Organisationsentwicklung systemisch

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1 Organisationsentwicklung systemisch Praxisbegleitendes Weiterbildungsprogramm Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung für hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie

2 Die Gemeindeberatungen in den beiden Landeskirchen Rheinland und Westfalen bieten erstmalig gemeinsam diese Weiterbildung an. Da die Orientierungsphase und die Abschlussphase den jeweiligen landeskirchlichen Besonderheiten angepasst sind, bezieht sich die Gemeinsamkeit zunächst auf die Ausbildungsphase. Deshalb gibt es zurzeit 2 Fassungen dieses Programms. Gemeindeberatung ist die theologisch und sozialwissenschaftlich reflektierte Umsetzung des Ansatzes der Organisationsentwicklung, aber auch anderer Beratungskonzepte auf kirchliche Strukturen. Sie nimmt Gemeinden, Kirchenkreise, kirchliche und diakonische Einrichtungen als Organisation wahr: Menschen, Aufgaben und Institutionen bilden ein Beziehungsgefüge, in dem Überzeugungen, Zuordnungen und Verhaltensweisen eine große Rolle spielen. Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung hat das Ziel, Veränderungen und Krisen mit ihren schöpferischen Möglichkeiten zu nutzen und daraus mit den Betroffenen einen entwicklungsfördernden Prozess zu eröffnen und zu gestalten. Dadurch trägt Gemeindeberatung zu Gemeindeaufbau und Gemeindeentwicklung bei und fördert angemessene Leitungsstrukturen. Andere Systeme zu beraten heißt zugleich, Veränderungsmöglichkeiten der eigenen beruflichen Situation zu reflektieren. Die Weiterbildung erfüllt die Standards der Gesellschaft der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung (GBOE) in der EKD. Mit dieser Weiterbildung ist eine verkürzte Supervisionsausbildung entsprechend den Richtlinien der DGSv möglich, die zu einer Anerkennung als Supervisorin oder Supervisor (DGSv) führt. Vom Vorstand des Fachverbands für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der EKvW genehmigt am 19.Juli 2011 Seite 2 von 12

3 Inhaltsverzeichnis TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN... 4 AUFBAU... 4 ÜBERSICHT ÜBER DIE WEITERBILDUNG... 5 ERLÄUTERUNGEN... 6 DIE ORIENTIERUNGSPHASE... 6 DIE AUSBILDUNGSPHASE... 7 Kurseinheiten... 8 DIE ABSCHLUSSPHASE KOSTEN AN DER GEMEINSAMEN AUSBILDUNG BETEILIGTE WEITERGEHENDE INFORMATIONEN Seite 3 von 12

4 Teilnahmevoraussetzungen Die Weiterbildung baut auf Praxiserfahrungen in der Kirche auf. Deshalb gelten für die Teilnahme grundsätzlich folgende Voraussetzungen: Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der EKD Bewerbungsschreiben, aus dem die Motivation zur Ausbildung ersichtlich wird (siehe Anlage) tabellarischer Lebenslauf Vorausgehende Supervisionserfahrung oder Fortbildungen mit hohem Selbsterfahrungsanteil sowie Erfahrungen in der Leitung von Gruppen und Gremien sind ein Positivkriterium zur Aufnahme in die Ausbildung. Speziell für beruflich in Kirche und Diakonie Tätige 5jährige Arbeitserfahrung nach Ausbildungsabschluss für Mitarbeitende in der Verwaltung: mindestens Abschluss des ersten Verwaltungslehrgangs Nachweis über die Zustimmung des Dienstgebers zu Ausbildung und Mitarbeit bei der gb/oe Stellungnahme der Superintendentin, des Superintendenten, Speziell für ehrenamtlich in Kirche und Diakonie Tätige 5jährige ehrenamtliche Tätigkeit, darunter Erfahrungen in Leitungsgremien Befürwortende Stellungnahme des Presbyteriums der Wohnsitz-Gemeinde und der Superintendentin, des Superintendenten Aufbau Das Weiterbildungssystem beruht auf 3 Säulen - Kurseinheiten zur Theorieerarbeitung - Beratungspraxis - Supervision zur Reflexion der Beratungspraxis Es ist untergliedert in 3 Phasen - Orientierungsphase (gemeinsame Orientierungskurse mit der gb/oe-westfalen) - Ausbildungsphase (gemeinsame Kurswochen mit der gb/oe-westfalen) - Abschlussphase Änderungen durch den Vorstand des Fachverbandes in Zusammenarbeit mit der Ausbildungskommission bleiben vorbehalten. Seite 4 von 12

5 Übersicht über die Weiterbildung Kurse Beratung Supervision 1. Orientierungsphase von bis April 2013 Orientierungskurs bis Hospitation in einem Beratungsprozess mit Anfertigung einer Dokumentation Supervision während der Hospitation April 2013:Zulassungsgespräch zur Weiterbildung 2. Ausbildungsphase von September 2013 bis Herbst 2015 Kurs I: Organisationsentwicklung und Systemtheorie Kurs II: Die Phasen von Beratungsprozessen Mitarbeit in Beratungsprozessen, wovon 4 dokumentiert werden Supervision unter externer Supervisionsleitung Supervision in der Regionalgruppe Kurs III: Konflikt als Chance zur Veränderung Kurs IV: (Rheinland) Personalentwicklung und Qualitätsentwicklung Kurs IV: (Westfalen) Die Rolle der Beraterin/ des Beraters Kurs V: Zukunft mit Konzept Abschlussphase Herbst 2015 bis Februar 2016 Bis Unterlagen f.d. Anerkennung einreichen Abschlusskolloquium Februar 2016 Anerkennung Frühjahr 2016 Seite 5 von 12

6 Erläuterungen Die Orientierungsphase soll Klärungen ermöglichen: Die Orientierungsphase - Erscheint der Interessentin oder dem Interessenten eine Weiterbildung in Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung mit den privaten und beruflichen Zielen und Beanspruchungen vereinbar? - Empfiehlt der Vorstand des Fachverbandes in Zusammenarbeit mit der Ausbildungskommission eine Mitarbeit bei der gb/oe? Anmeldung Die Anmeldung zu Orientierungsphase und Orientierungskurs erfolgt bei der Geschäftsstelle. Hier werden die Teilnahmevoraussetzungen (siehe Seite 4) für die Weiterbildung überprüft. Orientierungskurs Der Orientierungskurs vermittelt erste Einsichten in Beratungs- und Entwicklungsprozesse von gemeindlichen und kirchlichen Systemen. Dazu bietet er - situationsorientierte Informationen - zu Prozessberatung und Organisationsentwicklung - zur Unterscheidung von Fachberatung und Prozessberatung - eine Einübung in die kollegiale Beratung zur eigenen Berufspraxis - Reflexion der Beraterinnen/Berater Rolle - eine Hinführung zu Reflexion und Dokumentation der Beratungserfahrungen - die Vorstellung von GO und gb/oe mit ihren Subsystemen - Einführung in Moderationstechniken Am Ende des Kurses wird ein Auswahlgespräch für die Orientierungsphase mit der Kursleitung geführt. Beratungspraxis/Hospitation Nach dem Orientierungskurs kann mit der Beratungspraxis begonnen werden. Dies geschieht in der Form einer Hospitation. Die Vermittlung der Beratungsanfragen erfolgt über die Geschäftsstelle. Zur Hospitation gehört die Begleitung eines Beratungsteams sowohl bei der Vorbereitung, wie bei der Durchführung und der Reflexion der Beratung in der Supervisionsgruppe. Die Leitung des Beratungsprozesses liegt beim Beratungsteam. Die Teilnehmenden an der Orientierungsphase können je nach fachlicher Voraussetzung Einzelaufgaben übernehmen. Orientierungsgruppe Die Hospitationserfahrungen werden in der Gruppe der Teilnehmenden an der Orientierungsphase, die von den hauptamtlich Tätigen geleitet wird, reflektiert. Voraussetzung ist, dass die Beratungsdaten vertraulich behandelt werden, d.h., sie werden nur strukturell weitergegeben. Die Orientierungsgruppe trifft sich ca. 3 Mal/ à 3 Std. während der Orientierungsphase. Es werden auch Interventionsformen (z. B. Entwerfen von Arbeitsstrukturen, Moderation, Gesprächsführung) vermittelt. Einzelgespräche Als drittes Element zur Klärung dienen Einzelgespräche, die der landeskirchliche Beauftragte durchführt. Während der Orientierungsphase wird es 2 Gespräche geben Dokumentation Die Hospitation und die Reflexionen im Beratungsteam sowie den Gruppen und der anonymisierte Beratungskontrakt werden in die Dokumentation aufgenommen. Fragestellungen hierzu finden sich im Infoblatt zur Beratungsdokumentation, das dieser Information beiliegt. Bis zum Zulassungsgespräch ist eine Dokumentation zu einem Beratungsprozess bzw. einem Ausschnitt davon abzugeben. Seite 6 von 12

7 Zulassungsgespräch Am Ende der Orientierungsphase führen die Weiterbildungsinteressierten ein Zulassungsgespräch mit einem Mitglied der Ausbildungskommission. Das Gespräch thematisiert - die Erfahrungen bei der Hospitation in einem Beratungsprozess anhand der vorgelegten Dokumentation - die Erfahrungen bei der Mitarbeit in einer Supervisionsgruppe - die Vereinbarkeit der Weiterbildung mit den privaten und beruflichen Beanspruchungen und Zielen Zulassung Die Zulassung erfolgt auf Empfehlung der Ausbildungskommission durch den Vorstand des Fachverbandes. Die Ausbildungsphase Die Beratungspraxis wird aufgenommen. In der Ausbildungsphase ist die Mitarbeit bei mindestens 4 Beratungsprozessen unter der Leitung einer anerkannten Gemeindeberaterin/ eines Gemeindeberaters Pflicht. Zwei der vier Beratungsprozesse sind umfangreiche Beratungsprozesse mit mindestens 20 Beratungsstunden. Die beiden Kurzberatungen umfassen mindestens je 8 Beratungsstunden. Dokumentation Die Dokumentationen werden spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Beratung von der Dokumentationserstellerin bzw. vom Dokumentationsersteller in der Geschäftsstelle eingereicht. Insgesamt müssen aus der Ausbildungsphase 4 Dokumentationen vorliegen. Interne Supervision (= laufende Supervisionsgruppen) Die Supervision wird in einer der Regionalgruppen weitergeführt. Hier treffen sich anerkannte Gemeindeberaterinnen und Gemeindeberater und solche in Ausbildung zur Fallbesprechung. Zur Ausbildung gehört die regelmäßige Teilnahme an einer Regionalgruppe (ca. 45 Stunden). Die Regionalgruppe wird von einer Supervisorin/einem Supervisor geleitet. Externe Supervision (Ausbildungssupervision) Hinzu kommt die externe Supervision durch OE-Supervisorinnen oder Supervisoren. Die Supervisionsgruppen werden von der Ausbildungsgruppe selbst zusammengestellt. Am Ende erwarten wir eine Supervisionsbescheinigung, aus der die Teilnahme an 30 Stunden (à 60 Minuten) Supervision und die Lerninhalte hervorgehen. Insgesamt fallen während der Orientierungs- und der Ausbildungsphase ca. 100 Stunden Supervision an. Seite 7 von 12

8 Kurseinheiten Zur Theorieerarbeitung werden folgende Kurseinheiten in Zusammenarbeit mit der rheinischen GO angeboten. Kurs I: Organisationsentwicklung und Systemtheorie Der Kurs zielt auf die Einarbeitung in den theoretischen Hintergrund der Ausbildung ab und weist folgende Inhalte auf: Grundinformationen zu Organisationsentwicklung und Systemtheorie grundlegende Arbeitsschritte der Organisationsentwicklung in kirchlichen und diakonischen Systemen Die Rolle als Prozessberater/Prozessberaterin und Organisationsentwickler/Organisationsentwicklerin Kooperation im Beratungsteam theologische Reflexion der Korrelation Botschaft Organisationsgestalt der Kirche rechtliche Rahmenbedingungen für kirchliche und diakonische Systeme Der Kurs umfasst 5 Tage (40 Arbeitsstunden) Kurs II: Die Phasen von Beratungsprozessen Die Teilnehmenden lernen beraterische Handlungsmöglichkeiten für die Eröffnung eines Beratungsprozesses und deren einzelner Verlaufsphasen kennen und in ihrer Wirkung abschätzen. Dazu sind folgende Inhalte vorgesehen: - Gestaltung des Erstgespräches (Strukturierung, Auftragsklärung, Beratungsangebot) - Kontraktgestaltung mit unterschiedlichen Leitungsorganen und Mitarbeitenden in Hauptberuf und Ehrenamt - Rapport und Vertrauen herstellen - Gestaltung der Verlaufsprozesse in Beratungen - zielorientierter Einsatz von Reflexionsphasen, Zwischenauswertung und Auswertung - Die Rolle des Beraters / der Beraterin in der Beratungssituation - Gestaltung des Abschlusses - Chancen eines follow up - Termins Der Kurs umfasst 5 Tage (40 Arbeitsstunden) Kurs III: Konflikt als Chance von Veränderung Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung lokalisiert den Ursprung von Störungen und Konflikten nicht vorrangig im Individuum. Sie versucht, in Zusammenhängen zwischen Handlungsabläufen, persönlichen Zielvorstellungen und institutionellen Rahmenbedingungen Störungsmuster zu erkennen und Kooperationsformen zu entwickeln, die neue Lösungen ermöglichen. Als Intervention werden u.a. mediative Verfahren, systemische Strukturaufstellung, zirkuläres Fragen usw. gezeigt und erprobt. Der Kurs umfasst 5 Tage (40 Arbeitsstunden) Kurs IV: Vorbemerkung: In diesem Kurs erfolgt eine Schwerpunktsetzung. Deshalb bieten die rheinische GB und die westfälische GB für die jeweils aus der Landeskirche Teilnehmenden unterschiedliche Kurse an. Falls die Anzahl der Teilnehmenden diese Aufteilung nicht ermöglicht, wird es voraussichtlich einen gemeinsamen Kurs geben. Seite 8 von 12

9 Rheinland: a) Qualitätsentwicklung in kirchlichen Arbeitsfeldern Ein Schwerpunkt des Kurses ist die Anwendung von unterschiedlichen Modellen und Methoden zur Qualitätsverbesserung bei Beratungen in den zentralen kirchlichen Handlungsfeldern. - Definition von Qualität - Anwendung des Steuerungsregelkreises GO-Qualitäts-Check - Entwicklung von Schritten im Rahmen der Qualitätsprozesse - Controlling von Qualität b) Personalverantwortung Der zweite Schwerpunkt des Kurses ist ein Feld der Personalverantwortung z. B. - Personalführung durch Zielvereinbarung oder - Stellenbesetzungsverfahren oder - Arbeitsbedingungen für Haupt- und Ehrenamt oder - Einführung von Mitarbeitendengesprächen Reflektiert wird auch der beraterische Umgang mit Personalfragen im Rahmen anderer Beratungsaufträge z. B. - Veränderung von Personalstellen - Veränderung von Arbeitsbedingungen - Mitberatungsrechte der MAV Der Kurs umfasst 5 Tage (40 Arbeitsstunden) Westfalen: Die Rolle der Gemeindeberaterin/ des Gemeindeberaters Als Gemeindeberaterin/ Gemeindeberater werden mir verschiedene Rollen angeboten. Darüber hinaus fühle ich mich selbst in bestimmten Rollen gut aufgehoben und andere liegen mir weniger. Hinzu kommt, dass ich immer auch Teil der Kirche bin und meine Bilder von Kirche im Kopf habe. In diesem Kurs wird es darum gehen, das eigene Beraterinnenprofil/Beraterprofil zu klären und zu schärfen, die eigene theologische Position zu reflektieren, Beraterinnen-/Beratertypen kennenzulernen, die Organisationsform der internen Beratung mit ihren Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten zur Kenntnis zu nehmen und die Fähigkeit der Selbstwahrnehmung und Teamarbeit zu erhöhen. Der Kurs umfasst 5 Tage (40 Arbeitsstunden) Kurs V: Zukunft mit Konzept Wie sieht die Kirche in 10 oder 15 Jahren aus? Wird es mehr Profilgemeinden geben? Werden kirchliche und diakonische Zentren Ausstrahlungskraft in die Gesellschaft haben? Wer wird die verschiedenen Impulse kirchlicher und diakonischer Arbeit koordinieren? Es geht um die beraterische Anleitung von Perspektiv- und Strategieprozessen, unter besonderer Berücksichtigung aktueller Fragen der Konzeptionsentwicklung. Die Teilnehmenden entwerfen Arbeitsschritte zur Bestandsaufnahme der Organisation, zur Entwicklung von Zukunftsmodellen, zur Moderation von Entscheidungsprozessen und zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Zusammenhang werden auch Vorgehensweisen im Blick auf regionale Kooperationen und Vereinigungen thematisiert. Der Kurs umfasst 5 Tage (40 Arbeitsstunden) Fallbeispiele Zu den Kursen sind jeweils Fallbeispiele und Materialien aus der eigenen Beratungspraxis mitzubringen. Ausbildungsgespräch Während der Kurse I, III, und V bietet die Ausbildungsleitung der Kursgruppe jeweils an einem Abend ein gemeinsames Ausbildungsgespräch an. Seite 9 von 12

10 Kursorte Die Kurse finden in der Regel im gemeinsamen Pastoralkolleg statt. (Wuppertal und Villigst). Die genauen Daten der Kurse werden jeweils im Juni des Vorjahres festgelegt und von der Geschäftsstelle mitgeteilt. Die Abschlussphase Unterlagen Zum Abschluss der Ausbildung sind bis zum 1. Dezember 2015 in der Geschäftsstelle einzureichen: - 4 Beratungsdokumentationen aus der Ausbildungsphase - Bescheinigung über 30 Stunden OE-Supervision mit Angabe der Lerninhalte - Bescheinigung über 50 Stunden Mitarbeit in einer Regionalgruppe während der Ausbildungsphase - Abgabe einer Facharbeit Kolloquium Im Februar 2016 findet das Abschlusskolloquium statt. An ihm beteiligen sich die Ausbildungsleitung, die Ausbildungskommission und externe Beraterinnen/Berater. Sie erstellen gemeinsam die Vorschlagsliste für die Zertifizierung. Diese ist Grundlage für eine landeskirchliche Anerkennung. Zertifikat Die Überreichung des Zertifikates findet während der Fachverbandskonferenz im Frühjahr 2016 statt. Kosten Für den Orientierungskurs fallen etwa 120,-- für Unterkunft und Verpflegung an. Für die Kurse während der Ausbildungsphase werden insgesamt 2.700,-- für Unterkunft, Verpflegung, Beiträge für Trainerinnenhonorare/Trainerhonorare berechnet. Hinzu kommen die Kosten für die externe Supervision (Seite 7). Der Preis dafür wird von den Teilnehmenden jeweils mit den Supervisorinnen oder Supervisoren ausgehandelt und richtet sich auch nach der Größe der Supervisionsgruppe. Die zur Ausbildung zugelassenen Beratenden bekommen zurzeit eine Aufwandsentschädigung von für bis zu 3 Stunden und 25,-- für jede weitere Stunde Beratung. Zusätzlich werden die Fahrtkosten vom beratenen System erstattet. Seite 10 von 12

11 An der gemeinsamen Ausbildung Beteiligte Stand: August 2011 Ausbildungsleitung Claudia Zimmer, Dipl.-Soz.-Wiss., Organisationsberaterin der GO, Düsseldorf Hans-Joachim Güttler, Pfarrer, Gemeinde- und Organisationsberater der gb/oe- Westfalen, Dortmund Kursleitung Hans-Joachim Güttler, Pfarrer, GB-Berater, GB Westfalen, Dortmund Horst Leske, Pfarrer i.r., GO-Berater, Köln NN, Leiterin oder Leiter der GO-Dienststelle, Düsseldorf Claudia Zimmer, Dipl.-Soz.-Wiss., Organisationsberaterin, Düsseldorf Mitglieder der westfälischen Ausbildungskommission Mitglieder des rheinischen Ausbildungsausschusses Referentinnen und Referenten: Dr. Petra Welz, Organisationsberaterin, Leipzig NN, Mediatorin oder Mediator Supervision Rheinland Christiane Leske, Supervisorin, Köln Bernd Heinermann, Supervisor, Rösrath Achim Fritzsche, Supervisor, Weierhof Westfalen Bernd Hoch, Supervisor, Dortmund Stephan Ihle, Supervisor, Hattingen Annette Alberts, Villigst Dr. Werner Glenewinkel, Supervisor, Bielefeld Ausbildungsausschuss der RAGO Horst Leske, Köln (Vorsitz) Susanne Jantsch, Voerde Arnold Köppen, Langenfeld Michael Zeh, Kirn Martin Steinbrink, Essen Claudia Zimmer, Düsseldorf (Geschäftsführung) Ausbildungskommission GB Westfalen Martin Behrensmeyer, Lennestadt Hans-Joachim Güttler, Dortmund Kerstin Neddermeyer, Dortmund Dr. Frank Pawellek, Dorsten GO-Dienststelle Ursel Reichenberg (Sekretariat) Vorstand der RAGO Jörg Rauber, St. Ingbert (Vorsitzender) Bettina Gummel, Bonn Reinhold Heinemann, Bad Honnef (Stellv.) Beate Deutschendorff, Neuwied Ingrid Schneider, Düsseldorf Dieter Pohl, Düsseldorf (Geschäftsführung) Vorstand GB Westfalen Martin Brandhorst, Kamen Hans-Joachim Güttler, Dortmund Dr. Frank Pawellek, Dorsten Kai-Uwe Spanhofer, Hiddenhausen GB-Westfalen Irma Hildebrand (Sekretariat) Adressen Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung der EKIR Graf-Recke-Str. 209, Düsseldorf Telefon , Fax Internet: Amt für missionarische Dienste - Gemeindeberatung - Olpe 35, Dortmund Telefon: Fax Internet: gb@amd-westfalen.de Seite 11 von 12

12 Weitergehende Informationen Folgende Dokumente sind im Internet unter abrufbar: - Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung (Gemeindeberatungsordnung GBO) - Satzung des Fachverbandes für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (FVGBOE) Seite 12 von 12

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