Einladung zur Gemeindeversammlung

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1 Politische Gemeinde Ottenbach Einladung zur Gemeindeversammlung Mittwoch, 24. September 2014 im Gemeindesaal Ottenbach Uhr, Politische Gemeinde

2 Einladung zur Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der Gemeinde Ottenbach werden auf Mittwoch, 24. September 2014, Uhr in den Gemeindesaal Ottenbach zur Gemeindeversammlung eingeladen. Traktanden: A. Politische Gemeinde 1. Antrag des Gemeinderates Ottenbach betreffend Zustimmung zur Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Spital Affoltern im Hinblick auf die Einführung eines eigenen Haushaltes Informationen im Anschluss an die Gemeindeversammlung: Information des Gemeinderates Ottenbach betreffend die Vorstellung der neuen Gemeinde-Website Die Anträge und Akten liegen ab dem 9. September 2014 in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Anfragen nach 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen. Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 verwiesen. Ottenbach, 22. August 2014 Gemeinderat Ottenbach 2

3 A1. Zweckverband Spital Affoltern - Totalrevision der Statuten A. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung: Die revidierten Zweckverbandsstatuten des Spitals Affoltern, gültig ab 1. Januar 2015, werden genehmigt. B. Weisung Ausgangslage Am 24. November 2013 wurde das Projekt "Neue Rechtsform" Spital Affoltern an der Urne von einer Mehrheit der Stimmberechtigten und der Gemeinden angenommen. Die Vorlage scheiterte aber an der Hürde der Einstimmigkeit aller Gemeinden. In der Folge hat die Betriebskommission des Spitals Affoltern eine Totalrevision der Zweckverbandsstatuten erarbeitet. Der Fokus wurde dabei auf die Einführung eines eigenen Finanzhaushalts gelegt. Bei der heutigen Rechnungslegung existiert im Wesentlichen lediglich eine Aufwand- und Ertragsrechnung für das Spital. Die Investitionsrechnung, d.h. Investitionen und Abschreibungen laufen über die Gemeinden. Diese komplexe Verflechtung erschwert die Transparenz für alle Beteiligten. Die Vorlage im Überblick Die Finanzierung der Spitäler in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Das kantonale Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) führte per 1. Januar 2012 zu einer Bereinigung und Entflechtung der Finanzströme im Zürcher Gesundheitswesen. Mit dem Gesetz wurde das «Modell 100/0» umgesetzt. Es schuf eine klare Trennung der Versorgungsverantwortung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Für die Spitalversorgung (Akutbereich) ist seit 2012 ausschliesslich der Kanton verantwortlich, für die Pflegeheime und Spitex sind es ausschliesslich die Gemeinden. Entsprechend übernimmt der Kanton seit Inkrafttreten des SPFG am 1. Januar 2012 den Anteil der öffentlichen Hand an der Spitalfinanzierung zu 100 Prozent, während die Gemeinden ihrerseits die Langzeitpflege neu ohne kantonale Beteiligung finanzieren. Somit sind die Gemeinden nicht mehr verpflichtet Akutspitäler zu finanzieren. Hingegen tragen die Gemeinden den Anteil der öffentlichen Hand an den Kosten für die Langzeitpflege zu 100 %, unabhängig davon, ob sie ein eigenes Pflegeheim betreiben oder nicht. Durch die Änderung des übergeordneten Rechts ist auch der Zweck des Zweckverbandes Spital Affoltern und die Rechnungsführung des Verbandes an die neuen Gegebenheiten anzupassen. 3

4 Durch die Führung eines eigenen Finanzhaushaltes wird es möglich, die Kosten transparenter dazustellen. Dabei werden bisherige Investitionsbeiträge der Gemeinden in Beteiligungen umgewandelt. Grundsätzlich werden Betriebsverluste oder -gewinne mit dem Eigenkapital des Zweckverbandes verrechnet. Die Delegiertenversammlung kann aber beschliessen, dass die Gemeinden ein allfälliges Defizit zu tragen haben oder dass ein Betriebsgewinn den Gemeinden ausgeschüttet werden kann, dies nach Massgabe ihrer finanziellen Beteiligung. Die Gemeinden, als Mitglieder des Zweckverbandes, haften für die Fremdmittel des Verbandes subsidiär und solidarisch, und zwar nicht beschränkt auf ihre Beteiligung. Anpassungen der Statuten Obwohl die grosse Mehrheit der Artikel in den Zweckverbandsstatuten unverändert bleibt, handelt es sich um eine Totalrevision. Massgebend für eine Teil- bzw. Totalrevision ist nicht die qualitative Anzahl der zu ändernden Punkte, sondern deren Tragweite. Neben den Artikeln zur Einführung eines eigenen Haushaltes und der Änderung der Kostenverleger liegt die grundlegende Änderung beim Verbandszweck. Mit der Änderung des übergeordneten Rechts müssen die Gemeinden kein Spital mehr betreiben, weshalb der Verbandszweck nicht mehr stimmt. Als neuer Zweck sorgt der Verband für die spitalmedizinische Grundversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner des Verbandsgebietes. Im ersten Entwurf der Betriebskommission war eine Entschädigungsregelung für aus dem Zweckverband austretende Gemeinden, entsprechend dem freiwilligen Charakter des Zweckverbandes und unter Respektierung der Gemeindeautonomie berücksichtigt. Die Delegierten wollten aber in diesem Punkt die bestehenden Statuten nicht ändern und verzichteten auf eine Entschädigungsregelung beim Austritt einer Gemeinde. Die Verbandstatuten sollten nach Ansicht der Delegierten nur in denjenigen Bereichen geändert werden, welche in Zusammenhang mit der Führung eines eigenen Finanzhaushaltes und dem veränderten Zweck gemäss übergeordnetem Recht stehen. Die Statutenrevision ist in der synoptischen Darstellung detailliert dokumentiert und im Bericht vom 21. März 2014 erläutert. Der Bericht und die synoptische Darstellung der Statuten können auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen oder im Rahmen der Aktenauflage eingesehen werden. Vermögens- und Eigentumsverhältnisse Die Beteiligungswerte per 31. Dezember 2013 sind ermittelt worden, die definitiven Werte werden per 31. Dezember 2014 gemäss Art. 44 der neuen ZV-Statuten festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Gemeinde Ottenbach ca % betragen wird. Die Investitionsbeiträge der Verbandsgemeinden bis am 31. Dezember 2014 werden zum Buchwert auf den 1. Januar 2015 in unverzinsliche Beteiligungen umgewandelt. Unverzinsliche Beteiligungen können nicht ordentlich abgeschrieben werden. Somit entfallen der Gemeinde Ottenbach ab 1. Januar 2015 die jährlichen Abschreibungen der bisherigen Investitionsbeiträge (Jahresrechnung 2013: rund Fr. 177'500.--). 4

5 Massgebend für die Berechnung der Beteiligungen der Verbandsgemeinden im Bereich Akutspital sind die Restbuchwerte ihrer Investitionsbeiträge entsprechend der Berechnungsweise, die die Verordnung über die Umwandlung von Investitionsbeiträgen an Spitäler vom 5. Oktober 2011 mit Bezug auf die Umwandlung früherer Investitionsbeiträge in Guthaben und Darlehen des Kantons vorsieht. Die Beteiligungen der Gemeinden für den Pflegebereich werden nach den Restbuchwerten ihrer Investitionsbeiträge entsprechend der Berechnungsweise gemäss 5c der Verordnung über die Abschreibungen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelt. Die bis anhin geleisteten Investitionsbeiträge sind in der Buchhaltung der Gemeinde Ottenbach als Aktiven (Verwaltungsvermögen) aufgeführt. Aufgrund unterschiedlicher Abschreibungsmodalitäten ist zu erwarten, dass diese tiefer als die mutmasslichen Beteiligungswerte per 31. Dezember 2014 bewertet sind. Sollte dies der Fall sein, resultiert ein Buchgewinn in noch unbekannter Höhe zugunsten der Gemeinde Ottenbach. Gewinnverwendung resp. Verlustdeckung Mit den neuen Statuten des Zweckverbandes wird auch der Kostenverleger geändert. Der Verteilschlüssel für Gewinn resp. Verlust wird nach den Beteiligungsverhältnissen festgelegt (ca. 5 %). Gewinne werden gemäss Art. 46 der neuen Statuten im Grundsatz dem Eigenkapital des Zweckverbandes zugewiesen. Allfällige Ausschüttungen an die Verbandsgemeinden erfolgen nach den Beteiligungsverhältnissen. Betriebsverluste können auf Beschluss der Delegiertenversammlung den Verbandsgemeinden, ebenfalls nach den Beteiligungsverhältnissen, belastet werden. Ansonsten erfolgt die Tilgung über das Eigenkapital des Zweckverbandes. In den bisherigen Statuten wurden für die Laufende Rechnung, die Investitionsrechnung und die Nebenbetriebe verschiedene Verteilschlüssel, abgestützt auf die Einwohnerzahlen, berichtigte absolute Steuerkraft und zusätzlich bei der Laufenden Rechnung die Anzahl der Pflegetage, angewendet. Nachfolgend sind die noch nicht definitiven Verteilschlüssel gemäss Jahresrechnung 2013 des Zweckverbandes dargestellt. Laufende Rechnung: 5.24 % Investitionsrechnung: 4.99 % Nebenbetriebe: 4.99 % Gegenüber den Beteiligungsverhältnissen per 1. Januar 2015 ergibt sich für die Gemeinde Ottenbach folgende Auswirkungen: Bei Ausschüttung eines Betriebsgewinnes: Die Beteiligungswerte gegenüber den bisherigen Statuten (Laufende Rechnung) sind um rund 0.25 % tiefer. Bei einem ausgeschütteten Betriebsgewinn von beispielsweise Fr. 1'000' resultieren für Ottenbach Mindereinnahmen von 2' Im Falle der Tilgung eines Betriebsverlustes: Analog der Gewinnausschüttung sind die Beteiligungswerte um 0.25 % tiefer. Für die Deckung eines Betriebsverlustes von Fr. 1'000' ergibt dies für Ottenbach tiefere Kosten von Fr. 2'

6 Empfehlung Die Betriebskommission als auch die Delegiertenversammlung haben den nun vorliegenden Antrag verabschiedet und empfehlen den Zweckverbandsgemeinden die Annahme der revidierten Statuten. Der Gemeinderat Ottenbach empfiehlt den Stimmberechtigten ebenfalls, den neuen Statuten zuzustimmen. Die Rechnungsprüfungskommission hat das Geschäft innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist geprüft und konnte keine Mängel feststellen. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Genehmigung des Antrages. 6

7 Vorstellung neuer Internettauftritt Gemeinde Ottenbach Die Gemeinde Ottenbach hat einen neuen Internetauftritt realisiert und freut sich, diesen anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Öffentlichkeit vorstellen und aufschalten zu dürfen. Über den aufgefrischten Internetauftritt können sich die Einwohner nicht nur über ihr Dorf informieren, sondern auch Feedback an die Verwaltung und Behörden geben sowie Formulare der Gemeindekanzlei online ausfüllen und abschicken. So können ausgewählte Geschäfte, die bisher nur durch persönliches Vorsprechen am Schalter zu erledigen waren, rund um die Uhr am sog. Online Schalter abgewickelt werden. Teilnahme der Bevölkerung Die Bevölkerung der Gemeinde Ottenbach wird gebeten, dem Internetauftritt weiteres Leben einzuhauchen. Vereine können sich auf kurz vorstellen, ihre Kontaktadresse angeben und ein Logo sowie einen Link auf ihre eigene Homepage anfügen. Die einzelnen Gewerbebetriebe können ein gleiches tun: Ein Kurzportrait, ein Logo sowie einen Link auf ihre eigene Homepage bieten dem Gewerbe die Möglichkeit, vermehrt auf sich aufmerksam zu machen. Neben diesen Steckbriefen von Vereinen und Gewerbe bietet sich die Möglichkeit, Veranstaltungen auf der Webseite einzutragen. Diese erscheinen entweder zusammen mit dem veranstaltenden Verein oder Gewerbe, oder aber zusammen mit allen anderen Anlässen auf dem gemeinsamen Kalender. Der Veranstaltungskalender ist täglich aktuell. 7

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