VEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG

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1 Kindertagesstätte St. Hubertus, Alte Weezer Str. 41a, Kevelaer Stand: Nr. 3 Februar 2015 VEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG Liebe Eltern! Die folgenden Vereinbarungen werden zusätzlich zum Betreuungsvertrag zwischen der Kindertagesstätte St. Hubertus und den jeweiligen Erziehungsberechtigten des Kindes geboren am getroffen und haben daher Verbindlichkeit. Bitte lesen Sie das Schreiben aufmerksam durch und kreuzen Sie gegebenenfalls die möglichen Vereinbarungen an. Unterschreiben Sie bitte anschließend die einzelnen Abschnitte. Insgesamt benötigen wir sieben Unterschriften. Übersicht: 1. Umgang mit Fotos / Einverständniserklärung von Nutzungsrechten für Fotos 2. Einverständniserklärung zur Teilnahme an Ausflügen 3. Erhalt des Merkblattes zur Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz und Besuch der Einrichtung bei Krankheit 4. Erhalt der Elternbroschüre Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtung 5. Aufsichtspflicht beim Bringen und Abholen des Kindes 6. Abholberechtigte Personen 7. Abmeldung vom Mittagessen Seite 1 von 8

2 1. Umgang mit Fotos / Einverständniserklärung von Nutzungsrechten für Fotos und Videos Im Laufe der Kindergartenzeit werden in unserer Kindertageseinrichtung zu verschiedenen Anlässen Fotos gemacht. In der Regel werden diese Fotos von den Erzieherinnen oder beauftragten Personen gemacht. Es gilt: Personenaufnahmen werden nur gemacht und eventuell veröffentlicht (immer ohne Namen), wenn Sie die unten stehende Einverständniserklärung unterzeichnet haben. Ohne Ihr Einverständnis fertigen wir keine Fotos von Ihrem Kind an! Wir benötigen diese Fotos in der Hauptsache für unsere Bilddokumentationen, die Sie am Ende der Kindergartenzeit überreicht bekommen. Teilweise benötigen wir die Fotos auch für die Homepage unseres Kindergartens oder für die Veröffentlichung in der Zeitung. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir zu diesen Zwecken die Fotos auch auf Datenträgern (CD oder Stick) speichern. Sollten Sie als Eltern im Rahmen einer Feier Fotos von anderen Kindern machen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie diese Fotos nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung aller jeweiligen Erziehungsberechtigten veröffentlichen dürfen. Bitte stellen Sie auf keinen Fall nicht genehmigte Fotos ins Internet. Dies kann zu einer strafrechtlichen Anklage für Sie führen. Bei öffentlichen Veranstaltungen in und um unsere Kindertageseinrichtung gibt es bei Gruppenfotos mit mehr als fünf Personen kein Recht auf das eigene Bild und es braucht daher keine gesonderte Genehmigung. Wir bitten Sie dies beim Besuch solcher Veranstaltungen zu berücksichtigen. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zum Nutzungsrecht für Fotos und Videos: Wir (Name) sind damit einverstanden, dass von unserem Kind (Name) (geb.) im Rahmen der pädagogischen Arbeit und zur Dokumentation Fotos und Videos für die Bildungsmappe angefertigt werden aus Anlass von Festen, Feiern und sonstigen Aktivitäten Fotos und Videos erstellt und in den Räumen der Kindertageseinrichtung veröffentlicht werden Fotos an die örtliche Presse zu Kindergartenzwecken weitergegeben werden dürfen Fotos und kleine Videosequenzen auf der Homepage des Kindergartens veröffentlicht werden dürfen Bitte denken Sie daran, dass Ihre Zustimmung für alle Fotos während der Kindergartenzeit und darüber hinaus gilt. Diese Einwilligung können Sie jederzeit, auch im Einzelfall, widerrufen. _ Seite 2 von 8

3 2.Einverständniserklärung zur Teilnahme an Ausflügen Zur Konzeption unserer Kindertageseinrichtung gehören Ausflüge unterschiedlicher Art. Grundsätzlich müssen Eltern daher mit der Anmeldung Ihres Kindes akzeptieren, dass solche Ausflüge zum Alltag unserer Einrichtung gehören. Die Erzieherinnen verpflichten sich selbstverständlich zu einer angemessenen Aufsichtspflicht. Teilweise holen sie sich dazu auch Unterstützung von Eltern und anderen vertrauenswürdigen Personen. Alle Kinder der Einrichtung sind grundsätzlich über die Unfallkasse NRW versichert. Dazu gehören auch alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Kindertageseinrichtung stehen. Gemeinsame Ausflüge zu Fuß in die nähere Umgebung werden daher nicht immer zuvor angekündigt. Größere Ausflüge mit Autos, Bus oder Bahn und Aktionen wie SchwimmenoderWaldtage werden immer vorher angekündigt. Mit der untenstehenden Unterschrift erklären Sie, an welchen Ausflügen Ihr Kind teilnehmen darf. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur Teilnahme an Ausflügen: Wir (Name) sind damit einverstanden, dass unser Kind (Name) (geb.) an angekündigten Waldtagen teilnehmen darf an angekündigten Schwimmaktionen teilnehmen darf an Ausflügen der Vorschulkinder (z.b. Zoobesuch) teilnehmen darf Diese Einwilligung können Sie jederzeit, auch im Einzelfall, widerrufen. _ Seite 3 von 8

4 3. Erhalt des Merkblattes zur Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetzund Besuch der Einrichtung bei Krankheit Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes darf Ihr Kind bei bestimmten Krankheiten die Kindertageseinrichtung nicht besuchen. Eine Übersicht dieser Krankheiten ist Ihnen mit dem Merkblatt zur Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz ausgehändigt worden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie das Merkblatt von uns erhalten haben. In anderen Krankheitsfällen gilt: Jeder Besuch der Kindertageseinrichtung stellt für ein krankes Kind eine Herausforderung und besondere Belastung dar. Das ist bei schweren Erkältungen ebenso wie bei Durchfall, Magen Darmerkrankungen, Fieber usw. der Fall. Daher sollte bei einer Krankheit der Kindergartenbesuch immer vermieden werden. Wir sind ein Haus mit vielen Menschen. Denken Sie bitte auch an die anderen Familien und an unsere Mitarbeiterinnen und schützen Sie andere und auch sich selbst. Weiterhin machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Medikamente nur in absoluten Ausnahmefällen von Erzieherinnen verabreicht werden dürfen. Zu solchen Ausnahmefällen gehören beispielsweise schwere chronische Krankheiten (z.b. Diabetes). In diesen Fällen muss von den Eltern ein Formblatt ausgefüllt werden und durch die Unterschrift eines Arztes bestätigt werden. Außerdem muss der Arzt eine Schulung der Erzieherinnen zur Verabreichung der jeweiligen Medikamente anordnen. BESTÄTIGUNG DES ERHALTS des Merkblattes zur Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass mir das Merkblatt zur Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz ausgehändigt worden ist und mir die Informationen zur Medikamentenvergabe bekannt sind. Seite 4 von 8

5 4. Erhalt der Elternbroschüre Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtung Die Broschüre Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtungen ist Bestandteil des Betreuungsvertrages, den Sie mit dem Träger unserer Einrichtung schließen. Dort werden neben den Grundsätzen katholischer Kindertageseinrichtungen, wie z.b. die pädagogischen Ziele und das christliche Menschenbild (Kapitel eins), die rechtlichen Rahmenbedingungen des Betreuungsvertrages (Kapitel zwei), die Finanzierung (Kapitel drei)sowie die Elternmitwirkung (Kapitel vier) dargelegt. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die in der Broschüre genannten Rahmenbedingungen für alle Beteiligten verbindlich sind. Zudem wurden Sie bereits bei der Anmeldung von uns darüber informiert, dass Sie Ihr Kind in einer katholischen Einrichtung anmelden, zu deren Profil es gehört, den katholischen Glauben gemeinsam mit Kindern, Eltern und ErzieherInnenzu leben (z.b. durch Gebete, Gottesdienste, Heiligenfeste usw.). BESTÄTIGUNG DES ERHALTS der Elternbroschüre Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtung Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass mir die Elternbroschüre Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtung ausgehändigt worden ist. Seite 5 von 8

6 5. Aufsichtspflicht beim Bringen und Abholen Ihres Kindes Die Aufsichtspflicht Ihres Kindes geht erst dann in der Bringphase auf unsere ErzieherInnen über, wenn diese die Kinder bewusst wahrgenommen haben. Das bedeutet, Sie müssen beim Bringen auf jeden Fall darauf achten, dass eine der zuständigen Erzieherinnen Ihr Kind verbal oder mit Handschlag begrüßt. Bitte verabschieden Sie sich auf keinen Fall vorzeitig vor der Kindergartentüre oder im Flur von Ihrem Kind, ohne dass Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den Gruppenraum betreten haben. In diesem Fall läge die Aufsichtspflicht noch bei Ihnen. Im schlimmsten Fall könnte Ihr Kind dann unbemerkt aus dem Kindergarten laufen, um Ihnen nachzugehen. In der Abholphase sorgen Sie bitte ebenfalls dafür, dass Ihr Kind sich immer bei der zuständigen Erzieherin verabschiedet. Wir machen uns sonst große Sorgen und suchen Ihr Kind. Wenn Sie ausnahmsweise Ihr Kind einmal nicht pünktlich abholen können, informieren Sie uns bitte unbedingt vorher telefonisch. Selbstverständlich wird Ihr Kind solange von uns betreut, bis es abgeholt wird. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass dies nur in absoluten Ausnahmesituationen möglich ist. Denn die zusätzliche Arbeitszeit der Erzieherin für ein einzelnes Kind verursacht hohe Personalkosten. Sollte Ihr Kind über einen längeren Zeitraum (2 bis 3 Stunden) nicht abgeholt werden und Sie informieren uns nicht über Ihr Fernbleiben, behalten wir uns vor, in diesem Fall die Kinder mit zu uns nach Hause zu nehmen, jedoch nur, wenn die Kinder damit einverstanden sind. Wir hängen dann einen gut sichtbaren Zettel an der Türe aus, bei welcher Erzieherin sich Ihr Kind befindet. Ebenso kann es im Einzelfall geschehen, dass die betreuende Erzieherin sich an das örtliche Jugendamt oder die Polizei wendet, um Ihr Kind dort in Obhut so geben. KENNTNISNAHME zur Aufsichtspflicht in der Bring- und Abholphase Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich den oberen Abschnitt zur Aufsichtspflicht in der Bring- und Abholphase zur Kenntnis genommen habe. Seite 6 von 8

7 6. Abholberechtigte Personen Bitte schreiben Sie auf, welche Personen Ihr Kind aus unserer Einrichtung abholen dürfen. Geschwister und Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, Kinder aus dem Kindergarten abzuholen. Bitte denken Sie unbedingt daran, uns Änderungen immer rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Folgende Personen dürfen mein Kind aus dem Kindergarten St. Hubertus abholen: Seite 7 von 8

8 7. Abmeldung vom Mittagessen Wenn Ihr Kind am Mittagessen in unserer Einrichtung teilnimmt, können Sie es bis 8.30 Uhr täglich vom Essen abmelden. Melden Sie sich erst später oder gar nicht, müssen Sie die Essenskosten in voller Höhe begleichen. KENNTNISNAHME zur Abmeldung vom Mittagessen Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich den oberen Abschnitt zur Abmeldung vom Mittagessen zur Kenntnis genommen habe. Seite 8 von 8

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