(Name, Firma, Anschrift) Auftraggeber - (nachstehend AG genannt) Prof. Dr. - Projektleiter/in -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "(Name, Firma, Anschrift) Auftraggeber - (nachstehend AG genannt) Prof. Dr. - Projektleiter/in -"

Transkript

1 Forschungsauftrag der (Name, Firma, Anschrift) Auftraggeber - (nachstehend AG genannt) an die Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch den Präsidenten, Unter den Linden 6, Berlin, - Auftragnehmerin - (nachstehend Universität genannt) für den/die an der Fakultät im Institut für das Fachgebiet Prof. Dr. vertretende/n - Projektleiter/in - Präambel: (grundsätzliche Absichten und Zielstellungen) 1. Aufgabenstellung (1) Die Universität übernimmt unter der Kurzbezeichnung die in der Anlage (Forschungsplan) näher beschriebenen Forschungsarbeiten. 2. Fristen/Termine (1) Die Laufzeit des Vorhabens erstreckt sich vom... bis zum....

2 Seite 2 eines Forschungsauftrages (2) Die Leistungs- und Berichtsübergabe an den AG erfolgt bis zum.... Sie ist durch den AG binnen zwei Wochen nach Übergabe zu protokollieren. Danach gelten die Arbeiten als erfüllt. 3. Ansprechpartner/Voraussetzungen (1) Für die fachliche Durchführung seitens der Universität ist zuständig: (2) Der Projektbegleiter des AG ist: Der vom AG bestellte Projektbegleiter für das Gesamtvorhaben ist berechtigt, nach Voranmeldung und während der üblichen Arbeitszeit den Fortgang der vereinbarten Arbeiten bei der Universität zu beobachten, alle hierfür notwendigen Unterlagen einzusehen und die Einhaltung der technischen Vorschriften zu überwachen. (3) Für die Durchführung der Forschungsarbeiten stellt der AG der Universität die in der Anlage im Einzelnen aufgeführten Geräte, Materialien u.ä. zur Verfügung. Die Universität bzw. der Projektleiter bringen die im Forschungsplan im Einzelnen beschriebenen vorvertraglichen Kenntnisse in die Arbeiten ein. 4. Vergütung (1) Die Universität erhält für die Durchführung des Forschungsprojektes einschließlich des Materials und der Benutzung aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Einrichtungen eine Vergütung in Höhe von... (in Buchstaben:... Euro) zusätzlich jeweils gültiger Umsatzsteuer. (2) Dieser Betrag ist nach Rechnungsstellung wie folgt zur Zahlung fällig: Euro... bis zum Euro... bis zum Euro... bis zum Euro... als Schlusszahlung (entsprechend anzupassen) (3) Erkennt die Universität, dass sich die Voraussetzungen für den Zahlungsplan geändert haben, so wird sie dies dem AG unverzüglich mitteilen. Der AG wird dann versuchen, den Zahlungsplan anzupassen. (4) Für den Fall des Zahlungsverzuges ist die AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Ersatz des sonst nachweisbaren Verzugsschadens vom AG zu fordern. 5. Leistungsänderungen (1) Während der Laufzeit des Vertrages können beide Vertragspartner schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Im Falle eines Änderungsvorschlages des AG wird die Universität unverzüglich - spätestens jedoch nach 30 Tagen - mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag hat. Im Falle eines Änderungsvorschlages der Universität hat der AG unverzüglich - spätestens jedoch nach 30 Tagen - mitzuteilen, ob er der Änderung zustimmt.

3 Seite 3 eines Forschungsauftrages (2) Solange die Zustimmung des AG nicht vorliegt, setzt die Universität die Arbeiten nach dem vor der vorgeschlagenen Leistungsänderung geltenden Vertrag fort. (3) Sind mit einer Leistungsänderung Abweichungen vom Vertrag, Mehraufwendungen für die Universität oder eine andere Ressourcennutzung verbunden, so bedarf es einer Änderung des Vertrages i.s.d. 15 Abs Geheimhaltung, Publikationsfreiheit und Meldepflicht (1) Die Vertragspartner werden alle ihnen aufgrund dieser Vereinbarung bzw. bei der Durchführung des Vorhabens bekannt werdenden Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen sowie Geschäftsvorgänge aus dem Bereich des anderen Vertragspartners auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus vertraulich behandeln und nicht ohne Absprache Dritten zugänglich machen, soweit nicht die Voraussetzungen zur Veröffentlichung gem. Abs. 3 oder 4 gegeben sind. (2) Diese Geheimhaltungsverpflichtung findet ferner keine Anwendung auf Informationen, die (1) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz des offenbarenden Vertragspartners waren, oder (2) die zur Zeit der Offenlegung der Öffentlichkeit bekannt sind oder ohne eine Vertragsverletzung dem offenbarenden Vertragpartner öffentlich bekannt werden, oder (3) die der offenbarende Vertragspartner von einem Dritten, der dem anderen Vertragspartner gegenüber nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist, rechtmäßig erwirbt. Informationen sind nicht bereits als öffentlich anzusehen, wenn Teile dieser Informationen in allgemein zugänglichen Veröffentlichungen enthalten sind oder wenn einzelne Aspekte der Informationen der Öffentlichkeit bekannt sind oder werden. (3) Der AG erkennt an, dass die Universität Forschungsergebnisse veröffentlichen muss und wird diesem Interesse Rechnung tragen. Allerdings verpflichten sich der Projektleiter und die Universität gegenüber dem AG, Forschungsergebnisse nicht ohne schriftliche Zustimmung des AG zu veröffentlichen oder anderweitig Dritten auch im Vorverfahren einer Veröffentlichung zu offenbaren, so lange die Forschungsergebnisse der Geheimhaltungspflicht gemäß Abs. 1 unterliegen. Sie werden dem AG das Manuskript, das zum Druck oder zur mündlichen Veröffentlichung vorgesehen ist (im Folgenden: die Veröffentlichung) mindestens 60 Tage vor der Weitergabe des Manuskriptes an Dritte oder dem Vortrag zur Prüfung vorlegen. Wenn der AG binnen 45 Tagen nach Eingang des Manuskriptes mitteilt, dass die Veröffentlichung Geheimhaltungsinteressen berührt, werden die Universität und der Projektleiter dafür Sorge tragen, dass die Veröffentlichung unterbleibt oder die aus Sicht des AG geheimhaltungsbedürftigen Informationen gestrichen werden. Äußert sich der AG innerhalb der 45 Tage nicht, so gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung als erteilt. Bei einer geplanten Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, die aus Sicht des AG schutzrechtsfähig sind, wird der AG die Zustimmung nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten ab Einreichung der Schutzrechtsanmeldung nicht mehr verweigern. (4) Darüber hinaus bleibt es der Universität unbenommen, Thema und Abstract sowie Partner und Laufzeit des Vertrages im Rahmen der ihr gesetzlich obliegenden Öffentlichkeitsarbeit zu veröffentlichen. Diese Informationen enthalten keine Hinweise auf vertragsgegenständlich erzielte Ergebnisse. (5) Der Projektleiter verpflichtet sich gegenüber dem AG, der Universität alle Diensterfindungen nach 5 ArbnEG zu melden und die jeweiligen Erfinderanteile zu benennen. Der Projektleiter verzichtet in Bezug auf alle Forschungsergebnisse gegenüber dem AG auf die Geltendmachung seines negativen Publikationsrechtes aus 42 Nr. 2 ArbnEG.

4 Seite 4 eines Forschungsauftrages 7. Regeln zu Erfindungen, Schutzrechten und Know-how (1) Altschutzrechte 1. Jeder Vertragspartner bleibt Inhaber/in der von ihm/ihr vor Beginn des Forschungsprojekts gemachten Erfindungen und der darauf angemeldeten oder erteilten Schutzrechte (im Folgenden: Altschutzrechte). 2. Der Projektleiter wird den AG vor Beginn und fortlaufend während des Forschungsprojektes nach bestem Wissen und Gewissen über das Bestehen ihm oder der Universität gehörenden Altschutzrechte informieren, soweit sie voraussichtlich für die Nutzung von Arbeitsergebnissen, die bei der Durchführung des Forschungsprojekts entstehen und sich auf die im Forschungsplan enthaltene Aufgabenstellung beziehen (im Folgenden: Forschungsergebnisse), erforderlich sind. Er teilt dem AG ferner nach bestem Wissen und Gewissen mit, inwieweit Dritte an solchen Altschutzrechten nutzungsberechtigt sind und inwieweit der jeweilige Schutzrechtsinhaber in der Nutzung dieser Altschutzrechte beschränkt ist. Sollte eine derartige Beschränkung dazu führen, dass die Forschungsergebnisse vom AG nicht genutzt werden können und lässt sich das Recht zur Nutzung nicht durch eine Änderung des Forschungsplanes erreichen, steht dem AG ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. 14 zu. 3. Soweit Altschutzrechte gleich, ob sie nach Ziff. 2. mitgeteilt wurden oder nicht für die Durchführung des Forschungsprojektes erforderlich sind und keine entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen, räumt der jeweilige Vertragspartner dem jeweils anderen Vertragspartner hieran ein auf die Dauer und die Zwecke des Forschungsprojektes begrenztes, unentgeltliches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. 4. Soweit und sobald nach Ziff. 2 mitgeteilte Altschutzrechte für die Verwertung der Forschungsergebnisse erforderlich sind und keine entgegenstehenden Rechte Dritter bestehen, räumt die Universität bzw. der Projektleiter dem AG an diesen Rechten eine nichtausschließliche Lizenz zu marktüblichen Bedingungen ein. Soweit derartige Altschutzrechte der Verwertungsgesellschaft der Universität zustehen, wird die Universität dafür sorgen, dass dem AG eine entsprechende Lizenz eingeräumt wird. 5. Ziff. 4. gilt sinngemäß für Altschutzrechte, die nach Ziff. 2. nicht mitgeteilt wurden, es sei denn, die Universität ist zum Zeitpunkt der Anfrage des AG nach einer Lizenz an derartigen Altschutzrechten bereits in aussichtsreichen Verhandlungen über eine Verwertung begriffen. 6. Ziff. 1 bis 5 gelten entsprechend für das von jedem Vertragspartner vor Beginn des Forschungsprojekts erarbeitete Know-how sowie für bestehende Urheberrechte bzw. urheberrechtliche Nutzungsrechte. (2) Forschungsergebnisse 1. Ungeachtet der Regelung in 9 über die Anmeldung von Schutzrechten stehen sämtliche materiellen Rechte an den Forschungsergebnissen ausschließlich dem AG zu. Mit Vertragsschluss übertragen die Universität und der Projektleiter an den AG im Voraus sämtliche Rechte an den künftig entstehenden Forschungsergebnissen; für den Projektleiter gilt diese Übertragung im Hinblick auf nicht schutzrechtsfähige Forschungsergebnisse, freie Erfindungen und, bezogen auf den Zeitpunkt des Freiwerdens, für etwa frei werdende Erfindungen. Diese Übertragung steht unter der auflösenden Bedingung, dass der AG seinen finanziellen Verpflichtungen nach 4 für die Vertragssumme nachkommt.

5 Seite 5 eines Forschungsauftrages 2. Zur Sicherstellung dieser umfassenden Rechtsübertragung nach Ziff. 1 verpflichtet sich der Projektleiter, Beschäftigte der Universität, die dem Anwendungsbereich des 42 Nr. 2 ArbnEG unterfallen, in das Forschungsprojekt erst dann einzubeziehen, wenn sie seine Pflichten aus diesem Vertrag mit übernommen haben. Die Namen der für die Durchführung des Forschungsprojekts vorgesehenen Beschäftigten der Universität, die Lehr- und Forschungstätigkeit i.s.d. 42 ArbnEG ausüben, sind aufgelistet. Die Liste ist als Anlage beigefügt. Der Projektleiter versichert, dass diese Beschäftigten der Universität eine Erklärung, abgegeben haben, in der sie soweit anwendbar - die gleichen Rechte und Pflichten übernommen haben wie der Projektleiter im Rahmen dieses Vertrages. Der Projektleiter wird ferner dafür Sorge tragen, dass andere an dem Forschungsprojekt Beteiligte (z.b. Diplomanden, Doktoranden, Studierende), die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität stehen, erst dann an dem Forschungsprojekt zu beteiligen, wenn sie die Verpflichtungen des Projektleiters aus diesem Vertrag sinngemäß übernommen haben und die unmittelbare Übertragung aller Rechte an ihren Forschungsergebnissen auf den AG sichergestellt haben. Die Universität steht für diese Verpflichtungen des Projektleiters ein. 3. Der Universität und dem Projektleiter stehen ein nichtausschließliches, nichtübertragbares Recht zur Nutzung der Forschungsergebnisse für die Forschungs- und Lehrtätigkeit zu. Unberührt hiervon bleiben die vertraglichen Regelungen zur Geheimhaltung der Forschungsergebnisse. Ferner dürfen die Forschungsergebnisse im Rahmen der Forschung für oder mit Dritten nur nach schriftlicher Zustimmung des AG verwendet werden, die aber nicht unbillig verweigert werden darf. Ausgenommen hiervon sind Altschutzrechte, vor Vertragsabschluss vorliegendes Know-how oder nicht der Geheimhaltung unterliegende Gegenstände. (3) Urheberrechte An auf die Forschungsergebnisse bezogenen Urheberrechten erhält der AG unentgeltlich ein ausschließliches, übertragbares, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten. 7 Abs. 2 Ziffer 3 gilt entsprechend. Sofern der AG urheberrechtlich geschützte Werke oder Gegenstände verwandter Schutzrechte gewerblich nutzt, vergütet er die Urheber angemessen i.s.d. 32 UrhG. (4) Ergebnisse außerhalb des Forschungsplanes Ergebnisse, die bei der Durchführung des Forschungsplanes entstehen, sich aber nicht auf die im Forschungsplan enthaltene Aufgabenstellung beziehen, stehen dem Vertragspartner zu, der sie erzielt hat. 8. Regeln zur technischen Abwicklung von Schutzrechtsanmeldungen Die Vertragspartner sind bei der Durchführung des Vertrages bestrebt, die Forschungsergebnisse durch Schutzrechte (im Folgenden: Neuschutzrechte) abzusichern. Für die Anmeldung dieser Neuschutzrechte gelten folgende Regeln: (1) Nach Erhalt einer aus Sicht der Universität vollständigen Erfindungsmeldung wird die Universität den AG unverzüglich von dem Inhalt der Erfindungsmeldung in Kenntnis setzen. (2) Binnen 45 Tagen nach Eingang der Erfindungsmeldung beim AG wird dieser der Universität schriftlich mitteilen, ob und in welchem Umfang er die Einreichung einer prioritätsbegründenden Erstanmeldung wünscht. Äußert sich der AG innerhalb dieser Frist nicht oder negativ, stehen die materiellen Rechte an der betreffenden Erfindung der Universität zu und werden vom AG an sie übertragen. Nimmt die Universität in einem solchen Fall die Erfindung in Anspruch, gewährt sie dem AG ein nichtausschließliches, weltweites, unwiderrufliches und nichtübertrag-

6 Seite 6 eines Forschungsauftrages bares Nutzungsrecht an der betreffenden Erfindung und den daraus resultierenden Schutzrechten. Andernfalls gewährt der Projektleiter dem AG ein solches Nutzungsrecht. (3) Wenn der AG eine prioritätsbegründende Erstanmeldung wünscht, wird die Universität die Erfindung entsprechend unbeschränkt in Anspruch nehmen. Daraufhin wird die Universität die prioritätsbegründende Erstanmeldung unverzüglich im Namen der Universität und des AG vornehmen ( 9). Die Universität verpflichtet sich, einen von dem AG in der Mitteilung gemäß Abs. 2 Satz 1 zu benennenden Rechts- oder Patentanwalt mit dieser Anmeldung zu beauftragen. Hat der AG in der Mitteilung gemäß 8 Abs. 2 Satz 1 keinen Rechts- oder Patentanwalt benannt, wählt die Universität einen Rechts- oder Patentanwalt aus. Über den Inhalt der Anmeldung entscheidet der AG. Sollten beide Parteien zu der Auffassung kommen, dass die prioritätsbegründende Erstanmeldung durch einen vom AG beauftragten Rechts- oder Patentanwalt durchgeführt werden soll, werden die Parteien dies vorab schriftlich vereinbaren. (4) Die Vertragspartner sind verpflichtet, den berechtigten Vertragspartner bei der Erwirkung von Neuschutzrechten zu unterstützen, insbesondere alle erforderlichen Erklärungen zeitgerecht und sachlich richtig abzugeben. Die Vertragspartner werden im übrigen alles unterlassen, was für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Neuschutzrechten schädlich sein könnte. (5) Die Universität hat das Recht, Dritte statt ihrer mit der Abwicklung der Anmeldung zu betrauen und diesen daher, soweit erforderlich, Informationen, die ihr im Rahmen dieses Vertrages zugänglich sind, zu offenbaren, sofern sich diese vor Übermittlung der Informationen gegenüber der Universität zur Geheimhaltung entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet haben. 9. Anmelderstellung; Treuhandverhältnis (1) Anmelder der prioritätsbegründenden Erstanmeldung sind die Universität und der AG gemeinsam, es sei denn, die Universität verzichtet hierauf bis zur Äußerung des AG nach 8 Abs. 2 schriftlich gegenüber dem AG. Die prioritätsbegründende Erstanmeldung ist in der Regel eine deutsche oder europäische Schutzrechtsanmeldung. (2) Die Universität hat die Anmelderstellung lediglich als Treuhänder für den AG inne. Im Innenverhältnis steht das Recht auf das Neuschutzrecht ausschließlich dem AG zu. Die Universität wird daher Weisungen des AG hinsichtlich der Ausübung der Rechte aus der Anmeldung und der Rechte aus dem erteilten Neuschutzrecht befolgen. (3) Nach Ablauf von 18 Monaten ab dem Anmeldetag wird die Universität dem AG unverzüglich ihren Anteil an der Anmeldung oder, sofern das betreffende Neuschutzrecht bereits erteilt ist, an dem Neuschutzrecht übertragen und wird dazu alle notwendigen Erklärungen abgeben. 10. Auslandsanmeldungen, Schutzrechtsaufgabe in einzelnen Ländern (1) Der AG nimmt die Auslandsanmeldungen im eigenen Namen vor. Er entscheidet nach eigenem Ermessen, für welche Länder er Auslandsanmeldungen durchführt. (2) Der AG ist jederzeit frei, Neuschutzrechte ganz oder in einzelnen Ländern aufzugeben oder das Anmeldeverfahren im Ausland nicht weiter zu verfolgen. 11. Kosten der Schutzrechte Die mit der Anmeldung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung verbundenen Kosten der Neuschutzrechte trägt der AG, es sei denn, dieser hat sein materielles Recht an diesen gemäß 8 Abs. 2 auf die Universität übertragen.

7 Seite 7 eines Forschungsauftrages 12. Vergütung von Erfindungen (1) Der AG zahlt an die Universität 45 Tage nach der Erstanmeldung von Neuschutzrechten, spätestens aber 6 Monate nach Mitteilung des AG nach 8 Abs. 2 Satz 1 einen Betrag von 2.500,00 Euro. (2) Nutzt der Industriepartner die Neuschutzrechte kommerziell, hat die Hochschule pro Schutzrechtsfamilie Anspruch auf eine angemessene Vergütung, deren Art, Höhe und Dauer die Vertragspartner zu gegebener Zeit in gegenseitigem Einvernehmen festlegen werden. (3) Für die einfachen Rechte nach 8 Abs. 2 zahlt der AG an die Universität eine Vergütung, über deren Höhe sich die Parteien zu gegebener Zeit einigen. (4) Die Universität steht dafür ein, dass sie sämtliche an den Forschungsergebnissen beteiligten Erfinder, die bei ihr beschäftigt sind oder in einem sonstigen Vertragsverhältnis zu ihr stehen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vergütet. 13. Haftung (1) Die Universität wird die vereinbarten Forschungsarbeiten mit der bei ihr üblichen Sorgfalt, nach besten Kräften mit qualifiziertem Personal und unter Zugrundelegung des von ihr erarbeiteten bzw. ihr bei Ausführung bekanntem Stand von Wissenschaft und Technik durchführen. Eine Gewähr wird nicht übernommen. (2) Für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche aus diesem Vertrag haftet die Universität nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung wegen Leistungsstörungen auf die Höhe des an die Universität zu zahlenden Kostenbeitrages begrenzt. Die Haftung für Produktionsausfall/Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist außer im Falle vorsätzlichen Verhaltens ausgeschlossen. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (3) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Beamte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (4) Der AG stellt die Universität von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Schadensursache ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. 14. Kündigung (1) Die Vertragspartner können den Vertrag nur aus wichtigem Grund durch eingeschriebenen Brief ganz oder teilweise kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist u.a. möglich bei: einer wesentlichen Veränderung personeller oder materieller Ressourcen der Universität; einer unvorhergesehenen wesentlichen Kostenerhöhung, die die Vertragspartner nicht einvernehmlich tragen; im Falle des 7 Abs. 1 Ziffer 2. (2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund hat schriftlich binnen zwei Wochen nach Kenntnis von dem Bestehen des Kündigungsgrundes zu erfolgen. (3) Im Falle einer Kündigung ist das erreichte Forschungsergebnis unverzüglich an den AG abzuliefern. Die Universität wird sich bemühen, ein verwertbares Teilergebnis vorzulegen. Die vorhabensbezogenen Ausgaben einschließlich etwa bestehender Ausgabeverpflichtungen sind abzurechnen und vom AG zu erstatten.

8 Seite 8 eines Forschungsauftrages 15. Vertragsänderungen und -ergänzungen (1) Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages, gleichgültig aus welchen Gründen, unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, solche unwirksamen Bestimmungen und eventuell sich zeigende Lücken der vertraglichen Absprache durch neue wirksame Verpflichtungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. 16. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. 17. Sonstiges Anlagen: - Forschungsplan - Liste Hochschulangehörige gem. 7 Abs. 2 Ziffer 2 - Ggf. Geräteliste gem. 3 Abs. 3 Auftragnehmerin Berlin, den Für die rechtliche Verbindlichkeit und administrative Abwicklung Berlin, den für die Projektleitung Servicezentrum Forschung Projektleiter/in Auftraggeber/in... Datum, Unterschrift

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Mustervertrag. Zwischen. Betrieb/Fa... vertreten durch... Adresse... und der

Mustervertrag. Zwischen. Betrieb/Fa... vertreten durch... Adresse... und der Mustervertrag Zwischen Betrieb/Fa.... vertreten durch... Adresse... - nachfolgend Auftraggeber genannt - und der Technischen Universität München, vertreten durch ihren Präsidenten, Arcisstraße 21, 80333

Mehr

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG Christoph Wiktor Schureck LL.M. (IP Law) Fraunhofer-Zentrale München Abteilung: Patente und Lizenzen Gesetzlichen Grundlagen der Gemeinschaftserfindung nach

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen zwischen Ingenieurbüro Akazienweg 12 75038 Oberderdingen nachstehend AN genannt und dem Auftraggeber (Unternehmen) nachstehend AG genannt Vorbemerkung AN führt

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

V e r t r a g (Auftrag)

V e r t r a g (Auftrag) V e r t r a g (Auftrag) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung - Auftraggeber (AG) - u n d - Auftragnehmer (AN) - schließen unter dem Kennzeichen

Mehr

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Dipl.-Ing. (Univ.) Günther Wittmann Patentanwalt European Patent Attorney 26. März 2014 Übersicht Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Anwendungsbereich Verfahren im

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Worte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Prepared by: Brenton Withers, Freiberuflicher Übersetzer 21. Oktober 2014 Word-Transfer 1 Geltungsbereich 1 - Für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

Mehr

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg 1. Anmeldung Wir bitten, die Anmeldung mittels des vorgesehenen

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Kauf- und Übernahmevertrag

Kauf- und Übernahmevertrag Hinweis: Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Übergabevertrag werden erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen berührt. Hierzu ist unbedingt eine Einzelberatung notwendig! Kauf- und Übernahmevertrag

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung und Softwareerstellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung und Softwareerstellung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung und Softwareerstellung der Firma winformation Informationstechnologie, Stephan Mechler (im Folgenden winformation genannt) 1. Geltung Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit

Mehr

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

hochgenau temperieren Wartungsvertrag hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN

VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN VERTRAG PARTIARISCHES DARLEHEN zwischen Tel.: Mobil: E-Mail: - im folgenden Darlehensgeber genannt - und XiLLeR GmbH Deutschherrnstrasse 47a 90429 Nürnberg Tel.: 0911 4801317 Mobil: 0177 8033260 E-Mail:

Mehr

Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet.

Präambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem ... auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet. Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Datenbanküberlassung auf Dauer geschlossen: Präambel

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

Willich, 29.01.2014. Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de. 1 Regelungsgegenstand

Willich, 29.01.2014. Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de. 1 Regelungsgegenstand Willich, 29.01.2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de 1 Regelungsgegenstand (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle die madeinitaly.de betreffenden Rechtsgeschäfte

Mehr

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL)

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL) 1 / 2 Gas- Energiedatenmanagement Stadtwerke Neckargemünd GmbH Julius- Menzer- Straße 5, 69151 Neckargemünd Tel.: 06223 / 9252-0 Fax: 06223 / 9252-25 E-Mail: netznutzung-gas@stadtwerke-neckargemuend.de

Mehr

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur Vertragsbeispiel Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur als ein Beispiel dienen, das nicht allen individuellen Bedürfnissen gerecht werden

Mehr

Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen

Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen 1. Allgemeines (1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein diese Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen maßgeblich. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern

Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern für den deutschen Strommarkt Die nachstehenden Nutzungsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen info@bird-like.com / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Geheimhaltungserklärung

Geheimhaltungserklärung Geheimhaltungserklärung [Die Geheimhaltungserklärung ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Sie ist vor der Teilnahme an einem Missionsworkshop oder einer anderweitig begonnenen Zusammenarbeit

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Präambel Sie planen in Ihrem Unternehmen den zeitlich befristeten Einsatz eines SOAP Clients als Softwareprodukt der stiftung elektro altgeräte register (nachfolgend

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Die stadt wien marketing gmbh, FN 181636m, A-1090 Wien, Kolingasse 11/7, fungiert seit ihrer Gründung im Sommer 1999 als große organisatorische Klammer,

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr