Kollektives Arbeitsrecht
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- Reinhold Hermann
- vor 8 Jahren
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1 Europa-Universität Viadrina SoSe Koalitionsrecht 2 Tarifvertragsrecht 3 Arbeitskampfrecht 4 Betriebsverfassungsrecht 5 Arbeitnehmermitwirkung im Aufsichtsrat Nr. 2 Private Wirtschaft Öffentlicher Dienst Verwaltung des Bundes: BPersVG Kirchen Betriebliche Mitbestimmung der verschiedenen BetrVG ( 130, 118 BetrVG) Verwaltungen der Länder und Kommunen: verschiedene Landes-PersV-Gesetze Mitarbeitervertretungsgesetze Kirchen Nr Juni 6. Juli 2010 S. 1
2 Grundbegriffe des BetrVG Unternehmen: organisatorische Einheit mit wirtschaftlicher oder ideeller Zielsetzung einheitlicher Rechtsträger Betrieb ( 1, 4) auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit mit arbeitstechnischem Zweck einheitlicher Leitungsapparat in personellen und sozialen Angelegenheiten Arbeitnehmer/innen ( 5) Nr. 4 Anwendungsbereich des BetrVG Betrieb ( 1, 4) Arbeitnehmer/innen ( 5) Abs. 1: Arbeiter und Angestellte: allgemeiner Arbeitnehmerbegriff; auch Azubis; auch Heimarbeiter Ausnahmen: Abs. 2 Abs. 3/4: leitende Angestellte (vgl. SprAuG) Relevanz der Arbeitnehmereigenschaft: Wahlberechtigung 7, 8 BetrVG Betriebsgröße/Zahl BRMitglieder 9 Zuständigkeitsbereich des BR BAG zu Leih-AN: Sie wählen, aber sie zählen nicht Nr. 5 Die unwirksame Betriebsratswahl Nichtigkeit wenn nicht einmal mehr der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt; grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche gesetzliche Wahlregeln Z.B. Betriebsratswahl durch Zuruf; Stimmauszählung vor Abschluss des Wahlgangs Anfechtbarkeit: Voraussetzungen des 19 BetrVG Anfechtungsfrist, Anfechtungsberechtigung, Anfechtungsgrund. Wesentliche Vorschriften, z.b.: insbesondere Betriebsbegriff. Arbeitnehmerzahl Wahlberechtigung Nr Juni 6. Juli 2010 S. 2
3 Funktionen von Beschäftigten Unterscheide die Funktionen und Rechtspositionen von: Betriebsrat Betriebsratsmitglied Arbeitnehmer/in (arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten) Gewerkschaftsmitglieder ( 2 III, 74 II BetrVG) Nr. 7 Mitglieder des Betriebsrates Benachteiligungs- u. Begünstigungsverbot: 78 BetrVG Entgelt- und Tätigkeitsschutz: 37 IV/V BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit; Arbeitsbefreiung: 37 I-III BetrVG Kündigungsschutz 15 KSchG, 103 BetrVG Schulung: 37 VI/VII BetrVG Gewerkschaftsarbeit: 74 II/III BetrVG Nr. 8 Die Ressourcen des Betriebsrats Arbeitsbefreiung und Entgeltzahlung für BRMitglieder ( 37 Abs. 1 und 2, 38 Freistellung) Schulungen für Betriebsratsmitglieder ( 37 VI/VII) Kosten der Arbeit: 40 BetrVG u.a. 80 Abs. 3: Hinzuziehung von Sachverständigen Informationspflichten des Arbeitgebers 80 Abs. 2 BetrVG 90, 110, 111 BetrVG Nr Juni 6. Juli 2010 S. 3
4 Grundlagen der Betriebsratstätigkeit Geschäftsführung im engeren Sinn: Vorsitz und Stellvertretung ( 26 BetrVG) Betriebsausschuss ( 27 BetrVG) Sitzungen und Beschlüsse ( 29, 30, 33 ff BetrVG) Sprechstunden ( 39 BetrVG) Betriebsversammlungen ( 43 BetrVG) Nr. 10 Der (un)wirksame BR-Beschluss Wirksamkeitsvoraussetzungen: ordnungsgemäße Ladung 29 ordnungsgemäße Beschlussfassung 33 Auswirkungen von Beschlussmängeln auf die Wirksamkeit von Maßnahmen des AG: Sphärentheorie : Mangel im Verantwortungsbereich des BR oder des AG? Ausnahmen: Es steht fest, dass das Gremium nicht Stellung genommen hat Arbeitgeber hat den Mangel veranlasst Nr. 11 Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat BR (AG stellt Ressourcen bereit) AG führt durch 40 vertrauensvolle Zusammenarbeit 77 II ( 2 I) regelmäßige Treffen ( 74 I) Pflichtverletzungen: Auflösung 23 I BetrVG Instrumente: Regelungsabrede (formlose schuldrechtliche Einigung) Betriebsvereinbarung ( 77 II-VI BetrVG) Pflichtverletzungen: Unterlassungsanspruch 23 III BetrVG Nr Juni 6. Juli 2010 S. 4
5 Stufen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Nur prozedurale Beteiligung: Information/Unterrichtung Anhörung Beratung Mitwirkung (formale Beteiligung) Widerspruch 102 BetrVG Zustimmungsverweigerung 99 BetrVG (Echte, erzwingbare) Mitbestimmung Nr. 13 Informationsrecht (Beispiel Vertrauensarbeitszeit) Anspruch aus 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Zusammenhang mit Aufgabenwahrnehmung Aufgabe des BR gegeben? Recht aus 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich? Vorhandensein der Daten bei 80 Abs. 2 Satz 1 erforderlich Pflicht zur Erhebung vorhandener Informationen anderweitige gesetzliche Pflicht zur Datenerhebung Nr. 14 Erzwingbare Mitbestimmung Formale Mitwirkung Beratung, Anhörung, Information Beteiligungsrechte des BR Soziale Angelegenheiten Personelle Angelegenheiten Wirtschaftliche Angelegenheiten vor allem 87 Enummerationsprinzip Zustimmungsverweigerungsrecht nach 99 bei Einstellung, Versetzung, Ein-, Umgruppierung Widerspruchsrecht nach 102 bei Kündigung Personalplanung; Betriebsänderung Nr Juni 6. Juli 2010 S. 5
6 Erzwingbare Mitbestimmung Notwendige Merkmale: Instrument: Betriebsvereinbarung Bei Streitigkeiten kann die Einigungsstelle verbindlich entscheiden ( 76 V) Nr. 16 Bestellung einer Einigungsstelle Betriebsrat Arbeitgeber Verhandlungen Person des/der Vorsitzenden Zahl der Beisitzer/innen Bei Nichteinigung ArbG Bestellung 98 ArbGG Einigungsstelle Bei Nichteinigung Nr. 17 Erzwingbare Mitbestimmung Weitere typische Merkmale (insbesondere bei Mitbestimmung nach 87): Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen ( 77 VI) Unterlassungsanspruch des BR, wenn der Arbeitgeber die Maßnahme durchführt, ohne die Mitbestimmung beachtet zu haben Initiativrecht des Betriebsrats Nr Juni 6. Juli 2010 S. 6
7 Betriebsverfassungsrechtliche Durchsetzungsverfahren Rechtsfragen: Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht ( 2a II ArbGG) insbesondere Ansprüche des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber Im Beschlussverfahren auch einstweilige Verfügungen möglich ( 85 II ArbGG) Regelungsfragen: Einigungsstelle Arbeitsgerichtliches Einsetzungsverfahren ( 98 ArbGG) Verfahren vor der Einigungsstelle ( 76 BetrVG) Nr. 19 Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung 37 VI/VII 38 II 39 I 85 II 87 I I/II 95 I/II 98 I/III IV BRMitglieder: Teilnahme an Schulungen Freistellung von BRMitgliedern Ort und Zeitpunkt von BR-Sprechstunden Beschwerden beim Betriebsrat Soziale Angelegenheiten Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung Personalfragebögen Richtlinien über die personelle Auswahl Maßnahmen betrieblicher Berufsbildung Auskunft gegenüber Wirtschaftsausschuß Sozialplan bei Betriebsänderungen Nr. 20 Allgemeine Voraussetzungen der Mitbestimmung nach 87 BetrVG keine gesetzliche oder tarifliche Regelung kollektiver Bezug der Maßnahme qualitative Betrachtung Indiz: Betroffenheit mehrer Arbeitnehmer fehlt bei in der Person begründeten Umständen liegt vor bei Leistungsgesichtspunkten liegt vor bei betriebsbezogenen Einsparzielen Nr Juni 6. Juli 2010 S. 7
8 Unterlassungsanspruch gegen Zulagenkürzung? (Anspruchs-)Grundlage 23 III Verstoß 87 I Nr. 10 gilt auch für die Änderung von Grundsätzen kollektive Regelungsfrage? Verteilungsgrundsätze, nicht Höhe betroffen (Arbeitgeber bestimmt Verteilungs- Topf allein) grober Verstoß? Hier eher fraglich allgemeiner Unterlassungsanspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen? str.; BAG: 23 III ist nicht abschließend Nr. 22 Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen nach 99 BetrVG Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung ( 95 III) Unterrichtung durch AG Zustimmung Schweigen Zustimmungsverweigerung 99 IV Zustimmungs ersetzungsverfahren ansonsten Vorläufige Maßnahme III Unterlassung Einzelvertragliche Unwirksamkeit Nr. 23 Beteiligung bei Kündigungen nach 102 BetrVG Unterrichtung durch AG Zustimmung Schweigen Widerspruch Entbindung auf Antrag Einzelvertraglicher Weiterbeschäftigungsanspruch Kündigungsschutzklage Nr Juni 6. Juli 2010 S. 8
9 Anhörung des Betriebsrats nach 102 Abs. 1 BetrVG Gegenstand: jede Kündigung (nicht: Eigenkündigung von AN; Aufhebungsvertrag) Umfang: die subjektiv determinierenden Gründe Unvollständigkeit Vollständigkeit Kündigung unwirksam Nachschieben im Kündigungsschutzverf? Nr. 25 Nachschieben von Kündigungsgründen nach Anhörung? Unterscheide: Substanziierung/Erläuterung Nachschieben: vor Anhörung entstandene Gründe dem AG schon vor Anhörung bekannt nach Anhörung, aber vor Kündigung bekannt (nach Anhörung und) vor Kündigung entstandene Gründe vor Kündigung bekannt geworden nach Kündigung bekannt geworden jederzeit zulässig nach Kündigung entstandene Gründe kein Nachschieben neue Anhörung neue Anhörung str. neue Anhörung materiell-rechtlich nicht relevant Nr. 26 Vertragliche Rechte und Mitbestimmung/Mitwirkung - normative Wirkung von Betriebsvereinbarungen - Günstigkeitsprinzip im Verhältnis zum Arbeitsvertrag (einschränkende Interpretation 77 Abs. 4 Satz 1) (bei ablösenden BVen: kollektive Günstigkeitsbetrachtung) - Umdeutung nichtiger BVen in individualrechtliche Zusagen? (BAG) Nr Juni 6. Juli 2010 S. 9
10 Individualrechte bei Verletzung von Mitwirkungs-/Mitbestimmungsrechten Wirksamkeitsvoraussetzung individualrechtlicher Maßnahmen mit kollektivem Bezug (str.) falls Individualrecht im Schutzzweck des verletzten Rechts liegt bei Mitbestimmungsrechten bei Mitwirkung nach 99: soweit Betriebsrat sich auf Verletzung des Mitwirkungsrechts beruft spezielle Regelung: 113 BetrVG Nr. 28 Individualrechte der Beschäftigten im BetrVG Informationsansprüche 81 ff BetrVG Beschwerderecht nach 84, 85 BetrVG (Entscheidungskompetenz der E-Stelle!) Beteiligung an der Tätigkeit des BR: 86a: Recht, dem BR Themen vorzuschlagen Kompetenzen von Arbeitsgruppen nach 28a (Element der direkten Demokratie im BetrVG) Nr. 29 Die Mitwirkung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen ( 111 ff BetrVG) Ob und Wie der Betriebsänderung Interessenausgleich Scheitern Verhandlungen Vermittlung BAA erzwingbare E-Stelle Einigung Nichteinigung Ausgleich der Nachteile, die durch BÄ entstehen Sozialplan = BV Spruch der E-Stelle Nr Juni 6. Juli 2010 S. 10
11 Individualansprüche auf Abfindung (für Verlust des Arbeitsplatzes) 9, 10 KSchG 1a KSchG/Vereinbarung individuelle Vereinbarung Sozialplan 113 I, III BetrVG ivm 10 KSchG Verstoß gegen einen Interessenausgleich Unterlassen eines Interessenausgleichs Nr. 31 Beispiel: Nachteilsausgleich bei Personalabbau Anspruch aus 113 I, III BetrVG ivm 10 KSchG? Anwendbarkeit Betriebsänderung: 111 Satz 2 Nr. 1? auch bei bloßem Abbau von Personal ohne sonstige organisatorische Maßnahmen? BAG: Ja; siehe 112a BetrVG Wesentlichkeitsschwelle: Zahlenstaffel des 17 KSchG Hier 58 von 600: ist erfüllt aber Größenkriterium 112a I 1 Nr. 4 nicht erfüllt? Norm beschränkt nur SPpflicht, IA-Pflicht bleibt bestehen Versuch eines Interessenausgleichs? BAG: UN muss Einigungsstelle anrufen, auch wenn BR untätig bleibt Anspruchshöhe: angemessen 113 I ivm 10 KSchG Nr. 32 Beteiligungsrechte des BR in Tendenzbetrieben 118 II Kirchen und kirchliche Einrichtungen: keine Geltung des BetrVG 118 I 2: absoluter Ausschluss der 106 ff 118 I 1: relativer Ausschluss; Kriterien: Tendenzträger betroffen? Tendenzbedingte Gründe? Alleinentscheidung unerlässlich? (relativer Ausschluss) Nr Juni 6. Juli 2010 S. 11
12 wichtige betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche und Rechte Anspruch auf Durchführung von Betriebsvereinbarungen ( 77 Abs. 1 Satz 1) Ansprüche auf Information, insbesondere 80 II 1, III Anfechtung von E-Stellen-Sprüchen ( 76 Abs. 5 Satz 4, wegen Rechtsverstoß jederzeit) Anfechtung von Betriebsratswahlen ( 19) Ansprüche aus 99 IV, 101 BetrVG Unterlassungsanspruch nach 23 III BetrVG allgemeiner Unterlassungsanspruch bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten bei Verletzung des Beratungsrechts über den Interessenausgleich Nr. 34 Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen Bestehen einer wirksamen BV Einigung ( 77 II) oder E-Stellen-Spruch (z.b. 87 II 2) Schriftform ( 77 II 1) zulässiger Inhalt siehe nächste Folie (insbesondere Regelungskompetenz 77 III) Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung räumlich und persönlich zeitlich (eventuell auch Nachwirkung, 77 VI) Anspruchsvoraussetzungen der BV selbst Nr. 35 Zulässige Inhalte von Betriebsvereinbarungen Regelungsbefugnis der Betriebspartner ( 77 III BetrVG) Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht Verhältnis zum Arbeitsvertrag Günstigkeitsprinzip Ablösende Betriebsvereinbarung: Kollektives Günstigkeitsprinzip Abstrakte Inhaltskontrolle und konkrete Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen Nr Juni 6. Juli 2010 S. 12
13 Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag (I) Ordnungsprinzip; Tarifvorrang Tarifvertrag Reichweite 77 III? Betriebsvereinbarung Nr. 37 Beschränkung der betrieblichen Regelungskompetenz durch 77 III schließt Betriebsvereinbarungen aus nicht für Regelungsabreden (h.m.) schließt auch Mitbestimmung aus (str.) mögliche Umdeutung in individualrechtliche Zusagen Voraussetzung: Tarifvertrag üblich unabhängig von Bestehen eines TV/Verhandlungen gilt auch für Außenseiterunternehmen Verhältnis zur Mitbestimmung nach 87? Nr. 38 Reichweite des 77 III BetrVG im Verhältnis zu 87 BetrVG Tarifvertrag üblich Tarifvertrag besteht (für AG) Tarifvorbehalt 77 III h.m.: Vorrang des 87 BetrVG Vorrang, 87 Eingang Günstigkeitsprinzip Öffnungsklausel Öffnungsklausel Mitbestimmung/Betriebsvereinbarung Nr Juni 6. Juli 2010 S. 13
14 Argumente zur Interpretation des 77 III: Zweischrankentheorie: Anwendungsbereich des 77 III nach Wortlaut nicht eingeschränkt dagegen Vorrangtheorie: 77 III regelt nach Wortlaut nicht Fragen der Mitbestimmung Zwei-Schranken-Theorie: BVen sind ausgeschlossen, aber nicht Mitbestimmung dagegen Vorrangtheorie: Mitbestimmung beinhaltet notwendig Mitgestaltung durch BV Nr. 40 Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag (II) Tarifvertrag Ausschluss bei 77 III Vorrang des 87 BetrVG Ordnungsprinzip; Tarifvorrang Günstigkeitsprinzip Öffnungsklausel 87 Eingang: Günstigkeit nur als (freiwillige) BV Betriebsvereinbarung Nr. 41 Zulässigkeit von Sozialtarifverträgen Verstoß gegen Unternehmensautonomie Art. 12, 14 GG? Eingriff allenfalls bei unmittelbarer Regelung des Kernbereichs unternehmerischer Entscheidungen jedenfalls keine allgemeine Angemessenheitskontrolle von Tarifinhalten Rechtfertigung durch Art. 9 III GG bei Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vorrangigkeit der 111 ff BetrVG wegen Sachnähe? einfaches Gesetz kann keinen Vorrang gegenüber Tarifautonomie begründen Nr Juni 6. Juli 2010 S. 14
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