Covered Bond Gesetze 7. Februar 2014

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1 Covered Bond Gesetze 7. Februar 2014 Fixed Income Research News Corner S. 1 Gesetzesmodelle im Überblick S. 3 KSA-Risikogewichtung nach CRR S. 5 Länderübersicht: Australien, Belgien, Dänemark S. 6 Deutschland, Finnland, Frankreich S. 7 Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg S. 8 Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich S. 9 Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Südkorea S. 10 Tschechien, Türkei, Ungarn, United Kingdom, USA S. 11 Ansprechpartner in der NORD/LB S. 12 Hier geht es zum NORD/LB-Research-Portal PROFI News Corner Neues Covered Bond Gesetz in Südkorea Die Südkoreanische Nationalversammlung verabschiedete kurz vor Weihnachten eine Covered Bond Gesetzgebung, die am 15. April 2014 in Kraft treten wird. Die Ratingagentur Fitch begrüßte dies in einem Statement vom 22. Dezember ( Korean Covered Bond Act a Boost to Wider APAC Market ) bereits und sieht den Schritt als positiv für den Covered Bond Markt in der Region Asien-Pazifik an. Laut der Agentur ähnelt die Gesetzgebung denen anderer Jurisdiktionen und die Cover Pool Assets, die auf der Bankbilanz verbleiben, werden über ein Deckungsregister eindeutig abgegrenzt. Dabei sind neben wohnwirtschaftlichen Hypotheken auch hypothekarische Anleihen, Kommunalanleihen sowie Schiffs- und Flugzeugdarlehen als Deckungswerte zulässig. Die Mindestanforderung an die Übersicherung liegt bei 5% und es dürfen bis zu 10% an Ersatzdeckungswerten verwendet werden. Zur Begrenzung der Asset Encumbrance wurde zudem ein Emissionslimit von 8% der gesamten Assets des Emittenten definiert. An Transaktionen über die Korea Housing Finance Corporation (KHFC), die Deckungswerte verschiedener Institute pooled und dann Covered Bonds unter einem speziellen auf das Institut bezogenen Gesetz emittiert, solle nach Ansicht der Agentur zu Diversifikationszwecken jedoch weiterhin festgehalten werden. Fixed Income Research Seite 1 von 14

2 Neuseeländisches Gesetz verabschiedet Richtlinien in Singapur Änderungen in der Türkei Italien plant neue Covered Bond Klasse Am 10. Dezember 2013 erhielt die neuseeländische Covered Bond Gesetzgebung ( Reserve Bank of New Zealand (Covered Bonds) Amendment Bill ) die königliche Zustimmung ( Royal assent ) und trat somit in Kraft. Bisher emittieren die fünf aktiven Emittenten ihre Covered Bonds auf Basis vertraglicher Regelungen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes müssen nun jedoch alle bestehenden Programme bei der neuseeländischen Zentralbank registriert werden. Zur Umsetzung der Gesetzesänderungen wird den Emittenten dabei eine Frist von neun Monaten ab Verabschiedung eingeräumt. In Singapur hat die dortige Finanzaufsicht (Monetary Authority of Singapore; MAS) zum Jahresende Richtlinien zur Emission von Covered Bonds (MAS Notice 648) mit sofortiger Wirkung verabschiedet. Demnach können die Emittenten wahlweise die Assets auf der eigenen Bilanz behalten oder auf ein SPV transferieren, das entweder nur als Garantiegeber fungieren oder selbst als Emittent auftreten kann. Als Deckungswerte sind neben Ersatzdeckungswerten (max. 15%) nur wohnwirtschaftliche Hypotheken zulässig. Eine Ausweitung auf weitere Assetklassen soll Aussagen der MAS zufolge zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. Die Übersicherung muss mindesten 3% betragen und das maximale Emissionsvolumen ist auf 4% der gesamten Assets eines Instituts beschränkt. In der Stellungnahme MAS Update Clarifies Singapore Covered Bond Rules vom 07. Januar begrüßte Fitch diesen Schritt, bemängelte jedoch gleichzeitig, dass in einigen Aspekten wie z.b. der Separierung der Deckungswerte weiterhin Klärungsbedarf besteht. Das Turkish Capital Market Board beschloss nun offiziell die bestehenden Rechstrahmen für die Emission besicherter Anleihen zu vereinen und anzupassen. Neben einer genaueren Definition der Rechte eines Cover Pool Verwalters im Falle eines Defaults werden außerdem die Begrenzungen für die Verwendung von Derivaten aufgehoben sowie neue Stresstests für Währungsund Zinsrisiken eingeführt, bei denen grundsätzlich eine barwertige Übersicherung von mindestens 2% gewährleistet werden muss. Moody s bemängelt dabei jedoch, dass nur ein Zinsschock von 300bp für Cashflows in Türkischer Lira simuliert werde, was insbesondere im Falle eines Fire Sales langläufiger Hypothekendarlehen aufgrund des illiquiden Sekundärmarktes in der Türkei nicht ausreichend sein könnte. Darüber hinaus wird eine Emissionsgrenze von 10% der Bilanzsumme (bzw. 500% des Eigenkapitals für Spezialinstitute) festgelegt, die für Emittenten mit einem Rating von A oder höher verdoppelt werden kann. Des Weiteren verlangt der Neuvorschlag eine jährliche Aktualisierung der Immobilienwerte. Die LTV Grenzen verbleiben bei den aktuellen 75% für wohnwirtschaftliche und 50% für gewerbliche Objekte. In Italien ist derzeit eine Erweiterung der Covered Bond Gesetzgebung in der Diskussion. In einer Gesetzesvorlage war empfohlen worden, eine neue Klasse von besicherten Bankanleihen neben den bisher bestehenden Obbligazioni Bancarie Garantite einzuführen. Diese soll der Vorlage zufolge mit Corporate Bonds, SMEs, Schiffskrediten, Leasing und Factoring-Forderungen sowie ABS, die aus den vorgenannten Assets bestehen, besichert werden können. Dennoch gilt die mangelnde Liquidität sowie die Kreditqualität der andiskutierten Assets als Kritikpunkt. Eine Entscheidung über die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs soll bis zum 21. Februar erfolgen. Fixed Income Research Seite 2 von 14

3 Gesetzesmodelle im Überblick Länder: - Australien - Italien - Kanada - Niederlande - United Kingdom Modell I Covered Bond Emittent ist ein spezialisiertes Emissionsinstitut Zahlung von Zinsen und Kapital Covered Bond Emittent Covered Bond Investor Kauf von Covered-Bonds Kauf der Forderung Garantie SPV Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Der Covered Bond Emittent nutzt eine Zweckgesellschaft (SPV), um die besicherten Vermögenswerte als Sondervermögen zu verwahren. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten ist das Vermögen hierdurch von der Insolvenzmasse separiert. Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäften. Die Assets werden auf die rechtlich separierte Institution übertragen, welche die Zins- und Kapitalrückzahlung garantiert. Länder: - Frankreich - Irland - Norwegen Modell II Covered Bond Emittent ist eine Spezialbank Mutterinstitut Übertragung der deckungsfähigen Forderungen Covered Bond Emittent Erwerb der deckungsfähigen Forderungen Zahlung von Zinsen und Kapital Kauf von Covered Bonds Covered Bond Investor Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Das Mutterinstitut des Covered Bond Emittenten übernimmt die Emission und Abwicklung von deckungsfähigen Forderungen und Covered Bonds. Das begebende Institut ist nur für die Verwahrung der deckungsstockfähigen Forderungen zuständig. Der Emittent erhält den gesetzlichen Status eines Kreditinstitutes, benötigt i.d.r. aber kaum Personal. Ausschlaggebend ist, dass im Falle einer Insolvenz des Mutterinstituts der Emittent nicht betroffen ist. Fixed Income Research Seite 3 von 14

4 Modell III Länder: - Dänemark - Luxemburg - Polen - Ungarn Covered Bond Emittent ist eine Spezialbank Schuldner Zahlung von Zinsen und Kapital Kredit- Gewährung Covered Bond Emittent nicht-deckungsf. non-eligible assets Ford. deckungsfähige Forderungen Zahlung von Zinsen und Kapital Kauf von Covered Bonds Covered Bond Investor Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäften. Die Kreditvergabe ist durch Gesetze für Hypothekendarlehen und öffentliche Kredite beschränkt. Der Emittent erhält den gesetzlichen Status eines Kreditinstituts. Die Emission der Covered Bonds ist hierbei durch spezielle gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt. Entscheidend ist, dass bei dieser gesetzlichen Struktur die besicherten Forderungen im Insolvenzfall von der Insolvenzmasse getrennt sind. Länder mit qualifizierter Covered Bond Lizenz : - Belgien - Deutschland - Finnland - Island - Lettland - Österreich - Russland - Schweden - Slovenien - Türkei Länder ohne qualifizierte Lizenz: - Bulgarien - Griechenland - Litauen - Portugal - Slowakei - Spanien - Tschechien Modell IV Covered Bond Emittent ist eine Universalbank Schuldner Zahlung von Zinsen und Kapital Kredit- Gewährung Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Covered Bond Emittent non-eligible nicht deckungsf. assets Ford. deckungsfähige Forderung Zahlung von Zinsen und Kapital Kauf von Covered Bonds Covered Bond Investor Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäfte. Die deckungstockfähigen Forderungen unterliegen strengen Beleihungskriterien. Die Emission der Covered Bonds ist hierbei durch spezielle gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt. Fixed Income Research Seite 4 von 14

5 KSA-Risikogewichtung nach CRR KSA-Risikogewicht abhängig von Rating durch eine ECAI OGAW-Richtlinie bzw. CRR muss erfüllt sein Die Capital Requirements Regulation (CRR; Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen ), welche am 01. Januar 2014 in Kraft trat, regelt u.a. die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung bei Kreditinstituten in der EU. Mit der Einführung ist die Risikogewichtung eines Covered Bonds im Kreditrisikostandardansatz (KSA) nun direkt abhängig vom Rating einer anerkannten Agentur (ECAI; External Credit Assessment Institution) und nicht wie zuvor von der Einschätzung des jeweiligen Staates. Für eine bevorzugte Behandlung ist dabei die Konformität mit Artikel 52 der OGAW-Richtlinie ( Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ) sowie mit Artikel 129 der CRR ausschlaggebend. Erstere beschreibt u.a., dass das begebende Kreditinstitut seinen Sitz in einem Mitgliedstaat haben muss und einer besonderen Aufsicht unterliegt. Außerdem müssen die Schuldverschreibungen und daraus entstehende Verbindlichkeiten stets durch Vermögenswerte gedeckt sein, die bei Ausfall des Emittenten vorrangig den Gläubigern der Schuldverschreibungen zur Verfügung stehen. In der CRR werden dagegen u.a. Transparenzanforderungen beschrieben und anerkennungsfähige Vermögenswerte genauer definiert. Diese umfassen u.a. öffentliche Forderungen in der EU sowie unter weiteren Voraussetzungen in weiteren Staaten und Darlehen besichert durch Wohnimmobilien (LTV: 80%), Gewerbeimmobilien (LTV: 60% bzw. 70%) oder Schiffspfandrechte (LTV: 60%). Pfandrechte an Flugzeugen sind derzeit nicht CRR-konform, dennoch soll eine Inkludierung bis Ende 2014 geprüft werden. SMEs werden zurzeit nicht berücksichtigt. Mapping CQS und Risikogewichte Credit Quality Step Fitch / S&P Rating Moody s Rating Bevorzugtes KSA Risikogewicht 1 Unbesichertes KSA Risikogewicht 2 1 AAA bis AA- Aaa bis Aa3 10% 20% 2 A+ bis A- A1 bis A3 20% 50% 3 BBB+ bis BBB- Baa1 bis Baa3 20% 50% 4 BB+ bis BB- Ba1 bis Ba3 50% 100% 5 B+ bis B- B1 bis B3 50% 100% 6 CCC+ und schlechter Caa1 und schlechter 100% 150% Quelle: CEBS, CRR, NORD/LB Fixed Income Research 1 Vorausgesetzt Art. 52 OGAW und Art. 129 CRR sind erfüllt und langfristige Bonitätsbeurteilung einer ECAI liegt vor. 2 Vorausgesetzt Restlaufzeit > 3 Monate und langfristige Bonitätsbeurteilung einer ECAI liegt vor. ansonsten Behandlung als unbesichertes Papier Liegen die nötigen Voraussetzungen sowie ein Rating einer anerkannten ECAI vor kann den Covered Bonds ein bevorzugtes Risikogewicht für den KSA zugewiesen werden. Dabei wird in sechs verschiedene Credit Quality Steps (CQS) unterschieden, die sich an dem Rating einer ECAI orientieren (Mapping siehe Tabelle). Die beste Klasse erhält ein Risikogewicht von 10%, während im schlechtesten Falle eine Anrechnung zu 100% erfolgt. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Covered Bond wie eine unbesicherte Anleihe des Emittenten behandelt, was je nach Laufzeit und Rating eine entsprechend höhere Risikogewichtung nach sich zieht. Fixed Income Research Seite 5 von 14

6 Land Australien Belgien Dänemark Bezeichnung Australian Saerligt Daekkede Saerligt Daekkede Belgian Pandbrieven Realkreditobligationer Covered Bonds Obligationer Realkreditobligationer Kurzfassung - - RO SDO SDRO Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Forderungen an KI Hypothekenkredite (bis zu 40% Hypothekenmandate), Öffentliche Forderungen, ABS/MBS (gruppenzugehörig), Öffentliche Forderungen Schiffskredite, Öffentliche Forderungen Eigentümer der Assets SPV Emittent Emittent Emittent Emittent Spezialbankprinzip Nein Nein Ja Nein Ja AU EWR EWR, OECD EWR, OECD EWR, OECD OECD, AU - öffentliche Deckung Entwicklungsbanken EWR, OECD EWR, OECD EWR, OECD Beleihungsgrenze Ferienhäuser: 60% Landwirt.: 70% Privat: 75% / 80% Ferienhäuser: 60% Landwirt.: 60% / 70% / 70% Schiffe: 70% Privat: 75% / 80% Ferienhäuser: 60% Landwirt.: 60% / 70% / 70% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Ja Ja Ja Deckungsregister Ja Ja Ja Ja Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckung Ja Ja Nein Ja Nein Ersatzdeckungsgrenze 15% 15% - 15% - Mindestüberdeckung 3% nominal 5% nominal 8% der RWA (für Hypothekenbanken) 8% der RWA (für Hypothekenbanken) 8% der RWA (für Hypothekenbanken) Asset Encumbrance * Emissionslimit 8% australischer Assets** 8% der Bilanzsumme** ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Nein Ja Ja Ja Ja CRD erfüllt Nein Ja Nein Ja Ja Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 6 von 14

7 Land Deutschland Finnland Frankreich Bezeichnung Öffentliche Pfandbriefe / Kiinteistövakuudelliset Obligations à Hypotheken- / Schiffs- / Obligations Foncières Joukkovelkakirjalainat l Habitat Flugzeugpfandbriefe Kurzfassung Hypfe, Öpfe, Schipfe, Flupfe Caisse de Refinancement de l`habitat - OF OH CRH Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Hypotheken-, Schiffs- und Flugzeugkredite, oder WBG MBS MBS Hypothekenkredite Eigentümer der Assets Kreditinstitut (Verpfändung an d. Emittenten) dung an d. Emittenten) Kreditinstitut (Verpfän- Emittent Emittent Emittent Spezialbankprinzip Nein Nein Ja Ja Ja EWR, CH, US, CA, JP EWR EWR, CH, US, CA, JP, NZ, AU, Entwicklungsbanken, EWR, andere FR andere EWR, EWR, CH, US, CA, JP - öffentliche Deckung Entwicklungsbanken EWR, andere - - Beleihungsgrenze 60% des Beleihungswertes Privat: 70% FGAS Garantie: 100% 80% 80% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Ja Ja Ja Deckungsregister Ja Ja Nein Nein Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja Nein Ersatzdeckung Ja Ja Ja Ja Nein Ersatzdeckungsgrenze 10% Öpfe, 20% Hypfe/Schipfe/Flupfe 20% 15% 15% - Mindestüberdeckung 2% barwertig und nominal 2% barwertig 2% barwertig und nominal 2% nominal 25% barwertig und nominal Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Ja Ja Ja Ja Ja CRD erfüllt Ja (Öpfe/Hypfe/Schipfe) Nein (Flupfe) Ja Ja Nein Ja Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 7 von 14

8 Land Griechenland Irland Italien Kanada Luxemburg Bezeichnung Lettres de Gage Kalimenes Asset Covered Obbligazioni Bancarie Canadian Registered (publiques / mobilières / Omologies Securities Garantite Covered Bonds hypothécaires / mutuelles) Kurzfassung - ACS OBG - LdG Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Schiffskredite, Öffentliche Forderungen, MBS, MBS Öffentliche Forderungen (max. 10%) MBS, Registerforderungen,, Verbundforderungen Eigentümer der Assets Emittent (oder SPV) Emittent SPV SPV Emittent Spezialbankprinzip Nein Ja Nein Nein Ja EWR, US, CA, GR JP, CH, NZ, AU EWR, CH CA EWR, OECD - öffentliche Deckung EWR, OECD, Entwicklungsbanken, EWR, CH CA Beleihungsgrenze andere Privat : 80% Schiffe: 60% EWR, US, CA, JP, CH, NZ, AU, Entwicklungsbanken Privat : 75% Privat : 80% EWR, OECD, Entwicklungsbanken Andere: 60% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Ja Ja Ja Deckungsregister Ja Ja Nein Ja Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckung Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckungsgrenze 15% (max. i.h.d. nom. Übersicherung) 15% 15% 10% 20% Mindestüberdeckung 5,26% barwertig und 3% (PACS, MACS) bzw. Barwertige und 2% barwertig und Vertraglich geregelt nominal 10% (CMACS) barwertig nominale Deckung nominal Asset Encumbrance ab 20% der * Emissionslimit unencumbered Assets ** Cover Pool Limit können zusätzliche - Case-by-case** 4% der Bilanzsumme* - Kapitalanforderungen drohen** Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Ja Ja Ja Nein Ja CRD erfüllt Programmabhängig Ja Ja Nein Programmabhängig Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 8 von 14

9 Land Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Bezeichnung New Zealand Registered Geregistreerde Obligasjoner med Fundierte Bankschuldverschreibungen Covered Bonds Gedekte Obligaties fortrinnsrett Pfandbriefe Kurzfassung - GGO OMF FBS - Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Keine gesetzliche Vorgabe (in Praxis: Hypothekenkredite) Keine gesetzliche Vorgabe (in Praxis: Hypothekenkredite) MBS, Mündelgelder, Eigentümer der Assets SPV SPV Emittent Emittent Emittent Spezialbankprinzip Nein Nein Ja Nein Nein (in Praxis) EU, US, CA, JP, KR, HK, - (in Praxis: NZ) SG, AU, NZ, CH EWR, OECD EWR, CH EWR, CH EU, US, CA, JP, KR, HK, - - öffentliche Deckung SG, AU, NZ, CH EWR, OECD EWR, CH EWR, CH Beleihungsgrenze - (in Praxis: 80% d. Privat: 75% - (max. 80% für Zentralbankfähigkeit) d. Zwangsversteige- Marktwertes bzw. 125% Ferienhäuser: 60% rungswertes) - 60% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Nein Ja Ja Ja Deckungsregister Ja Nein Ja Ja Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckung Nein Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckungsgrenze % 15% 15% Mindestüberdeckung Nominale Deckung Vertraglich geregelt Barwertige Deckung 2% (barwertig: inkl. Kosten; nominal: inkl. 2% nominal Kosten und Zinsen) Asset Encumbrance * Emissionslimit 10% der Bilanzsumme** Case-by-case* ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Nein Ja Ja Ja Ja CRD erfüllt Programmabhängig Nein (in Praxis: ja) Ja Ja Ja Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 9 von 14

10 Land Portugal Schweden Schweiz Spanien Südkorea Bezeichnung Obrigações sobre o Säkerstellda Swiss (Structured) Cédulas Hipotecarias / South Korean Covered Sector Público / Obligationer Covered Bonds Cédulas Territoriales Bonds Obrigações Hipotecárias Kurzfassung OSP, OH SO - CH, CT - Spezialgesetz Ja Ja Nein Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) MBS, Hypothekenkredite Öffentliche Forderungen Hypotheken-, Schiffsund Flugzeugkredite, Öffentliche Forderungen, MBS, Eigentümer der Assets Emittent Emittent SPV Emittent Emittent Spezialbankprinzip Nein Nein Nein Nein Nein EWR EWR CH EWR (CT), EU (CH) KR - öffentliche Deckung EWR EWR - EWR (CT), EU (CH) KR Beleihungsgrenze Privat : 75% Landwirt.: 70% Privat: 70% / 80% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Nein Ja Ja Deckungsregister Ja Ja Nein Ja Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja (CH) / Nein (CT) Ja Ersatzdeckung Ja Ja Ja Ja (CH) / Nein (CT) Ja Ersatzdeckungsgrenze 20% 20% 15% 5% (CH) 10% Mindestüberdeckung - (OSP); 5,26% nominal und barwertig (OH) Barwertige und nominale Deckung Vertraglich geregelt (11% barwertig und nominal) 25% nominal (CH); 43% nominal (CT) 70% 5% barwertig Asset Encumbrance * Emissionslimit % der Bilanzsumme** ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Ja Ja Nein Ja Nein CRD erfüllt Ja Ja Nein Ja Nein Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 10 von 14

11 Land Tschechien Türkei Ungarn United Kingdom USA Bezeichnung Ipotek Teminatli Menkul Hypotecni zastavni list Kiymetler Jelzáloglevél Regulated Covered Bonds US Covered Bonds Kurzfassung - ITMK - RCB - Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Nein Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Hypothekenkredite Öffentliche Forderungen, Schiffskredite,, PPP-Kredite, sozialer Wohnungsbau MBS, Eigentümer der Assets Emittent Emittent Emittent SPV SPV Spezialbankprinzip Nein Nein Ja Nein Nein EWR TR EWR EWR, CH, US, CA, JP, NZ, AU, Kanalinseln, Isle of Man US, andere - öffentliche Deckung EWR - - Beleihungsgrenze 70% Privat: 75% Gewerblich: 50% Privat : 70% Landwirt.: 60% EWR, CH, US, CA, JP, NZ, AU, Kanalinseln, Isle of Man / 70% Schiffe: 60% US, andere Privat : 75% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Ja Nein Nein Deckungsregister Ja Ja Ja Ja Nein Derivate im Deckungsstock Nein Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckung Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckungsgrenze 8% CB Volumen 1Y + 10% 15% 20% 100% CB Volumen < 1Y - Mindestüberdeckung Nominale Deckung, Nominale Deckung 2% barwertig Nominale Deckung 8% nominal Vertraglich geregelt Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit - 10% der Bilanzsumme bzw. 5x EK (Grenzen können ab Emittentenrating von A verdoppelt werden)* - Case-by-case* 4% der Verbindlichkeiten* Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Ja Nein Ja Ja Nein CRD erfüllt Programmabhängig Nein Ja Programmabhängig Nein Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 11 von 14

12 Anhang Ansprechpartner Fixed Income Research Sales Zinsprodukte / Sparkassen, Finanzinstitute Michael Schulz (Leitung) michael.schulz@nordlb.de Fabian Gerlich Public Issuers/Credits/CDS fabian.gerlich@nordlb.de Michaela Hessmert Financials michaela.hessmert@nordlb.de Melanie Kiene Financials melanie.kiene@nordlb.de Matthias Kreie Public Issuers/Credits/CDS matthias.kreie@nordlb.de Matthias Melms Covered Bonds matthias.melms@nordlb.de Tobias Meyer Covered Bonds tobias.meyer@nordlb.de Jannik Prochnow Retail Banking Products jannik.prochnow@nordlb.de Burkhard Sudbrack (Leitung) burkhard.sudbrack@nordlb.de Kai-Ulrich Dörries kai-ulrich.doerries@nordlb.de Frank Drebs frank.drebs@nordlb.de Marc Ehle marc.ehle@nordlb.de Thorsten Ehmke thorsten.ehmke@nordlb.de Christian Grube christian.grube@nordlb.de Stefan Krilcic stefan.krilcic@nordlb.de Lutz Schwiering lutz.schwiering@nordlb.de Sales Zins- und Flowprodukte / Institutionelle Kunden Uwe Tacke (Leitung) uwe.tacke@nordlb.de Julia Bläsig julia.blaesig@nordlb.de Thorsten Bock thorsten.bock@nordlb.de Christian Gorsler christian.gorsler@nordlb.de Uwe Kollster uwe.kollster@nordlb.de Gabriele Schneider gabriele.schneider@nordlb.de Dirk Scholden dirk.scholden@nordlb.de Corporate Sales Syndicate / DCM Thomas Cohrs (Leitung) thomas.cohrs@nordlb.de Axel Hinzmann axel.hinzmann@nordlb.de Thomas Höfermann thomas.hoefermann@nordlb.de Julien Marchand julien.marchand@nordlb.de Andreas Raimchen andreas.raimchen@nordlb.de Udo A. Schacht udo.schacht@nordlb.de Marco da Silva marco.da.silva@nordlb.de Lutz Ulbrich lutz.ulbrich@nordlb.de Trading Financials Frequent Issuers Governments Jumbos / Covered Bonds Structured Products Collateral Mgmt / Repos Fixed Income / Structured Products Sales Europe Sales Schiffe / Flugzeuge Sales Immobilien Sales Strukt. Finanzierung Sales Firmenkunden Corporate Sales FX/MM Patricia Lamas patricia.lamas@nordlb.lu Laurence Payet laurence.payet@nordlb.lu Rene Rindert rene.rindert@nordlb.lu Fixed Income Research Seite 12 von 14

13 Besondere Hinweise Die vorstehende Studie ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE ( NORD/LB ). Die NORD/LB untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese Studie richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Irland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Griechenland, den Niederlanden, Spanien, Italien, Österreich, der Schweiz, Norwegen, Estland, Lettland und Litauen (alle vorgenannten Personen werden nachfolgend als relevante Personen bezeichnet). Die in dieser Studie untersuchten Werte sind nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf diese Studie vertrauen. Insbesondere darf weder diese Studie noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger verteilt werden. Diese Studie und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Studie einen Anreiz für Investitionstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger anerkannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, können wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unserer Analysten dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklungen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre die Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Studie vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Studie in Bezug genommenen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die vorstehenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen und können sich jederzeit ändern, ohne dass dies notwendig angekündigt oder publiziert wird. Eine Garantie für die fortgeltende Richtigkeit der Angaben wird nicht gegeben. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen. Diese Studie stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein Investment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser Studie stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Studie dar. Die in dieser Studie Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet und sollten daher nicht allein aufgrund diese Studie erworben werden. Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Studie sind, sowie für weitere und aktuellere Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren. Jedes in dieser Studie in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-, Index-, Währungs- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen. Die Weitergabe dieser Studie an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Studie ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zulässig. Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchischer, funktioneller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking, für den Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kreditgeschäft verantwortlich sind. Fixed Income Research Seite 13 von 14

14 Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich Diese Studie wird im Vereinigten Königreich durch NORD/LB London Branch verbreitet. NORD/LB untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und für die Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich der Aufsicht durch die Financial Services Authority. Diese Studie stellt Financial Promotion im Sinne der Regelungen der Financial Services Authority dar. Relevante Empfänger im Vereinigten Königreich sollten sich mit jeglicher Anfrage an NORD/LBs London Branch, Investment Banking Department, Telephone: wenden. Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz Diese Studie wurde nicht von der Eidgenössischen Bankenkommission (die am 1. Januar 2009 mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht ( FINMA ) fusioniert wurde) gebilligt. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland Diese Studie wird in Estland durch die NORD/LB verbreitet. Die NORD/LB untersteht der Aufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Empfänger dieser Studie sollte alle maßgeblichen Bedingungen der von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen vor einer eigenen Entscheidung eingehend überprüfen und, soweit erforderlich, eigene dritte Berater hinzuziehen. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland Die in dieser Studie enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen geben die persönliche Ansicht der erstellenden Analysten zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie wieder und sollten vom Empfänger daher nicht zur Grundlage einer möglichen Anlageentscheidung gemacht werden, solange dieser sich nicht von der NORD/LB hat bestätigen lassen, dass die hierin enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen nach wie vor zutreffend und aktuell sind. Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit Interessenkonflikten Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche), funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.b. dem NORD/LB- Research) abgeschottet. Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Aktienpreise haben kann, wird durch die von den Handels-, Geschäfts- und Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführte Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und - beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informationen, die Einfluss auf Aktienpreise haben können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche weitergegeben werden die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflikte bei der Erstellung von Finanzanalysen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflichtet, die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nicht-erlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstellung einer Finanzanalyse, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informationen über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Finanzanalyse von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer Finanzanalyse kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Finanzanalyse bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist. Redaktionsschluss: 07. Februar 2014 Fixed Income Research Seite 14 von 14

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