Jahrgang 2014 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 5

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1 Jahrgang 2014 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 5 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Winterberg, Fichtenweg 10, in der Tourist-Information, Am Kurpark 4, bei den Ortsvorstehern sowie in den Geldinstituten einschließlich der Zweigstellen im Stadtgebiet Winterberg aus. Gegen einen Kostenbeitrag von 2,50 Euro je Ausgabe kann es einzeln bestellt oder abonniert werden. Amtsblatt im Internet: Rubrik Politik. Lfd. Nr. Inhalt Seite Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9c Am Dumel der Stadt Winterberg in Winterberg Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Lenneblick der Stadt Winterberg in Altastenberg Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in der Stadt Winterberg am Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen in der Stadt Winterberg am 25. Mai

2 17 18 Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Kommunalwahlen in der Stadt Winterberg am 25. Mai 2014 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Forstbetriebes der Stadt Winterberg zum

3 13 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9c Am Dumel der Stadt Winterberg in Winterberg Der Rat der Stadt Winterberg hat mit Beschluss vom die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9c Am Dumel als Satzung gemäß 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung im Rathaus der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, im Zimmer 3.01 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Bereich des Plangebietes ist aus nachfolgendem Übersichtsplan ersichtlich:

4 13 Bekanntmachungsanordnung: Der Satzungsbeschluss über die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9c Am Dumel wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die Verletzung der Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9c Am Dumel der Stadt Winterberg mit Begründung wird mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen tritt, gem. 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. Winterberg, Ludger Kruse Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

5 14 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Lenneblick der Stadt Winterberg in Altastenberg Der Rat der Stadt Winterberg hat mit Beschluss vom die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Lenneblick als Satzung gemäß 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung im Rathaus der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, im Zimmer 3.01 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Bereich des Plangebietes ist aus nachfolgendem Übersichtsplan ersichtlich:

6 14 Bekanntmachungsanordnung: Der Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Lenneblick wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die Verletzung der Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Lenneblick der Stadt Winterberg mit Begründung wird mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichungen tritt, gem. 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. Winterberg, Ludger Kruse Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

7 15 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in der Stadt Winterberg am Nach 19, 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit 30, 31 Abs. 4, 75 b Abs. 7 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) gebe ich bekannt, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in der Stadt Winterberg zugelassen hat: A. Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters: Wahlvorschl. Nr. Name Beruf Geburtsjahr Geburtsort Adresse Partei / Wählergruppe 1 Eickler, Werner Bürgermeister 1961 Winterberg Am Böhl 12 2 Koch, Harald Diplom Sozialpädagoge 1958 Winterberg Auf der Kamer

8 15 B. Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken Wahlvorschl. Nr. Name Beruf Geburtsjahr Geburtsort Adresse Partei / Wählergruppe Bewerber/innen im Wahlbezirk Winterberg Deimel, Sven Lucas Student 1990 Winterberg Hagenstraße 15 2 Hampel, Jörg Straßenwärter 1975 Winterberg Bahnhofstraße 7 3 Phillips, Antony Kellner 1961 Haverfordwest/Großbritannien Günninghauser Straße 21 Bewerber/innen im Wahlbezirk Winterberg Quick, Gisela Hausfrau 1951 Lippstadt Auf der Wallme 11a 2 Koch, Harald Diplom Sozialpädagoge 1958 Winterberg Auf der Kamer 7 3 Gerlach, Heinz Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 1949 Köln Am Leissen Köpfchen 7 Bewerber/innen im Wahlbezirk Winterberg Schnorbus, Martin Angestellter 1956 Winterberg Wernsdorfer Str Firley, Torben Informationselektroniker 1976 Winterberg Am Stuten 19 3 Brieden, Johannes Zimmermeister 1948 Züschen Poststraße 25 Bewerber/innen im Wahlbezirk Winterberg Selbach, Bernhard Pensionär 1949 Winterberg Prozessionsweg 6 2 Sander, Irmgard Büroangestellte 1955 Oberkirchen Winterberger Straße 25 3 Dederichs, Michel Hotelfachmann 1974 Winterberg Am Waltenberg 29 Bewerber/innen im Wahlbezirk Winterberg/Altastenberg Pape, Joachim Versicherungsmakler 1956 Nordenau Renauweg 14 2 Burmann, Jörg Straßenwärter 1977 Winterberg Lenneblick 10 3 Mienert, Horst Kaufmann 1953 Duisburg Astenturm 1 Bewerber/innen im Wahlbezirk Winterberg/Elkeringhausen Honekamp, Marc Tiefbautechniker 1970 Winterberg Am See 4 2 Himmelreich, Marlin Mediengestalterin 1978 Dortmund Ober dem Dorf 9 Bewerber/innen im Wahlbezirk Siedlinghausen Hellwig, Johannes Industriemeister Druck 1956 Siedlinghausen In den Zäunen 1 2 Stötzel, Christoph Elektromeister 1965 Eslohe Oberer Meisterstein 20 3 Kräling, Bernd Kaufmann 1946 Siedlinghausen Sorpestraße 1a Bewerber/innen im Wahlbezirk Siedlinghausen/Altenfeld Hellmann, Dietmar Versicherungsfachmann 1970 Möhnesee Hochsauerlandstraße 34 2 Schneider, Hans Walter Rektor 1951 Allendorf/Eder Goethestraße 14 3 Schlüter, Michael Steuerberater 1981 Schmallenberg Elper Straße 22 Bewerber/innen im Wahlbezirk Züschen Reuter, Joachim Kaufmännischer Angestellter 1958 Winterberg Am Roten Kreuz 1 2 Sunder, Frank Industriemeister 1969 Metelen An der Ebenau 7 3 Gerlach, Christoph Student 1992 Brilon Am Leissen Köpfchen 7 Freie Demokratische Partei (FDP) Freie Demokratische Partei (FDP) Freie Demokratische Partei (FDP) Freie Demokratische Partei (FDP) Freie Demokratische Partei (FDP) Freie Demokratische Partei (FDP) Freie Demokratische Partei (FDP) Freie Demokratische Partei (FDP)

9 15 Bewerber/innen im Wahlbezirk Züschen Völlmecke, Bernhard Bio-Landwirt 1962 Züschen Nuhnetalstraße 60 2 Gamm, Richard Studiendirektor 1950 Züschen Nuhnetalstraße Kräling, Bianka Kauffrau 1944 Eilshausen Sorpestraße 1a Bewerber/innen im Wahlbezirk Niedersfeld Borgmann, Lothar Kaufmännischer Angestellter 1969 Olsberg Grönebacher Straße 3 2 Geilen, Diethelm Holzmechaniker 1958 Winterberg Mühlenstraße 13 Bewerber/innen im Wahlbezirk Niedersfeld Schmidt, Heinz Rentner 1948 Niedersfeld Junkernpfad 2 2 Kelm, Fritz Hausmeister 1956 Niedersfeld An der Hille 22 Bewerber/innen im Wahlbezirk Hildfeld/Niedersfeld Ittermann, Meinolf Geschäftsführer 1969 Winterberg Zur Lücke 14 2 Middel, Philipp Student 1993 Winterberg Ruhrstraße 82 Bewerber/innen im Wahlbezirk Grönebach Krevet, Matthias Kaufmann im Einzelhandel 1980 Winterberg Niedersfelder Straße 36 2 Barth, Michael Bäcker 1975 Kamp-Lintfort In der Stammecke 22 Bewerber/innen im Wahlbezirk Silbach/Siedlinghausen Schneider, Michael Sicherheitsmonteur 1975 Bochum Bergfreiheit 64 2 Ott, Andreas Diplom Verwaltungswirt 1973 Winterberg Bergfreiheit 47 3 Rebbert, Rüdiger Presser 1964 Winterberg Am Knäppchen 14 Bewerber/innen im Wahlbezirk Hoheleye/Langew./Lennepl./Molls./Neuastenberg Homrighausen, Klaus Kaufmännischer Angestellter 1959 Neuastenberg Am Gerkenstein 13 2 Kümmel, Marco Kaufmann im Einzelhandel 1982 Winterberg Lenneweg 8 Freie Demokratische Partei (FDP) Freie Demokratische Partei (FDP)

10 15 C. Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten: ResL. Nr. Name Beruf Geburtsjahr Geburtsort Adresse Ersatzbewerber/in für Wahlbezirk ResL. Nr. 1 Deimel, Sven Lucas Student 1990 Winterberg Hagenstraße 15 2 Hellmann, Dietmar Versicherungsfachmann 1970 Möhnesee Hochsauerlandstraße 34 3 Quick, Gisela Hausfrau 1951 Lippstadt Auf der Wallme 11a 4 Reuter, Joachim Kaufmännischer Angestellter 1958 Winterberg Am Roten Kreuz 1 5 Schmidt, Heinz Rentner 1948 Niedersfeld Junkernpfad 2 6 Hellwig, Johannes Industriemeister Druck 1956 Siedlinghausen In den Zäunen 1 7 Schnorbus, Martin Angestellter 1956 Winterberg Wernsdorfer Str Homrighausen, Klaus Kaufmännischer Angestellter 1959 Neuastenberg Am Gerkenstein 13 9 Völlmecke, Bernhard Bio-Landwirt 1962 Züschen Nuhnetalstraße Borgmann, Lothar Kaufmännischer Angestellter 1969 Olsberg Grönebacher Straße 3 11 Schneider, Michael Sicherheitsmonteur 1975 Bochum Bergfreiheit Krevet, Matthias Kaufmann im Einzelhandel 1980 Winterberg Niedersfelder Straße Ittermann, Meinolf Geschäftsführer 1969 Winterberg Zur Lücke Selbach, Bernhard Pensionär 1949 Winterberg Prozessionsweg 6 15 Honekamp, Marc Tiefbautechniker 1970 Winterberg Am See 4 16 Pape, Joachim Versicherungsmakler 1956 Nordenau Renauweg Sommer, Uwe Berufssoldat 1961 Winterberg Hellenstraße Mingeleers, Michael Gießereimechaniker 1977 Winterberg Kahlenbergstraße Leber, Florian Industriekaufmann 1980 Winterberg Gartenstraße Lins, Jürgen Angestellter 1971 Lenneplätze Lenneplätze Schulten, Helene Hotelfachfrau 1960 Papenburg Am Waltenberg Honekamp, Michael Angestellter 1974 Winterberg Hinter der Hardt Schmidt, Klaus Bankkaufmann 1969 Winterberg Auf der Bernbach Kreft, Reinhard Studiendirektor 1950 Stadthagen Küstelberger Str Körner, Bruno Pensionär 1950 Olsberg Briloner Straße Schulte, Rüdiger Dipl. Ing Winterberg Neuenhagenstraße Schneider, Verena Lehrerin 1979 Olpe Bergfreiheit Schmitt, Johannes Student 1991 Winterberg Am Gerkenstein Kandora, Klaus Rentner 1940 Berlin Auf der Platte Honekamp, Hans- Georg Rettungsassistent 1950 Winterberg Hagenstraße Stockhausen, Bärbel Rentnerin 1947 Altharen Nuhnetalstraße Steinrücken, Franz- Josef Rentner 1949 Niedersfeld Am Kleehagen Braun, Stephen Student 1992 Winterberg Hellenstraße 1 34 Sommer, Karin Verw.-Angestellte 1953 Winterberg Auf der Wallme Krüger, Lennert Kaufmann 1988 Marburg Landweg 10 Honekamp, Marc Deimel, Sven Lucas Quick, Gisela Schnorbus, Martin

11 15 36 Selbach, Stefan Verw.-Angestellter 1973 Winterberg Heidestraße Geltz, Mathias Bankkaufmann 1985 Winterberg Bergstraße Wahle, Ludger Rentner 1948 Winterberg Bahnhofstraße Löffler, Michael Kaufmann 1967 Olsberg Landweg 5 40 Quick, Jens Bankkaufmann 1976 Winterberg Hauptstraße 2 41 Mingeleers, Marion Kauffrau Groß- und Außenhandel 1987 Winterberg Kahlenbergstr Fladung, Walburga Erzieherin 1959 Mönchengladbach Bödefelder Straße Pieper, Andreas Bereichsleiter Holz 1957 Winterberg Hochsauerlandstr Kräling, Lukas Einzelhandelskaufmann 1989 Winterberg Hochsauerlandstr Spanke, Christian Steuerberater 1977 Winterberg Am Roten Kreuz Tausch, Joachim Kaufmännischer Angestellter 1967 Winterberg Haumecke 2 47 Brieden, Kornelia Arzthelferin 1960 Züschen Am Stein 1 48 Kleinsorge, Elisabeth Rentnerin 1939 Züschen Schützenstraße Schmidt, Thomas Ingenieur 1988 Winterberg Am Ellenberg Schmidt, Christian Industriekaufmann 1980 Marburg Am Hagen Voß, Thorsten Geschäftsführer 1971 Winterberg Unterm Kreuz Schmidt, Heinz-Erich Rentner 1944 Olsberg Am Ellenberg Nettig, Gerhard Technischer Angestellter 1957 Winterberg Astenweg Schupp, Uwe Trainer NRW-Bobverband 1976 Rostock Höhendorfstraße Hanses, Simone Selbstständig 1962 Winterberg Astenstraße Susewind, Andre Fliesenleger 1975 Winterberg Am Knäppchen Sögtrop, Anja Versicherungskauffrau 1982 Marburg Am Schieferberg 12a 58 Honselmann, Fritz Pensionär 1950 Dorfbauerschaft Am Steinacker Kreft, Gudrun Hausfrau 1952 Radevormwald Küstelberger Str Sauerwald, Elisabeth Lehrerin 1953 Dortmund Zum Pölz Ittermann, Edelbert Bauschlosser 1963 Winterberg Hildfelder Straße Hanses, Martin Technischer Angestellter 1965 Winterberg Astenstraße Effenberger, Carsten Technischer Angestellter 1971 Bochum Am Langen Acker 3 Selbach, Bernhard Sommer, Uwe 17 Leber, Florian 19 Schulten, Helene 21 Honekamp, Hans- Georg Hellwig, Johannes Hellmann, Dietmar Mingeleers, Michael 18 Körner, Bruno 25 Reuter, Joachim Völlmecke, Bernhard Honekamp, Michael 22 Stockhausen, Bärbel 31 Borgmann, Lothar Schmidt, Heinz Schmidt, Klaus 23 Steinrücken, Franz- Josef Homrighausen, Klaus Lins, Jürgen 20 Schmitt, Johannes 28 Schneider, Michael Schneider, Verena 27 Krevet, Matthias Kreft, Reinhard 24 Ittermann, Meinolf Schulte, Rüdiger 26 Pape, Joachim Kandora, Klaus

12 15 1 Koch, Harald Diplom Sozialpädagoge 1958 Winterberg Auf der Kamer 7 2 Sunder, Frank Industriemeister 1969 Metelen An der Ebenau 7 3 Kelm, Fritz Hausmeister 1956 Niedersfeld An der Hille 22 4 Burmann, Jörg Straßenwärter 1977 Winterberg Lenneblick 10 5 Stötzel, Christoph Elektromeister 1965 Eslohe Oberer Meisterstein 20 6 Geilen, Diethelm Holzmechaniker 1958 Winterberg Mühlenstraße 13 7 Firley, Torben Informationselektroniker 1976 Winterberg Am Stuten 19 8 Ott, Andreas Diplom Verwaltungswirt 1973 Winterberg Bergfreiheit 47 9 Hampel, Jörg Straßenwärter 1975 Winterberg Bahnhofstraße 7 10 Gamm, Richard Studiendirektor 1950 Züschen Nuhnetalstraße Schneider, Hans Walter Rektor 1951 Allendorf/Eder Goethestraße Kümmel, Marco Kaufmann im Einzelhandel 1982 Winterberg Lenneweg 8 13 Middel, Philipp Student 1993 Winterberg Ruhrstraße Kruse, Andre Sozialarbeiter 1978 Winterberg Bergfreiheit Brinkhoff, Martina Büroangestellte 1961 Dortmund Schützenstraße Krüger, Gerd Lehrer 1949 Winterberg Schlesische Straße 8 17 Sander, Irmgard Büroangestellte 1955 Oberkirchen Winterberger Straße Ittermann, Jutta Krankenschwester 1961 Niedersfeld Hildfelder Straße Himmelreich, Marlin Mediengestalterin 1978 Dortmund Ober dem Dorf 9 20 Goldkuhle, Bernd Postbeamter 1964 Bochum Hinter der Hardt Prost, Johann Rentner 1943 Recklinghausen Küstelberger Straße 3 22 Nieder, Helmuth Rentner 1942 Silbach Auf der Kamer Pfläging, Anja Lehrerin 1971 Neheim-Hüsten Alter Weg Hauers, Günter Koch 1955 Dülken Renauweg 6 25 Wiese, Jannis Maler und Lackierer 1991 Brilon Hohe Straße 7 26 Kelm, Silvia Einzelhandlskauffrau 1961 Deifeld An der Hille Diemel, Hardy Koch 1971 Winterberg Kappe 1 28 Pfläging, Andreas Lehrer 1970 Marl Alter Weg Barth, Michael Bäcker 1975 Kamp-Lintfort In der Stammecke Sögtrop, Bernward Rentner 1943 Winterberg Auf der Kamer Fritsche, Gertraude Verwaltungsangestellte 1956 Arfeld Heckenweg Zellner, Marion Krankenschwester 1966 Bad Berleburg Vorm Rohrbach 2 Geilen, Diethelm Ott, Andreas Gamm, Richard Schneider, Hans Walter Middel, Philipp Hampel, Jörg 9 Sunder, Frank Barth, Michael 140 Koch, Harald 020 Kümmel, Marco Burmann, Jörg Firley, Torben Kelm, Fritz Hampel, Jörg 010 Sander, Irmgard 040 Koch, Harald

13 15 Freie Demokratische Partei (FDP) 1 Kräling, Bernd Kaufmann 1946 Siedlinghausen Sorpestraße 1a 2 Brieden, Johannes Zimmermeister 1948 Züschen Poststraße 25 3 Gerlach, Heinz Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 1949 Köln Am Leissen Köpfchen 7 4 Schlüter, Michael Steuerberater 1981 Schmallenberg Elper Straße 22 6 Gerlach, Christoph Student 1992 Brilon Am Leissen Köpfchen 7 7 Rebbert, Rüdiger Presser 1964 Winterberg Am Knäppchen 14 8 Dederichs, Michel Hotelfachmann 1974 Winterberg Am Waltenberg 29 Stadt Winterberg, d Der Bürgermeister Ludger Kruse (allgemeiner Vertreter und Wahlleiter)

14 16 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen in der Stadt Winterberg am 25. Mai Das verbundene Wählerverzeichnis zur Wahl des Europäischen Parlaments und zu den Kommunalwahlen in der Stadt Winterberg für die Wahlbezirke der Europawahl und die Stimmbezirke der Kommunalwahlen wird in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis 09. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlamt der Stadt Winterberg (Fichtenweg 10, Zimmer 1.14, ) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen (getrennten) Wahlschein für die Europawahl und einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 09. Mai 2014, spätestens am 09. Mai 2014 bis Uhr bei der Stadt Winterberg (Wahlamt, Fichtenweg 10, Zimmer 1.14, Winterberg) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 04. Mai 2014 eine verbundene Wahlbenachrichtigung für die Europawahl, die Kommunalwahlen sowie für eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl des Landrats / Bürgermeisters, auf der kenntlich gemacht ist, für welche der Wahlen eine Wahlberechtigung besteht. Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Vordruck für einen gemeinsamen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl und

15 16 eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen. In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk / Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits getrennte Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden gleichzeitig statt. Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, müssen jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden. 4. Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann an der Wahl im Hochsauerlandkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann an den Kommunalwahlen in seinem Wahlbezirk durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlbezirks oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag - ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter - ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat, b) wenn das Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist, c) wenn das Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Winterberg gelangt ist. Für die Kommunalwahlen werden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte noch bis zum 16. Tag vor der Wahl (Freitag, 9. Mai 2014) von Amts wegen in das Wählverzeichnis eingetragen, wenn sich ihre Wahlberechtigung bis zu diesem Tag durch Eintragung in das Melderegister herausstellt. Wahlscheine können mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig

16 16 Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die - in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis Freitag, den 23. Mai 2014, Uhr, im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, Uhr. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl, Uhr, einen neuen Wahlschein beantragen. - nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben genannten Gründen Wahlscheine erhalten können, bis zum Wahltag, Uhr. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen, die mindestens 16 Jahre alt sein muss. 6. Mit dem weißen Wahlschein für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises für die Europawahl, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Mit dem gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen erhalten die Wahlberechtigten - je einen Stimmzettel für die Landratswahl (goldgelb), die Kreistagswahl (rosa), die Bürgermeisterwahl (hellblau) und die Ratswahl (hellgrün), - einen für alle Wahlen gemeinsamen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies ist der Stadt Winterberg vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen

17 16 Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den Wahlscheinen getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief für die Europawahl dort spätestens am Wahltag bis Uhr und der Wahlbrief für die Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Nähere Hinweise zur Briefwahl sind den getrennten Merkblättern für die Briefwahl, die mit den Briefwahlunterlagen übersandt werden, zu entnehmen. Der rote Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der gelbe Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei den auf den Wahlbriefen angegebenen Stellen abgegeben werden. Winterberg, den 17. April 2014 Stadt Winterberg Der Bürgermeister Ludger Kruse (Allgemeiner Vertreter und Wahlleiter)

18 17 Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Kommunalwahlen in der Stadt Winterberg am 25. Mai Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In der Stadt Winterberg werden die Europawahl, die Wahl des Landrates/der Landrätin und die Wahl des Kreistages des Hochsauerlandkreises sowie die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl des Rates der Stadt Winterberg gemeinsam durchgeführt. 2. Die Wahlen dauern von 8.00 Uhr bis Uhr. 3. Die Stadt Winterberg ist zur Europawahl und den Kommunalwahlen in folgende 22 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt: Stimmbezirk Abgrenzung des Stimmbezirks Bezeichnung des Wahlraums (Gebäude, Straße, Nr.) 010 Winterberg 010 Grundschule Winterberg, Am Postteich Winterberg 020 Grundschule Winterberg, Am Postteich Winterberg 030 Verbundschule Winterberg, Schulstraße Winterberg 040 Verbundschule Winterberg, Franziskusstraße Winterberg 051 RWE (Westnetz) Betriebsstelle Winterberg, Fichtenweg Altastenberg 052 Haus des Gastes Altastenberg, Renauweg Winterberg 061 Hapimag Ferienresort Winterberg, Holtener Weg Elkeringhausen 062 Haus des Gastes Elkeringhausen, Im Orketal Siedlinghausen 070 Verbundschule Siedlinghausen, Senge-Platten-Straße Siedlinghausen 081 Verbundschule Siedlinghausen, Senge-Platten-Straße Altenfeld 082 Speisesaal Schützenhalle Altenfeld, Elper Straße Züschen 090 Haus des Gastes Züschen, Eingang Webesplatz 100 Züschen 100 Haus des Gastes Züschen, Eingang Webesplatz 110 Niedersfeld 110 Grundschule Niedersfeld, In der Ecke Niedersfeld 120 Grundschule Niedersfeld, In der Ecke Hildfeld 130 Speisesaal Hochsauerlandhalle Hildfeld, Hildfelder Str Grönebach 140 Freizeithaus Saure Wiese Grönebach, Neuer Weg 3A 151 Silbach 151 Mehrzweckhalle Silbach, Wiesenstraße Siedlinghausen 152 Verbundschule Siedlinghausen, Senge-Platten-Straße Neuastenberg 161 Pfarrheim Neuastenberg, Neuastenberger Straße Mollseifen 162 Naturfreundehaus Mollseifen, In der Trift Langewiese 163 Verkehrsbüro Langewiese, Bundesstraße

19 17 In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 4. Mai 2014 übersandt werden, sind der Wahlbezirk/ Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Auf die Kreiswahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke: Kreiswahlbezirk Nr. Gemeindewahlbezirk Nr. Stimmbezirk Nr. 20 7,8, 15 7, 8/1, 8/2, 15/1, 15/ , 9-14,16 1, 2, 3, 4, 5/1, 5/2, 6/1, 6/2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16/1, 16/2, 16/3 Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt im Wahlamt der Stadt Winterberg (Fichtenweg 10, Zimmer 1.14, ) während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr (Kommunalwahlen) bzw. um Uhr (Europawahl) im Rathaus Winterberg, Fichtenweg 10, zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweis sind zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung, auf der gekennzeichnet ist, für welche der Wahlen der Empfänger wahlberechtigt ist, soll vorgelegt werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen ausgehändigt, zu denen sie wahlberechtigt sind. Für die Europawahl werden weiße Stimmzettel verwendet. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Wähler hat für die Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Ratswahl jeweils eine Stimme. Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber für das Amt des Landrates/ der Landrätin, für den Kreistag, für das Amt des Bürgermeisters und für den Rat gekennzeichnet werden. Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt: Landratswahl : Kreistagswahl : Bürgermeisterwahl : Ratswahl : goldgelber Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck rosafarbener Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

20 17 Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk / Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Die Briefwahl für die Europawahl und die Kommunalwahlen finden mit jeweils eigenen Vordrucken statt; lediglich für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen gemeinsamen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlscheine sind von unterschiedlicher Farbe und werden jeweils gesondert mit Briefwahlunterlagen erteilt. Es sind jeweils gesonderte farblich unterscheidbare Wahlbriefe abzusenden. Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl besitzen, können an der Wahl im Hochsauerlandkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Winterberg folgende Unterlagen beschaffen: - einen amtlichen weißen Wahlschein, - einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzuschicken ist, aufgedruckt ist. Für die Kommunalwahlen wird ein Wahlschein ausgestellt, der im jeweiligen Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist. Der Wahlschein für die Kommunalwahlen ist von gelber Farbe. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen besitzen, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Winterberg die folgenden Unterlagen beschaffen: - einen amtlichen gelben Wahlschein, - einen amtlichen goldgelben Stimmzettel für die Landratswahl, - einen amtlichen rosafarbenen Stimmzettel für die Kreistagswahl, - einen amtlichen hellblauen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl, - einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Ratswahl, - einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzuschicken ist, aufgedruckt ist. Die gelben und roten Wahlbriefe mit den jeweils dazugehörenden Stimmzetteln in den richtigen verschlossenen Stimmzettelumschlägen und den unterschriebenen Wahlscheinen sind so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen angegebene Stelle getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen zu übersenden, dass sie am Wahltag bis Uhr (Kommunalwahlen) bzw Uhr (Europawahl) eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen

21 17 Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Absatz 4 Europawahlgesetz). Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar ( 107a Absatz 1 und 3 Strafgesetzbuch). Während der Wahlzeit ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um Uhr unzulässig. Winterberg, den Stadt Winterberg Der Bürgermeister Ludger Kruse (Allgemeiner Vertreter und Wahlleiter)

22 18 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Forstbetriebes der Stadt Winterberg zum Der Rat der Stadt Winterberg hat am den Jahresabschluss zum und den Lagebericht 2012 des Forstbetriebes der Stadt Winterberg festgestellt und wie folgt beschlossen: a) Bilanz Aktivseite Passivseite Jahresüberschuss ,89 Euro ,89 Euro ,85 Euro b) Gewinn- und Verlustrechnung Erträge Aufwendungen Jahresüberschuss ,50 Euro ,65 Euro ,85 Euro Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Winterberg entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Forst einstimmig folgende Ergebnisverwendung: 1) ,00 Euro Garantieabgabe an den städtischen Haushalt 2) Der übersteigende Betrag von ,85 Euro und der vorhandene Gewinnvortrag von ,57 werden in die Allgemeine Rücklage eingestellt. 3) Der Rat stellt einstimmig den Lagebericht 2012 fest und erteilt dem Betriebsausschuss die Entlastung Der Jahresabschluss 2012 und der Lagebericht 2012 liegen in der Zeit vom bis während der Dienststunden in der Zeit von 8.30 bis Uhr (täglich) und von bis Uhr (außer freitags) im Bürger- und Stadthaus Winterberg, Fichtenweg 10, Zimmer (Christine Fresen) öffentlich aus

23 18 Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Forstbetrieb Stadt Winterberg. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG Audit GmbH, Gütersloh, bedient. Dieser hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir habe den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Forstbetriebes Stadt Winterberg für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31.Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir habe unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein

24 18 den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfgesellschaft WRG Audit GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Abschlussprüfung Beratung Revision Im Auftrag gez. Gregor Loges Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende, von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne mit Verfügung vom genehmigte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 des Forstbetriebes der Stadt Winterberg wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Winterberg, den Eickler Bürgermeister

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