Satzung für die Societas Liturgica

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1 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache SatzungfürdieSocietasLiturgica PRÄAMBEL DieSocietasLiturgicaentstanddurchdieInitiativevonWiebeVos,einem PastorderniederländischreformiertenKirche.ImJahre1962gründeteerdie StudiaLiturgicaalsinternationaleundökumenischeZeitschriftfürliturgische ForschungundErneuerung.DreiJahrespäterberiefVoseineKonferenz, bestehendausfünfundzwanzigliturgiewissenschaftlernauseuropaund Nordamerika,ein,welcheinderevangelischenGemeindevonGrandchampin Neuchâtel,Schweiz,stattfand.ImZugedieserZusammenkunftwurde beschlossen,einesocietasliturgica, einegesellschaftzurförderungdes ökumenischendialogszumgottesdienstaufbasisfundierterforschungmitder PerspektivederErneuerungundEinheit,zugründen.Dieersteoffizielle VersammlungderSocietasLiturgicafandimJahre1967inDriebergeninden Niederlandenstatt. ARTIKELI:NAME&ZWECK AbschnittA.DerNamederGesellschaftwirdSocietasLiturgicasein,im FolgendenbezeichnetalsdieSocietas. AbschnittB.DieSocietaswird: 1. dieforschungimbereichderliturgischenstudienunddendamit verwandtenbereichenfördern,einschließlichderpastoralenauswirkungen solcherforschungen; 2. denaustauschderforschungsergebnisseundvonanderemliturgischen Wissenerleichtern; 3. bestrebtsein,dasgegenseitigeverständnisfürdieliturgischetradition unterdiversenchristlichenkonfessionenzuvertiefen; 4. Wegesuchen,dieRelevanzderLiturgieinderheutigenWeltzu verdeutlichen.

2 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache AbschnittC.DiesesZielwirddurchFolgendesverfolgt: 1. AbhaltenvonGeneralversammlungenderSocietas,allezweiJahre; sogenanntekongresse; 2. BeiBedarfEinberufungkleinererVersammlungenderSocietas; 3. VeröffentlichungderZeitschriftStudiaLiturgica(imFolgendenbezeichnet alsdiestudia); 4. UnterstützungandererVeröffentlichungen,diedemZweckederSocietas dienlichsind. ARTIKELII:MITGLIEDSCHAFT AbschnittA.EineMitgliedschaftistfürfolgendePersonenmöglich: 1. Personen,dieimBereichderLiturgieunterrichtenoderliturgischeoder damitzusammenhängendeforschungendurchführen; 2. Personen,diesichaktivfüroffizielleliturgischeAusschüsseengagieren; 3. Personen,diesignifikanteBeiträgezumliturgischenLebenderKirchen leisten; 4. AlleanderenPersonen,diedieSocietaseinladenmöchte. AbschnittB.AufnahmeanträgefüreineMitgliedschaftwerdendemSekretariat dersocietaszusammenmiteinerschriftlichenempfehlungvonzwei Mitgliedernübermittelt.ZurAnnahmeeinesAufnahmeantragsistdie ZustimmungderMehrheitdesRateserforderlich. AbschnittC.Mitgliedergeltenalsvollberechtigt,wennsiediejährlichen Mitgliedsbeiträgegezahlthaben.NurvollberechtigteMitgliederhabenbei AnwesenheitinGeneralversammlungeneinStimmrecht. AbschnittD.DieMitgliedersinddafürverantwortlich,dasssieeinenBeitrag zumlebendersocietasbeitragen,indemsieangeneralversammlungen (KongressenundGeschäftsversammlungen)teilnehmenunddenjährlichen Mitgliedsbeitragzahlen.

3 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache AbschnittE.DieMitgliederhabendasRecht,anallenGesprächenin Geschäftsversammlungenteilzunehmen,überalleineiner GeschäftsversammlungvorgebrachtenVorschlägeabzustimmen,sichfürein AmtzurWahlzustellen,DirektorenundRatsmitgliederzuwählenundallevon dersocietaserstelltenveröffentlichungenzuerhalten. ARTIKELIII:BESCHLUSSFÄHIGEANZAHL EinebeschlussfähigeAnzahlzuAbstimmzweckenwirderreicht,wenn10%der Mitgliederanwesendsind.EinebeschlussfähigeAnzahldesRateswirderreicht, wenn51%derratsmitgliederanwesendsind. ARTIKELIV:FÜHRUNG EntscheidungenwerdenbeiderSocietasnacheinemProzessdergründlichen Überlegunggetroffen,unddabeiwerdendasWissenunddieErfahrung verschiedensterpersonengenutzt.diesekönnendemkreisedermitglieder entstammenoderdembreitergefächertenökumenischenkreisderpersonen, dieimliturgischenbereicharbeiten.oderessindmitarbeiter,freiwillige, RatsmitgliederoderanderePersonenmitWissenüberdieentsprechende Mission. ARTIKELV:DERRAT:DIREKTORENUNDMITGLIEDER AbschnittA.DieAngelegenheitenderSocietaswerdenvoneinemRat verwaltet:einemexekutivausschuss(die Direktoren ),bestehendauseinem Präsidenten,einemPräsidentenElekt,einemSekretariatundeinem SchatzmeistersowiesechsaußerordentlichenMitgliedern. AbschnittB.WahlvonDirektorenundMitgliedern 1. AlleRatsmitgliederwerdendurchdiebeiderGeneralversammlung anwesendenmitgliederdersocietasgewählt.zurwahlineinamtmuss einepersonindemkongressunddergeschäftsversammlunganwesend sein.jedesvollberechtigtemitgliedkanneinamtanstreben. 2. NominierungennimmtdasSekretariatbiseineWochevorBeginndes KongressesundderGeneralversammlungan.ZwarkanneinePersonfür mehralseinamtnominiertwerden,siekannjedochnurineinamtgewählt werden.

4 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache 3. DieWahlerfolgtdurchgeheimeAbstimmunginderGeschäftsversammlung, esseidenn,dienominiertepersonhatkeinengegenkandidaten.die ReihenfolgederWahlenistwiefolgt:PräsidentElekt;Sekretariat; Schatzmeister;außerordentlicheMitglieder. 4. DieAmtszeitderDirektorenbeträgtjeweilszweiJahre;derPräsidentElekt übernimmtamendedererstenamtszeitautomatischdasamtdes Präsidentenoder,wennderPräsidentnichtinderLageist,eineAmtszeit abzuschließen.diesechsaußerordentlichenmitgliederbleibenvierjahreim Amt,wobeibeijederGeneralversammlungdreiausscheiden.DerPräsident kannbeiausscheidungnichtzumpräsidentenelektgewähltwerden. 5. AllefreienÄmtersindfürdenRestdernochnichtabgelaufenenAmtszeit vomexekutivausschusszubesetzen. 6. KanneinDirektoroderkönnenmehrereDirektorennichtihrePflichten wahrnehmenoderdiewahrnehmungderpflichtenfortführen,sowirdder ExekutivausschusseinenErsatzbenennen,derdasAmtfürdenRestder Amtszeitbesetzt. AbschnittC.DiePflichtendesRates: DerRatistbefugt,zwischenGeneralversammlungenimAuftragderSocietas tätigzuwerden.alleratsmitgliederhabendiefolgendenverantwortlichkeiten: 1. TeilnahmeanRatsversammlungen; 2. VerantwortungfürdasGeschäftderSocietas,dassichausderenZweck ergibt; 3. ÜberwachungderOrganisationvonKongressenundanderen Zusammenkünften; 4. PflegeeinerTreuhandÜbersichtallerGeldmittelderSocietas; 5. FestlegungderMitgliedsbeiträge; 6. GenehmigungallerBestellungen; 7. ErstellungvonRichtlinien,diedieSocietaslenken;

5 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache 8. VerantwortunggegenüberdenMitgliedernfüralleEntscheidungenund HandlungendesRates; 9. PflegederBeziehungzwischenderSocietasundihrenMitgliedern; 10. RegelmäßigeBerichterstattungandieMitglieder; 11. PflegeeinerÜbersichtderStudiaLiturgicaundandererVeröffentlichungen; 12. Befugnis,einRatsmitgliedausdemRatzuentfernen,wenndiesesseine PflichtenalsRatsmitgliednichterfülltodereineernsthafteVerletzungdes ethischenverhaltenskodexbegangenhat,undzwardurchein75%votum. IneinemsolchenFallkanndasbetroffeneMitgliednichtabstimmen. AbschnittD.DiePflichtendesExekutivausschussesundderDirektoren DerExekutivausschussistbefugt,zwischendenVersammlungenimAuftragdes Ratestätigzuwerden,einschließlichderArbeitzurOrganisationvon Kongressen. 1. DerPräsidentleitetdenRatunddieMitgliederderSocietas: a. ErstelltdieIntegritätunddieErfüllungdesProzessesdesRates sicher; b. ErarbeitetmitdemSekretariatbeiderFestlegungvonPunktenauf dertagesordnungundderbestimmungdertagesordnung zusammen; c. ErhatdenVorsitzbeiRatsundGeneralversammlungen; d. Erstelltsicher,dassderRatdieGeschäfteinÜbereinstimmungmit deneigenenvorschriftenführt; e. Erstelltsicher,dassBesprechungenfair,offen,umfassend, zeitgerecht,gesittetundaufdempunktsind; f. ErarbeitetmitdemSekretariat,demSchatzmeisterunddem örtlichenausschusszusammen,umdiewünschedesratesfürdie Kongresseumzusetzen;

6 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache g. Erstelltsicher,dassdieKongresseundandereVersammlungen ordnungsgemäßorganisiertwerden; h. Erstelltsicher,dassderPräsidentElektaufdieRollealsPräsident vorbereitetist; i. ErkanndieSocietasunddenRatgegenüberDrittenvertreten,indem erdievomraterklärtengrundsätzebekanntgibt. 2. DerPräsidentElekt a. führtdenvorsitzinratsundgeneralversammlungenimfalleder AbwesenheitdesPräsidentenoderaufdessenWunsch; b. erlerntdierolleunddiepflichtendespräsidentensowiedieartder FührungdesSocietas; c. übernimmtdieverantwortlichkeiten,dieihmvondempräsidenten, demratoderdergeneralversammlungggf.übertragenwerden; d. übernimmtdasamtdespräsidenten,wennderamtsinhabernichtin derlageist,dieverantwortlichkeitendesamteszuerfüllen. 3. DasSekretariat a. führtstetsprotokollebeiratsundgeneralversammlungenund pflegtdiese; b. pflegtdiepositionendermitglieder,erfasstzahlungender MitgliedsbeiträgeundandereInformationen,diederRatals erforderlicherachtet; c. überwachtdenmitgliedschaftsprozess;nimmtnominierungenfüralle Ämterentgegenundstelltsicher,dassderWahlprozess ordnungsgemäßdurchgeführtwird; d. istfürdiekommunikationmitdenmitgliedernverantwortlich, einschließlichmailings,newsletter, s,internetseitenundsozial Medien;

7 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache e. arbeitetmitdempräsidenten,dempräsidentenelekt,dem SchatzmeisterunddemörtlichenAusschussbeiderOrganisationvon KongressenzusammenundistfürFolgendesverantwortlich: i. denanmeldeprozessunddieerfassungderkongressgebühren; ii. dastagesprogramm; iii. dieüberprüfungvonvorgeschlagenennichtvollständigen ArtikelnunddieTerminierungvonArtikelnundPräsentationen; iv. Übersetzungen. 4. DerSchatzmeister a. hatdiedirektetreuhänderischeverantwortungfürallefondsder Societas; b. sorgtfürdiebeibehaltungakkuraterfinanzunterlagenunderstattet demratunddergeneralversammlungregelmäßigbericht; c. erstellteinbudgetfürdenrat,kongresseundandere Versammlungen; d. überwachtmitdemredakteurderstudiadiefinanzenderzeitschrift; e. überwachtdiearbeitderunterschatzmeister,fürdieeine ÜberwachungnachErmessendesRateserforderlichist; f. unterzeichnetalleverträgeimauftragdesratesunddersocietas; g. stelltsicher,dassdiefinanzrichtliniendesrateseingehaltenwerden; h. verwaltetestipendiengelderundfinanzhilfen; i. belastetdiesocietasohnediegenehmigungdesratesoderder SocietasnichtmitSchulden.

8 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache ARTIKELVI:StudiaLiturgica AbschnittA.AllgemeineAufsichtundVerwaltungderStudiaLiturgica 1. DerRatüberwachtdenBetriebunddieFinanzenderStudiaLiturgica. 2. DerChefredakteur,derVerwalterunddieRedaktionwerdenper MehrheitsvotumdesRatesbestellt.DerChefredakteurundderVerwalter werdenfüreinenzeitraumvonsechsjahrenbestellt,welcherfüralleoder füreinzelnepersonenmitsechsjährigeramtszeitverlängertwerdenkann. DieMitgliederderRedaktionbleibenvierJahreimAmt. 3. DerChefredakteurübermitteltfürjedeRatsversammlungeinenBericht.Der ChefredakteurkannderRatsversammlungvoreinemKongressbeiwohnen unddaswortergreifen,hatjedochkeinstimmrecht. 4. DerChefredakteurweistdieArbeitdesVerwalters,derRedaktionundder Redaktionsassistentenan. AbschnittB.RedaktionelleOrganisationundProzesse 1. DerChefredakteur a. legtdasstandardlayout/formatderzeitschriftfest; b. erhältvorgeschlageneartikel; c. versendetartikelzurjurierung/überprüfung(andieredaktionund anderemitglieder); d. sammeltrückmeldungenundsendetkommentareanautoren; e. überarbeitetoderüberwachtdieüberarbeitungvongenehmigten Artikeln; f. suchtbeibedarfnachübersetzern; g. sendetdiefinaleversiondesbearbeitetenmaterialsanden Formatierer; h. prüftdruckfahnenundbluelines. 2. DerVerwalter a. hältdiedatenbankderabonnenten,diekeinemitgliedersind,auf demneustenstand; b. erstelltdiejahresrechnungenfürabonnenten,diekeinemitglieder sind,undverfolgtnichtzahlungen; c. arbeitetmitdemjeweiligenschatzmeisterbzgl.zahlungseingängen undverbuchungderzahlungenzusammen;

9 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache d. verwaltetdenbestandanfrüherenausgabenundbearbeitet BestellungenfürfrühereAusgaben; e. untersuchtmöglichkeitenfüreineelektronischeveröffentlichungund dasindexierenderzeitschrift. 3. DieRedaktion a. wirdvomratbestellt; b. bestehtaussechspersonen,dienachlinguistischen,kirchlichenund geografischenkriterienausgewähltwurdenundvierjahreimamt bleiben; c. überprüftvorgeschlageneabhandlungenfürdieveröffentlichung; d. schlägtdemratüberdenredakteurrichtlinienvor. ARTIKELVII:AUSSCHÜSSE DerRatistbefugt,Ausschüssezugründen,umdasGeschäftderSocietas durchzuführen.derpräsidentkannmitgenehmigungdesratesjedwedes vollberechtigtemitgliedbestellen,umdenvorsitzindiesemausschusszu führen. ARTIKELVIII:MITGLIEDSBEITRÄGE DasGeschäftsjahrderSocietasbeginntam1.Januarundendetam 31.DezemberdesselbenJahres. AbschnittA.DerjährlicheMitgliedsbeitragwirdvomRatfestgelegtundbei Bedarfangepasst.DerRatkanndieBeitragsartenfüreineMitgliedschaft festlegen. AbschnittB.EinMitgliedistvollberechtigt,wennderMitgliedsbeitrag vollständigbezahltwurde.einmitgliedhatkeinstimmrecht,wennder MitgliedsbeitragbeiMitteilungdurchdasSekretariatrückständigist. AbschnittC.WirddieSocietasinaktivoderaufgelöst,sowerdendie verbleibendengeldereinerwohltätigkeitseinrichtunggespendet,diederrat oderderexekutivausschussoderdierestlichendirektoren bestimmt/bestimmen. ARTIKELIX:VERSAMMLUNGEN

10 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache AbschnittA.GeneralversammlungenderMitgliederfindenimZusammenhang miteinemkongressmindestenseinmalallezweijahrestatt. AbschnittB.SonderversammlungenkönnenvomPräsidentenmitZustimmung desexekutivausschusseseinberufenwerden. ARTIKELX:VERORDNUNGENUNDÄNDERUNGENDERSATZUNG ÄnderungenanderSatzungerfolgendurchVerordnungen.Verordnungen enthaltendieerforderlicheneinzelheitenzurerweiterungunddurchführung vonbestimmungendersatzung.alleverordnungen,beidenenesum denselbenallgemeinengegenstandgeht,werdenineinemabschnittoder untereinemartikelzusammengefasst. AbschnittA.Verordnungen 1. EinAntragaufÄnderungderSatzungkannvonjedemvollberechtigten Mitgliedvorgeschlagenwerden,mussjedochvondemRatvorAnnahme geprüftundgenehmigtwerden.verordnungen,diekeineänderungenan dersatzungsind,könnenvondenmitgliederndersocietasvorgeschlagen werden. 2. VerordnungenmüssendieserSatzunginderaktuellenFassungentsprechen. 3. VerordnungenmüssenvonmindestenszweiPersonenunterstütztwerden, vondeneneineeinratsmitgliedist. 4. VerordnungenmüssenvoneinerZweidrittelMehrheitderanwesenden Ratsmitgliedergenehmigtwerden. 5. NachGenehmigungdurchdenRatmussspätestensneunzig(90)Tagevor dergeneralversammlungeinemitteilungmitdervorgeschlagenen ÄnderungunterdenMitgliedernkommuniziertwerden. 6. VerordnungenmüssenvoneinerZweidrittelMehrheitderineiner GeneralversammlunganwesendenMitgliedergenehmigtwerden. 7. VerordnungentretenunmittelbarnachAnnahmeinKraft,sofernnichts anderesfestgelegtwurde.

11 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache ARTIKELXI:BESTÄTIGUNG DieseSatzungtrittbeiBestätigungdurchZweidrittelderineinerGeneral versammlunganwesendenmitgliederinkraft. VERORDNUNGENderSocietasLiturgica ARTIKELI:NAME&ZWECK ARTIKELII:MITGLIEDSCHAFT ARTIKELIII:BESCHLUSSFÄHIGEANZAHL ARTIKELIV:FÜHRUNG ARTIKELV:DERRAT:DIREKTORENUNDMITGLIEDER ARTIKELVI:STUDIALITURGICA ARTIKELVII:AUSSCHÜSSE ARTIKELVIII:MITGLIEDSBEITRÄGE DieMitgliedsbeiträgewerdenjährlichgemäßdemFolgendenerhoben: AbschnittA.StufenderMitgliedsbeiträge 1. VollständigerRegelbeitrag. 2. RentenbeitragfürPersonen,diedasAltervon65Jahrenerreichthabenund sichnichtmehrineinemanstellungsverhältnisbefinden.derrentenbeitrag wurdeaufca.zweidritteldesregelbeitragsfestgesetzt. 3. BeitragfürzweiPersonen,dieanderselbenAnschriftleben,vondenen jedochnureinepersoneineausgabederstudiaundanderen Veröffentlichungenerhält.DieserBeitragbeträgtca.Zweidritteldes Regelbeitrags.

12 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache 4. StudentenbeitragfürPersonen,diefüreinVollzeitStudiumimmatrikuliert sind.derbeitragbeträgtca.zweidritteldesregelbeitrags. 5. DerRatkannandereStufenfürdieBeitragssätzegemäßdenspezifischen Umständenfestlegen. AbschnittB.NichtzahlungdesMitgliedsbeitrags EinePerson,diehinsichtlichderZahlungdesMitgliedsbeitragssäumigist,hat keinstimmrecht,kannkeinamtbesetzenoderdieanderenprivilegieneiner Mitgliedschaftgenießen. ARTIKELIX:VERSAMMLUNGEN AbschnittA.GeneralversammlungenderMitgliederfindenimRahmenderalle zweijahrestattfindendenkongressestattundzwarzuzeitenfürdiekeine anderenaktivitätenangesetztsind. AbschnittB.DerRattrifftsichmindestenseinmalproJahr. ARTIKELX:ÄNDERUNGENANVERORDNUNGEN AbschnittA.ÄnderungenanVerordnungenkönnenvonjedemvollberechtigten Mitgliedvorgebrachtwerden. AbschnittB.ÄnderungenanVerordnungensindvoneinerZweidrittelMehrheit derwählerschaftanzunehmen. AngenommendurchdieMitgliederderSocietasLiturgicainderGeneralversammlungam 9.August2013inWürzburg,Deutschland GordonLathrop,Präsident AlanBarthelundMartinStuflesser,Sekretariat HansKrech,Schatzmeister

13 BeglaubigteÜbersetzungausderenglischenSprache VorstehenderTextistdievonmirgefertigtetreue und gewissenhafte Übersetzung des angehefteten, in der englischen Sprache abgefasstendokumentes. Mannheim,den24.September2013 [Siegelund Unterschriftim Original] Dipl.Übers.JörnSchülerWenigmann,M.A. ÖffentlichbestellterundbeeidigterUrkundenübersetzer Spelzenstraße Mannheim 0621/

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