Aktuelles aus dem Regelwerk Gas und Wasser (Stand: 01-03/ Quartal 2013)
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- Astrid Fiedler
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1 Aktuelles aus dem Regelwerk Gas und Wasser (Stand: 01-03/ Quartal 2013) Präsentation zu den Neuerungen im DVGW-Regelwerk - für Unterweisungen in den Betrieben - für die Arbeitskreise der DVGW-Landesgruppe NRW Stand: Quelle: DVGW-RegelwerkNews 2013
2 Erläuterungen Die nachfolgende Präsentation über Neuerungen im DVGW-Regelwerk kann im Rahmen von Unterweisungen in den Gas- und Wasserversorgungsunternehmen sowie in Fachunternehmen genutzt werden. Grundlage der Präsentation sind die Inhalte des regelmäßig erscheinenden kostenlosen DVGW-Newsletter "RegelwerkNews, der i. d. R. monatlich über Neuerscheinungen des DVGW-Regelwerks informiert. Newsletter abonnieren Sie ist gleichzeitig als Information für die Arbeitskreise der DVGW-Landesgruppe NRW zur Behandlung in den jeweiligen Arbeitskreissitzungen vorgesehen. Mit den Kennzeichnungen im Inhaltsverzeichnis nach der untenstehenden Legende wird die Zuordnung zu den jeweiligen Arbeitskreisen bzw. zu relevanten Organisationseinheiten im Unternehmen dargestellt. 2 Abk. BM GW HI IG LW/WW OF IW KOK WW WWS Arbeitskreis Baustellenmanagement Gas-Wasser-Versorgung Hausinstallation Industriegasanlagen Landwirtschaft / Wasserwirtschaft Organisationsfragen Wasserversorgung in Industrie und Gewerbe DVGW-Koordinierungskreis West Wasserwerksbetrieb WWS-Beirat
3 Inhaltsverzeichnes [1/5] AK GW GW Regelwerks-Nr Nr.. / Thema G 102 "Qualifikationsanforderungen an Sachkundige für Gas-Druckregel- und Messanlagen - Schulungsplan" - Ausgabe 3/13 G 260 "Gasbeschaffenheit" - Ausgabe 3/13 GW G 291 "Technische Fragen und Antworten zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas - eine technische Interpretationshilfe" - Ausgabe 3/13 3
4 Inhaltsverzeichnis [2/5] AK GW Regelwerks-Nr Nr.. / Thema Gas-Information Nr. 17 "Blitzschutz an Gas-Druckregel- und Messanlagen - Leitfaden zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 62305" - Ausgabe 2/13 4
5 Inhaltsverzeichnes [3/5] AK GW Regelwerks-Nr Nr.. / Thema GW 18 "Zustandsbewertung von kathodisch geschützten Rohrleitungen der Gas- und Wasserversorgung" - Ausgabe 01/13 GW GW 101 "Qualifikationsanforderungen an Sachverständige für den Korrosionsschutz - Passiver und kathodischer Korrosionsschutz (KKS) - Ausgabe 3/13 GW GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" - Ausgabe 2/13 GW GW GW GW 335-B2-B1 "1. Beiblatt zu DVGW-Arbeitsblatt GW 335-B2: Kunststoff- Rohrleitungssysteme in der Gas- und Wasserverteilung; Anforderungen Prüfungen - Teil B2: Formstücke aus PE 80 und PE 100" - Ausgabe 2/13 GW 335-B3-B1 "1. Beiblatt für Verbinder aus PE 100 zu DVGW GW 335-B3: Kunststoff-Rohrleitungssysteme in der Gas- und Wasserverteilung - Teil B3: Mechanische Verbinder aus Kunststoffen (POM, PP) für die Wasserverteilung" - Ausgabe 2/13 GW 368 "Längskraftschlüssige Muffenverbindungen für Rohre, Formstücke und Armaturen aus duktilem Gusseisen oder Stahl" - Ausgabe 2/13 5
6 Inhaltsverzeichnis [4/5] AK GW WW WW OF Regelwerks-Nr Nr.. / Thema W 336 Entwurf "Wasseranbohrarmaturen; Anforderungen und Prüfungen" - Ausgabe 2/13 W 398 "Praxishinweise zur hygienischen Eignung von Ortbeton und vor Ort hergestellten zementgebundenen Werkstoffen zur Trinkwasserspeicherung" - Ausgabe 01/13 W 623 "Dosieranlagen für Desinfektions- bzw. Oxidationsmittel - Dosieranlagen für Chlor und Hypochlorite - Ausgabe 3/13 W 1002 "Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Organisation und Management im Krisenfall" - Ausgabe 12/12 6
7 Inhaltsverzeichnis [5/5] AK WW Regelwerks-Nr Nr.. / Thema Wasser-Information Nr. 79 "Grundwasserstandsmessung in salinar oder thermisch beeinflussten Wässern" - Ausgabe 01/13 7
8 DIN-Normen AK GW Regelwerks-Nr Nr.. / Thema DIN EN 1594 Entwurf "Gasinfrastruktur - Rohrleitungen für einen maximal zulässigen Betriebsdruck über 16 bar - Funktionale Anforderungen" - Entwurf Februar
9 G 102 "Qualifikationsanforderungen an Sachkundige für Gas-Druckregel- und Messanlagen - Schulungsplan - Ausgabe 3/13 [1/2] Die hohe fachliche Qualifikation der Sachkundigen in den Unternehmen ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb von Gas-Druckregel- und -Messanlagen von entscheidender Bedeutung. Entsprechend den DVGW-Arbeitsblättern G 280-1, G 459-2, G 491, G 492, G 495, G 498 und G 499 dürfen bestimmte qualifizierte Arbeiten an Gas- Druckregel- und -Messanlagen nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Das DVGW-Regelwerk weist diesem Personenkreis eine hohe Verantwortung zu und stellt gleichzeitig hohe Anforderungen an die Ausbildung und die kontinuierliche Weiterbildung von Sachkundigen. Die allgemeinen Anforderungen an Sachkundige nach den DVGW- Arbeitsblättern G 459-2, G 491, G 492 und G 495 sind angegeben. Somit muss sich der Sachkundige die erforderlichen Kenntnisse durch theoretische Schulungen und praktische Unterweisungen und Erfahrungen aneignen. 9
10 G 102 "Qualifikationsanforderungen an Sachkundige für Gas-Druckregel- und Messanlagen - Schulungsplan - Ausgabe 3/13 [2/2] Auf Basis eines in der Praxis bereits bewährten Konzeptes für die Schulung und Weiterbildung von Sachkundigen für Gas-Druckregel und -Messanlagen hat der Projektkreis "Sachkundigenschulung" im DVGW-Technischen Komitee "Anlagentechnik" das DVGW-Merkblatt G 102 "Qualifikationsanforderungen an Sachkundige für Gas-Druckregel- und -Messanlagen - Schulungsplan" erarbeitet, das im März 2013 als Erstausgabe erschienen ist. Damit sind die Qualifikationsanforderungen an Sachkundige für Gas-Druckregel- und -Messanlagen und der zugehörige Schulungsplan nun auch in einem öffentlich verfügbaren Regelwerksdokument hinterlegt. Das DVGW-Merkblatt G 102 zeigt die Stufen zur Erlangung der Sachkunde nach den DVGW-Arbeitsblättern G 459-2, G 491, G 492 und G 495 und dient als Grundlage für die Schulung sowie für die Überprüfung und die Aktualisierung des Wissensstandes von Sachkundigen. Es gibt Hinweise zum Umfang der erforderlichen Personalqualifikation und den Inhalten der entsprechenden Schulungen. 10
11 G 260 "Gasbeschaffenheit - Ausgabe 3/13 [1/5] Die Überarbeitung eines der grundlegenden Arbeitsblätter des DVGW- Regelwerks Gas, des DVGW-Arbeitsblattes G 260 "Gasbeschaffenheit", ist abgeschlossen, und es erscheint nun als überarbeitete Neuausgabe zum Ersatz der Fassung von Mit der Überarbeitung sind die Arbeitsblätter G 260 und G 262 (zur Einspeisung von Gasen aus unkonventionellen Quellen wie z.b. Biogase, Wasserstoff) aneinander angepasst, aber es werden auch europäische Übereinkünfte zum grenzüberschreitenden Gastransport mit berücksichtigt. Insbesondere enthält die Neuausgabe folgende Änderungen gegenüber der Fassung von 2008: 11
12 G 260 "Gasbeschaffenheit - Ausgabe 3/13 [2/5] Der maximale Richtwert für Gesamtschwefel für unodoriertes Gas beträgt 6 mg/m³, einschließlich des Anteils aus der Odorierung mit schwefelhaltigen Odoriermitteln 8 mg/m³. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in Europa transportierten Erdgase praktisch schwefelfrei sind. Dabei regeln entsprechende Fußnoten zulässige und notwendige Ausnahmen von dieser Anforderung (s. Tabelle 3 mit Fußnoten sowie Anhang A.5). Die Anforderung 8 mg/m³ entspricht der gesetzlichen Anforderung an Erdgas als Kraftstoff, die nach 10. BImSchV und DIN mg/kg beträgt. Anstelle des Wassertaupunktes wird nunmehr ein numerischer Wassergehalt vorgegeben, wobei zwischen Hochdruck- Transportsystemen und Verteilernetzen unterschieden wird. 12
13 G 260 "Gasbeschaffenheit - Ausgabe 3/13 [3/5] Der zulässige Sauerstoffgehalt bei Einspeisung in Untertagespeicher und zu Grenzübergabepunkten ist auf 0,001 Mol-% begrenzt. Für Erdgas in den übrigen Netzen sind 3 % Sauerstoff zulässig, da davon ausgegangen wird, dass die Netze heute alle als trocken gelten. Somit konnte die Angabe von 0,5 % für feuchte Netze entfallen. Der Kohlenwasserstoff-Kondensationspunkt wurde präziser definiert. Die Gase der ersten Gasfamilie werden seit 1995 in der öffentlichen Gasversorgung in Deutschland nicht mehr verteilt. Daher werden sie im Arbeitsblatt G 260 nicht beschrieben. Sollten, z.b. durch thermische Gaserzeugung auf der Basis von Biomasse, solche Gase wieder ein Thema für die Gasversorgung der Allgemeinheit werden, ist angedacht, dafür eine eigene technische Regel zu erstellen, allerdings nur bei realem Bedarf. 13
14 G 260 "Gasbeschaffenheit - Ausgabe 3/13 [4/5] Erläuterungen zur Einspeisung von Wasserstoff sind im Arbeitsblatt G 260 nicht enthalten. Stattdessen wird auf das Arbeitsblatt G 262 verwiesen, zu dem Wasserstoff thematisch gehört. Die Ausführungen zum Wobbe-Index wurden erheblich überarbeitet und vereinfacht. Insgesamt wird bei energetischen Angaben in Anpassung an europäische und internationale Gepflogenheiten der Angabe in MJ/m³ der Vorzug gegeben. Allerdings wird die bislang in Deutschland bevorzugte Angabe in kwh/m³ auch weiterhin aufgeführt. Die Aussagen zur möglichen Zumischung von Flüssiggas-Luft-Gemischen wurden eingeschränkt, da die vor 20 Jahren durchgeführten Untersuchungen nicht ohne weiteres auf die heutige Gasgerätegeneration übertragbar sind. Auch wird die Flüssiggas-Luft- Zumischung durch die große Anzahl von Erdgasfahrzeugen beschränkt, für die eine Mindestmethanzahl von 70 gilt. 14
15 G 260 "Gasbeschaffenheit - Ausgabe 3/13 [5/5] Es wird voraussichtlich die letzte Ausgabe des Arbeitsblattes G 260 in diesem Umfang sein wird, da Erdgas H, dem mengenmäßig auch in Deutschland weitaus wichtigsten Gas, das durch das Arbeitsblatt beschrieben wird, bereits Gegenstand europäischer Normungsarbeiten ist, die nach Abschluss unmittelbar in eine entsprechende deutsche Norm (DIN EN) überführt werden. 15
16 G 291 "Technische Fragen und Antworten zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas - eine technische Interpretationshilfe - Ausg. 3/13 [1/1] Das DVGW-Merkblatt G 291 "Technische Fragen und Antworten zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas" ist von der Arbeitsgruppe 4 (seit Mai 2012 PK G 0.1.4) des PK Biogas (seit Mai 2012 GTK) erarbeitet worden. Es gibt in Bezug auf die Einspeisung von aufbereitetem Biogas in Frage- und Antwortform Hinweise zu Themen, die zu Fragen und Unklarheiten geführt haben und teilweise immer noch führen. Zum Adressatenkreis gehören z. B. Netzbetreiber, die von einem Einspeisebegehren für Biogas betroffen sind und deren Netzkapazität für die Einspeisestelle gegebenenfalls nicht ausreicht, oder auch Netzbetreiber und Biogasanbieter, die sich im unklaren über Betrieb und Kostenaufteilung von Teilen der Gesamtanlage sind. Das Merkblatt betrifft vor allem praktische Fragestellungen, da die rein rechtlichen Aspekte von einer Veröffentlichung des BDEW abgedeckt werden. Die technische Beschreibung der Rückspeisung von Biogas in vorgelagerte Netze ist bereits im DVGW-Merkblatt G 290 erfolgt. 16
17 Gas-Information Nr. 17 "Blitzschutz an Gas-Druckregel- und Messanlagen - Leitfaden zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN Ausgabe 2/13 [1/2] Bis 2004 wurde ein äußerer Blitzschutz empfohlen, wenn sich eine Gas-Druckregelanlage in einem Gebäude auf freiem Gelände befand und die Gebäudegrundfläche 100 m² überstieg (DVGW-Arbeitsblatt G 491). Die Weiterentwicklung der europäischen Normung zum Blitzschutz in DIN EN Teil 1-4, auf die das DVGW-Arbeitsblatt G 491, Ausgabe Juli 2010, Bezug nimmt, die Veröffentlichung der TRBS 2152 Teil 3 "Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre" sowie der Umbau der Ausbläser an GDRM-Anlagen nach der Veröffentlichung des DVGW-Merkblattes G 442 führten zu zahlreichen Fragestellungen zur Notwendigkeit eines äußeren Blitzschutzes und der praktischen Umsetzung der Anforderungen nach DIN EN
18 Gas-Information Nr. 17 "Blitzschutz an Gas-Druckregel- und Messanlagen Leitfaden zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 62305" - Ausgabe 2/13 [2/2] Die DVGW-Information Gas Nr. 17 gibt Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN (VDE ) "Blitzschutz" für Gas-Druckregel- und Messanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 491 und G 492. Für andere Gasanlagen kann diese DVGW-Information sinngemäß angewendet werden. Damit soll der Betreiber in die Lage versetzt werden, die Anforderungen an den Blitzschutz anlagenspezifisch zu ermitteln und zu realisieren. Die Begriffe des Blitzschutzes und die Funktionsweise eines Blitzschutzsystems werden erläutert. Die Phasen des Blitzschutzmanagements werden beschrieben. Anhand von drei typischen Anlagen wird die Bewertung in Hinblick auf den Blitzschutz beispielhaft dargestellt. Die Bewertungen der Beispiele zeigen, dass die Montage von zusätzlichen Fangeinrichtungen in Abhängigkeit von der Anlagenkonfiguration nicht immer erforderlich ist. 18
19 GW 18 "Zustandsbewertung von kathodisch geschützten Rohrleitungen der Gas- und Wasserversorgung" - Ausgabe 01/13 [1/4] Das technische Komitee G-TK-1-10 Außenkorrosion hat die Erarbeitung des DVGW-Merkblattes "Zustandsbewertung von kathodisch geschützten Rohrleitungen der Gas- und Wasserversorgung" abgeschlossen. In der Vergangenheit wurde die Bedeutung des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) für die Instandsetzung und Instandsetzungsplanung in der Versorgungswirtschaft kaum wahrgenommen. Dies wird besonders dadurch deutlich, dass in den ersten strategischen Unterlagen zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der kathodische Korrosionsschutz kaum Erwähnung fand. 19
20 GW 18 "Zustandsbewertung von kathodisch geschützten Rohrleitungen der Gas- und Wasserversorgung" - Ausgabe 01/13 [2/4] Der Stellenwert des kathodischen Korrosionsschutzes in der Instandsetzung spiegelt sich nun in den überarbeiteten Regelwerken bzw. Regelwerksentwürfen wider. Aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 401 und dem DVGW-Hinweis W 401 wurden jeweils zwei neue Regelwerke veröffentlicht, die sich mit der Erfassung und Auswertung der Daten für eine Instandsetzung nach DVGW-Arbeitsblättern G 402 und W 402 und der strategischen Umsetzung gemäß den DVGW-Merkblättern G 403 und W 403 beschäftigen. Hier sind die Möglichkeiten, die der kathodische Korrosionsschutz bietet, ausführlich behandelt. Die Daten des kathodischen Korrosionsschutzes können so aufbereitet werden, dass auch diejenigen, die nicht mit der Materie vertraut sind, diese verstehen und in der Lage sind, die Erkenntnisse in den strategischen Planungen für die Leitungsnetze zu berücksichtigen. 20
21 GW 18 "Zustandsbewertung von kathodisch geschützten Rohrleitungen der Gas- und Wasserversorgung" - Ausgabe 01/13 [3/4] Die Entscheidung für oder gegen die Anwendung des kathodischen Korrosionsschutzes sollte nicht mehr allein auf Grund der in den Regelwerken für den Bau von Gasleitungen beschriebenen Notwendigkeit getroffen werden. Unter Berücksichtigung der Vorteile für die langfristige Planung und Instandhaltung der Leitungen und Leitungsnetze ergeben sich in der Entscheidungsfindung völlig neue Gesichtspunkte. Mit Blick auf die heute erweiterten Mess- und Bewertungsmöglichkeiten, ist der KKS auf Grund der jederzeit zugänglichen Daten vom zu schützenden Objekt prinzipiell die Grundlage eines vollwertigen Pipelinemanagementsystems. 21
22 GW 18 "Zustandsbewertung von kathodisch geschützten Rohrleitungen der Gas- und Wasserversorgung" - Ausgabe 01/13 [4/4] Auch für Verteilungsnetze, die ohne den kathodischen Korrosionsschutz üblicherweise auf Basis statistischer Daten instand gehalten wurden, ist durch die Nachrüstung des KKS ein Niveau mit hoher Planungssicherheit erreichbar. Diese Planungssicherheit bietet unter wirtschaftlichen Aspekten eine breite Basis im Netzbetrieb Einsparpotentiale zu generieren. So werden auf Basis der messwertbasierten Zustandsbewertung durch die Messverfahren des kathodischen Korrosionsschutzes nur Anlagenteile rehabilitiert, die tatsächlich einer Rehabilitation bedürfen. Nutzungsdauerreserven können optimal ausgeschöpft werden, ein Vorteil der gerade heute im Zuge des durch die Regulierung der Gasnetze zunehmenden Kostendrucks von größter Bedeutung ist. Die vorgestellte Systematik der messwertbasierten Zustandsbewertung zeichnet sich besonders dadurch aus, dass nur wenige, aber umfassend aussagekräftige Messgrößen, benötigt werden. Das wiederum sorgt für einen entsprechend niedrigen Aufwand und große Akzeptanz im Netzbetrieb. Für kathodisch geschützte Netze aus Stahl steht somit eine in sich schlüssige, effektive und effiziente Vorgehensweise für die Instandsetzung auf Grundlage der überarbeiteten Richtlinien zur Verfügung. 22
23 GW 101 "Qualifikationsanforderungen an Sachverständige für den Korrosionsschutz - Passiver und kathodischer Korrosionsschutz (KKS) - Ausgabe 3/13 [1/3] Das Arbeitsblatt beschreibt die Qualifikationsanforderungen an Sachverständige für den Korrosionsschutz im Bereich der Gas- und Wasserversorgung. Insbesondere im Bereich Gasversorgung und für die Errichtung und den Betrieb von Gasrohrleitungen über 16 bar Betriebsdruck ist der Sachverständige für den Korrosionsschutz erforderlich. Die Gesamtabnahme einer in Betrieb zu nehmenden Anlage obliegt dem dafür zuständigen Sachverständigen nach DVGW-Arbeitsblatt G 100 "Qualifikationsanforderungen an Sachverständige der Gasversorgung". Die dazu notwendige Beurteilung und Dokumentation der Wirksamkeit des Korrosionsschutzes einer solchen Anlage ist durch einen Sachverständigen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 101 zu erbringen. Das Arbeitsblatt dient somit als Ergänzung des DVGW-Arbeitsblattes G 100 einschließlich der dort aufgeführten Fachgebiete bzw. technischen Anlagen bezüglich des Korrosionsschutzes. 23
24 GW 101 "Qualifikationsanforderungen an Sachverständige für den Korrosionsschutz - Passiver und kathodischer Korrosionsschutz (KKS) - Ausgabe 3/13 [2/3] Das Arbeitsblatt deckt zusätzlich die Anforderungen an Sachverständige des Korrosionsschutzes ab, welche im Rahmen der folgenden DVGW- Regelwerke gestellt werden: Prüfung der baulichen Voraussetzungen für die Anwendung des kathodischen Korrosionsschutzes von Gashochdruckleitungen im Zuge der Errichtungsplanung gemäß DVGW-Arbeitsblättern G 463, G 462 und GW 12 Erstmalige Beurteilung der Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes von Gashochdruckleitungen gemäß DVGW- Arbeitsblättern G und GW 10 24
25 GW 101 "Qualifikationsanforderungen an Sachverständige für den Korrosionsschutz - Passiver und kathodischer Korrosionsschutz (KKS) - Ausgabe 3/13 [3/3] Prüfung der baulichen Voraussetzungen für die Anwendung des kathodischen Korrosionsschutzes von komplexen Anlagen nach DIN EN im Zuge der Errichtungsplanung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 497 Erstmalige Beurteilung der Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes von komplexen Anlagen nach DIN EN gemäß DVGW- Arbeitsblatt G 497 Weiterhin werden beispielhaft Aufgabenbereiche eines Korrosionsschutz- Sachverständigen gemäß dieses Arbeitsblattes aufgeführt, bei denen er herangezogen werden kann. 25
26 GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" -Ausgabe 2/13 [1/6] DIN "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" trifft im ersten Absatz des Abschnitts folgende Aussage: "Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, darf die Herstellung nur in Handarbeit oder Absaugtechnik erfolgen. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfanges in 1,00 m Höhe betragen, mindestens jedoch 2,50 m. Beim Verlegen von Leitungen soll der Wurzelbereich möglichst unterfahren werden." Hier kann man nur noch feststellen: Der "überirdische" Wunsch und die "unterirdische" Wirklichkeit decken sich nicht, viele Leitungen dürften nicht mehr gebaut bzw. instandgehalten werden - oder viele Bäume müssten weg! So kann s gehen, wenn eine Fraktion bei der Normung nicht anwesend ist. Demgegenüber stellt das neue DVGW-Merkblatt GW 125 eine in der Sache grundlegende, in praktischer Hinsicht aber dennoch behutsame Weiterentwicklung des früheren Hinweises aus dem Jahr 1989 dar. Wie der Vorgänger erscheint auch diese Ausgabe inhaltlich gleichlautend als DWA-M 162 und FGSV Nr
27 GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" -Ausgabe 2/13 [2/6] Im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung des unterirdischen Raums durch Bäume und Leitungen stellt das Merkblatt die Zusammenhänge kompakt dar und äußert - in beide Richtungen - Empfehlungen für Planung, Bau/ Pflanzung und Instandhaltung. Demgemäß bilden Netzbetreiber, Grünflächen- und Forstverwaltungen, Straßenbaulastträger, Kommunalverwaltungen, Tiefbauunternehmen, Unternehmen des Garten-, Landschaftsund Sportplatzbaus sowie allgemein Bauingenieure, Landschaftsarchitekten, Planer und Sachverständige die Zielgruppen des Merkblatts. Gleichwohl gilt das Merkblatt exakt "nur" für die gemeinsame Nutzung des unterirdischen Raums bei Neupflanzung von Bäumen bzw. Neubau von unterirdischen Leitungen sowie Änderungen im Bestand. Das Merkblatt beantwortet also nicht die möglicherweise ebenso drängende Frage, ob der gegebene Bestand an Bäumen und Leitungen, unabhängig von irgendwelchen geplanten Eingriffen, aus Risikoerwägungen heraus angefasst werden muss. Die Auseinandersetzung damit bleibt weiterhin allein in der Verantwortung der Parteien vor Ort, auch wenn das Merkblatt zweifellos auch 27 hier inhaltliche Unterstützung bieten kann.
28 GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" -Ausgabe 2/13 [3/6] In der Entwicklung des Baums besteht eine Gleichgewichtsbeziehung zwischen Kronen- und Wurzelmasse. Eingriffe im Kronen- oder Wurzelraum haben Wachstumsverluste zur Folge. Wurzeln können in kleinste Zwischenräume einwachsen. Messungen zeigen, dass der Wurzeldruck 5 bar bis 12 bar erreichen kann. Während an optimalen Standorten das Wurzelbild (z. B. Flach-, Herz-, Tiefwurzler) von der Gehölzart abhängig sein kann, wird es im urbanen Raum von den Gegebenheiten des Wuchsorts geprägt. Grobporenreiche Böden werden bevorzugt durchwurzelt. Dagegen werden dicht gelagerte, porenarme Böden eher gemieden. In einem Hohlraum wachsen Wurzeln an dessen Grenzfläche entlang. Abgesehen von der Möglichkeit, dass Wurzeln den Zugang zu Leitungen und mithin deren Instandhaltung erschweren sowie an undichten Stellen in Wasserleitungen eindringen können (Gasleitungen sind in letzterer Beziehung weniger attraktiv), bilden Druckstempel und Zugschlingen die wesentlichen Risikopotenziale für Leitungsschäden im laufenden 28 Betrieb.
29 GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" -Ausgabe 2/13 [4/6] Bei Baumaßnahmen besteht die Gefahr, dass Bäume geschädigt werden durch Bodenverdichtung, Bodenbewegung, Baugruben und Gräben, Beschädigung oder Zerstörung im Wurzel- und/oder im oberirdischen Bereich, Freistellen von Bäumen, Austrocknung, Grundwasserabsenkungen, Überstauung, Vernässung. Verletzungen an den Wurzeln können folgende Auswirkungen haben: Beeinträchtigung der Statik des Baums Erhöhung des Infektionsrisikos Einschränkung der Wasser- und Nährstoffversorgung. Die Folgen sind Totholzbildung oder Vergreisung bis hin zum Absterben der Bäume. 29
30 GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" -Ausgabe 2/13 [5/6] Als Planungsgrundsatz sollte zum Schutz des Baums (nicht der Leitung!) der Abstand der unterirdischen Leitungen (Außendurchmesser) mindestens 2,50 m von der Stammachse betragen (das ist weniger als die anfangs zitierte Vorgabe aus DIN 18920!). Mit Blick auf die weitere Entwicklung sollten gegebenenfalls größere Abstände gewählt werden. Größere Abstände empfehlen sich auch bei Grabenaushub in offener Bauweise oder besonderen Einwirkungen der geschlossenen Bauweise auf den umliegenden Boden (z. B. Erzeugung von Verdichtungszonen). Durch den Mindestabstand können Konflikte stark verringert werden. Dieser schützt nicht vor Wurzeleinwuchs, da das Wurzelwachstum nicht beim Mindestabstand aufhört. Kleinere Abstände werden im Gegensatz zur Vorgängerausgabe von 1989 nicht mehr erwähnt. 30
31 GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" -Ausgabe 2/13 [6/6] Zweifelsohne kann auch die Neuausgabe von DVGW-Merkblatt GW 125, DWA-M 162 und FGSV Nr. 939 Konflikte zwischen Bäumen und Leitungen bzw. zwischen deren Vertretern nicht ausschließen. Im Konfliktfall sind die Baum- und Leitungsfraktion aufgerufen, die im Hinblick auf maximales Bürgerwohl und minimale Kosten die optimale Wahl der Bau- /Instandhaltungsweise, der Neu-/Umlegung bzw. der Neu-/Umpflanzung gemeinsam treffen. Wenn das Risiko für einen Leitungsschaden zu groß wird oder eine notwendige Reparatur anderweitig nicht durchgeführt werden kann, muss der Baum entweder fachmännisch beschnitten werden oder ganz weichen. Bei besonders schutzwürdigen Exemplaren wird man auch alternative Leitungstrassen in Erwägung ziehen. 31
32 GW 335-B2-B1 "1. Beiblatt zu DVGW-Arbeitsblatt GW 335-B2: Kunststoff- Rohrleitungssysteme in der Gas- und Wasserverteilung; Anforderungen Prüfungen - Teil B2: Formstücke aus PE 80 und PE 100" - Ausgabe 2/13 [1/2] Das Beiblatt beinhaltet vor allem Anpassungen des Prüfumfangs im DVGW-Arbeitsblatt GW 335-B2 vom September Hierbei hat man sich insbesondere an CEN/TS "Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Gasversorgung - Polyethylen (PE) - Teil 7: Empfehlungen für die Beurteilung der Konformität" bzw. CEN/TS "Kunststoff- Rohrleitungssysteme für die Wasserversorgung und für Entwässerungs- und Abwasserdruckleitungen - Polyethylen (PE) - Teil 7: Empfehlungen für die Beurteilung der Konformität" orientiert. Hinsichtlich der Anforderungen gibt es nur eine Ergänzung bei den elektrischen Eigenschaften im Hinblick auf die nun verfügbaren größeren Durchmesser. 32
33 GW 335-B2-B1 "1. Beiblatt zu DVGW-Arbeitsblatt GW 335-B2: Kunststoff- Rohrleitungssysteme in der Gas- und Wasserverteilung; Anforderungen Prüfungen - Teil B2: Formstücke aus PE 80 und PE 100" - Ausgabe 2/13 [2/2] Bei Einhaltung von DVGW-Arbeitsblatt GW 335-B2: in Verbindung mit dem Beiblatt kann also weiterhin davon ausgegangen werden, dass auch die entsprechenden europäischen Normen eingehalten werden: EN "Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Gasversorgung - Polyethylen (PE) - Teil 3: Formstücke" bzw. EN "Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Wasserversorgung und für Entwässerungs- und Abwasserdruckleitungen - Polyethylen (PE) - Teil3: Formstücke". 33
34 GW 335-B3-B1 "1. Beiblatt für Verbinder aus PE 100 zu DVGW GW 335-B3: Kunststoff- Rohrleitungssysteme in der Gas- und Wasserverteilung - Teil B3: Mechanische Verbinder aus Kunststoffen (POM, PP) für die Wasserverteilung" - Ausgabe 2/13 [1/1] Es gab keinen Einspruch zum Entwurf des Beiblatts vom Juli Sein Anwendungsbereich geht im Außendurchmesser bis 225 mm, während die Obergrenze im Hauptblatt (GW 335-B3) gemäß ISO "Kunststoffrohre und Formstücke - Mechanische Klemmverbinder für Polyethylen-Druckrohre in der Wasserversorgung" bei 160 mm liegt. Allerdings fordert das Beiblatt zusätzliche Prüfungen der Gebrauchstauglichkeit (Biegefestigkeit, Längskraftschlüssigkeit, Über- /Unterdruckfestigkeit) im Rahmen der Eigen- und Fremdüberwachung. Für das einzusetzende PE 100 gelten dieselben Anforderungen und Prüfungen wie bei den jeweiligen Rohren (DVGW-Arbeitsblatt GW 335- A2) und Heizwendelschweißformstücken (DVGW-Arbeitsblatt GW 335- B2). 34
35 GW 368 "Längskraftschlüssige Muffenverbindungen für Rohre, Formstücke und Armaturen aus duktilem Gusseisen oder Stahl -Ausgabe 2/13 [1/3] Das DVGW-Arbeitsblatt GW 368 gilt für die Herstellung und den Einbau längskraftschlüssiger Muffenverbindungsteile zur Sicherung von Guss- oder Stahlrohrleitungssystemen, bestehend aus Rohren und Formstücken nach DVGW-Prüfgrundlage GW 337 bzw. DVGW-VP 637 sowie Armaturen. Es ist anwendbar für die Wasserversorgung gemäß dem Anwendungsbereich des DVGW-Arbeitsblattes W und für die Gasversorgung mit Gasen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 und dient zur Ermittlung der längskraftschlüssig zu sichernden Rohrleitungslängen. 35
36 GW 368 "Längskraftschlüssige Muffenverbindungen für Rohre, Formstücke und Armaturen aus duktilem Gusseisen oder Stahl -Ausgabe 2/13 [2/3] Das Arbeitsblatt stellt die Grundlagen der Berechnung der zu sichernden Rohrleitungslängen dar. Es gibt zudem Hinweise zu längskraftschlüssigen Muffenverbindungen und deren Einsatz. Weiterhin enthält das DVGW-Arbeitsblatt GW 368 Tabellen für häufige Anwendungsfälle bei Gussrohr- und Stahlrohrsystemen. Somit kann der Anwender für viele Fälle die zu sichernden Längen direkt aus dem DVGW-Arbeitsblatt GW 368 entnehmen. Grundsätzlich können die dargestellten formelmäßigen Zusammenhänge auch auf Rohrsysteme anderer Werkstoffe angewendet werden. Dabei sind jedoch die jeweiligen Werkstoffeigenschaften zu berücksichtigen, insbesondere das spezifische Gewicht und die Reibungszahl. 36
37 GW 368 "Längskraftschlüssige Muffenverbindungen für Rohre, Formstücke und Armaturen aus duktilem Gusseisen oder Stahl -Ausgabe 2/13 [3/3] Gegenüber der Ausgabe vom Juni 2002 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die detaillierte Darstellung der, teils herstellerspezifischen, Bauarten längskraftschlüssiger Verbindungen wurde gestrichen. Die Tabellen im Anhang wurden angepasst (z. B. für Gussrohre an die neuen Druckklassen nach DIN EN 545). Die Beiblätter 1 bis 4 mit der Darstellung typgeprüfter längskraftschlüssiger Steckmuffenverbindungen wurden gestrichen. 37
38 W 336 Entwurf "Wasseranbohrarmaturen; Anforderungen und Prüfungen" - Ausgabe 2/13 [1/1] Die DVGW-Prüfgrundlage W 336 gilt für erdeingebaute Anbohrarmaturen in der Trinkwasserverteilung mit Betriebsabsperrung, Hilfsabsperrung oder integriertem Anbohrwerkzeug für PFA 10 bar und PFA 16 bar. Dabei beinhaltet die Prüfgrundlage die Rohr- und Armaturenkombinationen gemäß Tabelle 1. Die neue Prüfgrundlage stellt eine Überarbeitung des gleichnamigen DVGWArbeitsblattes vom Juni 2004 dar und kann als Grundlage für die DVGW-Zertifizierung von Wasseranbohrarmaturen herangezogen werden. Die DVGW-Prüfgrundlage W 336 definiert die entsprechenden Anforderungen und Prüfungen zur Durchführung der Baumusterprüfung, ebenso sind Angaben hinsichtlich der Eigen- und Fremdüberwachung zur Sicherung einer gleichbleibenden Produktqualität enthalten. 38
39 W 398 "Praxishinweise zur hygienischen Eignung von Ortbeton und vor Ort hergestellten zementgebundenen Werkstoffen zur Trinkwasserspeicherung" - Ausgabe 01/13 [1/5] Das DVGW-Merkblattes W 398 "Praxishinweise zur hygienischen Eignung von Ortbeton und vor Ort hergestellten zementgebundenen Werkstoffen zur Trinkwasserspeicherung" dient als Grundlage zur praxisnahen Anwendung des DVGW-Arbeitsblattes W 347 "Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich Prüfung und Bewertung" für Planer, Bauausführende und Bauüberwacher für den Anwendungsfall Ortbeton und vor Ort hergestellte zementgebundene Werkstoffe wie z. B. Mörtel. Seit Oktober 1999 gibt das DVGW-Arbeitsblatt W 347 vor, welche Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe gestellt werden. 39
40 W 398 "Praxishinweise zur hygienischen Eignung von Ortbeton und vor Ort hergestellten zementgebundenen Werkstoffen zur Trinkwasserspeicherung" - Ausgabe 01/13 [2/5] Entsprechend der Trinkwasserverordnung dürfen nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar oder den vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern. Darüber hinaus ist der fachgerechte technische Einsatz der Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser erforderlich. Wegen des abweichenden stofflichen Verhaltens im Vergleich zu Kunststoffen können für zementgebundene Werkstoffe die Leitlinien des Umweltbundesamtes zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien in Kontakt mit Trinkwasser nicht angewendet werden. 40
41 W 398 "Praxishinweise zur hygienischen Eignung von Ortbeton und vor Ort hergestellten zementgebundenen Werkstoffen zur Trinkwasserspeicherung" - Ausgabe 01/13 [3/5] DIN 1045 "Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton" berücksichtigt nicht die hygienischen Aspekte und Anforderungen an Beton und zementgebundene Werkstoffe für den Einsatz in Kontakt mit Trinkwasser. Um eine negative Beeinflussung des Trinkwassers durch die Wechselwirkung mit ungeeigneten Betonen und zementgebundenen Werkstoffen zu vermeiden, ist es daher notwendig, die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 347 in der Praxis zu berücksichtigen. Oftmals ist die Unkenntnis über die Nicht-Eignung eingesetzter zementgebundener Werkstoffe im Trinkwasserbereich ursächlich für eine im Sinne der Trinkwasserverordnung unerwünschte Veränderung des Trinkwassers. 41
42 W 398 "Praxishinweise zur hygienischen Eignung von Ortbeton und vor Ort hergestellten zementgebundenen Werkstoffen zur Trinkwasserspeicherung" - Ausgabe 01/13 [4/5] Die Auswahl eines geeigneten Betons und zementgebunden Werkstoffes erfordern eine entsprechende fachliche Kompetenz und thematische Auseinandersetzung. Die werkstoffspezifischen Anforderungen bezüglich der Hygiene, zusammengefasst im DVGW-Arbeitsblatt W 347, haben einen ebenso großen Stellenwert, wie die konstruktionsbedingten technischen Anforderungen der DIN 1045 und müssen daher bei Planung und Bauausführung beachtet werden. Zum Schutz des Trinkwassers ist es daher erforderlich, für Trinkwasserspeicher (siehe DVGW-Arbeitsblatt W 300) und Sanierung von Rohrleitungen (siehe DVGW-Arbeitsblatt W 343) Betone oder andere zementgebundene Werkstoffe (Mörtel) zu verwenden, welche diese Anforderungen erfüllen. 42
43 W 398 "Praxishinweise zur hygienischen Eignung von Ortbeton und vor Ort hergestellten zementgebundenen Werkstoffen zur Trinkwasserspeicherung" - Ausgabe 01/13 [5/5] Grundsätzlich wird dabei nicht zwischen Fertigbeton und Ortbeton unterschieden. Der Planer und Bauüberwacher und schließlich der Anwender des Arbeitsblattes müssen in der Praxis folgende Aspekte gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 347 berücksichtigen: Vorgaben für Planung und Leistungsbeschreibung Erforderliche Nachweise im Vergabeverfahren Qualitätssicherung bei Bauausführung 43
44 W 623 "Dosieranlagen für Desinfektions- bzw. Oxidationsmittel - Dosieranlagen für Chlor und Hypochlorite - Ausgabe 3/13 [1/1] Wesentliche Inhalte des Arbeitsblattes sind: Grundsätzliches zu Dosiermitteln, Chlorgas, hypochloriger Säure, Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit Transport, gegebenenfalls (elektrolytische) Herstellung vor Ort, Lagerung der Dosiermittel konstruktive Gestaltung und Betrieb der Dosieranlagen Gefahrenbeseitigung bei Chlorgasausbruch 44
45 W 1002 "Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Organisation und Management im Krisenfall" - Ausgabe 12/12 [1/2] DVGW W 1002 (M) dient als Grundlage, um im Krisenfall die Handlungsfähigkeit des Wasserversorgers zu ermöglichen, um die Wasserversorgung möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten und zügig zum Normalbetrieb zurückzufinden. Die dafür erforderlichen Management- Werkzeuge werden erläutert. In diesem Merkblatt werden Grundlagen für ein betriebliches Krisenmanagement mit entsprechenden Empfehlungen für den Wasserversorger formuliert sowie vielfältige Informationen über die Organisation des Katastrophen-/Krisenmanagements der zuständigen Behörden wiedergegeben. 45
46 W 1002 "Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Organisation und Management im Krisenfall" - Ausgabe 12/12 [2/2] Dieses Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erarbeitet. Es ist eine Überarbeitung des DVGW- Hinweises W 1002 vom August Diese Überarbeitung wurde vor dem Hintergrund der Kenntnisse über die Erarbeitung der DIN EN "Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement - Teil 1: Krisenmanagement" beschlossen. DIN EN wurde auf der Grundlage des DVGW-Hinweises W 1002: erarbeitet. Beide Regelwerke haben sehr große inhaltliche Übereinstimmung. Durch die vorliegende Überarbeitung wurden die geringen Abweichungen entsprechend ihrer inhaltlichen Bedeutung auf nationaler Ebene in DVGW W 1002 (M) aufgenommen. 46
47 Wasser-Information Nr. 79 "Grundwasserstandsmessung in salinar oder thermisch beeinflussten Wässern" - Ausgabe 01/13 [1/3] Für die Wasserversorgung werden auch tiefere Grundwasserhorizonte erschlossen, die durch salinare oder thermische Einflüsse geprägt sind. Die Überwachung und Bewirtschaftung derart beeinflusster Grundwasserkörper ist wegen der dichteabhängigen Ausbildung von Druckpotenzialen und Strömungsverhältnissen kompliziert. Die Dynamik der natürlich ablaufenden bzw. durch anthropogene Nutzung initiierten Strömungs- und Transportvorgänge wird mittels Wasserstandsmessungen an Grundwassermessstellen ermittelt. Einfache Wasserstandsmessungen zur Bestimmung von Druckpotenzialen sind jedoch bei salinar oder thermisch beeinflussten Wässern nicht immer zielführend, da sowohl für stärker mineralisierte als auch höher temperierte Grundwässer durch Dichteeffekte Abweichungen im Dezimeter- bis Meterbereich entstehen können, die eine zuverlässige hydrodynamische Situationsanalyse nicht zulassen. 47
48 Wasser-Information Nr. 79 "Grundwasserstandsmessung in salinar oder thermisch beeinflussten Wässern" - Ausgabe 01/13 [2/3] Hinsichtlich der Korrektur von mineralisations- und temperaturbedingten Dichteeffekten existieren zwar eine Reihe von Methoden und Ansätzen, die aber derzeit in Deutschland kaum angewendet werden. Außerdem besteht das Problem, dass übliche Messgeräte bei aggressiven oder heißen Wässern oft nicht eingesetzt werden können. Gleichwohl stehen private und behördliche Messnetzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen vor der Aufgabe, die salinaren oder höher temperierten Grundwasserkörper mit den ihnen zur Verfügung stehenden Grundwassermessstellen hinreichend zuverlässig und wirtschaftlich vertretbar zu überwachen und die Nutzung zielgerichtet - insbesondere unter Vermeidung unzulässigen Salzwasseraufstiegs - zu planen und zu steuern. 48
49 Wasser-Information Nr. 79 "Grundwasserstandsmessung in salinar oder thermisch beeinflussten Wässern" - Ausgabe 01/13 [3/3] Bezüglich der Grundwasserstandsmessung in salinar oder thermisch beeinflussten Wässern stehen keine Merkblätter oder Richtlinien der Fachverbände und Behörden zur Verfügung und auch in der Fachliteratur wird diese Thematik selten beschrieben. Um diese Lücke zu schließen, wurde die DVGW-Information Wasser Nr. 79 erarbeitet, die sich speziell mit der Problematik der Grundwasserstandsmessungen in salinar oder thermisch beeinflussten Wässern befasst und auf wichtige zu berücksichtigende Aspekte für eine zuverlässige und sachgerechte Überwachung und mögliche Probleme hinweist. 49
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