Deutscher Präventionstag und Veranstaltungspartner. Bielefelder Erklärung des 18. Deutschen Präventionstages 22. und 23. April 2013 in Bielefeld
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1 Deutscher Präventionstag und Veranstaltungspartner Bielefelder Erklärung des 18. Deutschen Präventionstages 22. und 23. April 2013 in Bielefeld Mehr Prävention weniger Opfer Der 18. Deutsche Präventionstag hat die Opfer von Straftaten zu seinem Schwerpunktthema gemacht. Dahinter stehen folgende Überlegungen und Überzeugungen: Die gegenwärtig deutliche Zuwendung zu den Opfern von Straftaten in der Gesellschaft, der Wissenschaft, der Rechtspolitik und Gesetzgebung, der Polizei, der Strafrechtspflege und der Prävention erscheint vielen als natürlich oder sogar zwingend. Tatsächlich ist diese Zuwendung jedoch die Folge einer ganz jungen Entwicklung. Erst gegen Ende der 1970er Jahre setzte in Deutschland ein nachhaltig gewordener Wandel im Verständnis von Opferwerden (Viktimisierung) ein, verbunden mit der wachsenden Überzeugung, dass auf allen Ebenen des Umgangs mit Straftaten und deren Folgen für die direkt und mittelbar betroffenen Menschen etwas geändert werden müsse. Dieser Wandel lässt sich mit dem schon früh verbreiteten Leitspruch von der Wiederentdeckung des Opfers gut charakterisieren. Nach rund 25 Jahren seit Beginn der neuen Entwicklung erscheint es angebracht, eine Zwischenbilanz zum Stand, zu den Problemen und zu den Perspektiven der Opferzuwendung zu ziehen: Was hat sich seither für die Opfer in Gesellschaft und den anderen oben genannten Bereichen getan? Welche der damals erkannten und benannten Probleme sind beseitigt oder wenigstens in Ausmaß und Intensität verringert worden? Sind neue Probleme aufgetaucht, die der Bearbeitung bedürfen? Welches sind die aktuell vorrangigen Perspektiven für die positive Weiterentwicklung? Was wissen wir nunmehr schon sicher über Opferwerden, Opferbedürfnisse und Opferwünsche sowie wirksame Antworten darauf? Wie lässt sich der Gedanke, dass Prävention auf Dauer der beste Opferschutz ist, überzeugend in Praxis, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit vermitteln?
2 Vor diesem Hintergrund und gestützt vor allem auf die Überlegungen und Erkenntnisse des Gutachtens von Dr. Wiebke Steffen Opferzuwendung in Gesellschaft, Wissenschaft, Strafrechtspflege und Prävention: Stand, Probleme, Perspektiven geben der Deutsche Präventionstag und seine Veranstaltungspartner: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, Land Nordrhein Westfalen, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stadt Bielefeld, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), WEISSER RING e.v. diese Bielefelder Erklärung ab. Der Stand des empirischen Wissens zum Opferwerden und zu den Opferbedürfnissen ist unbefriedigend Auch nach einem Vierteljahrhundert Opferzuwendung in Gesellschaft, Wissenschaft, Strafrechtspflege und Prävention ist der Stand des empirischen Wissens zu den Opfern von Straftaten und ihren Bedürfnissen äußerst unbefriedigend. Das gilt insbesondere für das Vorliegen neuerer Erkenntnisse. Der Deutsche Präventionstag fordert nachdrücklich, die täterorientierten Kriminalstatistiken mit der Erfassung von Opfern und Opfermerkmalen über den schon erreichten Stand hinaus zu erweitern, das Dunkelfeld der Viktimisierung durch regelmäßige, repräsentative, auch bundesweit durchgeführte Opferbefragungen zu erhellen und zudem durch qualitativ orientierte Untersuchungen Einsichten zu den Folgen von Viktimisierungen sowie zu Opferbedürfnissen und Opferwünschen zu gewinnen. Auch und gerade vor dem Hintergrund der Forderung nach einer größeren Opferautonomie ist es unabdingbar, die Opferinteressen zu kennen und sie in die Strafrechtspflege wie die Hilfesysteme einzubringen. Es ist ungeklärt, ob die Opferzuwendung der Strafrechtspflege den Opfern von Straftaten viel gebracht hat Die Rechte von Opfern im Strafverfahren sind seit dem 1. Opferschutzgesetz von 1986 stetig erweitert worden. Zusätzlich ist die Stellung des Opfers auch faktisch durch 2
3 psychosoziale Maßnahmen der Zeugenbetreuung und Opferhilfe ausgebaut worden. Auch hat es eine bis heute anhaltende breite Diskussion über mögliche Belastungen für Opfer im Strafverfahren gegeben. Dennoch wird beinahe unverändert beklagt, dass die Bedürfnisse von Opfern im Verfahren viel zu wenig Berücksichtigung finden und die Verfahren für die Opfer mit unverhältnismäßig hohen Belastungen Stichwort: sekundäre Viktimisierung verbunden sind. Diese Diskrepanz ist derzeit wegen des Fehlens empirischer Erkenntnisse nicht zu erklären: Es liegen keine Daten dazu vor, ob die Opferschutzgesetze ihr erklärtes Ziel erreichen, die Opfer vor Beeinträchtigungen im Ermittlungs und Strafverfahren zu schützen; teilweise ist sogar unklar, inwieweit die Maßnahmen in der Praxis überhaupt umgesetzt worden sind. Es ist noch nicht einmal gesichert, in welchem Ausmaß es im Ermittlungs und Strafverfahren überhaupt zu sekundären Viktimisierungen kommt bzw. welche Wünsche und Bedürfnisse die Opfer von Straftaten an das Verfahren eigentlich haben. Der Deutsche Präventionstag fordert nachdrücklich, die Opferschutzgesetze zu evaluieren, insbesondere hinsichtlich des Ausmaßes, mit dem Maßnahmen beispielsweise Videovernehmungen in der Praxis umgesetzt werden sowie hinsichtlich des Ausmaßes und der Ziele, mit denen Opfer von ihren Beteiligungsrechten Gebrauch machen; quantitative wie qualitative kriminologisch viktimologische Untersuchungen dazu durchzuführen, welche Wünsche und Bedürfnisse Opfer mit Blick auf das Strafverfahren haben und welchen Belastungen sie durch das Strafverfahren ausgesetzt sind. Eine evidenzbasierte Kriminalpolitik erfordert eine hinreichend verlässliche Datengrundlage, die es dringend zu schaffen gilt. Der Deutsche Präventionstag hält es in einer rechtsstaatlichen, an den Bedürfnissen der Bürger orientierten Strafrechtspflege für selbstverständlich, die Wünsche der Opfer nach Information (insbesondere über den Fortgang des Verfahrens), nach Schadensersatz bzw. Wiedergutmachung, nach Anerkennung des ihnen widerfahrenen Unrechts, nach respektvoller Behandlung zu erfüllen. 3
4 Die in jüngeren Reformen der Strafprozessordnung eingeführten Informationspflichten bzw. Obliegenheiten der Justizbehörden müssen durchweg und vollständig wahrgenommen werden und es ist zu prüfen, ob Verbesserungen und Erweiterungen angesagt sind. Gerade weil bestimmte Belastungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren für die Opfer nicht zu vermeiden sind, fordert der Deutsche Präventionstag, nur solche Regelungen aufrechtzuerhalten oder einzuführen, die zur Durchführung eines fairen Prozesses unerlässlich sind. Der Deutsche Präventionstag fordert in diesem Zusammenhang auch, die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten vom 25. Oktober 2012 möglichst zügig vor dem Hintergrund der deutschen Rechtslage zu prüfen und umzusetzen. Soziale Unterstützung, Hilfe und Wertschätzung für die Opfer muss auch und vor allem von außerhalb der Strafrechtspflege kommen Die Strafrechtspflege kann den Opfern von Straftaten grundsätzlich nicht gerecht werden: Zum einen ist und bleibt sie täterorientiert, zum andern bringt die Rolle als Opferzeuge immer Belastungen mit sich und schließlich dringt ohnehin nur ein sehr kleiner Teil der Opfer bis zum Gericht vor: Die Anzeigebereitschaft ist gering und die meisten Ermittlungsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nur etwa 12% der gegen bekannte Verdächtige bzw. Beschuldigte geführten Strafverfahren werden durch Anklageerhebung erledigt. Zudem scheinen die Straf und Genugtuungswünsche der Opfer von eher geringer Bedeutung zu sein. Das Interesse der Opfer gilt weit stärker der Feststellung, dass ihnen Unrecht widerfahren ist und sie nicht verpflichtet waren, das Verhalten des Täters zu akzeptieren. Emotionaler Beistand, soziale Unterstützung einschließlich der Anerkennung, dass ihnen Unrecht geschehen ist, Wertschätzung und Hilfe muss für alle Opfer, auch für die wenigen, die Kontakt mit den Instanzen haben, vor allem von außerhalb der Strafrechtspflege kommen: Von Personen aus dem sozialen Nahraum und von Opferhilfeeinrichtungen. 4
5 Der Deutsche Präventionstag anerkennt ausdrücklich die Leistungen der Einrichtungen der Opferhilfe für die Opfer von Straftaten: Menschlicher Beistand und Betreuung nach der Straftat, die Vermittlung von medizinischer, psychologischer und juristischer Hilfe, die Berücksichtigung der Tatsache, dass Opfer nicht gleich Opfer ist, leisten entscheidende Unterstützung dabei, dass Opfer so bald und so weit wie möglich wieder in das Leben vor dem belastenden Ereignis zurück finden. Der Deutsche Präventionstag sieht allerdings noch Handlungsbedarf insbesondere in Bezug auf zwei Opfergruppen: Opfer von Straftaten außerhalb der Gewaltkriminalität als Beispiel seien hier Wohnungseinbrüche genannt verdienen mehr Aufmerksamkeit, als ihnen bisher zuteil wurde. Bei den Opfern von Gewaltkriminalität wird vielfach übersehen, dass eben auch hier und nicht nur auf Täterseite männliche Jugendliche, Heranwachsende und Jungerwachsene besonders häufig zu Opfern werden. Diese Fehlwahrnehmung wird nicht selten von den Betroffenen geteilt, gemäß dem rollentypischen Klischee, dass ein Mann nicht Opfer sein könne. Das hat zur Folge, dass sie auch von Opferhilfeeinrichtungen nicht bzw. nur unzureichend erreicht werden. Nicht nur unter dem Aspekt der Gerechtigkeit bedarf es hier eines Wandels. Vielmehr ist auch das Problem des Opfer Täter Statuswechsels in den Blick zu nehmen, d. h. des Risikos für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, dass Opfer zu Tätern werden. Der Problematik männlicher Gewaltbetroffenheit muss im öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurs mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht sowie insbesondere durch qualitativ angelegte viktimologische Studien geklärt werden, wie Gewaltübergriffe gegen Männer funktionieren, welche Handlungen von Männern als Gewalt wahrgenommen werden und wie sie verhindert werden können. Weiter sollte geprüft werden, ob Verbesserungen der Opferhilfe im Sinne des Konzeptes der Parallelen Gerechtigkeit sinnvoll oder sogar erforderlich sind. Parallele Gerechtigkeit stellt das Strafrecht nicht in Frage, sondern beinhaltet eine zusätzliche, oft zeitgleiche, ressort und instanzenübergreifende Reaktion, die sich an das Opfer richtet und in der Überzeugung wurzelt, dass die Hilfe für Opfer bei dem Bestreben, ihr Leben wiederherzustellen, ein wesentlicher Bestandteil von Gerechtigkeit ist. Eine Implementation dieses Konzeptes wäre über die in vielen Städten und Landkreisen vorhandenen Gremien der kommunalen Kriminalprävention möglich. 5
6 Prävention ist der beste Opferschutz Wie gut und wirkungsvoll auch immer Strafverfahren, Opferschutz und Opferhilfe gestaltet werden: Sinnvoller ist, es gar nicht erst zu Straftaten und den damit verbundenen Opferwerdungen kommen zu lassen. Denn auch eine noch so opferfreundliche Strafrechtspflege bzw. noch so gut ausgebaute und funktionierende Opferhilfe können die physischen und materiellen Opferschäden mit ihren oftmals auch schwerwiegenden psychischen Folgen nicht wieder gut und schon gar nicht ungeschehen machen. Deshalb ist Kriminalprävention im Sinne einer Verhütung von Straftaten der beste Opferschutz. Der Deutsche Präventionstag fordert, die bewährten Anstrengungen im Bereich der Kriminalprävention fortzusetzen, sie insbesondere auf die vorliegende empirische Evidenz hinsichtlich der Vermeidung von Re Viktimisierungen und sekundären Viktimisierungen zu überprüfen, keine (unnötigen) Ängste zu schüren sowie strikt darauf zu achten, dass den Opfern keine (Mit)Schuld gegeben wird. Zum Verständnis von sowie den Anforderungen an Kriminalprävention und ihre Leistungsmöglichkeiten und schon erbrachten Leistungen verweist der 18. Deutsche Präventionstag auf die Verhandlungen des 12., 13., 14., 15., 16. und 17. Deutschen Präventionstages sowie die Forderungen und Appelle der jeweiligen Erklärungen. Bielefeld, 23. April
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