Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012

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1 Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November Einführung Schule trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler während des Schulbesuches. Auch an einer kleinen Grundschule können Gefährdungen wie Unfälle, Gewaltdelikte, Brände oder Naturkatastrophen auftreten. Um beim Eintritt einer solchen besonderen Situation bestmöglich vorbereitet zu sein, muss jede Schule ein Sicherheitskonzept erstellen. 2. Sicherheit auf dem Schulweg Schon vor der Einschulung ihrer Kinder erhalten die Eltern Informationen zum sicheren Schulweg u.a. durch Broschüren der Verkehrswacht sowie durch Hinweise des Schulleiters. Sichere Straßenübergänge auf den Schulwegen sind seit Jahren durch gelbe Füße gekennzeichnet. In den ersten Wochen des 1. Schuljahres geht die Lehrkraft möglichst alle Schulwege mit den Kindern ab. Die Mobilitätserziehung (Verkehrsunterricht) ist ein wichtiger Bestandteil des Sachunterrichts in allen vier Grundschuljahren. Die Schüler lernen, wie man sich im Straßenverkehr verhalten muss, um sich und andere nicht zu gefährden. Im 4. Schuljahr findet dann im Verkehrsgarten Steingrube ein Radfahrtraining statt, das mit der Radfahrprüfung endet. Die Fahrräder werden jährlich von der Polizei auf Verkehrssicherheit überprüft. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Schüler können allerdings nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen, da es keine Unterstellmöglichkeiten für die Räder gibt Verantwortung und Vorbildfunktion der Eltern Die Eltern haben ihren Kindern gegenüber eine Vorbildfunktion. Sie können viel zur Sicherheit ihrer Kinder auf dem Schulweg beitragen. Sie sollten ihr Kind vor Unterrichtsbeginn so rechtzeitig losschicken, dass es sich auf den Schulweg konzentrieren kann. 1

2 Die Eltern sollten mit ihren Kindern Gefahrensituationen des Schulweges besprechen und auf angemessenes Verhalten hinweisen. Die Kinder sollten den Schulweg möglichst selbstständig und zu Fuß bewältigen. Werden die Kinder wegen eines längeren Schulweges mit dem PKW gebracht, sollten die Eltern so anhalten, dass die eigenen Kinder ohne Gefährdung aussteigen können und auch andere Kinder auf ihrem Schulweg, z. B. beim Überqueren der Straße vor der Schule, nicht gefährdet werden. Die Eltern sollten die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten Witterungsbedingte Gefahren Bei extremen Wetterverhältnissen können die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder zu Hause behalten. Wird über die Medien für den Landkreis Hildesheim an allgemeinbildenden Schulen ein Schulausfall bekannt gegeben, ist trotzdem sicher gestellt, dass während der verlässlichen Zeiten zwischen 8.00 und Uhr die Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können, in der Schule beaufsichtigt werden. Findet während des Schulvormittages eine Unwetterwarnung statt, dürfen nur die Kinder das Schulgelände verlassen, die von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Alle anderen bleiben bis zum Schulschluss in der Schule. 3. Sicherheit auf dem Schulgelände Alle Schüler sind auf dem Schulgelände und auf dem direkten Schulweg versichert. Es liegt eine umfassende Schulordnung (Anlage) vor, die im Unterricht besprochen und auch den Eltern ausgehändigt wird. Die Schüler haben sich an die Schulordnung zu halten. Zu Beginn ihrer Schulzeit wird den Erstklässlern das Schulgelände erklärt und auf mögliche Gefährdungen hingewiesen. Die Spielgeräte auf dem Schulhof werden regelmäßig auf sichere Benutzbarkeit kontrolliert Schutz vor schulfremden Personen Fremden Personen gilt besondere Aufmerksamkeit. Sie sind in höflicher, aber konsequenter Form anzusprechen. Gegebenenfalls sind sie an die Schulleitung zu verweisen oder werden gebeten das Schulgelände zu verlassen. 2

3 Da am Schulvormittag alle Lehrkräfte im Unterricht sind und der Hausmeister leider nicht ständig anwesend ist, sollte die Eingangstür mit einem Panikschloss gesichert sei, damit unbefugten der Zugang zur Schule verwehrt ist. Die Klassenräume werden in den großen Pausen und wenn die Schüler in anderen Räumen sind abgeschlossen. Die Tür zum Verwaltungstrakt soll ebenfalls stets verschlossen sein Anwesenheit der Kinder Die Eltern sind gehalten, kranke Kinder rechtzeitig zu entschuldigen. Form und Zeitpunkt der Entschuldigungen werden klassenintern besprochen. Bleibt diese Meldung aus, sollte sich der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin telefonisch nach dem Verbleib des Kindes erkundigen. Werden im Verlauf des Schulvormittages Kinder vermisst, muss die Schulleitung sofort informiert werden, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Schüler und Schülerinnen dürfen das Schulgelände während des Schulvormittages nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und nach Rücksprache mit einer Lehrkraft verlassen Sicherheit im Sportunterricht Die Sportlehrer achten darauf, dass sich die Schüler/ Schülerinnen strikt an die Anweisungen beim Benutzen der Turnhalle und der Sportgeräte halten. Auf die Bedeutung eines rücksichtsvollen Miteinanders wird immer wieder hingewiesen. Im Schwimmunterricht werden Baderegeln erarbeite 4. Unfälle in der Schule Erste Hilfe Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter der Grundschule Neuhof nehmen regelmäßig an Auffrischungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen teil. Erste-Hilfe-Kästen befinden sich im Arztzimmer und im Lehrerumkleideraum in der Turnhalle. Das Erste Hilfe Material wird mindestens einmal im Jahr überprüft, bzw. entnommenes Material wird zeitnah ersetzt. Telefone stehen im Lehrerzimmer, im Sekretariat, im Schulleiterzimmer und beim Hausmeister. 3

4 Bei Schülerunfällen werden schnellstmöglich die Eltern zu Hilfe geholt. Daher ist es sehr wichtig, dass stets aktuelle Telefonnummern sowie Notfallnummern in der Schule vorliegen. Bei Verdacht auf schwerwiegendere Verletzungen ist die Schulleitung zu informieren und über Notruf 110, 112 oder der Rettungsdienst anzufordern. Unfallmeldungen werden im Sekretariat nach Absprache mit dem Verletzten und möglichen Zeugen erstellt und an die Gemeinde- Unfall-Versicherung (GUV) weitergeleitet. 5. Verhalten bei Bränden - Brandschutz In der Grundschule Neuhof gibt es einen Feueralarmplan (Anhang), der ebenso wie der Flucht- und Rettungswegeplan in jedem Klassenraum aushängt. Der Flucht- und Rettungswegeplan gilt für jede Räumung des Gebäudes. Beide Pläne werden zu Beginn eines jeden Schuljahres mit den Schülern besprochen. Es findet jährlich mindestens eine Alarmprobe statt, damit die Schüler die besprochenen Verhaltensregeln einüben können Alarmeinrichtung Schuleigene Feuermelder und Feuerlöscher befinden sich im 1. Stock beider Treppenhäuser, im Schulleiterzimmer und in der Turnhalle. Bei Gefahr sind alle Lehrkräfte und das Dienstpersonal berechtigt und verpflichtet Alarm auszulösen Fluchtwege Im Schulgebäude sind die Fluchtwege durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die Klassen im Südosttrakt verlassen die Schule über den Ausgang zum Schulhof und sammeln sich an der südöstlichen Schulhofbegrenzung. Die Klassen im Nordwesttrakt verlassen die Schule über den Hauptausgang und sammeln sich auf dem Weg zum Hildesheimer Wald im Anschluss an die Wendeschleife. Am Sammelpunkt wird jede Klasse von ihrer Lehrkraft auf Vollzähligkeit überprüft Brandschutz Aus Brandschutzgründen wurden im Jahre 2007 sämtliche Türen ausgetauscht, sowie in der Pausenhalle Sicherheitswände gezogen. Der sachgemäße Umgang mit Feuer wird im Rahmen des Sachunterrichts im 4

5 3. Schuljahr in einer Unterrichtseinheit erarbeitet. Offene Flammen werden nur im absolut notwendigen Umfang unter Aufsicht eines Erwachsenen entzündet. Dabei werden geeignete Löschmittel bereitgehalten. 6. Besondere Notfälle Als besondere Notfälle sind denkbar: Explosion, Bombendrohung, Naturkatastrophe, Vergiftung, Sittlichkeitsdelikt, Geiselnahme, Amoklauf. In allen Fällen muss so schnell wie möglich ein Notruf getätigt werden. Bei der Alarmierung ist, wenn möglich, eine Situationsanalyse durch die Schule, ansonsten durch die Rettungskräfte vor Ort, durchzuführen.. Es ist davon auszugehen, dass je nach Schadenslage die Feuerwehr oder der Rettungsdienst vor Ort die Einsatzleitung übernimmt. Bei Großschadenslagen übernimmt im Ernstfall die Polizei die Einsatzleitung. Die Betreuung von Eltern und Kindern während eines extremen Notfalles bzw. die Nachbetreuung der Eltern und Kinder wird durch die Schulleitung angefordert und koordiniert. Schüler, Eltern und sonstige Personen dürfen nicht nach Hause gehen, bevor eine Vollständigkeitskontrolle durch die Einsatzkräfte vorgenommen wurde. Der Krisenstab organisiert alle weiteren Hilfen. 7. Wichtige Rufnummern/ Zuständigkeiten Polizei 110 Polizei Kontaktbeamter Feuerwehr 112 Rettungsstelle Ärzte/ Krankenhäuser: St. Bernward- Krankenhaus 900 Klinikum 890 Dr. Lisak Neuhof Stadtverwaltung: 3010 Landesschulbehörde:

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