Niederschrift Betriebsgruppenversammlung des allgemeinen Universitätspersonals

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1 Niederschrift Betriebsgruppenversammlung des allgemeinen Universitätspersonals Datum: 19. November 2015 Ort: HS A (NT01004) Kopernikusgasse 24/1. OG Beginn: Ende: Anwesende Personen: 54 Personen Schriftführer/in: Mag. Eva Schwinger und Verena Klein Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht zum Betriebsratsfonds 4. Neueste Informationen aus dem Bereich der Pensionsvorsorge (VBV) 5. Allfälliges Top 1: Betriebsratsvorsitzender Eduard Dorner eröffnet die Betriebsgruppenversammlung des allgemeinen Universitätspersonals und begrüßt die anwesenden TeilnehmerInnen. Herr Dorner weist darauf hin, dass die Betriebsgruppenversammlung nach Ablauf einer halben Stunde laut 49 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. Berichtspunkte werden ein Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Berichtsjahr sein, sowie dienstrelevante Berichtspunkte. Als Auskunftspersonen begrüßt der Vorsitzende zum einen Karin Krottmayer von der Betrieblichen Gesundheitsförderung, die über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz berichten wird. Zum anderen wird Frau Herney von der VBV unter Top 4 über die Pensionsvorsorge berichten und für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen. Top 2: Gehaltsverhandlungen: Bei den Gehaltsverhandlungen wurde für die BeamtInnen und Vertragsbediensteten ab 2016 eine Erhöhung von 1,3% erreicht. Die Verhandlungen für die KV-Bediensteten laufen noch, jedoch werden ähnliche Ergebnisse erwartet. Mittagspausenregelung/Jubiläumszuwendung für KV-Bedienstete: Derzeit müssen alle Kolleginnen und Kollegen die nach 2004 ein Dienstverhältnis an der TU Graz begonnen haben und im KV Schema eingestellt wurden, im Gegensatz zu BeamtInnen und Vertragsbedienstete ihre Mittagspause extra ausweisen. Das heißt, sie haben bei einer Vollbeschäftigung 40 Stunden Wochenarbeitszeit plus die ausgewiesene Mittagspause. Als Betriebsrat müssen wir darauf achten, dass es zu keinen Ungleichbehandlungen oder Diskriminierungen kommt, deshalb gibt es Gespräche mit VRin Andrea Hoffmann, um eine Anpassung der Mittagspausenregelung für KV-Bedienstete zu erzielen.

2 Eine weitere Ungleichbehandlung ist die Jubiläumszuwendung. Für KV-Bedienstete gibt es diesbezüglich noch keine Regelung. Die Mittagspausenregelung und die Jubiläumszuwendung sind natürlich im Kollektivvertrag geregelt, aber der Kollektivvertrag lässt da einen gewissen Spielraum offen und zwar: 34 Arbeitszeit Absatz 8 Für Ruhepausen gilt 11 AZG: Bestehende günstigere betriebliche Pausenregelungen bleiben unberührt und gelten auch für neu aufgenommene ArbeitnehmerInnen. 63 Jubiläumszuwendung, (1) ArbeitnehmerInnen mit einer längeren Betriebszugehörigkeit zur betreffenden Universität haben Anspruch auf einmalige Jubiläumszuwendungen. Voraussetzungen und Ausmaß dieses Anspruches können durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Bundesbesoldungsreform: Mit 1. März 2015 wurden BeamtInnen sowie die Vertragsbediensteten in ein neues Besoldungssystem übergeleitet. Nachdem die erste gesetzliche Änderung zu erheblichen Verlusten der Lebensverdienstzeit geführt hätte, ist es der GÖD in vielen Verhandlungsrunden gelungen, die Verluste in einer Novellierung des Gesetzes zu beseitigen. Die Verständigung erfolgte im Juli 2015 für Vertragsbedienstete und im September 2015 für die BeamtInnen an der TU Graz. Da bei diesem Thema viele Fragen auftraten, veranstaltete der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal im September 2015 eine Informationsveranstaltung mit Hannes Gruber von der GÖD. Arbeitsunfall: Auf dem Weg zur und von der Arbeitsstätte- es ist generell immer der kürzeste Weg zwischen Wohnung/ Eigenheim und der Arbeitsstätte zu wählen, es gibt schon sehr viele Höchstgerichtliche Urteile und es wird genau darauf geachtet, dass keine Umwege gemacht werden. Kummerlade: Die beiden Betriebsräte (für das wissenschaftliche und künstlerische Personal und für das allgemeine Universitätspersonal) an der TU Graz, haben ab sofort Kummerladen in Form von umbauten Feuerlöschern an drei TU Standorten aufgestellt. Damit soll allen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit geboten werden, bevor es brennt: Wünsche, Anregungen und Beschwerden anonym zu hinterlegen. Die Entleerung der Kummerladen erfolgt an jedem ersten Montag des Monats. Sowohl der Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal als auch der Betriebsrat für das allgemeine Personal befassen sich in Folge direkt mit den darin enthaltenen Wünschen, Anregungen und Sorgen. Selbstverständlich steht Ihnen Betriebsratsvorsitzender Eduard Dorner sowie das gesamte Betriebsrats-Team für persönliche Gespräche sehr gerne zur Verfügung. Die drei Standorte der Kummerladen sind: Campus Alte Technik: Foyer/Gangbereich Kellergeschoß, Bereich Hörsaal 2 Campus Neue Technik: Stremayrgasse 16, Eingangsbereich Bibliothek Campus Inffeldgasse: Inffeldgasse 25 D, Foyerbereich vor dem Hörsaal I3 In der Kummerlade befand sich bereits ein Einwurf. Dieser Einwurf zeigt auf, dass es Bedenken gibt, dass man in einer Notsituation die Kummerlade diese ist ein umgebauter Feuerlöscher mit einem echten Feuerlöscher verwechseln könnte. Die Feuerlöscher

3 wurden besonders gekennzeichnet, sodass es bei einem Ernstfall zu keiner Verwechslung kommen sollte. Sicherheitsfachkraft Johannes Knapp wird auch bei künftigen Schulungen extra auf den Unterschied zwischen Feuerlöschern und den Kummerladen hinweisen. Belohnung für Lehrlinge: Lehrlinge die in der Berufsschule im Jahreszeugnis eine Auszeichnung haben, bekommen EUR als Belohnung; wenn ein Lehrling die Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg abschließt, bekommt er ebenfalls 200 Euro Belohnung. Dies ist in der Personalabteilung zu melden und wird danach überwiesen. Betriebsratsaktionen im laufenden Jahr 2015: Freikartenaktion für Eishockey-Spiele der 99ers, ein Spiel hat bereits im Oktober stattgefunden, für das Spiel am 17. Dezember 2015 ist es uns wieder gelungen, 200 Freikarten zu bekommen. Socca Reise im Mai Vortrag Abnehmen Dr. Aapollin im Juni Vortrag vom Ballast zur Balance im Oktober Vortrag China von Prof. Erich Bauer im November Vergünstigungen für TU Graz MitarbeiterInnen: Aktuell Therme Marburg Laufende Aktualisierung der Kooperationspartner. Mehr dazu auf der Homepage des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal unter Top 3 Rechenschaftsbericht Betriebsratsfonds Da es an der TU Graz keine Betriebsratsumlage gibt, setzt sich die Finanzierung des Betriebsratsfonds folgend zusammen: Das Rektorat zahlt ein Extraeinnahmen aus Inseratenschaltungen in den BR News Sponsoreneinzahlungen z.b. die Merkurversicherung, ABS-Reisebüro, Arbeiterkammer usw. mit diesen Beträgen wurde finanziert: Die Zeckenschutzimpfung - Gesamtkosten EUR 22,50 EUR 16,- wurden von der BVA rückerstattet, die Differenz von EUR 6,50 wurde aus dem BR-Fonds an alle allgemein Bediensteten rückerstattet. Grippeschutzimpfung Aktion zusammen mit dem Zentralausschuss und den Arbeitsmedizinern der TU Graz, rund 70 allgemein Bedienstete haben diese Aktion genutzt. Unterstützung zum Schulbeginn (Personen, deren Kinder im Jahr 2009 geboren wurden, wurden EUR 70,-- überreicht). Im heurigen Jahr sind 21 Kolleginnen und Kollegen in den Genuss dieser Unterstützung gekommen. Jährliche Geburtstagsglückwünsche (Manner-Schnitten) Betriebsratszeitung 4x im Jahr Gewinnspiele in den Betriebsratszeitungen

4 Lehrlingsausflug nach Wien (Flughafen, Donauturm) Lehrlingsweihnachtsfeier am 17. Dezember 2015 Exkursionen für alle allgemein Bedienstete: heuer gab es eine Exkursion zum Flughafen Graz Thalerhof. Die Kosten für diese Besichtigung wurden übernommen. Die größte Ausgabe des Betriebsratsfonds sind die SPAR-Gutscheine. Auch heuer gibt es wieder Spargutscheine für ca. 950 Personen. Jede Person die mit Stichtag 16. Oktober 2015 ein aktives Dienstverhältnis an der TU Graz hat, erhält EUR 100,--. Auch alle karenzierten Personen, (nicht länger als zwei Jahre) wurden in diese Aktion aufgenommen. Ausgabetermine: Montag, 30. November 2015, von 8:30 bis 10:30 Uhr, im Seminarraum BKEG053, Petersgasse 14/EG Dienstag, 1. Dezember 2015, von 8:30 bis 10:30 Uhr, beim Portier, Inffeldgasse 25/D Mittwoch, 2. Dezember 2015, von 8:30 bis 10:30 Uhr, im Foyer, Rechbauerstraße 12 Nach Ausgabe der SPAR-Gutscheine und Abrechnung der Lehrlingsweihnachtsfeier verbleiben im Betriebsratsfonds ca. EUR 3.400,-. Der Betriebsratsfonds unterliegt natürlich einer strengen Prüfung: Es wird einmal intern geprüft Die Rechnungsprüferinnen sind: FOI Helga LIEBMANN ADir. Mag.a Helga BRETTERKLIEBER Stellvertretende Rechnungsprüferinnen: Claudia GISSING-SCHOBER Alexandra MÖRTH Herzlichen Dank an die Rechnungsprüferinnen für Ihre Unterstützung. Einmal jährlich wird der Betriebsratsfonds auch von der Arbeiterkammer Steiermark geprüft. Bei jeder dieser beiden Prüfungen wurde alles in Ordnung befunden und auf das bestens geführte Kassabuch hingewiesen. An diese Stelle möchte ich mich bei Frau Tanja Köck sehr herzlich bedanken, die das Kassabuch führt. Der Betriebsratsvorsitzende stellt seinen Bericht zur Diskussion. Es gab Wortmeldungen und eine rege Diskussion zu den Themen: Mittagspausenregelung/Jubiläumszuwendung für KV-Bedienstete, zum Berichte zu Arbeitsunfall und zur Kummerlade

5 Amanda Pillinger fragt nach dem Einkommensbericht nach 11a GlBG und dem Expert/innenstatus lt. KV an der TU Graz: Derzeit sind keine als Expert/innen eingestuften KV-Bediensteten an der TU Graz bekannt. Hr. Dorner wird dem nachgehen. Nach der Diskussion erfolgte der Bericht von Karin Krottmayer von der BGF Betrieblichen Gesundheitsförderung, über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Die in der Evaluierung festgestellten Mängel werden in Zukunft bei den Arbeitsplatzbegehungen der Präventivdienste erhoben und kontrolliert und durch geeignete Maßnahmen behoben. Top 4 Neueste Informationen aus dem Bereich der Pensionsvorsorge (VBV): Frau Herney gab einen kurzen Überblick über die Pensionsvorsorge der VBV. Bei der Beendigung des Dienstverhältnisses werden die Kolleginnen und Kollegen von der VBV informiert. Jede/r Mitarbeiterin/er hat den Anspruch, sich sein Guthaben bei Pensionsantritt sofort auszahlen zu lassen, sofern das Guthaben derzeit nicht überschreitet. Liegt der Wert darüber, ist eine einmalige Auszahlung nicht möglich und es kommt zu einer monatlichen Zusatzpension. Im Lebensphasenmodell kann man sein Guthaben selbständig verwalten und zwischen 3 Modellen wählen. Top 5 Allfälliges Keine Wortmeldung Der Betriebsratsvorsitzende schließt die Betriebsgruppenversammlung um 11:20 Uhr und bedankt sich bei allen Anwesenden für ihre Teilnahme. Ende: 11:20 Uhr

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