schusswaffen der Kategorien C und D binnen 6 Wochen vom Erwerber bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen und dazu ermächtigten Gewerbetreibenden registrieren zu lassen. Den ermächtigten WFH werden dabei hoheitliche Aufgaben übertragen ( Beleihung ). Gem 32 Abs 1 ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, auf Antrag jedem im Bundesgebiet niedergelassenen WFH die Ermächtigung zur Registrierung einzuräumen. 9 Registrierung durch WFH (1/3) Diese erfolgt computerunterstützt nach folgendem Modus: Der Registrierungspflichtige kommt zum WFH, weist sich mit einem Lichtbildausweis gegenüber dem WFH aus und gibt eine Begründung für Erwerb od Besitz an (zb Selbstverteidigung, Sammlung, Jagd- od Schießsport). Anm.: Bei der Nachregistrierung reicht ein bereits bestehender Besitz als Begründung aus. Anschließend loggt sich der WFH über das USP in s ZWR ein und gibt die Personendaten (diese werden idr über die ZMR-Schnittstelle eingespielt ) und die Waffendaten in s System ein (für Kategorie, Art, Hersteller etc werden vom System Auswahlmöglichkeiten angeboten). 10
6 Registrierung durch WFH (2/3) Zeitgleich läuft im Hintergrund ein Online-Abfrage, ob gegen den Registrierungspflichtigen allenfalls ein Waffenverbot vorliegt. Wenn der Registrierung keine Hindernisse entgegen stehen, druckt der WFH eine (vom System generierte) Registrierungsbestätigung aus und übergibt diese dem Registrierungspflichtigen. Die Registrierung ist jedoch zu unterlassen, wenn der Betroffene sich nicht ausweist, keine Informationen zur Schusswaffe macht od ein Waffenverbot besteht. 11 Registrierung durch WFH (3/3) Für die Vornahme der Registrierung gebührt dem WFH gem 33 Abs 5 ein angemessenes Entgelt. Ein konkreter Betrag wird vom Gesetz nicht vorgesehen. 12
7 Technische Voraussetzungen Zur Teilnahme am ZWR-Neu und zur Durchführung der Registrierung benötigen die WFH folgende Technik: Computer mit Maus Drucker Internetzugang Kartenlesegerät (bei Bürgerkarte) Nähere Details dazu erhalten sie im Anschluss von den Kollegen des BK und des USP. 13 Technische Voraussetzungen Sicherheit Aus Datenschutzgründen müssen alle Benutzer des ZWR (Behörde, Exekutive und WFH) eindeutig identifiziert werden. Die Authentifizierung der WFH wird über das UnternehmensServicePortal (USP) erfolgen. Es fallen hiefür keine Kosten an. Jeder Zugriff auf das ZWR wird aus Datenschutzgründen dokumentiert. 14
8 Vorteile für WFH Keine gesonderte Anfrage betr Waffenverbot. Der WFH kann Registrierung auch außerhalb der Geschäftszeiten durchführen. Die Registrierungsbescheinigung kann auch nachträglich jederzeit ausgedruckt werden. 15 Schulungen für WFH Das BM.I bietet Schulungen für alle WFH an. Die Schulungsteams bestehen aus Juristen und Technikern. Schulungen werden regional durchgeführt Ostregion (W, NÖ und Bgld) Mittelregion (OÖ, Sbg, Tir und Vbg) Südregion (Stmk und Ktn) 16
9 Schulungen für WFH Die Schulungen werden möglichst zeitnah (vermutlich in den Monaten Jänner und Feber 2012) erfolgen. Die Produktivsetzung des ZWR-Neu ist für das 2. Quartal 2012 geplant. 17 Zeitleiste START ZWR-Neu Fertigstellung (geplant) (Endabnahme) etwa Juni 2012 Frist für Nachregistrierung C-Waffen Schulungen VORWERTSERFASSUNG: (Neuerwerb) C- und D-Waffen binnen 6 Wochen vom Erwerber beim WFH zu registrieren NACHREGISTRIERUNG: (bereits bestehender Besitz) a) Ab Inkrafttreten des ZWR-Neu: C-Waffen b) Ab Inkrafttreten des ZWR-Neu: D-Waffen Bis längstens vom Besitzer beim WFH zu registrieren Freiwillig oder jedenfalls beim ersten Eigentumsübergang vom Erwerber beim WFH zu registrieren
10 Ausblick Wie eingangs erwähnt, war es eine primäre Zielsetzung des BM.I, eine benutzerfreundliche Applikation zu entwickeln. Die bisher gemachten Erfahrungen bestätigen die leichte Handhabung bzw die Anwenderfreundlichkeit. Helpdesk. Falls im Echtbetrieb Hilfestellungen notwendig sein sollten, so werden diese vom USP (technische Problemstellungen) oder von den Waffenbehörden (fachliche Fragestellungen) gegeben. 19 Ausblick Ich hoffe, dass es gelungen ist, die Rolle des WFH im ZWR-Neu in aller Kürze darzustellen und allfällige Bedenken auszuräumen. Das BRZ wird Ihnen im Anschluss das ZWR-Neu kurz demonstrieren. Sie werden sehen, dass die neue Applikation klar und übersichtlich aufgebaut ist und sich leicht verständlich bedienen lässt. Dadurch, dass viele Abgleiche im Hintergrund automatisch ablaufen, wird das ZWR auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten. 20
11 Ausblick Das BM.I bedankt sich für die Einladung zur heutigen Veranstaltung und hofft, dass möglichst viele WFH am ZWR teilnehmen werden. Ein besonderer Dank gilt dem Bundegremium in der WKÖ und den beiden Testusern die maßgeblich zum Gelingen beigetragen haben. Das BM.I freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem WFH. 21 Danke für die Aufmerksamkeit Ich darf nun an die Kollegen des BRZ übergeben, die die Applikation vorstellen werden. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, ein Kartenlesegerät zu erwerben und Ihre Bürgerkarte aktivieren zu lassen. Dazu ein besonderer Dank an den Vertreter des BKA. Falls Sie dann noch Fragen haben, so können diese im Anschluss erörtert werden. 22
12 Nutzung des neuen Zentralen Waffenregisters Überblick ZWR Service zur Online-Waffenregistrierung Person suchen / anlegen Waffen bearbeiten Bestätigung drucken USP Services für Ihr Unternehmen Single-Sign-On Informationsservices Zugang zu egov-anwendungen Bürgerkarte Ausweis und Unterschrift in digitaler Welt Amtswege Online erledigen Zugang zu Portalen (z.b. USP) Weitere Services (z.b. Sozialversicherung) 23 Funktionen des ZWR* Überblick Aufrufen Person Waffen Bestätigung über das Unternehmensserviceportal suchen oder anlegen registrieren, ankaufen oder verkaufen drucken 24
13 Einstiegsseite Live-Demo 25 Bestätigung drucken Bestätigung Eine Registrierungsbestätigung kann direkt aus der Anwendung generiert, gedruckt und dem Kunden ausgehändigt werden
14 Nutzung des neuen Zentralen Waffenregisters Überblick ZWR Service zur Online-Waffenregistrierung Person suchen / anlegen Waffen bearbeiten Bestätigung drucken USP Services für Ihr Unternehmen Single-Sign-On Informationsservices Zugang zu egov-anwendungen Bürgerkarte Ausweis und Unterschrift in digitaler Welt Amtswege Online erledigen Zugang zu Portalen (z.b. USP) Weitere Services (z.b. Sozialversicherung) 27 Programm 1. Begrüßung und Einleitung Begrüßung durch den Bundesobmann Neue Aufgaben für den Waffenfachhandel Dieter Funke Robert Siegert 2. Das neue Zentrale Waffenregister Waffengesetz-Novelle 2010 Implementierung Live-Demo des ZWR-Neu Diskussion und Pause Roland Giersch Gerhard Köhle 3. Der Einstieg ins neue Zentrale Waffenregister Unternehmensserviceportal USP Elektronische Signatur Ganz einfach Diskussion Kristian Juric Johannes Rund 4. Zusammenfassung und weitere Schritte Robert Siegert Buffet und Möglichkeit zur Aktivierung Ihrer Bürgerkarte 28
15 Unternehmensserviceportal USP Aufgaben und Funktionen Ansprechpartner und Hilfestellung Mag. Kristian Juric Bundesministerium für Finanzen, Abt. V/4 Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien Motivation Verwaltungskosten senken für Unternehmen 230 Millionen mal pro Jahr erfüllen Unternehmen in Österreich bundesrechtliche Informationsverpflichtungen gegenüber Behörden oder Dritten Informationsverpflichtungen verursachen Verwaltungslasten in Höhe von 4,3 Mrd. EUR pro Jahr Ambitionierte Initiative der Bundesregierung: Entlastung um mehr als 1 Mrd. EUR pro Jahr Unternehmensserviceportal ist E-Gov-Flagship der Initiative 30
16 Nutzen Vorteile für die Unternehmen Schaffung eines zentralen Portals für Unternehmen im Sinne des One-Stop E-Governments Gewährleisten einer effizienten Verfahrensabwicklung unter Berücksichtigung individueller Charakteristika der Unternehmen Einfaches und einheitliches Accessmanagement, Single Sign-On Umfassende Informationen nach Unternehmenssituationen Kostenersparnis durch Verfahrensoptimierung und integration Nutzen durch zusätzliche Services Schaffung einer standardisierten Schnittstelle zur direkten Übermittlung der Transaktionen aus Unternehmens-EDV (ERP Systemen) 31 Informationsfunktion Seit Jänner 2010 stehen für Unternehmen relevante Basisinformationen im USP zur Verfügung Unternehmensrelevante Basis-, Fach- und Änderungsinformationen sind an einer zentralen Stelle verfügbar Die Fachinformationen zu den Informationsverpflichtungen werden kontinuierlich eingepflegt und veröffentlicht Der Dienstleistungsassistent des BKA ist in das USP eingebunden 32
17 Informationen One-Stop-Prinzip Über 60 Unternehmenssituationen in den Kategorien Gründung Steuern & Finanzen Mitarbeiter Laufender Betrieb Gesundheit & Sicherheit Umwelt Außenwirtschaft Geistiges Eigentum Förderungen & Ausschreibungen Übernahme & Auflösung 33 Informationen Startseite usp.gv.at Suche Mindestangaben Kategorie Mitarbeiter Integration der WKO-Infos 34
18 Transaktionsfunktion Seit September 2010 sukzessive Einbindung österreichischer E- Government-Verfahren und Anwendungen für Unternehmen in das USP Unternehmen können durch Single Sign On zu den elektronischen Verwaltungsverfahren schneller und effizienter arbeiten. Unternehmen und ihre Benutzerinnen und Benutzer müssen sich nur einmal für alle elektronischen Dienste registrieren. Eine gesonderte Erfassung für an das USP angebundene Verfahren entfällt Derzeit Pilotbetrieb. Im Laufe des Jahres 2012 Vollbetrieb. 35 Transaktionen Derzeit im Pilotbetrieb - FinanzOnline - ELDA (Sozialversicherung) - Mindestangabenanmeldung (eingebettetes Formular) - Elektronisches Datenmanagement des Lebensministeriums (EDM) - E- Rechnung an den Bund (ER>B) - Verbrauchssteuer Internet Plattform (VIP) - Virtual Company Dossier (VCD) Pilot - BUAK Portalanwendungen (ebuak) - SVA-Onlineservice Beitragsvorschreibung` für Versicherte (SVA f V) - Zentrales Waffenregister (ZWR*) Laufende Erweiterung im Pilotbetrieb 36
19 USP Pilotsystem Anmeldung, Funktionen USP, Aufruf ZWR* 37
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22 Registrierung im USP Erstbenennung eines USP-Administrators Sie verfügen für Ihr Unternehmen bereits über FinanzOnline- Zugangsdaten bestehende FinanzOnline-Supervisoren können frei oder sich als USP-Administrator für ihr Unternehmen benennen Freischaltcode ergeht per RSa-Brief an gesetzliche(n) Vertreter! Einzelunternehmer erhalten Zugangsdaten per RSa-Brief Sie sind einzelvertretungsbefugter gesetzlicher Vertreter Ihres Unternehmens Einzelunternehmer, Geschäftsführer, Prokuristen, etc. können frei oder sich vollelektronisch als USP- Administrator für ihr(e) Unternehmen benennen (Bürgerkarte) 43 Ansprechpartner & Hilfestellung Ansprechpartner USP-Service-Desk: Tel (ab Inbetriebnahme) technische Probleme z.b. beim LogIn fachlichen Anfragen und Probleme werden an zuständige Stelle weitergeleitet Sicherheitspasswort für gesetzliche Vertreter USP-Kontaktformular: themenbezogene schriftliche Anfragen via Web-Formular weiterführende Informationen & Hilfestellungen 44
23 Bürgerkarte und Handy- Signatur Funktion und Anwendungen Bundeskanzleramt Bereich IKT-Strategie A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 johannes.rund@bka.gv.at Funktionen der Bürgerkarte ( 4 Abs. 1 E-GovG) Die Bürgerkarte dient dem Nachweis der eindeutigen Identität eines Einschreiters und der Authentizität (= Echtheit) des elektronisch gestellten Anbringens... D.h. sie ist: E-Identitätsdokument und Unterschrift im Internet Handy Signatur
24 Bürgerkartenkonzept: Ausprägungen Sozialversicherungskarte (ecard) Dienstausweise (z.b. BMF,BKA) Berufsgruppenausweise (Rechtsanwälte, Notare, Ziviltechniker) Gebrandete Cards (A-Trust Golden Cards) Schüler- & Studentenausweise Mobiltelefon Handy Signatur Verwendung der ecard als Bürgerkarte Kartenlesegerät + Software = Bürgerkartenumgebung (BKU): Mocca, A-Trust-BKU, z.b.: Tipp: Hilfe für die Installation unter: Treiber-SW unter: Handy Signatur
25 Verwendung der ecard als Bürgerkarte Kartenlesegerät + Software Online-BKU Handy Signatur Handy-Signatur Seit 4. Quartal 09 Erstellung qualifizierter Signaturen mittels Mobiltelefon ( Handy-Signatur ) Technischer Hintergrund: Signaturberechnung erfolgt auf einem Server alleinige Kontrolle über die Signaturfunktionalität durch 2. Kanal sichergestellt (Mobiltelefon zum Empfang des TAN-Codes) Nutzen/Vorteile: Alternative zur kartenbasierten Lösung Wegfall der Anschaffungskosten für Smartcards bzw. Kartenlesegeräten Keine Software-Installation notwendig Vereinfachte Handhabung aufgrund der Vertrautheit mit dem Handy Verbesserung der Bürgerkarten-Usability Handy Signatur
26 Verwendung der Handy-Signatur Kartenlesegerät + Software Handy Signatur Anwendung der Handy-Signatur (z.b. Login bei FinanzOnline) Handy Signatur
27 Anwendung der Handy-Signatur (I) Eingabe der Mobilfunknummer und des Signaturpassworts Handy Signatur Anwendung der Handy-Signatur (II) ndteh Mobile TAN ins Eingabefeld eingeben Ihre TAN (5min gültig lautet: ndteh Mobile TAN wird als SMS aufs Mobiltelefon gesendet (5 min gültig) Handy Signatur
28 Registrierungsmöglichkeiten Registrierung von: Registrierung über: Registrierungsstellen Handy Signatur e-card Finanzonline Bestehender Bürgerkarte Anwendungen mit gesicherten Identitätsdaten (bsp. Unis, ebanking, ) RSa - Brief Handy Signatur Einsatzmöglichkeiten der Handy-Signatur alle Anwendungen stehen auch für die Bürgerkarte zur Verfügung! ONLINE AMTSWEGE HELP-Formular-Basispaket (z.b. Antrag auf Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis) USP-Formulare (Gewerbe-Formulare) Allgemeines Anbringen Meldebestätigung Strafregisterbescheinigung Siehe Handy Signatur
29 Weitere Einsatzmöglichkeiten der Handy-Signatur Zugang zu Portalen (Single Sign On, SSO) : Unternehmensserviceportal USP ZWR über USP FinanzOnline myhelp (ab Sommer 2011, HELP private Login) Services Sozialversicherung Nachweisliche Zustellung ( E-Tresor Postserver.at Wüstenrot eservices Siehe Handy Signatur Weitere Einsatzmöglichkeiten der Handy-Signatur Elektronische Zustellung PDF-Signieren Siehe Handy Signatur
30 Links für weitere Informationen aspx Handy Signatur Aktivieren Sie H I E R Ihre Handy-Signatur!! Handy Signatur
31 Programm 1. Begrüßung und Einleitung Begrüßung durch den Bundesobmann Neue Aufgaben für den Waffenfachhandel Dieter Funke Robert Siegert 2. Das neue Zentrale Waffenregister Waffengesetz-Novelle 2010 Implementierung Live-Demo des ZWR-Neu Diskussion und Pause Roland Giersch Gerhard Köhle 3. Der Einstieg ins neue Zentrale Waffenregister Unternehmensserviceportal USP Elektronische Signatur Ganz einfach Diskussion Kristian Juric Johannes Rund 4. Zusammenfassung und weitere Schritte Robert Siegert Buffet und Möglichkeit zur Aktivierung Ihrer Bürgerkarte 61 Programm 1. Begrüßung und Einleitung Begrüßung durch den Bundesobmann Neue Aufgaben für den Waffenfachhandel Dieter Funke Robert Siegert 2. Das neue Zentrale Waffenregister Waffengesetz-Novelle 2010 Implementierung Live-Demo des ZWR-Neu Diskussion und Pause Roland Giersch Gerhard Köhle 3. Der Einstieg ins neue Zentrale Waffenregister Unternehmensserviceportal USP Elektronische Signatur Ganz einfach Diskussion Kristian Juric Johannes Rund 4. Zusammenfassung und weitere Schritte Robert Siegert Buffet und Möglichkeit zur Aktivierung Ihrer Bürgerkarte 62
32 Voraussetzungen des Zugriffs auf das ZWR via USP 1. Antrag zur Ermächtigung für die Registrierung von Waffen 2. Aktivierung Bürgerkarte Mobiltelefon, ecard, 3. Bestehender FinanzOnline Firmen Account kann für Zugang benutzt werden 4. Erstregistrierung USP-Admin Online (Bürgerkarte), Außenstelle 63 Nutzung des neuen Zentralen Waffenregisters Überblick ZWR Service zur Online-Waffenregistrierung Person suchen / anlegen Waffen bearbeiten Bestätigung drucken USP Services für Ihr Unternehmen Single-Sign-On Informationsservices Zugang zu egov-anwendungen Bürgerkarte Ausweis und Unterschrift in digitaler Welt Amtswege Online erledigen Zugang zu Portalen (z.b. USP) Weitere Services (z.b. Sozialversicherung) 64
33 .... Vielen Dank für die Aufmerksamkeit ZWR* Das neue Zentrale Waffenregister BRZ GmbH
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