Veeam Cloud Connect Standardvertrag. Version Dezember 2015
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- Götz Heidrich
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1 Standardvertrag Version Dezember 2015
2 Kontakt Unsere Standorte Optimo Service AG IT-Solutions Im Link 11 CH-8404 Winterthur gits.ch Wildischachenstrasse 14 CH-5200 Brugg AG Dieses Dokument und sein Inhalt sind Eigentum der Optimo Service AG und dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder kopiert, vervielfältigt, weitergegeben noch zur Ausführung benutzt werden. Dieses Dokument enthält urheberrechtlich geschützte Informationen. Die Optimo Service AG haftet nicht für etwaige Fehler in diesem Dokument. Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch dieses Dokuments entstehen, ist ausgeschlossen. Der Einfachheit halber wird in diesem Dokument die männliche oder geschlechtsneutrale Form verwendet. Sie steht selbstverständlich ebenso stellvertretend für die weibliche Optimo Service AG IT-Solutions Standardvertrag Seite 2 von 6
3 Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgegenstand Vertragsverpflichtung Optimo IT-Solutions Vertragsverpflichtungen Kunde Verschlüsselung der Kundendaten Vertragsbeginn, -dauer und übertragung Prospekte und technische Unterlagen Datendefinition, Aufbewahrungsdauer und Anzahl Kopien Gültigkeit, Preise und Verrechnung Eigentums- und Urheberrechte Übertragen der Kundendaten Gewährleistung Haftung Leistungserweiterungen Wirksamkeit der Bedingungen Gerichtstand und anwendbares Recht... 6 Standardvertrag Seite 3 von 6
4 Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Dieser Standardvertrag regelt die Nutzung-, Lizenz-, und Betriebsbedingungen für das Produkt Veeam Cloud Connect zwischen dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt) und Optimo IT-Solutions, Im Link 11, CH-8404 Winterthur (nachfolgend Optimo genannt). 2. Vertragsverpflichtung Optimo IT-Solutions Die Optimo verpflichtet sich, die vom Kundenstandort übertragenen elektronischen Daten auf besonders geschützten Servern in einem Schweizer Datacenter sicher aufzubewahren. 3. Vertragsverpflichtungen Kunde Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag jeweils nach Erhalt ohne irgendwelche Abzüge oder Verrechnung zu leisten (30 Tage netto). Eine dem gewählten Leistungsumfang entsprechende Anbindung ans Internet ist Sache des Kunden. Der Kunde ist für die Festlegung seiner zu sichernden Dateien sowie dem Zeitpunkt des jeweiligen Backupprozesses selber verantwortlich und stellt in eigener Verantwortung sicher, dass die von ihm gewünschten Daten erfolgreich auf dem Server der Optimo gespeichert werden konnten. Der Kunde verpflichtet sich explizit, darauf zu achten, dass keine illegalen, straf- zivil- oder öffentlich-rechtlich relevanten Inhalte in seinen Daten vorhanden sind. 4. Verschlüsselung der Kundendaten Die Veeam-Software des Kunden beinhaltet die Möglichkeit, die Verschlüsselung der Kundendaten zum Schutz vor Einsicht durch die Optimo und Dritte. Für die Verschlüsselung der Daten ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Die Optimo hat keine Möglichkeit, verlorene Zugangsdaten wieder zu beschaffen und empfiehlt, sämtliche Zugangsdaten in physischer Form an zwei sicheren und voneinander unabhängigen Orten aufzubewahren (z.b. bei einem Treuhänder, einer Bank und / oder einem Anwalt). Weiter wird eine periodische Funktionskontrolle aller Zugangsdaten empfohlen. DER KUNDE NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS SEINE KUNDENDATEN OHNE DAS PASSWORT NICHT MEHR LESBAR GEMACHT WERDEN KÖNNEN UND EIN VERLUST DES PASSWORTS DEN ENDGÜLTIGEN VERLUST ALLER VON OPTIMO GESPEICHERTEN KUNDENDATEN ZUR FOLGE HAT! 5. Vertragsbeginn, -dauer und übertragung Der Standardvertrag tritt mit dem elektronischen Einverständnis (auf der Website oder per Mail) zu diesen Bestimmungen des Leistungsangebotes in Kraft. Annullierung von verbindlichen Verträgen durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Zustimmung der Optimo möglich und unter Übernahme sämtlicher Unkosten und Auslagen sowie unter vollständiger Schadloshaltung der Optimo. Die Vertragsdauer beträgt grundsätzlich 12 Monate (Vertragsdauer) sofern nicht anders vereinbart. Nach der ersten Vertragsdauer verlängert sich diese jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sofern nicht vom Kunden aktiv gelöscht, bleiben die Daten nach Vertragsbeendigung 30 Tage auf den Systemen von Optimo erhalten. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die Kundendaten vollumfänglich von sämtlichen Optimo Systemen gelöscht. Optimo behält sich vor, bei fehlender Leistung vom Standardvertrag zurückzutreten oder das Leistungsangebot temporär einzustellen (unter voller Schadloshaltung) oder aber am Standardvertrag festzuhalten unter Ersatz des dadurch entstanden Schadens. Alle Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen sind für Optimo nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Bestätigung verbindlich. Optimo allein ist berechtigt, dieses Standardvertragsverhältnis sowie alle weiteren Verhältnisse mit dem Kunden auf eine andere Standardvertragspartei zu übertragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung allfällig geleisteter Initialzahlungen nach erfolgter Kündigung des Leistungsangebotes. Standardvertrag Seite 4 von 6
5 Prospekte und technische Unterlagen 6. Prospekte und technische Unterlagen Prospekte, Kataloge sowie digitale Unterlagen (wie z.b. generelle Angaben im Internet oder per ) sind ohne anderweitige explizite Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. 7. Datendefinition, Aufbewahrungsdauer und Anzahl Kopien Die Gesamtkapazität entspricht der unkomprimierten Gesamt-Datenmenge des Speicherplatzes im Optimo Datacenter und wird gemäss online Selektion / schriftlicher Vereinbarung festgesetzt. ist grundsätzlich keine Archivlösung. Die Aufbewahrung wird durch den Kunden definiert, aufgrund des effektiven Datenbestandes im Datacenter. 8. Gültigkeit, Preise und Verrechnung Alle Offerten von Optimo haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern keine andere Frist verabredet ist. Die Preise verstehen sich grundsätzlich exkl. Mehrwertsteuer in Schweizerfranken. Standardvertragsnehmern aus der Schweiz (CHF) wird der aktuell gültige schweizerische Mehrwertsteuersatz verrechnet. Alle Preisangaben auf Preislisten oder Prospekten sind (falls nicht ausdrücklich vermerkt) unverbindlich und können durch die Optimo jederzeit angepasst werden. Der Kunde bestätigt ausdrücklich auf jede Verrechnungseinrede gegenüber Optimo zu verzichten. Nicht benutzte oder nur teilweise benutzte Dienstleistungen werden nicht rückvergütet. Verrechnet werden der im Leistungsumfang beschriebene Speicherplatz sowie die maximale Anzahl von virtuellen Maschinen innerhalb eines Monats. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage, es sei denn, eine andere Zahlungsfrist sei ausdrücklich schriftlich oder elektronisch vereinbart. 9. Eigentums- und Urheberrechte Die vom Kunden unter diesem Standardvertrag auf irgendwelchen Hard- oder Softwarekomponenten der Optimo gespeicherten Daten gehören allein und ausschliesslich dem Kunden. Optimo erwirbt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Eigentums oder immaterialgüterrechtlichen Ansprüche an diesen Daten. Der Kunde kann selbst während der Laufzeit dieses Standardvertrages die jederzeitige und sofortige Herausgabe aller Daten verlangen und im Falle der Auflösung des Standardvertrages von Optimo eine schriftliche Erklärung verlangen, dass keine Kundendaten mehr von Optimo in welcher Form und auf welchen Medien auch immer weiter aufbewahrt werden. 10. Übertragen der Kundendaten Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung seiner durch die Veeam-Software am Kundenstandort verschlüsselten Daten über eine öffentliche Netzwerkinfrastruktur (Internet) einverstanden. Die Verantwortung von Optimo für die Daten beginnt mit Empfang der Daten im Datacenter und endet mit Abgabe der Daten ab dem Datacenter. Optimo verpflichtet sich, die gesetzlichen Geheimhaltungspflichten zu wahren und deren Einhaltung gegenüber allen ihren Mitarbeitern durch entsprechende schriftliche Geheimhaltungserklärungen sicherzustellen. Standardvertrag Seite 5 von 6
6 Gewährleistung 11. Gewährleistung Optimo übernimmt ausdrücklich eine Garantie für eine hohe Serviceverfügbarkeit von mindestens 99.7% pro Jahr (Basis 365 Tage x 24 Stunden; ausgenommen Technik und Internetzugang am Kundenstandort). Um eine konstante Qualität des Services zu gewährleisten, für die Optimo jeweils am dritten Freitag im Monat ein Wartungsfenster durch. Während der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Samstag 06:00 Uhr besteht die Möglichkeit, dass der Service zu Wartungszwecken zeitweise unterbrochen ist. Diese Ausfallzeiten fallen nicht unter die Serviceverfügbarkeit von 99.7%. Des Weiteren gewährleistet die Optimo, dass die eingesetzte Hard- und Software nicht mit Mängeln behaftet ist, welche die Tauglichkeit zum vertragsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Optimo kann einen zu recht beanstandeten Mangel nach eigener Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Schliesst Optimo die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, so kann ihr der Kunde eine Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde bei minder erheblichen Mängeln eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen, bei erheblichen Mängeln den Standardvertrag kündigen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. 12. Haftung Optimo schliesst jede Haftung soweit gesetzlich möglich und zulässig (gilt auch für Drittpersonen) aus. Da die Optimo keinen Zugriff auf die Kundeninfrastrukturen hat und auch die Kundendaten vollständig verschlüsselt sind, sind die Überwachungs- und Warnmöglichkeiten von Optimo stark eingeschränkt. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Datensicherung und -verwendung liegt deshalb allein beim Kunden. Sollte aus technischen Gründen die Daten im Datacenter beschädigt, gelöscht oder unbrauchbar werden, wird der Kunde schriftlich und/oder elektronisch informiert. Eine Haftung und/oder Ersatzansprüche können keine geltend gemacht werden, da es sich um Datenkopien handelt. 13. Leistungserweiterungen Leistungserweiterungen oder anpassungen können jederzeit schriftlich oder per (vcc@optimo-its.ch) bestellt werden. 14. Wirksamkeit der Bedingungen Sollte eine Bestimmung dieses Standardvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Es gelten anstelle der unwirksamen und/oder nicht definierten Bestimmungen die AGB s der Optimo IT-Solution oder dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmungen, welche die Parteien zu Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. 15. Gerichtstand und anwendbares Recht Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist Winterthur im Kanton Zürich (Schweiz). Standardvertrag Seite 6 von 6
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