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1 MARKTNEWS Markt-, Strassen-, Wanderhandel Marktviktualienhändler Infoveranstaltung des Wiener Markthandels Hygiene und allergene Stoffe Marktgremium info exclusiv 12/2015

2 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 2 Serviceecke Biete Verkaufsstand in bester Zentraler Lage in Schwechat, zurzeit von einer Großbaustelle Alanovaplatz / Friedhofstraße umgeben (Eigentumswohnungen) sucht langfristig tüchtigen Nachfolger! Der 14 m große mobile Verkaufsstand (Kiosk) war 37 Jahre als Imbissstand aktiv, und wird nun ab 2015 Miet- und Pachtfrei (NÖ- Gebrauchsabgabe), gegen eine geringe fünfstellige Investitionsablöse übergeben! Info unter : Tel Verkaufshütte 6 m Länge, Tiefe 1,60 m, Höhe vorne 2,40 m und hinten 2 m. Sehr massiv gebaut. Dach zusätzlich mit grünen Lkw-Planen, auch zum Aufstellen für längere Zeit (Weihnachtsmarkt etc.). Einzelteile à 1,50 m, daher leicht zu transportieren. Die Hütte kann man auch getrennt als zwei Einzelne aufstellen (3 m). Nähere Auskunft unter der Tel: 0664/ Fassverkaufsanhänger Marke Humer, Erstzulassung 06/2011, Gesamtmasse kg, hzgm kg, Fass Liter, mit Verkaufspult, Stellagen, Beleuchtung, Strom. VP 8.199,, Auskünfte unter Tel.: 0676/ Marktstand am Meiselmarkt (H8) günstig zu verkaufen. Getränke und Lebensmittel, mit zwei Magazinen, auch Schanigarten möglich. Auskünfte unter Tel.: 0664/ oder 0699/ Italienische Marktmarkise, elektrisch betrieben, passend für alle Kastenwägen ab mittlerem Radstand, Länge: 10 m, Tiefe: 5 m; 6 Jahre alt, VB 5.500,, Tel.: 0676/ INHALTSVERZEICHNIS 3 Neues aus dem Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels 6 Flohmarkt und Autokino 6 Großoffensive auf den Wiener Märkten 7 Neue Kolleginnen und Kollegen im Landesgremium Wien 8 Neues aus der Berufsgruppe der Marktviktualienhändler 9 Plan B für mein Unternehmen 10 Familiäre Mitarbeit in Betrieben 12 Handel und Gewerbe & Handwerk starten mit Begeisterung ins Neue Jahr 14 Bundesgremium und Landesgremien des Markthandels 15 Neues aus dem Bundesgremium 16 Neues aus dem Landesgremium Oberösterreich 17 Märktenachrichten 25 Löschungen von Gewerbeberechtigungen Popcorn-Automat, ev. mit Zubehör, sofort betriebsbereit, größeres Format, 220 V, Tel.: 0699/ Stand am Floridsdorfer Markt günstig abzugeben, ca. 55 m 2, Klimaanlage, Lebensmittel, Tel.: 0650/ Restsortiment ca Stück, Nachtwäsche, Damen- und Herrenpullover, Hemden, Strumpfware etc. Preis auf Anfrage, Tel.: 0664/ Herr Ing. Sterba. Mercedes-Benz 515 CDI Verkaufswagen mit Anhänger, beides Erstzulassung 04/2007, km, Preis netto ,. Nähere Auskunft office@nutzfahrzeugehase.at frage, Tel.: 0681/ oder z.chyfi@drei.at Lager am Brunnenmarkt, Lagerfläche ca. 100 m 2 sowie 10 m 2 gekühlte Lagerfläche zur Untermiete zu vermieten, Preis 18, pro m 2 bzw. 100, pro Palette im Kühlraum inkl. 20 % USt. pro Monat. Nähere Auskunft Herr Brunnmair Tel.: 0650/ Suche Chiffre-Nr.: Asian-Lebensmittelshop-Betreiber sucht ergänzende/n Kooperationspartner/in. Führe einen Shop mit Restsortiment Modeschmuck Fingerringe aus Metall und Edelsteinen, Preis auf Anasiatischen Lebensmitteln inkl. Gastronomie in einer Wiener Einkaufsstraße (5. Bezirk, gut frequentierte Lage). Um das Sortiment zu erweitern und attraktiver für unsere Kunden zu gestalten, suchen wir eine/n interessierten Geschäftspartner/in optimal aus dem Bereich Handel (Lebensmittel, Accessoires, Mode- und Freizeitartikel, passende ergänzende Produkte, etc.). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das POOL Kooperations-Service, Tel.: 01/ , pool@wkw.at oder Web:

3 3 Neues aus dem Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels Spiola Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Resultate der Wiener Wirtschaftskammerwahl für den Markthandel finden Sie unten. Besonders erfreulich ist, dass die Wahlbeteiligung in unserem Gre- mium außerordentlich hoch war. Dadurch wird der Stellenwert der Interessenvertretung gestärkt, was gerade in Verhandlungen mit Behörden und politisch Verantwortlichen besonders wichtig ist. Daher bedanke ich mich herzlich bei allen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Resultate der Wirtschaftskammerwahl 2015 Zu vergebende Mandate 15 Gremialobmann KommR Akan Keskin 0664/ Anzahl ungültiger Stimmen 24 Anzahl Mandate 5 % Klausel 0 Abgegebene Stimmen 820 Davon gültige Stimmen 796 Wahlrechte 1438 Wahlbeteiligung 57,02 % Liste der Wählergruppen Gültige Stimmen Mandate Liste 1: Mag. Doris Knor ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSBUND Liste 2: Akan Keskin SWV Liste 2 Liste 3: Parteifreie Wahlgemeinschaft 14 0 FACHLISTE DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT RING FREIHEITLICHER WIRTSCHAFTSTREIBENDER Liste 4: GRÜNE WIRTSCHAFT (GRÜNE) 19 0 Liste 5: FPÖ pro Mittelstand 21 0 Freiheitliche und Unabhängige

4 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 4 NEUE APP für die Wiener Märkte! Aufgrund einer Initiative des Landesgremiums, vermehrt jugendliches Publikum als Kunden für die Wiener Märkte zu gewinnen, hat das Wiener Marktamt nun eine eigene App für unsere Märkte entwickelt. Diese kostenlose Anwendungssoftware, die jeder auf seinem Handy bzw. Computer installieren kann, wird umfassend über das vielfältige Produktangebot der Wiener Märkte informieren. Den Standbetreibern wird es möglich sein, sich den entsprechenden Produktgruppen zuzuordnen und auch werblich auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen. Vorgesehen sind die Kategorien Fisch/Fleisch, Gastronomie, Obst/Gemüse, Lebensmittel sowie sonstige Waren (non food). Als Pilotprojekt läuft derzeit die erforderliche Datenerhebung der MA 59 für den Naschmarkt. Danach folgen die übrigen Märkte. Ende März wird die App erstmalig für die Kunden verfügbar sein, so der Projektverantwortliche, Marktamtssprecher Alexander Hengl. Attraktivierungen für Schwendermarkt und Floridsdorfer Markt Der Schwendermarkt befindet sich im Aufwind. Gemeinsam mit Bezirk, Marktamt und Volkshochschule haben wir in mehreren Gesprächsrunden neue Ideen zur Belebung des Marktes insbesondere im Hinblick auf Events für Kunden, Neugestaltung des Marktbereiches und Erweiterung des Warenangebotes, vorgeschlagen. Aufgrund dieser Bemühungen haben sich erfreulicherweise bereits neue Standbetreiber am Schwendermarkt eingefunden, die durch ihr interessantes Warenangebot zu einer Attraktivierung der Produktpalette beitragen. Dem Floridsdorfer Markt wird ebenfalls unter die Arme gegriffen. In mehreren Besprechungen mit dem Stadtratbüro Frauenberger, Bezirksvorstehung und Marktamt wurden interessante Vorschläge, die insbesondere auf eine verstärkte Marketingaktivät für den Schlingermarkt abzielen, erörtert. Bereits Anfang März sollen in einer weiteren Projektsitzung wirkungsvolle Maßnahmen für den Markt fixiert werden. Das Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels hat Sie im Februar zu einer Einschulung zur allgemeinen Lebensmittelhygiene eingeladen. Das Interesse war sehr groß: 120 Personen nahmen daran teil. Aus diesem Grund gibt es einen zweiten Einschulungs-Termin am (siehe Seite 5). Mit kollegialen Grüßen, KommR Akan Keskin Marktamt App-Startseite des Rochusmarktes mit dem Plan

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6 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 6 ACHTUNG!! Flohmarkt Autokino Großenzersdorf/ Konkursverfahren eröffnet Am wurde über das Vermögen der Fa. Lampesberger GesmbH, 2301 Gross Enzersdorf, Autokinostrasse 2, ein Konkursverfahren am Landesgericht Korneuburg eröffnet. Für jene Kollegen, die bereits Standgeld im voraus bezahlt haben, empfiehlt es sich, eine Gläubigerforderung unter Beischluss der entsprechenden Belege (Einzahlungsbestätigung) anzumelden. Diese Anmeldung hat in zweifacher Ausführung beim Landesgericht Korneuburg zu erfolgen. Aufgrund einer derzeit laufenden Jubiläumsaktion des Kreditschutzverband von 1870 besteht die Möglichkeit, diese Gläubigerforderung - unter den nachstehenden Voraussetzungen kostenfrei über den KSV1870 anzumelden. Ab sofort können Gläubigerforderungen bis zum (gerichtliche Anmeldefrist) über den KSV1870 angemeldet werden. Mail: ins.team.noeb.postfach@ksv.at Jubiläumsaktionen: Für Insolvenzforderungen bis h 7.000, stellt der KSV1870 keine Vertretungskosten und bei Forderungen ab h 400, auch keine Gerichtsgebühren in Rechnung! Es gelten die Aktionsbedingungen unter Rückfragen: Michael Schütz Referent T: E: schuetz.michael@ksv.at Großoffensive auf den Wiener Märkten Im März und April 2015 intensiviert die Projektleitung von Wien & Kulinarik die Geschäftsanbahnungen mit dem Wiener Handel und auf den Wiener Märkten. Von den rund 90 Bäuerinnen und Bauern, die Wien mit ihren regionalen landwirtschaftlichen Produkten beliefern möchten, werden einige aktiv bei Gesprächen, Produktübergaben und Produktpräsentationen mit den Wiener Händlerinnen und Händlern und auf den Märkten im Beisein der Projektleiterin mit dabei sein. Dabei können die Produkte überreicht, verkostet und ihre Herstellung genau erklärt werden. Ein köstlicher Schmaus für alle Sinne, bei der auch die Chemie zwischen Händlerin, Händler und Bäuerin, Bauer nicht zu kurz kommen. Denn nicht zuletzt spielt auch die zwischenmenschliche Komponente bei langfristigen Geschäftsbeziehungen neben Produktqualität und Preis-Leistungsverhältnis eine wichtige Rolle! Weiterführende Informationen erhalten Sie bei: Wien & Kulinarik Projektleitung Ingeborg Preininger T: E: office@wienkulinarik.at Wien & Kulinarik/Preininger Martina Himmelsbach (Naschmarkt) mit Honig der Familie Manninger aus der Steiermark

7 7 Neue Kolleginnen und Kollegen im Landesgremium 306 Wien Als neue Mitglieder in unserem Gremium möchten wir ganz herzlich willkommen heißen: A B D Aktas Hasan 1180 Wien, Leitermayergasse Bacchher Manjeet Kaur 1040 Wien, Wiedner Gürtel Bergmans Paulus, Mag Wien, Lobenhauerngasse Dhakal Barsha 1120 Wien, Tanbruckgasse Dobrowolski Immo GmbH 1030 Wien, Rochusmarkt Stand Dymak Claudia 1120 Wien, Meidlinger Markt Stand G H K M Gizdashka Varbinka 1100 Wien, KLG Garten u. Tierfr. Haunschmid Gustav 1110 Wien, Dommesgasse Karwi Amel 1100 Wien, Urselbrunnengasse Kayahan Emine 1120 Wien, Schönbrunner Straße Markic Ivica 1020 Wien, Volkertmarkt Stand N P S U Nucic GmbH 1020 Wien, Vorgartenmarkt Stand Parhar Sukhdial Singh 1110 Wien, Florian-Hedorfer- Straße Singh Sukhdeep 1030 Wien, Dietrichgasse Urban Georg 1020 Wien, Böcklinstraße Nehmen Sie uns in Anspruch Besonders bei Jungunternehmern treten viele Fragen zum Thema Gewerbe-, Steuer- oder Arbeitsrecht auf. Landesgremialobmann KommR Akan Keskin und Gremialgeschäftsführer Herbert Gindl stehen Ihnen für sämtliche im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung entstehenden Probleme unter der Telefonnummer 01/51450/ DW 3224 oder DW 3202 jederzeit gerne zur Verfügung.

8 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 8 Neues aus der Berufsgruppe der Marktviktualienhändler Berufszweigobmann Marktviktualienhandel Markus Hanzl 0664/ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schwendermarkt und seine Geschichte Der Schwendermarkt ging aus dem Braunhirschener Viktualienmarkt hervor, der 1833 genehmigt worden war. Er ist also schon über 180 Jahre alt. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Markt durch einen Bombenangriff stark beschädigt: die meisten Stände gingen in Flammen auf oder wurde durch den Luftdruck der Bombe zerstört, die tiefergelegenen Teile des Markts erlitten Wasserschä- den. Nach dem Krieg wurde der Schwendermarkt zwar wieder aufgebaut, doch das Interesse an ihm nahm ab. In verkleinerter Form wurde er 2003 wiedereröffnet und zählte nur mehr 10 Stände was aber die Kundschaft nicht verschreckte sondern im Gegenteil wieder anzog. Rund Besucher pro Woche hat heute der kleine, feine Markt. Der Schwendermarkt und Herr Bankov Einer der Marktfahrer am Schwendermarkt ist Ivan Bankov. Der gebürtige Bulgare war zuerst Mitarbeiter am Naschmarkt, bis er sich selbstständig machte. Heute vertreibt er seine hochqualitativen Produkte, wie Käse, Speck und Mohnzelten, Donnerstag am Schwendermarkt und am Naschmarkt. Aber auch auf dem Wiener Kirtag oder auf dem Weihnachtsmarkt des Schwendermarkts kann man Herrn Bankov finden. Mit einer umfassenden Käseauswahl konnte er am Weihnachtsmarkt bei den Gästen punkten, die sich gerne von den Kostproben zum Kauf verleiten ließen. AMD Herr Bankov und das Waldviertel Herr Bankov bezieht seine hervorragenden Produkte vor allem aus dem Waldviertel. Auf der steten Suche nach noch besserem Speck oder außergewöhnlicherem Käse, fährt er oft und lang durch das Waldviertel und nach Vorarlberg wo er die Angebote der heimischen Landwirtschaft goutiert und bei bester Qualität in sein Sortiment aufnimmt. Öffnungszeiten Schwendermarkt Handel: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr Samstag von Uhr bis Uhr Gastro: Montag bis Samstag von Uhr bis Uhr Mit kollegialen Grüßen, Markus Hanzl Besuchen Sie die Homepage

9 9 Plan B für mein Unternehmen Was passiert, wenn mir etwas passiert? Unternehmer sind auch nur Menschen. Sie können krank werden, sich verletzen oder später von einer Reise zurückkehren als erwartet. Die meisten Ausfälle sind zum Glück nur von kurzer Dauer, doch für den laufenden Betrieb kann auch das schon zu lange sein. Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Thema bereits auseinanderzusetzen bevor etwas passiert. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor! Es gibt viele Fragen, die im Notfall sehr schnell aufkommen können: Möchte ich/muss ich während meiner Abwesenheit vertreten werden? Wieviel und welche Informationen benötigt meine Vertretung? Wie kann ich mich rechtlich absichern? Informieren Sie sich in unserer Broschüre ( über die Details. Diese kann bei Bedarf im Gremium bestellt werden. Lassen Sie sich bei den Vorbereitungen und im Notfall beraten Beratung zu Wirtschaftsrecht und Gewerberecht Beratung zu Arbeitsrecht und Sozialrecht Beratung zum Thema Förderungen Betriebshilfe Weitere Informationen Selbständig und sicher esv-sva.sozvers.at Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Kürzlich erschien die Broschüre AGB für den Warenvertrieb in Webshops B2C der WKO in dritter Auflage. Die Broschüre bezieht sich auf Webshops B2C, also auf Kaufverträge (nicht auf Dienstleistungen) zwischen Unternehmen einerseits und Verbrauchern (Konsumenten) andererseits. Erscheinungsdatum: Publikationsart: Broschüre mit Download r 12,, Preis inkl. 10 % USt zzgl. Versandpauschale r 3,30 Genauere Informationen finden Sie hier:

10 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL 10 Marktnews Familiäre Mitarbeit in Betrieben Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt anhand der zwischen dem Dienstgeber und Dienstnehmer getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse. Dies gilt auch bei der Beurteilung von durch Familienmitglieder ausgeübten Tätigkeiten in den Betrieben naher Angehöriger. Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung. Die nachstehenden Erläuterungen dienen daher nur als Orientierungshilfe. Eine Grundvoraussetzung für die Annahme familienhafter Mitarbeit ist bei den meisten Familienangehörigen die vereinbarte Unentgeltlichkeit der Tätigkeit, d.h. es dürfen tatsächlich keine Geld- oder Sachbezüge (auch nicht durch Dritte) gewährt werden. Ein Wechsel zwischen der Ausübung der Tätigkeit aufgrund eines Dienstverhältnisses mit der bloßen Mithilfe im Familienverband ist allerdings nur bei einer einschlägigen und tatsächlichen Änderung der faktischen Gegebenheiten möglich. Ehepartner, Eingetragene Partnerschaft: Die Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen gilt aufgrund der ehelichen Beistandspflicht ( 90 ABGB) als Regelfall und die Begründung eines Dienstverhältnisses als Ausnahme. Im Zweifel ist daher von einer Tätigkeit im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht auszugehen. Eine Abgeltung für diese Art der familienhaften Mitarbeit stellt kein Entgelt dar, sondern basiert auf einem familienrechtlichen Anspruch im Sinne des 98 ABGB. Ein Dienstverhältnis kann nur dann angenommen werden, wenn diesbezüglich ein ausdrücklich oder konkludent vereinbarter Entgeltanspruch und persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegen, die nach außen eindeutig zum Ausdruck kommt (Dienstvertrag, Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung, Zeitaufzeichnungen, Führung eines Lohnkontos, Auszahlung von Arbeitslohn und Überweisungsbelege ) und mit Familienfremden unter gleichen Voraussetzungen abgeschlossen worden wäre (Fremdvergleich). Für die Annahme eines steuerlichen Dienstverhältnisses muss außerdem die Tätigkeit über das Ausmaß der ehelichen Beistandspflicht hinausgehen. Haushaltstätigkeiten resultieren aus der ehelichen Beistandspflicht und begründen daher keine Pflichtversicherung. Diese Ausführungen gelten auch für eingetragene Partnerschaften nach dem Eingetragenen Partnerschaft- Gesetz (EPG). Lebensgemeinschaft: Eine Lebensgemeinschaft stellt eine eheähnliche Gemeinschaft dar und besteht aus einer Geschlechts-, Wohnungs- und vor allem Wirtschaftsgemeinschaft. Bei Lebensgefährten gibt es keine gesetzlich verankerte Beistandspflicht entsprechend 90 ABGB. Trotzdem wird analog zu den Ehepartner die Begründung eines Dienstverhältnisses die Ausnahme sein. Im Zweifel ist daher von einer Beschäftigung auszugehen, die kein Dienstverhältnis begründet. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu den Ehegatten. Kinder: Hinsichtlich Kinder gilt die Vermutung, dass sie aufgrund familienrechtlicher Verpflichtungen und nicht aufgrund eines Dienstverhältnisses im elterlichen Betrieb mitarbeiten, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Steuerlich liegt ein Dienstverhältnis grundsätzlich nur dann vor, wenn die Mitwirkung fremdüblich abgegolten wird und das Kind bereits selbsterhaltungsfähig ist. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu den Ehegatten. Für Schwiegerkinder gilt keine familienrechtliche Mitarbeitspflicht. Zu beachten ist die Versicherungspflicht nach 4 Abs 1 Z 3 ASVG: Im Betrieb der Eltern, Großeltern, Wahloder Stiefeltern ohne Entgelt regelmäßig beschäftigte Kinder sind vollversichert, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet haben keiner anderen Erwerbstätigkeit hauptberuflich nachgehen, keine Beschäftigung in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb vorliegt. Tipp! Anstelle der Unentgeltlichkeit könnte in diesen Fällen ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vereinbart werden. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze gelangt aber nur dann zur Anwendung, wenn die Beschäftigung für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart wird. Es ist darauf zu achten, dass der geringfü-

11 11 gig beschäftigte Arbeitnehmer nur so viele Stunden im Monat arbeiten darf, als unter Zugrundelegung eines kollektivvertraglichen Mindestlohnes (oder vereinbarten höheren Lohnes) bzw. ortsüblichen Lohnes (bei Nichtgeltung eines KVs) die Geringfügigkeitsgrenze (2014: h 395,31 monatlich) nicht überschritten wird. Ein Taschengeld, welches dem Kind aufgrund der Unterhaltsleistung der Eltern zur freien Verfügung überlassen wird, stellt aber kein Entgelt im Sinne des 4 Abs 1 Z 3 ASVG dar. Eltern, Großeltern Werden Eltern im Gewerbebetrieb ihrer Kinder tätig, so ist eher von einem Dienstverhältnis auszugehen, jedoch spielen die tatsächlichen Verhältnisse eine wichtige Rolle. Ist für eine Tätigkeit Unentgeltlichkeit vereinbart, so wird ein Dienstverhältnis nicht angenommen, wenn der Betrieb grundsätzlich auch ohne die Mithilfe der Eltern aufrechterhalten werden kann (z.b. Eltern/ Großeltern beziehen eine Alterspension). Geschwister, sonstige Verwandte: Je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis, desto eher ist ein Dienstverhältnis anzunehmen. Es gibt bei Geschwistern, Schwiegerkindern, Schwagern/Schwägerinnen, Nichten/Neffen etc. keine familienrechtlichen Verpflichtungen, d.h. keine wechselseitigen Unterhaltsansprüche. Es ist daher bei Vorliegen der Voraussetzungen von einem Dienstverhältnis auszugehen. Wenn jedoch Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, wird bei einer kurzfristigen Tätigkeit nicht von einem Dienstverhältnis auszugehen sein. Gesellschaften Die obige Systematik gilt für Verwandte des Einzelunternehmers sowie für Verwandte von OG-Gesellschaftern und Komplementären einer KG. In Kapitalgesellschaften ist eine familienhafte Tätigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist hier im Einzelfall zu beurteilen, ob bei der Tätigkeit naher Angehöriger die Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis vorliegen. Aber Achtung: Ist das mitarbeitende Familienmitglied selbst Gesellschafter einer den Betrieb führenden Personengesellschaft (OG, KG oder GesBR), so wird in der Regel eine Versicherungspflicht nach dem GSVG (gegebenenfalls auch BSVG) vorliegen. Vermutung für ein Dienstverhältnis Ehepartner Eingetragene Partnerschaft Lebensgemeinschaft Kinder Eltern X Eltern nicht betriebsnotwendig und unentgeltlich Geschwister, sonstige Verwandte X gegen ein Dienstverhältnis X X X X X Bitte beachten Sie, dass eine Beurteilung der Pflichtversicherung immer nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall erfolgen kann. Sollten Sie Fragen zur familienhaften Mitarbeit haben oder eine sozialversicherungsrechtliche Einschätzung Ihrer Situation wünschen, steht Ihnen Ihre Gebietskrankenkasse gerne zur Verfügung.

12 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 12 Handel und Gewerbe & Handwerk starten mit Begeisterung ins Neue Jahr Weinkirn Spartenobmann Handel KommR Erwin Pellet Begeisterung und Leistungsglück standen im Mittelpunkt des Jahresauftakt-Infoabends der Sparten Handel und Gewerbe & Handwerk in Zusammenarbeit mit der Erste Bank am im MesseCongress- Center. Über 700 Wiener UnternehmerInnen lauschten gespannte dem Vortrag von Erfolgscoach Mag. Gabriel Schandl zum Thema Stell Dir vor, es ist Montag und alle freuen sich!. stung darf und soll Spaß machen! eröffneten Mag. Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk, und KommR Erwin Pellet, Obmann der Sparte Handel, die gemeinsame Auftaktveranstaltung im MesseCongressCenter. DI Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, erklärte beim Jahresauftakt, dass die Wirtschaftskammer heuer unter dem Jahresthema Unternehmertum neue Impulse für die Wiener Wirtschaft setzen werde. Mag. Georg Deix, Bereichsleiter Firmenkunden bei der Erste Bank AG, dankte für die gute Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Wien und betonte die Wichtigkeit wohlüberlegter Entscheidungen, sowohl in finanziellen Angelegenheiten, als auch im täglichen Geschäftsleben. Singen oder Jammern, wir haben die Wahl. Glück erzeugt Leistung und umgekehrt. Stell dir vor, es ist Montag und alle freuen sich darüber die meisten Menschen, reagieren auf diese Idee mit Polemik und Spott. Trotzdem, tief in uns drin, verschüttet unter Frust und Trägheit, scheint diese Vorstellung erstrebenswert. Mag. Gabriel Julius Schandl, unter anderem Erfolgs- Scout, Keynote-Speaker und Wirtschafts-Coach ist überzeugt, dass Wohlbefinden die eigene Leistung steigert und umgekehrt. Sein neues, im Goldegg Verlag erschienenes Buch Das Beste geben Wege zum Leistungsglück befreit mit seinen Bestleistung gibt man freiwillig und gern oder gar nicht. Leistung hat für uns oft einen negativen Beigeschmack bekommen, deshalb gilt es, eine einfache Wahrheit wiederzuentdecken: Leistung, die aus uns selbst kommt, weil wir sie gerne erbringen, spielt eine entscheidende Rolle für unser Lebensglück. Leiinspirierenden Geschichten, Erzählungen und Impulsen diese Idee und ermöglicht, den glücklichen Montag zu leben. Das Wort Leistungsglück findet man im gängigen Wörterbuch genauso wenig, wie im alltäglichen Sprachgebrauch, weiß Schandl. Offensichtlich ist die Idee an unserer Arbeit und unserer Leistung Freude zu haben den meisten Menschen fremd. Unsere Arbeit ist nicht das Maß aller Dinge und schon gar nicht ein glückseligmachendes Wunder. Tatsache ist aber, dass wir den größten Teil unserer Wachzeit im Beruf verbringen, stellt Gabriel Schandl auf den ersten Seiten seines neuen Buches und in seinem spannenden Vortrag fest. Diese immense Menge an Lebenszeit mit einer Tätigkeit zu verbringen, die nicht glücklich macht, scheint absurd, ist meist dann auch die erbrachte Leistung dementsprechend. Der Ausgangspunkt ist für jeden ein anderer, folglich gibt es auch kein Standardrezept für Leistungsglück, führte der Experte weiter aus. So werden zum Beispiel Altlasten, wie die meist pyramidal aufgebaute Hierarchiestruktur mit breiter Basis und dem Chef an einsamer Spitze, kurzerhand gekippt. Was dabei herauskommt, sind neue Strukturen, wie der Dreiklang des Erfolgs. Der Kunde steht im Mittelpunkt, Produkte/Dienstleistungen und Mitarbeiter sind an den nun oben liegenden Ecken positioniert. All das

13 13 wird von der Führungskraft getragen und in Balance gehalten. Anhand solcher Impulse stellt sich unserer alltäglichen Abwärtsspirale aus Jammern und Unlust ein Kreislauf des Glücks entgegen. Entscheidend ist, dass wir den Absprung wagen. Erbringst du gute Leistung, macht dich das glücklich. Bist du glücklich, kannst du das Beste geben, sagt Gabriel Schandl. Eine Vorstellung, die anfangs vielleicht fremd scheint. Das ist allerdings kein Hindernis, diese Ideen für uns wahr zu machen. Wenn ich die Wahl habe, entscheide ich mich, zu singen. Ihr Spartenobmann KommR Erwin Pellet Rückfragehinweis: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel Schwarzenbergplatz Wien Erich Plessberger T: E: pictures born Über einen begeisternden Jahresauftaktabend freuten sich (v. l. n. r.): Handels-Spartenobmann Erwin Pellet, Gewerbe & Handwerk-Spartenobfrau Maria Smodics-Neumann, Wirtschaftscoach Gabriel Schandl, WKW-Präsident Walter Ruck und ERSTE Bank- Bereichsleiter Gregor Deix.

14 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 14 Bundesgremium und Landesgremien des Markthandels W N B S O S K T V Bundesgremium 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Obmann T /DW 3335 F /DW 3013 KommR Herbert Gartner E karin.neiber@wko.at DW 3335 M 0699/ E herbert.gartner@aon.at Landesgremium Wien 1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14 Obmann T 01/51450/DW 3224 F 01/51450/DW 3210 KommR Akan Keskin E markthandel@wkw.at DW 3225 M 0664/ E akan.keskin@swv.org H Landesgremium Niederösterreich 3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1 Obmann T 02742/851/DW F 02742/851/DW Gerhard Lackstätter E handel.gremialgruppe4@wknoe.at DW M 0664/ E lackstaetter.geschirr@aon.at Landesgremium Burgenland 7001 Eisenstadt, Robert Graf-Platz 1 Obmann T 05/90907/DW 3313 F 05/90907/DW 3315 Ing. Walter Rathmanner E martina.rauchbauer@wkbgld.at DW 3313 E mowaro@gmx.at H Landesgremium Steiermark 8010 Graz, Körblergasse Obmann T 0316/601/DW 582 F 0316/601/DW 592 Horst Geiger E msw@wkstmk.at DW 580 M 0664/ E geiger@epeer.at Landesgremium Oberösterreich 4010 Linz, Hessenplatz 3 Obfrau T 05/90909/DW 4332 F 05/90909/DW 4339 Sonja Gaiblinger E handel3@wkooe.at DW 4332 M 0664/ E gaiblinger@a1.net Landesgremium Salzburg 5027 Salzburg, Julius Raab Platz 1 Obmann T 0662/8888/DW 253 F 0662/8888/DW 583 KommR Wolfgang Ragitsch E markthandel@wks.at DW 254 M 0664/ E office@mihummel.at Landesgremium Kärnten 9020 Klagenfurt, Europaplatz 1 Obfrau T /DW 335 F /DW 314 Maria Müller E angelika.anwald@wkk.or.at DW 335 M 0664/ Landesgremium Tirol 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 7 Obmann T /DW 1294 F /DW 1416 Oswald Lerch E stefanie.brkic@wktirol.at DW 1294 M 0664/ E ossi_baggersee@hotmail.com Landesgremium Vorarlberg 6800 Feldkirch, Wichnergasse 9 Obmann T 05522/305/DW 341 F 05522/305/DW103 Michael Hehle E sturn.daniela@wkv.at DW 341 M 0664/ E info@hehle.at Bei landesspezifischen Anfragen stehen Ihnen die Funktionäre und Mitarbeiter der jeweiligen Landesgremien gerne zur Verfügung

15 15 Neues aus dem Bundesgremium: Marktfahrer werden von der Berufskraftfahrerausund -weiterbildung ausgenommen Bundesgremium Obmann Bundesgremium KommR Herbert Gartner Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Nach langen kontroversiell geführten Diskussionen hat nunmehr das Verkehrsministerium eingelenkt und mit Erlass (GZ. BMVIT /0001- IV/ST5/2015) den Landeshauptleuten aller Bundesländer folgende Rechtsansicht zur Kenntnis gebracht: Ein Marktfahrer, der sein Gewerbe mit einem Kraftfahrzeug ausübt, das 1 Abs. 1 Z 1 GütbefG entspricht (Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs oder solche mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt kg übersteigt) und mit einer für den Verkauf bestimmten, besonderen Ausstattung (Verkaufswagen) versehen ist, für das eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erforderlich ist, ausübt, unterliegt nach Ansicht des bmvit der sog. Handwerkerregelung gemäß 19 Abs. 3 Z 7 GütbefG, wenn es sich beim Lenken des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Marktfahrers handelt. Diese besteht im Verkauf von Waren. Die für einen Verkaufswagen typische, besondere Ausstattung, die den Großteil des Gesamtgewichts begründet, kann unter den Begriff Ausrüstung, die der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet subsumiert werden. Wie das Ministerium betont, findet diese Ausnahmeregelung auf Lenker von Verkaufswagen dann keine Anwendung, wenn die ausschließlich oder vorwiegend ausgeübte Tätigkeit das Lenken des Verkaufswagens ist und der Lenker in der Folge die Waren auch nicht verkauft. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ( 154 Abs. 5 Gewerbeordnung 1994) sind Handelsgewerbetreibende dann als Marktfahrer anzusehen, wenn sie ihr Gewerbe durch das Beziehen von Märkten ausüben oder bei sonstigen Anlässen, die mit größeren Ansammlungen von Menschen verbunden sind, die zu diesen Gelegenheiten üblichen Waren verkaufen. Nachdem Marktfahrer das Original des Markthandelsgewerbescheins bzw. der entsprechenden Verständigung über die Eintragung im Gewerberegister mit sich zu führen haben, kann somit bei Bedarf zweifelsfrei die Ausübung einer Marktfahrertätigkeit bescheinigt werden. Ich freue mich sehr, dass es mit diesem Erlass gelungen ist, für den österreichischen Markthandel ähnlich wie für das Schaustellergewerbe - eine Ausnahmeregelung zu erlangen, die bewirkt, dass Marktfahrern der hohe finanzielle Aufwand für die Berufskraftfahrerausund - weiterbildung erspart bleibt. Der Erlass ist auf der Homepage des Bundesgremiums des Markt-, Straßen- und Wanderhandels unter abrufbar. Herzliche Grüße Ihr Herbert Gartner Besuchen Sie die Homepage des Markthandels Österreich

16 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL 16 Neues aus dem Landesgremium Oberösterreich: On Tour auf oberösterreichischen Märkten! Atelier Mozart/Landesgremium Oberösterreich Gremialobfrau Oberösterreich Sonja Gaiblinger Vor Ort - am Markt unter diesem Motto besuchen Gremialobfrau Sonja Gaiblinger und Geschäftsführer Stefan Praher auch heuer wieder eine Reihe von Märkten. Gleich zu Beginn der Marktsaison stand am Faschingsdienstag, dem 17. Februar, der traditionelle Rudenkirtag in Sierning auf dem Programm. Bei einem Rundgang auf dem Markt, führten Sonja Gaiblinger und Stefan Praher mit den Marktbeschickern viele interessante Gespräche. Dabei wurde immer wieder der Wunsch geäußert, den Markt datumsmäßig Am traditionellen Rudenkirtag tummelten sich bereits am Vormittag unzählige Besucher vom Faschingsdienstag auf den Rosenmontag zu verschieben, um nicht in Konkurrenz mit dem Faschingsumzug im benachbarten Bad Hall zu stehen. Wir tragen diese Idee gerne an die Gemeindevertreter weiter, so Sonja Gaiblinger, die hofft, dass die Gemeinde Sierning diesem Vorschlag positiv gegenüber steht. Sonja Gaiblinger und Stefan Praher im Gespräch mit der Marktbeschickerfamilie Haratzmüller Sonja Gaiblinger plaudert mit Nove Trenovski Stolz präsentiert Erich Figerl seine Produkte

17 17 Anneliese Ebner Fam. Ebner Das Landesgremium OÖ des Markthandels hat die traurige Pflicht bekannt geben zu müssen, dass Frau Anneliese Ebner am 01. Februar 2015 verstorben ist. Anneliese Ebner übte gemeinsam mit Ihrem Gatten Wilhelm seit den frühen 1970-er Jahren das Marktfahrer-Gewerbe aus. Gemeinsam beschickten sie Jahrmärkte und Messen in ganz Österreich. Nach dem unerwarteten Ableben ihres Gatten Wilhelm im Oktober 2014 verschlechterte sich auch der Gesundheitszustand von Anneliese Ebner zunehmend und sie verlor den Kampf gegen ihre schwere Krankheit kurz vor Vollendung ihres 78. Lebensjahres. Das Landesgremium OÖ des Markthandels wird ihnen stets ein ehrendes Andenken bewahren. Märktenachrichten Wien Maurer Kirtag am Maurer Hauptplatz vom 4. Juni bis 7. Juni 2015 Es werden noch 2 Verkaufsstände vergeben, nähere Informationen: Herrn KommR Fery Keinrath Tel.: 0664/ Bezirk Simmeringer Straßenfest am 6. Juni 2015 Für das 54. Simmeringer Straßenfest, das von Uhr stattfindet, werden Markthandelsbetriebe mit Lebensmitteln, Kunsthandwerk und ausgefallenen Produkten gesucht (keine Textilien). Geboten werden u.a. musikalische Unterhaltung und Animationen für Kinder. Interessenten bewerben sich bis zum 31. März 2015 mit einem Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein zur Förderung des Marktgewerbes, 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 65/Top 1, E- Mail: office@vzfm.at. Die Anmeldung muss weiters folgende Daten enthalten: Warengruppe, Standlänge, Standtiefe, sowie Stand oder Verkaufsfahrzeug und den erforderlichen Strombedarf. Wiener Kirtag am Rathausplatz vom Juni 2015 Gesucht werden Marktfahrer und Marktfahrerinnen mit regionalen MARKTINFO-HOTLINE 01/51450/DW 3285

18 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL 18 Produkten, Spielwaren und Produkten, die auf Kirtagen von den Besuchern gerne gekauft werden (keine Textilien und keine Gastronomie). Auf den Märkten des Vereins ist der Verkauf von Kriegsspielzeug, Pistolen, Softguns und ähnliches nicht gestattet. Geboten werden ein umfangreiches Musikprogramm und viele Attraktionen wie Ringelspiele etc. Die Standln werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Interessenten bewerben sich bis zum 31. März 2015 mit einem Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein zur Förderung des Marktgewerbes, 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 65/Top 1 office@vzfm.at. 11. Bezirk Simmeringer Straßenfest am 3. Oktober 2015 Für das 55. Simmeringer Straßenfest, das von Uhr stattfindet, werden Markthandelsbetriebe mit Lebensmitteln, Kunsthandwerk und ausgefallenen Produkten gesucht (keine Textilien). Geboten werden u.a. musikalische Unterhaltung und Animationen für Kinder. Interessenten bewerben sich bis zum 30. Juni 2015 mit einem Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein zur Förderung des Marktgewerbes, 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 65/Top 1, office@vzfm.at. Die Anmeldung muss weiters folgende Daten enthalten: Warengruppe, Standlänge, Standtiefe, sowie Stand oder Verkaufsfahrzeug und den erforderlichen Strombedarf. Weihnachtsmärkte vom 14. November bis 24. Dezember 2015 Für die Weihnachtsmärkte in der Fußgängerzone Favoriten, am Meidlinger Platzl, Mariahilfer Straße, Michaeler Platz und dem Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz werden Marktfahrer mit hochwertigen weihnachtlichen Produkten und Kunsthandwerk gesucht. Auf den Märkten des Vereins ist der Verkauf von Kriegsspielzeug, Pistolen, Softguns u.ä. nicht gestattet. Die Standln werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Interessenten bewerben sich bis zum 31. März 2015 mit einem Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein zur Förderung des Marktgewerbes, 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 65/Top 1, office@vzfm.at. Silvestermärkte vom 30. Dezember 2015 bis 1. Jänner 2016 Für die Silvestermärkte in der Fußgängerzone Favoriten, Mariahilfer Straße und dem Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz werden Marktfahrer und Marktfahrerinnen mit Silvesterware gesucht. Die Standln werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Interessenten bewerben sich bis zum 30. April 2015 mit einem Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein zur Förderung des Marktgewerbes, 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 65/Top 1, office@vzfm.at. NIEDERÖSTERREICH Jahrmärkte in Bruck an der Leitha Die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha informiert, dass auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre und bedingt durch die neue Verkehrssituation in der Innenstadt, insbesondere am Hauptplatz ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuorganisation der Jahrmärkte in Bruck an der Leitha durchzuführen. MARKTINFO-HOTLINE

19 19 Die erforderlichen Maßnahmen sollen das Erscheinungsbild, den Mix an angebotenen Produkten und die unterschiedliche Beteiligung der Marktfahrer neu erscheinen lassen. Für die Veranstaltung der Jahrmärkte soll ab dem zweiten Halbjahr 2014 am Hauptplatz eine neue Marktordnung dahin gelten, dass der Straßenverkehr in der westlichen Richtungsfahrbahn zwischen der Kreuzung mit der Hainburgerstraße bis auf Höhe der mittleren Durchfahrt und weiter in der Fahrbahn hinter der Kirche (Umkehr der Einbahnregelung erforderlich) weiter aufrecht erhalten bleiben soll. Durch diese Maßnahmen entfallen zwar einige Laufmeter Marktfront jedoch wird langzeitlichen Forderungen von Bürgern und Verkehrsteilnehmern entsprochen. Um allen betroffenen Marktfahrern die gleiche Möglichkeit zu bieten, wird in den nächsten Wochen eine Ausschreibung von Seiten der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha für die Belegung der Marktplätze erfolgen. Anmeldung, bei der Stadtgemeinde unbedingt erforderlich. Jahrmarkt in St. Valentin am 1. Mai 2015 Anmeldungen bei Hrn. Eduard Etzelstorfer, Tel.: 07435/ Weiters wird informiert, dass auf Märkten in der Stadtgemeinde Sankt Valentin der Verkauf von Kriegsspielzeug, Pistolen u.dgl., Softguns, Samuraischwerter, Springmesser u.dgl. nicht gestattet ist! Jahrmarkt in Mannersdorf / Leithagebirge Vorverlegung auf 2. Mai 2015 Lt. Mitteilung wird der Jahrmarkt vom 4. Mai auf den 2. Mai 2015 vorverlegt. Jahrmarkt in Großengersdorf Terminverschiebung auf 8. Mai 2015 Wie uns die Marktgemeinde Großengersdorf mitteilt, wird der Jahrmarkt vom 4. Mai auf 8. Mai 2015 verschoben. Jahrmarkt in Mistelbach Vorverlegung auf 11. Mai 2015 Lt. Mitteilung wird der Jahrmarkt vom 15. Mai auf den 11. Mai 2015 vorverlegt. Kirtag in Kaltenberg am 25. Mai 2015 Eine Anmeldung bei der Gemeinde bis spätestens 30. April 2015 ist unbedingt erforderlich; gemeinde@lichtenegg.gv.at; die Anmeldung soll die Warengruppe sowie eine Kopie des Gewerbescheins beinhalten. Ohne schriftliche Bestätigung der Gemeinde, ist keine Teilnahme am Markt möglich. Gelegenheitsmarkt in Königstetten am 31. Mai 2015 Wie uns die Marktgemeinde Königstetten mitteilt, ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich; gemeindeamt@koenigstetten.gv.at oder Tel.: 02273/ Jahrmarkt in Bad Schönau Terminverschiebung auf 7. Juni 2015 Wie uns die Kurgemeinde Bad Schönau mitteilt, wird der Jahrmarkt vom 31. Mai auf den 7. Juni 2015 verschoben. Jahrmarkt in Viehdorf Kirchenplatz am 28. Juni /51450/DW 3285

20 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 20 Jahrmarkt in Annaberg am 26. Juli 2015 Schriftliche Anmeldung bis spätestens 15. Juli 2015 beim Gemeindeamt in 3222 Annaberg, Annarotte 14; Kirtag in Kaltenberg am 9. August 2015 sowie Nachkirtag am 16. August 2015 Eine Anmeldung bei der Gemeinde bis spätestens 17. Juli 2015 ist unbedingt erforderlich; die Anmeldung soll die Warengruppe sowie eine Kopie des Gewerbescheins beinhalten. Ohne schriftliche Bestätigung der Gemeinde, ist keine Teilnahme am Markt möglich. folgende Daten aufweisen: Warengruppe, Standlänge, Standtiefe, Stand oder Verkaufsfahrzeug. Sehr Wichtig, Gewerbeschein oder Auszug aus dem Gewerberegister muss beiliegen. oder per Fax: 07416/521 09/14 Weihnachtsmarkt in Wiener Neustadt Fischapark vom 23. November bis 24. Dezember 2015 Der Weihnachtsmarkt im Fischapark hat bereits Tradition. Es werden noch Standbetreiber gesucht, Informationen und Anmeldungen unter oder Tel.: 02622/25101/820. Bauernmarkt in Großhöflein am 11. April 2015 STEIERMARK Mittfastenmarkt in Graz am 26. März und 27. März 2015 Die Stadtgemeinde Graz teilt mit, dass die Standplätze am 26. März ab 6.00 Uhr und am 27. März 2015 ebenfalls ab 6.00 Uhr früh an Ort und Stelle durch Beamte des Magistrates Graz, Markt- und Gewerbekontrolle zugewiesen werden. Jedes Feilbieten und Verkaufen von Waren außerhalb der festgelegten Marktzeiten 6.00 Uhr bis Uhr ist verboten. 3. Stefanus-Trachtenkirtag in Petzenkirchen am 9. August 2015 Wie uns die Marktgemeinde Petzenkirchen mitteilt, können Standplätze für den 3. Stefanus- Trachtenkirtag nur nach schriftlicher Anmeldung vergeben werden. Die Anmeldung muss bis spätestens 10. Juli erfolgen und muss BURGENLAND Krämermarkt in Rechnitz 18. Juli und 22. August 2015 gestrichen Wie uns die Gemeinde Rechnitz mitteilt, werden die Krämermärkte ab 2015 nicht mehr abgehalten. Krämermarkt in Semriach am 27. März 2015 Fastenmarkt in Graz am Kalvarienberg am 29. März und 4. April 2015 Die Stadtgemeinde Graz teilt mit, dass die Standplätze am 29. März ab Uhr und am 04 April 2015 ebenfalls ab Uhr früh an Ort MARKTINFO-HOTLINE

21 21 und Stelle durch Beamte des Magistrates Graz, Markt- und Gewerbekontrolle zugewiesen werden. Jedes Feilbieten und Verkaufen von Waren außerhalb der festgelegten Marktzeiten Uhr bis Uhr ist verboten. Krämermarkt in Frohnleiten Hauptplatz am 23. April 2015 Die Stadtgemeinde Frohnleiten teilt mit, dass grundsätzlich nur solche Marktbeschicker in den Markt eingelassen werden, welche eine Berechtigungskarte der Stadtgemeinde Frohnleiten vorweisen können. Diese Marktbeschicker werden Ende März von der Stadtgemeinde Frohnleiten angeschrieben. Nach Bezahlung der Gebühr von h 7,27 pro Jahr wird die Berechtigungskarte ab Anfang April 2015 an die Marktbeschicker verschickt. Krämermarkt in Frohnleiten Terminverschiebung auf 26. April 2015 Wie uns die Stadtgemeinde Frohnleiten mitteilt, wird der Krämermarkt vom 19. April auf den 26. April 2015 verschoben. Weiters teilt die Stadtgemeinde mit, dass grundsätzlich nur solche Marktbeschicker in den Markt eingelassen werden, welche eine Berechtigungskarte der Stadtgemeinde Frohnleiten vorweisen können. Diese Marktbeschicker werden Ende März von der Stadtgemeinde Frohnleiten angeschrieben. Nach Bezahlung der Gebühr von h 7,27 pro Jahr wird die Berechtigungskarte ab Anfang April 2015 an die Marktbeschicker verschickt. Georgikirtag in Waldbach ACHTUNG!!! Im Märkteverzeichnis 2015 hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen Wie uns die Gemeinde Waldbach mitteilt, findet der Georgikirtag ausschließlich am 26. April 2015 statt und nicht wie irrtümlich im Märkteverzeichnis angegeben vom 26. April bis 24. Juni Florianimarkt in Lannach am 03. Mai 2015 Wie uns die Marktgemeinde Lannach mitteilt, ist eine Anmeldung mind. 1 Woche vor Abhaltung des Marktes unter der Tel.: 03136/82104/13 bei Herrn Ing. Kahr erforderlich. Krämermarkt in Straden am 03. Mai 2015 Quasimarkt in Eggersdorf bei Graz am 04. Mai 2015 Wie uns die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz mitteilt, sind bereits alle Plätze vergeben. Krämermarkt in Fürstenfeld am 11. Mai 2015 Neue Marktfiranten müssen sich unbedingt rechtzeitig beim Stadtamt Fürstenfeld anmelden: Andreas Schröttner, andreas.schroettner@fuerstenfeld.at; Tel.: 03382/ Kirtag in Heilbrunn am 24. Mai und 25. Mai 2015 Lt. Mitteilung der Gemeinde nur beschränkter Platz keine Vergrößerung möglich. Seit Jahren anreisende Marktfahrer haben ihre Stammplätze. Ansprechstelle für Märkte: Gemeinde Naintsch, Tel.: 03175/7172 oder gemeinde@naintsch.at 01/51450/DW 3285

22 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 22 Firmungsmarkt in Straden am 7. Juni 2015 Krämermarkt in Fürstenfeld am 16. Juni 2015 Neue Marktfiranten müssen sich unbedingt rechtzeitig beim Stadtamt Fürstenfeld anmelden: Andreas Schröttner, Tel.: 03382/ Eine Anmeldung bei der Marktgemeinde ist unbedingt erforderlich. Nähere Informationen unter oder Trauner Frühlingsfest vom 27. März bis 30. März 2015 Gesucht werden Kirtagstände mit Waren aller Art. Nähere Informationen bzw. Anmeldeformulare bei Vergnügungsbetriebe Schlader unter Tel.: 0664/ oder garsten mitteilt, wird der Jahrmarkt vom 25. Juli auf den 17. Juli 2015 vorverlegt. KÄRNTEN Krämermarkt in Bad St. Leonhard im Lavanttal am 7. April 2015 Kirtag in Heilbrunn am 02. Juli und 05. Juli 2015 Lt. Mitteilung der Gemeinde nur beschränkter Platz keine Vergrößerung möglich. Seit Jahren anreisende Marktfahrer haben ihre Stammplätze. Ansprechstelle für Märkte: Gemeinde Naintsch, Tel.: 03175/7172 oder OBERÖSTERREICH Kirtag in Oberregau am 14. Juni 2015 Jahrmarkt in Eferding am 24. Juni 2015 Eine Anmeldung beim Stadtamt, ab 10. Juni 2015 ist unbedingt erforderlich. Informationen unter oder Tel.: 07272/5555. Krämermarkt in Schiefling im Lavanttal am 19. April und 20. April 2015 Krämermarkt/Viehmarkt in Ettendorf am 25. April 2015 Krämermarkt/Viehmarkt in Lavamünd am 4. Mai 2015 Ostermarkt in Kefermarkt LBZ Schloß Weinberg am 21. März und 22. März 2015 Jahrmarkt in Windischgarsten Vorverlegung auf 17. Juli 2015 Wie uns die Gemeinde Windisch- Krämermarkt in Bad St. Leonhard im Lavanttal am 26. Mai 2015 MARKTINFO-HOTLINE

23 23 Krämermarkt/Viehmarkt in Lavamünd am 31. Mai 2015 SALZBURG Osterdult in Oberalm am 4. April bis 6. April 2015 Schriftliche Anmeldung beim Gemeindeamt ist erforderlich: Halleiner Landesstraße 51, 5411 Oberalm; Fax: 06245/ ; Krämermarkt in Tamsweg am 4. Mai 201 Anmeldung bis spätestens drei Wochen vor Markttermin an Marktgemeinde in 5580 Tamsweg, Marktplatz 1 oder Tel.: 06474/7711 oder gemeinde@tamsweg.at Kirtag in Fuschl am See am 7. Juni 2015 Die einzelnen Standflächen befinden sich im Bereich Kirchenplatz und der angrenzenden Flächen. Die Aufstellung von Verkaufsständen am Dorfplatz im Bereich der durchgehenden Dorfstraße ist aus verkehrstechnischen Gründen untersagt. Der Markt wird ausschließlich am Sonntag, bis maximal Uhr abgehalten. Der Marktstand kann frühestens am Markttag ab 6.00 Uhr aufgestellt werden, ist am gleichen Tag ab Uhr (bis spätestens Uhr) zu räumen und in geordnetem Zustand zu hinterlassen. Für die Aufstellung eines Marktstandes ist eine Standplatzgebühr von h 5, je Laufmeter vorgesehen und wird voraussichtlich von einem Gemeindeorgan am Markttag und vor Ort eingehoben. Eine Anmeldung des Marktstandes beim Gemeindeamt ist nicht erforderlich, Platzreservierungen werden am Gemeindeamt aufgrund der freien Platzwahlregelung nicht entgegengenommen. Jakobikirtag in Faistenau am 25. Juli 2015 Anmeldung beim Gemeindeamt unbedingt erforderlich: gemeinde@faistenau.at, Homepage: oder Tel.: 06228/ Krämermarkt in Mittersill am 28. Oktober 2015 Anmeldungen schriftlich bei der Stadtgemeinde Mittersill, Stadtplatz 1, 5730 Mittersill, gemeinde@mittersill.at, Fax: 06562/6236/20. Die korrekte Tel.Nr. lautet 06562/6236/11. Tirol Krämermarkt in Kufstein 15. Juni und 21. September 2015 gestrichen Wie uns die Stadtgemeinde Kufstein mitteilt, werden die Krämermärkte ab 2015 nicht mehr abgehalten. 01/51450/DW 3285

24 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 24 Löschungen von Gewerbeberechtigungen im Landesgremium 6 Wien WIEN A G H K Ablak Cemalettin 1200 Wien, Hannovermarkt Stand Amidov Serap 1020 Wien, Untere Augartenstraße Godwin John 1160 Wien, Brunnenmarkt Stand Grill Claudia, Mag Wien, Otto-Bauer-Gasse Himmelsbach Charlotte 1060 Wien, Naschmarkt Marktstand Karabay Ayla 1050 Wien, Leopold-Rister- Gasse L M P Köksal Hüseyin 1120 Wien, Strohberggasse Köse Helin 1220 Wien, Wagramer Straße Kovacs Herbert 1100 Wien, Klederinger Straße Langenau Christoph 1100 Wien, Buchengasse Marinov Mitko 1100 Wien, Ettenreichgasse Mihaylova Miglena 1160 Wien, Fröbelgasse Pulker Christine 1100 Wien, Kurbadstraße R S W Y Rajkaur Pal KG 1100 Wien, Schrankenberggasse Reiwöger Walter 1120 Wien, Krichbaumgasse Sanli Hafize 1200 Wien, Hannovermarkt Stand Scheumbauer Maria 1150 Wien, Meiselmarkt Stand Sitek Hermann 1220 Wien, Flugfeldstraße Weinert Roland 1220 Wien, Rennbahnweg Yaman Murat 1100 Wien, Urselbrunnengasse Steuerberatung in der Gremialgeschäftsstelle Die Sprechstunde des Steuerberaters ist jeweils am 1. Donnerstag im Monat. Zeit: Ab bis Uhr Ort: Gremialgeschäftsstelle 1040 Wien, Schwarzenbergplatz Stock, Zi Die Auskünfte werden unentgeltlich für alle Mitglieder des Landesgremiums 6 Wien erteilt. Um eine formlose telefonische Voranmeldung unter der Tel.Nr.: 01/51450/DW 3283 wird gebeten.

25 25 Verein zur Förderung des Marktgewerbes Besuchen Sie auch unsere Websiten: Unsere Märkte Simmeringer Straßenfest am Wiener Kirtag am Rathausplatz vom 11. bis Simmeringer Straßenfest am Wien, Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz 1010 Wien, K.u.k. Weihnachtsmarkt am Michaelerplatz 1060 Wien, Weihnachtsmarkt auf der Mariahilfer Straße 1100 Wien, Weihnachtsmarkt in der Fußgängerzone Favoriten 1120 Wien, Weihnachtsmarkt auf der Meidlinger Hauptstraße 1010 Wien, Silvestermarkt am Rathausplatz 1010 Wien, K.u.k. Silvestermarkt am Michaelerplatz 1060 Wien, Silvestermarkt auf der Mariahilfer Straße 1100 Wien, Silvestermarkt in der Fußgängerzone Favoriten Interessenten bewerben sich mit einem Kurzkonzept und ihren Kontaktdaten, falls vorhanden mit UID-Nummer, beim Verein. Die Bewerbung muss weiters folgende Daten enthalten: Warengruppe, Standlänge, Standtiefe, sowie Stand oder Verkaufsfahrzeug und den erforderlichen Strombedarf. Verein zur Förderung des Marktgewerbes 1050 Wien Siebenbrunnengasse 65/Top 1 office@vzfm.at

26 MARKT- STRASSEN- WANDERHANDEL Marktnews 26

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