13 Aktiengesellschaft 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "13 Aktiengesellschaft 1"

Transkript

1 Aktiengesellschaft Seite Aktiengesellschaft Einführung Die Aktiengesellschaft ist die häufigste Gesellschaftsform. Auch viele bekannte Schweizer Unternehmen haben diese Rechtsform. Beispiele: ABB Ltd, F. Hoffmann-La Roche AG, Nestlé S.A., Novartis AG, Swisscom AG, UBS AG Da bei Aktiengesellschaften grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet, hat der Gesetzgeber zum Schutz der Gläubiger Vorschriften erlassen, wie beispielsweise über die Pflicht zur Bildung von Reserven (OR 671) und die Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und Überschuldung (OR 725) Gründung einer Aktiengesellschaft Die Gründung einer Aktiengesellschaft läuft vereinfacht in sechs Schritten ab: 1. Statutenentwurf durch die Gründer 2. Zeichnung der Aktien (Kaufzusage: Der Aktionär verpflichtet sich, Aktien zu kaufen und den dafür vereinbarten Betrag in Geldwerten oder Sachwerten zu begleichen; vgl. OR 630) 3. Liberierung der Aktien (Zahlung Begleichung des vereinbarten Betrags; siehe 2) 4. Generalversammlung (Gründungsversammlung) 5. Öffentliche Beurkundung der Beschlüsse der Generalversammlung 6. Handelsregistereintrag Für die Buchhaltung sind insbesondere die Zeichnung der Aktien und deren Liberierung von Bedeutung. Aufgabe 11, Seite Gründungsarten und Auswirkungen auf die Bilanz Konten, die bei der Gründung betroffen sein können (vereinfacht): Betroffene Konten 2 Aktiven Welche Aktivkonten betroffen sind, ist von der Gründungsart abhängig. Passiven Bei der Gründung einer AG werden die Aktien meistens zum Nennwert (zu pari) ausgegeben. Die Summe der Nennwerte wird im Konto Aktienkapital erfasst. Bargründung Aktien werden gegen Geld ausgegeben: Konten Bank oder Post ❶ Sacheinlagegründung Aktien werden (teilweise) gegen Sachwerte, Wertschriften, Forderungen usw. ausgegeben: Konten Vorräte, Fahrzeuge, Wertschriften, Forderungen usw. ❶ Gemäss OR 633 sind Geldeinlagen auf ein Sperrkonto bei einer Bank einzuzahlen. Die Gesellschaft kann erst nach dem Handelsregistereintrag über den hinterlegten Betrag verfügen. 1 Theorie, Aufgaben und Lösungen entsprechen dem geltenden Aktienrecht (Stand September 2015). Theorie, Aufgaben und Lösungen, die die Neuerungen gemäss Entwurf zum neuen Aktienrecht berücksichtigen, können unter Finanzbuchhaltung Ergänzungen und Unterstützung heruntergeladen werden. 2 Die in der Praxis relativ seltenen Verrechnungsgründung und Sachübernahmegründung werden hier nicht behandelt.

2 Seite 28 Aktiengesellschaft Gründungsbuchungen 1. Zeichnung (bei Bar- und Sacheinlagegründung identisch) Buchung: Aktionäre Aktienkapital 1 Das Konto Aktienkapital zeigt, unabhängig vom Umfang der Liberierung, immer den gesamten Nennwert aller gezeichneten Aktien. Das Konto Aktionäre ist ein Abrechnungskonto, das den Anspruch des Unternehmens gegenüber den Aktionären zeigt (vergleichbar mit dem Konto Ford gegenüber Aktionären). Nach erfolgter Gründung ist es ausgeglichen bzw. der Saldo ist Null. 2. Liberierung mit baren Mitteln Buchung: Bank oder Post Aktionäre mit Sacheinlagen Buchung: Wertschriften, Fahrzeuge usw. Aktionäre 3. Nicht voll einbezahltes Aktienkapital Werden die Aktien nicht voll liberiert (nur bei Namenaktien zulässig), wird nach Abschluss des Gründungsvorgangs der im Konto Aktionäre ersichtliche, nicht liberierte Teil auf das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital übertragen: Buchung: Nicht einbezahltes Aktienkapital Aktionäre Der Verwaltungsrat hat die Kompetenz, nicht einbezahltes Aktienkapital von den Aktionären einzufordern (OR 634a). Das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital wird in der Bilanz in der Kontengruppe Nicht einbezahltes Grundkapital als Bestandteil des Anlagevermögens aufgeführt. Für die Berechnung des Liquiditätsgrades 2 kann das nicht einbezahlte Aktienkapital den Forderungen zugerechnet werden, sofern die Aktionäre solvent sind. Für die Herleitung der Eigenkapitalrendite muss das nicht einbezahlte Aktienkapital vom Aktienkapital subtrahiert werden. B E I S P I E L Bargründung mit Vollliberierung Die Aktionäre Adam, Bigler und Clausen zeichnen je 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000 Nennwert, die bar bei der Bank BSC liberiert werden (Kontenführung in Kurzzahlen). 1. Buchung für die Zeichnung der Aktien 2. Buchung für die Liberierung der Aktien 3. Erstellen der Gründungsbilanz Nr. Buchung Bank Aktionäre Aktienkapital 1. Aktionäre Aktienkapital Bank Aktionäre Salden Gründungsbilanz Bank 300 Aktienkapital Falls unterschiedliche Aktienkategorien vorliegen (Namen- und Inhaberaktien), sind diese gemäss OR 959a, Abs. 2, Ziffer 3, lit. a, gesondert aufzuführen.

3 Aktiengesellschaft Seite 29 B E I S P I E L Bargründung mit Teilliberierung Die Aktionäre Aregger und Binggeli zeichnen je 150 Namenaktien zu CHF 1'000 Nennwert, die zu 80% bei der Bank BSC bar liberiert werden (Kontenführung in Kurzzahlen). 1. Buchung für die Zeichnung der Aktien 2. Buchungen für die Liberierung der Aktien und für den nicht liberierten Teil 3. Erstellen der Gründungsbilanz Nr. Buchung Bank Aktionäre Nicht einbezahltes AK 1. Aktionäre Aktienkapital Bank Aktionäre Nicht einbez AK Aktionäre Salden Aktienkapital Gründungsbilanz Bank 240 Aktienkapital 300 Nicht einbezahltes AK B E I S P I E L Sacheinlagegründung Die Aktionäre Abächerli, Bissegger und Cornelsen zeichnen je 100 Namenaktien zu CHF 1'000 Nennwert. Die Liberierung erfolgt zu 100%, und zwar CHF 38'000 mittels Einbringung eines Fahrzeugs, der Rest bar durch Einzahlung bei der Bank BSC (Kontenführung in Kurzzahlen). 1. Buchung für die Zeichnung der Aktien 2. Buchungen für die Liberierung der Aktien 3. Erstellen der Gründungsbilanz Nr. Buchung Bank Fahrzeuge Aktionäre Aktienkapital 1. Aktionäre Aktienkapital Fahrzeuge Aktionäre Bank Aktionäre Salden Gründungsbilanz Bank 262 Aktienkapital 300 Fahrzeuge Gründungskosten Im Zusammenhang mit der Gründung einer Aktiengesellschaft können je nach Grösse Kosten von mehreren CHF 1'000 anfallen (Honorar des Treuhänders und des Notars, Gebühr für HR-Eintrag, Emissionsabgaben usw.). Die Kosten der Gründung werden grundsätzlich vollumfänglich der Erfolgsrechnung belastet. Buchung: Ausserordentlicher Aufwand z. B. Verb aus LL, Bank Aufgaben 12 bis 14, Seite 45 f.

4 Seite 30 Aktiengesellschaft 13.3 Aktienkapitalerhöhungen Gründe für eine Aktienkapitalerhöhung Die Erhöhung des Aktienkapitals mittels ordentlicher Kapitalerhöhung 1 mit Vermögenszugang 2 gemäss OR 650 ff. kann vielfältige Ursachen haben. So kann sie z. B. der Mittelbeschaffung zwecks Finanzierung von Neuinvestitionen, dem Abbau von Bankkrediten (Erhöhung der Eigenfinanzierung) oder der Beschaffung von Vorratsliquidität dienen. Im Rahmen einer Sanierung bezweckt sie dazu, dem Unternehmen wieder eine gesunde finanzielle Basis für die Fortführung der Geschäftstätigkeit zu verleihen (siehe Kapitel 13.6). Damit sich für den Aktionär der relative Anteil am Kapital, Gewinn und Stimmrecht durch eine Aktienkapitalerhöhung nicht vermindert, spricht ihm das Gesetz ein Bezugsrecht zu (OR 652b, Abs. 1). Dieses berechtigt grundsätzlich die bisherigen Aktionäre, neu auszugebende Aktien zu zeichnen und zu liberieren. Aus einem wichtigen Grund kann dieses Bezugsrecht von der Generalversammlung aufgehoben werden. Als wichtige Gründe gelten z. B. die Übernahme von Unternehmen und die Beteiligung der Mitarbeiter (siehe OR 652b, Abs. 2). Beispiel: Die Grub AG verfügt über ein Aktienkapital von CHF 2 Mio. (100'000 Aktien zu CHF 20). Aktionär Peter besitzt 5'000 Aktien und damit 5% der Stimmen. Die Generalversammlung beschliesst zwecks Finanzierung einer Betriebserweiterung eine Aktienkapitalerhöhung von CHF 1 Mio. (50'000 Aktien zu CHF 20). Damit der prozentuale Anteil am Unternehmen für jeden Aktionär erhalten bleibt, hat er das Recht pro 2 bisherige Aktien 1 neue Aktie zu zeichnen. Entscheidet Aktionär Peter, 2'500 Aktien aus der Kapitalerhöhung zu kaufen, besitzt er neu 7'500 Aktien, so dass er auch nach der Kapitalerhöhung über einen Stimmenanteil von 5% verfügt (= 7'500 x '000) Vorgehen und Buchungen bei einer Aktienkapitalerhöhung Der Kurs (Preis) einer Aktie eines erfolgreichen Unternehmens ist höher als deren Nennwert. Da Unternehmen mit einer Aktienkapitalerhöhung meistens auch das Ziel verfolgen, einen möglichst hohen Preis zu realisieren, erfolgt die Ausgabe einer Aktie i. d. R. zu einem Emissionspreis (Ausgabepreis), der über deren Nennwert liegt. Diese Differenz wird Agio (= Aufgeld) genannt. 3 Das Agio wird meistens in Prozent des Nennwerts ausgedrückt. B E I S P I E L Agio Agio je Aktie = Emissionspreis (Ausgabepreis) je Aktie Nennwert je Aktie Aktienkapitalerhöhung von CHF 1'000'000 (50'000 Aktien zu CHF 20 Nennwert), Ausgabepreis je Aktie CHF 35. Je Aktie Total Emissionspreis-erlös (Ausgabepreis-erlös) CHF 35 CHF 1'750'000 Nennwert CHF 20 CHF 1'000' % = Agio CHF 15 CHF 750'000 75% Das Agio beträgt in diesem Beispiel 75% (= 15 x bzw. 750'000 x 100 1'000'000). 1 Die bedingte Kapitalerhöhung gemäss OR 653 ff., die u. a. im Zusammenhang mit der Ausgabe von Mitarbeiteraktien, Wandel- und Optionsanleihen relevant ist, wird hier nicht thematisiert. 2 Aktienkapitalerhöhungen führen zu keinem Vermögenszugang, wenn die Erhöhung des Aktienkapitals durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital (z. B. Freiwillige Gewinnreserven) in Aktienkapital erfolgt (OR Art. 652d). 3 Aktien müssen gemäss OR 624 mindestens zum Nennwert (zu pari) gezeichnet werden. Bei Vorliegen eines Agios spricht man von einer Über-Pari-Emission.

5 Aktiengesellschaft Seite 31 Gemäss OR 671, Abs. 2, Ziff. 1, ist ein Agio dem Konto Gesetzliche Kapitalreserve (Kontonummer 2900, Bestandteil der allgemeinen gesetzlichen Reserven gemäss OR 671; siehe S. 37) zuzuweisen. Es handelt sich um einbezahlte Reserven, die Bestandteil der Aussen- bzw. Beteiligungsfinanzierung sind. Wie bei der Gründung erfolgt eine Aktienkapitalerhöhung aus buchhalterischer Sicht grundsätzlich in zwei Phasen: Die Zeichnung der Aktien und die Liberierung der Aktien Zeichnung der Aktien Die Aktienzeichnung erfolgt mittels eines Zeichnungsscheins (OR Art. 652), der über die neu auszugebenden Aktien folgende Angaben enthält: Anzahl, Nennwert, Art, Kategorie (z. B. Stimmrechtsaktien) und Ausgabebetrag (OR Art. 630). Der Aktienzeichner verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, eine Einlage zu leisten, die der Anzahl der gezeichneten Aktien mal deren Ausgabebetrag entspricht. Buchungen: Aktionäre Aktienkapital (Nennwert der Aktien) Aktionäre Gesetzliche Kapitalreserve (Agio) 2. Liberierung der Aktien Die Liberierung kann wie bei der Gründung in Form von Geld- undoder Sacheinlagen erfolgen. Buchungen: Bank oder Post Aktionäre (Bareinlagen) Fahrzeuge, Mob usw. Aktionäre (Sacheinlagen) Wird, was bei Aktienkapitalerhöhungen eher unüblich ist, der Nennwert von Namenaktien nicht voll liberiert (das Agio muss immer voll liberiert sein), wird der im Konto Aktionäre ersichtliche, nicht liberierte Teil auf das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital übertragen 2. Buchung: Nicht einbezahltes AK Aktionäre (Nicht liberierter Betrag) B E I S P I E L Aktienkapitalerhöhung mit einem Agio Keller AG erhöht das Aktienkapital von CHF 3 Mio. (6'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert) durch Ausgabe von 2'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert auf CHF 4 Mio. Der Ausgabepreis einer Aktie beträgt CHF 1' Berechnen Sie den Emissionserlös sowie das Agio je Aktie, total und in %. 2. Verbuchen Sie Zeichnung und Liberierung der Kapitalerhöhung. Verwenden Sie dazu das Konto Aktionäre. Die Liberierung erfolgt im Betrag von CHF 0.9 Mio. durch Bareinlage bei der Postfinance. Der Rest wird durch die Einlage einer Liegenschaft liberiert. 1. Je Aktie Total Emissionserlös CHF 1'210 CHF 2'420'000 (= 1'210 x 2'000) Nennwert CHF 500 CHF 1'000'000 (= 500 x 2'000) = Agio CHF 710 CHF 1'420'000 Das Agio beträgt 142% (710 x bzw. 1'420'000 x 100 1'000'000). 2. Zeichnung Nennwert: Aktionäre Aktienkapital 1'000'000 Agio: Aktionäre Gesetzliche Kapitalreserve 1'420'000 Liberierung Bareinlage: Post Aktionäre 900'000 Sacheinlage: Immobilien Aktionäre 1'520'000 Aufgaben 15 und 16, Seite 47 1 Falls eine Aktienkapitalerhöhung ohne Agio durchgeführt wird, sind die Buchungen identisch mit denjenigen bei der Gründung (siehe Kapitel ). 2 Kapitalerhöhungskosten, die hier nicht weiter thematisiert werden, können dem Konto Ausserordentlicher Aufwand bzw. Finanzaufwand belastet oder mit dem Agio verrechnet werden.

6 Seite 32 Aktiengesellschaft M E R K E Bei der Gründung und bei Kapitalerhöhungen werden das Konto Aktionäre und, falls Namenaktien nicht voll liberiert werden, das Konto Nicht einbezahltes Aktienkapital verwendet. Ein Agio (Aufgeld) kommt oft bei Aktienkapitalerhöhungen (selten bei Gründungen) vor und berechnet sich wie folgt: - Agio Total: Emissionserlös aller ausgegebenen Aktien Nennwert aller ausgegebenen Aktien - Agio je Aktie: Emissionserlös je Aktie Nennwert je Aktie Ein Agio muss dem Konto Gesetzliche Kapitalreserve zugewiesen werden Gewinnverwendung bei der AG unter Berücksichtigung des OR Im Gegensatz zum Einzelunternehmen, bei dem Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens im Rahmen des Abschlusses bzw. nach der Wiedereröffnung verbucht werden (Gewinn EK oder EK Verlust), ist die Erfolgsverwendung bei der Aktiengesellschaft komplexer, weil Verwaltungsrat und Generalversammlung involviert sind und rechtliche Vorschriften zu beachten sind. Die Gewinnverwendung bei der Aktiengesellschaft zeichnet sich i. d. R. durch folgenden chronologischen Verlauf aus: Ordentliche Generalversammlung 3 4 Zahlungen an: Abschlussstichtag der Buchhaltung Max. 6 Monate (OR 699, Abs. 2) Beschluss über Gewinnverwendung - Aktionäre (Nettodividende) - Steuerbehörde (VST) - Verwaltungsrat (Tantieme) Zeit 1 Abschluss der (Jahres-)Rechnung und Übertrag des Gewinns Abschluss von Bilanz und ER und Übertragung («Deponieren») des Gewinns auf das Konto Gewinnvortrag, das später auch als Gewinnverwendungskonto dient. Buchung: Gewinn Gewinnvortrag (GeVo) ❶ Das Konto Gewinnvortrag weist bis zur Gewinnverwendung (siehe ) den Bilanzgewinn aus (nicht verteilte Gewinnbestandteile der Vorjahre plus Jahresgewinn). 2 Gewinnverwendungsplan und Generalversammlung Die Generalversammlung beschliesst innert sechs Monaten seit dem Bilanzstichtag (OR 699, Abs. 2) anhand des vom Verwaltungsrat unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgearbeiteten Gewinnverwendungsplans (siehe Beispiel Seite 34 f.) über die Verteilung des im Konto Gewinnvortrag "gespeicherten" Bilanzgewinns. Dabei kommen hauptsächlich die folgenden Zuweisungen in Frage: Gewinnvortrag (Bilanzgewinn) Verteilter Gewinn, der aus dem Unternehmen fliesst an Aktionäre an Verwaltungsrat Verteilter Gewinn, der im Unternehmen bleibt Nicht verteilter Gewinn Konto Dividenden ❹ ❺ Konto Tantiemen ❻ Konto Gesetzliche Gewinnreserve ❷ Konto Freiwillige Gewinnreserven ❸ Konto Gewinnvortrag ❶ (bzw. Verlustvortrag) KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL EIGENKAPITAL Die von der Generalversammlung genehmigte Gewinnverwendung wird in der Folge umgesetzt und gebucht. Auf den Dividenden ist die Verrechnungssteuer von 35% zu berücksichtigen.

7 Aktiengesellschaft Seite 33 Anmerkung: Die Zahlung der Verrechnungssteuer an die Steuerbehörde erfolgt erst später (siehe ). Buchungen: Gewinnvortrag Gesetzliche Gewinnreserve ❷ Gewinnvortrag Freiwillige Gewinnreserven ❸ Gewinnvortrag Dividenden ❹ 100% Dividenden Geschuldete VST ❺ 35% Gewinnvortrag Tantiemen ❻ 3 Zahlung der Nettodividende an die Aktionäre und der Tantieme an den VR Buchungen: Dividenden Flüssige Mittel (Kasse, Bank oder Post) 65% Tantiemen Flüssige Mittel (Kasse, Bank oder Post) 3 Zahlung der Verrechnungssteuer durch die AG an die Steuerbehörde Buchung: Geschuldete VST Flüssige Mittel (Kasse, Bank oder Post) 35% ❶ Das Konto Gewinnvortrag ist ein Passivkonto und gehört zum Eigenkapital, weist nach der Wiedereröffnung den Bilanzgewinn aus (nicht verteilte frühere Gewinnbestandteile plus Jahresgewinn). Nach der Verbuchung der Gewinnverwendung weist es die nicht verteilten Gewinnbestandteile aus (siehe auch Beispiel Seite 34 f.). ❷ Das Konto Gesetzliche Gewinnreserve ist ein Passivkonto und gehört zum Eigenkapital, weist die gemäss OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziff. 3, obligatorisch vorzunehmenden Gewinnreserven aus, enthält zurückbehaltene Gewinne (deshalb Gewinnreserve), die eine Innen- und Selbstfinanzierung darstellen. 1 Weil bei einer AG nur das Gesellschaftsvermögen haftet, verlangt der Gesetzgeber in OR 671, hauptsächlich zum Schutz der Gläubiger, dass ein Teil des Jahresgewinns nicht ausgeschüttet wird und damit Sicherheit (mehr Eigenkapital) und Liquidität (mehr flüssige Mittel) gestärkt werden. Gesetzliche Gewinnreserven sind in folgendem Mindestumfang zu bilden: OR Art. 671 Allgemeine gesetzliche Reserven Prozent des Jahresgewinnes sind der allgemeinen Reserve zuzuweisen, bis diese 20 Prozent des einbezahlten Aktienkapitals erreicht.1 2 Dieser Reserve sind, auch nachdem sie die gesetzliche Höhe erreicht hat, zuzuweisen: Prozent der Beträge, die nach Bezahlung einer Dividende von 5 Prozent als Gewinnanteil ausgerichtet werden.2 3 Die allgemeine Reserve darf, soweit sie die Hälfte des Aktienkapitals nicht übersteigt, nur zur Deckung von Verlusten oder für Massnahmen verwendet werden, die geeignet sind, in Zeiten schlechten Geschäftsganges das Unternehmen durchzuhalten, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu mildern. 1 Die Reservezuweisung gemäss OR 671, Absatz 1, wird 1. Reservezuweisung genannt. Grundsätzlich sind bei der 1. Reservezuweisung 5% vom Jahresgewinn der gesetzlichen Gewinnreserve zuzuweisen, bis die allgemeinen gesetzlichen Reserven (bestehend aus der gesetzlichen Gewinnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve) 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht haben. 2 Die Reservezuweisung gemäss OR 671, Absatz 2, Ziffer 3, wird 2. Reservezuweisung genannt. Reservepflichtig im Umfang von 10% sind Dividendenbestandteile an Aktionäre (und Partizipationsscheininhaber), die 5% des Nennwerts überschreiten, alle an Genussscheininhaber zugesprochenen Dividenden sowie Tantiemen. Nicht darunter fallen hingegen z. B. Zuweisungen an statutarische oder freie Reserven und Wohlfahrtsfonds. In der Praxis wird auf die 2. Reservezuweisung verzichtet, wenn die gesetzlichen Reserven 50% des Aktienkapitals überschritten haben (vgl. Absatz 3). Die Gesetzliche Gewinnreserve darf nur in den in OR 671, Abs. 3, bezeichneten Fällen, insbesondere zwecks Beseitigung eines Verlusts, vermindert bzw. aufgelöst werden. 1 Im Gegensatz dazu enthält das Konto Gesetzliche Kapitalreserve u. a. das Agio aus Kapitalerhöhungen und stellt eine Aussen- und Beteiligungsfinanzierung dar (siehe Kapitel ). Die Unterscheidung zwischen Kapitalreserven und Gewinnreserven ist insbesondere für die Berechnung von Kennzahlen wichtig (siehe Kap. 20). 2 Die allgemeinen gesetzlichen Reserven gemäss OR 671 bestehen aus folgenden Komponenten: - Gesetzliche Gewinnreserve (OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziffer 3: enthält die gemäss Gesetz obligatorisch zurückzubehaltenden Gewinnbestandteile) - Gesetzliche Kapitalreserve (OR 671, Abs. 2, Ziff. 1): Enthält das Agio aus Aktienkapitalerhöhungen (siehe Seite 30 f.)

8 Seite 34 Aktiengesellschaft ❸ Das Konto Freiwillige Gewinnreserven ist ein Passivkonto und gehört zum Eigenkapital, weist freiwillig zugewiesene Reserven aus. Diese können gemäss OR 672 auf Grund statutarischer Bestimmungen (statutarische Reserven) oder durch Beschluss der Generalversammlung gebildet werden. Oft sind sie zweckgebunden (z. B. Dividendenausgleichsreserven, die in Zeiten tieferer Gewinne aufgelöst werden können, um konstante Dividenden auszuschütten). enthält zurückbehaltene Gewinne, die eine Innen- und Selbstfinanzierung darstellen, kann nur mit Beschluss der Generalversammlung vermindert werden (z. B. zwecks Verlustdeckung). ❹ Das Konto Dividenden weist den durch die Generalversammlung (GV) beschlossenen Gewinnanteil der Aktionäre, der Inhaber von Partizipationsscheinen und Genussscheininhaber aus, der zur Ausschüttung vorgesehen ist, gehört zum kurzfristigen Fremdkapital, weil es eine Verbindlichkeit der Aktiengesellschaft gegenüber anderen Rechtssubjekten, nämlich den Gesellschaftern (z. B. Aktionäre), darstellt. Zu beachtende gesetzliche Vorschriften für die Berechnung und Zuweisung von Dividenden: OR 660: Werden Dividenden ausgeschüttet, hat jeder Aktionär Anrecht auf einen verhältnismässigen Anteil. OR 661: Die Dividende ist auf dem einbezahlten Aktienkapital zu berechnen, sofern die Statuten nichts anderes festlegen. OR 674: Dividenden dürfen erst festgesetzt werden, nachdem die Zuweisung an die gesetzliche und freiwilligen Gewinnreserven erfolgt ist. Dividenden werden entweder in Prozenten des Aktienkapitals bzw. in Prozenten des Nennwerts einer Aktie oder als Betrag je Aktie (z. B. CHF je Aktie) angegeben. ❺ Nur die Nettodividende (65% der Bruttodividende) wird an die Aktionäre ausgeschüttet, 35% der Bruttodividende schuldet die Aktiengesellschaft der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die Verrechnungssteuer (VST) wird also vom ausschüttenden Unternehmen geschuldet und im Konto Geschuldete VST erfasst, das zum kurzfristigen Fremdkapital gehört. 1 ❻ Das Konto Tantiemen weist den durch die GV beschlossenen Gewinnanteil der Verwaltungsräte (VR) aus, ist ein Passivkonto und gehört zum kurzfristigen Fremdkapital. Zu beachtende gesetzliche Vorschrift: OR 677: Tantiemen sind nur zulässig, wenn die notwendige gesetzliche Gewinnreserve zugewiesen worden ist und die Aktionäre mindestens 5% Dividende oder einen in den Statuten festgesetzten höheren Ansatz erhalten. In der Praxis werden kaum Tantiemen ausgeschüttet, da es steuerlich vorteilhafter ist, dem Verwaltungsrat Honorare zu gewähren, die als Aufwand den Gewinn und damit die Steuern des Unternehmens reduzieren. Tantiemen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig. B E I S P I E L Gewinnverwendung einer AG (Kurzzahlen) Bilanz V O R Gewinnverbuchung per Bilanz N A C H Gewinnverbuchung per Umlaufvermögen Fremdkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Liquide Mittel 10 Verb aus LL 15 Liquide Mittel 10 Verb aus LL 15 Forderungen 30 Dividenden 0 Forderungen 30 Dividenden 0 Vorräte 40 Tantiemen 0 Vorräte 40 Tantiemen 0 Darlehen 45 Darlehen 45 Anlagevermögen Eigenkapital Anlagevermögen Eigenkapital Sachanlagen 226 Aktienkapital 200 Sachanlagen 226 Aktienkapital 200 Gesetzliche GewRes 15 Gesetzliche GewRes 15 Freiwillige GewRes 6 Freiwillige GewRes 6 Gewinnvortrag 1 Gewinnvortrag 25 Gewinn Versteuert der Aktionär die Bruttodividende, kann er die VST geltend machen. Es handelt es sich bei der VST aus seiner Sicht um ein Guthaben, das in seiner Buchhaltung im Konto Guthaben VST erfasst wird (Kontengruppe Forderungen).

9 Aktiengesellschaft Seite 35 Aufgaben 1. Übertrag des Gewinns auf das Konto Gewinnvortrag Ende 20-4 und Erstellen der Bilanz nach Gewinnverbuchung per (siehe rechte Bilanz Seite 34 unten). Wiedereröffnung der Konten. 2. Gewinnverwendungsplan erstellen und gemäss Beschluss der GV im Mai 20-5 verbuchen - Gesetzliche Gewinnreserve: gesetzliches Minimum gemäss OR Freiwillige Gewinnreserven: 3 - Dividende: so viele ganze Prozente wie möglich - Tantieme: 2 3. Die Nettodividende und die Tantieme werden im Juni 20-5 per Bank überwiesen. 4. Die geschuldete Verrechnungssteuer wird ebenfalls im Juni 20-5 per Post bezahlt. Lösung (siehe auch Gewinnverwendungsplan unten) Nr. Buchung Eröffnung Gewinn Gewinnvortrag 24 Salden Wiedereröffnung Gewinnvortrag Ges GewinnRes 2 2 Gewinnvortrag Freiw GewinnRes 3 3 Gewinnvortrag Dividenden Dividenden Geschuldete VST 5.6 Gewinnvortrag Tantieme Dividenden Bank 10.4 Tantiemen Bank 2 4. Geschuldete VST Post 5.6 Dividenden Tantiemen Gesetzliche GewinnRes Freiwillige GewinnRes Gewinnvortrag Salden Gewinnverwendungsplan Jahresgewinn Gewinnvortrag 1.0 = Bilanzgewinn % gesetzliche Gewinnreserve Reservezuweisung ❶: 5% vom Jahresgewinn Freiwillige Gewinnreserven -3.0 Gemäss Aufgabenstellung = % Grunddividende Berechnet vom einbezahlten AK von 200 = 10.8 Tantieme -2.0 Gemäss Aufgabenstellung 10% gesetzliche Gewinnreserve Reservezuweisung ❷: 10% von 2.0 = 8.6 3% Zusatzdividende ❸ -6.0 Berechnet vom einbezahlten AK von % gesetzliche Gewinnreserve Reservezuweisung ❷: 10% von 6.0 = Neuer Gewinnvortrag 2.0 Nicht verteilter Bilanzgewinn ❶ Gemäss OR 671, Absatz 1 (1. Reservezuweisung zwingend, da Allgemeine gesetzliche Reserve [hier ausschliesslich die Gesetzliche Gewinnreserve] < 20% des einbezahlten AK) ❷ Gemäss OR 671, Absatz 2, Ziffer 3 ❸ Berechnung der Zusatzdividende-Prozente: 1% Dividende % gesetzliche Reserven von Notwendiger Gewinn für 1% Zusatzdividende 2.2 Restgewinn notwendiger Gewinn für 1% = Zusatzdividende-Prozente, d. h = 3.91%, gerundet 3% Formel für die Berechnung der Zusatzdividende: Restgewinn x x 100 Zusatzdividende = = = 3.91%, gerundet 3% Einbezahltes AK x x 1.1 Die Bilanz nach Gewinnverwendung wird meistens nicht erstellt, da die GV i. d. R. erst einige Monate nach dem Bilanzstichtag über die Gewinnverwendung entscheidet.

10 Seite 36 Aktiengesellschaft Checkliste für die Erstellung eines Gewinnverwendungsplans 1. Stellen Sie sich vor dem Lösen von Aufgaben die folgenden Fragen: 1 Ist ein Verlustvortrag vorhanden? Wenn ja: Der Verlustvortrag kann vor der 1. Reservezuweisung vom Jahresgewinn subtrahiert werden. Die Berechnungsbasis für die 1. Reservezuweisung ist somit in diesem Fall der Bilanz- und nicht der Jahresgewinn. 2 Ist das Aktienkapital voll einbezahlt worden? Wenn nein: - Bei der 1. Reservezuweisung berücksichtigen (siehe Punkt 3) - Dividenden nur vom einbezahlten Aktienkapital berechnen 3 Umfassen die allgemeinen gesetzlichen Reserven bereits 20% des einbezahlten Aktienkapitals? Wenn ja: Die Reservezuweisung von 5% vom Jahresgewinn gemäss OR 671, Abs. 1, muss nicht vorgenommen werden. 4 Wird eine Tantieme zugewiesen? Wenn ja: Tantiemen dürfen dem Verwaltungsrat erst zugewiesen werden, wenn die Gesetzliche Gewinnreserve im vorgeschriebenen Umfang vorgenommen und die Grunddividende von 5% ausgerichtet worden ist (OR 677). 5 Werden mehr als 5% Dividenden an die Aktionäre oder Partizipanten zugewiesen? Wenn ja: 2. Reservezuweisung vornehmen. Von den über 5% hinausgehenden Dividenden müssen 10% der gesetzlichen Gewinnreserve zugewiesen werden (vgl. OR 671, Absatz 2, Ziffer 3). Dasselbe gilt für Dividenden, die an Genussscheininhaber ausgeschüttet werden. 2. Nutzen Sie für den Gewinnverwendungsplan das folgende Grundschema: Gewinnverwendungsplan Buchung Die Nummern 1 bis 5 entsprechen den obigen Fragen. Jahresgewinn (Gewinn GeVo) ❶ 1 + Gewinnvortrag (bzw. Verlustvortrag) = Bilanzgewinn 2 5% Gesetzliche GewinnRes vom Gewinn ❷ GeVo Gesetzliche Gewinnreserve ❸ Freiwillige Gewinnreserven GeVo Freiwillige Gewinnreserven = Rest 3 Grunddividende 5% vom einbezahlten AK GeVo Dividenden; Dividenden Gesch VST ❹ 4 Tantieme GeVo Tantiemen 5 10% Gesetzliche GewinnRes der Tantieme ❺ GeVo Gesetzliche Gewinnreserve ❸ = Rest 3 % Zusatzdividende (Superdividende) GeVo Dividenden; Dividenden Gesch VST ❹ 5 10% Gesetzliche GewinnRes der ZusatzDiv ❺ GeVo Gesetzliche Gewinnreserve ❸ = Neuer Gewinnvortrag ❶ Diese Buchung erfolgt bereits Ende Geschäftsjahr bzw. nach Wiedereröffnung der Konten. ❷ Diese 1. Reservezuweisung muss nicht vorgenommen werden, wenn die allgemeinen gesetzlichen Reserven (Summe aus der gesetzlichen Gewinnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve) 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht haben (OR 671, Absatz 1). Ist ein Verlustvortrag vorhanden, wird die 1. Reservezuweisung von 5% vom Bilanzgewinn (um den Verlustvortrag verminderter Jahresgewinn) und nicht vom Jahresgewinn berechnet. ❸ Die gesetzliche Gewinnreserve wird mit einer Buchung zugewiesen. ❹ Grunddividende und Zusatzdividende werden mit einer Buchung zugewiesen. ❺ Hier handelt es sich um die 2. Reservezuweisung (OR 671, Absatz 2, Ziffer 3). Das Grundschema kann z. B. um die Zuweisung einer Dividende für Partizipations- oder Genussscheininhaber erweitert werden.

11 Aktiengesellschaft Seite 37 Wichtige Konten der Aktiengesellschaft im Überblick Bilanz Umlaufvermögen Anlagevermögen Nicht einbezahltes Aktienkapital ❶ Kurzfristiges Fremdkapital Dividenden ❷ Tantiemen ❸ Eigenkapital Aktienkapital ❹ Gesetzliche Kapitalreserve ❺ Gesetzliche Gewinnreserve ❻ Freiwillige Gewinnreserven ❼ Gewinnvortrag ❽ ❶ Ansprüche der AG gegenüber den Aktionären, wenn Namenaktien bei der Gründung (oder bei Aktienkapitalerhöhungen) nicht voll liberiert worden sind ❷ Den Aktionären, Partizipationsscheininhabern und Genussscheininhabern durch die GV zugesprochene Gewinnanteile, die das Unternehmen zu 65% den Gesellschaftern ausschüttet. 35% Verrechnungssteuer werden der Eidgenössischen Steuerverwaltung überwiesen. ❸ Dem Verwaltungsrat durch die GV zugesprochene Gewinnbestandteile, die nicht verrechnungssteuerpflichtig sind ❹ Enthält die Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien, unabhängig vom Umfang der Liberierung ❺ Enthält gemäss OR 671, Abs. 2, Ziff. 1, u. a. das Agio (Aufgeld), d. h. die Differenz zwischen dem Emissionserlös und dem Nennwert der bei einer Aktienkapitalerhöhung ausgegebenen Aktien; stellt eine Aussen- und Beteiligungsfinanzierung dar ❻ Enthält die gemäss OR 671, Abs. 1, und OR 671, Abs. 2, Ziff. 3, obligatorisch zuzuweisenden Gewinnbestandteile; stellt eine Innen- und Selbstfinanzierung dar ❼ Besteht aus den freiwillig zurückbehaltenen Gewinnbestandteilen, die entweder statutarisch festgelegt sind oder durch die Generalversammlung beschlossen werden; stellen eine Innen- und Selbstfinanzierung dar ❽ Enthält vor der Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (= nicht verteilte Gewinnbestandteile der Vorjahre und den aktuellen Jahresgewinn) und nach der Gewinnverwendung die nicht verteilten Gewinnbestandteile; ist eigentlich ein Bestandteil der Gewinnreserven, wird aber in der Praxis meistens separat ausgewiesen; stellt wie die Gewinnreserven eine Innen- und Selbstfinanzierung dar Aufgaben 17 bis 25, Seite 48 ff.

12 Seite 38 Aktiengesellschaft 13.5 Verlustverbuchung bei der AG unter Berücksichtigung des OR Verlust bedeutet, dass das Vermögen eines Unternehmens (im Beispiel rechts: 60) das Kapital (70) nicht mehr zu decken vermag. Mittels Verbuchung des Verlusts soll dieser Eigenkapitalverlust (10) auch buchtechnisch umgesetzt werden, so dass zu Beginn der neuen Rechnungsperiode mit einer bereinigten und ausgeglichenen Bilanz fortgefahren werden kann. Bilanz Fremdkapital 30 Vermögen 60 Eigenkapital 40 Verlust 10 Die Verlustbehandlung zeichnet sich üblicherweise durch folgenden, chronologisch gegliederten Verlauf aus: 1 Abschluss der (Jahres-)Rechnung und Übertrag des Verlusts Abschluss von Bilanz und Erfolgsrechnung und Übertragung («Deponieren») des Verlusts auf das Konto Verlustvortrag, das mit dem Konto Gewinnvortrag identisch ist (bei einem Sollüberschuss handelt es sich um einen Verlustvortrag, bei einem Habenüberschuss um einen Gewinnvortrag) 1. Das Konto Verlustvortrag weist bis zum Entscheid der Generalversammlung über die Deckung des Verlusts den Bilanzverlust aus. Buchung: Verlustvortrag (VeVo) Verlust 2 Vorschlag zur Verlustbehandlung und Generalversammlung Die Generalversammlung beschliesst innert sechs Monaten seit dem Bilanzstichtag über die Behandlung des Verlusts. Verbuchung von Verlusten 1. Verluste werden zuerst mit dem Gewinnvortrag verrechnet (geschieht automatisch mit der Buchung bei 1) Ist der Verlust grösser als der Gewinnvortrag (oder ist kein Gewinnvortrag vorhanden), gibt es für die Behandlung des Restverlusts (bzw. des Verlust) zwei Möglichkeiten: Der Restverlust (bzw. Verlust) kann in der folgenden Reihenfolge freiwillig im gewünschten Umfang verrechnet werden: 2. Freiwillige Gewinnreserven Freiw GewinnRes VeVo 3. Gesetzliche Gewinnreserve Gesetzl GewinnRes VeVo 4. Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzl KapitalRes VeVo Auf eine Verrechnung des verbleibenden Verlusts kann verzichtet werden. Nicht verrechnete Verluste erscheinen im Konto Verlustvortrag in der Bilanz als Abzugsposten in der Kontenhauptgruppe Eigenkapital. Die Höhe des Eigenkapitals eines Unternehmens ist unabhängig von Art und Umfang der Verlustverbuchung. Eine Verrechnung des Verlusts mit dem Aktienkapital (Herabsetzung des Aktienkapitals) ist nur unter Berücksichtigung von Gläubigerschutzmassnahmen und von weiteren gesetzlichen Vorschriften möglich und wird in diesem Lehrmittel nicht thematisiert. 1 Aus Gründen der Vereinfachung wird das Konto GeVo, VeVo oft nur Gewinnvortrag oder Verlustvortrag genannt.

13 Aktiengesellschaft Seite 39 B E I S P I E L Verlustverbuchung einer AG (Kurzzahlen) Bilanz V O R Verlustverbuchung per Bilanz N A C H Verlustverbuchung per Umlaufvermögen Fremdkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Anlagevermögen Eigenkapital Anlagevermögen Eigenkapital Aktienkapital 200 Aktienkapital 200 Gesetzl KapitalRes 15 Gesetzl KapitalRes 15 Gesetzl GewinnRes 12 Gesetzl GewinnRes 12 Freiw GewinnRes 4 Freiw GewinnRes 4 GeVo (+), VeVo (-) 1 GeVo (+), VeVo (-) -18 Gewinn (+), Verlust (-) Vortrag des Verlustvortrags Ende 20-4 und Erstellen der Bilanz nach Verlustverbuchung per (siehe rechte Bilanz oben). 2. Wiedereröffnung der Konten am gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Der Verlust ist gemäss GV vom soweit als möglich mit den Reserven zu verrechnen. Der Rest ist vorzutragen. Nr. Buchung Gesetzliche KapitalRes Gesetzliche GewinnRes Freiwillige GewinnRes Eröffnung Verlustvortrag Verlust 19 Salden Wiedereröffnung GeVo, VeVo 2. Freiw GewinnRes Verlustvortrag 4 4 Gesetzl GewinnRes Verlustvortrag Gesetzl KapitalRes Verlustvortrag 2 2 Salden Bilanz nach Verlustdeckung per ❶ Umlaufvermögen Fremdkapital ❶ Die Bilanz nach Verlustdeckung wird i. d. R. nicht erstellt. Anlagevermögen Eigenkapital Aktienkapital 200 Gesetzl KapRes 13 Gesetzl GewRes 0 Freiw GewRes 0 GeVo, VeVo Nennen Sie die Buchungen und erstellen Sie die Bilanz nach Verlustdeckung per , falls nur die freiwilligen Gewinnreserven mit dem Verlust verrechnet und der restliche Verlust vorgetragen würde? Buchungen Verlustvortrag Verlust 19 Freiwillige GewinnRes Verlustvortrag 4 Verluste müssen nicht mit der gesetzlichen Gewinnreserve und der gesetzlichen Kapitalreserve verrechnet werden. Der verbleibende Verlust wird vorgetragen (Konto Verlustvortrag). Das Eigenkapital beträgt unverändert 213 (wie bei 2 und bei der Bilanz nach Verlustverbuchung). Bilanz nach Verlustdeckung per ❶ Umlaufvermögen Fremdkapital Anlagevermögen Eigenkapital Aktienkapital 200 Gesetzl KapRes 15 Gesetzl GewRes 12 Freiw GewRes 0 GeVo, VeVo Aufgaben 26 und 27, Seite 58 f.

14 Seite 40 Aktiengesellschaft 13.6 Anzeigepflichten des Verwaltungsrats Das Aktienrecht nimmt den Verwaltungsrat (VR) insofern in die Pflicht, als er die finanzielle Situation des Unternehmens beobachten und bei Fehlentwicklungen reagieren muss. Eventuell hat er die Generalversammlung einzuberufen oder das Gericht zu benachrichtigen (Anzeigepflichten) Anzeigepflichten bei Unterbilanzen Der Gesetzgeber verpflichtet den VR u. a. bei folgenden Arten von Unterbilanzen, d. h. Bilanzen mit einem Verlust bzw. Verlustvortrag, aktiv zu werden: 1. Kapitalverlust gemäss OR 725, Abs. 1 Ein Kapitalverlust liegt vor, wenn gemäss der letzten Jahresbilanz gilt: Aktiven (Vermögen) Fremdkapital < 50% der Summe aus AK und ges Res 1 Vermögen 85 Bilanz Fremdkapital 60 Im Beispiel: < 50% von ( )? Ja, Kapitalverlust vorhanden Aktienkapital 30 Verlustvortrag 45 Ges KapRes 20 Ges GewRes 15 Freiw GewRes 5 Ein Kapitalverlust bedeutet also, dass die Hälfte der Summe aus AK, gesetzlicher Kapitalreserve und gesetzlicher Gewinnreserve nicht mehr durch (Rein-)Vermögen (Vermögen abzüglich Fremdkapital) gedeckt ist. Der Gesetzgeber verlangt in diesem Fall, dass der VR unverzüglich eine Generalversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen, also Massnahmen, die zur Gesundung des Unternehmens führen können, beantragen muss. 2. Überschuldung gemäss OR 725, Abs. 2 Eine Überschuldung liegt vor, wenn gemäss den Bilanzen 2 gilt: Aktiven (Vermögen) Fremdkapital < 0 3 Vermögen 30 Bilanz Fremdkapital 50 Im Beispiel: < 0? Ja, Überschuldung vorhanden Verlustvortrag 90 Aktienkapital 30 Ges KapRes 20 Ges GewRes 15 Freiw GewRes 5 Besteht eine Überschuldung, ist das Fremdkapital nicht mehr mit Vermögen gedeckt. D. h., das Vermögen reicht nicht mehr aus, um das Fremdkapital "zurückzuzahlen". Hier zieht der Gesetzgeber zwecks Schutz der Gläubiger die "Notbremse": Besteht eine Überschuldung, muss der VR gemäss OR 725, Abs. 2, das Gericht benachrichtigen 4, das anschliessend den Konkurs über die Aktiengesellschaft eröffnet 5. 1 Hier: Gesetzliche Kapitalreserve und Gesetzliche Gewinnreserve 2 Sofern "begründete Besorgnis" besteht, dass eine Überschuldung vorhanden ist, muss der VR Zwischenbilanzen erstellen, und zwar eine zu Veräusserungswerten (Verkaufswerten) und eine zu Fortführungswerten (gemäss handelsrechtlichen Vorschriften; siehe Kapitel 16 Bewertung). 3 Eine Überschuldung liegt vor, wenn gilt (alternativ): Verlustvortrag (inkl. aktueller Verlust) > Eigenkapital 4 Die Benachrichtigung des Gerichts muss erfolgen, wenn sowohl die Bilanz zu Veräusserungs- als auch diejenige zu Fortführungswerten eine Überschuldung zeigen und Gesellschaftsgläubiger nicht im Ausmass der Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten (OR 725, Absatz 2). 5 Falls Aussicht auf Sanierung besteht, kann das Gericht den Konkurs gemäss OR 725a auf Antrag des VR aufschieben.

15 Aktiengesellschaft Seite 41 B E I S P I E L Kapitalverlust und Überschuldung Besteht in den folgenden Fällen eine Unterbilanz in Form eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung? (Bei der Position Gesetzliche Reserve handelt es sich um die gesetzliche Kapital- und Gewinnreserve.) Bilanz Bilanz Bilanz Vermögen Fremdkapital Vermögen Fremdkapital Vermögen Fremdkapital Verlustvortrag Verlustvortrag Aktienkapital Aktienkapital Aktienkapital Gesetzl Reserve Gesetzl Reserve Gesetzl Reserve Verlustvortrag Kapitalverlust (OR 725, Abs. 1) Vermögen FK < 50% von (AK + Ges Res) Rechtsfolge: GV einberufen und Sanierungsmassnahmen vorschlagen Weder Kapitalverlust noch Überschuldung Überschuldung (OR 725, Abs. 2) Vermögen Fremdkapital < 0 Rechtsfolge: Keine Rechtsfolge: Zwischenbilanzen erstellen und evtl. Gericht benachrichtigen Sanierungsmassnahmen Die im Kapitel aufgeführten Situationen können dazu führen, dass eine Sanierung notwendig wird. Darunter versteht man Massnahmen, die dazu dienen, die existenzgefährdenden Schwächen eines Unternehmens zu beheben und die Ertragskraft wieder herzustellen. Insbesondere zur Verfügung stehen personelle Massnahmen (z. B. Änderung des Personalumfangs und der Personalstruktur) operative Massnahmen (z. B. Neugestaltung des Leistungsprogramms, Rationalisierung der Produktion und des Absatzes, Reorganisation des Rechnungswesens) finanzwirtschaftliche Massnahmen (z. B. Kapitalschnitt, d. h. Herabsetzung des Nennwerts der Aktien ohne Entschädigung für die Aktionäre, Forderungsverzicht der Gläubiger, Aktienkapitalerhöhung) Kurzfristig steht oft ein finanzwirtschaftliches Massnahmenpaket im Vordergrund, das zur sofortigen Beseitigung einer Unterbilanz in Form eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung führen soll. Mittel- und langfristig erfordern nachhaltige Sanierungen i. d. R. auch personelle und operative Massnahmen. B E I S P I E L Finanzwirtschaftliche Massnahmen bei der Sanierung eines Grossunternehmens Mitteilung aus einer Schweizer Tageszeitung (Unternehmensname geändert): Die angeschlagene Buntmetallherstellerin Helveticmetal muss die Bilanz sanieren. Einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung leisten die Kreditgeber, die auf Forderungen im Umfang von über CHF 200 Mio. verzichten. Zudem soll gemäss Sanierungsplan der Nennwert der Aktien von CHF 100 auf CHF 9 gesenkt werden (Kapitalschnitt). Danach werden maximal 5,6 Mio. Aktien zum Preis von CHF 9 je Titel (total CHF 50,4 Mio.) ausgegeben, die bar liberiert werden. CHF 23 Mio. sollen die bisherigen Aktionäre beisteuern. Der Rest soll durch die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital aufgebracht werden.

16 Seite 42 Aktiengesellschaft M E R K E Bei der Verlustverbuchung muss die folgende Reihenfolge eingehalten werden: Reihenfolge der Verrechnung Buchung 1. Gewinnvortrag Gewinnvortrag, Verlustvortrag Verlust ❶ 2. Freiwillige Gewinnreserven Freiwillige Gewinnreserven Verlustvortrag 3. Gesetzliche Gewinnreserve Gesetzliche Gewinnreserve Verlustvortrag freiwillig ❷ 4. Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Kapitalreserve Verlustvortrag ❶ Sofern ein Gewinnvortrag vorhanden ist, wird dieser mit dem Verlust verrechnet. ❷ Freiwillige Gewinnreserven, Gesetzliche Gewinnreserve und Gesetzliche Kapitalreserve dürfen, müssen aber nicht, mit dem Verlust verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden als Verlustvortag in die neue Jahresrechnung vorgetragen und als Abzugsposten in der Kontenhauptgruppe Eigenkapital aufgeführt. Die Höhe des Eigenkapitals ist deshalb unabhängig von der Art der Verlustverbuchung. U. a. bei einem Kapitalverlust und bei einer Überschuldung des Unternehmens muss der Verwaltungsrat gemäss OR 725 f. aktiv werden. Ein Kapitalverlust liegt vor, wenn gilt: Aktiven (Vermögen) Fremdkapital < 50% der Summe aus AK und gesetzlichen Reserven Rechtsfolge: Der VR muss unverzüglich eine Generalversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen beantragen. Eine Überschuldung liegt vor, wenn gilt: Aktiven (Vermögen) Fremdkapital < 0 Rechtsfolge: Zwischenbilanzen müssen erstellt werden (eine zu Veräusserungswerten, eine zu Fortführungswerten). Sofern beide eine Überschuldung zeigen, muss das Gericht benachrichtigt werden. Häufigste finanzwirtschaftliche Sanierungsmassnahmen sind: Kapitalschnitt, d. h. Herabsetzung des Nennwerts der Aktien ohne Entschädigung für die Aktionäre, Forderungsverzicht der Gläubiger und Aktienkapitalerhöhungen (vorzugsweise mit Barliberierung, weil auch bei Kapitalverlust und Überschuldung oft ein Liquiditätsproblem vorhanden ist). Aufgaben 28 bis 30, Seite 60 ff.

17 Aktiengesellschaft Seite Zusammenfassung Gründung einer AG Gründungsarten Gründungsbuchungen Zeichnung Liberierung Gezeichnet wird immer der gesamte Nennwert aller ausgegeben Aktien. Vollliberierung AK voll einbezahlt Teilliberierung AK nicht voll einbezahlt; ist nur bei Namenaktien möglich Buchungen Bargründung Aktionäre Aktienkapital Bank, Post Aktionäre Bank Aktionäre Nicht einbez AK Aktionäre Buchungen Sacheinlagegründung Aktionäre Aktienkapital z. B. Fz Aktionäre und Bank, Post Aktionäre z. B. Fz Aktionäre und Bank, Post Aktionäre Nicht einbez AK Aktionäre Aktienkapitalerhöhung Im Rahmen einer Aktienkapitalerhöhung erfolgt die Ausgabe einer Aktie i. d. R. zu einem Emissionspreis (Ausgabepreis), der über dem Nennwert liegt. Die Differenz heisst Agio. Agio je Aktie = Emissionspreis (Ausgabepreis) je Aktie Nennwert je Aktie Buchungen bei Aktienkapitalerhöhung bei Agio Zeichnung Liberierung Nennwert: Aktionäre Aktienkapital Bareinlage: Bank, Post Aktionäre Agio: Aktionäre Gesetzliche KapitalRes Sacheinlage: z. B. Immobilien Aktionäre Gewinnverwendung bei der AG unter Berücksichtigung des OR Jahresgewinn + Gewinnvortrag (bzw. VerlustVo) = Bilanzgewinn 5% Gesetzliche Gewinnreserve OR 671, Abs. 1 OR 671, Abs. 1 5% vom Jahresgewinn (bei Vorliegen eines Verlustvortrags 5% vom Bilanzgewinn) Obligatorisch, bis die gesetzlichen Reserven 20% des einbezahlten AK erreicht haben Evtl. freiwillige Gewinnreserven OR 672 Z. B. statutarische Reserven = Rest 5% Grunddividende OR 661 Werden vom einbezahlten AK berechnet Tantieme OR % Gesetzliche GewinnRes OR 671, Abs. 2, Ziff. 3 = Rest % Zusatzdividende (SuperDiv) OR 661 Berechnung des (maximalen) Prozentsatzes: 10% Gesetzliche GewinnRes OR 671, Abs. 2, Ziff. 3 Restgewinn x 100 Einbezahltes AK x 1.1 = Neuer Gewinnvortrag Entspricht dem Stand des Kontos Gewinnvortrag nach der Verbuchung der Gewinnverwendung

18 Seite 44 Aktiengesellschaft 13.8 Kontrollfragen mit Antworten Fragen 1. Welchen Wert weist das Konto Aktienkapital nach Verbuchung der Zeichnung bei Vollliberierung und bei Teilliberierung aus? 2. In welchem Fall muss mehr als ein Konto Aktienkapital geführt bzw. ausgewiesen werden? 3. Wie lautet die Buchung für die Gründungskosten einer AG? 4. Wann kommt bei der Buchung das Konto Gesetzliche Kapitalreserve zum Einsatz? 5. Xotox AG: Erhöhung Aktienkapital von CHF 4 Mio. (8'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert) um CHF 1 Mio. (2'000 Inhaberaktien zu CHF 500 Nennwert; Ausgabepreis CHF 750) auf CHF 5 Mio. a) Wie viel betragen Emissionserlös und Agio für die Aktienkapitalerhöhung? b) Wie lauten die Buchungen für die Aktienkapitalerhöhung bei der Zeichnung? Der buchführungspflichtige Aktionär Jack Julen verfügt über 480 Aktien und macht nun in vollem Umfang von seinem Bezugsrecht Gebrauch. c) Wie viele neue Aktien zeichnet er, über wie viele verfügt er neu insgesamt und wie viel beträgt der Kaufpreis ohne Spesen? d) Wie bucht er später die 8% Dividende (Bankgutschrift einschl. VST-Guthaben)? 6. Angaben aus der Bilanz der Sitis SA: - Aktienkapital CHF 800'000 (voll einbezahlt) - Ges GewRes CHF 155'000 - Jahresgewinn CHF 120'000 - Gewinnvortrag CHF 6'000 Angaben zur Gewinnverwendung: - Gesetzl Res: Minimum gemäss OR Dividenden: so viele ganze % wie möglich Wie viel betragen: - Gesetzliche Gewinnreserven in CHF? - Dividende in % und in CHF? - Neuer Gewinnvortrag (Endbestand)? Wie lauten die Buchungen für die gesetzliche Gewinnreserve, die Dividende (beide über das Konto GeVo), die Geschuldete VST samt Überweisungen per Bank? Antworten In beiden Fällen weist das Konto Aktienkapital den gesamten Nennwert aller ausgegebenen Aktien aus. Eine Aufgliederung ist erforderlich, falls unterschiedliche Aktienkategorien (z. B. Namen- und Inhaberaktien) vorliegen. Ausserordentlicher Aufwand z. B. Verb aus LL oder Bank - Bei der Verbuchung des Agios bei Aktienkapitalerhöhungen - Evtl. bei Deckung eines Verlustvortrags (nach Ausschöpfung von GeVo, freiwilligen und gesetzlichen Gewinnreserven) a) Emissionserlös CHF 1.5 Mio. (= 2'000 Aktien zu CHF 750), Agio CHF 0.5 Mio. (= 2'000 Aktien zu CHF 250) b) Aktionäre Aktienkapital 1'000'000 (Nennwert) Aktionäre Gesetzliche KapitalRes 500'000 (Agio) c) Zeichnung 120 Aktien, total neu 600 Aktien; Kaufpreis 120 Aktien zu CHF 750 = CHF 90'000 d) Ba WsEr 15'600; Guthaben VST WsEr 8'400 Gewinnverwendungsplan Jahresgewinn 120'000 + Gewinnvortrag 6'000 = Bilanzgewinn 126'000 Gesetzl GewRes (Rest zu 160'000) -5'000 = Rest 121'000 Grunddividende 5% -40'000 = Rest 81'000 Zusatzdividende 9% -72'000 10% Gesetzliche GewinnRes -7'200-79'200 = Neuer Gewinnvortrag 1'800 Gewinnvortrag Gesetzliche Gewinnreserve 12'200 Gewinnvortrag Dividenden 112'000 Dividenden Geschuldete VST 39'200 Dividenden Bank 72'800 Gesch VST Bank 39'200

19 Aktiengesellschaft Seite Aufgaben Aufgabe 11 Rechtliche Grundlagen für die Buchung von Gründungen bei AG Füllen Sie mit Hilfe des Obligationenrechts die Lücken im folgenden Text aus. Bei Zeichnung der Aktien verpflichten sich die Aktionäre, den vereinbarten Betrag auf einem Sperrkonto bei einer (OR 633) zu hinterlegen. Diese Einzahlung nennt man Bar. Erst nach Eintrag der AG im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) kann die AG über den Betrag verfügen. Der Betrag kann auch ganz oder teilweise mittels Sachgütern (z. B. Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Patente), so genannten, liberiert werden (OR 634). Um Missbräuche zu verhindern, ist aber in solchen Fällen ein vertrag (OR 634), ein bericht (OR 635) und eine durch einen zugelassenen Revisor auszustellende (OR 635a) notwendig. Zudem müssen bei diesen so genannten Sacheinlagegründungen in den Statuten, der Name des Einlegers sowie die Gegenleistung der Gesellschaft (Anzahl ausgegebene Aktien) aufgeführt werden (OR 628). Statt des Kontos Eigenkapital (wie beim Einzelunternehmen) wird bei der AG das Konto geführt. Es weist den Gesamtnennwert aller ausgegebenen Aktien aus. Der Mindestnennwert je Aktie beträgt gemäss Gesetz Rappen (OR 622). Das Grundkapital der AG (= Aktienkapital) muss mindestens CHF betragen (OR 621). Grundsätzlich müssen mindestens % des Nennwerts jeder aktie einbezahlt (liberiert) sein (OR 632). Der Nennwert der aktien hingegen muss immer zu % liberiert werden (OR 683). Der liberierte Gesamtbetrag muss total mindestens CHF betragen (OR 632). Liegen unterschiedliche Beteiligungskategorien (z. B. Inhaberaktien und Namenaktien) vor, müssen diese in der Bilanz ausgewiesen werden (OR 959a, Abs. 2, Ziff. 3, lit. a). Aufgabe 12 Bargründung mit Vollliberierung Die Gründer der Kohlmann AG zeichnen 400 Inhaberaktien zu CHF 1'000 Nennwert und liberieren bar auf das Sperrkonto bei der Spar- und Leihkasse Bern. Verbuchen Sie die Zeichnung und die Liberierung der Aktien und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Verwenden Sie das Konto Aktionäre. Zeichnung der Aktien: Liberierung der Aktien: Gründungsbilanz Aktienkapital

20 Seite 46 Aktiengesellschaft Aufgabe 13 Bargründung mit Teilliberierung Die Gründer der Compix AG zeichnen 5'000 Namenaktien zu CHF 100 Nennwert und 1'000 Inhaberaktien zu CHF 100 Nennwert. Die Liberierung, die auf das Sperrkonto bei der Postfinance erfolgt (Barliberierung), wird auf das gesetzliche Minimum beschränkt. Verbuchen Sie die Zeichnung, die Liberierung der Aktien (der nicht einbezahlte Teil ist auf das gemäss Gesetz erforderliche Konto zu buchen) und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Verwenden Sie das Konto Aktionäre. Zeichnung der Aktien: Liberierung der Aktien: Gründungsbilanz Aktienkapital (Namen) Aktienkapital (Inhaber) Aufgabe 14 Sacheinlagegründung mit Teilliberierung Die Aktionäre Bigler, Ekström, Chevalier und Kovaljev gründen die Beck AG. Sie zeichnen dabei total 10'000 Namenaktien zu CHF 10 Nennwert und 10'000 Inhaberaktien zu CHF 50 Nennwert. Die Liberierung erfolgt nur im Umfang des gesetzlichen Minimums, davon CHF 40'000 mittels einer Sacheinlage (Fahrzeug). Rest Barliberierung bei der Raiffeisenbank. Verbuchen Sie die Zeichnung, die Liberierung der Aktien (der nicht einbezahlte Teil ist auf das gemäss Gesetz erforderliche Konto zu buchen) und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Verwenden Sie das Konto Aktionäre. Zeichnung der Aktien: Liberierung der Aktien: Gründungsbilanz Nach drei Jahren fordert der VR von den Aktionären den Restbetrag ein, der bar liberiert wird. Buchung:

Aufgabe 31 Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH

Aufgabe 31 Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH Seite 196 Aufgabe 31 Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH Füllen Sie mit Hilfe des Obligationenrechts den Lückentext aus. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft spricht man bei der GmbH nicht

Mehr

14 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

14 Gesellschaft mit beschränkter Haftung 14. Kapitel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Seite 65 14 Gesellschaft mit beschränkter Haftung 14.1 Einleitung Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt es sich um eine

Mehr

Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung Übungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.4 Aussenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Wir bitten um Entschuldigung für die Umtriebe und wünschen viel Spass und Erfolg beim Lernen und Lehren. Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker

Wir bitten um Entschuldigung für die Umtriebe und wünschen viel Spass und Erfolg beim Lernen und Lehren. Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker Korrigenda zu Carlen, Gianini, Riniker; Finanzbuchhaltung 3, 12. Auflage 2012 Korrigenda Liebe Leserinnen und Leser Leider schleichen sich bei der Produktion eines Lehrmittels immer wieder kleine Fehler

Mehr

Wertschriften sind eine von möglichen Finanzanlagen. Die vier möglichen Finanzanlagen sind:

Wertschriften sind eine von möglichen Finanzanlagen. Die vier möglichen Finanzanlagen sind: Seite 134 / 142 1 Begriffe Wertpapiere Wertschriften Effekten Nach OR 956 gilt jede Urkunde, mit der ein Recht verknüpft ist, dass ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden

Mehr

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02 1. Das Konto 23 1. Das Konto 1.1 Die Zerlegung der Bilanz in Konten Nahezu jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Änderung des Vermögens und/oder der Schulden und damit letztendlich zu einer Änderung der

Mehr

12 Kollektivgesellschaft

12 Kollektivgesellschaft Kollektivgesellschaft Seite 1 12 Kollektivgesellschaft Die Kollektivgesellschaft gehört zu den Personengesellschaften. Neben dem Gesellschaftsvermögen haftet subsidiär jeder Gesellschafter solidarisch

Mehr

Konto Debitoren und Konto Kreditoren, Sammelkonten

Konto Debitoren und Konto Kreditoren, Sammelkonten Arbeiten zum Kapitel 11 Konto Debitoren und Konto Kreditoren, Sammelkonten 1. Verbuchen Sie folgende Geschäftsfälle a) Wir kaufen Ware ein gegen Rechnung im Wert von CHF 500.-- b) Wir senden falsch gelieferte

Mehr

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten!

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten! Übungsaufgaben Aufgabe 1 Erläutern Sie die Begriffe Jahresüberschuss und Bilanzgewinn! Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens

Mehr

Korrigenda «Rechnungswesen umfassend repetiert»

Korrigenda «Rechnungswesen umfassend repetiert» Korrigenda «Rechnungswesen umfassend repetiert» 4. Auflage 2014 Theorie & Aufgaben ISBN: 978-3-85612-233-1 Seite Aufgabe 83 Theorie Zinserträge auf Obligationen und Dividendenerträge auf Aktien werden

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

Total Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1

Total Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1 01 S Bilanz BILANZ Aktiven % % Flüssige Mittel 1 402 440.96 6 298 918.49 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenüber Dritten 3 040 942.75 2 629 181.00 Gegenüber Aktionären 11 599 495.40 8 515

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Einstufungstest Rechnungswesen für Teilnehmer/-innen der Lehrgänge Fachmann/-frau Unternehmensführung KMU und Detailhandelsspezialist/-in

Einstufungstest Rechnungswesen für Teilnehmer/-innen der Lehrgänge Fachmann/-frau Unternehmensführung KMU und Detailhandelsspezialist/-in für Teilnehmer/-innen der Lehrgänge Fachmann/-frau Unternehmensführung KMU und Detailhandelsspezialist/-in Zeit - 30min Hilfsmittel - Taschenrechner Themenblock 1 Allgemeine Grundlagen 1 Gesetzliche Vorschriften

Mehr

Lösungen. SGF-4 Geldflussrechnung. Fragen. 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge. 2. Nein, FER 4 und 12

Lösungen. SGF-4 Geldflussrechnung. Fragen. 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge. 2. Nein, FER 4 und 12 Fragen 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge 2. Nein, FER 4 und 12 3. Nein, FER 4, 4 4. Nein, FER 4, 13 5. Nein, FER 4, 6 SGF-4 1 Praktische Beispiele Aufgabe 1 Variante

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der

Mehr

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Dossier D2 Kommanditgesellschaft Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

Übungsaufgabe 3 - Goodwill

Übungsaufgabe 3 - Goodwill Übungsaufgabe 3 - Goodwill Teilaufgabe 1 Gegeben: Die Aktien haben einen Nennwert von 5. Das Unternehmen hat liquide Mittel über 4.500.000. Die Eigenkapitalquote liegt in der Branche bei 22% Gesucht: Wie

Mehr

3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen

3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen 3 Zusatzübungen zum Kapitel Rechtsformen A Erstellen Sie die folgende Übersicht, indem Sie die richtigen Bezeichnungen in die Kästchen setzen. Rechtsformen der Unternehmung Kommanditges. B Die Bilanz einer

Mehr

printed by www.klv.ch

printed by www.klv.ch Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2008 Buchhaltung Arbeitsblätter Serie 1 Kandidatennummer: Name:

Mehr

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu 1 Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu Die Firma Saanenland, gegründet und geleitet von Herrn Stéphane Aebischer und seiner Frau, plant, in der Gemeinde Morro do Chapéu, Bahia, Brasilien auf

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Finanzielles und betriebliches Rechnungswesen Aufgabenstellung

Finanzielles und betriebliches Rechnungswesen Aufgabenstellung Modulprüfungen SVF-ASFC Ausgabe Frühling 2011 Finanzielles und betriebliches Rechnungswesen Aufgabenstellung Dauer der Prüfung: 60 Minuten Erlaubte Hilfsmittel: Netzunabhängiger, nicht programmierbarer

Mehr

Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG)

Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG) Formular: Gründung Aktiengesellschaft (AG) 1. Firma Notar: 2. Personalien der Gründer / Zeichnung der Aktien 2. Personalien der Gründer / Zeichnung der Aktien Gründer/in 1 Gründer/in 2 / Firma / Firma

Mehr

Emissionsprospekt (Art. 652a OR)

Emissionsprospekt (Art. 652a OR) Emissionsprospekt (Art. 652a OR) vom 1. Mai 2013 Clientis EB Entlebucher Bank AG mit Sitz in Schüpfheim (CH-100.3.010.526-9; CHE-105.799.026) Kapitalerhöhung von CHF 8'000'000.00 um CHF 3'000'000.00 auf

Mehr

Der Jahresabschluss der Personengesellschaften

Der Jahresabschluss der Personengesellschaften Kapitel 27 Der Jahresabschluss der Personengesellschaften Zweck Korrekte Bestimmung und Verbuchung des Erfolges sowie der Verbindlichkeiten zwischen dem Unternehmen und seinen Inhabern. Einleitung Nachdem

Mehr

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4, Postfach 543 3000 Bern 7 Tel. Nr.: 031 311 22 61 Fax Nr.: 031 311 04 84 info@volzrecht.ch Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Ebenso

Mehr

Ich habe von dem bevorstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gelesen. Für diesen Börsengang interessiere ich mich sehr.

Ich habe von dem bevorstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gelesen. Für diesen Börsengang interessiere ich mich sehr. Beratungsfall Aktien Ausgangssituation: Mathias Jung ist bei seiner täglichen Zeitungslektüre auf den anstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gestoßen. Er erwägt Aktien der Stuttgarter Maschinenbau

Mehr

Finanzierung: Übungsserie I

Finanzierung: Übungsserie I Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie I Übungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2 Finanzierung Finanzierung: Übungsserie I Aufgabe 1 Beschriften

Mehr

Statuten Ethos Services AG

Statuten Ethos Services AG Ethos Services Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten Ethos Services AG I. Firma, Sitz, Dauer und Zweck der Gesellschaft Artikel

Mehr

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Gründer 1 Person Mindestens 2 Personen Mindestens 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten Gering Gering Gering Mittel Mittel Verwaltungskosten

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

I. Einführung in die Geldflussrechnung

I. Einführung in die Geldflussrechnung Geldflussrechnung: Theorie Seite 1 I. Einführung in die Geldflussrechnung Link zu den Hinweisen! 1. Liquide Mittel Liquide Mittel setzen sich aus den Beständen von Kasse, Post und Bank (= Geld) zusammen.

Mehr

Aktionäre Hypotheken Zinsaufwand Zinsertrag Vorauszahlungen an Lief eranten Wiederbeschaffungsrückstellungen

Aktionäre Hypotheken Zinsaufwand Zinsertrag Vorauszahlungen an Lief eranten Wiederbeschaffungsrückstellungen Nachtragsbuchungen Die Prod-AG ist eine ältere Unternehmung, die diverse Konsumgüter herstellt und verkauft. Zusätzlich werden in geringerem Umfang auch Waren eingekauft, die an die gleiche Kundschaft

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung

NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung R ECH N U NGSWESE N S I LVA N LO S E R S U S A N N E H A A S NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

2 - Navigationspfad für rwfhso2q02 vom 29.07.2004. Kapitel 2. rwfhso2q02nav 29.07.2004 Seite 1 / 13

2 - Navigationspfad für rwfhso2q02 vom 29.07.2004. Kapitel 2. rwfhso2q02nav 29.07.2004 Seite 1 / 13 Mittelflussrechung Kapitel 2 rwfhso2q02nav 29.07.2004 Seite 1 / 13 Inhaltsverzeichnis 1.2 Lernziele... 3 2.2 Woher fliesst Geld in die Kasse?... 4 4.1 Mittelzufluss und Mittelabfluss bei Finanzierungen...

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen IV

Jahresabschluss der Rechtsformen IV Jahresabschluss der Rechtsformen IV Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften exemplarisch: GmbH 1 Gliederung des Eigenkapitals der GmbH Eigenkapital Haftungskapital Gesellschafter Ausschüttung Agio

Mehr

Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer

Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer Thema Dokumentart Fallstudie: Bewertung von Aktien ohne Kurswert für die Vermögenssteuer Übungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 4 Unternehmensbewertung

Mehr

Online-Tutorium vom 19.06.2012

Online-Tutorium vom 19.06.2012 Online-Tutorium vom 19.06.2012 Übungsaufgaben und Lösungshinweise Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Wirtschaft Dozent: Prof. Dr. Andreas Diedrich Übungsaufgabe Finanzplanung Aufgabe 1: (vgl. Frage

Mehr

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003) 40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches

Mehr

7.14 Einrichtung Verbuchung mit Kostenstellen. Voraussetzungen / Einrichtung

7.14 Einrichtung Verbuchung mit Kostenstellen. Voraussetzungen / Einrichtung 7.14 Einrichtung Verbuchung mit Kostenstellen Die Verbuchung auf Kostenstellen aus Dialogik Lohn kann auf verschiedene Methoden vorgenommen werden. Die Verbuchung kann gemäss Lohnart (direkt auf eine Kostenstelle

Mehr

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Mehr

Teil I Buchhaltung. 1 Bestandskonten. 6 Bilanzen

Teil I Buchhaltung. 1 Bestandskonten. 6 Bilanzen 6 Bilanzen Teil I Buchhaltung In dem ersten Teil Buchhaltung soll lediglich ein generelles Verständnis für die Art zu buchen, also für Buchungssätze, geschaffen werden. Wir wollen hier keinen großen Überblick

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Sollsaldo und Habensaldo

Sollsaldo und Habensaldo ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum

Mehr

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 52-11. für die Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons St.

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 52-11. für die Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons St. Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 52-11 Ersetzt: GE 52-11 Kontenplan für die evang.-ref. Kirchgemeinden vom 6. Dezember 1990 Kontenplan Bestandesrechnung für die Evangelisch-reformierten

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

BILANZ per 31.12. 2014 2013 (1)

BILANZ per 31.12. 2014 2013 (1) BILANZ per 31.12. 2014 2013 (1) AKTIVEN flüssige Mittel 174'237.33 653'847.19 kurzfristiges Festgeld 100'233.55 0.00 ausstehende Mieten 0.00 1'382.00 Nebenkostenabrechnung Jahresende 26'681.85 24'176.60

Mehr

Umrechnungsdifferenz 2008-10 - 10. Endbestand 31. Dezember 2008 500 140 850-30 1,460

Umrechnungsdifferenz 2008-10 - 10. Endbestand 31. Dezember 2008 500 140 850-30 1,460 IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Lösungen Aufgabe Aufgabe 1: Rechnungslegungsgrundsatz Fremdwährungsumrechnung Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) dargestellt. Sämtliche

Mehr

Für die Kommanditaktiengesellschaft ist aufgrund von Art. 764 Abs. 2 OR die entsprechende Regelung der Aktiengesellschaft analog anwendbar.

Für die Kommanditaktiengesellschaft ist aufgrund von Art. 764 Abs. 2 OR die entsprechende Regelung der Aktiengesellschaft analog anwendbar. Bilanzdeponierung Allgemeines In den Art. 190-193 SchKG sind einige Tatbestände geordnet, die ohne vorgängige Betreibung zur Konkurseröffnung führen. Es handelt sich dabei um Sachverhalte, welche die Möglichkeit

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf die Revision

Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf die Revision Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf die Revision Thomas Stenz Partner Ernst & Young AG Ziele Sie sind sich der Auswirkungen der Neuerungen des nrlr in Bezug auf eine Revision bewusst Sie sind

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Repetitorium Rechnungswesen

Repetitorium Rechnungswesen nachhilfe prüfungsvorbereitung lernberatung lern kolleg wissen ist machbar Repetitorium Rechnungswesen Theorie Übungen Aufgaben Lernkolleg 2. Auflage 2012 Alle Rechte vorbehalten. Das Reproduzieren in

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Die nachfolgende Auswertung, die Sie selbstständig anhand des Lösungsdokumentes vornehmen können, kann folgendermassen interpretiert werden:

Die nachfolgende Auswertung, die Sie selbstständig anhand des Lösungsdokumentes vornehmen können, kann folgendermassen interpretiert werden: Selbsttest Lernbereich: Rechnungswesen Einleitung Der Selbsttest Rechnungswesen hilft Ihnen zu entscheiden, ob für Sie ein Vorkurs Rechnungswesen empfehlenswert, sehr empfehlenswert oder aber nicht nötig

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Finanzanlagen 2'073'187 92.95 4'656'813 89.82 Darlehen 0 2'590'294 Beteiligungen 2'073'187 2'066'519

Finanzanlagen 2'073'187 92.95 4'656'813 89.82 Darlehen 0 2'590'294 Beteiligungen 2'073'187 2'066'519 Bilanz 31.12.12 31.12.11 CHF % CHF % Umlaufvermögen 155'800 6.99 524'766 10.12 Flüssige Mittel 139'811 11'921 Forderungen übrige gegenüber Dritten 5'272 3'134 Aktive Rechnungsabgrenzung gegenüber Dritten

Mehr

SwissSupplyChain Musterprüfung

SwissSupplyChain Musterprüfung Prüfungsfach: Prüfungsdauer: Finanz- und Rechnungswesen 1 Stunde Maximale Punktzahl 60 Anzahl Aufgabenblätter 4 Anzahl Lösungsblätter... Bitte bei den Lösungsblättern nicht auf die Rückseite schreiben!

Mehr

Thema heute: Mittelflussrechnung

Thema heute: Mittelflussrechnung Thema heute: Mittelflussrechnung Nach dem heutigen Abend verstehst Du die Wichtigkeit der Mittelflussrechnung. erklärst Du mit eigenen Worten den Begriff Fonds. bist Du in der Lage, selbstständig einen

Mehr

Kein Vorbereitungskurs nötig

Kein Vorbereitungskurs nötig Selbstcheck Rechnungswesen zum Einstieg in die Weiterbildung Höhere Fachschule für Wirtschaft Die folgenden Aufgaben dienen zur Abklärung, ob für einen Einstieg in die Weiterbildung Höhere Fachschule für

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C LÖSUNGEN

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C LÖSUNGEN Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C LÖSUNGEN Fach: Zeit: Rechnungswesen II - Teil Mittelflussrechnung 60 Minuten Punkte: 34 Hilfsmittel. Taschenrechner. FER-Broschüre Hinweise. Sämtliche

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Statuten der GeoGR AG

Statuten der GeoGR AG GeoGR AG GEODATENDREHSCHEIBE GRAUBÜNDEN AG Statuten Seite 1 / 5 Statuten der GeoGR AG I. Firma, Sitz, Zweck, Dauer Unter der Firma GeoGR AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Chur. 1. 2. Zweck

Mehr

Kontenplan für die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft

Kontenplan für die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft 109a/2014 Kontenplan für die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft (Redaktionell überarbeitet durch die Finanzabteilung ERK BL in Zusammenarbeit mit der AWK am 17.09.2014)

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

Aktionärsbindungsvertrag

Aktionärsbindungsvertrag Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. 6.Teil. Satzungsänderung. Kapitalbeschaffung u.a. 186 AktG 3 3. die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen vorgesehenen Festsetzungen und, wenn mehrere Gattungen ausgegeben werden, den auf jede Aktiengattung

Mehr

Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag

Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag Pressemitteilung Zürich, den 18 September 2014 Perrot Duval und Infranor Verwaltungsräte unterzeichnen Fusionsvertrag Die Verwaltungsräte der Perrot Duval Holding SA und der Infranor Inter AG, beides Dachgesellschaften

Mehr

Franz Carlen Franz Gianini Anton. Finanzbuchhaltung. Höhere Finanzbuchhaltung 3 VERLAG:SKV. digitalisiert durch: IDS Basel Bern

Franz Carlen Franz Gianini Anton. Finanzbuchhaltung. Höhere Finanzbuchhaltung 3 VERLAG:SKV. digitalisiert durch: IDS Basel Bern Franz Carlen Franz Gianini Anton Finanzbuchhaltung Höhere Finanzbuchhaltung 3 A- VERLAG:SKV ; Carlen, Franz Hhere Finanzbuchhaltung 2010 digitalisiert durch: IDS Basel Bern Inhaltsverzeichnis,,, Das Rechnungswesen

Mehr

C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen

C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen

Mehr

a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch

a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST

Mehr

Bewertung der Schulden

Bewertung der Schulden 1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich

Mehr

Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die Eigenkapitalrendite aus.

Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die Eigenkapitalrendite aus. Anhang Leverage-Effekt Leverage-Effekt Bezeichnungs- Herkunft Das englische Wort Leverage heisst Hebelwirkung oder Hebelkraft. Zweck Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

Lösungen. Rechnungswesen. 1. Teil: Rechnungswesen. Richtzeit zur Lösung der Aufgaben: 75 Minuten. Kanton Graubünden W+G 2

Lösungen. Rechnungswesen. 1. Teil: Rechnungswesen. Richtzeit zur Lösung der Aufgaben: 75 Minuten. Kanton Graubünden W+G 2 Kanton Graubünden W+G 2 Qualifikationsverfahren 2013 für Kauffrau / Kaufmann Erweiterte Grundbildung Rechnungswesen Kandidatennummer: Lösungen Name: Vorname: Datum der Prüfung: 1. Teil: Rechnungswesen

Mehr

Inhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung

Inhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 5. Beispiel... 7 www.boeckler.de August 2014 1/7 1. Ziele des Standards im Überblick

Mehr

eine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden.

eine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden. 21.01 sowohl Sachanlagen in der Konzern- gemäss Konzernbilanz als auch in der Steuerbilanz in jedem Jahr 100 beträgt. Der Steuersatz./. Sachanlagen ist konstant gemäss Steuerbilanz 30% des Gewinns vor

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr