2 Ziel des Studiums (1) 1

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1 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang vom , geändert mit Änderungssatzung vom amtliche Fassung Stand: Auf Grund von Art. 80 Abs. 1 und Abs. 3, 58 Abs. 1 Satz 1, 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 BayHSchG vom (GVBl S. 245) und 6 Abs. 1 der Verfassung der erlässt die Katholische Stiftungsfachhochschule München folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) regelt Qualifikationsvoraussetzungen, Studienziel, Module sowie Studien- und Prüfungsorganisation für den konsekutiven Masterstudiengang an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München. (2) Die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPo) vom (GVBl. S.686) und die Allgemeine Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule vom (APrO) finden in der jeweils gültigen Fassung Anwendung, soweit diese Studien- und Prüfungsordnung keine abweichende Regelungen trifft, und werden durch die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung ausgefüllt und ergänzt. 2 Ziel des Studiums (1) 1 Ziel dieses Masterstudienganges ist es, Hochschulabsolventen/innen aus Studiengängen der Sozialen Arbeit, der Pflege, Bildung und Erziehung oder vergleichbaren Studiengängen die Möglichkeit zu bieten, wissenschaftliche Kenntnisse zu vertiefen, Forschungskompetenzen in Theorie und Praxis zu erwerben sowie zentrale Aspekte der angewandten Wissenschaft der Sozialen Arbeit und der angewandte Bildungswissenschaften im internationalen Kontext fundiert zu erarbeiten. ²Die Studierenden sollen dadurch in die Lage versetzt werden, Leitungspositionen zu übernehmen sowie in den Bereichen Wissenschaft und Forschung zukunftsorientiert tätig zu werden. (2) Der gewählte Mastervertiefungsbereich wird im Zeugnis wie im Diploma Supplement ausgewiesen. (3) Das Studium orientiert sich am christlichen Welt- und Menschenbild und bietet den Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, ihr berufliches Handeln in ein fundiertes Wertesystem zu integrieren. 3 Qualifikation für das Studium (1) 1 Qualifikationsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften sind: 1. der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Pflegemanagement oder Pflegepädagogik mit der Prüfungsgesamtnote 2,5 oder besser oder der Nachweis entsprechender Leistungen in einem erfolgreich abgeschlossenen gleichwertigen Studium Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 1

2 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang Amtliche Fassung Stand: oder 2. der Nachweis eines mit dem Abschluss Bachelor und der Prüfungsgesamtnote 2,5 oder besser abgeschlossenen Hochschulstudiums einer verwandten Fachrichtung (z. B. Soziologie) an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss und jeweils 3. eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder die Teilnahme am TestDaF mit überdurchschnittlichem Ergebnis erbracht. ²Der Nachweis gilt gleichfalls als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben wurde oder die Muttersprache Deutsch ist. (2) Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG. 4 Aufnahmeverfahren 1 Die Aufnahme des Masterstudiums im ersten Studiensemester ist im Sommersemester möglich. ²Die Bewerbung ist schriftlich im Zeitraum 15. November bis 15. Januar mit den erforderlichen Unterlagen bei der einzureichen. 5 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit (1) 1 Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten. ²Der Masterstudiengang ist modular aufgebaut. ³Im Masterstudiengang werden 90 CP (Credit Points nach dem ECTS) erworben. 4 Im Einzelnen: Basismodule: Credit Points: Wissenschaftstheorien und Methodologie 8 Empirische Sozialforschung 7 Sinnfragen und Menschenbilder 8 Führen und Leiten 7 Vertiefungsmodule: Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit Sozialarbeitswissenschaft und Sozialpädagogik, Theorien der Sozialen Arbeit, Forschung und Entwicklung Sozialanalyse, Sozialberichtserstattung, Sozialplanung und spezielle Rechtsgebiete 10 5 Internationale Soziale Arbeit 5 Ethik im Kontext von Disziplin und Profession 5 Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 2

3 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang Amtliche Fassung Stand: Wahlpflichtmodul 5 alternativ Vertiefungsmodule: Angewandte Bildungswissenschaften Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Forschung, Entwicklung und Planung Management von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen und spezielle Rechtsgebiete Querschnittsthemen im Kontext von Erziehung und Bildung Ethik im Kontext von Erziehung und Bildung 5 Wahlpflichtmodul 5 Masterarbeit: 30 5 Die/Der Studierende kann für eine Ausweisung nach 2 Absatz 2 nur eines der beiden Vertiefungsmodule wählen. (2) Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudiums beträgt drei theoretische Studiensemester einschließlich der Masterarbeit. (3) 1 In der Regel hat ein/e Studierende/r 210 CPs im Bachelorstudium erworben. ²Hat im Einzelfall ein/e Studierende/r einen Bachelorabschluss mit weniger als 210 CPs erworben, ist durch den Nachweis gleichwertiger Kompetenzen und Fähigkeiten ebenfalls der Zugang zum Masterstudiengang möglich bzw. für den Abschluss mit einem Kompetenzniveau von 300 CP können die fehlenden CP in fachverwandten Modulen der Hochschule erworben werden. ³Das Verfahren regelt die Prüfungskommission. 4 Die Module bestimmt die Prüfungskommission nach Anhörung der Studierenden; für die zu erbringenden Prüfungsleistungen gelten die Studien- und Prüfungsordnungen des Studiengangs, dem die Module zugehören. (4) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Studienbewerberzahl durchgeführt wird, besteht nicht. 6 Module und Leistungsnachweise (1) Die Module, ihre Stundenzahl, die Anzahl der CP, die Art der Lehrveranstaltungen, die Art und Dauer der Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise und die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten werden detailliert in Ergänzung zur Studien- und Prüfungsordnung im Modulplan festgelegt. Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 3

4 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang Amtliche Fassung Stand: (2) Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierende des Masterstudiengangs verbindlich sind. Wahlpflichtmodule sind Pflichtmodule, die aus einem Angebot von mehreren Modulen ausgewählt werden können. 7 Studienplan (1) 1 Der Fachbereichsrat Soziale Arbeit München der KFSH erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden in Abstimmung mit den Fachbereichen Pflege und Soziale Arbeit Benediktbeuern einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. ²Der Studienplan wird vom Fachbereichsrat Soziale Arbeit München der KFSH beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. ³Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. (2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen 2. die näheren Studienziele und Studieninhalte der einzelnen Module, 3. nähere Bestimmungen zu den studienbegleitenden Leistungs- und Teilnahmenachweisen, 4. nähere Bestimmungen über Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen, 5. nähere Bestimmungen zur Form und Organisation der Masterarbeit. (3) 1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehene Wahlpflichtmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. ²Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass Wahlpflichtmodule bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 8 Prüfungskommission Für Prüfungsangelegenheiten i.s.v. 3 APrO ist die Prüfungskommission der Abteilung der Hochschule zuständig, an welcher der Masterstudiengang durchgeführt wird; die Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses bleiben unberührt. 9 Akademischer Grad (1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des Studiums wird der akademische Grad Master of Arts, Kurzform M.A. verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in Anlage 1 ausgestellt. 10 Masterarbeit (1) 1 Im Rahmen des Studiums ist eine Masterarbeit vorzulegen. ²Sie soll zeigen, dass der/die Studierende befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themen- bzw. Fragestellung aus dem Bereich des der angewandten Sozial- und Bildungswissenschaften bzw. der angewandten Wissenschaft der Sozialen Arbeit sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in ggf. fachübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 4

5 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang Amtliche Fassung Stand: (2) Als Aufgabenstellende und Betreuende für Masterarbeiten kommen nur Professorinnen und Professoren der KSFH München in Betracht. (3) 1 Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit, vom Zeitpunkt der Aufgabenstellung bis zur Abgabe, beträgt vier Monate. ²Auf Antrag der Kandidatin / des Kandidaten bei der/dem Prüfungskommissionsvorsitzenden kann die Prüfungskommission aus Gründen gemäß 8 Abs. 4 RAPO die Abgabefrist im Einvernehmen mit dem Aufgabensteller / der Antragstellerin um maximal drei Monate verlängern. ³Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist wird die Masterarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet. (4) Die Masterarbeit kann nur als Einzelarbeit angefertigt werden. (5) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note ausreichend (= 4,0) oder besser erzielt wurde. 11 Bewertung von Prüfungsleistungen und Prüfungsgesamtnote (1) Für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote werden die Endnoten aller Module, die mit 5 CP ausgewiesen sind, einfach gewichtet, die mit 7 oder 8 CP ausgewiesen sind, eineinhalbfach gewichtet und Module, die mit 10 CP ausgewiesen sind, werden zweifach gewichtet. (2) Die Note der Masterarbeit wird sechsfach gewichtet. (3) Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Noten 1,0 und 1,3 = sehr gut, 1,7, 2,0 und 2,3 = gut, 2,7, 3,0 und 3,3 = befriedigend, 3,7 und 4,0 = ausreichend und 5,0 = nicht ausreichend. (4) Im Masterzeugnis werden die Endnoten mit einer Nachkommastelle ausgewiesen. 12 Prüfungsarten und Bearbeitungszeiten (1) 1 Für die Durchführung von Prüfungen können unterschiedliche Prüfungsarten festgelegt werden. 2 Prüfungsleistungen werden erbracht durch: - Klausur (60 bis 180 Minuten), - Mündliche Prüfung (30 Minuten/Person), - Referat (maximal 45 minütiger Vortrag zu einem Thema, kombiniert mit einem schriftlichen Ausarbeitung nach den Standards wissenschaftlichen Arbeitens; Umfang: in Absprache mit dem jeweiligen Lehrenden der Lehrveranstaltung; Abgabe: spätestens mit Ende der Lehrveranstaltung), - Hausarbeit (schriftliche Ausarbeitung eines Themas, Bearbeitungsumfang: Seiten, Bearbeitungszeit: maximal 8 Wochen; Abgabetermin: spätestens 8 Wochen nach Ausgabe des Themas), - Präsentation, - Projektarbeit, - Bericht, Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 5

6 - Seminargestaltung oder Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang Amtliche Fassung Stand: Portfolio-Prüfung (Zusammenstellung von Arbeitsergebnissen, Dokumenten, eigenen Beiträgen und aller Arten von Präsentationen aus der gesamten Lehrveranstaltung, kombiniert mit einer schriftlichen Ausarbeitung, in der die Studierenden die Lernergebnisse zusammenfassen, reflektieren, analysieren und auswerten, Bearbeitungsumfang: je nach Lehrveranstaltung; Bearbeitungszeitraum: das gesamte Semester der jeweiligen Lehrveranstaltung, Abgabetermin: zum Ende der Lehrveranstaltung). (2) 1 Ein Modul kann mehrere Lehrveranstaltungen zur Auswahl bieten. 2 Aus den angebotenen Lehrveranstaltungen ist eine auszuwählen. 3 Diese deckt das Modul ab. 4 Die Art der Modulprüfung kann sich je nach gewählter Lehrveranstaltung unterscheiden. 5 Werden in einem Modul mehrere Lehrveranstaltungen zur Auswahl angeboten, werden die Lehrveranstaltungen im Hinblick auf die Art der Modulprüfung Lehrveranstaltungsgruppen zugeordnet. (3) 1 Die Module schließen mit einer der im Folgenden aufgeführten Prüfungen ab: Basismodule: Prüfungsform: Wissenschaftstheorien und Methodologie Präsentation oder mündliche Prüfungen Empirische Sozialforschung Portfolio-Prüfung oder Projektarbeit Sinnfragen und Menschenbilder Hausarbeit oder Referat Führen und Leiten Hausarbeit oder Referat Vertiefungsmodule: Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit Sozialarbeitswissenschaft und Sozialpädagogik, Theorien der Sozialen Arbeit, Forschung und Entwicklung Klausur oder Hausarbeit oder mündliche Prüfung Sozialanalyse, Sozialberichtserstattung, Sozialplanung und spezielle Rechtsgebiete Klausur oder Hausarbeit oder mündliche Prüfung Internationale Soziale Arbeit Referat oder Hausarbeit Ethik im Kontext von Disziplin und Profession Wahlpflichtmodul Klausur oder Hausarbeit Lehrveranstaltungsgruppe 1 Lehrveranstaltungsgruppe 2 Lehrveranstaltungsgruppe 3 Klausur oder Hausarbeit oder Bericht mündliche Prüfung oder Präsentation oder Referat Seminargestaltung oder Projektarbeit oder Portofolio- Prüfung Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 6

7 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang Amtliche Fassung Stand: Vertiefungsmodule: Angewandte Bildungswissenschaften Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Forschung, Entwicklung und Planung Management von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen und spezielle Rechtsgebiete Querschnittsthemen im Kontext von Erziehung und Bildung Klausur oder Hausarbeit oder mündliche Prüfung Klausur oder Referat oder Hausarbeit Mündliche Prüfung oder Hausarbeit Ethik im Kontext von Erziehung und Bildung Referat oder Hausarbeit oder mündliche Prüfung Wahlpflichtmodul Lehrveranstaltungsgruppe 1 Lehrveranstaltungsgruppe 2 Lehrveranstaltungsgruppe 3 Klausur oder Hausarbeit oder Bericht mündliche Prüfung oder Präsentation oder Referat Seminargestaltung oder Projektarbeit oder Portofolio (4) 1 Dauer und konkrete Art der Prüfungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen regelt der Studienplan. ²Dieser wird den Studierenden vor Beginn, spätestens jedoch bis zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Semesters bekannt gegeben. (5) Die Prüfungssprache ist deutsch, sofern nicht anders angegeben. 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) 1 Prüfungsleistungen können nur einmal wiederholt werden. ²Eine zweite Wiederholung ist bei vier Prüfungen i.s.d. 11 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 RaPO zulässig. (2) Nicht ausreichend bewertete Prüfungsleistungen können zur Bewertung einer Modulprüfung nicht angerechnet werden. 13 Zeugnis Über die erbrachten Prüfungsleistungen wird ein Zeugnis gemäß Muster in der Anlage 1 und ein Diploma Supplement gemäß Muster in der Anlage 3 ausgestellt. 14 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 15. März 2009 in Kraft, die Änderung des 5 Abs. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 in Kraft. Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 7

8 Studien- und Prüfungsordnung der für den konsekutiven Masterstudiengang Amtliche Fassung Stand: München, den 20. Mai 2010 Prof. Dr. Egon Endres Präsident Ausfertigungsvermerk Diese Satzung wird auf Grund der Beschlüsse des Senats der vom 27. November 2008 und vom 20. Mai 2010, der Genehmigung des Stiftungsrates der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern vom 23. März 2009 und vom 12. Juli 2010 und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst (Schreiben vom, Az.: ) ausgefertigt. Diese Satzung wurde am in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am..durch Aushang in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist daher der. München, Prof. Dr. Egon Endres Präsident Anlagen: 1. Masterurkunde 2. Zeugnis 3. Diploma Supplement Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern 8

9 Anlage 1a: Masterurkunde (Vertiefungsbereich: Angewandte Bildungswissenschaften) Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern <Anrede> <Rufname> <Nachname> geboren am <Geburtsdatum> in <Geburtsort> hat nach ordnungsgemäßem Studium an der die Masterprüfung im Studiengang Mastervertiefung Angewandte Bildungswissenschaften bestanden. <Anrede> <Rufname> <Nachname> wird hiermit der akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen. München, <Datum> <Titel> <Rufname> <Nachname> Präsident/in <Titel> <Rufname> <Nachname> Dekan/in 8

10 Anlage 1b: Masterurkunde (Vertiefungsbereich: Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit) Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern <Anrede> <Rufname> <Nachname> geboren am <Geburtsdatum> in <Geburtsort> hat nach ordnungsgemäßem Studium an der die Masterprüfung im Studiengang Mastervertiefung: Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit bestanden. <Anrede> <Rufname> <Nachname> wird hiermit der akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen. München, <Datum> <Titel> <Rufname> <Nachname> Präsident/in <Titel> <Rufname> <Nachname> Dekan/in 8

11 Anlage 2a: Zeugnis (Vertiefungsbereich: Angewandte Bildungswissenschaften) Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Zeugnis über die Masterprüfung <Anrede> <Rufname> <Nachname> geboren am <Geburtsdatum> in <Geburtsort> hat nach ordnungsgemäßem Studium an der die Masterprüfung im Studiengang Mastervertiefung Angewandte Bildungswissenschaften bestanden. Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern wurden wie folgt beurteilt: Basismodule: Note Credit Points (CP) Wissenschaftstheorien und Propädeutik <Note> <CPs> Empirische Sozialforschung <Note> <CPs> Sinnfragen und Menschenbilder <Note> <CPs> Führen und Leiten <Note> <CPs> Vertiefungsmodule: Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Forschung, <Note> <CPs> Entwicklung, Planung Management von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen <Note> <CPs> und spezielle Rechtsgebiete Querschnittsthemen im Kontext von Erziehung und Bildung <Note> <CPs> Ethik im Kontext von Disziplin und Profession <Note> <CPs> Wahlpflichtmodul: <Titel> <Note> <CPs> Masterarbeit: Thema: <Titel der Masterarbeit> <Note> <CPs> <Anrede> <Nachname> hat in der Masterprüfung die Gesamtnote <Note> erreicht. Insgesamt wurden mit Verleihung des akademischen Grades Master of Arts 300 CP erworben. München, <Datum> <Titel> <Rufname> <Name> Präsident/in <Titel> <Rufname> <Name> Vorsitzende/r Prüfungskommission 8

12 Anlage 2b: Zeugnis (Vertiefungsbereich: Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit) Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Zeugnis über die Masterprüfung <Anrede> <Rufname> <Nachname> geboren am <Geburtsdatum> in <Geburtsort> hat nach ordnungsgemäßem Studium an der die Masterprüfung im Studiengang Mastervertiefung Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit bestanden. Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern wurden wie folgt beurteilt: Basismodule: Note Credit Points (CPs) Wissenschaftstheorien und Propädeutik <Note> <CPs> Empirische Sozialforschung <Note> <CPs> Sinnfragen und Menschenbilder <Note> <CPs> Führen und Leiten <Note> <CPs> Vertiefungsmodule: Sozialarbeitswissenschaft und Sozialpädagogik, Theorien der <Note> <CPs> Sozialen Arbeit, Forschung und Entwicklung Sozialanalyse, Sozialberichterstattung, Sozialplanung und <Note> <CPs> spezielle Rechtsgebiete Internationale Soziale Arbeit <Note> <CPs> Ethik im Kontext von Disziplin und Profession <Note> <CPs> Wahlpflichtmodul: <Titel> <Note> <CPs> Masterarbeit: Thema: <Titel der Masterarbeit> <Note> <CPs> <Anrede> <Nachname> hat in der Masterprüfung die Gesamtnote <Note> erreicht. Insgesamt wurden mit Verleihung des akademischen Grades Master of Arts 300 CP erworben. München, <Datum> <Titel> <Rufname> <Name> Präsident/in <Titel> <Rufname> <Name> Vorsitzende/r Prüfungskommission 8

13 Anlage 2a: Diploma Supplement (Vertiefungsbereich: Angewandte Bildungswissenschaften) Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Diploma Supplement 1. Angaben zur Person 1. Personal Details 1.1 Familienname <Name> 1.1 Family Name 1.2 Vorname <Rufname> 1.2 First Name 1.3 Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland <Geburtsdatum> <Geburtsort> <Geburtsland> 1.3 Date, Place, Country of Birth 1.4 Immatrikulationsnummer <Matrikelnummer> 1.4 Matriculation Number 2. Angaben zum Master 2. Qualification 2.1 Bezeichnung der Qualifikation und vollständiger verliehener Titel mit offizieller Abkürzung (in der Originalsprache) Master of Arts, M.A. 2.2 Hauptstudienfächer der Qualifikation Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften, Mastervertiefung Angewandte Bildungswissenschaften 2.3 Name und Status der Institution, die den Master verliehen hat (in der Originalsprache) Katholische Stiftungsfachhochschule München (gegründet 1971) Fachbereich Soziale Arbeit, genehmigt durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft Status Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts»Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern«2.4 Name und Status der Institution, die den Studiengang durchgeführt hat: siehe Name of Qualification and Title Conferred (official full and abbreviated versions in original language) Master of Arts M.A. 2.2 Main Field(s) of Study 2.3 Institution awarding the Qualification (in original language) Katholische Stiftungsfachhochschule München (founded 1971) Department of Social Work, accredited by the Bavarian State Ministry of Science Status of the institution University of Applied Science, a Non State Institution, funded by the Catholic Church according to Public Law 2.4 Institution Administering the degree (in original language): see Angaben zum Niveau des Masters 3. Level of Qualification 3.1 Niveau der Qualifikation (Einordnung in die spezielle Qualifikationsstruktur des nationalen Bildungssystems; Angabe des ISCED Codes) ISCED Code 6 weiterführendes Studium, 2. Hochschulabschluss, abgeschlossen mit 3.1 Level ISCED Code 6 Upgraduate /second degree with dissertation einer Masterarbeit 3.2 Studienzeit (Anzahl Semester; Anzahl credits 3.2 Official Length of Program of Study ECTS) drei Semester 90 ECTS three Semesters 90 ECTS 8

14 3.3 Zulassungsbedingungen 3.3 Entry Requirements mindestens sechssemestriges BA- oder Diplom-Studium, Note des letzten Studienabschlusses: mindestens 2,5 4. Inhalte des Studiengangs und erreichte 4. Details of Modules and Assesment Ergebnisse 4.1 Studienart Vollzeit 4.1 Type of Study Full-time 4.2 Anforderungen des Studienganges 4.2 Requirements Studienbereiche Obligatory Modules Basismodule: 1.1 Wissenschaftstheorien und Propädeutik 1.2 Empirische Sozialforschung 1.3 Sinnfragen und Menschenbilder 1.4 Führen und Leiten Vertiefungsmodule: 3.1 Erziehungs- und Bildungswissen-schaften, Forschung, Entwicklung, Planung 3.2 Management von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen und spezielle Rechtsgebiete 3.3 Querschnittsthemen im Kontext von Erziehung und Bildung 3.4 Ethik im Kontext von Erziehung und Bildung Wahlfächer Electives Wählbar aus dem Studienangebot der ebenfalls an der Fachhochschule gelehrten konsekutiven Masterstudiengängen Master-Arbeit Master Dissertation 30 Credit points 4.3 Einzelheiten zum Studiengang und den erzielten Noten vgl. Studien- und Prüfungsordnung 4.4 Notenskala 1,0,; 1,3 = sehr gut 1,7; 2,0; 2,3 = gut 2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend 4 = ausreichend 4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation bis 1,2 mit Auszeichnung bestanden 1,3 1,5 sehr gut bestanden 1,6 2,5 gut bestanden 2,6 3,5 befriedigend bestanden 3,6 4,0 ausreichend bestanden 30 Credit points 4.3 Details of Program of Study see study examination regulations and code of practice 4.4 Grading Scheme 1,0; 1,3 = very good 1,7; 2,0; 2,3 = good 2,7; 3,0; 3,3 = satisfactory 4 = sufficient 5 Overall Classification 1,0 1,2 passed with distinction 1,3 1,5 passed with excellence 1,6 2,5 passed above average 2,6 3,5 passed satisfactorily 3,6 4,0 passed 5. Funktion der Qualifikation 5. Status of the Qualification 5.1 Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studien Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudienganges Master of Arts berechtigt zum Promotionsstudium. 5.1 Access to Further Study The successful completion of the M.A. degree is the requirement for starting degree. 5.2 Berechtigung zur Ausübung eines reglementierten Berufes Der Abschluss Master of Arts M.A. erlaubt den Absolventinnen und Absolventen den Titel Master of Arts zu tragen. 5.2 Professional Status The completion of the Master degree in M.A. entitles the degree holder to the legally protected title,master of Arts. 9

15 6. Sonstige Angaben 6. Additional Information Fachhochschule: About the University: Konsekutiver Masterstudiengang Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben : Konsekutive Master About the program: Konsekutive Master 7. Beurkundung 7. Certification Dieses Diploma Supplement bezieht sich auf folgende Dokumente: Urkunde über die Verleihung des Mastergrades mit Datum Prüfungszeugnis mit Noten und Datum Diploma Supplement mit Datum This diploma supplement relates to the following documents: Certificate of the Master Degree including the date of completion Official transcript with date and grades Diploma Supplement with date 7.1 Datum <Datum> 7.1 date 7.2 Unterschrift / Name und Titel in Druckschrift 7.2 signature / name and title in typed print <Titel><Rufname><Name> 7.3 Position der bescheinigenden Person Präsident 7.3 certifying authority 7.4 Amtlicher Stempel 7.4 official seal 9

16 Anlage 2b: Diploma Supplement (Vertiefungsbereich: Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit) Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Diploma Supplement 2. Angaben zur Person 3. Personal Details 1.1 Familienname <Name> 1.1 Family Name 1.2 Vorname <Rufname> 1.2 First Name 1.3 Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland <Geburtsdatum> <Geburtsort> <Geburtsland> 1.3 Date, Place, Country of Birth 1.4 Immatrikulationsnummer <Matrikelnummer> 1.4 Matriculation Number 4. Angaben zum Master 3. Qualification 2.1 Bezeichnung der Qualifikation und vollständiger verliehener Titel mit offizieller Abkürzung (in der Originalsprache) Master of Arts, M.A. 2.2 Hauptstudienfächer der Qualifikation Angewandte Sozial- und Bildungswissenschaften, Mastervertiefung Angewandte Wissenschaft der Sozialen Arbeit 2.3 Name und Status der Institution, die den Master verliehen hat (in der Originalsprache) Katholische Stiftungsfachhochschule München (gegründet 1971) Fachbereich Soziale Arbeit, genehmigt durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft Status Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts»Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern«2.4 Name und Status der Institution, die den Studiengang durchgeführt hat: siehe Name of Qualification and Title Conferred (official full and abbreviated versions in original language) Master of Arts M.A. 2.2 Main Field(s) of Study 2.3 Institution awarding the Qualification (in original language) Katholische Stiftungsfachhochschule München (founded 1971) Department of Social Work, accredited by the Bavarian State Ministry of Science Status of the institution University of Applied Science, a Non State Institution, funded by the Catholic Church according to Public Law 2.4 Institution Administering the degree (in original language): see Angaben zum Niveau des Masters 3. Level of Qualification 3.1 Niveau der Qualifikation (Einordnung in die spezielle Qualifikationsstruktur des nationalen Bildungssystems; Angabe des ISCED Codes) ISCED Code 6 weiterführendes Studium, 2. Hochschulabschluss, abgeschlossen mit 3.1 Level ISCED Code 6 Upgraduate /second degree with dissertation einer Masterarbeit 3.2 Studienzeit (Anzahl Semester; Anzahl credits ECTS) 3.2 Official Length of Program of Study drei Semester 90 ECTS 3.3 Zulassungsbedingungen mindestens sechssemestriges BA- oder three Semesters 90 ECTS 3.3 Entry Requirements 8

17 Diplom-Studium, Note des letzten Studienabschlusses: mindestens 2,5 4. Inhalte des Studiengangs und erreichte 4. Details of Modules and Assesment Ergebnisse 4.1 Studienart Vollzeit 4.1 Type of Study Full-time 4.2 Anforderungen des Studienganges 4.2 Requirements Studienbereiche Obligatory Modules Basismodule: 1.1 Wissenschaftstheorien und Propädeutik 1.2 Empirische Sozialforschung 1.3 Sinnfragen und Menschenbilder 1.4 Führen und Leiten Vertiefungsmodule: 2.1 Sozialarbeitswissenschaft und Sozialpädagogik, Theorien der Sozialen Arbeit, Forschung und Entwicklung 2.2 Sozialanalyse, Sozialberichterstattung, Sozialplanung und spezielle Rechtsgebiete 2.3 Internationale Soziale Arbeit 2.4 Ethik im Kontext von Disziplin und Profession Wahlfächer Electives Wählbar aus dem Studienangebot der ebenfalls an der Fachhochschule gelehrten konsekutiven Masterstudiengängen Master-Arbeit Master Dissertation 30 Credit points 4.3 Einzelheiten zum Studiengang und den erzielten Noten vgl. Studien- und Prüfungsordnung 4.4 Notenskala 1,0,; 1,3 = sehr gut 1,7; 2,0; 2,3 = gut 2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend 4 = ausreichend 4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation bis 1,2 mit Auszeichnung bestanden 1,3 1,5 sehr gut bestanden 1,6 2,5 gut bestanden 2,6 3,5 befriedigend bestanden 3,6 4,0 ausreichend bestanden 30 Credit points 4.3 Details of Program of Study see study examination regulations and code of practice 4.4 Grading Scheme 1,0; 1,3 = very good 1,7; 2,0; 2,3 = good 2,7; 3,0; 3,3 = satisfactory 4 = sufficient 5 Overall Classification 1,0 1,2 passed with distinction 1,3 1,5 passed with excellence 1,6 2,5 passed above average 2,6 3,5 passed satisfactorily 3,6 4,0 passed 5. Funktion der Qualifikation 5. Status of the Qualification 5.1 Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studien Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudienganges Master of Arts berechtigt zum Promotionsstudium. 5.1 Access to Further Study The successful completion of the M.A. degree is the requirement for starting degree. 5.2 Berechtigung zur Ausübung eines reglementierten Berufes Der Abschluss Master of Arts M.A. erlaubt den Absolventinnen und Absolventen den Titel Master of Arts zu tragen. 5.2 Professional Status The completion of the Master degree in M.A. entitles the degree holder to the legally protected title,master of Arts. 6. Sonstige Angaben 6. Additional Information Fachhochschule: About the University: 9

18 Konsekutiver Masterstudiengang Management von Sozial- und Gesundheitsbetrieben : Konsekutive Master About the program: Konsekutive Master 7. Beurkundung 7. Certification Dieses Diploma Supplement bezieht sich auf folgende Dokumente: Urkunde über die Verleihung des Mastergrades mit Datum Prüfungszeugnis mit Noten und Datum Diploma Supplement mit Datum This diploma supplement relates to the following documents: Certificate of the Master Degree including the date of completion Official transcript with date and grades Diploma Supplement with date 7.1 Datum <Datum> 7.1 date 7.2 Unterschrift / Name und Titel in Druckschrift 7.2 signature / name and title in typed print <Titel><Rufname><Name> 7.3 Position der bescheinigenden Person Präsident 7.3 certifying authority 7.4 Amtlicher Stempel 7.4 official seal 9

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