Anerkennung der Vaterschaft
|
|
- Clara Voss
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anerkennung der Vaterschaft und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e. V BGB Vater eines Kindes ist: Ehemann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Der Mann, dessen Vaterschaft (VA) anerkannt (das muss nicht der wirkliche Vater sein) oder gerichtlich festgestellt ist Holsteins e. V Nr. 1 BGB Vaterschaftsvermutung: Der Ehemann der Mutter gilt rechtlich als Vater des Kindes Der Gegenbeweis ist möglich: Abstammungsprozess Abstammungsurteil; es wird festgestellt, dass der Ehemann nicht Vater des Kindes ist. Holsteins e. V. 3 1
2 1592 Nr. 2, 1597 Abs. 1 BGB Vaterschaftsanerkennung Formbedürftige Erklärung eines Mannes, der bekennt Vater eines Kindes zu sein Holsteins e. V Abs.1 BGB Zustimmung zur VA Die Mutter muss der VA zustimmen und, wenn ihr nicht die elterliche Sorge zusteht, auch das Kind ( 1595 Abs. 2 BGB) Holsteins e. V BGB VA bei Auflösung der Ehe durch Tod 1592 Nr. 1 BGB Der Ehemann, wenn: die Ehe durch Tod aufgelöst wurde das Kind innerhalb von 300 Tage nach Auflösung geboren wird oder fest steht, dass das Kind vor mehr als 300 Tagen empfangen wurde Holsteins e. V. 6 2
3 1593 Satz 3 und 4 BGB VA bei Auflösung der Ehe durch Tod Neue Ehe der Frau nach Auflösung und Geburt eines Kindes innerhalb 300 Tage mögliche Väter: früherer und neuer Ehemann Gesetzliche Lösung: der neue Ehemann wird als Vater ins Register eingetragen! Gerichtlich Feststellung der Abstammung: frühere Ehemann wird als Vater vermutet! Holsteins e. V ff BGB Besonderheiten: 1594 Rechtswirkungen der VA erst nach deren Wirksamkeit Eine VA ist unwirksam solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht VA verbunden mit Bedingungen oder Zeitbestimmungen sind unwirksam VA vor der Geburt des Kindes oder nach dessen Tod zulässig (vgl. auch BayOLG, StAZ 2000, 369) Holsteins e. V ff BGB Besonderheiten: 1596 Abs.1 und 2 Beschränkt Geschäftsfähige ( 106 BGB) können nur selbst anerkennen Die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters ist zwingend erforderlich Für Geschäftsunfähige kann nur der gesetzliche Vertreter/Betreuer mit Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungsgericht anerkennen Gleiches gilt für die Zustimmung der Mutter Holsteins e. V. 9 3
4 1594 ff BGB Besonderheiten: 1596 Abs. 2, 3 und 4 Für ein (anzuerkennendes) Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, stimmt der VA zu: Nur der gesetzliche Vertreter Beschränkt geschäftsfähige Kinder stimmen selbst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu Geschäftsfähige Betreute können nur selbst anerkennen und zustimmen ( 1903 BGB bleibt unberührt) Bevollmächtigte können nicht anerkennen oder zustimmen! Holsteins e. V Abs. 1BGB Nichtbestehen der Vaterschaft: 1592 Nr. 1 und 2 sowie 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht Vater ist und Holsteins e. V Abs. 2 BGB Qualifizierte Drittanerkennung VA während des Scheidungsverfahrens und bis zum Ablauf 1 Jahres nach Rechtskraft durch einen Dritten; Frist gilt lediglich für die Anerkennung Zustimmung der Mutter und des Ehemannes sind nicht an die Jahresfrist gebunden (OLG Zweibrücken, StAZ 2000/80; Fachausschuss, FA- Nr. 3578, StAZ 2000/375 Holsteins e. V. 12 4
5 1599 Abs.2 BGB Qualifizierte Drittanerkennung Wirksamkeit der VA mit Rechtskraft der Scheidung oder wenn der Ehemann der Mutter der Anerkennung des Dritten zugestimmt hat und vor Rechtskraft des Scheidungsurteils stirbt Holsteins e. V BGB Formerfordernisse Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet sein Zuständig für die Beurkundung sind: Standesbeamte ( 44 Abs. 1 PStG) Urkundspersonen der Jugendämter ( 59 Abs. 1 SGB VIII) Notare ( 20 BNotO) Amtsgerichte ( 62 BeurkG) Konsularbeamte ( 8 ff KG) Zur Niederschrift während eines Vaterschaftprozesses ( 641c ZPO) Holsteins e. V Abs. 2 BGB Nach der Beurkundung einer VA sind dem Vater der Mutter dem Kind und dem Standesamt am Registerort eine beglaubigte Abschrift der Anerkennung und aller Erklärungen auszuhändigen bzw. zu übersenden Holsteins e. V. 15 5
6 1597 Abs. 3 BGB Widerruf einer Anerkennung Durch den Mann, wenn seine Anerkennung binnen eines Jahres nach Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist Für den Widerruf gelten die 1597 Abs.1 und 2, 1594 Abs.3 und 1596 Abs. 1, 3 und 4 entsprechend Holsteins e. V BGB Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf Nur Unwirksam, wenn: sie den Erfordernissen des Gesetzes nicht genügen aber: Wurde eine formell/materiell mangelhafte Anerkennung in ein deutsches Register eingetragen und sind seit dem 5 Jahre verstrichen, ist sie wirksam! Holsteins e. V a BGB Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung können alle Beteiligten verlangen Holsteins e. V. 18 6
7 1600 BGB Anfechtung der VA, Antragsberechtigte: der Mann, dessen Vaterschaft nach 1592 Nr. 1 und 2, 1593, besteht der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, die Mutter das Kind die zuständig (anfechtungsberechtigte) Behörde, 1592 Nr. 2 BGB (Achtung: BVerfG vom verfassungswidrig!) Kein Recht zur Anfechtung von Vater und Mutter bei freiwilliger künstlicher Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten Holsteins e. V a BGB Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit Bevollmächtigte können nicht anfechten Personen nach 1600 Abs.1 Nr. 1-3 können nur selbst anfechten für Personen, die geschäftsunfähig sind nur der gesetzliche Vertreter für ein Kind, dass geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist, kann nur der gesetzlicher Vertreter anfechten ein geschäftsfähiger Betreuter kann nur selbst anfechten Holsteins e. V b BGB Anfechtungsfristen Die VA kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen Holsteins e. V. 21 7
8 1600d BGB Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft: Besteht keine Vaterschaft nach 1592 Nr. 1 und 2, 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen Als Vater wird der vermutet, der der Mutter in der Empfängniszeit beigewohnt hat Empfängniszeit: Tag vor der Geburt des Kindes Holsteins e. V und 27 PStG Geburtenregister: wirksame vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung liegt vor Eintragung beider Eltern ins Register Nach bereits erfolgter Beurkundung der Geburt: Eintragung einer Folgebeurkundung VA Holsteins e. V. 23 Welche namensrechtlichen Auswirkungen kann eine Anerkennung haben? Zunächst einmal keine, dass Kind führt den Familiennamen der sorgeberechtigten Mutter als Geburtsnamen ( 1617a Abs. 1 BGB) Namenserteilung durch die Mutter ( 1617a Abs. 2 BGB) mögliche Zustimmungserfordernisse sind zu beachten Holsteins e. V. 24 8
9 Elterliche Sorge ( 1626a BGB) Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so steht der Mutter grundsätzlich die alleinige Sorge zu. Für ein anerkanntes Kind steht die elterliche Sorge dann beiden Eltern zu, wenn eine Sorgeerklärung abgegeben wurde oder die Eltern einander heiraten Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts durch das Familiengericht Holsteins e. V. 25 Welche namensrechtlichen Änderungen können sich durch ein gemeinsames Sorgerecht ergeben? 1616 BGB Ehename 1617 BGB Bestimmung 1617 b BGB - Neubestimmung Holsteins e. V. 26 Fallbeispiel 1: Am wurde von der ledigen Chantal M. in Eutin ein Mädchen geboren. Die Mutter wurde am in Hamburg geboren. Das Kind hat die Vornamen Mandy Chantal erhalten. Am erscheint die Kindermutter zusammen mit Ronny K. (geboren am in Süderbrarup) bei Ihnen, um sich bezüglich einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung des Herrn K. zu informieren. Bilden Sie bitte 4-5 Gruppen und wählen einen Gruppensprecher. Erarbeiten Sie in den Gruppen stichwortartig eine Beratungsskizze unter Angabe der entsprechenden Paragraphen und präsentieren die Ergebnisse. (Zeitvorgabe: 10 Minuten) Holsteins e. V. 27 9
10 Fallbeipiel 2: Das Kind Luca T. wurde am 28. Oktober 2013 in der Ehe der Veronika T. geb S. mit Peter T. in Schleswig geboren. Bereits vor der Geburt des Kindes war ein Scheidungsantrag beim Familiengericht anhängig. Am 21. November 2013 hat Manuel W. im Standesamt Kiel die Vaterschaft zu Luca anerkannt. Die Zustimmungen der Kindesmutter und des Ehemannes wurden ebenfalls beurkundet. Durch das seit dem rechtskräftige Urteil des AG Kassel wurde die Ehe von Veronika und Peter T. Aufgabe: Erstellen Sie in den Gruppen folgende Erklärungen: Vaterschaftsanerkennung des W. Zustimmungen des Ehemannes und der Mutter Beantworten die Frage: Wer bekommt welche Abschrift? Holsteins e. V. 28 Zurück zum Fall: Das Kind Luca T. wurde am 28. Oktober 2013 in der Ehe der Veronika T. geb S. mit Peter T. in Schleswig geboren. Bereits vor der Geburt des Kindes war ein Scheidungsantrag beim Familiengericht anhängig. Am 21. November 2013 hat Manuel W. im Standesamt Kiel die Vaterschaft zu Luca anerkannt. Die Zustimmungen der Kindesmutter und des Ehemannes wurden ebenfalls beurkundet. Durch das seit dem rechtskräftige Urteil des AG Kassel wurde die Ehe der T. geschieden Die Mutter hat am mit dem Vater ein gemeinsames Sorgerecht begründet. Die Eltern wollen heute bei Ihnen eine Namenerklärung abgegeben; das Kind soll den Familienamen des Vater W. führen. Frage: Geht das? Auf welcher Rechtgrundlage? Holsteins e. V. 29 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mitarbeit! Holsteins e. V
Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:
Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die
MehrAbstammungsrecht. I. Allgemeines
Abstammungsrecht I. Allgemeines Welche Personen sind in rechtlicher Hinsicht Vater und Mutter eines Kindes? Letzte große Novellierung des Abstammungsrechts durch das FamErbRÄG 2004 Die Rechte von Rechtsnachfolgern
MehrInformationen zum deutschen Namensrecht
Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung
Mehr34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei
34 ff. neues PStG Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei * Anmeldung der Eheschließung Zuständigkeit * Nachbeurkundung * Geburt im Ausland * Eheschließung
MehrBeurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht
Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Möchten Sie eine Beurkundung vornehmen, z.b. über eine Unterhaltsverpflichtung, die Anerkennung der Vaterschaft, eine dazu notwendigen
MehrBürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht
Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht 1591 Mutterschaft Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. 1592 Vaterschaft Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt
MehrI. Feststellung der Abstammung
223 Recht. Unterschiedliche Anknüpfungen gab es schließlich auch im internationalen Namensrecht für eheliche und nichteheliche Kinder (Art. 10 Abs. 3, Abs. 4 EGBGB a. F.). Seit dem 1. 7. 1998 ist im EGBGB
MehrBeratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und
Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der
MehrHinweise zur Namensführung
Stand: September 2011 Hinweise zur Namensführung Im Laufe des Lebens gibt es Ereignisse, die eine Namenserteilung oder Namensänderung mit sich bringen, wie z. B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, etc.
MehrVORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E
VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung/Grosse Kammer Rathausplatz 1 6371 Stans (Ort), (Datum) K L A G E In
MehrEin Baby! Was nun? STADT ESSEN. Ein gemeinsamer Behördenleitfaden von Standesamt und Jugendamt Essen. Impressum. der Stadt Essen Gildehof Hollestr.
Ein Baby! Was nun? Ein gemeinsamer Behördenleitfaden von Standesamt und Jugendamt Essen Impressum Herausgeber Zusammenstellung Standesamt der Stadt Essen Gildehof Thomas Padberg STADT ESSEN Titelfoto Satz
MehrNeues Namens- und Bürgerrecht
Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung
MehrErster Abschnitt Die Beurkundung von Geburten 1
V Vorwort III Verzeichnis der Abkürzungen XIII Gaaz/Meireis, 8. Auflage, 1. Lieferung Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main Berlin 2009 ISBN 978-3-8019-2620-5 Teil 1 Das Geburtenregister Erster
MehrHOCHSAUERLANDKREIS. Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind
HOCHSAUERLANDKREIS Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind Vorbemerkung Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ergeben sich oftmals besondere Fragen und rechtliche
MehrSpanisches Abstammungsrecht
Knut Messer Spanisches Abstammungsrecht Eine rechtsvergleichende Untersuchung Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Erster Teil: Die eheliche Abstammung 5 A) Das während der Ehe empfangene und
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrZuständigkeit. Die Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem ThürAGLPartG. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme. Zuständigkeitsprobleme
Die Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem ThürAGLPartG Nadine Hegner Fachberaterin Fachtagung Gotha 2009 Zuständigkeit Standesbeamter ( ( 17 17 PStG PStG i.v.m. 11 11 PStG) Länderöffnungsklausel
MehrWas ist eine Beistandschaft?
Seite 1 von 4 Fragen und Antworten zum neuen Recht: Was ist eine Beistandschaft? Wer kann einen Beistand erhalten? Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Wozu brauche ich einen Beistand? Wann kann
MehrDas Kindesnamensrecht nach 1616 ff BGB Im Hinblick auf die Frage, welchen Namen ein Kind erhält, kommt es grundlegend auf die Frage an, ob die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen
MehrPrivatauftrag Vaterschaftstest
Privatauftrag Vaterschaftstest Wir beauftragen das Forensische Genetische Labor der Rechtsmedizin,, mit der Abklärung der Abstammung für: MUTTER: Strasse: Tel.: Vorname: PLZ / Ort: Geburtsdatum: KIND:
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrZentrales Personenstandsregister (ZPR)
Zentrales Personenstandsregister (ZPR) Fragen und Antworten Stand 10. Oktober 2014 1 Allgemeines zum ZPR... 2 2 Geburt... 3 2.1 Vaterschaftsanerkenntnis... 4 3 Eheschließung... 5 4 Eingetragene Partnerschaft...
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrFAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER
Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,
MehrChristina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Sorgeerklärung... 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht... 9 4. Das alleinige Sorgerecht... 11 5.
MehrStandesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach. e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de. Öffnungszeiten:
Standesamt Morsbach Bahnhofstraße 2 51597 Morsbach 02294 699340 e-mail: standesamt@gemeinde.morsbach.de Öffnungszeiten: Montag Freitag: Montag und Dienstag: Donnerstag: 08.00 12.00 Uhr 14.00 16.00 Uhr
MehrZur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt
Zur Geburt werden folgende Unterlagen benötigt Ledige Mütter Verheiratete Mutter Geschiedene Mutter Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrCheckliste für junge Eltern. alle wichtigen Anträge rund um die Geburt
Checkliste für junge Eltern alle wichtigen Anträge rund um die Geburt Checkliste vor der Geburt Rund um die Geburt eines Kindes gibt es Vieles zu beachten und es stellen sich viele Fragen. Einige Behördengänge
MehrDeutsche heiraten in Ungarn
Deutsche heiraten in Ungarn Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Ungarn Stand: Dezember 2012 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrEheschließungsverfahren nach PStG neu. Maika Kühn Standesamt Sonneberg, Landesfachberaterin Thüringen
Eheschließungsverfahren nach PStG neu Maika Kühn Standesamt Sonneberg, Landesfachberaterin Thüringen MM & EE Michael Mutig und Edith Eilig, beide Deutsche, sprechen bei Ihnen vor und wollen in Eisenach
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 4957 Urteil Nr. 54/2011 vom 6. April 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 330 1 Absatz 4 des Zivilgesetzbuches, gestellt
MehrGemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch
Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem
MehrMuster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.
Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der
MehrDeutsche heiraten in Italien
Deutsche heiraten in Italien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Italien Stand: Juni 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrRechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht
Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr
MehrAngaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme
Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrDeutsche heiraten in Bulgarien
Deutsche heiraten in Bulgarien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bulgarien Stand: Juli 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrEHESCHEIDUNGSFORMULAR
EHESCHEIDUNGSFORMULAR Wichtige Hinweise! Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/ Familienbuch und die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder und (falls vorhanden) den Ehevertrag
MehrKauf- und Werkvertragsrecht am Bau
Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht
MehrTeil 1. Familienrecht
Teil 1 Familienrecht Einleitung Einleitung Teil 1 dieses Lehrbuchs behandelt das Vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das Familienrecht. Beachte: Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in fünf Teile in der
MehrEhescheidungsformular
Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.
MehrVerhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen
!BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),
MehrScheidung nach 1566 Abs. 1 BGB
1 Scheidung nach 1566 Abs. 1 BGB...1 1.1 Getrenntleben...2 1.1.1 Nichtbestehen der häuslichen Gemeinschaft...2 1.1.2 Trennungswille...3 1.2 Zustimmung zur Scheidung...3 2 Scheidung nach 1565 Abs. 1 S.
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrTeil I Das Verhältnis zwischen Personenstandsverfahren und materiellem Recht 21
6 Inhaltsverzeichnis* Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 18 Teil I Das Verhältnis zwischen Personenstandsverfahren und materiellem Recht 21 A. Die Grundlagen des Personenstandsrechts
MehrNicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.
Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO
MehrG e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz
Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft
MehrDr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht
Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht Checkliste zur Ermittlung von Kindesunterhaltsansprüchen Hinweis: Haben Sie Fragen oder bestehen sonstige Unklarheiten zu den geforderten Angaben, werden wir Ihnen
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)
Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in
MehrDie Fortführung des Geburtenregisters
Die Fortführung des Geburtenregisters 27 Personenstandesgesetz, 36 Personenstandsverordnung Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung Das Geburtenregister ist fortzuschreiben,
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrFragen und Antworten zum neuen Namensrecht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fragen und Antworten zum neuen Namensrecht 1) Wo finde ich die neuen Gesetzesbestimmungen? Die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
MehrAntrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung Ich beantrage die Ausstellung einer Bescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit. 1. Über meine persönlichen Verhältnisse mache
MehrBeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 11469 letzte Aktualisierung: 21.11.2006 BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen I. Sachverhalt
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
Mehr1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften
1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 158 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/428 Vaterschaftstests
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
MehrVersorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii6uf54_12 letzte Aktualisierung: 13.11.2012 OLG Hamm, 10.9.2012 - II-6 UF 54/12 VersAusglG 2 Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem
MehrDeutsche heiraten in Spanien
Deutsche heiraten in Spanien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Spanien Stand: Januar 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrNachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: i15w201_202_10 letzte Aktualisierung: 23.2.2011 OLG Hamm, 14.12.2010 - I-15 W 201 + 202/10 GBO 29; HGB 123; BGB 705 Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrInformationen zum Familienrecht
Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrWelche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...
Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrNamensrecht: Wegweiser bei Geburt, Heirat und Scheidung
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Namensrecht: Wegweiser bei Geburt, Heirat und Scheidung Inhalt I. Der Ehename nicht unbedingt für die Ewigkeit 2 1. Bei der Heirat 2 a) Wenn jeder Ehegatte seinen
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrVorsorge Vollmacht. Was ist das?
Vorsorge Vollmacht Was ist das? Erklärungen zur Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache SKM Freiburg Vorsorge-Vollmacht Was ist eine Vorsorge-Vollmacht? Manchmal können Sie wichtige Entscheidungen für Ihr
Mehr³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³. Oberlandesgericht ³ ³ Dresden ³ ³ ³ ³. BGB 1606 Abs. 6 Satz 2
Oberlandesgericht Dresden BGB 1606 Abs. 6 Satz 2 Prozesskostenhilfebedürftigkeit kann den Ablauf der Frist zur Anfechtung der Vaterschaft bis zur Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch hemmen;
MehrDas neue Namensrecht
Das neue Namensrecht 1 Inhalt I. Wesentliche Änderungen III. Auswirkungen einer Namensänderung IV. Materialien I. Wesentliche Änderungen 3 I. Wesentliche Änderungen Eheschliessung bleibt ohne Auswirkungen
MehrVorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrAMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
Geschäftsnummer Verkündet am 02.03.2007 30 C 7751/06 Haag Bei allen Schreiben angeben! als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit der Frau
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrSatzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrVorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online
MehrDeutsche heiraten in Dänemark
Deutsche heiraten in Dänemark Herausgeber: Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899 358-4998 Telefax:
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2010 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Mehrready to use companies - GmbH & Co. KG -
ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
Mehr