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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/3919 Emissionen aus Laserdruckgeräten Vorbemerkung der Fragesteller ErkrankungenderAtemwegeundderHautnehmenseitJahrenstarkzu.Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO)sindobstruktiveAtemwegserkrankungendieamstärkstensteigendeTodesursacheweltweit.NachEinschätzungder US-Umweltbehörde (HetesR,MooreM,NortheimC (1995):OfficeEquipment:Design,IndoorairemissionsandPollutionPreventionOpportunities. EnvironmentalProtectionAgeny (U.S.A.)EPA/600/SR-95/045ProjectSummary,June1995)gehenvonderInnenraumluftdiegrößtenRisikenfürdie nationalegesundheitaus.zunehmendgerätdiebelastungderinnenräumemit ultrafeinen Stäuben in die Diskussion. Laserdruckgerätehabenindenletzten15JahreneineenormeVerbreitungerfahrenundwerdenaufgrundsinkenderPreisezunehmendauchimprivatenBereicheingesetzt.SeitüberzehnJahrenzeigenVeröffentlichungen,dassToner z.t.mitschwermetallen,flüchtigenorganischenverbindungen,organozinnverbindungenundanderenschadstoffenbelastetsindunddassdieschadstoffe imdruckbetriebemittiertwerden.gleichfallsgibtesinderwissenschaftlichen LiteraturHinweiseaufSchädigungenderAtemwegedurchTonerstäubevon LaserdruckgerätenundKopiergeräten.DasUmweltbundesamthatbeieiner UntersuchungerhöhteEmissionenultrafeinerStäubedurchLaserdruckerfestgestellt (BakeD,MoriskeH-J (2006):UntersuchungenzurFreisetzungfeiner undultrafeinerpartikelbeimbetriebvonlaserdruckgeräten,umweltbundesamt, Februar 2006). VieleMenschenbenutzenregelmäßigLaserdruckgeräte.Bisheristnichtgeklärt,obdieEmissionenderLaserdruckgerätezugesundheitlichenBeschwerden führen können. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 9. Januar 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierunghinsichtlichderEntwicklungderVerbreitungunddesDruckaufkommensvonLaserdruckgeräten, Laserfax-,Multifunktions-undKopiergerätenindenletzten15Jahrenvor? Verkäufe (Stückzahlen)anDruckernundMultifunktionsgeräteninDeutschland 20036,99 Millionen 20048,02 Millionen 20058,21 Millionen 2006voraussichtlich 8,5 Millionen Verkäufe (Marktvolumen) an Kopierern in Deutschland Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro 2006 voraussichtlich 810 Mio. Euro (DieseInformationenliegennichtgetrenntfürLaser-undTintenstrahlgeräte vor.) Quelle:BundesverbandInformationswirtschaftTelekommunikationundneue Medien (BITKOM), European Information Technology Observatory 2006 ZahlenfürfrühereJahreundzumDruckaufkommenliegenderBundesregierung nicht vor. 2.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierunghinsichtlichderSchadstoffbelastungen von Tonern vor? InLaserdruckerneingesetzteTonerpulversindsehrfeineGemischeverschiedenerStoffemiteinemPartikeldurchmesservonca.5bis30 µm.imeinzelnenbestehen Toner aus: Harzpartikeln, magnetisierbaren Metalloxiden, Farbpigmenten alsschwarzespigmentdiententwedercarbonblack (Kohlenstoff)oderEisenoxid;Schwermetallverunreinigungentretennaturgemäß vor allem dann auf, wenn Eisenoxid als Pigment verwendet wird, geringen Mengen an Hilfssubstanzen (z. B. amorphes Siliziumdioxid). AnalysenvonTonermaterialienhabenergeben,dassVerbindungenvonTitan, Strontium,KupferundZinkvorhandensind.Cobalt,CadmiumundNickelsind in Spuren vorhanden. EineInformationüberdieBestandteileunddieZusammensetzungvonTonern istnichtgegenstandeinesmelde-,anmelde-oderzulassungsverfahrens.insofern ist die Zusammensetzung nicht aller Toner bekannt.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungbezüglichderEmissionen vonschadstoffenundfeinensowieultrafeinenstäubendurchlaserdruckgeräteunterrealenbedingungensowiebeiberücksichtigungderballung vongerätenundhoherdruckleistungenübertoner-expositionendurch bedrucktes Papier und im Produktions- und Servicebereich vor? BeimEinsatzvonLaserdruckernkönnendiefolgendenStoffefreigesetztwerden: Ozon, FlüchtigeorganischeVerbindungen (VOC (volatileorganiccompounds); z. B. Xylole, Toluol, Ethylbenzol, Trimethylbenzole, Benzol, Styrol), Staubinhaltsstoffe (z.b. Schwermetalle), Stäube (unterschiedlichepartikelgrößen,darunterultrafeineundalveolengängige Partikel). DieseErkenntnisseergebensichu.a.ausMessungenvonEmissionenvonLaserdruckgeräteninPrüfkammeruntersuchungenunterdefiniertenBedingungen (z.b.1000seitendruckaufkommenprotag).dieangewandtemessmethodik ist auch Grundlage des Umweltzeichens für Laserdrucker (RAL 122). DieEmissionenbeimBetriebderLaserdruckersindsowohlvomTypdes DruckersalsauchderArtdeseingesetztenTonersabhängig.DieHöhederBelastungennimmtmitdemDruckumfangzu.Dasbedeutet,dasssowohleinerhöhterDruckumfangfüreinenDruckeralsaucheinegrößereAnzahlanDruckergerätenimgleichenArbeitsbereichzurErhöhungdermöglichenBelastung führen. ZurCharakterisierungderBelastungssituationan Druck-Arbeitsplätzen liegen Arbeitsplatzmessungen vor. Die Messergebnisse verschiedener Studien sind in Tabelle 1 aufgeführt. Tabelle 1: Luftkonzentrationen beim Einsatz von Laserdruckern Stoff/StoffgruppeKonzentration [mg/m 3 ] Staub alveolengängige 0,01 0,02 Staubfraktion Flüchtige organische Stoffe (Xylole, Toluol, Ethylbenzol, Trimethylbenzole) AnmerkungenQuelle Keine Unterscheidung von Papier- und Tonerpartikeln möglich Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1HausdruckereiBundesinstitut für Risikobewertung Studie 0,1 0,4Büroräume Benzolwurde nicht Büroräume, Hausdruckerei nachgewiesen Ozon 0,2Büroräume, Hausdruckerei AlleUntersuchungenzeigten,dassderBetriebvonLaserdruckernzueinerFreisetzungalveolengängiger (A-Staub)undultrafeinerPartikelführenkann.Die HöhederPartikelfreisetzungistaberinsgesamtalsverhältnismäßiggering anzusehen.erstemessungeninderbundesanstaltfürarbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)habenergeben,dassbeimDruckenineinemkleinen BüromithohemDruckdurchsatz (4000Seiten/4h)A-Staubkonzentrationenin einergrößenordnungvon10bis20 µg/m 3 vorliegen.dabeiwurdenichtnach Toner- und Papierstaub differenziert. DerGesamtgehaltanflüchtigenorganischenVerbindungen (TVOC)liegtin Büroräumenbeibiszu <0,4mg/m 3,inDruckereienbeibiszu1mg/m 3,wasauf

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode denhöherentonerdurchsatzzurückzuführenist.damitliegendiebelastungen deutlichunterhalbdesvomumweltbundesamt (UBA)angegebenenTVOC- Wertebereichsvon1bis3mg/m 3 fürdengesamtgehaltanflüchtigenorganischenverbindungen,derininnenräumenaufdauernichtüberschrittenwerden sollte. BeineuenLaserdruckernstelltdieOzonbildungkeinProblemmehrdar,weildie GerätebereitsmitozonfreienTechnologienarbeiten.DiesistbeiälterenGeräten nichtsichergestellt.messungenweisenaufkonzentrationenbisca.0,2mg/m 3 hin. AnBüroarbeitsplätzenscheintdieexpositionsintensivsteTätigkeithinsichtlich der Staubbelastung der gelegentliche Wechsel der Tonerkartusche zu sein. BeiWartungs-undReparaturarbeitendurchServicefirmenistdavonauszugehen,dassdieServicebeschäftigtentäglicherhöhtenBelastungenausgesetztsind. ErsteAnhaltspunktelieferneinzelneMessungenausdenNiederlanden,die kurzzeitigespitzenbelastungenbiszu0,18mg/m 3 fürdenalveolengängigen Staubzeigen.HierbeiträgtinsbesonderedasAbblasenvonStaubzurhöheren Belastung bei. DiedurchdenDruckbetriebbedingtenEmissionenvonOzonundTVOCkönnennachdemStandderTechnikdurchEinsatzentsprechenderFilterkartuschen mitaktivkohlefüllungweitestgehendminimiertwerden.fürstaubundseine InhaltsstoffeexistierenStaubfilter;eineAussagezurWirksamkeithinsichtlich ultrafeiner Stäube ist gegenwärtig nicht möglich. ÜberBelastungendurchbedrucktesPapierimProduktions-undServicebereich liegenderzeitkeineerkenntnissevor.dieserbereichwirdjedochalsnachrangig betrachtet. AktuelleUntersuchungenderEmissionvonDruckernwurdenu.a.durch ArbeitsgruppendesUmweltbundesamtesundderBundesanstaltfürMaterialprüfungsowiedurcheinprivatesLabor (LGAQualiTestGmbH,Nürnberg)vorgenommen.DieErgebnissesindinUmweltmedizininForschungundPraxis, Heft11,S.301bis308,309bis317und319bis323 (2006)veröffentlicht.In dervomubadurchgeführtenstudiewurdenineinembüroraumstichprobenartigemissionenultrafeinerpartikelgemessen.diefreigesetztenpartikelerreichtendabeigeringereimmissionskonzentrationenalsbeiversucheninder Prüfkammer. EmissionsmessungenunterrealenArbeitsbedingungeninBüros,inwelchen PersonenmitBeschwerden,diedieseaufTonerexpositionzurückführen,arbeiten,wurden2005bis2006ineinemdurchMitteldesBundesinstitutsfürRisikobewertung (BfR)finanziertenForschungsprojektdurchgeführt (sog.pilotstudie des BfR). Die Messergebnisse werden derzeit ausgewertet. ErkenntnisseüberFeinstaubemissionenbeiBallungvonGerätenundToner-ExpositiondurchbedrucktesPapierliegennichtvor.ImProduktionsbereichwurdenUntersuchungenbeimAbfüllenvon BlackCarbon insäckedurchgeführt (Kuhlbuschetal.,J.ofOccup.a.Env.Hyg.,2004),beideneneinebiszu20-fach höherepm 10 -MassenkonzentrationinderRaumluftimVergleichzurAußenluft gemessen wurde. 4.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieAuswirkungender Emissionen auf den Menschen: a) bei Langzeitexpositionen mit inhalativer Aufnahme, ÜbervieleindenAntwortenzudenFragen2und3genannteChemikalienund derenlangzeitwirkungenliegenumfangreicheuntersuchungenvor,welchein

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4016 deröffentlichzugänglichenliteraturbeziehungsweiseinveröffentlichenrisikobewertungsberichten der Europäischen Union zusammengefasst sind. FürbestimmteTonersortenliegenTierversuchevor,inwelchendieLangzeitwirkungbeiinhalativerExpositionuntersuchtwurde.HierbeifandensichbeiniedrigenDosenkeineVeränderungen,dagegenbeiextremhoherExpositionmiteinerÜberladungderReinigungsprozessederLunge,dasbekanntePhänomender Ablagerungvon (Toner-)PartikelnimLungengewebe.DiesführtzuentzündlichenReaktionenmitderlangfristigenFolgedesLungenumbaus.FürTonermit CarbonBlackalsFarbpigmentergabensichwidersprüchlicheErgebnisse.Bei EinatmenderTonerpartikelkonntenkeineTumorederLungefestgestelltwerden,wennderTonerjedochdirektindieLuftröhreeingebrachtwurde,entwickeltensichprimäreLungentumore.ObdasErgebnisdiesesVersuchs,derBedingungenanwendete,wiesieinderRealitätnichtvorkommen,eineBedeutung fürdierealesituationdesmenschenhat,istumstritten.mitderbewertungdieserundweitererstudienbefasstsichseit2jahrendiearbeitsgruppestäubeder SenatskommissionzurPrüfunggesundheitsschädlicherArbeitsstoffederDeutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). EsgibtkeinewissenschaftlichenBerichteüberdieWirkungvonTonerstäuben nach Langzeitexposition beim Menschen. b) von allergischen und pseudoallergischen Wirkungen, InderwissenschaftlichenLiteraturgibteseinigeFallbeschreibungenmit SymptomenandenLuftwegen,diemitTonerstaubexpositionanArbeitsplätzen inzusammenhanggebrachtwerden.ineinzelfällenwirdüberdieauslösung vonallergischenreaktionenbeiinhalativenunddermalenprovokationstestsberichtet,dievondenjeweiligenautorenalsbelegfüreineverursachungdurch Toneremissionengewertetwerden.InsgesamtkönnendieFallbeschreibungen alshinweisgewertetwerden,dassesmenschengibt,dieempfindlichauflaserdruckeremissionen reagieren können. BestimmteTonerinhaltsstoffe,dieindieRaumluftfreigesetztwerden,wie Formaldehyd,könnenbeimEinatmenzuReizerscheinungenführen.Metalle wienickelkönnenbeikontaktzuallergischenreaktionenführen.allerdingsist fürdasmöglicheauslösenvonreaktioneneinregelmäßigerkontaktmittonerstaub,z.b.beimwechselderkartuschen,erforderlich,weshalbdiesauchmit Schutzhandschuhengeschehensollte.EinevermehrteNickelfreisetzungindie Raumluftistnichtzuerwarten.DerNickelgehaltinTonerprobenwiesbeiUntersuchungenderLandesgewerbeanstalt (LGA)NürnbergindenJahren2001bis 2005einenMedianwertvon17mg/kgauf (Gesamtbereich1 200mg/kg).Im Umwelt-Survey1985/86lagderMedianwertdesNickelgehaltesimStaubsaugerbeutelinhaltmit23mg/kgundeinem95.Perzentilvon66sowieeinem Maximum von mg/kg in vergleichbarer Höhe. BeidenMeldungenzuGesundheitsbeeinträchtigungendurchTonernach 16e ChemGwerdenSymptomegenannt,diebeiallergischenbzw.pseudoallergischenReaktionenauftretenkönnen.BeieinemgroßenTeilderFällewerden Augenreizung,Schnupfen,behinderteNasenatmung,Husten,erschwerte Atmung,KurzatmigkeiteinzelnoderinKombinationalsSymptomeberichtet. BeieinigenderFällegibtderArztdieDiagnoseAsthmabronchialean.Obes sichimeinzelnenumallergischeoderpseudoallergischereaktionenhandelt, lässtsichausdendembundesinstitutfürrisikobewertung (BfR)vorliegenden Angabennichtrückschließen.InderLiteraturundausFalldarstellungenimBfR durchbehandelndeärztesindfällebekanntgeworden,beiwelchenpositive HauttestsaufverschiedeneAllergenebestanden.Eslässtsichabernichtklären, obdiehautallergiedurchdenkontaktmittonernausgelöstwurdeoderandere Quellen der Exposition hierfür verantwortlich sind.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)von Kombinationswirkungen, DieThematikderKombinationswirkungwirdderzeitaufmehrerenGebieten adressiert.diesbetrifftu.a.mehrfachrückständevonpflanzenschutzmitteln sowie von Biozidprodukten. DerDiskussionstandlässtsichfolgendermaßenzusammenfassen:fürStoffemit gleichemmolekularemangriffspunktund/oderangriffspunktimeffektorsystem (Beispiel:Organophosphate)giltnachKorrekturfürdieintrinsischeAktivitätdasPrinzipderDosisadditivität.FürStoffemitverschiedenemmolekularen Angriffspunktund/oderAngriffspunktimEffektorsystemgiltdasPrinzipder Effektadditivität.FürTonerkannangenommenwerden,dassbisaufVOC/ TVOC,diejedochauchmesstechnischgemeinsamerfasstwerden,dasPrinzip dereffektadditivitätgeltunghat,dasheißt,dassdieeffektedereinzelnenstoffe sichsummiereninderwirkung;dieswirdapparent,sobaldeinebestimmte Expositionshöhe überschritten ist. d) von möglichen Wirkungen im Niedrigdosisbereich? NebendengenanntenHinweisenaufPersonen,dieempfindlichaufLaserdruckeremissionenreagierenkönnen,liegenkeineErkenntnisseübermögliche WirkungenimNiedrigdosisbereichvor.FürdieChemikalien,dieindenAntwortenzuFragen2und3aufgeführtsind,wurdenbislangWirkungenimNiedrigdosisbereichnichtwissenschaftlichdiskutiert.FürPartikelwirddavonausgegangen,dassdieWirkungendosisabhängigansteigenundsomiteinEffektim Niedrigdosisbereich unwahrscheinlich ist. e)gibtesbesonderheitenbezüglichderauswirkungenaufkinder, Kranke oder Schwangere? StudienmitdiesenPersonengruppenoderentsprechendeFallbeschreibungen sind nicht bekannt. KinderwerdeninderRisikobetrachtungalsbesondereUntergruppeangesehen. JedochsolltedieBetrachtungdieserUntergruppestetsdieBesonderheitenunterschiedlicherLebensalterinnerhalbdieserGruppebeachten.Kinderweisen einhöheresatemminutenvolumenaufalserwachsene,habenjedochimschulaltereinehöherekapazitätdesstoffwechselsunddamitauchdesstoff-abbaus, welchedieatmungsbedingtehöhereinterneexpositionausgleicht.fürdie GruppederNeugeborenenkannangenommenwerden,dassdieinterneExpositionbeideninInnenräumenherrschendenKonzentrationenvonStoffenetwa doppeltsohochistwiebeierwachsenen.fürkrebserregendestoffekanngemäß einerausführlichenuntersuchungderamerikanischenenvironmentalprotectionagencyausexperimentellenuntersuchungenantierenangenommenwerden,dasskindergegenübereinigenchemikaliendeutlichwenigerempfindlich alserwachsenereagieren.gegenübermanchenanderenchemikalienistdieannahmegerechtfertigt,dasskinderdeutlichempfindlicherseinkönntenalserwachsene.ähnlicheschlussfolgerungenkönnenauchausepidemiologischen Studiengezogenwerden,inwelchenPatienten,derenKrebserkrankungmitArzneimitteln,dieselbstkanzerogenseinkönnen,behandeltwurde,überJahrzehnte weiter beobachtet wurden. KrankeMenschenkönneneineVielzahlvonErkrankungenaufweisen.Obdiese ErkrankungenGrundfüreineerhöhteEmpfindlichkeitgegenübereinerbestimmtenChemikalieseinkönnen,kannnurimEinzelfallunterBerücksichtigungvonErkrankungundWirkungenderChemikalieentschiedenwerden.Eine generelle Steigerung der Empfindlichkeit von Kranken ist nicht bekannt. BeiSchwangerenistinsbesonderedieEmpfindlichkeitdesUngeborenenzubeachten.Esistzuprüfen,obinToneremissionengefundeneChemikalienfruchtschädigendeWirkungenbesitzen.Hierbeiistzubeachten,dassfruchtschädi-

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/4016 gendewirkungenstetsdosisabhängigauftreten,d.h.dassfürniedrigeexpositionshöhenkeineeffektezuerwartensind,auchwenndiechemikaliediesen EffektinhohenDosenauslösenkann.SowurdenEmissionenvonDimethylformamidund2-MethoxyethylacetatausTonerngemessen;obderfürdiese ChemikaliennachgewiesenefruchtschädigendeEffektbeidergemessenenExpositionshöhe auftritt, erscheint unwahrscheinlich. 5.LiegenderBundesregierungErgebnissezueinermöglichenGesundheitsgefährdung durch Toner vor? Wenn ja, welche, und ist mit weiteren Ergebnissen zu rechnen? NachAussagederzuständigenVerwaltungs-Berufsgenossenschaftkommenalle seriösenwissenschaftlichenuntersuchungenundstudienzuderaussage,dass gesundheitlichegefährdungendurchdenumgangmitlaserdruckernoder Kopiergeräten sehr unwahrscheinlich sind. DieseAuffassungwirdunteranderemdurchnachfolgendgenanntewissenschaftliche Veröffentlichungen gestützt: EineumfassendeÜbersichtundZusammenfassungdesderzeitigenWissensstandesgebenEwers (Hygiene-InstitutdesRuhrgebiets,Gelsenkirchen)und Nowak (Ludwig-Maximilians-Universität,München)in Gefahrstoffe ReinhaltungderLuft,Heft5/2006unterdemTitel ErkrankungendurchEmissionenausLaserdruckernundKopiergeräten.Käfferlein,WiethegeundBrüning (BerufsgenossenschaftlichesForschungsinstitutfürArbeitsmedizin BGFA) gebeninderzeitschrift diebg inheft11/2006ebenfallseinenaktuellen ÜberblickunterdemTitel AusderArbeitsschutzforschung Tonerstäube:so schlechtwieihrruf? WissenschaftlicheBegutachtungwissenschaftlicherErkenntnisse. GleichwohlgehtdasBundesinstitutfürRisikobewertungHinweisenvonSchadstoffbelastungen durch Toner nach. EinÜbersichtartikelzurgesundheitlichenBewertungderExpositiongegenüber Tonerstäuben,veröffentlichtinUmweltmedizininForschungundPraxis,Heft11, S.169bis300stelltanhandvonStudiendar,dassesunterPraxisbedingungen keinenanhaltdafürgibt,dassgesundheitlichegefährdungbeiexpositionim nichtberuflichbereichauftreten. 6. Gibt es eine Zusammenarbeit der beteiligten Behörden? Wenn ja, in welcher Form? EineZusammenarbeitvonUmweltbundesamt,BundesanstaltfürMaterialprüfung,BundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizinundBundesinstitut fürrisikobewertungexistiertinformdesbegleitkreiseszuderinderantwort zu den Fragen 10 und 12 beschriebenen Studie. 7.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberkonkreteSchadensfälledurchToner (Fälle,Fallzahlentwicklung)vonderVergiftungsstelledes BundesinstitutesfürRisikobewertung,denBerufsgenossenschaftenoder aus sonstigen Quellen vor? DemBfRistderersteFallam18.Oktober2000mitgeteiltworden.Seitdemsind bis15.dezember200699ärztlichemeldungenmitgeteiltworden.folgende FallzahlenwurdenproJahrgemeldet:2000:1,2001:5,2002:11,2003:6, 2004:24,2005:48,2006:4.DiehohenFallzahlenimJahr2004und2005sind

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode aufdiemeldungvondreiärztenzurückzuführen,welcheinsgesamt49fälle gemeldethaben.95derfällestammenausdemberuflichenbereich,mitgeteilt von den Berufsgenossenschaften bzw. von Arbeitsmedizinern (35 Fälle). Bei33der99FällewurdeeinmöglicherZusammenhangundbei8Fällenein wahrscheinlicherzusammenhangmitderexpositiongegenübertonernbewertet. Unterden99FällenbefindetsichkeineinzigerFalleinerschwerwiegenden Gesundheitsstörung,38Störungenwurdenalsmittelschwerund50alsleichtbewertet (nachinternationalanerkanntemeinstufungssystemphonetox).in6fällen lag keine gesundheitliche Störung vor. Nicht zu beurteilen waren 5 Fälle. EntsprechendeinerVeröffentlichungvonSteltinginUmweltmedizininForschungundPraxis,Heft11 (2006)sindderInteressengemeinschaftderTonergeschädigten1000FällemitgesundheitlichenStörungenbekannt.Dieinder VeröffentlichunggemachtenAngabenermöglichenesnicht,eineBewertungder FällenachwissenschaftlichenKriterienvorzunehmen.DemBfRwurdentrotz mehrfachenbittensdiedatennichtfüreinerisikobewertungzurverfügung gestellt. NachInformationenderBundesregierungliegenimZuständigkeitsbereichder Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)insgesamt15AnzeigenaufVerdacht einerberufskrankheitinzusammenhangmittonerstaubalslaufendeverfahren vor.hiervonsind11fälleentschieden,9fällehiervonbefindensichimwiderspruchsverfahren.dieanerkennungeinerberufskrankheitkonnteinkeinem Fall ausgesprochen werden (Stand 28. August 2006). 8.WiebeurteiltdieBundesregierungvordemHintergrundderEU-AußenluftrichtliniedieBelastungenderInnenraumluftmitfeinenundultrafeinen StäubenhinsichtlichihrergesundheitlichenWirkungen,undwelcheKonsequenz zieht die Bundesregierung daraus? DieZusammensetzungdesStaubesinderInnenraumluftkannsichvonderZusammensetzungdesStaubesinderAußenluftdeutlichunterscheiden.Deshalb kanndiefürdenzusammenhangzwischenderstaubkonzentrationinder AußenluftunddengefundenenWirkungenabgeleiteteKonzentrations-Wirkungs-KurvenichteinfachaufdenInnenraumübertragenwerden.Keinesfalls wäreesrichtig,unterverwendungdieserkurvederinnenraumlufteineentsprechende zusätzliche Wirkung zuzuordnen. BeiderFestlegungderGrenzwertefürdieStaubfraktionPM 10 inderaußenluft wurdendieerkenntnisseüberzusammenhängezwischengesundheitlichen AuswirkungenundderKonzentrationvonPM 10 inderaußenluftberücksichtigt. SowohlbeiepidemiologischenKohorten-alsauchbeiZeitreihen-Studienträgt nebenderaußenluftauchdieinnenraumluftzurexpositionbei.einnichtgenau abgrenzbarerbeitragzurgefundenenwirkungkommtdaherauchvonder Innenraumluft und ist somit berücksichtigt. DiegenerelleAussage,dasssichimBereichderpraktischvorkommenden StaubkonzentrationeninderAußenluftkeineSchwelleangebenlässt,unterhalb dererkeinewirkungenmehranzunehmensind,dürfteauchaufdieinnenraumluftzutreffen.ausvorsorgegründensolltedahergrundsätzlichdieexposition gegenüber Staub möglichst gering gehalten werden.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WelcheMinisterienundwelcheBundesbehördensindzuständigfürdie ÜberprüfungundVermeidungvongesundheitlichenRisikendurchFeinstäube und Chemikalien aus Laserdruckgeräten? FürdenSchutzderBeschäftigtenamArbeitsplatzgiltdasArbeitsschutzgesetz, hierinsbesonderekonkretisiertdurchdiearbeitsstättenverordnung.fürdie SicherheitderGerätegiltdasGeräte-undProduktsicherheitsgesetz (GPSG).ZuständigistdasBundesministeriumfürArbeitundSoziales.FürWohn-InnenräumegibteskeineÜberprüfungspflichtfürPC-Drucker.Auswahlkriteriumfür denverbraucheristhierbeispielsweiseder BlaueEngel (sieheauchantwort zu Frage 23). 10.SeitwannsinddieseStellenübermöglicheRisikendurchTonerinformiert,undwannwurdenwelcheMaßnahmenzurSachverhaltsaufklärung getroffen? DasBundesinstitutfürRisikobewertungistseitdemJahr2000mitderBewertungvongesundheitlichenRisikendurchTonerbefasst.IndiesemJahrgingdie erstemeldungeinesverdachtsfallseinergesundheitlichenschädigungnach 16eChemGein.ImJuni2004fandzuderProblematikdergesundheitlichen SchädennachExpositiongegenüberTonerstäubeneinGesprächmitdenBetroffenenstatt.EinSachverständigengesprächmitderbetroffenenIndustriefandim April 2005 statt. EineStudiezurDurchführungvonMessungeninBüroinnenräumenwurde2005 mitmittelndesbundesinstitutsfürrisikobewertungdurchdasinstitutinauftraggegeben.ergänzendeklinischebefunderhebungenuntereinschlussvonbesonderenklinischenuntersuchungenanexponiertenbüroangestelltenwurden Anfang2006vergeben.DieStudieistnochnichtabgeschlossen.UntersuchungenderEmissionvonDruckernwurdenauchdurchArbeitsgruppendesUmweltbundesamtsundderBundesanstaltfürMaterialprüfungdurchgeführt.Ein weiteressachverständigengesprächmitderbetroffenenindustrieistfüreinen Termin nach Vorliegen des Abschlussberichts der Studie vereinbart. DieÖffentlichkeitwurdeimRahmenderjährlichenBerichtederzuständigen Einheit (ÄrztlicheMitteilungenbeiVergiftungen)2002und2004sowie2005 durcheinestellungnahmeundeinebegleitendepresseerklärungüberdiedem BfR vorliegenden Erkenntnisse informiert. 11. Wurden weitere Behörden oder Experten beteiligt? Wenn ja, welche und in welcher Form? Siehe Antwort zu Frage 6. AnderUntersuchungderEmissionenausLaserdruckgerätensindfernerbeteiligt:FraunhoferWilhelm-Klauditz-InstitutinBraunschweigundUniversität Gießen, Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie. 12.WannkannmitErgebnissenderankündigtenPilotstudie (sieheergänzte Stellungnahme17/2005vom2.März2005desBundesamtesfürRisikobewertung) gerechnet werden? Gibt es Zwischenergebnisse? EmissionsmessungenunterdenrealenBedingungeninBüros,inwelchenPersonenmitBeschwerden,welcheaufTonerexpositionzurückgeführtwerden,arbeiten,wurden2005bis2006ineinemdurchMitteldesBundesinstitutsfürRisiko-

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode bewertungfinanziertenforschungsprojektdurchgeführt.diemessergebnisse werdenderzeitausgewertet.einberichtistfüranfangdesjahres2007geplant. ZwischenergebnissevonMessungenfüretwa 1 /5derBüroräume,inwelchen Messungengeplantwaren,wurdenEndeApril2006demBegleitkreisvorgestellt. 13.IstderBundesregierungbekannt,welcheweiterenMaßnahmenzurSachverhaltsaufklärung derzeit durchgeführt werden? DasBfRhatimSommer2006denPräsidentenderEuropeanAssociationfor PoisonControlCentresandClinicalToxicology (EAPCCT)angeschriebenund umhilfebeiderermittlungzumöglichenfällengebeten.inzwischensind RückmeldungenausEdinburgh (keinefälle),bordeaux (keinefälle),lubljana (keinefälle),zimbabwe (keinefälle),schweizertoxikologischeszentrum (seit1995einigeanfragenmitvorübergehendenleichtenreizsymptomender Atemwege,davon1Fallärztlichbestätigt),UniversitySaltLakeCity,USA ( overtheyearsseveraldifferentindividualswithrespiratorysymptoms ), CopenhagenUniversityHospital (einigefällebekannt, Ineverhaveheard aboutseriousharm ),spanischesgiftinformationszentrum (1.Januar2005bis 31.Oktober200636FällemithauptsächlichemSymptomReizungderLuftwege)eingetroffen.EineRückfragenachschwerwiegendengesundheitlichen StörungenimNovember2006beidendeutschsprachigenGiftinformationszentren (Österreich, Schweiz) ergab, dass keine Fälle bekannt sind. AufBittendesBfRhatdieAnmeldestellenachChemikaliengesetzinderBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizindieFragevonGesundheitsstörungen,welcheaufeineExpositiongegenüberTonernzurückgeführtwerden, aufdemtreffenderfürdiechemikalienbewertungzuständigenbehördender EU-MitgliedstaatenimNovember2006erörtert.Derartigegesundheitliche StörungenwarendenzuständigenChemikalienbehördenandererMitgliedstaaten nicht bekannt. Folgendes weiteres Vorgehen im Jahre 2007 ist geplant: Abschließender mündlicher Bericht zur Studie BewertungderEmissioneninZusammenarbeitmitderBundesanstaltfür Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Umweltbundesamt Erstellung eines Risikobewertungsberichts durch das BfR FachgesprächmitexternenExpertenzurErörterungdesBfR-Risikobewertungsberichts ( Peer Review ) Abschluss des Risikobewertungsberichts und Veröffentlichung 14.IstderBundesregierungbekannt,welcheRolledieUnfallversicherungsträger bei der Aufklärung möglicher Risiken gespielt haben? DieUnfallversicherungsträgerunterstützendasBundesinstitutfürRisikobewertungbeiseinergesetzlichenPflichtderErfassungundAuswertungauftretender Vergiftungsfälle.HierzugehörtauchdieWeiterleitungvonInformationenbei Verdacht auf Erkrankungen durch Einwirkungen von Tonerstäuben. DieFachaufsichtüberdiegewerblichenBerufsgenossenschaftenunddamit auchüberdieverwaltungs-berufsgenossenschaftliegtbeimbundesministerium für Arbeit und Soziales.

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/ WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,obdiegesetzlichen Meldeverpflichtungengemäß 16edesChemikaliengesetzesseitensder Berufsgenossenschaften erfüllt werden oder wurden? ImRahmenderFachaufsichtdesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales wurdenkeineerkenntnisseüberdienichterfüllungdermeldeverpflichtungen gewonnen. 16.WerkontrolliertdieAufgabenwahrnehmungderBerufsgenossenschaften hinsichtlich des Arbeitsschutzes? Siehe Antwort zu den Fragen 14 und IstderBundesregierungbekannt,obdieHerstellerbeiderSachverhaltsaufklärung beteiligt wurden? WenndieHerstellerbeteiligtwaren,welchenBeitraghabensiebeider Sachverhaltsaufklärung geleistet? MitderbetroffenenIndustriefandimApril2005einSachverständigengespräch statt.imrahmenderbeidenantwortenzudenfragen10und12aufgeführten StudiendesBundesinstitutesfürRisikobewertungstelltenBITKOMunddie verschiedenenherstellerinformationenzutonernundgeräteemissionenzur Verfügung.EinweiteresSachverständigengesprächmitderbetroffenenIndustrieistfüreinenTerminnachVorliegendesAbschlussberichtesderStudievereinbart worden. 18.WelcheVorschriftenoderamtlichenEmpfehlungengibtesfürdieAufstellung, Belüftung, den Betrieb und die Wartung von Laserdruckgeräten? DerInverkehrbringermussbeiLaserdruckerndienotwendigenInformationen z.b.zuraufstellung,belüftung,betriebundwartung mitliefern,vonderen KenntnisundBeachtungeinebestimmungsmäßigeundgefahrloseVerwendung dergeräteabhängt (vgl. 5desGeräte-undProduktsicherheitsgesetzesund VerordnungüberdasInverkehrbringenvonelektrischenBetriebsmittelninVerbindung mit Anhang I der Richtlinie 73/23/EWG). DenRahmenfürdieBedingungeninderArbeitsstättegibtdieArbeitsstättenverordnungvor,z.B.mussfürausreichendgesundheitlichzuträglicheAtemluftgesorgtwerden (Nr.3.6desAnhangsderArbeitsstättenverordnung).ZurKonkretisierungkanndieArbeitsstätten-Richtlinie Lüftung (ASR5)herangezogen werden, die im Wesentlichen fordert, Außenluftqualität zu gewährleisten. EmpfehlungenzumThemaTonerenthaltendieInformationsblätterderBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizin (BAuA): SichererUmgangmit Tonerstäuben und KopiergeräteundDruckerimBüro.UnterVorsorgegesichtspunktenistesgrundsätzlichzuempfehlen,intensivgenutzteKopierer, DruckerundMultifunktionsgeräteabseitsvomunmittelbarenArbeitsplatzaufzustellen und große Geräte möglichst in separaten Räumen zu betreiben. 19.IstderBundesregierungbekannt,wiedieBevölkerungbisherübermöglicheRisikendurchSchadstoffeinTonernundEmissionenvonSchadstoffen und Feinstäuben aus Laserdruckgeräten informiert worden ist? Siehe Antwort zu Frage 10.

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 20.GibtesVerbraucherinformationenüberdieSchadstoffeinTonernund überdieemissionenvonschadstoffenundfeinstäubenauslaserdruckgeräten von Seiten der Hersteller? BITKOMunddieverschiedenenHerstellerstellenInformationenzuTonernund Geräteemissionen zur Verfügung. DieHerstellerhabengemeinsammitUBAundBAManeinemgemeinsamen StandardfürdiechemischeEmissionsmessunggearbeitet,derinzwischenauch international anerkannt ist. Es wird eine Reihe von Informationen seitens der Hersteller geliefert, u. a. Sicherheitsdatenblätter für Toner (via Internet) IT Eco Deklarationen Informationen zum Blauen Engel von zertifizierten Geräten Informationsbroschüren Informationen zu Tonern und Emissionen 21. Wie sehen die Informationspflichten konkret bei Nickel und Benzol aus? AusdenverfügbarenSicherheitsdatenblätternistersichtlich,dassTonerkeine MengenanNickeloderBenzolenthalten,diezueinerEinstufungundKennzeichnungbzw.zueinerSonderkennzeichnungnachRL1999/45/EGAnhangV Nr.9führen.DeshalbergibtsichkeineInformationspflichthinsichtlichNickel undbenzolausgefahrstoffrechtlichersichtfürtoner,diegehalteannickel oderbenzolvonunter0,1prozentbesitzen.dermaximalebenzolgehaltdervon derlandesgewerbeanstaltnürnberguntersuchtentonerlagbei380mg/kgoder 0,038 Prozent. Die gesetzlichen Vorgaben wären damit eingehalten. 22.WiebeurteiltdieBundesregierungdenEinsatzvonFiltern,umdieEmissionsbelastungausLaserdruckgerätenzuminimieren,undwelcheweiterenMöglichkeitenderEmissionsminimierungsindderBundesregierung bekannt? DerEinsatzvonFilternzurMinimierungpartikelförmigerEmissionenbeiPC- DruckernwirdderzeitvoneinigenHerstellerngeprüft.DieseEntwicklungwird begrüßt. EineweitereMöglichkeitderEmissionsminderungwirdimRahmenderfreiwilligenProduktkennzeichnungmitdemUmweltzeichenBlauerEngelangestrebt. HierwerdenstrengeAnforderungenandieEmissionenvonflüchtigenorganischenVerbindungen,darunterauchBenzol,undStaubsowohlbeiGerätenmit Druckfunktion (RAL-UZ122)alsauchandiewiederaufbereitetenTonermodule (RAL-UZ55)gestellt.DieverwendetenTonerdürfenkeineNickelverbindungenenthalten.AusgenommensindhochmolekulareNickel-KomplexverbindungenalsFarbmittel.FürherstellungsbedingteVerunreinigungendurchSchwermetalle,wiez.B.Kobalt-undNickeloxide,bestehteinMinimierungsgebot.Die VergabeanforderungensindöffentlichzugänglichundwerdenimInternetunter als pdf-dateien bereitgestellt.

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/ WerdendieEmissionenvonSchadstoffenundFeinstäubenbeimEinkauf vonlaserdruckgerätenimöffentlichendienstdesbundesberücksichtigt? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? DieBeschaffungvonWarenundDienstleistungenfürdieverschiedenenBedarfsträgerimBereichderÖffentlichenVerwaltungdesBundeserfolgtüberverschiedeneStellen.FürdieBeschaffungvonIT-Geräten,darunterauchDruckern undkopierernsowieverbrauchsmaterialen,istu.a.dasbeschaffungsamt (BeschA) des Bundesministerium des Innern (BMI) zuständig. DerletzteRahmenvertragdesBeschAdesBMI,derLaserdruckerbeinhaltete, stammtausdemjahr2000undwareinrahmenvertragüberarbeitsplatzcomputer.damalswurdenvondervergabestellediedruckernichtexplizitgefordert,sondernseitensdesauftragnehmersangeboten konkreteanforderungen seitensdesbeschaandieumweltverträglichkeitderdruckergabesdementsprechend nicht. EinzelbeschaffungenvonLaserdruckernsind,soweitdiesinderKürzebeurteilt werdenkann,indenletztenjahrennichtüberdasbeschaffungsamtdurchgeführt worden (entwederkonntederbedarfüberdieo.g.rahmenverträgegedeckt werdenoderdervoraussichtlicheauftragswertlagunter8000euronettound damitwardiedurchführungderbeschaffungimaufgabenbereichdesjeweiligen Bedarfsträgers). SeitensdesBeschaffungsamtesgibteseinenRahmenvertragüberEDV-Verbrauchsmaterial,deru.a.auchTonerfürLaserdruckerumfasst.BeiderBeschaffungvonEDV-VerbrauchsmaterialienhatdiegesundheitlicheUnbedenklichkeit einenhohenstellenwert.ausdiesemgrundlässtsichdasbeschaentsprechende Prüfnachweise vorlegen. FürdieEmissionenausDruckernistdasSystemDruckerundTonerinseinem Zusammenwirkenverantwortlich.DieRAL-UZ55und122 (VergabegrundlagenfürUmweltzeichen:BlauerEngel)habenzurgesundheitlichenUnbedenklichkeitAnforderungenandieVerbrauchsmaterialien (Toner)hinsichtlichder InhaltsstoffeundderEmissionenfestgelegt,diedasBeschAimRahmender Angebotsauswertung prüft. DiedruckerspezifischenAnforderungenimBezugz.B.aufEmissionen (Ozon) bleibenimrahmenderbeschaffungderverbrauchsmaterialienunberührt. Diese müssen bei der Beschaffung der Drucker selber geprüft werden. ImBereichderBundeswehrwirdderaktuelleBedarfanLaserdruckernderzeit überzweirahmenverträgedesbundesamtesfürinformationsmanagementund InformationstechnikderBundeswehr (IT-AmtBw)gedeckt [IT-Plattform (2./3.Rechnerebene:z.B.PC,Monitore,Server,DruckerundkorrespondierendeDienstleistungen)].InderLeistungsbeschreibungzudiesenVerträgen, derenvergabeeu-rechtunterliegt,wirdexplizitdieeinhaltungdergültigen EuropäischenNormen (EN)zurEmissionvonSchadstoffenundOzongefordert; diesewirdseitensderrahmenvertragspartnerkonkretdurchzertifikatebelegt. ZudementsprechendieüberdieseRahmenverträgebeschafftenGeräteinder Regel auch den Vergabegrundlagen für das Umweltzeichen Blauer Engel. 24.IstderBundesregierungbekannt,obbeiderVergabedesUmweltzeichens fürlaserdruckgeräteundtonerdieerkenntnisseüberschadstoff-und Feinstaubbelastungen und deren Wirkungen berücksichtigt werden? BeiderVergabedesUmweltzeichens BlauerEngel fürgerätemitdruckfunktionundfürwiederaufbereitetetonermodulewerdendieerkenntnisseüber

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Schadstoff-undFeinstaubbelastungenundderenWirkungenberücksichtigt.So istdasubaalszuständigestellefürdieentwicklungderumweltzeichenkriterienund-anforderungenindenentsprechendengremiendesbfrundderbaua vertreten.imrahmendesumweltforschungsplanswurdenvonderbundesanstaltfürmaterialforschungund-prüfungimauftragdesumweltbundesamtes umfangreicheuntersuchungenzudenemissionenausbürogerätendurchgeführt.hierbeisolleneinflüssevongeräteart,fixiertemperatur,druckgeschwindigkeit,tonertypundpapiersortebeimdruckenanalysiertwerden.auchistdie WirksamkeitspeziellerFilterzurReduzierungderPartikelzahlenzuprüfen (siehefrage23).darüberhinauswerdendieergebnisseandererinstitutionen, dieaufdemgebietderpartikelfreisetzungaktuelltätigsind,herangezogen.erst aufeinersolchengrundlagekanneinebewertungderpartikelemissionenerfolgen.gestütztaufeinesolchebewertungkanneineentscheidungüberdienotwendigkeitzusätzlicherkriterienfürdievergabedes BlauenEngels für BürogerätemitDruckfunktiongetroffenwerden.DieaktuelleVergabegrundlage (RAL-UZ122)wurdeimDezember2005vonderJuryUmweltzeichenbeschlossenundtrittam1.Januar2007inKraft.IhreÜberarbeitungwirdbereits imnächstenjahrerfolgen.gleichfallswirdauchdievergabegrundlagefürdie wiederaufbereiteten Tonermodule (RAL-UZ 55) angepasst.

15

16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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