Ich-AG oder Überbrückungsgeld?

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1 Informationen für Existenzgründer oder? Ausgabe 1 Juli 2003 Mit diesem Faltblatt geben wir Ihnen Informationen zur sogenannten. In der Tabelle auf dieser Seite werden und direkt miteinander verglichen. Auf den nächsten Seiten folgen die genaueren Bestimmungen zur. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung (nach 57 SGB III) Existenzgründungszuschuss (nach 421 SGB III) Zielgruppe Bezieher von Bezieher von Arbeitslosengeld (Alg), Arbeitslosengeld (Alg), Arbeitslosenhilfe (Alhi) Arbeitslosenhilfe (Alhi), oder Übergangsgeld (ÜG) oder Übergangsgeld (ÜG) kleine Einzelunternehmungen Rechtsanspruch nein ja Zweck Sicherung des Lebensunterhalts Zuschuss zur sozialen Sicherung der Förderung in den ersten sechs Monaten während einer bis zu der Selbstständigkeit dreijährigen Startphase Höhe der Leistungen gewährtes Alg/ Alhi erstes Jahr 600 Euro (monatlich) + Sozialversicherungs zweites Jahr 360 Euro -pauschale drittes Jahr 240 Euro weitere Erstellen eines Arbeitseinkommen darf Euro Voraussetzungen Unternehmenskonzepts pro Jahr nicht überschreiten. Prüfung des Konzepts und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, z.b. durch IHK-Gutachten Es dürfen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Sozialversicherung freiwillige Mitgliedschaft: Versicherungspflicht: (monatliche Rentenversicherung gesetzliche Rentenversicherung Mindestbeiträge) ca. 80 Euro Euro (einkommensabhängig) Antragspflichtversicherung für den Fall Pflegeversicherung der Erwerbsminderung möglich (gesetzlich oder privat), ca. 20 Euro Pflegeversicherung ca. 20 Euro Krankenversicherung (AOK) erste 6 Monate: ca. 105 Euro ab 7. Monat: ca. 238 Euro keine Arbeitslosenversicherung möglich freiwillige Weiterversicherung in gesetzlicher Krankenkasse ist möglich, ca.167 Euro (AOK) monatliche Gesamtsumme der Sozialversicherungen: ca Euro keine Arbeitslosenversicherung möglich Besteuerung des steuerfreie Einnahme, steuerfreie Einnahme, Zuschusses Zuschuss wird aber zur Zuschuss wird auch nicht zur Berechnung des Berechnung des Einkommenssteuersatzes einbezogen Einkommenssteuersatzes einbezogen Nebentätigkeit erlaubt erlaubt, wird bei Berechnung der Obergrenze von Euro miteinbezogen Anspruch auf Alg/Alhi Arbeitslosengeld (Restdauer) kann bis zu vier Jahre nach Entstehen des bei Scheitern der Selbstständigkeit Anspruchs wieder geltend gemacht werden ( 147 SGB III), Arbeitslosenhilfe kann bis zu drei Jahre nach letztem Bezugstag wieder geltend gemacht werden ( 196 SGB III).

2 Die Bestimmungen zur Rechtsanspruch Rechtsanspruch auf die / den Existenzgründungszuschuss Man muss sich zwischen und entscheiden. Auf die Zuschüsse zur hat man einen Rechtsanspruch. Das Vergabeverfahren des Arbeitsamtes ist im Fall der einfacher, es wird kein Tragfähigkeitsgutachten bzw. Unternehmenskonzept verlangt. Auch wenn kein formelles Gutachten vorgelegt werden muss, sollte man sich sorgfältig informieren und in Gründerseminaren qualifizieren, um seine Risiken abschätzen zu können. Gründungen mit Unternehmenskonzept und vorausschauender Planung der Wirtschaftlichkeit sind nachweislich überlebensfähiger. Nutzen Sie die Chancen, die Gründung Ihres Gewerbes/ Ihrer freiberuflichen Tätigkeit fachkundig begleiten zu lassen. Ein Unternehmenskonzept hilft Ihnen auch, Ihr zukünftiges Einkommen realistisch einzuschätzen. Bereits im Antrag auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses beim Arbeitsamt müssen Sie eine Einkommensschätzung abgeben, die möglichst realistisch sein sollte. Ihre Angaben werden unter Umständen auch dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt und könnten zu einer falschen Beitragshöhe führen. Welche Papiere muss man beim Arbeitsamt vorlegen, um den Zuschuss für das zweite bzw. dritte Jahr als zu beantragen? Beim Folgeantrag für das zweite Jahr wird die Einnahme-Überschuss-Rechnung der ersten zehn Monate des ersten Geschäftsjahres verlangt. Beim Folgeantrag für das dritte Jahr wird die Einnahme-Überschuss-Rechnung der ersten zehn Monate des zweiten Geschäftsjahres und der erste Einkommenssteuerbescheid verlangt. Zweck Einkommen Zweck der Förderung bei der Zweck der Förderung als ist es, einen Zuschuss zur Sozialversicherung zu leisten. Das bedeutet, dass den gesamten Zuschüssen als in Höhe von maximal in drei Jahren im gleichen Zeitraum je nach Einkommenshöhe- Beiträge zu den Sozialversicherungen in etwa der gleichen Höhe gegenüberstehen können. Arbeitseinkommen bei der Bei der dürfen im Jahr maximal Euro Arbeitseinkommen erzielt werden. Berechnung des Arbeitseinkommens: Umsatz (fixe und variable) Kosten = Arbeitseinkommen oder Gewinn Vom Arbeitseinkommen müssen die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bezahlt werden. Wenn in der Familienangehörige mitarbeiten, dürfen trotzdem nur Euro Arbeitseinkommen erzielt werden. Auch Familienangehörige können nicht als reguläre Arbeitnehmer eingestellt werden. Es kann kein arbeitsrechtlich oder sozialversicherungsrechtlich gültiger Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Bei Überschreiten der Euro-Grenze z.b. während des 2. Geschäftsjahres können bis zum Ende des laufenden (zweiten) Geschäftsjahres ohne Meldung beim Arbeitsamt die Zuschüsse weiterbezogen werden und müssen nicht zurückbezahlt werden. Für das folgende 3. Jahr kann der Zuschuss dann aber nicht mehr beantragt werden.

3 Die Bestimmungen zur Das Arbeitsamt bewilligt die auch ohne Unternehmenskonzept. Für die Renten-, Pflegeund Krankenkasse und für das Finanzamt müssen Sie aber Ihr zukünftiges Einkommen möglichst genau schätzen, um keine Nachzahlungen zu riskieren. Bei dieser Schätzung hilft Ihnen ein Finanzierungsplan, der Teil des Unternehmenskonzeptes ist. Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Rente Nachdem der Antrag für die (Existenzgründungszuschuss) vom Arbeitsamt bewilligt wurde, wird man vom zuständigen Rentenversicherungsträger wegen der Mitgliedschaft angeschrieben. Der zuständige Rentenversicherungsträger ist der bisherige Rentenversicherungsträger, also z.b. die LVA (Landesversicherungsanstalt für Arbeiter) oder die BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte). Bei einem Einkommen von bis zu 400 monatlich (Geringfügigkeitsgrenze) bleibt die beitragsfrei ( Mini-Ich-AG ), bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend. Höhe des Höhe des monatlichen Berechnungsart durchschnittlichen Beitrags zur gesetzlichen (Formular Punkt 3: monatl. Einkommens Rentenversicherung Beitragshöhe ) bis (nichts ankreuzen) 401 bis 1190 zwischen 78 und 232 einkommensgerecht über nach halbem Regelbeitrag Um Beitragsfreiheit zu erhalten oder nur einkommensgerechte Beiträge zu zahlen, muss man z.b. folgendes vorlegen: o eine eigene wahrheitsgemäße Schätzung o eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, wie sie z.b. bei Nexus II e.v. oder mit einem Steuerberater erarbeitet wurde o die Auswertung des ersten Geschäftsmonats o eine Umsatz- bzw. Einkommensschätzung, wie sie beim Finanzamt abgegeben wurde. Was im einzelnen verlangt wird, ist mit dem Sachbearbeiter der Versicherungsanstalt zu klären. Wenn die Beitragsfreiheit oder eine bestimmte Beitragshöhe festgesetzt wurde, gilt diese längstens solange, bis der erste Einkommenssteuerbescheid vorliegt. Dementsprechend wird der Beitrag für die Zukunft angepasst. Die Beitragspflicht gilt, solange der Existenzgründungszuschuss bezogen wird. Beitragspflicht in der Pflegeversicherung bei Pflege Als muss man Beiträge zur Pflegeversicherung abführen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung liegen zwischen 20,23 Euro (bei bis zu 1190 Euro Einkommen) und 34 Euro (bei 2083 Euro Einkommen) monatlich. Wenn man sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden hat, kann man in eine gesetzliche oder in eine private Pflegeversicherung gehen. Wer sich privat krankenversichert, muss sich auch privat pflegeversichern. Private und gesetzliche Krankenkasse sind zwei grundsätzlich verschiedene Systeme. Die Entscheidung für das private Versicherungssystem ist gut zu überlegen, da man als Selbständiger nicht zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln kann.

4 Die Bestimmungen zur Krankheit Steuer I Steuer II Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bei der Um in der AOK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse bleiben zu können, müssen Vorversicherungszeiten vorliegen: o entweder ein Jahr lang durchgehende Mitgliedschaft direkt vor der Betriebsgründung o oder zwei Jahre Mitgliedschaft innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Betriebsgründung Der monatliche Mindestbeitrag von ca. 167 Euro wird dann zugelassen, wenn das Einkommen in der ersten Zeit nicht über 1190 Euro monatlich liegt. Man muss sein zukünftiges Einkommen selber möglichst genau und wahrheitsgemäß schätzen (am besten nach dem Umsatz- und Rentabilitätsplan im Unternehmenskonzept) und die Einkommensschätzung der Krankenkasse mitteilen. Wie lange der Mindestbeitrag ohne weitere Prüfung gilt, hängt von den einzelnen Krankenkassen ab. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Kasse o Die AOK verlangt nach sechs Monaten Geschäftstätigkeit eine betriebswirtschaftliche Auswertung, auf Grund derer der Beitrag eventuell angepasst wird. o Bei der Barmer gilt der Mindestbeitrag solange, bis der erste Einkommenssteuerbescheid vorliegt. Wenn dann das Einkommen höher als die Schätzung lag, ist eine Nachzahlung fällig. Besteuerung des Zuschusses bei Der Zuschuss selbst ist eine steuerfreie Einnahme ( 3 EstG), die nicht zum Arbeitseinkommen zählt. Der Zuschuss wird auch nicht berücksichtigt, um den prozentualen Einkommenssteuersatz auszurechnen, der bei höherem Einkommen steigt. (Im Steuerrecht heißt das: Der Zuschuss unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt). Besteuerung des Arbeitseinkommens bei Auf das Arbeitseinkommen bzw. den Gewinn muss Einkommenssteuer gezahlt werden. Der Einkommenssteuersatz für die wird zur Zeit regulär wie bei anderen selbstständigen Unternehmungen berechnet, wobei ca Euro und eine Sozialversicherungspauschale steuerfrei bleiben. Genaueres ist mit dem Finanzamt oder Steuerberater zu klären. s, die weniger als Euro Umsatz im Jahr machen (bzw. entsprechend weniger in einem kürzerem Zeitraum), können beim Finanzamt beantragen, als Kleinunternehmer geführt zu werden. Kleinunternehmer können ohne Umsatzsteuer arbeiten. Bei Zuschüssen zur besteht - ebenso wie bei niedrigem - das Problem, dass bereits ab dem ersten Monat der Selbständigkeit Einkommen erwirtschaftet werden muss. Deshalb ist es wichtig, bereits während der Arbeitslosigkeit günstige Startbedingungen zu schaffen, z. B. Aufträge zu akquirieren

5 Entscheidungskriterien: oder? 1. Betriebsgröße: Arbeitseinkommen/Gewinn pro Jahr unter Euro über Euro Ein-Personen-Betrieb ohne Angestellte Mitarbeiter Anstellung von Mitarbeitern geplant 2. Höhe der bisherigen Unterstützung maximaler gesamter Zuschuss in drei Jahren: Euro (Arbeitslosengeld + ca. 60%) oder (Arbeitslosenhilfe + ca. 30 %) jeweils 6 Monate 3. Art der Rechnungsstellung/Zahlungsziel Barkassen-Geschäft Rechnungsstellung mit längerfristigem Zahlungsziel

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