1.1 Rund um die Einkommensteuererklärung

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1 1.1 Rund um die Einkommensteuererklärung In diesem Kapitel finden Sie die Antworten auf die häufigsten allgemeinen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung. Überfliegen Sie die folgende Themenübersicht. Wenn Sie dazu keine Informationen benötigen und lieber gleich mit den Steuererklärungsvordrucken beginnen möchten, gehen Sie direkt zum Kapitel Hauptvordruck. Themenübersicht Müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben?? Kap Welchen Abgabetermin müssen Sie einhalten?? Kap Sollen Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben?? Kap Welche Form und Fristen sind zu beachten?? Kap Welches Finanzamt ist für Sie zuständig?? Kap Persönliche Abgabe der Steuererklärung?? Kap Elektronische Steuererklärung übers Internet?? Kap Wie bekommen Sie die Vordrucke?? Kap Welche Vordrucke brauchen Sie?? Kap Wie füllen Sie die Vordrucke aus?? Kap Was hat sich an den Vordrucken gegenüber? Kap geändert? Wie ordnen Sie Ihre Belege und welche Kosten? Kap (Belege) können Sie wo in der Steuererklärung eintragen? Welche Belege (Nachweise) sind notwendig?? Kap Wie lange dauert die Bearbeitung?? Kap Praktische Tipps? Kap Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben? Erklärungspflicht Gesetzliche Abgabepflicht Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie abgeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Aber auch ohne Aufforderung können Sie durch Rechtsvorschriften ( 25, 46 EStG, 56 EStDV) zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Bei den gesetzlichen Abgabepflichten ist zwischen Personen, die Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte beziehen, also allen Arbeitnehmern, Pensionären, Betriebsrentnern und anderen Personen zu unterscheiden. 14

2 Ihre Einkommensteuererklärung 2011 Allgemeines Personen mit Arbeitslohn auf LStKarte Arbeitnehmer Pensionäre Betriebsrentner Personen ohne Arbeitslohn auf LSt-Karte Selbstständige Rentner Sind Sie oder Ihr Ehegatte Arbeitnehmer, dessen Lohn über eine Lohnsteuerkarte versteuert wird, ist die Besteuerung grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers erfolgt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen ( 46 EStG), z. B. wenn die Summe aller Ihrer (gegebenenfalls mit Ihrem Ehegatten gemeinsamen) anderen Einkünfte (außer Arbeitslohn), z. B. gewerbliche oder freiberufliche Nebeneinkünfte, Vermietungseinkünfte, steuerpflichtiger Rentenanteile, mehr als 410 e im Jahr beträgt, Sie oder Ihr Ehegatte Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Mutterschaftsgeld) i. H.v. mehr als 410 e im Jahr erhalten haben, Sie oder Ihr Ehegatte gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte erhalten haben, Sie und Ihr Ehegatte beide Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte bezogen haben und einer von Ihnen Steuerklasse V oder VI auf der Steuerkarte eingetragen hat, oder Sie oder Ihr Ehegatte sich im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Freibetrag (mit Ausnahme des Behinderten- und Hinterbliebenenpauschbetrags) auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen. Wenn Sie keine Lohneinkünfte haben, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte (die Summe aller Gewinne in den Einkunftsarten wie z. B. Gewerbebetrieb, freiberufliche Tätigkeit, Vermietung, Renteneinkünfte nach Abzug eines etwaigen Altersentlastungsbetrags) e bei Ledigen bzw e bei Eheleuten überschreitet. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht in diesen Fällen, sobald die genannten Grenzen überschritten sind, also auch dann, wenn sich z. B. aufgrund von steuerlich abzugsfähigen Ausgaben tatsächlich keine Steuerschuld ergibt. Bei Rentnern, die nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen und keine anderen Einkünfte haben, fällt z.b. bei einer Rente bis ca e (Rentenbeginn vor 2006) keine Steuer an. Trotzdem besteht bereits bei einer Rente von ca e eigentlich eine Verpflichtung zur Abgabe 15

3 Rentenbezugsmitteilungen einer Steuererklärung. Für jeden neuen Rentnerjahrgang ab 2006 wird ein höherer Teil der Rente steuerpflichtig. Deshalb müssen z.b. Neurentner des Jahres 2011 bereits bei einer Rente von ca e nach dem Gesetz eine Steuererklärung abgeben; bei Ehegatten ab dem doppelten Rentenbetrag. Durch gesetzlich vorgeschriebene Rentenbezugsmitteilungen müssen die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und privaten Versicherungsunternehmen jedem Rentner die Höhe der gezahlten Rente mitteilen und die Angaben gleichzeitig den Finanzämtern im Datenträgeraustauschverfahren übermitteln. Damit kennen die Finanzbehörden die Anzahl und die Höhe der Rente(n). Abgabetermin Zwangsgeld Verspätungszuschlag Fristverlängerung Bis wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben? Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2011 gesetzlich verpflichtet sind, müssen Sie die Steuererklärung grundsätzlich bis zum ( 149 Abgabenordnung) beim Finanzamt abgeben. Da dieser Termin durch EDV überwacht wird, müssen steuerlich erfasste Bürger damit rechnen, dass sie bei Nichtabgabe meist sechs bis acht Wochen später bereits eine nochmalige Aufforderung (Erinnerung) zur Abgabe der Erklärung innerhalb eines Monats erhalten. Wenn Sie darauf nicht reagieren, wird ein sog. Zwangsverfahren eingeleitet und ein Zwangsgeld von mindestens e je ausstehender Steuererklärung angedroht und gegebenenfalls festgesetzt. Spätestens jetzt ist die Abgabe der Steuererklärung dringend zu empfehlen, denn ansonsten wird das Zwangsgeld durch den Vollziehungsbeamten zeitnah eingefordert. Wenn Sie vor Zahlung des Zwangsgelds die Steuererklärung einreichen, entfällt zwar das Zwangsgeld, das Finanzamt kann jedoch sobald ein Zwangsgeld angedroht wurde zusammen mit dem Steuerbescheid einen Verspätungszuschlag fordern. Dies gilt insbesondere bei Steuernachzahlungen. Deswegen sollten Sie Ihre Steuererklärung spätestens nach der Erinnerung einreichen. Durch eine späte Abgabe der Steuererklärung können Sie zwar die Fälligkeit einer Nachzahlung hinausschieben, Sie müssen aber, neben dem möglichen Verspätungszuschlag, damit rechnen, dass zusätzlich zur Nachzahlung im gleichen Bescheid kurzfristig fällig werdende Vorauszahlungen für die Folgejahre verlangt werden. Die Finanzämter verlängern Ihnen auf Antrag die Abgabefrist, wenn Sie sie aus zwingenden Gründen nicht einhalten können. 16

4 Ihre Einkommensteuererklärung 2011 Allgemeines Steuererstattung Antrag auf Steuerveranlagung Arbeitnehmer Wann lohnt sich ein Antrag? Arbeitnehmer Meist genügt für eine Fristverlängerung sogar ein Telefonanruf (Steuernummer bereithalten!), ansonsten ein kurzes Schreiben. Wenn Sie stichhaltige Gründe angeben (z. B. das Fehlen von für die Erstellung der Steuererklärung benötigten Unterlagen), können Sie im Regelfall eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen, oftmals auch bis zum , ohne Nachteile erreichen. Für von Steuerberatern erstellte Erklärungen gilt im Normalfall eine durch die Verwaltung verlängerte Abgabefrist bis Wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen, sollten Sie die Steuererklärung möglichst frühzeitig abgeben. Da es gerade im April und Mai erfahrungsgemäß zu einem starken Erklärungseingang kommt, sind natürlich auch die Bearbeitungszeiten entsprechend lang (vgl. Kap ) Sollen Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben? Auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, können Sie die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen. Dies kann sich vor allem bei Arbeitnehmern lohnen, weil der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug anhand von Lohnsteuertabellen vornimmt und in diesen Lohnsteuertabellen steuermindernde Umstände nur in Höhe bestimmter Pauschalen oder überhaupt nicht eingearbeitet sind. Als Folge davon wird zu viel Lohnsteuer einbehalten, die durch Abgabe einer Steuererklärung wieder erstattet wird. Ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung ist für Sie als Arbeitnehmer, Betriebsrentner oder Pensionär, dem bei Auszahlung des Lohns tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wurde (erkennbar aus der Lohnsteuerbescheinigung), insbesondere dann sinnvoll, wenn die beruflich verursachten Ausgaben (, Seiten 2, 3der Anlage N )1.000 e bzw. bei Pensionären und Betriebsrentnern 102 e übersteigen, die übrigen (außer Versicherungen) wie z. B. Kirchensteuer, Ausbildungskosten, Spenden, Krankenversicherungsbeiträge für Kinder höher sind als der pauschbetrag von 36 e bzw. bei Ehegatten 72 e (Seite 2 Hauptvordruck, Zeilen 41 59), 17

5 Antrag wegen steuerlicher Vergünstigungen Selbstständige Arbeitnehmer Rentner Selbstständige Sie außergewöhnliche Belastungen (z. B. Unterstützungsleistungen für bedürftige Eltern, Kinder oder nichteheliche Partner, Ausbildungskosten für Ihre Kinder, Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat infolge von Naturkatastrophen, Scheidungskosten, Kosten infolge einer Behinderung) geltend machen können (Seite 3 Hauptvordruck, Zeilen und Anlage Unterhalt), Sie als Arbeitnehmer im Jahr geheiratet haben, insbesondere dann, wenn Ihr Ehegatte keine oder geringe Einkünfte hatte, Sie nicht das ganze Kalenderjahr über beschäftigt waren, sich Ihre Lohnsteuerklasse oder die Zahl Ihrer Kinder im Laufe des Jahres zu Ihren Gunsten geändert hat. Daneben sollten Sie einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellen, wenn Sie Verluste aus anderen Einkunftsarten (z. B. gewerbliche oder freiberufliche (Neben-)Tätigkeiten oder Vermietung von Grundstücken) erlitten haben (Anlagen G, S und V ), Verluste aus anderen Kalenderjahren berücksichtigt werden sollen ( Hauptvordruck, Zeilen 92 und 93), Sie eine wegen Haushaltshilfen, haushaltsnahen Tätigkeiten, Reparaturen im eigenen Haushalt oder Pflegekosten für die Betreuung einer im Haushalt lebenden Person bekommen können ( Hauptvordruck, Zeilen 74 78). Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist ein Antrag sinnvoll, wenn betriebliche Verluste entstanden sind oder wenn die Summe der Einkünfte aus allen Einkunftsarten zu einem negativen Betrag führt, der mit Vorjahresgewinnen oder künftigen Gewinnen verrechnet werden soll. Personen, denen für Kapitalerträge 25 %Abgeltungsteuer einbehalten worden ist, können durch Abgabe einer Steuererklärung die Erstattung der einbehaltenen Steuer oder eines Teils davon erreichen, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz weniger als 25 %beträgt (zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen unter e, bei Eheleuten e ; höhere Beträge, wenn sie mindestens 64 Jahre alt sind und einen Altersentlastungsbetrag erhalten), die Kapitalerträge weniger als 801 e bzw e bei Ehegatten betragen oder (von den Banken nicht 18

6 Ihre Einkommensteuererklärung 2011 Allgemeines Antrag auf Arbeitnehmersparzulage Antragsform Antragsfrist Zuständiges Finanzamt persönliche Abgabe verrechnete) Verluste aus Kapitalerträgen angerechnet werden sollen. Den Antrag auf eine Arbeitnehmersparzulage stellen Sie grundsätzlich zusammen mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung (vgl. Anlage N, Zeile 80). Die vom Anlageinstitut übersandte Anlage VL (Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen) ist jeweils beizufügen Formalien zum Antrag auf Veranlagung Den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellen Sie, indem Sie eine unterschriebene Einkommensteuererklärung (amtlicher Vordruck) mit den notwendigen Anlagen beim für Sie zuständigen Finanzamt abgeben. Sie können die Veranlagung bis zum Eintritt der Verjährung beantragen. Für 2011 ist der Antrag vier Jahre lang bis Ablauf 2015 möglich. Sollte sich aufgrund einer Antragsveranlagung unerwartet eine Nachzahlung ergeben, ist es möglich, gegen den Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einzulegen und den Antrag zurückzunehmen. Das Finanzamt wird den Steuerbescheid in diesem Fall ersatzlos aufheben, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vor Bei welchem Finanzamt müssen Sie Ihre Steuererklärung abgeben? Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung wohnen. Wenn Sie nicht verheiratet sind und mehrere Wohnungen haben, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich die Wohnung liegt, in der Sie sich vorwiegend aufhalten. Das ist im Normalfall die Wohnung, von der aus Sie Ihrer Beschäftigung nachgehen. Bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, ist das Finanzamt des Wohnorts zuständig, an dem sich der Familienhauptwohnsitz befindet. Ob Sie Ihre Steuererklärung persönlich beim Finanzamt abgeben, per Post oder elektronisch (vgl. unten) schicken, bleibt Ihnen überlassen. Als besonderen Service haben viele Finanzämter in einzelnen Bundesländern sogar alle im Eingangs- 19

7 Abgabe über Internet/ ELSTER Wie bekommen Sie die Formulare? Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des Formularwegweisers verschaffen, der auf der vorderen Umschlaginnenseite abgedruckt ist. Eine Kurzübersicht über die auf dem jeweiligen Vordruck notwendigen Ein- Formularwegweiser bereich eine zentrale Informations- und Erklärungsannahmestelle bzw. ein Servicecenter eingerichtet, womit Ihnen die Suche nach dem zuständigen Bearbeiter erspart bleibt. Die Vorteile einer persönlichen Abgabe liegen auf der Hand: Sie können Ihre Belege und insbesondere Originalurkunden (z. B. Verträge) sofort wieder mitnehmen und erfahren, ob noch Unterlagen fehlen bzw. können offene Fragen beantworten und so die spätere Bearbeitung vereinfachen und beschleunigen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, durch Fragen steuerliche Informationen zu bekommen. Manchmal werden ( einfache ) Steuererklärungen je nach Publikumsandrang sogar sofort bearbeitet. Andererseits müssen Sie auch mit möglicherweise unangenehmen Nachfragen rechnen oder manchmal längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Regelmäßig werden bei persönlicher Abgabe auch mehr Belege verlangt. Es ist auch möglich, seine Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben. Im Regelfall sollen die Finanzämter die so abgegebenen Erklärungen vorrangig bearbeiten und, soweit möglich, auf die Belegvorlage verzichten. Alle Informationen dazu finden Sie im Internet unter Über die Steuererklärungsvordrucke (Formulare) Die bundeseinheitlichen amtlichen Formulare bekommen Sie vom Finanzamt unaufgefordert spätestens zu Beginn des Jahres 2012 zugesandt, wenn dem Finanzamt bekannt ist, dass Sie zur Einkommensteuer veranlagt werden müssen. Wurde Ihre Steuererklärung im Vorjahr durch einen Steuerberater erstellt oder haben Sie Ihre letzte Steuererklärung mittels einer Steuererklärungssoftware (Computerprogramm oder per ELSTER) erstellt, kann es sein, dass Sie künftig keine Vordrucke von der Verwaltung mehr zugeschickt bekommen. Sie erhalten die Formulare aber jederzeit bei jedem Finanzamt und bei vielen Stadtverwaltungen und Bürgermeisterämtern. Außerdem können Sie die Formulare auch aus dem Internet (s. o.) herunterladen und ausdrucken. Welche Vordrucke müssen Sie ausfüllen? 20

8 Ihre Einkommensteuererklärung 2011 Allgemeines tragungen finden Sie jeweils vor den ausführlichen Erläuterungen zum Ausfüllen des jeweiligen Vordrucks. Vereinfachte Vordrucke? Ausfüllen der Vordrucke Vereinfachte Einkommensteuererklärung (ESt1 V) Die vereinfachte Steuererklärung besteht aus einem beidseitig bedruckten Vordruckblatt (ESt1 V), das Teile des Hauptvordrucks (Mantelbogen) und der Anlage N beinhaltet. Sie kommt daher weder für Selbstständige (Gewerbetreibende und Freiberufler) noch für Rentner infrage. Sie sind vielmehr nur für Arbeitnehmer gedacht, die ausschließlich Lohneinkünfte aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis (aktives Arbeitsverhältnis) hatten oder bestimmte Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe) bezogen haben, z. B. für Ferienjobber und Studenten sowie für Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsort und keinen besonderen, oder außergewöhnlichen Belastungen Wie werden die Vordrucke ausgefüllt? Den maschinell lesbaren Vordrucken sind Ausfüllhinweise beigefügt. Eine maschinelle Erfassung und Bearbeitung der Steuererklärung ist nur möglich, wenn Sie diese Ausfüllhinweise beachten. TIPP Tragen Sie unbedingt in der Kopfzeile jeder Anlage Ihren Namen und Ihre Steuernummer ein. Sie verhindern so, dass Anlagen nicht zugeordnet werden können und verloren gehen. In den grünen Bereichen der Vordrucke sollten Sie keine Eintragungen oder Erläuterungen machen, denn diese Bereiche werden maschinell nicht gelesen. Soweit Sie Ihre Angaben erläutern wollen oder der in den Vordrucken vorgesehene Platz nicht ausreicht, verwenden Sie dafür ein gesondertes Blatt. Achten Sie dabei auch auf die äußere Form. Eine saubere Aufstellung Ihrer Kosten und sortierte Belege erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung, insbesondere die Prüfung Ihrer Angaben auf Schlüssigkeit und rechnerische Richtigkeit. 21

9 Lexikonteil Lexikonwegweiser Formularänderungen Belegcheck Welche Angaben in den Vordrucken zu machen sind, wird in Teil I erläutert. Soweit zum jeweiligen Thema Ausführungen im Lexikonteil ( Teil II, Seiten mit grauen Eckkanten) zu finden sind, wird darauf unter Angabe des Stichworts verwiesen. Eine Übersicht über alle im Lexikonteil behandelten Themen finden Sie im Inhaltsverzeichnis und im Wegweiser, der am Anfang des Lexikonteils abgedruckt ist Was hat sich an den Vordrucken gegenüber 2010 geändert? Nachdem sich der Gesetzgeber diesmal mit größeren Änderungen im Einkommensteuergesetz zumindest für uns Normalbürger zurückgehalten hat und auch die Rechtsprechung keine Anpassungen notwendig gemacht hat, sind die wenigen Veränderungen in den Vordrucken nur redaktioneller Art. So wurde z. B. die Zeile zur Eintragung von Rürup-Rentenversicherungebeiträgen angepasst, nachdem derartige Verträge seit 2010 allgemein geprüft (zertifiziert) werden und die Versicherungsgesellschaften die eingezahlten Beiträge der Finanzverwaltung jetzt elektronisch übermitteln. Außerdem wurde die für den abzug von Beiträgen zu Riester-Rentenversicherungen notwendige Anlage AV gekürzt, weil auch hier eine elektronische Datenübermittlung stattfindet. Alles in allem bleibt bei den Vordrucken aber alles wie Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten (Belege) kann ich wo in der Steuererklärung eintragen? Die folgende in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und zeigt Ihnen, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Kosten eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck und/oder im Lexikonteil. 22

10 Ihre Einkommensteuererklärung 2011 Allgemeines Kostenbeleg Abflussrohrreinigung selbstgenutztes Haus/Wohnung Steuererklärung Abzug Hauptvordr. Z.78 Anl. V Arbeitsmittel/Fachliteratur Arbeitszimmer Ausbildungskosten eigene Ausbildung/Ehegatte eines Kindes Bestattungskosten Erhaltungsaufwendungen/ Instandsetzung/Reparatur selbstgenutztes Haus/Wohnung Fahrtkosten beruflich Behinderung Fortbildungskosten (vgl. auch Reisekosten) Gartenpflege selbstgenutztes Haus/Wohnung Gartengestaltung selbstgenutztes Haus/Wohnung Haushaltshilfe/Haushälterin (angestellt/minijob) Hausarbeit/Hausreinigung durch Fremdfirma (putzen, kochen, waschen, bügeln) Hauptvordr. Z.47 Anl. Kind Z. 24, 48 mindert Einkünfte/ Hauptvordr. Z. 68 Hauptvordr. Z.78 Anl. V, S. 2 Anl. V, S. 2 Hauptvordr. Z.68 Hauptvordr. Z.77 Anl. V Hauptvordr. Z.78 Anl. V Hauptvordr. Z. 74, 75 Hauptvordr. Z.77 Hausaufgabenbetreuung Kind Anl. Kind, S. 3, Hauptvordr. Z.77 Heimkosten Hauptvordr. Z.77 Hauptvordr. Z.68 Kinderbetreuungskosten Anl. Kind, S. 3 Hauptvordr. Z.77, Kindergartenbeitrag Anl. Kind, S. 3, Kontoführung beruflich Anl. V, S. 2 23

11 Kostenbeleg Krankheitskosten (Praxisgebühr, Eigenanteil Arznei, Brille, Hörgerät, Zahnersatz, Kur) Krankenversicherung eigene bzw. Ehegatte Kind Ex-Ehegatten (bzw. getrennt) andere unterstützte Personen Mitgliedsbeiträge Verein, Partei Gewerkschaft, Berufsverband Haus-/Grundbesitzerverein Lohnsteuerhilfe Steuererklärung Abzug Hauptvordr. Z. 68 Anl. Vorsorge. Anl. Kind S. 2 Hauptvordruck Z. 45 Anl. Unterhalt Z. 11 Hauptvordr. Z. 49 ff. Anl. V, S. 2 Anl. N Pflegekosten Hauptvordr. Z.68 bzw. Z. 76 ff. Reparatur Haushaltsgeräte Fahrzeug (berufliche Fahrt) Renovierung selbstgenutztes Haus/Wohnung Hauptvordr. Z.78 Hauptvordr. Z.78 Anl. V Reisekosten (beruflich) Riester-Versicherungsbeiträge Anl. AV Zulage/ Rürup-Versicherungsbeiträge Schulgeld eigene Schulausbildung für Kind Spende Anl. Vorsorge. Z. 7 Hauptvordruck Z. 47 Anl. Kind Z. 51 Hauptvordr. Z. 49 ff. Steuerberatungskosten Anl. N, R,V S. 2 Steuerbescheinigung Zinsen Anl. KAP, S. 2 Steueranrechnung Studiengebühr eigenes Studium eines Kindes Telefonkosten berufliche Telefonate Mieter Hauptvordr. Z.47 Anl. Kind Z. 24, 49 Anl. V, S. 2 mindert Einkünfte/ 24

12 Ihre Einkommensteuererklärung 2011 Allgemeines Kostenbeleg Umzugskosten privater Umzug beruflich bedingter Umzug Steuererklärung Abzug Hauptvordruck Z. 77 Anlage N, S. 2 Unfallkosten berufliche Fahrt Unterhaltszahlungen getrennt lebender/geschiedener Ehegatte nicht steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder andere Personen Versicherungen beruflich (z. B. Berufshaftpflicht) privat (außer Rechtsschutz und Sachversicherungen) Wartung (Heizung, Tankreinigung, Sanitäranlagen, Fahrstuhl, Feuerlöscher) selbstgenutztes Haus/Wohnung Hauptvordr. Z.44 Anl. Unterhalt Anl. Unterhalt Anl. V, Seite 2 Anl. Vorsorge Hauptvordruck Z. 78 Anlage V Zweiter Haushalt (beruflich) Anl. N, Seite 3 Unterlagen Belege Nachweise Welche Unterlagen müssen Sie der Steuererklärung beifügen? Welche Unterlagen für die jeweilige Steuervergünstigung bzw. Einkunftsart notwendig sind, können Sie den Erläuterungen zum Ausfüllen des jeweiligen Erklärungsvordrucks entnehmen. Dort finden Sie Hinweise, in welchen Fällen die Verwaltung im Normalfall auf eine Belegvorlage verzichtet und eine Kostenaufstellung oder der Vermerk wie im Vorjahr ausreicht. Sonderregelungen gelten bei der Abgabe der Steuererklärung per Internet (s. o.). Die Unterlagen sollten Sie mindestens so lange aufbewahren, bis die Einspruchfrist für Ihren Steuerbescheid abgelaufen ist, besser noch bis zur Erstellung der Steuererklärung für das nächste Jahr. Für betriebliche Unterlagen gilt eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist ( 147 Abgabenordnung), für andere Unterlagen eine sechsjährige Aufbewahrungsfrist, wenn die Summe der nichtbetrieblichen Einkünfte mehr als e beträgt ( 147 a Abgabenordnung). 25

13 Bearbeitungsdauer im Finanzamt Die Bearbeitungsdauer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Erfahrungsgemäß sind die Bearbeitungszeiten im ersten Halbjahr wegen der Vielzahl der Steuererklärungen länger. Mit sechs bis acht Wochen Bearbeitungszeit müssen Sie deshalb im Regelfall rechnen. Eine schnellere Bearbeitung soll bei über das Internet eingereichten Steuererklärungen erfolgen Praktische Tipps Behalten Sie für sich von jedem ausgefüllten Formular, jeder eingereichten Kostenaufstellung und jedem Schreiben an Ihr Finanzamt ein Doppel zurück. Legen Sie die Unterlagen jahrgangsweise, am besten durch Trennblätter geordnet, in einem Ordner Finanzamt oder Steuern ab. Sie erleichtern sich so die Überprüfung Ihres Steuerbescheids und das Ausfüllen der Steuererklärung für die Folgejahre. Vermeiden Sie zu Ihrer Sicherheit, sofern es nicht zwingend erforderlich ist (wie z. B. bei Steuerbescheinigungen von Banken), Originalverträge oder Schriftstücke an das Finanzamt zu schicken. Außer der Möglichkeit des Verlusts werden die Unterlagen teilweise auch in den Akten abgeheftet. Meist erinnert man sich als Steuerzahler, wenn überhaupt, erst Jahre später daran, weil man seine Originalurkunde für andere Zwecke wieder braucht. Eine gute Fotokopie genügt in den meisten Fällen als Nachweis. Die Belegvorlage ist nur in ganz wenigen Fällen gesetzlich oder durch Verwaltungsanweisung vorgeschrieben Es liegt im Ermessen des Bearbeiters, ob und welche Belege er verlangt. Vielfach wird auf die Belegvorlage verzichtet, wenn die geltend gemachten Kosten ordentlich zusammengestellt, in sich schlüssig und der Höhe nach glaubhaft sind. Schicken Sie deshalb nur die im Allgemeinen notwendigen Belege (vgl. Erläuterungen zu den Vordrucken) an das Finanzamt. Falls im Einzelfall noch weitere Belege benötigt werden, werden diese angefordert. Für diesen Fall sollten Sie aber über die Nachweise verfügen. Bewahren Sie die Belege auf jeden Fall bis zur Erstellung der Steuererklärung für das Folgejahr auf. Für betriebliche Unterlagen und bei nichtbetrieblichen Einkünften von über e gelten besondere Vorschriften (vgl. Punkt ).

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