Spitalplanung Gemeinsamer VERSORGUNGSBERICHT der Kantone Aargau, Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn

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1 Spitalplanung 2012 Gemeinsamer VERSORGUNGSBERICHT der Kantone Aargau, Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn

2 1. Auflage Oktober 2010 Alle Rechte vorbehalten Departement Gesundheit und Soziales Kanton Aargau, Bachstrasse 15, 5001 Aarau; Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal; Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 25, 4001 Basel; Departement des Innern Kanton Solothurn, Ambassadorenhof, 4509 Solothurn Herausgeber: Departement Gesundheit und Soziales Kanton Aargau, Bachstrasse 15, 5001 Aarau; Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal; Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt, St. Alban-Vorstadt 25, 4001 Basel; Departement des Innern Kanton Solothurn, Ambassadorenhof, 4509 Solothurn Produktion: LENZ Beratungen & Dienstleistungen AG, Asylstrasse 41, 8032 Zürich Autorenschaft: Jörg Gruber, lic. phil., LENZ Beratungen & Dienstleistungen AG Bernd Knie, Dr. med., LENZ Beratungen & Dienstleistungen AG Stefan Lippitsch, lic. psych., LENZ Beratungen & Dienstleistungen AG Redaktionelle Mitarbeit: Giorgio Baumann, VGD, Kanton Basel-Landschaft Philipp Brugger, DdI, Kanton Solothurn Christine Huber, Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt Raphael Sacher, Dr. sc., LENZ Beratungen & Dienstleistungen AG Joëlle Grolimund Stöckli, DGSGVS, Kanton Aargau Lektorat: TRADUCTA Zürich, Seefeldstrasse 69, 8008 Zürich 2/140

3 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser Der eidgenössische Gesetzgeber verpflichtet die Kantone mit dem revidierten Krankenversicherungsgesetz, ihre stationäre Versorgung in den Spitälern per 2012 leistungsorientiert zu planen. Gleichzeitig sind die Kantone aufgefordert, ihre Spitalplanung untereinander zu koordinieren. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn haben sich darauf verständigt, diese Aufgabe gemeinsam zu lösen. Sie begründen schon heute vor allem nördlich des Juras gesundheitspolitisch einen Versorgungsraum, der durch ein umfassendes Angebot an medizinischen Leistungen und unterschiedlich starken Patientenströmen zwischen den Kantonen gekennzeichnet ist. Diese Verflechtung in der stationären Versorgung legt es nahe, dass wir Nordwestschweizer Kantone unsere Planung und Entscheide mit Blick auf die neue Spitalfinanzierung miteinander besprechen und unsere Informationen über die zu erwartenden Patientenströme austauschen. Das Resultat dieser Überlegungen ist der vorliegende Versorgungsbericht. Der Versorgungsbericht ist eine umfassende Analyse zu Fallzahlen, Patientenbewegungen, Aufenthaltsdauern, medizinischen Leistungsangeboten und anderen Parametern aller vier Kantone. Die Untersuchung zeigt, welche Leistungen (Art und Menge) die Einwohnerinnen und Einwohner der vier Kantone in der Spitalversorgung künftig benötigen. Dazu haben die Autoren die bisherige Nachfrage der Bevölkerung abgebildet und den Leistungsbedarf bis ins Jahr 2020 ermittelt. Dabei sind Einflussfaktoren wie demografische, medizinische, epidemiologische und ökonomische Entwicklungen berücksichtigt worden. Ergänzt wird dieser gemeinsame Versorgungsbericht über die gesamte stationäre Versorgung in den vier Kantonen durch eine weitere Untersuchung, die ähnlich aufgebaut und mit der gleichen Methodik erarbeitet worden ist, jedoch das Versorgungsgebiet der vier Kantone nördlich des Juras beleuchtet. Hinzu kommen separate Analysen für jeden einzelnen Kanton. Mit den insgesamt sechs Versorgungsberichten ist eine erste Etappe in der Spitalplanung der vier Kantone abgeschlossen. Sie sind eine fundierte Grundlage für die Auswahl der Listenspitäler durch die jeweiligen Kantone. Regierungsrätin Susanne Hochuli Departement Gesundheit und Soziales Kanton Aargau Regierungsrat Peter Zwick Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft Regierungsrat Dr. Carlo Conti Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt Regierungsrat Peter Gomm Departement des Innern Kanton Solothurn 3/140

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 A. Zusammenfassung... 8 B. Einleitung...15 B.1. KVG-Revision B.2. Koordination mit anderen Kantonen...16 B.3. Kantonale Spitalplanung B.4. Die aktuellen Versorgungssysteme der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn...19 B.4.1. Kanton Aargau...19 B.4.2. Kanton Basel-Landschaft...21 B.4.3. Kanton Basel-Stadt...26 B.4.4. Kanton Solothurn...29 B.5. Struktur des Versorgungsberichts...32 C. Datengrundlagen...33 C.1. Datenquellen...33 C.2. Generierung der Datensätze...34 C.3. Verwendete Variablen...37 C.4. Darstellungsebenen...37 C.5. Datenqualität und -konsistenz...38 D. Akutsomatik...41 D.1. Methodik Akutsomatik...41 D.1.1. Leistungsbereiche Akutsomatik...41 D.1.2. Prognose Akutsomatik /140

5 D.2. Leistungsbedarf der Nordwestschweizer Bevölkerung...50 D.2.1. Nachfragestruktur D.2.2. Prognose der akutsomatischen Behandlungen D.3. Leistungsangebot der Nordwestschweizer Akutspitäler...66 D.3.1. Erbrachte Leistungen D.3.2. Marktanteile der Nordwestschweizer Akutspitäler...68 D.4. Zu- und Abwanderungen in die und aus der Region Nordwestschweiz...71 E. Rehabilitation...76 E.1. Methodik Rehabilitation...76 E.1.1. Leistungsbereiche Rehabilitation...77 E.1.2. Prognose Rehabilitation...80 E.2. Leistungsbedarf der Nordwestschweizer Bevölkerung...83 E.2.1. Nachfragestruktur E.2.2. Prognose der rehabilitativen Behandlungen E.3. Leistungsangebot der innerregionalen Rehabilitationskliniken...87 E.3.1. Erbrachte Leistungen E.3.2. Zu- und Abwanderungen in der Region Nordwestschweiz...89 F. Psychiatrie...92 F.1. Methodik Psychiatrie...92 F.1.1. Diagnosebereiche Psychiatrie...92 F.1.2. Prognose Psychiatrie...93 F.2. Leistungsbedarf der Nordwestschweizer Bevölkerung...93 F.2.1. Nachfragestruktur F.2.2. Prognose der Psychiatrie F.3. Leistungsangebot Psychiatrie...98 F.3.1. Erbrachte Leistungen F.4. Zu- und Abwanderungen in die und aus der Region Nordwestschweiz /140

6 G. Spezialbereiche G.1. Pädiatrie G.1.1. Methodik G.1.2. Leistungsbedarf der baselstädtischen Bevölkerung G.1.3. Prognose 2020 für die Pädiatrie G.1.4. Leistungsangebot Pädiatrie G.1.5. Zu- und Abwanderungen in die und aus der Region Nordwestschweiz G.2. Akutgeriatrie H. Anhang H.1. Methodik Prognose Einflussfaktoren H.1.1. Demografie H.1.2. Medizintechnische Entwicklung H.1.3. Epidemiologische Entwicklung H.1.4. Ökonomische Entwicklung H.2. Glossar und Verzeichnisse H.2.1. Glossar und Abkürzungsverzeichnis H.2.2. Abkürzungen und Symbole in Tabellen H.2.3. Definition der einzelnen Rehabilitations-Leistungsbereiche H.3. Tabellenanhang Tabellenverzeichnis H.3.1. Abbildungsverzeichnis H.3.2. Verzeichnis der Verweise aufs Internet /140

7 Redaktionelle Hinweise Aus Gründen der besseren Verständlichkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form im geschlechtsneutralen Sinn verwendet. Der Austritt eines Patienten aus einem Spital wird in diesem Bericht teilweise als Fall und teilweise als Patient / Behandlung bezeichnet. Die Bezeichnung Patient ist insofern nicht ganz korrekt, weil sich gewisse Patienten jährlich mehrfach in einem Spital behandeln lassen müssen und damit ein Patient mehrere Fälle generiert. Im nachfolgenden Text werden Patienten und Fälle als Synonyme verwendet, gemeint ist aber immer die Anzahl der Spitalaustritte, also die Anzahl der Fälle. Die im Bericht in Tabellen und Abbildungen dargestellten Werte sind gerundet. Die auf diesen Werten beruhenden Berechnungen (Prozentangaben) verwenden immer ungerundete Daten. Daher müssen manuelle Nachberechnungen von Prozentangaben auf Basis der gerundeten Tabellenwerte nicht notwendigerweise zu denselben Resultaten führen. Der vorliegende Versorgungsbericht bezieht sich auf die Wohnbevölkerung und die stationären Institutionen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Im Wissen, dass diese vier Kantone nur einen Teil der Nordwestschweiz bilden, wird im Bericht aus Gründen der Verständlichkeit stets der Begriff Nordwestschweiz oder die Abkürzung NWCH verwendet. Wir bitten die Leserinnen und Leser für dieses Vorgehen um Verständnis. 7/140

8 A. Zusammenfassung Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn haben sich auf eine gemeinsame Erarbeitung der Grundlagen für die leistungsorientierte Bedarfsplanung der stationären Versorgung ihrer Bevölkerung verständigt. Zu diesem Zweck wurden ein gemeinsamer Versorgungsbericht unter Berücksichtigung der Patientenströme und ein gemeinsamer Kriterienkatalog zur Aufnahme von Spitälern auf die Spitallisten erarbeitet. Diese vier Nordwestschweizer Kantone folgen damit einerseits dem Ansinnen der Art. 39 Abs. 2 KVG und Art. 58d KVV, die eine Koordination der Planung mit den anderen Kantonen verlangen. Andererseits manifestieren die vier Kantone damit ihre Absicht, die Gesundheitsversorgung nicht nur entlang der Kantonsgrenzen, sondern in einer transkantonalen und überregionalen Perspektive zu betrachten. Der vorliegende gemeinsame Versorgungsbericht der vier Kantone stellt die Resultate der ersten Planungsetappe zur Spitalplanung 2012 vor. Der Bericht zeichnet ein umfassendes Bild der heutigen Nachfrage und skizziert den zukünftigen Versorgungsbedarf der Nordwestschweizer Bevölkerung. Das Kernstück des Berichtes bilden die Analysen zu Nachfrage und Leistungsangebot 2008 sowie die Ermittlung des zukünftigen Leistungsbedarfes mit dem Prognosehorizont bis ins Jahr 2020, wobei Einflussfaktoren wie die demografische, medizintechnische, epidemiologische und ökonomische Entwicklung sektoriell Berücksichtigung fanden. Währenddem sich die Nachfrage und die Prognosen stets auf die Bevölkerung der vier Kantone beziehen (unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb dieses Versorgungsraumes behandelt wurden), stehen bei der Darstellung des aktuellen Leistungsangebots immer die im Versorgungsraum ansässigen Institutionen im Blickpunkt des Interesses (unabhängig davon, ob die behandelten Patienten ihren Wohnsitz innerhalb oder ausserhalb des Versorgungsraumes haben). Der Versorgungsbericht nimmt noch keine Entscheide zur Vergabe der Listenplätze und der Leistungsaufträge vorweg. Er bildet den ersten Schritt auf dem Weg zur Spitalplanung 2012, und es werden die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie sowie in einem speziellen Abschnitt die Pädiatrie und Akutgeriatrie betrachtet. Diesbezüglich bildet der Kriterienkatalog eine weitergehende Grundlage. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst: 1. Akutsomatik Im Jahr 2008 beanspruchten die Nordwestschweizerinnen und Nordwestschweizer in über 196'000 Fällen einen stationären Spitalaufenthalt, neun Prozent aller Behandlungen wurden in Kantonen ausserhalb der Nordwestschweiz durchgeführt. Im Schnitt waren die Patienten 53.3 Jahre alt, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer aller stationären Fälle betrug 7.6 Tage. Mit einem Anteil von 44 Prozent an den Patienten und 57 Prozent an den Pflegetagen präsentieren sich die über 59-Jährigen als die Altersgruppe mit der grössten Nachfrage bei stationären Leistungen. Die Betrachtung der Nordwestschweizer Wohnregionen führte zu der Erkenntnis, dass regionale / kantonale Unterschiede bei der Inanspruchnahme von stationären Leistungen beste- 8/140

9 hen und diese unter anderem mit den unterschiedlichen soziodemographischen Strukturen (vor allem Altersstrukturen) der Wohnbevölkerung zu erklären sind. Anstieg der Fallzahlen und Abnahme der Pflegetage bis 2020 Insgesamt wird bis 2020 eine Zunahme der stationären Patienten um 10.7 Prozent prognostiziert. Diese Zunahme ist primär eine Folge der erwarteten demografischen Entwicklung. Dabei führen sowohl die Bevölkerungszunahme in der Nordwestschweiz von sechs Prozent als auch die zunehmende Alterung der Bevölkerung zu mehr Spitaleintritten. Neben dem demografischen Faktor hat auch die erwartete medizintechnische Entwicklung einen steigernden Einfluss auf die Fallzahlen. Hingegen wird von der Substitution bisher stationär erbrachter durch zukünftig ambulante Behandlungen eine Abnahme der Spitalaufenthalte um vier Prozent erwartet. Eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung der Pflegetage spielen neben den Patientenzahlen die zukünftigen Aufenthaltsdauern. Als Folge des medizintechnischen Fortschritts und der flächendeckenden Einführung eines pauschalisierten Entgeltsystems in der Akutsomatik (SwissDRG) wird in den nächsten 10 Jahren eine Verkürzung der Aufenthaltsdauern von 7.6 auf 6.7 Tage erwartet. Aus diesem Grund wird eine Abnahme der Pflegetagen um 2.3 Prozent prognostiziert. Unterschiedliche Entwicklung nach Leistungsbereich, Region und Altersgruppe Hinter den oben genannten Entwicklungen innerhalb der Fallzahlen, Aufenthaltsdauern und Pflegetage bis 2020 stecken wesentliche Veränderungen der medizinischen Leistungsbereiche, der regionalen Verteilung und des Alters der Patienten. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die erwarteten Entwicklungen je Leistungsbereich. 9/140

10 Prognostizierter Bedarf 2020 nach Leistungsbereich Prognostizierter Bedarf 2020 Fälle MAD Pflegetage Nervensystem & Sinnesorgane Dermatologie 5'870 6'650 13% % 45'632 43'193-5% Hals-Nasen-Ohren 8'536 8'950 5% % 42'995 36'890-14% Neurochirurgie 1'688 1'905 13% % 20'819 18'878-9% Neurologie 9'482 10'840 14% % 75'039 72'675-3% Ophthalmologie 1'930 1'878-3% % 8'324 7'130-14% Innere Organe Endokrinologie 2'235 2'568 15% % 20'796 19'566-6% Gastroenterologie 12'691 14'456 14% % 94'492 92'546-2% Viszeralchirurgie 14'140 15'722 11% % 118' '480-6% Hämatologie 2'640 3'094 17% % 28'419 25'223-11% Herz- & Gefässchirurgie 7'062 10'360 47% % 60'127 72'103 20% Kardiologie & Angiologie 14'098 15'994 13% % 100' '702 1% Infektiologie 3'222 3'699 15% % 36'389 35'035-4% Nephrologie 1'972 2'378 21% % 17'059 18'526 9% Urologie 8'911 9'775 10% % 56'155 56'752 1% Pneumologie 7'925 9'377 18% % 84'721 82'069-3% Thoraxchirurgie 2'174 2'545 17% % 34'457 33'115-4% Bewegungsapparat Orthopädie 35'897 39'065 9% % 283' '202 0% Rheumatologie 5'661 6'725 19% % 57'675 57'234-1% Gynäkologie & Geburtshilfe Gynäkologie 8'828 8'875 1% % 51'155 45'560-11% Geburtshilfe 14'238 14'537 2% % 85'397 81'741-4% Neugeborene 13'310 12'931-3% % 84'765 75'414-11% Übrige (Radio-) Onkologie 2'699 2'376-12% % 10'761 9'462-12% Psychiatrie & Toxikologie % % % Schwere Verletzungen 1'620 1'765 9% % 14'316 13'148-8% Transplantationen % % 5'161 4'257-18% Sonstige Behandlung 4'926 5'633 14% % 44'304 51'956 17% Verlegungen & Todesfälle 4'160 4'749 14% % 5'756 6'550 14% Total 196' '139 11% % 1'488'331 1'454'827-2% In der Herz- & Gefässchirurgie und in der Kardiologie & Angiologie wird die Zunahme an Fällen und Pflegetagen hauptsächlich durch die demografische Alterung und durch die medizintechnische Entwicklung verursacht, insbesondere wird mit einer deutlichen Zunahme von Patienten mit einer Herzinsuffizienz gerechnet. Aus medizintechnischer Sicht ist die erwartete Verdoppelung der Zahl implantierter Defibrillatoren und Herzschrittmacher hervorzuheben. Die Veränderung in den Leistungsbereichen Nephrologie, Pneumologie und Gastroenterologie wird primär durch die Alterung der Bevölkerung beeinflusst. Die erwarteten Fallzunahmen sind in diesen drei Bereichen sehr hoch, parallel dazu führt jedoch die erhebliche Verkürzung der Aufenthaltsdauern in der Nephrologie nur zu einem geringen Anstieg und in den beiden anderen Bereichen sogar zu einer Abnahme der Pflegetage. Für den derzeit grössten Leistungsbereich, die Orthopädie, wird trotz der demografischen Entwicklung ebenfalls keine Zunahme der Pflegetage erwartet. Auch hier wirkt sich die Verkürzung der Aufenthaltsdauer bedingt durch minimal-invasive Operationsverfahren und durch früh mögliche ambulante oder auch stationäre Rehabilitationsmassnahmen deutlicher auf die Pflegetage aus als die Zunahme der Fallzahlen. 10/140

11 Der in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und der Ophthalmologie prognostizierte starke Rückgang der Pflegetage um 14 Prozent ist in erster Linie ebenfalls auf die deutliche Verkürzung der mittleren Aufenthaltsdauer zurückzuführen, so dass der demographisch bedingte Zuwachs an Patienten sich nicht auf die Zahl der Pflegetage auswirkt, ohne dass stationäre Leistungen wesentlich durch ambulante substituiert würden. Auch die regionale Verteilung der spitalbedürftigen Personen wird sich verändern. Während in den meisten Regionen der Nordwestschweiz steigende Patientenzahlen erwartet werden, wird für Basel-Stadt eine Abnahme von drei Prozent erwartet. Die mittlere Aufenthaltsdauer wird sich in allen Regionen verkürzen, in Basel-Stadt wird sogar mit einer Verkürzung um 22 Prozent von 8.8 auf 6.9 Tage gerechnet. Hinsichtlich der Pflegetage wird, ausgenommen der Kanton Aargau und die Region Aarolfingen, ein Rückgang prognostiziert, der für Basel-Stadt mit 24 Prozent von 266'243 auf 203'407 sehr drastisch ausfällt. Prognostizierter Bedarf 2020 in den Kantonen der Nordwestschweiz Prognostizierter Fälle MAD Pflegetage Bedarf AG 83'121 97'539 17% % 572' % BL 43'454 46'936 8% % 366' % BS 30'161 29'368-3% % 266' % SO 39'448 43'295 10% % 283' % Total 196' '139 11% % 1'488'331 1'454'827-2% "Aarolfingen" 32'973 37'266 13% % 223' '641 6% Neben unterschiedlichen Bevölkerungsprognosen sind weitere soziodemographische Faktoren sowie unterschiedliche Versorgungsstrukturen und Finanzierungssysteme für die regionalen / kantonalen Unterschiede verantwortlich. Die urbane, ältere Bevölkerung im Grossraum Basel (Basel-Stadt und angrenzende Regionen des Kantons Basel-Landschaft) mit einem hohen Anteil an Einpersonenhaushalten wirken sich auf aktuell hohe Mittlere Aufenthaltsdauern in den Kantonen beider Basel aus. Andererseits führt das bereits heute eingeführte Spitalfinanzierungssystem mittels Fallpauschalen im Kanton Aargau zu tieferen Aufenthaltsdauern. Da die Aufenthaltsdauern aller Regionen anhand des gleichen Berechnungsmodells auf das 40. Perzentil 1 aller Schweizerinnen und Schweizer akutsomatischen Behandlungen des Jahres 2008 prognostiziert wurden, fallen die zu erwartenden Rückgänge der Mittleren Aufenthaltsdauern in den Kantonen mit heute langen Verweildauern umso höher aus. Schliesslich werden infolge der zunehmenden Alterung der Bevölkerung deutlich mehr ältere Patienten/-innen prognostiziert. Bei den jährigen Patienten/-innen wird eine Zunahme von 23 Prozent und bei den Patienten ab 80 Jahren sogar eine Zunahme von 37 Prozent erwartet. Ausgeglichene Patientenströme im Jahr 2008 Den knapp 17'000 Abwanderungen (neun Prozent) stehen 16'000 Zuwanderungen (acht Prozent) gegenüber. Die Nordwestschweizer gehen für ausserregionale Behandlungen am 1 Während bei einem Durchschnittswert alle Werte berücksichtigt werden und somit wenige Extremwerte den Durchschnitt erheblich anheben können, wird bei Perzentilen die Verteilung in 100 gleich grosse Teile unterteilt. Bei einem 40. Perzentil heisst das, dass unterhalb dieses Wertes 40 Prozent aller Fälle der Verteilung liegen. 11/140

12 häufigsten in die Kantone Bern und Zürich, über 23 Prozent aller Abwanderungen wurden im Leistungsbereich Orthopädie beobachtet und mehr als elf Prozent in der Kardiologie & Angiologie. Die meisten Zuwanderer kamen aus dem Ausland sowie den Kantonen Bern und Luzern zur Behandlung in die Nordwestschweiz, hauptsächlich in den Bereichen Orthopädie und Viszeralchirurgie, ausserdem kamen zahlreiche Mütter zur Entbindung in die Nordwestschweiz. Die ausserkantonalen Behandlungen sind in hohem Masse auf Notfallhospitalisationen zurückzuführen. Nämlich zwischen 30 (Zuwanderungen) und 40 Prozent (Abwanderungen). 2. Rehabilitation Im Jahr 2008 beanspruchten die Nordwestschweizerinnen und Nordwestschweizer in Fällen einen stationären Rehabilitationsaufenthalt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 27 Tage. Alterung der Bevölkerung führt zu steigenden Patientenzahlen Wie in der Akutsomatik ist auch in der Rehabilitation die demografische Entwicklung die Hauptursache für die prognostizierte Zunahme der Patientenzahlen bis ins Jahr Da vor allem Personen über 60 Jahren rehabilitativ behandelt werden, wirkt sich die erwartete Alterung der Bevölkerung in der Rehabilitation stärker aus als in der Akutsomatik. Insgesamt wird eine Zunahme der Patientenzahl um 12.9 Prozent erwartet. Da in der Rehabilitation ebenfalls von einer Verkürzung der Aufenthaltsdauern auszugehen ist, fällt die Steigerung der prognostizierten Pflegetage mit 4.7 Prozent deutlich geringer aus. In allen Leistungsbereichen der Rehabilitation wird infolge der alternden Bevölkerung eine Zunahme der Patientenzahl und der Pflegetage erwartet. Die grösste Zunahme wird für die neurologische und frühneurologische Rehabilitation prognostiziert. Patientenströme: Netto-Zuwanderung in die Region Nordwestschweiz Insgesamt verzeichnete die Nordwestschweiz im Jahr 2008 mehr als die doppelte Anzahl an Zuwanderungen von ausserregionalen Patienten als Abwanderung von Nordwestschweizern in andere Kantone. Mehr als 50 Prozent der zugewanderten Patienten kamen aus dem Kanton Zürich, zehn Prozent aus dem Kanton Luzern, fünf Prozent aus dem Kanton Bern, und ein Anteil von fünf Prozent kam aus dem Ausland. 3. Psychiatrie In den nächsten zehn Jahren wird in der Psychiatrie eine moderate Zunahme der stationären Patienten von knapp vier Prozent und, bedingt durch eine angenommene Verkürzung der Aufenthaltsdauer, einen Rückgang der Pflegetage bis zu zehn Prozent erwartet. Demografische Alterung führt zu steigenden Patientenzahlen Hinter dem prägnanten Anstieg der für das Jahr 2020 prognostizierten Fallzahlen bei den über 59-Jährigen verbirgt sich, wie in der Akutsomatik und der Rehabilitation, die demografi- 12/140

13 sche Entwicklung, die ebenfalls verantwortlich ist für die angenommene Abnahme der Fallzahlen innerhalb der Altersgruppen 0-17, und Jahre. Unterschiedliche Entwicklung der Leistungsbereiche Die Prognose rechnet mit einem deutlichen Fallanstieg bei den Organischen Störungen und bei den Demenzerkrankungen. Neben den Schizophrenien ist der Pflegetagrückgang vor allem auf die in Psychiatrischen Kliniken behandelten Fälle ohne psychiatrische Hauptdiagnosen und auf die Diagnosegruppe Demenz zurückzuführen. Dieser Rückgang ist unter anderem mit der geplanten strukturellen Massnahme im Kanton Aargau zu erklären, mit welcher bis anhin in den Psychiatrischen Diensten des Kantons Aargau behandelte Patienten mit einer Aufenthaltsdauer von über 100 Pflegetagen sofern es die medizinische Indikation zulässt künftig in Pflegeeinrichtungen betreut werden sollen. 4. Spezialbereiche Diverse Spezialbereiche sind mit der verfügbaren Datenbasis nicht klar abgrenzbar und bedürfen einer gesonderten Definition, mit deren Hilfe man die Interessengruppe eingrenzen kann. Diese Spezialbereiche sind erforderlich, um eine vollständige Versorgung der Nordwestschweizer Wohnbevölkerung zu gewährleisten. Im Folgenden werden die Spezialbereiche Pädiatrie und Akutgeriatrie kurz dargestellt. Pädiatrie Die pädiatrischen Fälle wurden wie folgt definiert: Patienten auf der Kostenstelle M400 (Pädiatrie) und Patienten auf allen anderen Kostenstellen im Alter von 0 und 17 Jahren. Ausgenommen wurden die gesunden Neugeborenen. Für die Pädiatrie wird in der Region Nordwestschweiz mit einer Abnahme der Fallzahlen (2.9 Prozent), der mittleren Aufenthaltsdauer (18.7 Prozent) und der Pflegetage (21 Prozent) gerechnet. Die Prognose der einzelnen Leistungsbereiche ergibt ein sehr differenziertes Bild. Bis auf zwei Leistungsbereiche wird ein Rückgang der Fallzahlen in der Grössenordnung von 3-5 Prozent gesehen, Ausnahmen sind die Herz- & Gefässchirurgie (33 Prozent plus) und die Kardiologie & Angiologie (zwei Prozent plus). Die mittlere Aufenthaltsdauer wird sich in nahezu allen Leistungsbereichen verkürzen, die prognostizierte Spannbreite reicht von -47 Prozent bei den Transplantationen bis -2 Prozent im Bereich (Radio-)Onkologie. Hinsichtlich der Patientenströme im Jahre 2008 wird deutlich, dass die Anzahl der Abwanderungen die der Zuwanderungen mit knapp 700 Patienten übertrifft. Der Anteil der Abwanderungen betrug 13 Prozent, am häufigsten fanden die Behandlungen in den Kantonen Zürich, Bern und Graubünden statt. 9 Prozent aller in der Nordwestschweiz behandelten Patienten der Altersgruppe 0-17 Jahre waren Zuwanderer, die meisten kamen aus dem Ausland und aus den Kantonen Bern und Luzern. Akutgeriatrie Grundsätzlich gehören die Diagnostik und Behandlung alter Patienten/-innen zum Grundauftrag aller Nordwestschweizer Akutspitäler. Obwohl hochbetagte Menschen oft multimorbid und dement sind und deshalb häufig eine spezifische Behandlung benötigten würden, werden sie heute in vielen Spitälern meist in der Abteilung der Inneren Medizin behandelt. 13/140

14 Die Besonderheit in der Region Nordwestschweiz besteht in der Vorhaltung von zwei Einrichtungen, dem Felix Platter-Spital und dem Adullam-Geriatriespital, die über ein speziell auf die Behandlung hochbetagter oder geriatrischer Patienten ausgerichtetes Behandlungskonzept verfügen. Stationäre Leistungen 2008 Geriatrie (Sonderbetrachtung) nur "Fälle 75+" Kostenträger Anteil Patienten- Sonderbetrachtung Fälle Fälle "75+" Pflegetage MAD ZV herkunft absolut in % absolut in % absolut in % Tage % KVG % HPP % AK Adullam-Geriatriespital Basel [BS] % % 29'779 44% % 32.1% 2.6% Felix Platter-Spital Basel [BS] 3'202 83% 1'047 33% 37'988 56% % 15.1% 3.2% Total 3' % 1'655 43% 67' % % 21.3% 3.0% Für die oben gezeigte Sonderauswertung wurden von den insgesamt 3'854 Patienten lediglich die 1'655 Fälle im Alter 75+ betrachtet. Bei einer mittleren Aufenthaltsdauer von rund 41 Tagen wurden innerhalb dieser Altersgruppe 67'767 Pflegetage erbracht. Unter Verwendung verschiedener Lösungsansätze wurden die Selektion der geriatrischen akutsomatischen Patienten sowie die Abgrenzung der Akutgeriatrie zur geriatrischen Rehabilitation vorgenommen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass heute zwischen und Patienten eine akutgeriatrische Behandlung benötigen. Die Behandlung und rehabilitatorische Weiterbetreuung geriatrischer Patienten wird aufgrund der demografischen Alterung zunehmend wichtiger. Bei den Patienten ab 80 Jahren ist eine Zunahme von 37 Prozent bis ins Jahr 2020 zu erwarten. Wird mit einer ähnlichen Zunahme aller geriatrischen Patienten gerechnet, ergeben sich im Jahr 2020 zwischen und geriatrische Patienten. 14/140

15 B. Einleitung Die eidgenössischen Räte verabschiedeten am 21. Dezember 2007 eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung und -planung mit dem Ziel, die Kostenentwicklung zu bremsen. Damit wurden die Kantone vor die Aufgabe gestellt, die den geltenden Spitallisten zugrunde liegenden Spitalplanungen zu überarbeiten. Im vorliegenden Versorgungsbericht geht es um die Frage, welche Leistungen (Art und Menge) die Nordwestschweizer 2 Wohnbevölkerung im stationären Spitalbereich in Zukunft benötigt. Dazu wurde die bisherige Nachfrageentwicklung der Nordwestschweizer Wohnbevölkerung abgebildet und der zukünftige Leistungsbedarf mit Prognosehorizont bis ins Jahr 2020 ermittelt. Es wurden Einflussfaktoren wie die demografische, medizintechnische, epidemiologische und ökonomische Entwicklung berücksichtigt. Der Versorgungsbericht bildet die Grundlage für die spätere Auswahl der Listenspitäler. Nachfolgend werden die KVG-Revision vom 21. Dezember 2007 sowie die Umsetzung der Spitalplanung in den Nordwestschweizer Kantonen beschrieben. Ausserdem wird die Koordination mit den Spitalplanungen anderer Kantone beschrieben. Schliesslich wird ein kurzer Überblick zur Struktur des vorliegenden Berichtes gegeben. B.1. KVG-Revision 2007 Das zentrale Element der Teilrevision des KVG vom 21. Dezember 2007 ist die Umstellung von der bisherigen Objektfinanzierung auf eine leistungsorientierte Subjektfinanzierung, beziehungsweise ein Wechsel vom Prinzip der Kostenerstattung zu einem Preissystem: Ab 2012 müssen alle auf den Spitallisten geführten somatischen Akutspitäler mit leistungsbezogenen Fallpauschalen nach dem DRG-System 3 entschädigt werden. Nach dem bisherigen System konnten je nach kantonalem Finanzierungssystem die Spitäler jeden Eingriff und Aufenthaltstag einzeln verrechnen, nun werden sie pauschal pro standardisiertem Fall bezahlt. Zudem werden mit der Revision die inner- und ausserkantonale, freie Spitalwahl 4 garantiert und die Listenspitäler verpflichtet, im Rahmen ihrer Leistungsaufträge alle versicherten Personen mit Wohnsitz im Standortkanton aufzunehmen. Da bis jetzt nur im akutsomatischen Bereich validierte Fallpauschalensysteme erarbeitet wurden, ist die Finanzierung über Fallpauschalen vorderhand nur für diesen Bereich obligatorisch. Die Bereiche Rehabilitation und Psychiatrie können weiterhin aufgrund von Tagespauschalen abgerechnet werden. Jedoch ist auch in diesen Bereichen die Umstellung auf Fallpauschalen vorgesehen, sobald entsprechende Fallpauschalensysteme entwickelt werden konnten. 2 Gemeint sind hier und nachfolgend für den ganzen Bericht die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn (vgl. Redaktionelle Hinweise Seite 8) 3 DRG steht für Diagnosis Related Groups. 4 Das heisst gemäss Art. 41 Abs. 1bis KVG, dass die versicherte Person unter denjenigen Spitälern wählen kann, die mit einem entsprechenden Leistungsauftrag auf der Spitalliste ihres Wohnkantons oder jener des Standortkantons aufgeführt sind. Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen bei stationärer Behandlung in einem Listenspital die Vergütung anteilsmässig nach Art. 49a KVG, aber höchstens nach dem Tarif, der in einem Listenspital des Wohnkantons für die betreffende Behandlung gilt. 15/140

16 Als Folge dieser Revision müssen die kantonale Spitalplanung und die Spitallisten überarbeitet werden. Wie bisher verpflichtet auch das revidierte KVG die Kantone, für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung zu sorgen und mittels Spitalplanung die Kosten zu dämpfen. Neu hat die Spitalplanung im akutsomatischen Bereich leistungsorientiert zu erfolgen. 5 Für die Planung stehen nicht mehr Bettenkapazitäten, sondern medizinische Leistungen im Vordergrund. Zusätzlich zur bisherigen Zulassungspraxis muss sich die Evaluation der Listenspitäler auf Betriebsvergleiche zu Qualität und Wirtschaftlichkeit stützen. Die kantonale Spitalliste hat diejenigen Leistungen sicherzustellen, die für die stationäre Versorgung der kantonalen Wohnbevölkerung erforderlich sind. Dabei wird zukünftig unter den folgenden zwei Typen von Spitälern unterschieden: a) Listenspitäler mit staatlichem Leistungsauftrag und gesetzlichem Anspruch gegenüber dem Versicherer und dem Kanton auf Vergütung gemäss KVG (verbunden mit gewissen Auflagen wie zum Beispiel der Aufnahmepflicht etc.) b) Vertragsspitäler ohne staatlichen Leistungsauftrag aber mit vertraglichem Anspruch gegenüber dem Versicherer auf Vergütung gemäss KVG Spitäler, die weder auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt sind noch einen Vertrag mit einem Versicherer haben, haben keinen Anspruch auf Vergütung gemäss KVG. Der Kanton wird die Kosten der stationären Behandlung, einschliesslich Aufenthalt in einem Spital oder Geburtshaus, eines kantonsansässigen Patienten nur in einem Listenspital anteilsmässig entsprechend dem Standard der allgemeinen Abteilung übernehmen. Dabei hat der kantonale Kostenanteil ab 2012 mindestens 45 und ab 2017 mindestens 55 Prozent zu betragen. 6 B.2. Koordination mit anderen Kantonen Die Spitalplanung der Nordwestschweizer Kantone erfolgt primär aus der Perspektive der kantonalen Wohnbevölkerungen, da die kantonalen Spitalplanungen gemäss Art. 58a der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) für die Einwohner des planenden Kantons zu erfolgen haben. Gemäss Art. 39 Abs. 2 KVG und Art. 58d KVV wird zudem eine Koordination der Planung mit den anderen Kantonen verlangt. Es sind insbesondere die nötigen Informationen über die Patientenströme auszuwerten und diese mit den betroffenen Kantonen auszutauschen sowie geeignete Planungsmassnahmen mit den betroffenen Kantonen zu koordinieren. 5 Gemäss Art. 58c lit. b KVV kann die Planung in der Rehabilitation und der Psychiatrie leistungsorientiert oder kapazitätsbezogen erfolgen. 6 Die Kantone setzen ihren Finanzierungsanteil nach Artikel 49a Absatz 2 spätestens per 1. Januar 2012 fest. Kantone, deren Durchschnittsprämie für Erwachsene im Einführungszeitpunkt nach Absatz 1 die schweizerische Durchschnittsprämie für Erwachsene unterschreitet, können ihren Vergütungsanteil zwischen 45 und 55 Prozent festlegen. Bis zum 1. Januar 2017 darf die jährliche Anpassung des Finanzierungsanteils ab erstmaliger Festsetzung höchstens 2 Prozentpunkte betragen. 16/140

17 Die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn haben sich im Sinne von Art. 39 Abs. 2 KVG und Art. 58d KVV auf eine gemeinsame Erarbeitung der Grundlagen für die leistungsorientierte Bedarfsplanung der stationären Versorgung ihrer Bevölkerung verständigt. Zu diesem Zweck wurde die Firma LENZ Beratungen & Dienstleitungen von den vier Kantonen beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen einen gemeinsamen Versorgungsbericht unter Berücksichtigung der Patientenströme (Import / Export) und einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur Aufnahme von Spitälern auf die Spitallisten zu erarbeiten. Der Auftrag enthielt zudem die Erarbeitung von vier kantonalen Versorgungsberichten sowie eines Berichtes für die Region Nordwestschweiz nördlich des Juras. Überdies wird die zukünftige Zusammenarbeit im Bereich der Hochspezialisierten Medizin (HSM) beleuchtet. Im vorliegenden Versorgungsbericht werden demnach die vier genannten Kantone und deren Bewohner als ein Versorgungsraum betrachtet, und es wird eine entsprechende Bedarfsprognose erstellt. Für jeden der vier Kantone wurde zudem unter Verwendung der gleichen Methodik ein separater Versorgungsbericht für die kantonalen Spitalplanungen erstellt. Abbildung 1 Geografische Übersicht der Nordwestschweizer Kantone Im Rahmen der Spitalplanung 2012 findet zudem ein reger Austausch mit weiteren Kantonen statt. Zum einen sind die Gesundheitsdirektionen der Nordwestschweizer Kantone in verschiedenen Arbeitsgruppen der Gesundheitsdirektorenkonferenz tätig, zum anderen orientieren sich die Versorgungsberichte der Nordwestschweizer Kantone inhaltlich und methodisch am Versorgungsbericht der Gesundheitsdirektion Zürich. Damit soll eine Koordination, Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der Spitalplanungen zwischen mehreren Kantone ermöglicht werden. 17/140

18 B.3. Kantonale Spitalplanung 2012 Nach den Übergangsbestimmungen des KVG haben die kantonalen Spitalplanungen spätestens drei Jahre nach der Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen, das heisst spätestens am 1. Januar 2015, den revidierten KVG-Bestimmungen zu entsprechen. Auch die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn stehen vor der Aufgabe, die den geltenden Akutspitallisten zugrunde liegenden Spitalplanungen anzupassen. Die vier Nordwestschweizer Kantone planen, die Übergangsfrist nicht auszuschöpfen, sondern die Spitallisten auf den festgesetzt zu haben. Die Vorgehensweisen sind jedoch kantonal unterschiedlich geplant. Währenddem in den beiden Basler Kantone und im Kanton Solothurn auf Grundlage der vorliegenden Versorgungsberichte in Form von Gesprächen mit den Leistungserbringern kantonale Spitallisten erarbeitet werden, führt der Kanton Aargau ein zeitintensiveres Bewerbungsverfahren durch. Die Listenentscheide basieren zudem auf Kriterien, welche von den vier Kantonen gemeinsam erarbeitet und als verbindlich verabschiedet wurden. Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Verfahren und Zeitpläne finden Sie in den kantonalen Versorgungsberichten der vier Nordwestschweizer Kantone. 18/140

19 B.4. Die aktuellen Versorgungssysteme der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn Die Herausforderung beim Erstellen eines gemeinsamen Versorgungsberichtes für den Versorgungsraum NWCH, ist, vier verschiedene Gesundheits-, Versorgungs- und Finanzierungssysteme sowie Angebotsstrukturen anhand einer einheitlichen Betrachtungsform zu beschreiben und deren jeweiligen zukünftigen Bedarf zu prognostizieren. So können mitunter zwischen den Kantonen abweichende Sachverhalte mit den unterschiedlichen Strukturen erklärt werden. Dieses Kapital dient dazu, einen Überblick über die einzelnen Versorgungsstrukturen zu geben, um im Folgenden mögliche Abweichungen anhand der Strukturvarianzen besser erklären zu können: B.4.1. Kanton Aargau Der Kanton Aargau nimmt durch seine besondere geografische Lage als Mittelkanton zwischen den Universitätsstandorten Basel, Bern und Zürich in der Schweizer Spitallandschaft eine besondere Stellung ein. Die dezentral verteilten Regionalspitäler sichern die Grundversorgung, während in den zwei Kantonsspitälern die spezialisierte Versorgung gewährleistet wird. Durch seine weitum bekannten Thermalquellen hat sich der Aargau zu einem bedeutenden Rehabilitations-Standort entwickelt, der weit über die Kantonsgrenzen hinaus Rehabilitationsleistungen anbietet. B.4.1.a. Versorgungsstruktur Stationärer Sektor 7 Der Kanton Aargau verfügt über 21 Spitäler mit insgesamt 2'948 Planbetten im stationären Sektor. Davon entfallen 1'442 auf den akut-somatischen Bereich, 491 auf den Psychiatriebereich, 820 auf den Rehabilitationsbereich und 194 auf Angebote von Spezialkliniken. Die Hospitalisierungsrate pro 10'000 Kantonseinwohner beträgt im akut-somatischen Bereich (NWCH-Durchschnitt: 1 499), im Psychiatriebereich 66 (NWCH-Durchschnitt 92) und im Rehabilitationsbereich 82.5 (NWCH-Durchschnitt 66). Der Kanton Aargau weist im nordwestschweizerischen Vergleich eine tiefe Hospitalisationsrate über die drei Angebotsbereiche aus. Obwohl der Kanton mit insgesamt 21 Spitälern gut mit Spitalleistungen versorgt wird, liegen die Hospitalisationsraten unter dem Nordwestschweizer Durchschnitt, was sich schliesslich auch auf die Gesundheitskosten im Kanton positiv auswirkt. Die tiefen Hospitalisationsraten lassen sich sicher zum Teil durch das Fehlen eines Universitätsspitals erklären. Auch sind Baden und Aarau als grösste Städte des Kantons im Vergleich zu Zürich oder Basel mittelgrosse Zentren, die weniger von Zentrumslasten betroffen sind. 7 BFS-Krankenhausstatistik Standardtabellen /140

20 Ambulanter Sektor 8 Im Kanton Aargau betätigen sich 877 Ärzte im ambulanten Sektor, davon 229 Allgemeinpraktiker (26.1 %). Die daraus resultierende Ärztedichte von 148 Ärzten pro 100'000 Einwohner liegt deutlich unter dem Schweizer Mittel von 196 Ärzten pro 100'000 Einwohner. Der Anteil der Allgemeinpraktiker ist mit 26.1% jedoch deutlich höher als im Schweizer Mittel von 23.2%. Das deutet darauf hin, dass der Kanton Aargau trotz seiner grossen geografischen Ausdehnung über ein überdurchschnittliches Angebot an Grundversorgern verfügt. Dies ist insbesondere für die integrierte Versorgung und für die Förderung von Managed Care relevant. Langzeitpflege 9 In den Aargauer Pflegeheimen stehen 5'358 Plätze für pflegebedürftige Menschen zur Verfügung, was 61.3 Plätzen pro 1000 der über 64-jährigen Kantonseinwohner entspricht. Diese Kennzahl liegt deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von B.4.1.b. Angebotsstruktur Versorgung in der Akutsomatik im Kanton Die Grundversorgung der Kantonsbevölkerung wird durch 5 Regionalspitäler an 6 Standorten sichergestellt, welche über das ganze Kantonsgebiet verteilt sind. Ergänzend dazu konzentrieren sich die zwei Kantonsspitäler in Aarau und Baden auf die spezialisierte Versorgung und decken zusammen rund 50% der im Aargau behandelten Patienten ab. Eine Spezialklinik und ein Geburtshaus runden das öffentlich subventionierte Angebot in der stationären Versorgung ab. Weiter gibt es im Kanton drei Privatspitäler, die nicht oder nur für spezielle Leistungsaufträge vom Kanton subventioniert werden. Leistungen der hochspezialisierten Medizin werden im Paul Scherrer-Institut mit der Protonentherapie zur Behandlung von tiefliegenden Tumoren angeboten. Rehabilitation Der Kanton Aargau ist schweizweit ein bekannter und beliebter Reha-Standort. Durch die natürlich vorkommenden Thermalquellen haben sich Kur- und Badehäuser schon im frühen 17. Jahrhundert angesiedelt. Daraus entwickelten sich Ende des 19. Jahrhunderts bis heute die inzwischen eher medizinisch geprägten Rehabilitationskliniken. Heute verfügt der Kanton über sieben Leistungserbringer in der Rehabilitation, die zusammen alle wichtigen Rehabilitationsbereiche abdecken. Die Aargauer Patienten machen dabei nur knapp 39% der Fälle aus, die restlichen 61% sind ausserkantonale Patienten. Dies verdeutlicht, dass die Rehabilitation im Kanton einen wichtigen Wirtschaftszweig darstellt und dass das innerkantonale Angebot an medizinischen Leistungen dadurch massgeblich geprägt wird. 8 Statistik T "Bestand und Dichte der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker nach Kanton" des Bundesamts für Statistik, BFS-Statistik der sozialmedizinischen Institutionen Standardtabellen. 20/140

21 Psychiatrie Die Versorgung mit psychiatrischen Leistungen wird durch die Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau mit dem stationären, resp. Internen Psychiatrischen Dienst (IPD) in Windisch und dem Externen Psychiatrischen Dienst (EPD) an 4 Standorten dezentral sichergestellt. Die stationäre Psychiatrie umfasst heute 493 Betten. Es ist vorgesehen, gerontopsychiatrische Fälle bei stabiler Situation zukünftig in Pflegeinstitutionen in Wohnortsnähe weiter zu betreuen und damit die entsprechende stationäre Kapazität zu reduzieren. Ausserkantonale Leistungserbringer Der Kanton Aargau ist im Bereich der hochspezialisierten Versorgung (gesamtschweizerisches Abkommen) ausser in der Kardiochirurgie (ohne Herztransplantationen) auf ausserkantonale Leistungserbringer angewiesen. Durch die Grösse des Kantons deckt nicht eine bestimmte Klinik den ganzen Bedarf ab. Die Patienten können bei medizinisch indizierten Leistungen je nach Wohnregion und Indikation zwischen den Standorten Basel, Bern und Zürich wählen. Der Kanton übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile an den Kosten. Mit dem Kantonsspital Bruderholz BL, dem Kantonsspital Liestal BL und dem kantonalen Spital Sursee-Wolhusen bestehen Freizügigkeitsabkommen. B.4.1.c. Finanzierungssystem Die öffentlichen akutsomatischen Spitäler des Kantons Aargau rechnen mit Fallpauschalen ab. Dadurch nicht gedeckte Kosten werden vom Kanton über gemeinwirtschaftliche Leistungen und Beiträge abgegolten. Der Kanton führt seit 2007 jährliche Kodierrevisionen bei allen Spitälern durch. Ausserdem verpflichtet der Kanton die öffentlich subventionierten Spitäler zu regelmässigen Qualitätsmessungen (Outcome-Messungen). Diese werden gemeinsam vom Kanton und den Versicherern finanziert. B.4.2. Kanton Basel-Landschaft Der Kanton Basel-Landschaft besteht aus 3 MS-Regionen (Régions de Mobilité Spatiale), welche aber alle demselben Regionstyp angehören: MS-Region Laufental Unteres Baselbiet Oberes Baselbiet Regionstyp Metropolraum Metropolraum Metropolraum Während sich die MS-Region Unteres Baselbiet im Wesentlichen am Zentrum Basel-Stadt orientiert, identifizieren sich die beiden ländlichen Regionen auch an ihren Zentren Liestal und Laufen. Dementsprechend weisen die Regionen unterschiedliche Versorgungsgrade unter anderem auch im Gesundheitswesen auf. Während mit Einbezug des Angebotes von Basel-Stadt in der Region Unteres Baselbiet tendenziell ein Überangebot an frei praktizierenden Ärzten sowie Spitäler und Kliniken vorherrscht, liegt in Teilgebieten der beiden ländlichen MS-Regionen eher ein knappes Angebot vor. 21/140

22 B.4.2.a. Versorgungsstruktur Stationärer Sektor 10 Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über 13 Spitäler mit insgesamt 1'376 Planbetten im stationären Sektor. Davon entfallen 932 auf den akut-somatischen Bereich, 211 auf den Psychiatriebereich und 233 auf andere Spezialkliniken. Unter den 932 akut-somatischen Betten werden auch die 41 Betten der Akut-Geriatrie und die 46 Betten der Rehabilitation im Kantonsspital Bruderholz geführt. Unter den Betten der anderen Spezialkliniken befinden sich 9 Betten für Palliativ-Care (Hospiz im Park), 15 Betten für Suchtkranke (ESTA-Klinik), Betten der Anthroposophische Medizin (Ita Wegmann und Lukas Klinik). Die Hospitalisierungsrate pro 10'000 Kantonseinwohner beträgt im akut-somatischen Bereich (NWCH-Durchschnitt: 1 499), im Psychiatriebereich 105 (NWCH-Durchschnitt 92) und im Rehabilitationsbereich 21.5 (NWCH-Durchschnitt 66). Die etwas höhere Hospitalisierungsrate im akut-somatischen Bereich lässt sich durch die demografischen Besonderheiten im untern Kantonsteil erklären. Das im Vergleich höhere Durchschnittsalter der Bevölkerung wirkt sich auf die Anzahl der Hospitalisierungen aus. Ambulanter Sektor 11 Im Kanton Basel-Landschaft betätigen sich 549 Ärzte im ambulanten Sektor, davon 130 Allgemeinpraktiker (23.7%). Die daraus resultierende Ärztedichte von 202 Ärzten pro 100'000 Einwohner liegt ca. im Schweizer Mittel von 196 Ärzten pro 100'000 Einwohner. Der Anteil der Allgemeinpraktiker liegt ebenfalls im Schweizer Mittel von 23.2%. Eine Analyse der ärztlichen Tätigkeit durch das OBSAN aus dem Jahre 2006 zeigt folgende regionale Unterschiede: Allgemeinmedizin: Angebotsdichte In der MS-Region Laufental liegt die Ärztedichte unter dem regionalen Durchschnittswert (6.1 vs. 8.5 Ärzte/10'000 Einwohner); dasselbe gilt auch für die VZA-Dichte 12 (4.2 vs. 5.8 VZA/10'000 Einwohner). Die höchste Dichte an Allgemeinärzten weist das Untere Baselbiet auf (10.6 Ärzte/10'000 Einwohner). Allerdings ist dort auch die VZA/Ärzte-Abweichung deutlich grösser als sonst bei diesem Regionstyp üblich. Trotzdem liegt die VZA-Dichte im Unteren Baselbiet noch über dem regionalen Mittelwert (6.6 vs. 5.8 VZA/10'000 Einwohner). In der MS-Region Oberes Baselbiet liegt sowohl die Ärztedichte als auch die VZA-Dichte im Bereich des entsprechenden regionalen Mittelwerts der Metropolraum-Regionen. Bei geringerer Ärztedichte rechnen also die Allgemeinärzte des Oberen Baselbiets fast gleich viele Leistungen ab wie ihre Kollegen des Unteren Baselbiets. Dies kann unterschiedliche Gründe haben: 10 Die Daten wurden der BFS-Statistik entnommen. Teilweise weichen diese jedoch von den Angaben des Statistischen Amtes Baselland ab. 11 Die Daten wurden ebenfalls der BFS-Statistik entnommen. Teilweise weichen diese jedoch von den Angaben des Statistischen Amtes Baselland ab. 12 VZA = Vollzeitaktivität 22/140

23 entweder sind die Allgemeinpraktiker des Oberen Baselbiets mehr Vollzeit tätig, oder sie arbeiten weniger im Rahmen anderer Versicherungen, oder sie haben mehr Konsultationen, die dafür kürzer dauern. Allgemeinmedizin Plus (inkl. Gynäkologie und Pädiatrie): Angebotsdichte Eine im Vergleich zum regionalen Mittelwert überdurchschnittliche Ärztedichte weist nur das Untere Baselbiet auf (22.9 vs Ärzte/10'000 Einwohner). Obwohl dort die VZA/Ärzte- Abweichung grösser ist als durchschnittlich in den Metropolraum-Regionen, liegt die VZA- Dichte noch über dem regionalen Mittelwert (15.4 vs VZA/10'000 Einwohner). In den beiden anderen Regionen Laufental und Oberes Baselbiet liegt die Ärztedichte unter dem Mittelwert der Metropolraum-Regionen (12.1 bzw vs Ärzte/10'000 Einwohner). Die VZA/Ärzte-Abweichung ist in beiden Regionen ungefähr gleich gross. Die tiefste VZA-Dichte weist das Laufental auf (8.2 VZA/10'000 Einwohner). Fachmedizin ohne chirurgische Tätigkeit: Angebotsdichte Die Ärztedichten des Unteren Baselbiets und des Oberen Baselbiets liegen über dem regionalen Mittelwert (2.3 bzw. 2.2 vs. 2.1 Ärzte/10'000 Einwohner). Auch die VZA-Dichten sind höher als der Durchschnitt der Metropolraum-Regionen (2.0 bzw. 1.9 vs. 1.6 VZA/10'000 Einwohner). Auffallend ist die umgekehrte VZA/Ärzte-Abweichung mit VZA-Überhang im Laufental: während die Ärztedichte deutlich unter dem regionalen Mittelwert liegt (1.4 vs. 2.1 Ärzte/10'000 Einwohner), ist die VZA-Dichte gleich hoch wie im regionalen Durchschnitt. Man kann vermuten, dass dort vermehrt Gruppenpraxen existieren. 23/140

24 Fachmedizin mit chirurgischer Tätigkeit: Angebotsdichte Die Dichte an Spezialärzten mit chirurgischer Tätigkeit ist im Unteren Baselbiet am höchsten und entspricht dem regionalen Durchschnittswert (2.4 Ärzte/10'000 Einwohner). Wie auf kantonaler Ebene ist die VZA/Ärzte-Abweichung auch in dieser Region null. Damit erreicht die VZA-Dichte einen Wert, der noch über dem regionalen Mittelwert liegt (2.4 vs. 1.9 VZA/10'000 Einwohner). Eine besonders geringe Ärztedichte weist das Laufental auf (1.2 Ärzte/10'000 Einwohner) und auch die VZA-Dichte ist tief (0.9 VZA/10'000 Einwohner); beide Werte unterschreiten die nationalen, kantonalen und regionalen Durchschnittswerte deutlich. Das Obere Baselbiet weist eine umgekehrte VZA/Ärzte-Abweichung mit VZA-Überhang auf. Es ist anzunehmen, dass die hohe Aktivität dort mitunter aufgrund von Gruppenpraxen zustande kommt. Obwohl die Ärztedichte unter dem regionalen Mittelwert liegt, ist die VZA- Dichte dieser Region überdurchschnittlich (2.1 vs. 2.4 Ärzte/10'000 Einwohner; 2.1 vs. 1.9 VZA/10'000 Einwohner). Langzeitpflege 13 In den Pflegeheimen des Kantons stehen 2'488 (gemäss aktueller Statistik der Baukoordination Pflegeheime 2'857 ohne Spitäler und Kliniken) Plätze für betagte Menschen zur Verfügung, was 49.7 Plätzen pro 1000 der über 64-jährigen Kantonseinwohner entspricht. Diese Kennzahl liegt unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von B.4.2.b. Angebotsstruktur Universitäre Versorgung Das innerkantonale Angebot beschränkt sich auf die sogenannte erweiterte Grundversorgung, womit auch spezialisierte Medizin in den Kantonsspitälern Liestal und Bruderholz angeboten werden kann. Im Kantonsspital Laufen wird ausschliesslich die Grundversorgung angeboten. Die Behandlungen der hochspezialisierten Medizin werden vornehmlich über die Universitätskliniken im Kanton Basel mittels Spitalabkommen gesichert. Bei einzelnen Disziplinen (z.b. Urologie Liestal) kann der universitäre Status durch die Universität Basel auch auf die Spitäler Liestal oder Bruderholz erweitert werden. Auf die Behandlung einzelner Spezialitäten nicht hochspezialisierter Natur wird traditionell verzichtet. Diese Versorgung wird ebenfalls vornehmlich über das Spitalabkommen mit dem Kanton Basel-Stadt gesichert. Die Eigenversorgung der Bevölkerung des Kantons Basel- Landschaft in den Spitälern des Kantons beläuft sich auf ca. 60% der Behandlungen. Das heisst, dass auch ein bedeutender Anteil der Versorgung über die Privatspitäler des Kantons Basel-Stadt erfolgt. 13 Die Daten wurden aus der BFS-Statistik entnommen. Teilwiese weichen diese jedoch von den Angaben des Statistischen Amtes Baselland ab. 24/140

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