Übersicht der Funktionen und Entwicklungsmöglichkeiten des wissenschaftlichen Personals 1 an der ETH Zürich
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1 Übersicht der Funktionen und Entwicklungsmöglichkeiten des wissenschaftlichen Personals 1 an der ETH Zürich 1. Einleitung Seite 2 2. Übersichtsschema Seite 3 3. Funktionsumschreibungen und Voraussetzungen Seite 4 4. Formelle Rahmenbedingungen Seite 9 1 Für eine vereinfachte Leseart wird ausschliesslich die männliche Form verwendet Seite 1 von 10
2 1. Einleitung Dieses Konzept stellt die Funktionen und Entwicklungsmöglichkeiten der Wissenschafter an der ETH Zürich vor. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen im ETH-Bereich 2 schafft es Transparenz über die unterschiedlichen Personalkategorien sowie die an sie gestellten Anforderungen. Dieses Konzept ergänzt die formalen Voraussetzungen für die Entwicklungsmöglichkeiten, welche durch das Lohnsystem des ETH-Bereichs (Funktionsraster, Funktionsumschreibungen) vorgegeben sind. Es umschreibt die verwendeten Begrifflichkeiten der wissenschaftlichen Personalkategorien der ETH Zürich. Der Grundsatz, dass wissenschaftlich tätiges Personal befristet angestellt wird, bleibt unverändert. Eine Umwandlung in eine Festanstellung kann nur durch die Schulleitung bewilligt werden. 2. Übersichtsschema Erläuterungen Die Übersicht auf nachfolgender Seite zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten schematisch auf: 2 VO Wiss. Personal RSETHZ 516.1; Personalverordnung ETH-Bereich SR Seite 2 von 10
3 Seite 3 von 10
4 3. Funktionsumschreibungen und Voraussetzungen 3 Doktorand / Wiss. Assistenz I Doktorand - Wissenschafter, die ein Doktorat anstreben Wiss. Assistenz I - Wissenschafter, die kein Doktorat anstreben Hochschulabsolvent ohne Berufserfahrung - Arbeiten an der eigenen Dissertation und am ihr zugrunde liegenden Forschungsprojekt - Mitwirkung im Unterricht, namentlich Übungen, Kolloquien, Praktika und Seminare - Betreuung von Studierenden - Erledigung von infrastrukturellen und administrativen Aufgaben Hochschulabsolvent ohne Berufserfahrung - Mitwirkung im Unterricht, namentlich Übungen, Kolloquien, Praktika und Seminare - Ausführung von Forschungsarbeiten - Betreuung von Studierenden - Erledigung von infrastrukturellen und administrativen Aufgaben Post-Doktorand / Wiss. Assistenz II Post-Doktorand - Wissenschafter nach Diss. - Vorzugsweise von extern angestellt - Verbleibt ca. 2-3 Jahre Wiss. Assistenz II - Wissenschafter Hochschulabsolvent mit Doktorat zusätzlich zu Doktorand - Verantwortlich für kleinere Forschungsprojekte - Vorbereitung und Organisation von Übungen und Praktika - Entwicklung von Methoden und Apparaturen - Einführung neuer Assistenten oder wiss. Mitarbeitende - Erledigung von infrastrukturellen und administrativen Aufgaben Hochschulabsolvent mit Doktorat oder adäquater Berufserfahrung - Mitwirkung im Unterricht, namentlich Übungen, Kolloquien, Praktika und Seminare - Ausführung von Forschungsarbeiten - Betreuung von Studierenden - Erledigung von infrastrukturellen und administrativen Aufgaben 3 Die en und entsprechen der Norm; individuelle Abweichungen sind möglich Seite 4 von 10
5 Oberassistent I - Wissenschafter mit leitenden Aufgaben im Verantwortungsbereich des Vorgesetzten / der vorgesetzten Stelle Wissenschafter mit Doktorat - Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Übungen, Kolloquien, Praktika und Seminaren im Verantwortungsbereich der Vorgesetzten - Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Forschungsprojekten im Verantwortungsbereich der Vorgesetzten - Anleiten von Doktoranden - Übernahme von administrativen und / oder infrastrukturellen Aufgaben - Leitende Aufgaben im Verantwortungsbereich der Vorgesetzten - Lehrtätigkeit in Vertretung der Vorgesetzten oder selbständig im Rahmen einer kleineren Lehrverpflichtung Oberassistent II - Wissenschafter mit leitenden Aufgaben im Verantwortungsbereich des Vorgesetzten / der vorgesetzten Stelle Wissenschafter mit Doktorat Zusätzlich zu Oberassistent I - Anerkannte akademische Ausstrahlung/Anerkennung im nationalen und internationalen Umfeld Wiss. Mitarbeiter I - Wissenschafter Wissenschafter mit Doktorat oder adäquater Berufserfahrung Zusätzlich zu wiss. Assistenz II - Vorbereitung und Organisation von Übungen und Praktika - Entwicklung von Methoden und Apparaturen - Einführung neuer Assistenten oder wiss. Mitarbeitende Seite 5 von 10
6 Wiss. Mitarbeiter II - Wissenschafter oder Projektleiter mit leitenden Aufgaben im Verantwortungsbereich des Vorgesetzten / der vorgesetzten Stelle Wissenschafter mit Doktorat oder adäquater Berufserfahrung Zusätzlich zu wiss. Mitarbeiter I - Anerkennte akademische oder fachliche Ausstrahlung/Anerkennung im nationalen und internationalen Umfeld Leitende wiss. Mitarbeiter I - Wissenschafter oder Projektleiter mit umfassenden leitenden Aufgaben im Verantwortungsbereich des Vorgesetzten / der vorgesetzten Stelle - Unbefristete Anstellung Wissenschafter mit Doktorat oder adäquater Berufserfahrung, siehe Pkt. 4.5 Festanstellungen Zusätzlich zu Ober-Assistent II oder Wiss. Mitarbeiter II - Hohe fachliche, methodische und soziale Qualifikationen in Lehre, Forschung und/oder wissenschaftlicher Dienstleistung Seite 6 von 10
7 Leitende wiss. Mitarbeiter II - Wissenschafter mit Leitung eines sehr anspruchsvollen Aufgabengebietes und/oder eines kleinen Teams von qualifizierten Mitarbeitenden oder - Führung von interdisziplinären, grösseren wissenschaftlichen Projekten oder - Selbständige Entwicklung/Realisierung/Bearbe itung innovativer Produkte und Dienstleistungen - Unbefristete Anstellung Wissenschafter mit Doktorat oder adäquater Berufserfahrung, siehe Pkt. 4.5 Festanstellungen - Wissenschaftlich ausgewiesener Experte - Hohe Praxis- und Umsetzungskenntnisse - Akquisition von Drittmitteln - Ev. Lehrauftrag - Berufung in nationale oder internationale Fachgremien/Forschungskooperationen - Einladungen zu wissenschaftlichen Symposien - Publikationen in Fachzeitschriften - Erarbeitung von Lösungen für komplexe Problemstellungen im Rahmen übergeordneter, grösserer Forschungsprojekten - Erstellen von Expertengutachten Senior Scientist I - Wissenschafter mit Leitung eines Lehr- und Forschungsgebiet oder - Leitung einer Forschungsgruppe - Verleihung eines Titularprofessorentitels - unbefristete Anstellung Wissenschafter mit Doktorat siehe Pkt. 4.5 Festanstellungen - Erbringung von national und international anerkannten akademischen Leistungen - Leiter/in eines abgeschlossenen Lehr- und Forschungsgebietes oder - Leiter/in einer grösseren Forschungsgruppe mit entsprechender Führungsverantwortung für mehre qualifizierte Wissenschafter - Selbständige Akquisition von Drittmitteln - Lehrauftrag - Auftritt an nationalen und internationalen Fachtagungen als Referent mit eigenständigem Fachgebiet - Umfassende Publikationsliste; Publikationen in renommierten Fachzeitschriften - Eventuell teilweise Stellvertretung des vorgesetzten Professors und/oder aktive Mitwirkung bei der Leitung des Institutes - Hervorragender wissenschaftlicher Ruf - Ausgezeichnete fachliche und methodische Qualifikationen Seite 7 von 10
8 Senior Scientist II - International anerkannter Wissenschafter, welcher gemäss internationalem Massstab für eine Professur in Frage kommt - Verleihung eines Titularprofessorentitels - Unbefristete Anstellung Wissenschafter mit Doktorat siehe Pkt. 4.5 Festanstellungen - Leiter eines eigenen und zentralen Lehr- und Forschungsgebietes, das einen hohen Stellenwert einnimmt und nicht von einem ord./a.ord. Professor abgedeckt wird - Akquisition von Forschungsmitteln - Aktive und mitbestimmende Beteiligung an der Weiterentwicklung der Lehr- und Forschungspolitik des Institutes - Fach- und Führungsverantwortung für ein umfassendes, international ausgerichtetes Forschungsprogramm - Selbständige Akquisition von Drittmitteln - Lehrtätigkeit (Vorlesungen, Übungen, Praktika) sowie abschliessende Begleitung von Semester- und Diplomarbeiten sowie Leitung/Begleitung von Doktoratsarbeiten - Leitung von Nachdiplomkursen und studien - Weitreichende Zusammenarbeit mit angesehenen akademischen Institutionen und Industripartnern auf hohem Niveau - Internationaler Ruf mit entsprechender Kommissionsund Gutachtertätigkeit; Einladungen als Gastprofessor/in an andere Hochschulen - Mitarbeit in international hochstehenden Kommissionen und Gremien - Stellvertretung für ord./a.ord. Professor, bzw. stellvertretender Vorsteher eines Institutes - Verantwortung für definierte strukturelle und/oder organisatorische Aufgaben innerhalb des Institutes - Mitglied der Institutsleitung Seite 8 von 10
9 4. Formelle Rahmenbedingungen Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen gelten die nachfolgenden formellen Rahmenbedingungen. 4.1 Lohn Doktoranden und Post-Doktoranden sowie Wiss. Assistenz I und II werden nach fixen Ansätzen, welche von der Schulleitung festgelegt werden, entschädigt. Diese Ansätze gelten jeweils ab Eintritt während 12 Monaten. Alle anderen Kategorien werden gemäss den Bestimmungen des ETH-Lohnsystems aufgrund der jährlichen Leistungsbeurteilung entlöhnt. 4.2 Zuordnung der Funktion Sämtliche Anstellungen werden im Rahmen des Lohnsystems ETH Zürich vorgenommen. Die Zuordnungen erfolgen gemäss den Kategorien im Funktionsraster und den Funktionsumschrei-bungen sowie den damit verbundenen. Für Zuordnungen innerhalb der Funktionsstufen 6-12 zeichnet die Personalabteilung und für die Funktionsstufe 13 die Schulleitung verantwortlich. 4.3 Wechsel der Funktion Für einen Funktionsstufenwechsel muss die Übernahme einer effektiv neuen Funktion mit geändertem Aufgabenkreis vorliegen. Die VO wiss. Personal regelt die Detailbestimmungen hinsichtlich Funktionsstufenwechsel. Der Funktionsstufenwechsel vom Senior Scientist I zum Senior Scientist II erfolgt auf Antrag des Departements durch die Schulleitung. 4.4 Anstellungsdauer Die Kategorie der Doktoranden und Post-Doktoranden sowie die Wiss. Assistenz I und II dürfen insgesamt maximal 6 Jahre befristet angestellt werden. Um eine weitere Entwicklung zu Oberassistenten I und II zu begründen, müssen Vorgesetzte und der betreffende Mitarbeiter eine entsprechende Stellenbeschreibung an die Human Resources vor Ende der Befristungszeit einreichen. Seite 9 von 10
10 4.5 Festanstellungen Die ETH Zürich legt grossen Wert auf das Prinzip der rotierenden Stellenbesetzungen im Wissenschaftsbereich, das es ermöglicht, jungen, motivierten Wissenschaftern ein Sprungbrett für eine erfolgreiche Karriere zu bieten und es gleichzeitig erlaubt, im immer rascher sich verändernden Lehr- und Forschungsbetrieb flexibel zu agieren. Die unbefristete Anstellung von Wissenschaftern ist in diesem Kontext ein wichtiges Element der Personalpolitik unserer Institution; die Kompetenz zur Festanstellung liegt denn auch bei der Schulleitung. Aus dem Gesuch müssen die fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen in Lehre, Forschung und wissenschaftlicher Dienstleistung des Kandidaten hervorgehen. Neben detaillierten Curriculum vitae, der Publikationsliste und der Auflistung der heute wahrgenommenen Aufgaben in Lehre und Forschung sollte es auch Angaben über die personelle Struktur der Professur/des Institutes und über die weitere Karriereentwicklung der vorgeschlagenen Person enthalten. Die Schulleitung entscheidet nur über Gesuche, die in der jeweiligen Departementsleitung diskutiert und gutgeheissen worden sind. Die Gesuche müssen von den Departementsvorstehern eingereicht werden. Die Anträge werden auf Grund folgender Kriterien beurteilt: - Fachliche Qualifikation des Kandidaten - Erfahrungen des Kandidaten (Auslandaufenthalte / Privatwirtschaft etc.) - Spezialisierung und Zukunft des Kandidaten - Entwicklung / Zukunft der Fachrichtung - Anzahl der festangestellten wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Institut - Alter des vorgesetzten Professors Gesuche um Festanstellung werden zweimal pro Jahr an den Sitzungen der Schulleitung behandelt. Eingabetermine sind jeweils der 1. März und der 1. September. Seite 10 von 10
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