Finanzierung und Finanzierung einer AG

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1 Finanzierung und Finanzierung einer AG Dieses Skript wurde im Rahmen des Berufskollegs zur Erlangung der Fachhochschulreife (Kolping, Bad Mergentheim) von erstellt. Es darf nur vollständig (mit diesem Deckblatt) ausgedruckt oder anderweitig privat genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig. Es kann keinerlei Haftung für den Inhalt der Arbeit übernommen werden. Gerne darf auf die Homepage hingewiesen werden. Es ist jedoch nicht gestattet, dieses Skript (auch ausschnittsweise) weiterzugeben, zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

2 Finanzierung der AG / Finanzierung allgemein Die Aktiengesellschaft (Grundlagen) Die AG wird durch den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (=Satzung) errichtet. Zunächst ist die Haftung nicht beschränkt (unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch). Erst durch den konstitutiven (rechtserzeugenden) Eintrag im Handelsregister entsteht die AG als juristische Person. Erst ab jetzt gilt die beschränkte Haftung. Das Grundkapital wird von den Aktionären aufgebracht. Sie erhalten dafür Aktien. Der Mindesnennwert je Aktie beträgt 1, höhere Beträge sind auf volle Euro oder als Stückaktie möglich. Das gezeichnete Kapital muss mindestens betragen (=Mindestgrundkapital). Es muss mindestens ¼ der Nennwerte und das volle Agio 1 eingezahlt werden. Aktien sind Wertpapiere, die Anteilsrechte an einer AG verbriefen. Der Nennwert ist der auf der Aktie aufgedruckte Betrag. Der Kurswert ist der Börsenwert der Aktie. Gängig sind sogenannte Inhaberaktien; die durch sie verbrieften Rechte können durch jeden Inhaber geltend gemacht werden. Die Organe der Aktiengesellschaft Die Hauptversammlung (HV) Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre, die ihre Rechte durch Ausübung des Stimmrechts wahrnehmen. Wichtige Aufgaben sind: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Beschlüsse über Grundfragen der AG (Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen usw.) Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Verwendung des Bilanzgewinns Der Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat wird von Hauptversammlung und der Belegschaft (den Mitarbeitern) gewählt. Meist sind die gewählten Personen Vorstände anderer Unternehmen bzw. Banken oder Politiker. Wichtige Aufgaben sind: Bestellung und Überwachung des Vorstandes Abberufung des Vorstandes, wenn wichtige Gründe vorliegen Prüfung des Jahresabschlusses Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, wenn es das Wohl der Gesellschaft verlangt (z. B. bei hohen Verlusten) 1 Agio: Differenz zwischen Ausgabe- und Nennwert

3 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, je nach Größe der AG. Sie haben Wettbewerbsverbot. Wichtige Aufgaben sind: Geschäftsführung und Vertretung (Gesetzlich jeweils gesamt oder nach Satzung) regelmäßige Unterrichtung des Aufsichtsrates über die Geschäftslage Erstellung des Jahresabschlusses Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung (mindestens jährlich) Die Bedeutung der Aktiengesellschaft Die Aktiengesellschaft ist die Unternehmensform für kapitalintensive Großunternehmen. Die Führung kann auf besonders geeignete Personen übertragen werden. Gesamtwirtschaftlich hat die AG den Vorteil, dass sie zu einer breiten Streuung des Eigentums an Produktionsmitteln beitragen kann. Allerdings besteht die Gefahr, dass es über Verflechtungen zu einer Konzentration der wirtschaftlichen Macht kommen kann. Publizitätspflicht (Prüfungs- & Offenlegungspflicht) Die AG muss den Jahresabschluss (Bilanz [ 266 HGB], G&V und Anhang) sowie einen Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates im Bundesanzeiger und Handelsregister veröffentlichen. Der Umfang richtet sich nach der Größe der AG. Der Jahresabschluss wird von einem Wirtschaftsprüfer bis zum des Folgejahres erstellt. Der Lagebericht beschreibt den Geschäftsverlauf und die aktuelle Lage der AG. Er soll auf folgende Punkte eingehen: bedeutende Vorgänge nach dem Bilanzstichtag voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Forschung und Entwicklung Niederlassungen der Gesellschaft Jahresabschluss und Bilanzgewinnverwendung 1. Der Vorstand erstellt den Jahresabschluss und legt diesen bis zum vor. 2. Die Wirtschaftsprüfer erstellen einen Prüfbericht. 3. Die Unterlagen gehen zurück an den Vorstand, der einen Vorschlag zur Gewinnverwendung macht. 4. Alle Unterlagen gehen an den Aufsichtsrat. Wenn dieser nach Überprüfung billigt, sind Jahresabschluss und Bilanzgewinn festgestellt. Die Hauptversammlung ist daran gebunden. 5. Verweigert der Aufsichtsrat die Zustimmung, so stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest. Der Vorstand ruft die Hauptversammlung bis zum ein.

4 Einstellung in die Gewinnrücklagen und Bilanzgewinnverwendung 58 & 150 AktG Jahresüberschuss aus G&V - Verlustvortrag des Vorjahres = Restbetrag 1-5 % in gesetzliche Rücklage = Restbetrag 2-50 % in andere Gewinnrücklagen = Restbetrag 3 + Gewinnvortrag des Vorjahres = Bilanzgewinn - weitere Einstellungen in Gewinnrückl. = Betrag für Dividende (runder B. / Aktie) Rest ist Gewinnvortrag Wenn die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage kleiner als 10 % des gezeichneten Kapitals sind werden 5 % in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Es können dann bis zu 50 % (Satzung) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Die Hauptversammlung kann mit einfacher Mehrheit weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder einen Gewinnvortrag festlegen. Anmerkung: Dividende in = Dividende in % = Bilanzgewinn / Aktienanzahl Bilanzgewinn / gezeichnetes Kapital Gliederungsschema nach dem Gesamtkostenverfahren GKV 275,2 HGB (Ermittlung des Jahresüberschusses) 1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren & Leistungen) 6. Personalaufwand (Löhne, Gehälter, Altersvorsorge) 7. Abschreibungen (auf Anlage- und Umlaufvermögen) 8. sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebsergebnis 9. Erträge aus Beteiligungen 10. Erträge aus anderen Wertpapieren 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Finanzergebnis) 15. außerordentliche Erträge 16. außerordentliche Aufwendungen 17. außerordentliches Ergebnis 18. Steuern von Einkommen und vom Ertrag 19. sonstige Steuern 20. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

5 Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen 1. Gründe für die Kapitalerhöhung hoher Kapitalbedarf, z. B. für: Expansion ins Ausland Erweiterung auf neue Geschäftsbereiche besondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte Kauf eines Unternehmens 2. Vorteile für die AG keine Rückzahlung nötig keine Zinszahlung nötig Erhöhung der Eigenkapitalbasis 3. Geringer Bezugspreis der jungen Aktien nötig, um einen deutlichen Kaufanreiz zu schaffen 4. Voraussetzungen für die Erhöhung Beschlussfassung durch ¾ - Mehrheit des bei der Hauptversammlung vertretenen Kapitals 5. Beurteilung aus Sicht der Aktionäre Finanzielle Nachteile Da der Bezugspreis der neuen Aktien deutlich unter dem aktuellen Aktienkurs liegt, wird der Börsenkurs nach erfolgter Kapitalerhöhung unter dem gegenwärtigen Kurs liegen. Durch die Erhöhung der Anzahl der Aktien verteilen sich die finanziellen Reserven und künftigen Gewinne des Unternehmens auf mehr Aktionäre, so dass der Wert der Aktie sinkt (Kapitalverwässerung). Immaterielle Nachteile Durch die Zunahme der Aktienanzahl sinkt der Stimmrechtseinfluss pro Aktie, das bedeutet, dass jeder Altaktionär weniger Einfluss auf Entscheidungen in der Hauptversammlung hat. Ausgleich der Nachteile Diese Nachteile für Altaktionäre werden durch an der Börse gehandelte Bezugsrechte ausgeglichen. 6. Berechnung des Bezugsverhältnisses Jeder Altaktionär erhält das Recht, seinen Aktienbestand um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den auch das Grundkapital erhöht wird. Beispiel: Kapitalerhöhung um 10 % je 10 Altaktien eine junge Aktie Berechung: Bezugsverhältnis = Altes Grundkapital / Kapitalerhöhung 7. Handel von Bezugsrechten Bezugsrechte haben einen Wert und sind an der Börse handelbar. So kann ein Aktionär mit 105 Aktien beim Bezugsverhältnis 1:10 z. B. fünf Bezugsrechte kaufen oder verkaufen. 8. Wert des Bezugsrechts Wert des Bezugsrechts = Börsenkurs alte Aktie - Bezugskurs junge Aktie Bezugsverhältnis + 1

6 9. Wert des Bezugsrechts, wenn junge Aktien nicht Dividendenberechtigt Börsenkurs alte Aktie - (Bezugskurs junge Aktie + Dividendennachteil) Wert des Bezugsrechts = Bezugsverhältnis Gesamtkosten des Aktienkaufs Da die Bezugsrechte an der Börse gehandelt werden, kann der Preis hierfür je nach Nachfrage auch höher oder niedriger als der rechnerische Wert des Bezugsrechts sein. Ferner kommen Bankgebühren für den Erwerb der Bezugsrechte und der Aktien hinzu. Diese Kosten werden zum eigentlichen Aktienpreis addiert. 11. Ausschluss des Bezugsrechts Das Bezugsrecht der Altaktionäre kann ausgeschlossen werden. Voraussetzung ist ein Beschluss der Hauptversammlung mit ¾ - Mehrheit. Ein Ausschluss der Bezugsrechte ist nur möglich, wenn das Grundkapital um maximal 10 % erhöht wird und der Ausgabepreis der jungen Aktien nicht wesentlich unter dem aktuellen Börsenkurs liegt. Die Interessen der Aktionäre müssen berücksichtigt werden und der Vorstand muss die Maßnahme begründen. 12. Höhe des Geldzuflusses zur AG Anzahl der Aktien * Ausgabekurs = Geldzufluss 13. Bilanzveränderungen durch die Kapitalerhöhung + Bank (Zufluss Aktien) - Bank (Abgang Emissionskosten) Bilanzveränderungen + gezeichnetes Kapital (Nennwert Junga.) + Kapitalrücklage (Agio) - Kapitalrücklage (Emissionskosten) Die Emmissionskosten werden nach US-GAAP 2 mit der Kapitalrücklage verrechnet. Nach HGB-Regelungen können die Emissionskosten als außerordentlicher Aufwand gebucht werden, was den Gewinn und damit das Eigenkapital verringert. 14. Berechnung des Mittelkurses Mittelkurs = Mittelkurs = alle Altaktien * Börsenkurs (alt) + alle jungen Aktien * Ausgabekurs Anzahl alte Aktien + Anzahl neue Aktien Bezugsverhältnis * Börsenkurs alt + 1 * Ausgabekurs Bezugsverhältnis Generally Accepted Accounting Principles [' ' ' ϒ ', engl.], Abkürzung US- GAAP, in den USA für die Börsenzulassung von Unternehmen notwendige Rechnungslegung, die die Interessen der Aktionäre stärker berücksichtigt als den Gläubigerschutz und möglichst marktnahe Bewertungen vornimmt. Das US-GAAP verlangt umfangreiche Publizität, z. B. eine Segmentberichterstattung. (c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2004

7 Überblick über die Möglichkeiten der Finanzierung Außenfinanzierung: Finanzmittel fließen dem Unternehmen von außen zu. Sie stammen nicht aus dem betrieblichen Umsatzprozeß. Kreditfinanzierung (Fremdkapitakzuführung durch Fremdfinanzierung) Einlagenfinanzierung (bei Personengesellschaften, Eigenkap, Eigenfinanz.) Beteiligungsfinanzierung (bei Kapitalgesellschaften, Eigenkap, Eigenfinanz.) Innenfinanzierung: Finanzmittel kommen aus dem Unternehmen selbst. Selbstfinanzierung offene (Gewinne werden für Investition im Unternehmen belassen statt ausgeschüttet zu werden. Eigenfinanzierung, Eigenkapital) verdeckte (Vermögen wird unterbewertet) Finanzierung durch Bildung von Rückstellungen (Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Beträge gesammelt. Interne Fremdfianzierung, Fremdkapital) Rücklagen oder Dividende Vorstand: Argumente für hohe Rücklagenbildung kein Liquiditätsentzug keine Finanzierungskosten Gesamtkapitalrentabilität steigt unbefristetes Kapital Zukunftssicherung Unabhängigkeit, keine Mitbestimmung Sicherheit, Kreditwürdigkeit steigt Wachstumshilfe Substanzwert steigt Dividendenkontinuität Aktionäre: Argumente für hohe Dividende Geldbedarf der Aktionäre Aktionärsstimmung steigt keine Kapitalfehlleitungen (Fehlinvestitionen der AG) Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 1. Bedeutung Teile der Rücklagen werden in Grundkapital umgewandelt (Passivtausch). Dafür werden neue Aktien ausgegeben (Berichtigungsaktien). 2. Beschluss Der Beschluss zur Kapitalerhöhung muss von der Hauptversammlung mit ¾ - Mehrheit des anwesenden Grundkapitals gefasst werden.

8 3. Umwandlungsfähige Rücklagen Kapitalrücklage und gesetzliche Rücklage können, wenn sie zusammen größer als 10 % des Grundkapitals sind (Satzung beachten), komplett aufgelöst werden. Andere Gewinnrücklagen können komplett umgewandelt werden, außer sie sind für einen bestimmten Zweck vorgesehen. 4. Konsequenz eines in der letzten Bilanz ausgewiesenen Verlustes Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist nicht möglich. 5. Entschädigung der Aktionäre Die Aktionäre erhalten kostenlos Berichtigungsaktien, um die Kapitalverwässerung auszugleichen. 6. Veränderungen der Bilanz Es ändern sich auf der Passivseite die Rückstellungen (Abnahme) und das gezeichnete Kapital (Zunahme) jeweils um den selben Betrag. 7. Veränderungen des Eigenkapitals Es gibt keine, denn es wird nur innerhalb des Eigenkapitals umgeschichtet. Es findet kein Kapitalzufluss statt. Es handelt sich also nur um eine Grundkapitalerhöhung und nicht um eine Eigenkapitalerhöhung. 8. Berechnung des Bilanzkurses Er gibt das Verhältnis von Eigenkapital zu Grundkapital in Prozent an. Er kann Aufschluss über die Einschätzung des inneren Wertes eines Unternehmens durch die Börse geben. Wendet man den Bilanzkurs auf den rechnerischen Nennwert der Aktie an, so ergibt sich der eigentliche (innere) Wert der Aktie, da nun das gesamte Eigenkapital berücksichtigt wird. Liegt der Börsenkurs über diesem Wert, misst die Börse der Aktie einen höheren Wert zu; liegt der Börsenkurs unter diesem inneren Wert, so bestehen offensichtlich Zweifel an der Aussagefähigkeit der Bilanz oder negative Zukunftserwartungen. Bilanzkurs = Eigenkapital Grundkapital *100% 9. Berechnung des inneren Wertes der Aktie Innerer Wert = Nennwert * Bilanzkurs in % Der innere Wert ist der Wert, den die Aktie haben sollte. 10. Gründe für Unterschiede zwischen innerem Wert und Börsenkurs Stille Reserven, z. B. Unterbewertung von Aktiva (durch hohe Abschreibungen) oder Überbewertung von Passiva (durch hohe Rückstellungen) Positive Zukunftserwartungen, z. B. innovative Produkte in der Entwicklung Unternehmensgoodwill wie sehr gutes Image oder Marktstellung 11. Vorteil eines niedrigen Börsenkurses Die Aktie wird günstiger und besser verkäuflich. Bei gleichbleibender Dividende wird die Dividentenrendite erhöht, da nun ein Aktionär die gleiche Dividende für eine billigere Aktie erhält.

9 12. Berechnung von Bezugsverhältnis und Bezugsrecht für Berichtigungsaktien altes Grundkapital Bezugsverhältnis = Kapitalerhöhung Kurs alte Aktie Bezugsrecht = Bezugsverhältnis Vor-/Nachteile der Aktionäre durch Berichtigungsaktien Die Berichtigungsaktien gleichen die Senkung des Aktienkurses, die durch die höhere Aktienanzahl entsteht, aus. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verläuft also neutral für die Aktionäre, egal, ob ein Aktionär Berichtigungsaktien nimmt oder Bezugsrechte hierfür verkauft. Genehmigtes Kapital Genehmigtes Kapital bedeutet, dass der Vorstand einer AG ermächtigt wird, eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen durchzuführen. Die Hauptversammlung stimmt über Höhe und Befristung des genehmigten Kapitals ab. Nötig: ¾ - Merheit des anwesenden Grundkapitals oder höhere Satzungsquote. Dauer: maximal 5 Jahre Höhe: maximal ½ Grundkapital Vorteil: Der Vorstand kann schnell und ohne erneute Einberufung einer Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung durchführen. Risiko: Die konkrete Entscheidung über Durchführung, Zeitpunkt und Umfang der Kapitalerhöhung liegt beim Vorstand und nicht mehr bei den Gesellschaftern. Bilanzkennzahlen Finanzierungsgrundsätze Grundregel: Das eingesetzte Kapital sollte dann zur Rückzahlung fällig werden, wenn die betreffenden Vermögenswerte durch den Umsatzprozess wieder zu Geld geworden sind (Fristenkongruenz). Anlagevermögen sollte mit Eigenkapital oder mit langfristigem Fremdkapital finanziert werden (Goldene Bilanzregel). Umlaufvermögen kann mit lang- oder kurzfristigem Fremdkapital finanziert werden. Der Cashflow gibt die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens wieder, d. h. den Betrag, den ein Unternehmen aus eigener Kraft finanzieren kann. Der Cashflow besteht sowohl aus eigenen als auch aus fremden Mitteln. Er kann für Investitionen, Tilgung von Schulden sowie Gewinnausschüttungen verwendet werden. Jahresüberschuss + Abschreibungen + Erhöhung langfristiger Rückstellungen (für schlechtere Zeiten) - Auflösung langfristiger Rückstellungen = Cashflow

10 Finanzierungskennziffern Kapitalkennziffern Eigenkapital Eigenkapitalquote = Gesamtkapital Fremdkapitalquote = Fremdkapital Gesamtkapital Verschuldungsgrad = Fremdkapital Eigenkapital Vermögenskennziffern Anlageintensität = Anlagevermögen Gesamtvermögen Umlaufintensität = Umlaufvermögen Gesamtvermögen Konstitution = Anlagevermögen Gesamtvermögen Liquiditätskennziffern Liquide Mittel Liquidität I = kurzfrisitgeverbindlichkeiten Liquide Mittel + kurzfrisitge Foerderungen Liquidität II = kurzfristige Verbindlichkeiten Umlaufvermögen Liquidität III = kurzfrisitge Verbindlichkeiten Rentabilitätskennziffern Eigenkapitalrentabilität = Jahresüberschuss Eigenkapital Jahresüberschuss + Fremdkapital - Zinsen Gesamtkapitalrentabilität = Gesamtkapital Umsatzrentabilität = Jahresüberschuss Umsatzerlöse Kostenrentabilität = Jahresüberschuss Gesamtkosten

11 Kredite und Kreditsicherheiten Einfacher Personalkredit (=Blankokredit) Einzige Kreditsicherheit ist die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners. Beispiel: Kontokorrent - Kredit Verstärkter Personalkredit Neben dem Schuldner haften weitere Personen für die Kreditrückzahlung. Bürgschaften Bürgschaftskredit zwei Verträge werden geschlossen: Der Kreditvertrag zwischen Schuldner und Gläubiger Der Bürgschaftsvertrag zwischen Bürge und Gläubiger Der Bürge verpflichtet sich zur Zahlung bei Nichtzahlung des Schuldners. Es gilt Schriftform außer zwischen Vollkaufleuten. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage, somit kann sich der Gläubiger bei Fälligkeit sofort an den Bürgen wenden. Banken verlangen meist diese Art der Bürgschaft. Auch zwischen Kaufleuten ist sie üblich. Bei der Ausfallbürgschaft hat der Bürge das Recht zur Einrede der Vorausklage. Bei der gesamtschuldnerischen Bürgschaft haften mehrere Bürgen für die gleiche Schuld. Der Gläubiger kann sich an jeden wenden. Realkredite Der Lombardkredit Der Gläubiger wird Besitzer, der Schuldner bleibt Eigentümer der Pfandsache. Geeignet als sog. Faustpfand sind bewegliche Sachen wie Wertpapiere. Der Schuldner erhält nur einen bestimmten Prozentsatz des Pfandwertes als Kredit (Beleihungssatz) Wenn der Schuldner nicht zahlt greift das Pfandverwertungsrecht. Nachteile: Faustpfand ist nicht mehr nutzbar. Kreditgeber muss das Faustpfand aufbewahren. Die Sicherungsübereignung Der Gläubiger wird Eigentümer, der Schuldner bleibt Besitzer (Besitzkonstitut). Vorteil für den Gläubiger: Die Aufbewahrung entfällt. Vorteil für den Schuldner: Die Nutzung der übereigneten Sache ist weiter möglich. Risiken für den Gläubiger: Sache könnte bereits anderweitig übereignet sein Sache evtl. an gutgläubigen Dritten weiterveräußert Beschädigung oder Zerstörung der Sache

12 Die Grundschuld Die Grundschuld ist eine eingetragene Belastung eines Grundstücks mit einer bestimmten Geldsumme zugunsten des Berechtigten (Pfandrecht an Grundstück). Bei Nichtzahlung kann der Gläubiger die Versteigerung bewirken und sich hieraus befriedigen. Eintrag der Grungschuld im Grundbuch. Dingliche Sicherung bedeutet, dass nur das Grundstück haftet, nicht die Person. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an die Darlehnshöhe gebunden, die eingetragene Grundschuldhöhe ändert sich also nicht durch die Darlehnsrückzahlung. Vorteil: Es ist, bei vorsorglich eingetragener Grundschuld, eine rasche Darlehnsaufnahme möglich. Eigentümergrundschuld bedeutet, dass die Rechte aus der Grundschuld dem Eigentümer selbst zustehen (Rangsicherung). Vorteile langfristiger Fremdfinanzierung Keine Einengung der Entscheidungsbefugnisse, da Gläubiger weniger Mitbestimmungsrechte als Eigentümer haben keine Verschiebung der Mehrheiten bei guten Geschäftsgang billiger, da Zinssatz < Dividendensatz Zinsen sind steuerlich abzugsfähig schnelle & billige Kapitalbeschaffung Nachteile langfristiger Fremdfianzierung Kreditwürdigkeit wird vorausgesetzt (gute Eigenkapitalbasis und Ertragslage notwendig) nur befristete Kapitalüberlassung Zinszahlungen auch in Verlustjahren, daher hohe Liquiditätsbelastung Verschlechterung des Bilanzbildes evtl. Risiko wechselnder Zinssätze Kreditgeber haftet nicht, keine Verlustbeteiligung. Darlehn Auszahlung einer bestimmten Kreditsumme i. d. R. befristeter Kredit Tilgung laut Kreditvertrag Zinssatz niedriger Unterscheidung nach Art der Vefügbarkeit Kontokorrentkredit Kredit kann bis zur vereinbarten Höhe beansprucht werden i. d. R. unbefristeter Kredit schwankender Kreditbetrag relativer hoher Sollzinssatz Darlehnsarten Fälligkeitsdarlehn: Kündigungsdarlehn: Abzahlungsdarlehn (Ratendarlehn): Anninuitätendarlehn: Tilgung Gesamtbetrag auf einmal bei Fälligkeit Tilgung Gesamtbetrag auf einmal nach Kündigung Tilgung in Raten Tilgung in Annuitäten (Annuität = gleichbleibende Summe aus Zins und Tilgung) Statische Investitionsrechnung / Kostenvergleichsrechnung Kf2 - Kf1 Kostenvergleichsrechnung: Kritische Menge x = kv1 - kv2 Amortisationsrechnung: Gewinnzuwachs (Kostenersparnis) + Abschreibungsrückfluss = Kapitalrückfluss Wiedergewinnungszeit = Kapitaleinsatz / durchschnittl. Kapitalrückfluss

13 Factoring - Finanzierungsgeschäft: Finanzierungsinstitut (=Factor)......kauft die Forderungen seines Klienten aus Warenlieferung und Leistung auf und bevorschusst sie bis zur Fälligkeit...übernimmt die Debitorenbuha, Mahnwesen, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen...übernimmt das Risiko des Forderungsausfalls (Delkredere) - Vorschuss beträgt 80-90% des Kaufpreises Zinsen liegen ¼ - ½ über dem bankübl. Kontokorrentzinsen. Rest dient zur Abdeckung von Reklamationen, Retouren, Skontoaufwendungen - Faktor prüft die Bonität des Kunden und die des Dritten. Formen: nach Leistung: echtes Factoring: vollständiges Factoring mit dem gesamten Leistungsbündel (Finanzierung, Dienstleistung, Delkredere) unechtes Factoring: Delkrederefunktion entfällt, Kunde zahlt Ausfall selbst Finanzierungsfactoring: der Factor übernimmt nur die Bevorschussung der Forderungen nach Zahlung: offenes Factoring: Drittschuldner weiß, dass die Forderung verkauft wurde und muss direkt an den Factor zahlen halboffenes Factoring: Drittschuldner wird durch Hinweis auf der Rechnung auf die Zusammenarbeit mit dem hingewiesen, nicht aber ob die Forderungen verkauft wurden. Er kann an den Factor oder an den Lieferanten zahlen. stilles Factoring: Schuldner zahlt an den Lieferanten ohne etwas von dem Factoring zu wissen. Der Lieferant leitet die Zahlungen an den Factor weiter. - Vorteile: schnelle Refinanzierung verbesserte Liquidität, dadurch auch mehr Erträge aus Skontierung. Einsparung durch Kosten durch Dienstleistungen des Factors Absatzfinanzierung ermöglicht Ausschöpfung zusätzlicher Marktchancen und damit eine Verbesserung der Marktstellung. weitgehende Ausschaltung von Debitorenverlusten und Verbesserung der Bilanzrelation - Nachteile: relativ teuer Die Umstellung nach Ablauf des Factorvertrages ist teuer und langwierig.

14 Leasing - Sonderform der Vermietung/Verpachtung von Anlagegütern. Der Leasinggeber beschafft o. erwirbt in eigenem Namen für eigene Rechnung für den Leasingnehmer Leasingobjekte, um sie an den Leasingnehmer zu vermieten/verpachten. - Leasinggeber Finanzierungsinstitute (indirektes Leasing) oder Produzenten von Investitionsgütern (direktes Leasing; als Mittel der Absatzpolitik). - bewegl. Investitionsgüter (Mobilienleasing) o. unbewegl. Investitionsgüter (Immobilienleasing). - Vertragsarten Finance- und Operate-Leasing Full-Service-Leasing (Leasinggeber übernimmt auch Wartung, Rep., Vers. etc.) Net-Service-Leasing(Leasinggeber übernimmt nur Finanzierungsfunktion) Null-Leasing (Leasingkosten = reiner Kaufpreis ohne Zuschläge; z.b. Autoleasing) Finance-Leasing - innerhalb der unkündbaren Grundmietzeit (i.d.r % der betriebsgewöhnl. Nutzungsdauer) müssen die Gesamtinvestititionskosten des Leasingobjektes als Teil der Leasingrate oder über eine Restwertzahlung an den Leasinggeber zurückfließen. - Der Leasinggegenstand ist nach der Grundmietzeit voll amortisiert (= die An-schaffungskosten für das Investitionsgut sind durch den erwirtschafteten Betrag gedeckt). - Vollamortisation: optionaler Leasingvertrag: Leasingnehmer hat nicht das Recht den Leasinggegenstand nach Ablauf der Grundmietzeit zu erwerben oder den Leasingvertrag nach der Grundmietzeit zu einem vereinbartem Preis zu kaufen. mit Kaufoption: Leasingnehmer kann das Leasingobjekt nach der Grundmietzeit zu einem vereinbartem Preis kaufen. mit Verlängerungsoption: Leasingnehmer hat das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit den Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu günstigem Mietzins zu verlängern. - Teilamortisation: Investitionskosten werden in der Grundmietzeit nicht voll durch die Leasingraten gedeckt. Danach muss der Leasingnehmer das Gut kaufen oder der Leasinggeber verkauft es an Dritte (kommt auf die Vereinbarung im Vertrag an). - Sale-and-lease-back Verkauf mit sofortiger Rückmiete (zur Freisetzung von langfristig gebundenem Kapital). Im Gebrauch befindliche Anlagegüter werden von der Leasinggesellschaft gekauft und sofort an den Verkäufer vermietet.

15 Operate Leasing Leasingvertrag kann jederzeit, bereits nach kürzerem Zeitraum als beim Finanzierungsleasing gekündigt werden, z.b. Dixie-Klo. Wirtschaftl. und steuerl. Auswirkungen: Wer bilanziert das Leasinggut? - Operate-Leasing: Bilanzierung beim Vermieter; Leasingraten für Leasingnehmer direkt aufwandswirksam absetzbar. - Finanzierungsleasing: Leasingnehmer ist wirtschaftl. Eigentümer des Leasinggegen-standes, er kann das Gut abschreiben. - Zinsvergleich: Kreditkauf / Leasing: Leasing ist i.d.r. teurer, aber dadurch Erhaltung der Liquidität und Schonung des EK und sichere Kalkulationsbasis. Vorteile und Nachteile: leichtere Genehmigung (intern) zur Beschaffung von Wirtschaftsgütern keine Ausdehnung des Kreditrahmens, auch keine eigentl. Steuerentlastung Anpassung an den techn. Fortschritt ist nur bei kurzer Grundmietzeit möglich.

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