Seminar ESUG in der Praxis I + Q

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seminar ESUG in der Praxis I + Q"

Transkript

1 Seminar ESUG in der Praxis I + Q Ist das Schutzschirmverfahren ein Paradigmenwechsel? Betriebswirtschaftliche Sanierungsbeurteilung Instrumente der Stressanalyse und des Schutzschirmverfahrens nach 270b InsO. Moderne BWA Dynamischer Status als BWA - Liquiditätsplanung Erfolgsplanung Kapitaldienstfähigkeitsanalyse für alle Rechtsformen Die Bescheinigung gem. 270b InsO, der Bescheiniger, der sog. Eigenveraltungsbegleiter Freitag, den 24. August 2012, Uhr Ganztagsworkshop mit Professor Dr. Peter Knief, Unternehmensberater, Köln und Hannelore Krüger-Knief, anwältin für Insolvenzrecht, Köln in Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 68 Creditreformhaus Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 1

2 Die Themen: Hannelore Krüger-Knief, anwältin für Insolvenzrecht, Köln Die rechtliche Konzeption der Insolvenzrechtsreform zum Der vorläufige Gläubigerausschuss Normales Insolvenzverfahren versus Eigenverwaltung Die geänderte Stellung des Insolvenzgerichts Vorläufiger Insolvenzverwalter oder Sachwalter Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch Gutachten? Die Person des Antragstellers Schutz vor Missbrauch des 270b InsO Professor Dr. Peter Knief, Unternehmensberater, Köln Ein betriebswirtschaftliches Konzept in 270b InsO?! Die individuelle BWA 2008 mit Finanzanalyse über 3 Jahre mit Grafik als Spiegel der Vergangenheit Der dynamische Status als BWA Die Liquiditätsplanung als Grundlage der Zahlungsfähigkeitsprognose Erfolgsplanung über 3 Jahre Unter Deckungsbeitragsgesichtspunkten mit Break-Even-Point-Berechnungen, Cash-Flow-Analyse, Re-Investitions- und Finanzierungsrechnung Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit für GmbH und Personengesellschaften Ermittlung des erweiterten Cashflow und der Kapitaldienstgrenzen Ermittlung der Kapitaldienstauslastungsgrenzen nach KWG- Beurteilung Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 2

3 Stressanalyse: Stressfaktoren ( Umsatz, Kosten, Zinsen) und Debt-to-Equity Liquiditätsanalyse nach BGH-Urt. v (Schwellenberechnung 10% / 90%) Urteilsbildung für Kreditanträge ( 18 KWG) Urteilsbildung für den Antrag nach 270b InsO Die Bescheinigung nach 270b InsO Ein neuer Standard (S 270) für Anträge nach 270b InsO? Das zukünftige Verhalten der Kreditwirtschaft Die Referenten: Hannelore Krüger-Knief, anwältin für Insolvenzrecht, hoch spezialisiert in Sachen Insolvenzrecht, Praxis in Köln und Dresden, umfangreiche überregionale Verwalter- Erfahrung seit mehr als 30 Jahren, zusätzliche gebiete Kreditrecht, Gesellschaftsrecht, info@krüger-knief.de Prof. Dr. Peter Knief, Unternehmensberater, von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, früher EUFH, Gutachter für betriebswirtschaftliche Fragen( Gerichtsgutachten aller Instanzen), Gastdozent an der Bundesfinanzakademie, Urheber des Tabellenjahrbuchs für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, umfangreiche Sanierungserfahrung, spezialisiert in der Bewertung freiberuflicher Praxen, Autor vielseitiger betriebswirtschaftlicher Literatur und offener Excel-Software zu den genannten Themen, ; erreichbar unter dr@peter-knief.de; fast alle Tools sind auf der Homepage im PdF-Format abgebildet( Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 3

4 Ziel des Seminars Den in der Regel fachkundigen Seminarteilnehmern wird eingangs die Systematik der allgemeinen Änderungen der InsO dargestellt, des weiteren die Besonderheit des sog. Schutzschirmverfahrens. Es gibt mittlerweile ernsthafte Kritik an einem inhomogenen Gesetzeswerk ( Frind, F. ZInO, 50/2011, S ff.): Frind bemängelt mannigfaltige Unklarheiten, die das Gesetz nicht beantwortet; hier erwartet er von den Gerichten praxisgerechte Auslegung und Umsetzung sowie eine Konturierung. Der 270b InsO gehört genau in diese Lücke: der Gesetzgeber hat nicht hinreichend formuliert, was der so genannte Bescheiniger inhaltlich bescheinigen soll; ob die Gerichte die einzigen sind, die eigene Anforderungen aufstellen sollen, oder ob es die Praktiker sind, beantwortet auch Frind nicht. Da Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in 270b InsO genannt werden, sind sie die ersten, welche sich mit dieser Thematik beschäftigen müssen. Mittlerweile werden beide Berufsstände auch als so genannte Eigenverwaltungsbegleiter bezeichnet. Den Teilnehmern wird das Spektrum aufgezeigt, mit welchen die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit dargestellt wird; eine deckungsbeitragsorientierte Ertragsprognose über drei Jahre mit einer Investition- und Finanzierungsstrategie ist das nächste Instrumentarium; alles entscheidend für die Kreditfähigkeit einerseits und für die Sanierungsfähigkeit ist die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit unter bestimmten Stressfaktoren und der Ermittlung erster Gedanken zur Umwandlung von Schulden in Eigenkapital (Debt-Equity-Swap). Die Teilnehmer sollen dieses alles verstehen und in Zukunft praktisch handeln können: dazu dienen die offenen, freien individuellen Excel-Tools: ohne ein solches Instrumentarium ist eine schnelle Abwicklung und damit Bescheinigung kaum in der knappen Frist des Gesetzes machbar. Die Berechnung der Liquiditätsgrade nach dem BGH-Urteil v ist ebenso Bestandteil der Betrachtungen wie auch die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeits- Auslastungsgrade der Kreditwirtschaft. Die simulationsfähige interaktive Berichtserstellung liegt dem Verfasser am Herzen. Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 4

5 Das Programm im Überblick Ausführliche rechtliche Einführung zum Thema BWA für den Antrag nach 270b InsO Praktische Liquiditätsplanung über 90 Tage Erfolgsplanung über 3 Jahre, deckungsbeitragsorientiert, mit automatischer Investitions- und Finanzierungsalternative, zukunftsorientiert für 3 Jahre. Kapitaldienstfähigkeitsanalyse und zwar unter KWG-Aspekten mit Deckungsbeitragsaspekten für Stressszenarien und Debt-Equity-Swap Das Seminar zeigt mit modernen rechenzentrumsunabhängigen individualisierbaren Excel-Anwendungen eine tiefe Betrachtung aller Finanzierungsprobleme - dafür garantiert der praxiserfahrene Referent. Sie nehmen sehr verwertbare Berichtsmuster zur Anwendung mit nach Hause Der Musterantrag nach 270b InsO wird ausführlich anhand der neuen Unterlagen besprochen Zielgruppen: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, berater für Sanierung, Unternehmensberater Rechtsanwälte, Insolvenzanwälte, Kredit-Analysten, Banker, Workout-Abteilungen; aber auch alle jene, die nicht unmittelbar Insolvenzberatung betreiben, sondern sanieren: Unter den Schutzschirm kann jeder einmal müssen! Termin : Freitag, den in Gustav-Heinemann-Ufer 68, Köln von 9.30 bis Uhr Hinter der Südbrücke, Creditreformhaus, Parkplätze ausreichend vor und hinter dem Haus vorhanden Stand: ( Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten) Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 5

6 Vorwort Dieses Seminar ist konzipiert für die in 270 b InsO genannten in Insolvenzsachen erfahrenen Berater, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater und andere, die nach Gesetz für das Schutzschirmverfahren eine Bescheinigung ausstellen sollen. Das Reformgesetz zur InsO wurde am 13. Dezember 2011 verabschiedet und tritt am in Kraft. Das Gewicht dieses Workshops liegt in der betriebswirtschaftlichen Betrachtung der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit, der Überschuldung und der Fortbestehensprognose. Laut Gesetz soll bescheinigt werden( 270b Abs.1 S.3 InsO): Der Schuldner hat mit dem Antrag eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorzulegen, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Damit wird deutlich, dass der Inhalt der Bescheinigung die Abarbeitung betriebswirtschaftlicher Fragen ist; der Gesetzgeber hat in seinem Entwurf ausdrücklich betont, dass er keine umfänglichen und komplexen Berichte im Sinne des IDW S6 und ES6 wissen möchte: unter Hinweis auf die nicht unbeträchtlichen Kosten solcher Gutachten, mit Rücksicht auf die ohne hin schwache Zahlungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen, verbieten sich also "großartige" Gutachten. Für die betriebswirtschaftliche Tiefgang sind also und aussagefähige Analyse- und Beurteilungsinstrumente notwendig. Das Beratungs-Instrumentarium sollte in der Lage sein, Entscheidungs-Parameter für die Bescheinigung interaktiv durchzurechnen. Der Zeitdruck bei der Beratung von Krisenunternehmen ist beachtlich, die vom Gesetzgeber gesetzte Frist von drei Monaten für den Insolvenzplan ist mehr als knapp. Das Stichwort Chapter 11 kennt in Deutschland jeder Kaufmann, jeder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banker, Unternehmensberater u.v.a.m. So wird es in 5 Jahren auch mit dem Stichwort Schutzschirm sein. Noch sind noch ist die Öffentlichkeit und die Unternehmer nicht hinreichend aufgeklärt. Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 6

7 1 Einführung Die neue veränderte Insolvenzverfahren: Beteiligten-Konstellation bei Restrukturierungs- und Bis zum : - Gemeinschuldner - dessen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer - Insolvenzgericht - Insolvenzverwalter Ab : - Gemeinschuldner - dessen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer - Insolvenzgericht - vorläufiger Gläubigerausschuss - Gutachter vor dem Schutzschirmverfahren - Sachwalter - Der Bescheiniger - Der Eigenverwaltungsbegleiter - Insolvenzverwalter - Die den gem. 270b InsO Antrag stellenden Steuerberater/Wirtschaftsprüfer - Der neue Eigenkapitalgeber aus dem Debt-Equity-Swap Wer trägt die Kosten? Der Gesetzgeber hat alles auf einen Prüfstand gestellt. Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 7

8 2 Krüger-Knief: Die rechtliche Konzeption der Insolvenzrechtsreform zum Ziele des ESUG Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners Der vorläufige Gläubigerausschuss Die Auswahl eines Insolvenzverwalters Erweiterung der Möglichkeiten einer Eigenverwaltung Änderungen beim Insolvenzplanverfahren Rechtliche Aspekte durch die Einführung des sog. Schutzschirmverfahrens Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 8

9 Prof. Knief: 3 Der betriebswirtschaftliches Inhalt des 270b InsO! Die unbedingte Vorabprüfung der betriebswirtschaftlichen offensichtlichen Aussichtslosigkeit Eine schnelle Prüfung der Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre Die Prüfung der Bescheinigungen Die Feststellung eines vorläufigen Status Die Feststellung von Insolvenzverschleppungstaten Die Beachtung des Zeitdrucks 4 Grundlagen zur Kapitaldienstfähigkeit Rechtsformenunabhängige Betrachtung Die Kapitaldienstfähigkeit von Kapitalgesellschaften Die Kapitaldienstfähigkeit von Personengesellschaften( auch der freien Berufe) Die Bedeutung der Kapitalkonten Die Bedeutung der Sonderbilanzen Die Bedeutung der Ergänzungsbilanzen Kalkulatorischer Unternehmerlohn versus angemessene Entnahmen Exakte Steuerberechnungen realistische Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung Marktnahe Rahmendaten für die Kreditkonditionen Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 9

10 5 IdW E S6 Vgl. gutachten in der Anlage 6 IDW PS 800 Vgl. gutachten in der Anlage 7 DATEV BWA 2008 (nach Knief) als Spiegel der Vergangenheit 7.1. Eine neue betriebswirtschaftliche Struktur 7.2. Die Finanzanalyse und ihre ersten Aussagen 7.3. Die notwendigen Steuerabgrenzungen 7.4. Der Vorzug der ( sehr einfachen )Installation für die Vergangenheitsanalyse für das Controlling der Zukunft durch das Gericht, den Sachwalter, den Gemeinschuldner, die Kreditwirtschaft, neue Eigenkapitalgeber(aus dem Debt- Equity-Swap) 7.5. Der dynamische Status als BWA 8 Individuelle Liquiditätsplanung 8.1. Der Zeitraum über 90 Tage Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 10

11 8.2. Normale betriebswirtschaftliche Prämissen 8.3. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen als Prämisse 8.4. Die Beurteilung für die Bescheinigung nach 270b InsO 9 Erfolgs- und Cashflow-Planung über 3 Jahre 9.1 Die Planungsprämissen Betriebliche Prämissen Zinsprämissen Betrachtung von sonstigen Rahmendaten 9.2. Die G. und V. Struktur 9.3. Die Deckungsbeitragsstruktur 9.4. Das Re-Investitionsverhalten und die Finanzierung der Investitionen 9.5. Die Planung von Ausschüttungen/Entnahmen 9.6. Cashflow-Analysen 9.7. Die Beurteilung der Planung für die Bescheinigung nach 270b InsO 10 Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit Der Begriff Die Jahresabschlüsse als Basis jeder Kapitaldienstfähigkeitsberechnung Zusätzliche interne Daten des Unternehmens Allgemeine Rahmendaten Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 11

12 10.4. Deckungsbeitragsorientierung Unterlegte Fremdkapitalkonditionen Sensitivitätsberechnungen ( Stressfaktoren) Kapitaldienstgrenzen-Auslastungsgrade der Kreditwirtschaft Ersten Schätzungen des Umfangs des Debt-Equity-Swap -Volumens Die Beurteilung der Ergebnisse für die Bescheinigung nach 270b InsO 11 Debt-Eqity-Swap Eine klassische betriebswirtschaftliche Finanzierungsmaßnahme Die rechtliche Ausgestaltung in der InsO ab Der Eingriff in die Rechte der Altgesellschafter Die betriebswirtschaftlichen Finanzierungsgrenzen Die betriebswirtschaftliche Konditionengestaltung und ihre Bewertung Der Verlust der Altgesellschafter und seine Bewertung Der Gewinn der Neugesellschafter und seine Bewertung Unternehmensbewertung des Unternehmens vor und nach dem Debt- Equity-Swap Die steuerlichen Konsequenzen eines Debt-Equity-Swap Bei Kapitalgesellschaft Die Besteuerung auf der Gesellschafterebene Bei Personengesellschaften Bei freien Berufen Verbindliche Zusage des Finanzamts für das Schutzschirmverfahren? Die psychologische Situation der Altgesellschafter Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 12

13 12 Sonderprobleme Beratungsstrategien Steuerfragen; Verlustvorträge Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes Steuererlassfragen Die Anforderungen an die Berater aus 270b InsO Hohes wissen Zeit-Zeit-Zeit Vergütungsfragen 13 Die Bescheinigung Die traditionellen Bescheinigungen der Berufsstände im Lichte der Öffentlichkeit Die weiche Bescheinigung für 270b InsO eine Gefahr Eine harte neue Bescheinigung am Beispiel der InsO Konsequente Haftungsfragen für die Bescheiniger 14 Ein neuer Standard (S 270) für 270b InsO Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 13

14 15 Beratungsstrategien, Geschäftsfelderweiterungen, Aquisition 15.1 Die theoretische Geschäftsfelderweiterung für die sachkundigen Personen in 270b InsO Die Geschäftsfelderweiterung für erfahrene Berater und Insolvenzberater Die Beobachtung der Veränderungen im Insolvenzverwalter-Markt Konkrete Akquisitionsmaßnahmen 16 Das Verhalten der Kreditwirtschaft Intensivere Kreditwürdigkeitsprüfung für das gesamte Kreditvolumen Intensivierung der Bearbeitung in den Work-Out-Abteilungen Weitere Spezialisierung der Kreditsachbearbeiter 17 Ergebnis: Das Gesetzeskonstrukt bedarf praxisgerechter Auslegung und Umsetzung. - Dazu bedarf es einer schnellen betriebswirtschaftlichen Ausbildung der Richter - Dazu bedarf es eines betriebswirtschaftlichen Anforderungskataloges an notwendigen Inhalten für den Antrag nach 270b InsO - Dazu bedarf es einer intensiven Verbreitung des Allgemeinwissens um das Schutzschirmverfahren Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 14

15 18 Literaturhinweise Noch unvollständig Bantleon/Schorr, Kapitaldienstfähigkeit, Düsseldorf 2004 Bundestagsdrucksache 17/7511 Ehlers, Harald, Der Steuerberater als Eigenverwaltungsbegleiter, Stbg 2012, S. 309 ff. Frind, Frank, Die Praxis fragt, ESUG antwortet nicht, in: ZinsO 50/2011. S ff. Fuchsen, H.P., Risiken des Steuerberaters bei der Jahresabschlusserstellung in Krisenfällen des Mandanten, in : KSI Heft /2010(Nov. 2010) Fuchsen, H.P., Die Bescheinigung zum Antrag des Schutzschirmverfahren muss nach 270b InsO, Stbg 2012,S. 303 ff. IdW S6 vom IdW ES6 vom IdW PS 800 vom IdW Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2008, Band II, 13. Aufl., S. 581 ff. Knief, P., Die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit einer GmbH in der Praxis, in: Reis, Rating- Check für den Mittelstand, Köln 2007, 11/13.1 Knief, P., Reform mit besonderer Bedeutung für Steuerberater, Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen(ESUG) tritt zum in Kraft, in: KANZLEIFÜHRUNG PROFESSIONELL, X-2012, S. 1 ff. Knief, P. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in 270b InsO und ihre Aufgaben, in: NZI 2012, in Vorbereitung Mertens, M., Die neue Insolvenzrechtsreform 2012 (ESUG), HDS-Verlag 2012, ISBN 13: Im Übrigen empfehle ich, im Internet zu googeln nach den Stichworten ESUG ESUG Seminare 270B InsO Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 15

16 Die Reformliteratur ist z.t. nicht auf dem letzten Stand; das Gesetz wurde in 12/2011 verkündet, trat zum in Kraft, wir schreiben heute den Für Ihre Anmerkungen: Prof. Dr. Knief, Köln Workshop Seite 16

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen FRTG GROUP ESUG Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen Inhalt 1. Einführung 2. Neuerungen bei Eigenverwaltung 3. Vorläufiger Gläubigerausschuss 4. Schutzschirmverfahren 5. Bescheinigung

Mehr

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt!

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Wiederholungsfragen Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Welche Rechtsfolgen kann ein rechtswidriger Eingriff in ein Absonderungsrecht

Mehr

Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO - Gläubigerschutz nach der Insolvenzordnung

Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO - Gläubigerschutz nach der Insolvenzordnung 1. Allgemeines Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO - Gläubigerschutz nach der Insolvenzordnung Das Schutzschirmverfahren ist in 270b InsO geregelt und damit Teil der Regelungen über die Eigenverwaltung

Mehr

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter 5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Sanierung durch Insolvenzplan

Sanierung durch Insolvenzplan Berlin/ Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.v. 24.11.2010 Sanierung durch Insolvenzplan Dr. Florian Stapper Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Steuerrecht A: Allgemeines

Mehr

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen: Betriebswirtschaftliche Unternehmenssteuerung von Frau zu Frau Seminarangebot 2016 Gibt es eine weibliche Betriebswirtschaft? Nein, natürlich nicht! Zahlen sind geschlechtsneutral. Aber: Die Schlüsse,

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Wiederholungsfragen Welche Optionen haben die Gesellschafter, wenn sie feststellen, dass die Gesellschaft restrukturierungsbedürftig ist? Wann ist eine Sanierung aus Sicht der Gläubiger sinnvoll? Was ist

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

comes aktuell Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO

comes aktuell Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO comes aktuell Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Becker, Bernhard / Bieckmann, Bernhard / Martin, Konrad Einleitung Zum 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Mehr

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße

Mehr

Qualität und Sicherheit

Qualität und Sicherheit Der Anwalt Im Insolvenzverfahren übernimmt Ihr Anwalt Qualität und Sicherheit die Insolvenzverwaltung die Erstellung oder Prüfung des Insolvenzplanes die Erstellung der Vergleichsrechnung die Erstellung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

A Überblick... 10. 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10

A Überblick... 10. 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10 Inhaltsverzeichnis A Überblick... 10 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG...10 2 Sonstige Änderungen des Insolvenzrechts...10 2.1 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG)...10 2.2 Gesetz zur Änderung

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr

WEGE AUS DER KRISE... Seite 3. INSOLVENZVERWALTUNG/INSOLVENZPROPHYLAXE.. Seite 4. UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE. Seite 5. INSOVENZVERWALTUNG...

WEGE AUS DER KRISE... Seite 3. INSOLVENZVERWALTUNG/INSOLVENZPROPHYLAXE.. Seite 4. UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE. Seite 5. INSOVENZVERWALTUNG... Inhalt WEGE AUS DER KRISE... Seite 3 INSOLVENZVERWALTUNG/INSOLVENZPROPHYLAXE.. Seite 4 UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE. Seite 5 INSOVENZVERWALTUNG... Seite 6 UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE IM ÜBERBLICK... Seite 7

Mehr

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 ESUG Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 1 ESUG Kritik am bisherigen Insolvenzregime Übersicht / ESUG n Teilweise Intransparenz des gerichtlichen Verfahrens und der Verwalterauswahl

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen Finanzierungsvergleich für Franz Forward-Darlehen erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Rentenstraße 8 Musterstadt www.mustermann.de Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag 2 2 Prämissen

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei Finanzierungsvergleich für Ferdinand Finanzierung und Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Musterstr. 1 Musterstadt www.mustermann.de

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

WIE MACHT MAN EINE INVESTORENPRÄSENTATION?

WIE MACHT MAN EINE INVESTORENPRÄSENTATION? WIE MACHT MAN EINE INVESTORENPRÄSENTATION? Leitfaden für die Erstellung eines Venture Capital Pitchdecks. RAKOO GmbH // München. Berlin Version vom 25. Februar 2013 Warum ein solcher Leitfaden? Wir bekommen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Leitmotiv unserer Tätigkeit ist es stets, die Wertschöpfung bei unseren Mandanten zu erhöhen.

Leitmotiv unserer Tätigkeit ist es stets, die Wertschöpfung bei unseren Mandanten zu erhöhen. Kanzlei Wirtschaftsprüfer Rainer Böhme Die Anforderungen, die den Unternehmen aus sich dynamisch veränderten Märkten erwachsen, verlangen immer speziellere Lösungen. Die Kanzlei Wirtschaftsprüfer Rainer

Mehr

Die Insolvenzrechtsreform (ESUG) Echte Chance zur Sanierung!

Die Insolvenzrechtsreform (ESUG) Echte Chance zur Sanierung! Die Insolvenzrechtsreform (ESUG) Echte Chance zur Sanierung! S e i t e 2 Die Insolvenzrechtsreform (ESUG) Die Insolvenzrechtsreform: Echte Chance zur Sanierung! Die Systematik der Krisenbewältigung in

Mehr

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen www.wpk.de/stellungnahmen/ 12. Oktober 2010 Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Nach dem Schreiben vom 7. September

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Betriebswirtschaftliches Beratungstool für Steuerberater Ziele, Inhalte und Struktur

Betriebswirtschaftliches Beratungstool für Steuerberater Ziele, Inhalte und Struktur Betriebswirtschaftliches Beratungstool für Steuerberater Ziele, Inhalte und Struktur Prof. Dr. Oliver Kruse Im Rahmen der Initiative: Projektträger: Überblick 1. Welche Ziele verfolgt das betriebswirtschaftliche

Mehr

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht.

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Wenn Sie die Teilnehmer kennen, ein paar persönliche Worte... oder Alternativ eine Frage zum aktuellen

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

- Recht aktuell - Kurzinfo Insolvenzrecht

- Recht aktuell - Kurzinfo Insolvenzrecht RECHTSANWÄLTE - Recht aktuell - Kurzinfo Insolvenzrecht Nr. 2 / 25. April 2012 Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Das am 13. Dezember 2011 verkündete

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Informationsblatt Entschuldungsverfahren

Informationsblatt Entschuldungsverfahren 1. Die ersten Schritte auf dem Weg zur Entschuldung 1.1 Das Ordnen der Unterlagen Der erste Schritt für einen dauerhaften Schuldenabbau ist, dass Sie als betroffener Schuldner zunächst Ihre gesamten Unterlagen

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens win wirtschaft information netzwerk Dr. Roland Püschel Oldenburg, 11. Juni 2013 Inhalt Gesetz zur weiteren Erleichterung

Mehr

DAS MANDANTEN I MERKBLATT

DAS MANDANTEN I MERKBLATT Thomas Schelly STEUERBER ATER Stand: 04.2014 DAS MANDANTEN I MERKBLATT Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens Hier müssen insbesondere

Mehr

Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02)

Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Aufgabe 1: Preisdiskriminierung dritten Grades (20 Punkte) Ein innovativer Uni-Absolvent plant,

Mehr

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Michael Pluta. Probleme grenzüberschreitender Insolvenzen. am Beispiel der Märklin-Insolvenz

Michael Pluta. Probleme grenzüberschreitender Insolvenzen. am Beispiel der Märklin-Insolvenz Michael Pluta Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer und Fachanwalt für Insolvenzrecht Geschäftsführer der Pluta Rechtsanwalts GmbH Probleme grenzüberschreitender Insolvenzen am Beispiel der -Insolvenz Vortrag

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen.

Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen. businessworkshop.de Trainings für Designer Kombi-Vorteil: 10% Rabatt bei Buchung beider Seminartage. Zusatztermine aufgrund hoher Nachfrage! Intensiv-Seminare für Gründer in Designberufen. 06. Dezember

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. September 2009. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. September 2009. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 284/08 BESCHLUSS vom 17. September 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs. 1 Nr. 5 Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der

Mehr

Das ist Herr Lehmann.

Das ist Herr Lehmann. Das ist Herr Lehmann. 2 dimento.com 2014 Herr Lehmann ist Steuerberater. 3 dimento.com 2014 BWA Er hilft seinen Mandanten bei vielen Sachen. Zum Beispiel bei der Steuererklärung. Quartalsbericht Steuererklärung

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK

SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK SANIERUNG IM INSOLVENZVERFAHREN EIN ÜBERBLICK VERFAHRENSABSCHNITTE In der Regel unterteilt sich ein Insolvenzverfahren in 2 Verfahrensabschnitte, das Eröffnungsverfahren und das eigentliche Insolvenzverfahren.

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 1. Aufgabenblatt zur Vorlesung Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 (Dr. Frank Hoffmann) Lösung von Manuel Jain und Benjamin Bortfeldt Aufgabe 2 Zustandsdiagramme (6 Punkte, wird korrigiert)

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1): Supportanfrage ESN Bitte füllen Sie zu jeder Supportanfrage diese Vorlage aus. Sie helfen uns damit, Ihre Anfrage kompetent und schnell beantworten zu können. Verwenden Sie für jedes einzelne Thema jeweils

Mehr

5.2.18 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen

5.2.18 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen 5.2.18 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 29. Juni 2011. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

P-Konto-Information für Betroffene

P-Konto-Information für Betroffene Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz

Mehr

Executive Summary das Startelement des Businessplanes

Executive Summary das Startelement des Businessplanes - das Startelement des Businessplanes Seite 1 das Startelement des Businessplanes entnommen aus dem Werk: Existenzgründung - Businessplan und Chancen Print: ISBN 978-3-938684-33-7-3.Auflage E-Book: ISBN

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999

Mind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999 Mind Mapping am PC für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement von Isolde Kommer, Helmut Reinke 1. Auflage Hanser München 1999 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 21222 0 schnell

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Gewinnausschüttung der Sparkasse

Gewinnausschüttung der Sparkasse Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

von: Oktay Arslan Kathrin Steiner Tamara Hänggi Marco Schweizer GIB-Liestal Mühlemattstrasse 34 4410 Liestal ATG

von: Oktay Arslan Kathrin Steiner Tamara Hänggi Marco Schweizer GIB-Liestal Mühlemattstrasse 34 4410 Liestal ATG von: Oktay Arslan Kathrin Steiner Tamara Hänggi Marco Schweizer GIB-Liestal Mühlemattstrasse 34 4410 Liestal ATG 20.03.2009 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung S. 3 2. Aufgabestellung S. 3 3. Lösungsansätze

Mehr

Positionsprofil. Steuerfachangestellte (m/w) in der Region Rhein-Main

Positionsprofil. Steuerfachangestellte (m/w) in der Region Rhein-Main 10.07.2013 Inhalt Das Unternehmen Die Funktion Ihr Profil Ihre Chancen Interesse Kontakt Dieses Profil wurde durch die Promerit Personalberatung AG erstellt. Wir bitten Sie, die Informationen vertraulich

Mehr