Wohnformen im Alter Wie kann die Versorgung Hilfebedürftiger in der Zukunft gestaltet werden?
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- Rainer Schreiber
- vor 8 Jahren
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1 Wohnformen im Alter Wie kann die Versorgung Hilfebedürftiger in der Zukunft gestaltet werden?
2 2
3 Diakonisches Werk Württemberg 3
4 Pflegebedürftige ambulante Pflege 5000 Pflegebedürftige stat. Pflege Pflegebedürftige Pflegegeld Pflegebedürftige insgesamt
5 1. Anpassungen im Privathaushalt - Barriere-armer bzw. freier Ausbau oder Umgestaltung des Hauses oder der Wohnung - Essen auf Rädern - mobiler Friseur - Laden mit Lieferservice - Einbau von Hilfsmitteln - Betreutes Wohnen zuhause 5
6 2. Versorgung in der Häuslichkeit: hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen als Leistung der Pflegeversicherung - Sachleistung, - Geldleistung oder - Kombination aus beiden Formen 6
7 2. Versorgung in der Häuslichkeit Pflegestufe / 38 Sach- oder Kombi- Leistung zusätzlicher Betrag für Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand zusammen Seite 7
8 2. Versorgung in der Häuslichkeit Pflegestufen 0 bis III Pflegehilfsmittel je Monat bis zu 31 Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen einmalig
9 2. Versorgung in der Häuslichkeit Betreutes Wohnen für Senioren 9
10 3. zeitweilige Unterstützung - Senioren-Nachmittag, -Café, -Treff - Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz - teilstationäre Pflege wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege 10
11 3. zeitweilige Unterstützung Pflegestufen 0 bis III je Monat Verhinderungspflege niedrigschwellige Betreuung 100 bei besonders hohem Betreuungsbedarf
12 4. Neue Wohnformen zwischen zuhause, Betreutem Wohnen, zeitweilig anderer und ergänzender Versorgung und stationärem Leben und Wohnen bzw. als eine Alternative dazu 12
13 4. Neue Wohnformen Wovon sprechen wir? Rechtliche Voraussetzungen Finanzen Seite 13
14 4. Neue Wohnformen Wovon sprechen wir? die Menschen in einer Demenz- oder Pflege- WG können nicht mehr alleine zuhause sein sie möchten aber nicht in ein Pflegeheim ziehen ihre Angehörigen schaffen die Pflege nicht mehr alleine jedes WG-Mitglied hat in der WG einen Bereich nur für sich Seite 14
15 4. Neue Wohnformen Wovon sprechen wir? alle bewohnen einen großen Teil der Wohnung gemeinsam die WG-Mitglieder bestimmen selbst, wer was wann im Haus tut alle Dienstleister sind nur zu Gast und gehen nach ihrer Arbeit wieder weg der gemeinsame Alltag steht im Vordergrund, nicht die Pflege der Einzelnen Seite 15
16 4. Neue Wohnformen Rechtliche Vorgaben und Regelungsbereiche Pflegeversicherung SGB XI Gesetzliche Krankenversicherung SGB V Landesheimrecht WTPG Wohn- und Betreuungsvertrags-Gesetz WBVG Mietrecht, ggfls. Wohnungseigentums-Gesetz Vertragsrecht Gesellschaftsrecht Betreuungsrecht Seite 16
17 4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Pflegeversicherung SGB XI Die für unser Thema wichtigsten Regelungsbereiche sind: Leistungsberechtigter Personenkreis Leistungen bei häuslicher Pflege Förderung neuer Wohnformen Seite 17
18 Förderung neuer Wohnformen Pflegestufen 0 I bis III Zuschläge in ambulant betreuten Wohngruppen je Monat
19 noch: Förderung neuer Wohnformen Pflegestufen 0 I bis III Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung Einmalig, je WG-Mitglied, bis zu viermal in einer WG 19
20 4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Krankenversicherung SGB V An dieser Stelle wesentlich: Leistungen bei Krankheit, v. a. 37 Häusliche Krankenpflege Seite 20
21 4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Landesheimrecht im Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege WTPG 21
22 WTPG: Ziele und Zwecke Vielfalt für ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe sowie Wohnortnahe gemeinschaftliche Wohnformen Schutz und Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner Kernbereich: Achtung und Schutz der Würde der gepflegten und versorgten Menschen! 22
23 WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen selbstverantwortete Wohngemeinschaft - bürgerschaftlich getragen ambulant betreute Wohngemeinschaft eines Trägers - flexibel und mit familiären Strukturen 23
24 Wohnformen außerhalb und innerhalb des neuen Heimrechts Wohnen zu Hause Betreutes Wohnen Sebstverantwortetes gemeinschaftliches Wohnen Ambulant betreute Wohngemeinschaft Erprobungsregel Stationäre Einrichtung = Heim Vollständige Selbstbestimmung Neben der Überlassung von Wohnraum lediglich allgemeine Unterstützungsleistungen (z. B. HNR, Beratung, Hausmeister) Freie Wahl der Pflegeund Unterstützungsleistungen Mit dementen oder unter rechtlicher Betreuung stehenden Personen? nein ja Kontinuierliche Einbindung der Angehörigen bzw. von Ehrenamtlichen in die Alltagsgestaltung Von einem Anbieter verantwortet; Bewohner der WG haben die freie Wahl, externe Pflege -angebote in Anspruch zu nehmen Abweichungen von einzelnen Anforderungen an stationäre Einrichtungen (Heime) sind möglich Bewohner nehmen Wohnraum eines Trägers in Anspruch und verpflichten sich zur Abnahme von Pflege- und Unterstützungsleistungen des Trägers aus einer Hand Diese beiden Wohnformen fallen nicht unter das WTPG -> keine Kontrolle durch die Heimaufsicht! Heimaufsicht prüft Konzept, prüft auch bei Verdacht auf Nichteinhaltung des Konzeptes Wohnform muss der Heimaufsicht angezeigt werden Abgestufte staatliche Aufsicht Abgestufte Kontrollen der Heimaufsicht, abhängig vom Grad der Fremdbestimmung 24
25 WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 1 Zweck des Gesetzessowie 2 Anwendungsbereich WTPG gilt nicht für selbstverantwortete WG s, wenn - sie strukturell von Dritten unabhängig sind - die Mitglieder der WG alle Angelegenheiten selbst regeln - die Mitglieder der WG das Hausrecht ausüben - die Wahlfreiheit bei den Diensten nicht beschränkt ist - nicht mehr als 12 Personen zusammen leben Seite 25
26 WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften abwg - Essentials: von einem Anbieter verantwortet teilweise in Selbstverantwortung mit bis zu 12 Bewohnern Hinweispflicht des Anbieters: Er bietet keine Vollversorgung an und zumindest die Organisation der Pflege muss in der Eigenverantwortung der Bewohner bleiben! 26
27 WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften noch abwg - Essentials: Bewohnergremium muss aktiv mitarbeiten es müssen dokumentiert werden: - selbstverantwortete Entscheidungen im Gremium und - Abschluss von Dienstleistungsverträgen 27
28 WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften noch abwg - Essentials: Wohnen: 25qm je Bewohner Je vier Bewohner ein Sanitärraum Unterstützung, soziale Betreuung, Hauswirtschaft: Persönliche und fachliche Eignung der eingesetzten Personen Mindestens eine Kraft ständig anwesend 28
29 WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften noch Essentials: Anzeigepflicht des Anbieters 3 Monate vor Beginn Während drei Jahren jährliche Regelprüfung danach nur mehr Anlassprüfungen Geprüft werden die strukturell abhängigen Leistungsanteile 29
30 4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Vertragsrecht zu vereinbaren sind: Mietvertrag Auftraggebergemeinschaft Betreuungsvertrag und Vertrag über hauswirtschaftliche Leistungen individuelle Pflegeverträge VERTRETUNGSBERECHTIGUNG KANN NICHT ÜBERTRAGEN WERDEN! 30
31 4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Vertragsrecht Wahlfreiheit bezüglich der Betreuungs- und Pflegeleistungen: darf nicht beschränkt werden (Pflege-)Dienste werden durch die Mitwohnenden gewählt Verschiedene Vertragspartner z. B der zum Wohnraum und der zur Pflege- dürfen in keiner Weise verbunden sein 31
32 4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Weitere Vorgaben: Empfehlungen zur Gestaltung von Gebäuden: DIN Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude DIN dto. für Wohnungen Seite 32
33 4. Neue Wohnformen Finanzen Finanzierungs-Bedarf besteht für Wohnen Kosten für (Um-)Bau bzw. Miete Nebenkosten Leben Betreuung und Alltagsmanagement Essen und Trinken Hauswirtschaft und Pflege Seite 33
34 4. Neue Wohnformen Finanzen Finanzierungs-Quellen: In einer Wohngemeinschaft Lebende können Leistungsansprüche haben an: Pflegeversicherung Krankenversicherung Selbstzahler ggfls. Sozialhilfe ggfls. Unfall- bzw. Rentenversicherung, Pensionskassen Seite 34
35 4. Neue Wohnformen Finanzen Krankenversicherung SGB V Leistungen zur häuslichen Krankenpflege o 37 Abs. 2: Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist; Seite 35
36 4. Neue Wohnformen Finanzen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege o 36 Abs. 3 SGB XI: Poolen der Leistungsansprüche Gemeinschaftliche Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen durch mehrere Pflegebedürftige wird bei gemeinschaftlichen Wohnformen eine größere Bedeutung haben 36
37 Beispiel: Sechs Pflegebedürftige leben in einer ABWG zusammen. Je zwei von ihnen sind in die Pflegestufen 0, 1 und 2 eingestuft. Drei haben einen erhöhten Betreuungsaufwand mit Einstufung gem. 45a (PEA) Person 1 Person 2 Person 3 Person 4 Person 5 Person 6 PS 0/ 45a PS 0/ 45a PS 1/ 45a PS 1 PS 2 PS 2 monatliche Leistungen: Sachleistung Zuschlag für PEA Alle Zuschlag für WG-Aufwand 38a zusammen: zusammen je Monat: In jedem Monat kommen hinzu: Erstattung von Aufwendungen gem. 45b Gesamt je Monat: Tagespflege 41 bis höchstens im Monat Über das Jahr hinweg sind für die einzelnen WG-Mitglieder zudem möglich: Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
38 4. Neue Wohnformen Finanzen Förderung neuer Wohnformen Anschubfinanzierung Max. 4 Gründungsmitglieder einer WG bekommen für die Anpassung der Wohnung je Gesamtbetrag je ABWG bis zu zusätzlich sind Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen möglich bis zu je
39 4. Neue Wohnformen Finanzen Förderung Umbau WG mit den gleichen Personen wie oben: Person 1 Person 2 Person 3 Person 4 Person 5 Person 6 PS 0 und 45a PS 0 und 45a PS 1 und 45a PS 1 PS 2 PS 2 Einmalige Leistungen zur Herrichtung des Wohnraums und für den Start der WG: Wohnraumanpassung 40 SGB XI Startzuschuss gem. 45e SGB XI zusammen:
40 4. Neue Wohnformen Finanzen Selbstzahler Alle nicht von Kranken- und Pflegekassen übernommenen Kosten müssen die in der WG Wohnenden selbst tragen o Sozialhilfe tritt i. d. R. bis zur Höhe des am Ort für stationäre Unterbringung vereinbarten Satzes ein o Eigenleistung von Angehörigen können ggfls. auf die Kosten aus Betreuungsleistungen angerechnet werden Seite 40
41 41
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43 Für Fragen und weitere Informationen: Stefan Siebertz Diakonisches Werk Württemberg e. V. Heilbronner Str Stuttgart Tel Fax mail Seite 43
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