US-Umweltbehörde (HetesR,MooreM,NortheimC (1995):OfficeEquipment:Design,IndoorairemissionsandPollutionPreventionOpportunities.
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- Manfred Schubert
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/3919 Emissionen aus Laserdruckgeräten Vorbemerkung der Fragesteller ErkrankungenderAtemwegeundderHautnehmenseitJahrenstarkzu.Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO)sindobstruktiveAtemwegserkrankungendieamstärkstensteigendeTodesursacheweltweit.NachEinschätzungder US-Umweltbehörde (HetesR,MooreM,NortheimC (1995):OfficeEquipment:Design,IndoorairemissionsandPollutionPreventionOpportunities. EnvironmentalProtectionAgeny (U.S.A.)EPA/600/SR-95/045ProjectSummary,June1995)gehenvonderInnenraumluftdiegrößtenRisikenfürdie nationalegesundheitaus.zunehmendgerätdiebelastungderinnenräumemit ultrafeinen Stäuben in die Diskussion. Laserdruckgerätehabenindenletzten15JahreneineenormeVerbreitungerfahrenundwerdenaufgrundsinkenderPreisezunehmendauchimprivatenBereicheingesetzt.SeitüberzehnJahrenzeigenVeröffentlichungen,dassToner z.t.mitschwermetallen,flüchtigenorganischenverbindungen,organozinnverbindungenundanderenschadstoffenbelastetsindunddassdieschadstoffe imdruckbetriebemittiertwerden.gleichfallsgibtesinderwissenschaftlichen LiteraturHinweiseaufSchädigungenderAtemwegedurchTonerstäubevon LaserdruckgerätenundKopiergeräten.DasUmweltbundesamthatbeieiner UntersuchungerhöhteEmissionenultrafeinerStäubedurchLaserdruckerfestgestellt (BakeD,MoriskeH-J (2006):UntersuchungenzurFreisetzungfeiner undultrafeinerpartikelbeimbetriebvonlaserdruckgeräten,umweltbundesamt, Februar 2006). VieleMenschenbenutzenregelmäßigLaserdruckgeräte.Bisheristnichtgeklärt,obdieEmissionenderLaserdruckgerätezugesundheitlichenBeschwerden führen können. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 9. Januar 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierunghinsichtlichderEntwicklungderVerbreitungunddesDruckaufkommensvonLaserdruckgeräten, Laserfax-,Multifunktions-undKopiergerätenindenletzten15Jahrenvor? Verkäufe (Stückzahlen)anDruckernundMultifunktionsgeräteninDeutschland 20036,99 Millionen 20048,02 Millionen 20058,21 Millionen 2006voraussichtlich 8,5 Millionen Verkäufe (Marktvolumen) an Kopierern in Deutschland Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro 2006 voraussichtlich 810 Mio. Euro (DieseInformationenliegennichtgetrenntfürLaser-undTintenstrahlgeräte vor.) Quelle:BundesverbandInformationswirtschaftTelekommunikationundneue Medien (BITKOM), European Information Technology Observatory 2006 ZahlenfürfrühereJahreundzumDruckaufkommenliegenderBundesregierung nicht vor. 2.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierunghinsichtlichderSchadstoffbelastungen von Tonern vor? InLaserdruckerneingesetzteTonerpulversindsehrfeineGemischeverschiedenerStoffemiteinemPartikeldurchmesservonca.5bis30 µm.imeinzelnenbestehen Toner aus: Harzpartikeln, magnetisierbaren Metalloxiden, Farbpigmenten alsschwarzespigmentdiententwedercarbonblack (Kohlenstoff)oderEisenoxid;Schwermetallverunreinigungentretennaturgemäß vor allem dann auf, wenn Eisenoxid als Pigment verwendet wird, geringen Mengen an Hilfssubstanzen (z. B. amorphes Siliziumdioxid). AnalysenvonTonermaterialienhabenergeben,dassVerbindungenvonTitan, Strontium,KupferundZinkvorhandensind.Cobalt,CadmiumundNickelsind in Spuren vorhanden. EineInformationüberdieBestandteileunddieZusammensetzungvonTonern istnichtgegenstandeinesmelde-,anmelde-oderzulassungsverfahrens.insofern ist die Zusammensetzung nicht aller Toner bekannt.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungbezüglichderEmissionen vonschadstoffenundfeinensowieultrafeinenstäubendurchlaserdruckgeräteunterrealenbedingungensowiebeiberücksichtigungderballung vongerätenundhoherdruckleistungenübertoner-expositionendurch bedrucktes Papier und im Produktions- und Servicebereich vor? BeimEinsatzvonLaserdruckernkönnendiefolgendenStoffefreigesetztwerden: Ozon, FlüchtigeorganischeVerbindungen (VOC (volatileorganiccompounds); z. B. Xylole, Toluol, Ethylbenzol, Trimethylbenzole, Benzol, Styrol), Staubinhaltsstoffe (z.b. Schwermetalle), Stäube (unterschiedlichepartikelgrößen,darunterultrafeineundalveolengängige Partikel). DieseErkenntnisseergebensichu.a.ausMessungenvonEmissionenvonLaserdruckgeräteninPrüfkammeruntersuchungenunterdefiniertenBedingungen (z.b.1000seitendruckaufkommenprotag).dieangewandtemessmethodik ist auch Grundlage des Umweltzeichens für Laserdrucker (RAL 122). DieEmissionenbeimBetriebderLaserdruckersindsowohlvomTypdes DruckersalsauchderArtdeseingesetztenTonersabhängig.DieHöhederBelastungennimmtmitdemDruckumfangzu.Dasbedeutet,dasssowohleinerhöhterDruckumfangfüreinenDruckeralsaucheinegrößereAnzahlanDruckergerätenimgleichenArbeitsbereichzurErhöhungdermöglichenBelastung führen. ZurCharakterisierungderBelastungssituationan Druck-Arbeitsplätzen liegen Arbeitsplatzmessungen vor. Die Messergebnisse verschiedener Studien sind in Tabelle 1 aufgeführt. Tabelle 1: Luftkonzentrationen beim Einsatz von Laserdruckern Stoff/StoffgruppeKonzentration [mg/m 3 ] Staub alveolengängige 0,01 0,02 Staubfraktion Flüchtige organische Stoffe (Xylole, Toluol, Ethylbenzol, Trimethylbenzole) AnmerkungenQuelle Keine Unterscheidung von Papier- und Tonerpartikeln möglich Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1HausdruckereiBundesinstitut für Risikobewertung Studie 0,1 0,4Büroräume Benzolwurde nicht Büroräume, Hausdruckerei nachgewiesen Ozon 0,2Büroräume, Hausdruckerei AlleUntersuchungenzeigten,dassderBetriebvonLaserdruckernzueinerFreisetzungalveolengängiger (A-Staub)undultrafeinerPartikelführenkann.Die HöhederPartikelfreisetzungistaberinsgesamtalsverhältnismäßiggering anzusehen.erstemessungeninderbundesanstaltfürarbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)habenergeben,dassbeimDruckenineinemkleinen BüromithohemDruckdurchsatz (4000Seiten/4h)A-Staubkonzentrationenin einergrößenordnungvon10bis20 µg/m 3 vorliegen.dabeiwurdenichtnach Toner- und Papierstaub differenziert. DerGesamtgehaltanflüchtigenorganischenVerbindungen (TVOC)liegtin Büroräumenbeibiszu <0,4mg/m 3,inDruckereienbeibiszu1mg/m 3,wasauf
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode denhöherentonerdurchsatzzurückzuführenist.damitliegendiebelastungen deutlichunterhalbdesvomumweltbundesamt (UBA)angegebenenTVOC- Wertebereichsvon1bis3mg/m 3 fürdengesamtgehaltanflüchtigenorganischenverbindungen,derininnenräumenaufdauernichtüberschrittenwerden sollte. BeineuenLaserdruckernstelltdieOzonbildungkeinProblemmehrdar,weildie GerätebereitsmitozonfreienTechnologienarbeiten.DiesistbeiälterenGeräten nichtsichergestellt.messungenweisenaufkonzentrationenbisca.0,2mg/m 3 hin. AnBüroarbeitsplätzenscheintdieexpositionsintensivsteTätigkeithinsichtlich der Staubbelastung der gelegentliche Wechsel der Tonerkartusche zu sein. BeiWartungs-undReparaturarbeitendurchServicefirmenistdavonauszugehen,dassdieServicebeschäftigtentäglicherhöhtenBelastungenausgesetztsind. ErsteAnhaltspunktelieferneinzelneMessungenausdenNiederlanden,die kurzzeitigespitzenbelastungenbiszu0,18mg/m 3 fürdenalveolengängigen Staubzeigen.HierbeiträgtinsbesonderedasAbblasenvonStaubzurhöheren Belastung bei. DiedurchdenDruckbetriebbedingtenEmissionenvonOzonundTVOCkönnennachdemStandderTechnikdurchEinsatzentsprechenderFilterkartuschen mitaktivkohlefüllungweitestgehendminimiertwerden.fürstaubundseine InhaltsstoffeexistierenStaubfilter;eineAussagezurWirksamkeithinsichtlich ultrafeiner Stäube ist gegenwärtig nicht möglich. ÜberBelastungendurchbedrucktesPapierimProduktions-undServicebereich liegenderzeitkeineerkenntnissevor.dieserbereichwirdjedochalsnachrangig betrachtet. AktuelleUntersuchungenderEmissionvonDruckernwurdenu.a.durch ArbeitsgruppendesUmweltbundesamtesundderBundesanstaltfürMaterialprüfungsowiedurcheinprivatesLabor (LGAQualiTestGmbH,Nürnberg)vorgenommen.DieErgebnissesindinUmweltmedizininForschungundPraxis, Heft11,S.301bis308,309bis317und319bis323 (2006)veröffentlicht.In dervomubadurchgeführtenstudiewurdenineinembüroraumstichprobenartigemissionenultrafeinerpartikelgemessen.diefreigesetztenpartikelerreichtendabeigeringereimmissionskonzentrationenalsbeiversucheninder Prüfkammer. EmissionsmessungenunterrealenArbeitsbedingungeninBüros,inwelchen PersonenmitBeschwerden,diedieseaufTonerexpositionzurückführen,arbeiten,wurden2005bis2006ineinemdurchMitteldesBundesinstitutsfürRisikobewertung (BfR)finanziertenForschungsprojektdurchgeführt (sog.pilotstudie des BfR). Die Messergebnisse werden derzeit ausgewertet. ErkenntnisseüberFeinstaubemissionenbeiBallungvonGerätenundToner-ExpositiondurchbedrucktesPapierliegennichtvor.ImProduktionsbereichwurdenUntersuchungenbeimAbfüllenvon BlackCarbon insäckedurchgeführt (Kuhlbuschetal.,J.ofOccup.a.Env.Hyg.,2004),beideneneinebiszu20-fach höherepm 10 -MassenkonzentrationinderRaumluftimVergleichzurAußenluft gemessen wurde. 4.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieAuswirkungender Emissionen auf den Menschen: a) bei Langzeitexpositionen mit inhalativer Aufnahme, ÜbervieleindenAntwortenzudenFragen2und3genannteChemikalienund derenlangzeitwirkungenliegenumfangreicheuntersuchungenvor,welchein
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4016 deröffentlichzugänglichenliteraturbeziehungsweiseinveröffentlichenrisikobewertungsberichten der Europäischen Union zusammengefasst sind. FürbestimmteTonersortenliegenTierversuchevor,inwelchendieLangzeitwirkungbeiinhalativerExpositionuntersuchtwurde.HierbeifandensichbeiniedrigenDosenkeineVeränderungen,dagegenbeiextremhoherExpositionmiteinerÜberladungderReinigungsprozessederLunge,dasbekanntePhänomender Ablagerungvon (Toner-)PartikelnimLungengewebe.DiesführtzuentzündlichenReaktionenmitderlangfristigenFolgedesLungenumbaus.FürTonermit CarbonBlackalsFarbpigmentergabensichwidersprüchlicheErgebnisse.Bei EinatmenderTonerpartikelkonntenkeineTumorederLungefestgestelltwerden,wennderTonerjedochdirektindieLuftröhreeingebrachtwurde,entwickeltensichprimäreLungentumore.ObdasErgebnisdiesesVersuchs,derBedingungenanwendete,wiesieinderRealitätnichtvorkommen,eineBedeutung fürdierealesituationdesmenschenhat,istumstritten.mitderbewertungdieserundweitererstudienbefasstsichseit2jahrendiearbeitsgruppestäubeder SenatskommissionzurPrüfunggesundheitsschädlicherArbeitsstoffederDeutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). EsgibtkeinewissenschaftlichenBerichteüberdieWirkungvonTonerstäuben nach Langzeitexposition beim Menschen. b) von allergischen und pseudoallergischen Wirkungen, InderwissenschaftlichenLiteraturgibteseinigeFallbeschreibungenmit SymptomenandenLuftwegen,diemitTonerstaubexpositionanArbeitsplätzen inzusammenhanggebrachtwerden.ineinzelfällenwirdüberdieauslösung vonallergischenreaktionenbeiinhalativenunddermalenprovokationstestsberichtet,dievondenjeweiligenautorenalsbelegfüreineverursachungdurch Toneremissionengewertetwerden.InsgesamtkönnendieFallbeschreibungen alshinweisgewertetwerden,dassesmenschengibt,dieempfindlichauflaserdruckeremissionen reagieren können. BestimmteTonerinhaltsstoffe,dieindieRaumluftfreigesetztwerden,wie Formaldehyd,könnenbeimEinatmenzuReizerscheinungenführen.Metalle wienickelkönnenbeikontaktzuallergischenreaktionenführen.allerdingsist fürdasmöglicheauslösenvonreaktioneneinregelmäßigerkontaktmittonerstaub,z.b.beimwechselderkartuschen,erforderlich,weshalbdiesauchmit Schutzhandschuhengeschehensollte.EinevermehrteNickelfreisetzungindie Raumluftistnichtzuerwarten.DerNickelgehaltinTonerprobenwiesbeiUntersuchungenderLandesgewerbeanstalt (LGA)NürnbergindenJahren2001bis 2005einenMedianwertvon17mg/kgauf (Gesamtbereich1 200mg/kg).Im Umwelt-Survey1985/86lagderMedianwertdesNickelgehaltesimStaubsaugerbeutelinhaltmit23mg/kgundeinem95.Perzentilvon66sowieeinem Maximum von mg/kg in vergleichbarer Höhe. BeidenMeldungenzuGesundheitsbeeinträchtigungendurchTonernach 16e ChemGwerdenSymptomegenannt,diebeiallergischenbzw.pseudoallergischenReaktionenauftretenkönnen.BeieinemgroßenTeilderFällewerden Augenreizung,Schnupfen,behinderteNasenatmung,Husten,erschwerte Atmung,KurzatmigkeiteinzelnoderinKombinationalsSymptomeberichtet. BeieinigenderFällegibtderArztdieDiagnoseAsthmabronchialean.Obes sichimeinzelnenumallergischeoderpseudoallergischereaktionenhandelt, lässtsichausdendembundesinstitutfürrisikobewertung (BfR)vorliegenden Angabennichtrückschließen.InderLiteraturundausFalldarstellungenimBfR durchbehandelndeärztesindfällebekanntgeworden,beiwelchenpositive HauttestsaufverschiedeneAllergenebestanden.Eslässtsichabernichtklären, obdiehautallergiedurchdenkontaktmittonernausgelöstwurdeoderandere Quellen der Exposition hierfür verantwortlich sind.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)von Kombinationswirkungen, DieThematikderKombinationswirkungwirdderzeitaufmehrerenGebieten adressiert.diesbetrifftu.a.mehrfachrückständevonpflanzenschutzmitteln sowie von Biozidprodukten. DerDiskussionstandlässtsichfolgendermaßenzusammenfassen:fürStoffemit gleichemmolekularemangriffspunktund/oderangriffspunktimeffektorsystem (Beispiel:Organophosphate)giltnachKorrekturfürdieintrinsischeAktivitätdasPrinzipderDosisadditivität.FürStoffemitverschiedenemmolekularen Angriffspunktund/oderAngriffspunktimEffektorsystemgiltdasPrinzipder Effektadditivität.FürTonerkannangenommenwerden,dassbisaufVOC/ TVOC,diejedochauchmesstechnischgemeinsamerfasstwerden,dasPrinzip dereffektadditivitätgeltunghat,dasheißt,dassdieeffektedereinzelnenstoffe sichsummiereninderwirkung;dieswirdapparent,sobaldeinebestimmte Expositionshöhe überschritten ist. d) von möglichen Wirkungen im Niedrigdosisbereich? NebendengenanntenHinweisenaufPersonen,dieempfindlichaufLaserdruckeremissionenreagierenkönnen,liegenkeineErkenntnisseübermögliche WirkungenimNiedrigdosisbereichvor.FürdieChemikalien,dieindenAntwortenzuFragen2und3aufgeführtsind,wurdenbislangWirkungenimNiedrigdosisbereichnichtwissenschaftlichdiskutiert.FürPartikelwirddavonausgegangen,dassdieWirkungendosisabhängigansteigenundsomiteinEffektim Niedrigdosisbereich unwahrscheinlich ist. e)gibtesbesonderheitenbezüglichderauswirkungenaufkinder, Kranke oder Schwangere? StudienmitdiesenPersonengruppenoderentsprechendeFallbeschreibungen sind nicht bekannt. KinderwerdeninderRisikobetrachtungalsbesondereUntergruppeangesehen. JedochsolltedieBetrachtungdieserUntergruppestetsdieBesonderheitenunterschiedlicherLebensalterinnerhalbdieserGruppebeachten.Kinderweisen einhöheresatemminutenvolumenaufalserwachsene,habenjedochimschulaltereinehöherekapazitätdesstoffwechselsunddamitauchdesstoff-abbaus, welchedieatmungsbedingtehöhereinterneexpositionausgleicht.fürdie GruppederNeugeborenenkannangenommenwerden,dassdieinterneExpositionbeideninInnenräumenherrschendenKonzentrationenvonStoffenetwa doppeltsohochistwiebeierwachsenen.fürkrebserregendestoffekanngemäß einerausführlichenuntersuchungderamerikanischenenvironmentalprotectionagencyausexperimentellenuntersuchungenantierenangenommenwerden,dasskindergegenübereinigenchemikaliendeutlichwenigerempfindlich alserwachsenereagieren.gegenübermanchenanderenchemikalienistdieannahmegerechtfertigt,dasskinderdeutlichempfindlicherseinkönntenalserwachsene.ähnlicheschlussfolgerungenkönnenauchausepidemiologischen Studiengezogenwerden,inwelchenPatienten,derenKrebserkrankungmitArzneimitteln,dieselbstkanzerogenseinkönnen,behandeltwurde,überJahrzehnte weiter beobachtet wurden. KrankeMenschenkönneneineVielzahlvonErkrankungenaufweisen.Obdiese ErkrankungenGrundfüreineerhöhteEmpfindlichkeitgegenübereinerbestimmtenChemikalieseinkönnen,kannnurimEinzelfallunterBerücksichtigungvonErkrankungundWirkungenderChemikalieentschiedenwerden.Eine generelle Steigerung der Empfindlichkeit von Kranken ist nicht bekannt. BeiSchwangerenistinsbesonderedieEmpfindlichkeitdesUngeborenenzubeachten.Esistzuprüfen,obinToneremissionengefundeneChemikalienfruchtschädigendeWirkungenbesitzen.Hierbeiistzubeachten,dassfruchtschädi-
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/4016 gendewirkungenstetsdosisabhängigauftreten,d.h.dassfürniedrigeexpositionshöhenkeineeffektezuerwartensind,auchwenndiechemikaliediesen EffektinhohenDosenauslösenkann.SowurdenEmissionenvonDimethylformamidund2-MethoxyethylacetatausTonerngemessen;obderfürdiese ChemikaliennachgewiesenefruchtschädigendeEffektbeidergemessenenExpositionshöhe auftritt, erscheint unwahrscheinlich. 5.LiegenderBundesregierungErgebnissezueinermöglichenGesundheitsgefährdung durch Toner vor? Wenn ja, welche, und ist mit weiteren Ergebnissen zu rechnen? NachAussagederzuständigenVerwaltungs-Berufsgenossenschaftkommenalle seriösenwissenschaftlichenuntersuchungenundstudienzuderaussage,dass gesundheitlichegefährdungendurchdenumgangmitlaserdruckernoder Kopiergeräten sehr unwahrscheinlich sind. DieseAuffassungwirdunteranderemdurchnachfolgendgenanntewissenschaftliche Veröffentlichungen gestützt: EineumfassendeÜbersichtundZusammenfassungdesderzeitigenWissensstandesgebenEwers (Hygiene-InstitutdesRuhrgebiets,Gelsenkirchen)und Nowak (Ludwig-Maximilians-Universität,München)in Gefahrstoffe ReinhaltungderLuft,Heft5/2006unterdemTitel ErkrankungendurchEmissionenausLaserdruckernundKopiergeräten.Käfferlein,WiethegeundBrüning (BerufsgenossenschaftlichesForschungsinstitutfürArbeitsmedizin BGFA) gebeninderzeitschrift diebg inheft11/2006ebenfallseinenaktuellen ÜberblickunterdemTitel AusderArbeitsschutzforschung Tonerstäube:so schlechtwieihrruf? WissenschaftlicheBegutachtungwissenschaftlicherErkenntnisse. GleichwohlgehtdasBundesinstitutfürRisikobewertungHinweisenvonSchadstoffbelastungen durch Toner nach. EinÜbersichtartikelzurgesundheitlichenBewertungderExpositiongegenüber Tonerstäuben,veröffentlichtinUmweltmedizininForschungundPraxis,Heft11, S.169bis300stelltanhandvonStudiendar,dassesunterPraxisbedingungen keinenanhaltdafürgibt,dassgesundheitlichegefährdungbeiexpositionim nichtberuflichbereichauftreten. 6. Gibt es eine Zusammenarbeit der beteiligten Behörden? Wenn ja, in welcher Form? EineZusammenarbeitvonUmweltbundesamt,BundesanstaltfürMaterialprüfung,BundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizinundBundesinstitut fürrisikobewertungexistiertinformdesbegleitkreiseszuderinderantwort zu den Fragen 10 und 12 beschriebenen Studie. 7.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberkonkreteSchadensfälledurchToner (Fälle,Fallzahlentwicklung)vonderVergiftungsstelledes BundesinstitutesfürRisikobewertung,denBerufsgenossenschaftenoder aus sonstigen Quellen vor? DemBfRistderersteFallam18.Oktober2000mitgeteiltworden.Seitdemsind bis15.dezember200699ärztlichemeldungenmitgeteiltworden.folgende FallzahlenwurdenproJahrgemeldet:2000:1,2001:5,2002:11,2003:6, 2004:24,2005:48,2006:4.DiehohenFallzahlenimJahr2004und2005sind
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode aufdiemeldungvondreiärztenzurückzuführen,welcheinsgesamt49fälle gemeldethaben.95derfällestammenausdemberuflichenbereich,mitgeteilt von den Berufsgenossenschaften bzw. von Arbeitsmedizinern (35 Fälle). Bei33der99FällewurdeeinmöglicherZusammenhangundbei8Fällenein wahrscheinlicherzusammenhangmitderexpositiongegenübertonernbewertet. Unterden99FällenbefindetsichkeineinzigerFalleinerschwerwiegenden Gesundheitsstörung,38Störungenwurdenalsmittelschwerund50alsleichtbewertet (nachinternationalanerkanntemeinstufungssystemphonetox).in6fällen lag keine gesundheitliche Störung vor. Nicht zu beurteilen waren 5 Fälle. EntsprechendeinerVeröffentlichungvonSteltinginUmweltmedizininForschungundPraxis,Heft11 (2006)sindderInteressengemeinschaftderTonergeschädigten1000FällemitgesundheitlichenStörungenbekannt.Dieinder VeröffentlichunggemachtenAngabenermöglichenesnicht,eineBewertungder FällenachwissenschaftlichenKriterienvorzunehmen.DemBfRwurdentrotz mehrfachenbittensdiedatennichtfüreinerisikobewertungzurverfügung gestellt. NachInformationenderBundesregierungliegenimZuständigkeitsbereichder Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)insgesamt15AnzeigenaufVerdacht einerberufskrankheitinzusammenhangmittonerstaubalslaufendeverfahren vor.hiervonsind11fälleentschieden,9fällehiervonbefindensichimwiderspruchsverfahren.dieanerkennungeinerberufskrankheitkonnteinkeinem Fall ausgesprochen werden (Stand 28. August 2006). 8.WiebeurteiltdieBundesregierungvordemHintergrundderEU-AußenluftrichtliniedieBelastungenderInnenraumluftmitfeinenundultrafeinen StäubenhinsichtlichihrergesundheitlichenWirkungen,undwelcheKonsequenz zieht die Bundesregierung daraus? DieZusammensetzungdesStaubesinderInnenraumluftkannsichvonderZusammensetzungdesStaubesinderAußenluftdeutlichunterscheiden.Deshalb kanndiefürdenzusammenhangzwischenderstaubkonzentrationinder AußenluftunddengefundenenWirkungenabgeleiteteKonzentrations-Wirkungs-KurvenichteinfachaufdenInnenraumübertragenwerden.Keinesfalls wäreesrichtig,unterverwendungdieserkurvederinnenraumlufteineentsprechende zusätzliche Wirkung zuzuordnen. BeiderFestlegungderGrenzwertefürdieStaubfraktionPM 10 inderaußenluft wurdendieerkenntnisseüberzusammenhängezwischengesundheitlichen AuswirkungenundderKonzentrationvonPM 10 inderaußenluftberücksichtigt. SowohlbeiepidemiologischenKohorten-alsauchbeiZeitreihen-Studienträgt nebenderaußenluftauchdieinnenraumluftzurexpositionbei.einnichtgenau abgrenzbarerbeitragzurgefundenenwirkungkommtdaherauchvonder Innenraumluft und ist somit berücksichtigt. DiegenerelleAussage,dasssichimBereichderpraktischvorkommenden StaubkonzentrationeninderAußenluftkeineSchwelleangebenlässt,unterhalb dererkeinewirkungenmehranzunehmensind,dürfteauchaufdieinnenraumluftzutreffen.ausvorsorgegründensolltedahergrundsätzlichdieexposition gegenüber Staub möglichst gering gehalten werden.
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WelcheMinisterienundwelcheBundesbehördensindzuständigfürdie ÜberprüfungundVermeidungvongesundheitlichenRisikendurchFeinstäube und Chemikalien aus Laserdruckgeräten? FürdenSchutzderBeschäftigtenamArbeitsplatzgiltdasArbeitsschutzgesetz, hierinsbesonderekonkretisiertdurchdiearbeitsstättenverordnung.fürdie SicherheitderGerätegiltdasGeräte-undProduktsicherheitsgesetz (GPSG).ZuständigistdasBundesministeriumfürArbeitundSoziales.FürWohn-InnenräumegibteskeineÜberprüfungspflichtfürPC-Drucker.Auswahlkriteriumfür denverbraucheristhierbeispielsweiseder BlaueEngel (sieheauchantwort zu Frage 23). 10.SeitwannsinddieseStellenübermöglicheRisikendurchTonerinformiert,undwannwurdenwelcheMaßnahmenzurSachverhaltsaufklärung getroffen? DasBundesinstitutfürRisikobewertungistseitdemJahr2000mitderBewertungvongesundheitlichenRisikendurchTonerbefasst.IndiesemJahrgingdie erstemeldungeinesverdachtsfallseinergesundheitlichenschädigungnach 16eChemGein.ImJuni2004fandzuderProblematikdergesundheitlichen SchädennachExpositiongegenüberTonerstäubeneinGesprächmitdenBetroffenenstatt.EinSachverständigengesprächmitderbetroffenenIndustriefandim April 2005 statt. EineStudiezurDurchführungvonMessungeninBüroinnenräumenwurde2005 mitmittelndesbundesinstitutsfürrisikobewertungdurchdasinstitutinauftraggegeben.ergänzendeklinischebefunderhebungenuntereinschlussvonbesonderenklinischenuntersuchungenanexponiertenbüroangestelltenwurden Anfang2006vergeben.DieStudieistnochnichtabgeschlossen.UntersuchungenderEmissionvonDruckernwurdenauchdurchArbeitsgruppendesUmweltbundesamtsundderBundesanstaltfürMaterialprüfungdurchgeführt.Ein weiteressachverständigengesprächmitderbetroffenenindustrieistfüreinen Termin nach Vorliegen des Abschlussberichts der Studie vereinbart. DieÖffentlichkeitwurdeimRahmenderjährlichenBerichtederzuständigen Einheit (ÄrztlicheMitteilungenbeiVergiftungen)2002und2004sowie2005 durcheinestellungnahmeundeinebegleitendepresseerklärungüberdiedem BfR vorliegenden Erkenntnisse informiert. 11. Wurden weitere Behörden oder Experten beteiligt? Wenn ja, welche und in welcher Form? Siehe Antwort zu Frage 6. AnderUntersuchungderEmissionenausLaserdruckgerätensindfernerbeteiligt:FraunhoferWilhelm-Klauditz-InstitutinBraunschweigundUniversität Gießen, Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie. 12.WannkannmitErgebnissenderankündigtenPilotstudie (sieheergänzte Stellungnahme17/2005vom2.März2005desBundesamtesfürRisikobewertung) gerechnet werden? Gibt es Zwischenergebnisse? EmissionsmessungenunterdenrealenBedingungeninBüros,inwelchenPersonenmitBeschwerden,welcheaufTonerexpositionzurückgeführtwerden,arbeiten,wurden2005bis2006ineinemdurchMitteldesBundesinstitutsfürRisiko-
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode bewertungfinanziertenforschungsprojektdurchgeführt.diemessergebnisse werdenderzeitausgewertet.einberichtistfüranfangdesjahres2007geplant. ZwischenergebnissevonMessungenfüretwa 1 /5derBüroräume,inwelchen Messungengeplantwaren,wurdenEndeApril2006demBegleitkreisvorgestellt. 13.IstderBundesregierungbekannt,welcheweiterenMaßnahmenzurSachverhaltsaufklärung derzeit durchgeführt werden? DasBfRhatimSommer2006denPräsidentenderEuropeanAssociationfor PoisonControlCentresandClinicalToxicology (EAPCCT)angeschriebenund umhilfebeiderermittlungzumöglichenfällengebeten.inzwischensind RückmeldungenausEdinburgh (keinefälle),bordeaux (keinefälle),lubljana (keinefälle),zimbabwe (keinefälle),schweizertoxikologischeszentrum (seit1995einigeanfragenmitvorübergehendenleichtenreizsymptomender Atemwege,davon1Fallärztlichbestätigt),UniversitySaltLakeCity,USA ( overtheyearsseveraldifferentindividualswithrespiratorysymptoms ), CopenhagenUniversityHospital (einigefällebekannt, Ineverhaveheard aboutseriousharm ),spanischesgiftinformationszentrum (1.Januar2005bis 31.Oktober200636FällemithauptsächlichemSymptomReizungderLuftwege)eingetroffen.EineRückfragenachschwerwiegendengesundheitlichen StörungenimNovember2006beidendeutschsprachigenGiftinformationszentren (Österreich, Schweiz) ergab, dass keine Fälle bekannt sind. AufBittendesBfRhatdieAnmeldestellenachChemikaliengesetzinderBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizindieFragevonGesundheitsstörungen,welcheaufeineExpositiongegenüberTonernzurückgeführtwerden, aufdemtreffenderfürdiechemikalienbewertungzuständigenbehördender EU-MitgliedstaatenimNovember2006erörtert.Derartigegesundheitliche StörungenwarendenzuständigenChemikalienbehördenandererMitgliedstaaten nicht bekannt. Folgendes weiteres Vorgehen im Jahre 2007 ist geplant: Abschließender mündlicher Bericht zur Studie BewertungderEmissioneninZusammenarbeitmitderBundesanstaltfür Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Umweltbundesamt Erstellung eines Risikobewertungsberichts durch das BfR FachgesprächmitexternenExpertenzurErörterungdesBfR-Risikobewertungsberichts ( Peer Review ) Abschluss des Risikobewertungsberichts und Veröffentlichung 14.IstderBundesregierungbekannt,welcheRolledieUnfallversicherungsträger bei der Aufklärung möglicher Risiken gespielt haben? DieUnfallversicherungsträgerunterstützendasBundesinstitutfürRisikobewertungbeiseinergesetzlichenPflichtderErfassungundAuswertungauftretender Vergiftungsfälle.HierzugehörtauchdieWeiterleitungvonInformationenbei Verdacht auf Erkrankungen durch Einwirkungen von Tonerstäuben. DieFachaufsichtüberdiegewerblichenBerufsgenossenschaftenunddamit auchüberdieverwaltungs-berufsgenossenschaftliegtbeimbundesministerium für Arbeit und Soziales.
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/ WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,obdiegesetzlichen Meldeverpflichtungengemäß 16edesChemikaliengesetzesseitensder Berufsgenossenschaften erfüllt werden oder wurden? ImRahmenderFachaufsichtdesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales wurdenkeineerkenntnisseüberdienichterfüllungdermeldeverpflichtungen gewonnen. 16.WerkontrolliertdieAufgabenwahrnehmungderBerufsgenossenschaften hinsichtlich des Arbeitsschutzes? Siehe Antwort zu den Fragen 14 und IstderBundesregierungbekannt,obdieHerstellerbeiderSachverhaltsaufklärung beteiligt wurden? WenndieHerstellerbeteiligtwaren,welchenBeitraghabensiebeider Sachverhaltsaufklärung geleistet? MitderbetroffenenIndustriefandimApril2005einSachverständigengespräch statt.imrahmenderbeidenantwortenzudenfragen10und12aufgeführten StudiendesBundesinstitutesfürRisikobewertungstelltenBITKOMunddie verschiedenenherstellerinformationenzutonernundgeräteemissionenzur Verfügung.EinweiteresSachverständigengesprächmitderbetroffenenIndustrieistfüreinenTerminnachVorliegendesAbschlussberichtesderStudievereinbart worden. 18.WelcheVorschriftenoderamtlichenEmpfehlungengibtesfürdieAufstellung, Belüftung, den Betrieb und die Wartung von Laserdruckgeräten? DerInverkehrbringermussbeiLaserdruckerndienotwendigenInformationen z.b.zuraufstellung,belüftung,betriebundwartung mitliefern,vonderen KenntnisundBeachtungeinebestimmungsmäßigeundgefahrloseVerwendung dergeräteabhängt (vgl. 5desGeräte-undProduktsicherheitsgesetzesund VerordnungüberdasInverkehrbringenvonelektrischenBetriebsmittelninVerbindung mit Anhang I der Richtlinie 73/23/EWG). DenRahmenfürdieBedingungeninderArbeitsstättegibtdieArbeitsstättenverordnungvor,z.B.mussfürausreichendgesundheitlichzuträglicheAtemluftgesorgtwerden (Nr.3.6desAnhangsderArbeitsstättenverordnung).ZurKonkretisierungkanndieArbeitsstätten-Richtlinie Lüftung (ASR5)herangezogen werden, die im Wesentlichen fordert, Außenluftqualität zu gewährleisten. EmpfehlungenzumThemaTonerenthaltendieInformationsblätterderBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizin (BAuA): SichererUmgangmit Tonerstäuben und KopiergeräteundDruckerimBüro.UnterVorsorgegesichtspunktenistesgrundsätzlichzuempfehlen,intensivgenutzteKopierer, DruckerundMultifunktionsgeräteabseitsvomunmittelbarenArbeitsplatzaufzustellen und große Geräte möglichst in separaten Räumen zu betreiben. 19.IstderBundesregierungbekannt,wiedieBevölkerungbisherübermöglicheRisikendurchSchadstoffeinTonernundEmissionenvonSchadstoffen und Feinstäuben aus Laserdruckgeräten informiert worden ist? Siehe Antwort zu Frage 10.
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 20.GibtesVerbraucherinformationenüberdieSchadstoffeinTonernund überdieemissionenvonschadstoffenundfeinstäubenauslaserdruckgeräten von Seiten der Hersteller? BITKOMunddieverschiedenenHerstellerstellenInformationenzuTonernund Geräteemissionen zur Verfügung. DieHerstellerhabengemeinsammitUBAundBAManeinemgemeinsamen StandardfürdiechemischeEmissionsmessunggearbeitet,derinzwischenauch international anerkannt ist. Es wird eine Reihe von Informationen seitens der Hersteller geliefert, u. a. Sicherheitsdatenblätter für Toner (via Internet) IT Eco Deklarationen Informationen zum Blauen Engel von zertifizierten Geräten Informationsbroschüren Informationen zu Tonern und Emissionen 21. Wie sehen die Informationspflichten konkret bei Nickel und Benzol aus? AusdenverfügbarenSicherheitsdatenblätternistersichtlich,dassTonerkeine MengenanNickeloderBenzolenthalten,diezueinerEinstufungundKennzeichnungbzw.zueinerSonderkennzeichnungnachRL1999/45/EGAnhangV Nr.9führen.DeshalbergibtsichkeineInformationspflichthinsichtlichNickel undbenzolausgefahrstoffrechtlichersichtfürtoner,diegehalteannickel oderbenzolvonunter0,1prozentbesitzen.dermaximalebenzolgehaltdervon derlandesgewerbeanstaltnürnberguntersuchtentonerlagbei380mg/kgoder 0,038 Prozent. Die gesetzlichen Vorgaben wären damit eingehalten. 22.WiebeurteiltdieBundesregierungdenEinsatzvonFiltern,umdieEmissionsbelastungausLaserdruckgerätenzuminimieren,undwelcheweiterenMöglichkeitenderEmissionsminimierungsindderBundesregierung bekannt? DerEinsatzvonFilternzurMinimierungpartikelförmigerEmissionenbeiPC- DruckernwirdderzeitvoneinigenHerstellerngeprüft.DieseEntwicklungwird begrüßt. EineweitereMöglichkeitderEmissionsminderungwirdimRahmenderfreiwilligenProduktkennzeichnungmitdemUmweltzeichenBlauerEngelangestrebt. HierwerdenstrengeAnforderungenandieEmissionenvonflüchtigenorganischenVerbindungen,darunterauchBenzol,undStaubsowohlbeiGerätenmit Druckfunktion (RAL-UZ122)alsauchandiewiederaufbereitetenTonermodule (RAL-UZ55)gestellt.DieverwendetenTonerdürfenkeineNickelverbindungenenthalten.AusgenommensindhochmolekulareNickel-KomplexverbindungenalsFarbmittel.FürherstellungsbedingteVerunreinigungendurchSchwermetalle,wiez.B.Kobalt-undNickeloxide,bestehteinMinimierungsgebot.Die VergabeanforderungensindöffentlichzugänglichundwerdenimInternetunter als pdf-dateien bereitgestellt.
13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/ WerdendieEmissionenvonSchadstoffenundFeinstäubenbeimEinkauf vonlaserdruckgerätenimöffentlichendienstdesbundesberücksichtigt? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? DieBeschaffungvonWarenundDienstleistungenfürdieverschiedenenBedarfsträgerimBereichderÖffentlichenVerwaltungdesBundeserfolgtüberverschiedeneStellen.FürdieBeschaffungvonIT-Geräten,darunterauchDruckern undkopierernsowieverbrauchsmaterialen,istu.a.dasbeschaffungsamt (BeschA) des Bundesministerium des Innern (BMI) zuständig. DerletzteRahmenvertragdesBeschAdesBMI,derLaserdruckerbeinhaltete, stammtausdemjahr2000undwareinrahmenvertragüberarbeitsplatzcomputer.damalswurdenvondervergabestellediedruckernichtexplizitgefordert,sondernseitensdesauftragnehmersangeboten konkreteanforderungen seitensdesbeschaandieumweltverträglichkeitderdruckergabesdementsprechend nicht. EinzelbeschaffungenvonLaserdruckernsind,soweitdiesinderKürzebeurteilt werdenkann,indenletztenjahrennichtüberdasbeschaffungsamtdurchgeführt worden (entwederkonntederbedarfüberdieo.g.rahmenverträgegedeckt werdenoderdervoraussichtlicheauftragswertlagunter8000euronettound damitwardiedurchführungderbeschaffungimaufgabenbereichdesjeweiligen Bedarfsträgers). SeitensdesBeschaffungsamtesgibteseinenRahmenvertragüberEDV-Verbrauchsmaterial,deru.a.auchTonerfürLaserdruckerumfasst.BeiderBeschaffungvonEDV-VerbrauchsmaterialienhatdiegesundheitlicheUnbedenklichkeit einenhohenstellenwert.ausdiesemgrundlässtsichdasbeschaentsprechende Prüfnachweise vorlegen. FürdieEmissionenausDruckernistdasSystemDruckerundTonerinseinem Zusammenwirkenverantwortlich.DieRAL-UZ55und122 (VergabegrundlagenfürUmweltzeichen:BlauerEngel)habenzurgesundheitlichenUnbedenklichkeitAnforderungenandieVerbrauchsmaterialien (Toner)hinsichtlichder InhaltsstoffeundderEmissionenfestgelegt,diedasBeschAimRahmender Angebotsauswertung prüft. DiedruckerspezifischenAnforderungenimBezugz.B.aufEmissionen (Ozon) bleibenimrahmenderbeschaffungderverbrauchsmaterialienunberührt. Diese müssen bei der Beschaffung der Drucker selber geprüft werden. ImBereichderBundeswehrwirdderaktuelleBedarfanLaserdruckernderzeit überzweirahmenverträgedesbundesamtesfürinformationsmanagementund InformationstechnikderBundeswehr (IT-AmtBw)gedeckt [IT-Plattform (2./3.Rechnerebene:z.B.PC,Monitore,Server,DruckerundkorrespondierendeDienstleistungen)].InderLeistungsbeschreibungzudiesenVerträgen, derenvergabeeu-rechtunterliegt,wirdexplizitdieeinhaltungdergültigen EuropäischenNormen (EN)zurEmissionvonSchadstoffenundOzongefordert; diesewirdseitensderrahmenvertragspartnerkonkretdurchzertifikatebelegt. ZudementsprechendieüberdieseRahmenverträgebeschafftenGeräteinder Regel auch den Vergabegrundlagen für das Umweltzeichen Blauer Engel. 24.IstderBundesregierungbekannt,obbeiderVergabedesUmweltzeichens fürlaserdruckgeräteundtonerdieerkenntnisseüberschadstoff-und Feinstaubbelastungen und deren Wirkungen berücksichtigt werden? BeiderVergabedesUmweltzeichens BlauerEngel fürgerätemitdruckfunktionundfürwiederaufbereitetetonermodulewerdendieerkenntnisseüber
14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Schadstoff-undFeinstaubbelastungenundderenWirkungenberücksichtigt.So istdasubaalszuständigestellefürdieentwicklungderumweltzeichenkriterienund-anforderungenindenentsprechendengremiendesbfrundderbaua vertreten.imrahmendesumweltforschungsplanswurdenvonderbundesanstaltfürmaterialforschungund-prüfungimauftragdesumweltbundesamtes umfangreicheuntersuchungenzudenemissionenausbürogerätendurchgeführt.hierbeisolleneinflüssevongeräteart,fixiertemperatur,druckgeschwindigkeit,tonertypundpapiersortebeimdruckenanalysiertwerden.auchistdie WirksamkeitspeziellerFilterzurReduzierungderPartikelzahlenzuprüfen (siehefrage23).darüberhinauswerdendieergebnisseandererinstitutionen, dieaufdemgebietderpartikelfreisetzungaktuelltätigsind,herangezogen.erst aufeinersolchengrundlagekanneinebewertungderpartikelemissionenerfolgen.gestütztaufeinesolchebewertungkanneineentscheidungüberdienotwendigkeitzusätzlicherkriterienfürdievergabedes BlauenEngels für BürogerätemitDruckfunktiongetroffenwerden.DieaktuelleVergabegrundlage (RAL-UZ122)wurdeimDezember2005vonderJuryUmweltzeichenbeschlossenundtrittam1.Januar2007inKraft.IhreÜberarbeitungwirdbereits imnächstenjahrerfolgen.gleichfallswirdauchdievergabegrundlagefürdie wiederaufbereiteten Tonermodule (RAL-UZ 55) angepasst.
15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdievonHedge-Fondsausgehendensystemischen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4301 16. Wahlperiode 0. 0. 007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
MehrProjektträger in der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrBundesgarantie für einen ungebundenen Finanzkredit (UKF-Garantie) nach 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a des Haushaltsgesetzes 2005 an GASPROM
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1366 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Dr. Claudia Winterstein, Birgit Homburger
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
MehrDienstwagen in Deutschland Steuerliche Behandlung, Zulassung und CO 2 -Ausstoß
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10478 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrInterviewsdieNotwendigkeiteinesNATO-RaketenabwehrsystemshervorgehobenundeinedeutscheBeteiligunganderFinanzierungangekündigthat,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9201 16. Wahlperiode 14. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DasBundessozialgerichthatentschieden,dassKosten,dieeinerGebärendenin
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1794 16. Wahlperiode 09. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehr1.VerfügtdieBundesregierungüberStatistikenbzw.valideSchätzungen,welcheAnteileamVolumengriechischerStaatsanleihendeutscheBankenund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6312 17. Wahlperiode 27. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrUmsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrDeutschlandnachwievorineinerschwierigenHaushaltslage.Somitstellt sichdiefrage,inwelchemumfanggeradederaufkommunalegebäudegerichteteteildesco
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8165 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer
Mehraneinerpersonalauswahlgemäßartikel33absatz2desgrundgesetzesnach der Eignung,BefähigungundfachlichenLeistung derbewerberinnenund Bewerber begründen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13781 17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/13593 Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
MehrUmsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11855 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrAnnahmen der Bundesregierung über die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11744 16. Wahlperiode 28. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Katja Kipping, weiterer
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrderpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
MehrMögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11657 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3455. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3455 16. Wahlperiode 20. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 16/878 16. Wahlperiode 09. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter
MehrMobiliar,Spiel-undBastelmaterialien,Nahrungsmittel,Hygieneartikel,Fachliteratur,WeiterbildungskostenundKommunikationskosten,etwaTelefonund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrBarrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehreinheitlichfürallekrankenkassenmitausnahmederlandwirtschaftlichen Krankenkassen von der Bundesregierung festzulegen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10474 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den beabsichtigten Erlass nachfolgender Verordnung
MehrStand des Breitbandausbaus in Deutschland und möglicher Genehmigungsstau bei LTE
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11999 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrUmsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/251 17. Wahlperiode 16. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und
Mehr1.WielautetdiederzeitigedurchschnittlicheLeverageRatio (LR)derdeutschen Kreditwirtschaft nach Basel III?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8524 17. Wahlperiode 01. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer
MehrAuswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11363 16. Wahlperiode 12. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
MehrSchutz von Mensch und Umwelt bei Freisetzungsexperimenten gewährleisten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4556 16. Wahlperiode 07. 03. 2007 Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich,
Mehrmöglichstgeringgehaltenwerdenund,soweitesmöglichist,durchalternativmethodenersetztwerden.alsbesondersdringendangesehenwirddiezügige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9020 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer
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