Vorwort. Fiskus trickst die Rentner aus

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1 Vorwort Den wohl unverschämtesten Zugriff in die Taschen der Rentner hat sich der Fiskus geleistet. Seit Januar 2005 beträgt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente mindestens 50%, für Neurentner des Jahres 2007 gar 54%! Bis 2004 waren es meist nur 27%. Die Folge: Etwa 1,3 Millionen Rentner müssen nunmehr eine Steuererklärung abgeben, weil sie Einkünfte oberhalb der Steuerfreibeträge hatten. Mit dem Nachzahlungsbescheid erhalten sie zugleich einen Vorauszahlungsbescheid für das Folgejahr. Dies bedeutet: Steuern für zwei Jahre auf einen Schlag berappen, Zahlungsfrist 4 Wochen, da kennt der Fiskus keine Gnade. Damit alles reibungslos klappt, gibt es ein eigenes Steuerformular, die Anlage R. Zudem wird der Überwachungsstaat auch auf Rentner ausgedehnt. Nicht nur, dass der Fiskus alle inländischen Bankkonten in einer Datenbank speichert und fast alle EU-Staaten dem deutschen Fiskus für die im Ausland kassierten Zinsen Kontrollmitteilungen schicken. Auch über die Renten weiß der Fiskus künftig Bescheid, da er von den Rentenversicherungsträgern jährlich eine Rentenbezugsmitteilung bekommt. Jetzt haben wir den Salat. Dies bedeutet: Jeder Rentner mit Nebeneinkünften, sei es in Form einer Betriebspension, aus Kapital oder Mietshausbesitz, wird prüfen müssen, ob er von dem neuen Gesetz, das sich Alterseinkünftegesetz nennt, betroffen ist. Wenn ja, sollte er erstens eine Steuererklärung abgeben und zweitens finanziell Vorsorge treffen für die Steuernachzahlung und die Vorauszahlung für das Folgejahr. Fiskus trickst die Rentner aus Die ganze Misere der Rentenbesteuerung zeigt sich aber erst im Detail, beschrieben im Kapitel»Die Anlage R«. Um nur einen Punkt herauszugreifen: Wenn oben von einem steuerpflichtigen Teil der Rente von 50% oder mehr die Rede ist, dann ist das nur die halbe Wahrheit. In Wirklichkeit wird der steuerfreie Teil in Euro als Festbetrag auf Dauer festgeschrieben. Dies bedeutet: Alle künftigen Rentenerhöhungen, wenn sie denn kommen sollten, sind in voller Höhe steuerpflichtig. Das ist ein raffinierter Trick zur Täuschung der Rentner über das wahre Ausmaß der Rentensteuer. Die erste Steuererklärung ist immer die schwerste. Deshalb ist dafür Hilfe vonnöten, entweder durch einen Steuerberater oder einen Steuerratgeber in Buchform. In diesem»renten-konz«werden die Steuerformulare, soweit sie für Rentner wichtig sind, anhand von Eintragungsbeispielen eingehend beschrieben, insbesondere das Rentnerformular, die Anlage R. Wie von Franz Konz nicht anders zu erwarten, findet der Leser zusätzlich jede Menge Tipps, die Steuerlast zu mindern oder möglichst ganz zu vermeiden. 17

2 18 Abkürzungen AfA = Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) AO = Abgabenordnung BB = Betriebsberater BdF = Bundesfinanzminister BewG = Bewertungsgesetz BFH = Bundesfinanzhof BFH/NV = nicht amtlich veröffentlichtes BFH-Urteil BGB = Bürgerliches Gesetzbuch BMF = Bundesministerium der Finanzen BStBl = Bundessteuerblatt BUKG = Bundesumzugskostengesetz BV = II. Berechnungs-Verordnung BVG = Bundesverfassungsgericht DB = Der Betrieb DStZ = Deutsche Steuer-Zeitung EB-FAGO = Ergänzende Bestimmungen zur Finanzamts- Geschäftsordnung EFG = Entscheidungen der Finanzgerichte EStDV = Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG = Einkommensteuergesetz EStH = Amtliche Einkommensteuer-Hinweise EStR = Amtliche Einkommensteuer-Richtlinien FA = Finanzamt FG = Finanzgericht HFR = Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung KapESt = Kapitalertragsteuer LStDV = Lohnsteuerdurchführungs-Verordnung LStR = Lohnsteuer-Richtlinien nrk = nicht rechtskräftig NWB = Neue Wirtschafts-Briefe, Herne rk = rechtskräftiges Urteil Rz = Randziffer SolZ = Solidaritätszuschlag UStG = Umsatzsteuergesetz VermBG = Vermögensbildungsgesetz WK = Werbungskosten WoPG = Wohnungsbauprämien-Gesetz ZAS = Zinsabschlagsteuer ZPO = Zivilprozeßordnung fl flfl = Für viele Steuerzahler besonders wichtig = Verdient ganz besondere Beachtung

3 Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Ja, die Frage, ob Du wieder Zwangsmitglied im Club der Steuerzahler bist und Jahr für Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, treibt wohl nicht nur Dich, sondern auch Millionen anderer Rentner um. Wenn man einmal ganz streng nach den Buchstaben des Gesetzes vorgeht, wird für 2007 eine Einkommensteuererklärung fällig, wenn Dein Gesamtbetrag der Einkünfte folgende Grenzbeträge übersteigt: (Alleinstehende) (Verheiratete) Rentner, deren Besteuerungsanteil bei 50% liegt, müssen also eigentlich eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Rente / (Alleinstehende/Verheiratete) übersteigt. Wer 2007 erstmals Rente bezogen hat, muss 54% seiner Einnahmen versteuern. Entsprechend mindern sich die genannten Beträge geringfügig. Die Hürde, ab der dann tatsächlich Steuern anfallen, ist aber wesentlich höher. Bei der Berechnung der Steuer kannst Du nämlich auch als Rentner mindestens noch folgende Beträge steuersparend absetzen: Pauschbetrag für Werbungskosten von 102 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 1 500/3 000 (Alleinstehende/Verheiratete) Pauschbetrag für Sonderausgaben 36/72 (Alleinstehende/Verheiratete) Berücksichtigt man diese Abzüge, liegt der Betrag der Renten, der noch keine Steuer auslöst, bei etwa / (Alleinstehende/Verheiratete) pro Jahr bzw /3 150 pro Monat. Du kannst als reiner Rentner zunächst einmal aufatmen. Wie der größte Teil der Rentner bleibst damit vermutlich auch Du von der Steuer verschont. Nicht vergessen darfst Du zudem, dass sich bei vielen Rentnern weitere Steuerermäßigungen ergeben, wie Abzug von Kosten für Haushaltshilfen Pauschbeträge wegen Behinderung Steuerermäßigungen wegen Krankheitskosten, Fahrtkosten etc. 2 Liegen solche Kosten vor, verschiebt sich der steuerfreie Rentenbetrag 2 automatisch weiter nach oben. Allerdings darfst Du bei Deinen Überlegungen nicht vergessen, dass Du zusätzlich zu Deiner Rente möglicherweise noch andere Einkünfte hast. Mit zusätzlichen Nebeneinkünften z. B. aus Kapitalvermögen oder Ver- 19

4 mietung kommst Du nämlich ganz schnell über die steuerlichen Freibeträge mit der Folge: Du unterliegst der Steuerpflicht der Rente und der Nebeneinkünfte. Wie hoch Deine Nebeneinkünfte sein dürfen, zeigt folgende Übersicht. Maximal steuerfreie Nebeneinkünfte Bruttojahresrente Ledige Rentner Steuerpflichtige Einkünfte aus Rente (50%) Maximal steuerfreie Nebeneinkünfte Bruttojahresrente Rentner-Ehepaar Steuerpflichtige Einkünfte aus Rente (50%) Maximal steuerfreie Nebeneinkünfte (Beträge in Euro) Bei dieser Übersicht musst Du Folgendes beachten: Wer 2007 erstmals Rente bezogen hat, muss nicht nur 50, sonder bereits 54% seiner Rentenbezüge versteuern. Entsprechend mindern sich auch die Beträge der Nebeneinkünfte, die zusätzlich zur Rente erzielt werden dürfen, ohne dass eine Steuer anfällt. 3 Übrigens gut zu wissen: Einkünfte aus einem Job sind nicht steuerpflichtig, 3 wenn Dein Arbeitgeber dafür die minimale Pauschalsteuer von 2% übernimmt. 20

5 Das Beste geben die Götter uns umsonst. (Ernst Jünger) 1 Überblick 4 In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Du benötigst. Außerdem 4 erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht. 1.1 Unter welchen Umständen eine Steuererklärung abgeben? Bevor Du Dich an Deine Steuererklärung machst und Dir die Formulare zurechtlegst, spitz erst noch einmal die Ohren. Eine Steuererklärung wirst Du nur dann abgeben, wenn Du es entweder musst oder wenn Du eine Steuererstattung zu erwarten hast. Eine Steuererklärung musst Du abgeben, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert oder wenn der Gesamtbetrag Deiner Einkünfte 7664/15329 (Alleinstehende/Verheiratete) übersteigt ( 56 EStDV). Ohne eine solche Erklärungspflicht wirst Du eine Steuererklärung abgeben, wenn Dir z. B. Abzugssteuern (Lohnsteuer, Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer) einbehalten worden sind. Dann stellst Du durch freiwillige Abgabe einer Steuererklärung einen Antrag auf Veranlagung mit dem Ziel, die Steuerabzugsbeträge erstattet zu bekommen. Dabei gilt es, eine Frist von zwei Jahren einzuhalten. Die Steuererklärung für 2007 muss demnach spätestens bis Ende des Jahres 2009 beim Finanzamt eingegangen sein. 5 5 TIPP Nicht immer sind Pensionäre zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet 6 6 Entsprechend den Angaben in der Lohnsteuerkarte wird von Staats- und Betriebspensionen Lohnsteuer einbehalten. Durch den Abzug der Lohnsteuer hast Du Deinen Obolus an Vater Staat bereits entrichtet. Die einbehaltene Lohnsteuer entspricht normalerweise der Steuer, die sich bei Abgabe einer Steuererklärung ergeben würde. Deshalb bist Du eigentlich nicht verpflichtet, Jahr für Jahr auch noch eine Steuererklärung abzugeben. In manchen Fällen führt das System der Lohnsteuerberechnung allerdings zu falschen Ergebnissen, indem zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Den Fiskus interessieren logischerweise nur die Fälle, in denen zu wenig Lohnsteuer kassiert worden ist. Da fordert er eine Steuererklärung an (Quelle: 46 EStG). 21 fifi

6 Und dies sind die Fälle, auf die der Fiskus sein begehrliches Auge richtet: sonstige steuerpflichtige Einnahmen von mehr als 410 jährlich (z. B. als Trainer oder Übungsleiter mit einer Vergütung von mehr als 2100 ( 3 Nr. 26 EStG), Zinseinnahmen, Überschüsse aus Vermietung oder auch Renteneinkünfte, ferner Provisionen aus Vermittlungsgeschäften), Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig (eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI), bei Ehegatten die Steuerklassen III/V statt IV/IV, Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. 7 Allerdings: Das Finanzamt kann Dir erst dann eine Nachzahlung aufbrummen, 7 wenn es Deine Steuererklärung vorliegen hat. Also wirst Du die Steuererklärung möglichst spät abgeben. Mehr zur Abgabefrist findest Du im Kapitel»Umgang mit dem Finanzamt«weiter hinten. Steuererstattungsfälle 8 Im umgekehrten Fall, wenn also zu viel Lohnsteuer einbehalten worden ist, musst Du selbst aktiv werden und mit Abgabe einer Steuererklärung einen Antrag auf Veranlagung stellen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird dann erstattet. 8 Dies sind die wichtigsten Fälle, die zu einer Steuererstattung führen können: Keine ununterbrochene Beschäftigung während des ganzen Jahres, z. B. durch Nebentätigkeit bei Vorlage der Steuerkarte mit Steuerklasse VI Verluste aus einer anderen Einkunftsart, z. B. Vermietung, berufliche Ausgaben (Werbungskosten) von mehr als 920, Lohnsteuerabzug bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn bezogen haben, nach Lohnsteuerklasse IV/IV. Je höher der Unterschied im Bruttoverdienst der Ehegatten ist, umso höher kann die Erstattung sein. Egal, ob Du Einkommensteuerzahler bist, also Vorauszahlungen auf die Steuer entrichten musst, oder ob Deine Steuer allein durch den monatlichen Lohnsteuerabzug erhoben wird: Es wird immer nach demselben Schema gerechnet und auch dieselbe Steuertabelle angewendet. Kein Freistellungsauftrag für Kapitaleinkünfte? 9 Ein Antrag auf Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung ist auch dann zu stellen, wenn für Kapitalerträge kein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Nur so können einbehaltene Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuern erstattet werden. 9 22

7 1.2 Formulare für die Einkommensteuererklärung Das Hauptformular 10 Dieses vierseitige Formular ist für alle obligatorisch. Es fragt nach Deinen persönlichen Daten und erfordert Deine Unterschrift. Hier beantragst Du außerdem die persönlichen Steuerermäßigungen für Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge, Kirchensteuern, Spenden... > Zeile 6188), außergewöhnliche Belastungen (Behinderung, Heimunterbringung, Krankheitskosten... > Zeile 91105) und haushaltsnahe Dienstleistungen/Beschäftigungsverhältnisse, Pflege-, Betreuungs- sowie Handwerkerleistungen (> Zeile ) Die Anlage U benötigst Du für den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben. 11 Arbeitnehmer/Pensionäre Anlage N 12 Zum Hauptformular gehören darüber hinaus zusätzliche Anlagen für Sparer Anlagen KAP und AUS Die Anlage KAP ist nur auszufüllen, wenn die Kapitalerträge 801, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten 1602 überschreiten oder Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag oder Körperschaftsteuer zu erstatten sind. Ausländische Zinsen, z. B. aus einer Beteiligung an einem Investmentfonds, musst Du zusätzlich in der Anlage AUS erklären Vermieter Anlage V Rentner Anlage R»R«steht für Renteneinkünfte. Auf zwei Seiten wird hier nach gesetzlichen und privaten Renten gefragt. Auch Einnahmen aus Riester- Verträgen und der betrieblichen Altersversorgung gehören in das Formular Anleger/ Anlage SO 16 Immobilienbesitzer SO steht für»sonstige Einkünfte«. In dieses Formular sind Erträge aus Spekulationsgeschäften (»privaten Veräußerungsgeschäften«) einzutragen. Alle beigefügten Anlagen im Mantelbogen vermerken 17 Sei dem Fiskalritter mal gut und kreuze im Hauptformular in > Zeile 3138 die entsprechenden Kästchen für die von Dir beigefügten Anlagen 17 23

8 an, damit er sieht, dass alles vollständig ist und er beruhigt seinen Haken daran machen kann. Die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer und Pensionäre 18 Eine große Zahl von Zeilen, Kennziffern und Fragen in den Steuerformularen ist für die meisten Steuerzahler gar nicht relevant. Daher haben die Fiskalbürokraten ihre verflixten Formulare einmal durchforstet und zusammengestellt, welche Kennziffern die meisten Arbeitnehmer/Pensionäre überhaupt benötigen. Das Ergebnis ist die vereinfachte Steuererklärung. Den vereinfachten Erklärungsvordruck können nur verwenden: Ehepaare und Singles, die nur Arbeitslohn bzw. Versorgungsbezüge (ggf. Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld...) im Inland bezogen haben und die ausschließlich die im Formular bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Die Einfacherklärung scheidet für Dich aus, wenn Du: 18 Sparer, Rentner oder Vermieter bist, ausländische Einkünfte bezogen hast, geschieden bist und Unterhaltsleistungen Deines Expartners versteuern musst, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Werbungskosten bei Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit steuerlich geltend machen kannst, folgende Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen absetzen willst: zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung, Renten, dauernde Lasten, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Aufwendungen für die Berufsausbildung, Parteispenden, Kosten für eine Haushaltshilfe und für Heimunterbringung sowie Unterhalt an bedürftige Personen, einen Steuerbonus für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Handwerkerleistungen beanspruchen möchtest. Wie Du siehst, eine ganze Reihe von Steuervergünstigungen kannst Du mit der vereinfachten Steuererklärung gar nicht erst geltend machen. Da lässt sich leicht erklären, warum der Vordruck aus nur zwei Seiten besteht. Auf folgende Punkte musst Du besonders achten, wenn Du Dich trotzdem für die vereinfachte Steuererklärung entschieden hast: 24

9 Eltern fügen dem Hauptformular für ihren Nachwuchs die Anlage/n Kind bei. Darüber hinaus ist die Anlage VL (vermögenswirksame Leistungen) und AV (Riester-Sparvertrag) mit einzureichen. Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigung müssen, mit Ausnahme der etin, nicht in das Formular übertragen werden, sie werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Seite 1 Allgemeine Angaben/Angaben zu Kindern/Altersvorsorgebeiträge/Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit/Vorsorgepauschale 19 Auf der ersten Seite trägst Du Deine persönlichen Daten ein, außerdem Deine Bankverbindung. In der unteren Hälfte (> Zeile 20) wird angegeben, wie viele»anlagen Kind«abgegeben werden, und angekreuzt, ob man Anlagen AV (Riester- Rente) abgibt. Schließlich folgen die Angaben zu Arbeitseinkünften bzw. Lohnersatzleistungen in den > Zeilen Seite 2 Werbungskosten/Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 20 An Werbungskosten können ausschließlich eingetragen werden: > Zeile 3135 sowie > Zeile 3741: Angaben zur Entfernungspauschale (Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) > Zeile 36 und 42 Aufwendungen für Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Reisekosten und Beiträge zu Berufsverbänden Für Versicherungsbeiträge, Kirchensteuerzahlungen und Spenden sind die > Zeilen 4351 vorgesehen. Verbleiben noch die > Zeilen 52 und 53 für die Geltendmachung des Behinderten-Pauschbetrags sowie übriger außergewöhnlicher Belastungen wie Ehescheidungskosten, Fahrtkosten Behinderter, Krankheitskosten, Kurkosten und Pflegekosten. Die Ausführungen und zahlreichen Tipps im Konz zu den entsprechenden Eintragungen in den normalen Formularen (Hauptvordruck, Anlage N) kannst Du natürlich auch beim Ausfüllen der vereinfachten Steuererklärung nutzen. Aber lass Dich nicht täuschen. Bevor Du Dich mit der Einfacherklärung zufrieden gibst, hier noch mein

10 Guter Rat Mit der vereinfachten Steuererklärung hast Du auch weniger Möglichkeiten, Deine Steuerlast zu senken. Daher rate ich Dir: Pfeif auf die vereinfachte Steuererklärung und studiere den Konz mit seinen zahlreichen Steuertipps. Ich bin sicher, Du findest eine Reihe von Anregungen für Deine Steuererklärung, die Dir bares Geld bringen und an die Du bei Verwendung der vereinfachten Erklärungsvordrucke gar nicht erst gedacht hättest. 26 Wer werben will, muss lächeln. (Manager Schütte) 1.3 Allgemeines zur Lohn- und Einkommensteuer Begriffe aus dem Steuerrecht In diesem Buch werden Begriffe verwendet, die nicht allen Lesern geläufig sind und deshalb noch der Erläuterung bedürfen: Einkommensteuer Körperschaftsteuer Lohnsteuer Kapitalertragsteuer Zinsabschlag Werbungskosten Steuer, die natürliche Personen (also Du und ich) nach ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen zu entrichten haben. Steuer, die juristische Personen (z. B. AG oder GmbH) nach ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen zu entrichten haben. Die vom Arbeitslohn einbehaltene Einkommensteuer. Die Lohnsteuer wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet. Die von Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaften einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet. Die Bank hält bei der Auszahlung von Zinsen den Zins abschlag ein, wenn Du ihr keinen Freistellungsauftrag erteilt hast. Der Zinsabschlag wird bei der Veranlagung auf Deine Einkommen steuer angerechnet. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen der folgenden Einkunftsarten 47 stehen

11 Einkunftsarten Einkünfte Veranlagung Lohnsteuerermäßigung Steuersatz Deine Steuer in % Deines zu versteuernden Einkommens Arbeitslosengeld, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld usw. sind zwar steuerfrei, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben Unverheiratete; Ehegatten, die dauernd getrennt leben Progressionsvorbehalt Verheiratete Alleinstehende Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten: 1. Land- und Forstwirtschaft 2. Gewerbebetrieb 3. Selbständige Arbeit 4. Nicht selbständige Arbeit, auch aus Pensionen 5. Kapitalvermögen 6. Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte (z. B. Renten) Einkünfte sind bei den Einkunftsarten 13 der Gewinn oder Verlust, bei den Einkunftsarten 47 der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder Verlust. Festsetzung einer Steuer durch Steuerbescheid Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte Steuerbelastung Steuerbelastungstabellen 22 Hier findest Du zwei einfache, aber nützliche Tabellen, mit deren Hilfe Du leicht feststellen kannst, wie viel Steuerersparnis Dir eine Ausgabe bringt. Dazu brauchst Du nur in etwa die Höhe Deines zu versteuernden Einkommens auszurechnen. Für die Berechnung verwendest Du am besten das Schema weiter unten. Zugleich zeigt Dir die Tabelle in aller Deutlichkeit, wie unverschämt der Fiskus in Deine Taschen langt. Zur besseren Übersicht ist die Steuerbelastungstabelle in größeren Stufen aufgebaut, wobei die steuerliche Belastung der letzten 1000 des zu versteuernden Einkommens angegeben wird. Mit Hilfe der Steuerbelastungstabelle kannst Du schnell die steuerliche Belastung (durch eine Einkommenserhöhung) oder Entlastung (durch eine Einkommensminderung) veranschlagen

12 Beispiel: Durch zusätzliche Ausgaben wird sich Dein zu versteuerndes Einkommen für 2007 von um 3000 auf verringern. Der Fiskus beteiligt sich an den ersten 1000 mit 39,2% = 392 zweiten 1000 mit 38,8% = 388 dritten 1000 mit 38,3% = 383 Insgesamt mit Steuerbelastungstabelle 2007 für den Grundtarif (ohne KiSt und SolZ) 23 (geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten) Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle Belastung der letzten Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle Belastung der letzten % % % % ,7 34, ,6 15, ,4 35, ,4 17, ,1 36, ,0 19, ,7 37, ,4 20, ,4 38, ,8 22, ,0 39, ,1 24, ,6 40, ,2 24, ,2 41, ,3 25, ,6 42, ,2 25, ,8 42, ,1 25, ,8 42, ,9 26, ,7 42, ,6 26, ,4 42, ,3 27, ,1 42, ,5 28, ,7 42, ,6 29, ,2 42, ,6 30, ,7 42, ,5 31, ,1 42, ,4 31, ,8 42, ,2 32, ,4 42, ,9 33,7 28

13 24 Steuerbelastungstabelle 2007 für den Splittingtarif (ohne KiSt und SolZ) 24 (geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten) Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle Belastung der letzten Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle Belastung der letzten % % % % ,9 26, ,6 26, ,3 27, ,9 27, ,5 28, ,0 28, ,6 29, ,1 29, ,3 30, ,6 15, ,4 31, ,5 16, ,4 33, ,4 17, ,3 34, ,2 18, ,2 35, ,0 19, ,1 36, ,4 20, ,9 37, ,8 22, ,7 38, ,1 24, ,4 39, ,2 24, ,2 41, ,3 25, ,6 42, ,2 25, ,8 42, ,1 25, Die Grenzbelastung im Einkommensteuertarif Für Deine künftigen Planungen zeigt die Übersicht weiter unten in graphischer Form die Einkommensteuerbelastung im Grenzbreich in Prozent für Die Grenzbelastung ist für Fragen der Steuerersparnis maßgebend. Der Prozentsatz zeigt Dir: a) In dieser Höhe wird jeder zusätzlich verdiente Euro besteuert. b) In dieser Höhe beteiligt sich der Fiskus an jedem Euro, den Du zusätzlich einkommensmindernd abziehst. Die Durchschnittsbelastung ist indessen niedriger als die Grenzbelastung, weil sie den Grundfreibetrag und die Steuerprogression berücksichtigt. Für Fragen der Steuerplanung ist indessen nur die Grenzbelastung maßgebend

14 Aufbau des Einkommensteuertarifs Der Einkommensteuertarif 2007 unterteilt das zu versteuernde Einkommen 26 in drei Zonen: I. Steuerfreie Zone II. Progressionszone III. Proportionalzone Steuersatz 0% Steuersatz 15 bis 42% Steuersatz 42% Darunter fallen: Darunter fallen: Darunter fallen: Ledige bis Verheiratete bis Jahreseinkommen* Ledige mit bis Verheiratete mit bis Jahreseinkommen* Ledige ab Verheiratete ab Jahreseinkommen* * nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen Reichensteuer ab 2007 Für Topverdiener mit mehr als / Jahreseinkommen (Alleinstehende/Ehegatten) beträgt der Spitzensteuersatz 45 statt 42%. Kennst Du überhaupt die Wirkung der Steuerprogression? Nein, nicht so gut? Pass auf und sieh, wie Dir der Fiskus durch die Steuerprogression in die Tasche langt: Steuerprogression 2007 Einkommen Steuer nach Grundtarif durchschnittlicher Steuersatz rd. 14,2% rd. 23,0% Also, bei doppelt hohem Einkommen beträgt die Steuer mehr als das Dreifache. Die ganze Misere wird aber erst so recht deutlich, wenn Du Dir die Steuerbelastung für die zweiten ansiehst. Dafür bittet Dich der Fiskus mit sage und schreibe 6373 zur Kasse. Das sind schon rund 32% Zum Grundfreibetrag 27 Nach einem Machtwort des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe darf 27 das Existenzminimum nicht besteuert werden. Als Existenzminimum wird das angesehen, was Sozialhilfeempfängern auch ohne Beschäftigung 30

15 steuerfrei zusteht. Das Existenzminimum ist in den Steuertabellen als Grundfreibetrag ausgewiesen. Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen sein darf, damit bei Dir keine Steuer anfällt: Entwicklung des Grundfreibetrags und des Einkommensteuertarifs Jahr Grundfreibetrag Eingangssteuersatz Spitzensteuersatz DM 19,9% 48,5% ab DM 2002/ ,9% 48,5% ab ,0% 45,0% ab ,0% 42,0% ab Die Grundfreibeträge sind in die Einkommensteuertabellen eingearbeitet. Welche Beträge bleiben beim monatlichen Lohnsteuerabzug steuerfrei? 28 Auch in den für den monatlichen Lohnsteuerabzug maßgebenden Tabellen sind die Grundfreibeträge berücksichtigt. Dein monatlicher Arbeitslohn, z. B. auch aus Staats- und Betriebspensionen, muss demnach folgende Grenze überschreiten, bevor bei Dir Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Soli-Zuschlag einbehalten werden: Alleinstehender, Steuerklasse I 896,99 Alleinstehender (mit Kind), Steuerklasse II 1031,99 Verheirateter, Steuerklasse III 1700,99 Verheirateter, Steuerklasse IV 896,99 Verheirateter, Steuerklasse V 74,99 Die steuerfreien Beträge setzen sich zusammen aus dem monatlichen Grundfreibetrag, der anteiligen Vorsorgepauschale sowie dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. 31

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