Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern // TARIFRUNDE 2015 // Streikmappe 2015

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1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern // TARIFRUNDE 2015 // Streikmappe 2015 Inhalt: L-EGO durchsetzen, Schritt halten beim Lohn Rechtliche Hinweise zu Streiks und Arbeitskämpfen Beamte und Streik Tipps für die Gesprächsführung Organisatorische Hinweise Mustervorlagen (Elternbriefe, Streiklisten, )

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 L-EGO durchsetzen, Schritt halten beim Gehalt! 4 Informationen für Vertrauensleute der zu bestreikenden Schulen 7 Häufig gestellte Fragen in Vorbereitung von Streikmaßnahmen 10 Das erfolgreiche Gespräch 12 Argumente und Gegenargumente 15 Tarifpolitische & gewerkschaftliche Abkürzungen 18 Muster GEW-Elternbrief 19 Muster Elternbrief Schulleitung 20 Liste Streikteilnehmer*innen für Auszahlung Streikgeld 21 Eintrittserklärung 22 Rückmeldebogen 23 2

3 Vorwort // Die Tarifrunde im Länderbereich ist für die GEW immer eine wichtige Auseinandersetzung. Es geht um Entgelt und Eingruppierung der Lehrkräfte und PmsA an den Schulen und der Beschäftigten an den Hochschulen. In dieser Runde steht nach wie vor die Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte auf der Agenda! // Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erwarte von den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, dass wir in dieser Tarifrunde endlich eine Einigung zu einer tariflichen Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte im Angestelltenbereich bekommen. Hier muss mindestens die Herstellung der Parallelität zwischen den Besoldungs- und Entgelttabellen erfolgen. Neben der Eingruppierung von Lehrkräften fordern wir eine Entgelterhöhung um 5,5% und die Eingrenzung des unsäglichen Befristungswesens im öffentlichen Dienst. Mit diesen Forderungen stehen wir nicht alleine, sondern in der geschlossenen Reihe der DGB-Gewerkschaften, also mit ver.di und der GdP, und auch mit dem Beamtenbund. Annett Lindner GEW-Landesvorsitzende Eine ausführliche Erläuterung der Forderungen erfolgt auf den folgenden Seiten. Dies ist als Unterstützung für die Argumentation im Lehrer*innenzimmer oder an der Hochschule gedacht. Nur mit Aktionen können wir gute Ergebnisse erzielen Wir haben in unserem Landesverband eine starke Streikgeschichte. Wenn ich alleine auf die drei letzten Tarifrunden blicke konnten wir immer beweisen, dass die angestellten Lehrkräfte, Erzieher*innen und Wissenschaftler*innen mutig, laut und zahlreich auf die Straße gegangen sind, ihre Schulen und Seminarräume abgeschlossen haben und für unsere Forderungen streikten. Da die Arbeitgeber uns in dieser Tarifrunde vermutlich wieder nichts schenken werden, müssen wir an diese Erfahrungen anknüpfen. Zur Vorbereitung der Aktionen führen wir in allen Regionalverbänden Schulungen für die Vertrauensleute durch. Die Vertrauensleute sind das Gesicht der GEW in ihrer Einrichtung, sie haben somit eine wichtige Aufgabe für die Kommunikation und Organisation des Streiks. Zur Unterstützung dieser Arbeit haben wir diese Streikmappe erarbeitet. Sie hat nicht nur ein neues Layout, sondern bietet auch neue Inhalte im Vergleich zu den Tarifrunden zuvor. Eines ist in dieser Runde im Schulbereich neu: wir haben erstmals verbeamtete Kolleg*innen in den Lehrerzimmern. Derzeit wird eine Auseinandersetzung um das Streikrecht für Beamt*innen insbesondere von der GEW geführt. Unsere Position ist: Streikrecht ist Menschenrecht, es muss also auch für Beamte gelten! Wir sind nicht scheu, Beamte auch zum Streik aufzurufen, andere GEW-Landesverbände haben dies bereits gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern werden wir dies in dieser Tarifrunde jedoch nicht machen, da die Beamt*innen bei uns derzeit alle noch im Probeverhältnis sind, es wäre fahrlässig, sie mit diesem Status in eine Auseinandersetzung zu schicken, denn sie würden Gefahr laufen die Probezeit deshalb nicht zu gestehen und in die Arbeitslosigkeit abzugleiten. Für die GEW kämpft natürlich auch für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen das Land darf sich als Arbeitgeber hier keinen schlanken Fuß machen! Lasst uns gemeinsam gute und erfolgreiche Aktionen durchführen und diese gemeinsam vorbereiten. Für Euer Engagement jetzt schon ein herzliches Dankeschön! 3

4 L-EGO durchsetzen, Schritt halten beim Gehalt! // In der Tarifrunde 2015 wollen die Mitglieder der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes der Länder zwei wichtige Forderungen durchsetzen: die verbindliche Schaffung einer Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte (L- EGO) und eine Entgelterhöhung, die den Anschluss die Gehälter im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sowie der Privatwirtschaft hält. // Beginnen wir bei der zweiten Forderung, der Entgelterhöhung. Die Laufzeit der Tarifeinigung von 2013 waren 24 Monate, entsprechend haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes die Hauptverhandlerin ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft), die GEW, die GdP (Gewerkschaft der Polizei) sowie die dbb tarifunion (für ihre Verbände) - die Entgelttabellen fristgerecht gekündigt. Damit ist der Weg frei für die regulären Verhandlungen zu Gehaltssteigerung. Am Ende der vereinbarten Laufzeit eines Tarifvertrags finden Neuverhandlungen über bestimmte Regelungen des Vertrags statt, hier stehen meistens die Forderungen nach prozentualen Entgelterhöhungen im Vordergrund. Die Aushandlung der Gehälter auf diesem Weg hat das Grundgesetz als Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft in Artikel 9 geregelt. So haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Recht, sich in Vereinigungen zusammenzuschließen und die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gestalten. Hier wird auch ausdrücklich das Recht auf Arbeitskämpfe zur Durchsetzung der Interessen von Arbeitnehmer*innen genannt. In dieser Tarifrunde muss sich die Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst an zwei Faktoren orientieren: zum einen an der allgemeinen, wirtschaftlichen Entwicklung und an der Entgeltrunde von Bund und Kommunen Seit 2005 gibt es keinen einheitlichen Tarifvertrag für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienst mehr, der BAT/BAT-O wurde durch den TVöD für Beschäftigte bei Bund und Kommunen und den TV-L für die Landesbeschäftigten abgelöst. Die Verhandlungen finden immer ein Jahr zeitversetzt statt. Betrachten wir die Entgeltentwicklung bei Bund und Kommunen, so ist unsere Forderung klar. Der TV-L muss den Anschluss an den TVöD halten. Der Abstand zwischen TVöD und TV-L liegt am bei 1,72 %, zum sogar bei 4,16%. Im Jahresdurchschnitt heißt das, dass TVöD-Beschäftigte 3,75% mehr verdienen als vergleichbare Kolleg*innen bei den Ländern. Die nebenstehende Grafik verdeutlicht den Abstand zwischen den beiden Tarifverträgen. Zusätzlich dazu muss eine Entgelterhöhung auch die wirtschaftlichen Rahmendaten im Blick haben. Die Inflation betrug 2013 und 2014 etwa 1-1,5%, die Wirtschaft wächst um etwa 1,3-1,5% in 2014/2015. Die öffentlichen Haushalte konnten durch steigende Steuereinnahmen (die aus der langsam wachsende Wirtschaft und guten Beschäftigungsquoten resultieren) ihre Haushalte langsam wieder konsolidieren. Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2006 keine neuen Schulden aufgenommen und sogar durch eine stringente Haushaltspolitik Schulden abgebaut. Für das Jahr 2014 plant das Finanzministerium einen Abbau von etwa 200 Millionen Euro Schulden. Dies sind Überschüsse im Landeshaushalt, die durch Ausgabensenkungen und einsparungen entstanden sind. 4

5 Natürlich ist es richtig, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Allerdings darf sich das Land nicht kaputt sparen, es sind Investitionen in die Zukunft des Landes notwendig. Gute Arbeitsbedingungen durch gute Gehälter sind solche Investitionen, zumal die Lehrkräfte in einem besonderen Maße in den vergangenen Jahren zu einer Konsolidierung des Haushaltes beigetragen haben. Dies ist ein Ergebnis eines Gutachtens des Landesrechnungshofes, hier wurden Maßnahmen wie die Erhöhung der Pflichtstunden und die solidarische Vereinbarung von Teilzeit im Rahmen des LPK einberechnet. Insofern sprechen alle Argumente die wirtschaftliche Entwicklung, die Haushaltssituation des Landes und die Entwicklung der Gehälter bei Bund und Kommunen für eine Forderung nach 5,5 % Entgelterhöhung. Die Beschäftigten können diese Forderung guten Gewissens und mit Recht stellen. Nach zwei Anläufen: Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) muss endlich kommen! In den Tarifrunden 2011 und 2013 haben wir die Forderung nach einer tariflichen Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte bereits prominent gefordert. In beiden Tarifrunden kam es mit den Arbeitgebern zu keiner Einigung. Die Arbeitgeber waren alleine dazu bereit, ihre einseitig erlassenen TdL-Richtlinien durch unsere Unterschrift zu einem Tarifvertrag zu erheben. Dies wollten und konnten wir nicht mitzeichnen. Bedeutet hätte dies, dass die Eingruppierung der Lehrkräfte alleine durch beamtenrechtliche Regelungen der jeweiligen Besoldungsgesetze der Bundesländer festgelegt worden wäre. An der Eingruppierung hätte sich entsprechend nichts verändert, die Länder hätten weiterhin ihre Besoldungsgruppenzuordnung in das Tarifrecht angewandt. Die Zuordnung der Besoldungsgruppen in das Tarifrecht führt in der Handhabung der Arbeitgeberseite zu einer Verschiebung der Tabellen. Zentrales Ziel der GEW ist hier die Schaffung der Paralleltabelle. Folgende Übersicht macht das Prinzip deutlich: Zuordnungssystem TdL Zuordnungssystem Gewerkschaftsforderung Besoldungsgruppe Entgeltgruppe TV-L Besoldungsgruppe Entgeltgruppe TV-L A 9 EG 9* A 9 EG 9 A 10 EG 9 A 10 EG 10 A 11 EG 10 A 11 EG 11 A 12, A 12a EG 11 A 12, A 12a EG 12 A 13 EG 13 A 13 EG 13 A 14 EG 14 A 14 EG 14 A 15 EG 15 A 15 EG 15 * Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6 Die Verschiebung bei der derzeitigen, von den Arbeitgebern einseitig bestimmten Zuordnungstabelle (links) soll durch eine Paralleltabelle (rechts) ersetzt werden. Dies hätte den Effekt, dass insbesondere die Grundschullehrkräfte aus der EG 11 in die EG 12 rutschen würden. Die Tabellenwerte der EG 12 sind näher an denen der EG 13 als an der EG 11. Der Effekt wäre zumindest mehr in der Geldbörse dieser Beschäftigten, wenn auch nicht direkt eine bessere Eingruppierung. Unter den derzeitigen Tabellenwerten würde das Folgendes bedeuten: Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 EG , , , , ,44 EG , , , , ,90 EG , , , , ,67 Mit der Durchsetzung dieser Forderung würden auch die Grundschullehrkräfte von einer tariflichen Maßnahme profitieren. Dies ist lange überfällig, die Maßnahmen des Bildungspakets von Minister Brodkorb kamen an den Grundschulen kaum an, dabei ist die Belastung hier enorm. Die inklusive Beschulung setzte hier als erstes ein, die Belastung durch Pflichtstunden ist hier höher als an anderen Schulformen und der Lehrernachwuchs bleibt langfristig aus. Bei der Paralleltabelle zeichnet sich ein zartes Band der Kompromissfähigkeit ab, allerdings ist dann auch klar, dass die zusätzlichen Kosten bei einer Entgelterhöhung bei allen Beschäftigten angerechnet werden. Dies setzt die Solidarität von Beschäftigten in Uni-Kliniken, an Hochschulen, in Straßenmeistereien, in Ministerien, in den Landesämtern und anderen Bereichen des Landesdienstes voraus. Der ver.di-vorsitzende Bsirske kündigte am Ende der Tarifrunde 2013 an, dass mit der 5

6 gutsherrenähnlichen Behandlung der Lehrkräfte bei Fragen der Eingruppierung nun schluß sein müsse. Abzuwarten bleibt nun, ob dies auch in dieser Tarifrunde gilt. Ein Signal können die Beschäftigten setzen: wer sichtbar auf der Straße ist und sich an Aktionen beteiligt wird auch etwas von den Tarifverhandlungen abbekommen. Für die Arbeitgeber ist eine tarifliche Regelung für die Nicht-Erfüller bedeutender. Nicht-Erfüller sind die Beschäftigten, die die Bedingungen für den Zugang in das Beamtenverhältnis nicht erfüllen. Dies sind in erster Linie Seiteneinsteiger, die nicht über ein zweites Staatsexamen verfügen, oder weder ein Erstes noch ein Zweites Staatsexamen haben sondern nur einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss oder aber nur einen Hochschulabschluss haben usw. Zu der Gruppe der Nicht- Erfüller gehören dann auch diejenigen, die nicht über die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen. Insgesamt kann hier eine Vielzahl an unterschiedlichen Gruppen und Problemen identifiziert werden. Die Tarifvertragsparteien haben sich dieser Frage jedoch angenommen, systematisieren und verhandeln. Dabei werden gerade in Arbeitsgruppen und Verhandlungsrunden abgestimmte Texte mit den Regelungsinhalten besprochen und diskutiert. Ziel ist es, bis zur ersten Verhandlungsrunde der Tarifrunde 2015 am 16. Februar diese Arbeit abzuschließen. Danach müssen die sogenannten Big Points in der Tarifrunde diskutiert werden. Diese Big Points sind die Regeleungen, die in jedem Fall die Arbeitgeberseite Geld kosten werden. Wir haben die richtigen Forderungen. Jetzt müssen wir Druck machen! Die Bundestarifkommission der GEW hat gemeinsam mit ver.di die richtigen Forderungen beschlossen: Deutliche Erhöhung der Gehälter um 5,5%; Die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte ist tarifvertraglich zu regeln. Für den Einstieg in eine Lehrkräfte- Entgeltordnung wird die Anhebung der Entgeltgruppen 9 bis 11 auf das Niveau der den Besoldungsgruppen numerisch entsprechenden Entgeltgruppen gefordert ( Paralleltabelle ); Die im Tarifvertrag noch enthaltenen Ost-West-Unterschiede bei der Jahressonderzahlung sind endgültig zu beseitigen; Für besfristet Beschäftigte ist eine Risikozulage zu vereinbaren; Das Tarifergebnis ist zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung zu übertragen. Nun liegt es an den Beschäftigten, entsprechend Druck aufzubauen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: nur wer sichtbar auf der Straße steht, sich an Aktionen beteiligt und in den Arbeitskampf tritt profitiert auch von den Ergebnissen der Verhandlungen. Wir müssen gemeinsam, Angestellte und Beamte, Grundschullehrer*innen, Sek 1- und Sek 2-Lehrkräfte, Kolleginnen und Kollegen aus Förderschulen und Beruflichen Schulen, PmsA und die Beschäftigten an den Hochschulen unsere Forderungen vertreten. Nur gemeinsam, alle Gruppen miteinander solidarisch, kann etwas bewegt werden. Steffi Mauch/Daniel Taprogge Zeitschiene für die Verhandlungen 16. Februar 2015: Verhandlungsauftakt (Verhandlungsspitzen) 26./27. Februar 2015: 2. Verhandlungsrunde (Verhandlungskommission) 16./17. März 2015: 3. Verhandlungsrunde (Verhandlungskommission und BTK-L) mögliche Aktionstermine Aktionen sind zwischen der 2. und 3. Verhandlungsrunde möglich und zu planen (also die ersten beiden Märzwochen!) Mehr Infos unter: 6

7 Informationen für Vertrauensleute der zu bestreikenden Schulen 1. Welche Regelungen oder Rechtssätze gibt es zu Elternbriefen im Zusammenhang mit Streikaktionen? Zu dieser Frage gibt es weder normative Regelungen noch sind gerichtliche Entscheidungen bekannt. Deshalb können nur Positionen dargelegt werden. Briefe an Eltern, die eine Information über den Streikentschluss der Lehrer*innen/Erzieher*innen und der daraus folgenden Beeinträchtigung des Unterrichtsbetriebes/der Betreuung darstellen, sind, wo in der Vergangenheit Lehrerstreiks bzw. Erzieherstreiks durchgeführt wurden, bisher stets zugeleitet worden. Dagegen erhobene Einwände beinhalten im Wesentlichen folgende Argumente: Die Kinder würden als Überbringer gewerkschaftlicher Forderungen missbraucht. Es würde streikunwilligen Beschäftigten der Streik aufgezwungen, indem die Kinder einfach abbestellt werden. Es werde in hoheitliche Befugnisse eingegriffen, wenn erklärt würde, der Unterricht/die Betreuung beginne 2 Stunden später. Mit diesen Argumenten werden zumindest teilweise Ursache und Wirkung verwechselt. Wir halten Elternbriefe für zulässig (bisher hat noch kein Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung die Austeilung von Briefen gerichtlich untersagen lassen), wenn sie über die Durchführung des Streiks informieren, das auch in der Öffentlichkeit bekannte Streikziel benennen, den Zeitraum der Durchführung des Streiks und die damit einhergehenden Auswirkungen auf den Unterrichtbetrieb/Betreuung darstellen und sofern vereinbart - auf die Besetzung eines Notdienstes hinweisen. Überdies ist aus den Erfahrungen unseres Warnstreiks festzustellen, dass die Information der Eltern sowohl von der Presse als auch von Elternvertretungen positiv aufgenommen wurde. Einwände gegen die Verwendung des Kopfbogens des GEW-Vorstandes sind nicht stichhaltig. Verfassungsrechtlich sind Gewerkschaften Träger eines Streiks. Die Gewerkschaften rufen zum Streik auf und organisieren diesen. Die Benennung der Gewerkschaft im Elternbrief vermittelt deshalb auch die Rechtmäßigkeit des Streiks. 2. Welche Aussagen sind über die Einrichtung von Notdiensten zu treffen? Als Notdienstarbeiten sind Arbeiten anzusehen, die der lebensnotwendigen Versorgung der Bevölkerung dienen, die im öffentlichen Interesse notwendig sind, der Erhaltung von Betriebsanlagen oder von Gütern notwendig sind, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit geboten sind. Diese Aussage ist nicht auf Schulen oder Kindertageseinrichtungen anzuwenden. Der Unterricht ist keine lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, auch die Aufsicht von Kindern z.b. unterhalb einer bestimmten Altersgrenze liegt nicht im notwendigen Interesse der Öffentlichkeit. Bei den Streiks in Kindertageseinrichtungen im Jahre 2009 wollten die kommunalen Arbeitgeber die Gewerkschaften zur Einrichtung von Notdiensten gerichtlich zwingen. Die Arbeitgerichte haben dieses Ansinnen abgewiesen, da sie die Betreuung von Kindern nicht als lebensnotwendige Versorgung und den Streik für gerechtfertigt einschätzten. Dies trifft auf den Schulbereich ebenso zu. Dennoch wurde in den vergangenen Tarifrunden eine Vereinbarung zum Notdienst in Grund- und Förderschulen zwischen der GEW und dem Bildungsministerium abgeschlossen. Über diese Frage muss für diese Tarifrunde neu entschieden werden. Durch den möglichen Einsatz von Beamt*innen für eine grundständige Versorgung in diesen Schulen, die der Arbeitgeber hier nun anordnen kann, ist ein Notdienst durch Angestellte nicht weiter notwendig. Die Einrichtung der Notdienste darf nicht alleinige Sache der Schulleiter sein. Selbst die TdL-Richtlinie orientiert auf die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften. Es wird als zweckmäßig angesehen, Art und Umfang der Notdienstarbeiten und die Auswahl der hiermit zu beauftragenden Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften bzw. der Streikleitung 7

8 abzustimmen. Der Standpunkt der Gewerkschaften ist jedoch, dass sie über den Einsatz der Notdienste entscheiden. Sie stellen gegebenenfalls auch die Notdienstausweise aus. Auch in Rechtsprechung und Literatur ist herrschende Meinung, dass der Umfang von Notarbeiten nicht einseitig vom Arbeitgeber bestimmt werden kann (Schaub: Arbeitsrechtshandbuch, 194 V 3). 3. Welche Regelungen enthalten die Arbeitgeberrichtlinien? Zu den wesentlichen Fragen gibt es keine Divergenz zu den von den Gewerkschaften vertretenen Positionen. Allerdings enthalten diese Richtlinien Regelungen für Arbeitgeber zur Information und Dokumentation, die von der Sache her nicht für die Arbeitskampfleitung in Betracht kommen. Das sind Unterrichtung des Arbeitsamtes, der Krankenkasse, der vorgesetzten Behörde, Information der Öffentlichkeit, Feststellung der streikenden Beschäftigten und der Ausfallzeiten, Dokumentation des Arbeitskampfes aus der Sicht der Arbeitgeber. Darüber hinaus wird in den Richtlinien bei allem Appell zur Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Arbeitskampfleitungen die Verantwortung der Arbeitgeber für die Bestimmung der Notdienste (Art, Umfang und Einsatz) und für die Ausstellung der Notdienstausweise betont. Dies ist jedoch nach den obigen Ausführungen nicht korrekt. 4. Welche Schritte darf der Arbeitgeber zur Erfassung der Streikteilnehmer einleiten? Weder die Gewerkschaft noch die eingesetzte Arbeitskampfleitung, schon gar nicht der Personalrat, überreichen Listen der am Streik Beteiligten. Der Arbeitgeber kann auch nicht fordern, dass sich Streikwillige Tage vorher ihm gegenüber zur Streikteilnahme erklären.auch die Herausgabe entsprechender Fragebogen ist unzulässig. Für den Arbeitgeber ist mit Streikbeginn erkennbar, wer am Streik teilnimmt, wie er die Erfassung vornimmt, muss er regeln. Es bestehen keine Bedenken, wenn ein selbst am Streik teilnehmender Schulleiter die Erfassung vornimmt, selbst, wenn dieses ungewöhnlich erscheint, aber der Streik findet in der Öffentlichkeit statt. 5. Was ist in der Gestaltung der Informationsbeziehungen und bei der Dokumentation zu beachten? Für die Wirksamkeit eines Streiks ist die Information der Presse eine wesentliche Frage. Es ist deshalb wichtig, dass Informationen über die Anzahl der Streikteilnehmer und der bestreikten Einrichtungen dem Landesvorstand / der Landesarbeitskampfleitung übermittelt werden. Das betrifft auch andere mit dem Streik zusammenhängende Fragen. Urabstimmungsergebnisse gibt nur die zentrale Arbeitskampfleitung bekannt. Die Streikteilnahme ist zu dokumentieren. Es sind eine Liste der Streikenden für die Auszahlung der Streikunterstützung anzulegen und Meldeblätter auszufüllen sowie tägliche Kontrolleintragungen vorzunehmen. Des weiteren ist für jeden Streiktag ein Tagebuch zu führen. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Merkblätter hingewiesen Dürfen die Beamt*innen mitstreiken? Streikrecht ist Menschenrecht, auch für Beamt*innen das steht für die GEW außer Frage. Wir führen als GEW die Auseinandersetzung um ein Streikrecht für Beamt*innen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht und sind entschlossen, dies auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen. Derzeit sind streikende Beamt*innen noch von Repressalien durch den Dienstherrn bedroht, dies kann ein Eintrag in die Personalakte, die Verzögerung des Stufenaufstiegs oder eine empfindliche Geldbuße bedeuten. Natürlich schützt die GEW ihre verbeamteten Mitglieder auch in diesen Fällen. Allerdings ist für einen solchen Schutz auch ein entsprechender Aufruf zum Beamt*innenstreik notwendig, wie bei Angestellten eben auch. Die GEW in MV wird in dieser Tarifrunde die verbeamteten Kolleg*innen nicht zum Streik aufrufen. Sie sind derzeit in den allermeisten Fällen noch Beamt*innen auf Probe, wir wollen niemanden in die Gefahr bringen, durch eine Streikteilnahme dieses Probebeamtenverhältnis zu gefährden. Dennoch: auch für die Beamt*innen ist die Tarifrunde wichtig, es ist ja gleichzeitig auch eine Besoldungsrunde. Das Tarifergebnis wird im Nachgang auf die Beamt*innen übertragen. Ob dies inhalts- und wirkungsgleich erfolgt bestimmt der Landtag. Nach der letzten Tarifrunde erfolgte in vielen Bundesländern die Übertragung nicht eins zu eins, auch Mecklenburg-Vorpommern hat eine kleine Verzögerung bei der Umsetzung eingebaut. Wir werden die Beamt*innen zu kreativen und spürbaren Aktionen aufrufen, die allerdings ausserhalb der Arbeitszeit liegen werden. Die verbeamteten Kolleg*innen müssen sich hieran aus eigenem und aus einem solidarischen Interesse aktiv und zahlreich beteiligen.

9 Während des Streiks der Angestellten müssen die Beamt*innen entsprechend ihren Dienstpflichten nachgehen. Dies umfasst ihren eigenen Unterricht, jedoch nicht die Übernahme von Unterricht der streikenden Kolleg*innen. Dies wäre ein Einsatz als Streikberecher, und der ist unzulässig. Der Einsatz für eine Notbetreuung ist dann zulässig, wenn dies angeordnet wird und der Aufwand vertretbar ist. Wenn Beamt*innen Unterricht erteilen, können sie jedoch keine Notbetreuung durchführen. 7. Welche Aufgaben haben die Vertrauensleute der GEW während des Streiks? Die Vertrauensleute sind die wichtige Stütze für die Streikvorbereitung und durchführung vor Ort. Sie sollen durch engen Kontakt mit den Regionalvorständen und dem Landesverband die Beschäftigten über die Streiks informieren und die Teilnahme organisieren. Die Grundvoraussetzung ist eine gute Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen. Wir empfehlen: Thematisierung der Forderungen in der Tarifrunde in der Lehrerkonferenz, Dienstberatung, Personalversammlung (Material gibt es bei der GEW, u.a. in dieser Broschüre oder auch unter Frühzeitiges und regelmäßiges Aushängen/Auslegen der Infos im Lehrer*innenzimmer Gespräche mit Kolleg*innen in der Pause Gemeinsam mit anderen GEW-Mitgliedern über die aktive Teilnahme am Streik reden und andere weiter ansprechen Zur Vorbereitung von Streiks: Meldung an die GEW, wie die Stimmung in der Schule ist (kann über geschehen, weitere Infos folgen) Meldung von günstigen Busrouten, Abfahrtsorten Auslegen der Busliste (dies ist keine Teilnahmeliste, die an die Schulleitung oder das Schulamt gemeldet werden muss!) Schnelle Rückmeldung bei Abfragen an den Landesverband. Ohne Vertrauensleute vor Ort funktioniert der Streik nicht! 9

10 Häufig gestellte Fragen in Vorbereitung von Streikmaßnahmen 10 Müssen die KollegInnen ihre Streikbereitschaft beim Schulleiter bis zu einem von ihm gestellten Termin anmelden und kann der Schulleiter KollegInnen, die sich nicht rechtzeitig abgemeldet haben, an der Streikteilnahme hindern? Eine Anmeldepflicht zur Teilnahme am Streik gegenüber dem Schulleiter besteht grundsätzlich nicht. Man kann sich bis zum Beginn des Streiks entscheiden, ob man an diesem teilnimmt oder nicht. Der Schulleiter darf KollegInnen, die sich nicht zum Streik angemeldet haben ebenso wenig wie angemeldete KollegInnen an der Streikteilnahme hindern. Wir raten jedoch zu einem solidarischen miteinander bei der Vorbereitung. Dies bedeutet, vorab mit der Schulleitung reden, ankündigen dass viele/alle Kolleg*innen am Streik teilnehmen und die/der Schulleiter*in auch mitkommen sollte. Denn die meisten Schulleitungsmitglieder sind selber angestellte Lehrkräfte und unterliegen damit dem TV-L. Wenn gemeinsam abgestimmt wird, dass gestreikt wird und die Schulleitung dabei einbezogen ist, kann diese auch entscheiden, dass die Eltern über den Unterrichtsausfall informiert werden. Ist die Schulleitung berechtigt, von der Streikleitung vor Streikbeginn die Anzahl (und ggf. die Namen) der Streikteilnehmer zu erfragen? Das Einfordern einer rechtzeitigen Information über die von den einzelnen Lehrkräften beabsichtigte Streikteilnahme ist unzulässig, im richtigen Leben aber sinnvoll. Abgesehen davon, dass es dem streikfähigen Beschäftigten schon aus grundgesetzlichen Erwägungen heraus freigestellt ist, zu welchem Zeitpunkt er sich für die aktive Streikteilnahme entscheidet, findet sich weder im Text der Arbeitskampfrichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) noch in deren Anlagen eine Grundlage für eine entsprechende Voraberklärung. Vielmehr wird auch von Seiten der TdL stets darauf hingewiesen, dass es sich nur um eine Ist-Erfassung der Streikteilnehmer und der damit verbundenen Ausfallzeiten handeln kann. Dürfen die Schulleiter die vor Ort von der Streikleitung geführten Teilnehmerlisten abfordern? Nein, die Schulleitung ist für die Erfassung der streikenden KollegInnen selbst zuständig. Teilnehmerlisten der GEW für die Anmeldung am Streik werden den Schulleitungen nicht zur Verfügung gestellt. Wer ist für die Information der Eltern verantwortlich? Die Schulleitung muss die Eltern über den Streik informieren und ihnen mitteilen, welche organisatorischen Konsequenzen daraus für den Schulbetrieb während des Streiks entstehen. Unabhängig davon stellt die GEW als Serviceleistung Musterelternbriefe zur Verfügung. Können den KollegInnen, die am Streik teilnehmen, arbeitsrechtliche Nachteile entstehen (Abmahnung o.ä.)? Nein, denn alle KollegInnen haben ein grundgesetzlich verankertes Recht auf Streik, wenn durch die GEW dazu aufgerufen wurde. Sollten Schulleiter dennoch Ermahnungen oder Abmahnungen aussprechen, so werden spätestens die Arbeitsgerichte die Entfernung auf des Personalakten veranlassen. Dürfen Schulleitungsmitglieder und Leitungsmitglieder auch streiken? Selbstverständlich dürfen angestellte Schulleitungsmitglieder streiken. Kann an jeder Schule ein Notdienst organisiert werden?

11 Notdienst kann nur dann eingerichtet werden, wenn er von der Gewerkschaft genehmigt wird. Hierzu wäre eine Vereinbarung mit dem Bildungsministerium notwendig. Grundsätzlich ist ein Notdienst aus streikrechtlichen Fragen nicht geboten, Notdienst wird nur bei Arbeiten vorgeschrieben, die der lebensnotwendigen Versorgung der Bevölkerung dienen, die im öffentlichen Interesse notwendig sind, der Erhaltung von Betriebsanlagen oder von Gütern notwendig sind, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit geboten sind. Dies trifft auf Unterricht und Betreuung nicht zu. In dieser Tarifrunde ist der Notdienst durch den möglichen Einsatz von Beamt*innen anders zu bewerten. Der Arbeitgeber hat theoretisch die Möglichkeit, die Beamt*innen zur Betreuung einzusetzen. Es ist zwar auszuschließen, dass sie als Streikbrecher einzusetzen sind, notwendige Betreuung dürfen sie aber durchführen. Allerdings: der eigene Unterricht der Beamt*innen darf nicht ausfallen. Wer ist für die Absicherung des Notdienstes zuständig? Auch nach den Arbeitskampfrichtlinien der TdL erfolgt die Aufstellung des Notdienstplanes in Abstimmung mit der Streikleitung, sofern eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen wurde. Wer sollte zum Notdienst eingesetzt werden? Zum Notdienst sollten vor allem Streikende eingesetzt werden, die aus sozialen Gründen besonders schutzbedürftig sind (z.b. alleinerziehende Teilzeitbeschäftigte). Jedoch wird in dieser Tarifrunde vor Seiten der GEW kein Notdienst mit dem Bildungsministerium vereinbart. Der Arbeitgeber kann eine Notbetreuung durch die Beamt*innen abdecken (siehe oben). Sind die Streikleitungen verpflichtet, eine Dokumentation über den Streikablauf und die Teilnehmer zu erstellen? Ja für die GEW; Nein für den Arbeitgeber. Diese Aufgabe obliegt der Schulleitung bzw. falls auch diese streikt der Schulaufsicht selbst. Achtung: Auch die Streikteilnehmer selbst brauchen sich während des Streiks nicht an einer solchen Erfassung beteiligen, weil in dieser Zeit wegen des dann umfassend ruhenden Arbeitsverhältnisses auch kein Weisungsrecht der Schulleitung besteht. Wer bekommt Streikgeld? Alle Kollegen, die Mitglied der GEW sind und den ordnungsgemäßen Beitrag zahlen, bekommen für die Zeit des Streiks, Streikgeld. Es wird anhand der Teilnehmerlisten unter Beachtung der satzungsmäßigen Regelungen errechnet und beträgt je Streiktag grundsätzlich das Dreifache eines Monatsbeitrages zzgl. 5,- Euro für jedes unterhalspflichtige Kind. Gibt es einen Anspruch auf Verrechnung von Streikstunden mit ggf. vorhandenen Arbeitszeitguthaben? Nein, es gibt keinen Anspruch auf Verrechnung der Streikstunden mit Arbeitszeitguthaben. Dies ergibt sich schon aus dem Sinn eines Streiks: Der Streikende verweigert die vom Arbeitgeber geforderte Arbeitsleistung und verliert somit seinen Entgeltanspruch. Bei der Verrechnung der im Zusammenhang mit dem Streik ausgefallenen Stunden mit einem zeitguthaben erfolgt formal juristisch ein einseitiger Freizeitausgleich ohne Einverständnis des Arbeitgebers. Dies wiederum könnte z.b. mit einer Abmahnung verfolgt werden, weil es dann kein rechtmäßiger Streik mehr ist. Unabhängig davon ist es praktisch möglich, im gegenseitigen Einvernehmen so zu verfahren. Das gilt vor allem dann, wenn schon vor Streikbeginn klar ist, dass das Zeitguthaben nicht durch Freizeitgewährung ausgeglichen werden kann und die Schulleitung den betreffenden Arbeitnehmer vor Beginn des Streiks entsprechend freistellt. Welche Auswirkungen hat ein Streik auf das Elterngeld? Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 10 EG 20/09 R vom ) bleiben Streikzeiten bei der Berechnung des Elterngeldes nicht außer Betracht. Da andererseits das von der Gewerkschaft gezahlte Streikgeld nicht zusätzlich zu dem für die Streikzeiten gekürzten Arbeitsentgelt berücksichtigt ist, wirken Streikzeiten faktisch elterngeldmindernd. 11

12 Das erfolgreiche Gespräch Unsere Erfahrung ist: man kann regelmäßig Infozettel aushängen, auslegen und in Versammlungen Themen ansprechen. Die wirkliche Überzeugung und Werbung für die Teilnahme an Aktionen und auch für die Mitgliedschaft in der GEW erreicht man nur im persönlichen Gespräch. Im persönlichen Gespräch kann man am besten Vertrauen gewinnen, die Kompetenz der GEW deutlich machen, Sympathie aufbauen und inhaltlich überzeugen. Für ein solches Gespräch gibt es Handwerkszeug, Erkenntnisse der Körpersprache und der Gesprächsführung können genutzt werden. Daher kommt es zu einer guten Vorbereitung, Durchführung und Auswertung und Nachbereitung an. Schritt 1: Die Vorbereitung Auf welche Inhalte kommt es an? Was ist uns wichtig? Welche Rahmenbedingungen braucht es? Zunächst sollte man sich Gedanken für den Ort, die Zeit und den Rahmen für das Gespräch machen. Verabredet man sich zu einem festen Termin? Oder fängt man eine Kollegin nach der Dienstberatung ab? Ist es sinnvoll sich in der Pause zu jemandem an den Tisch zu setzen? Diese Fragen muss man sich stellen und nach einer Option suchen. Es ist oft besser jemanden mit einem Thema nicht direkt zu überfallen, und nach stressigen Sitzungen hat auch kaum noch jemand Nerven für ein Gespräch. Die optimale Auswahl der Rahmenbedingungen bleibt letztlich doch jedem selbst überlassen. Für den Einstieg hilft es, sich in die Situation hineinzuversetzen und den Anfang zu üben. Vielleicht kann dies ja in einem Rollenspiel mit anderen geschehen? Welche Worte wähle ich, womit fange ich an? Eine kleine Übung vorher hilft immer. Die Argumente für das Gespräch müssen vorher gut überlegt werden. Was überzeugt von unserer Position, was muss man ansprechen? Welche Botschaften will ich also senden, und was sind mögliche Gegenargumente? Auch diese sollten klar sein. Es hilft, sich die eigenen Argumente und die Gegenargumente aufzuschreiben. In einem zweiten Schritt kann man dann die passenden Erwiderungen gegen erwartbare Gegenargumente hinzufügen. Vorbereitet werden sollten auch die Materialien, die man mitnimmt und vielleicht übergibt. Manchmal stimmt die Devise: Weniger ist mehr. Guten Gesprächsrahmen finden Gesprächseinstieg vorbereiten und trainieren Argumente und Gegenargumente vorher formulieren Material vorbereiten Schritt 2: Kontakt aufbauen und halten Wie steige ich in das Gespräch ein? Welche Beziehung habe ich zu meinem Gegenüber? Muss ich auf Körpersprache achten? Am Anfang steht die Körpersprache. Unser Körper sendet viele Signale, die andere als erstes, noch bevor ein Wort gesprochen wurde, wahrnehmen. Elementar ist Blickkontakt und die vielleicht wichtigste und selbstverständlichste Sache, die aber immer hilft: Lächeln! Offenheit und Athentizität sind weiterhin wichtige Hinweise zum Auftreten. Also nicht in einer anderen Rolle auftreten als man sonst ins Gespräch käme. Der Gesprächseinstieg sollte von Respekt geprägt sein, eine freundliche Begrüßung, ein kleines Präsent oder eine passende Geste machen den Beginn können das unterstützen. Natürlich sollte man sich nochmals vergewissern, ob ein 12

13 Gespräch jetzt auch willkommen ist. Entscheidend ist die Beziehung, die man sonst hat. Arbeitet man schon jahrelang zusammen ist die Eröffnung sicher anders als bei Berufsanfänger*innen. Das Gegenüber sollte immer wieder mit Namen angesprochen werden. Dies ist in der Gesprächsführung ein sogenannter Gesprächsförderer und kann das ganze Gespräch über genutzt werden. Blickkontakt und Lächeln Offenheit und Authentizität Freundliche Begrüßung, persönliche Beziehung beachten Gesprächspartner*in mit Namen ansprechen Schritt 3: Aktives zuhören Wie kann ich das Gespräch wertschätzend und kooperativ steuern? Wie vermittel ich Interesse und Wertschätzung? Sei neugierig auf den Gesprächspartner. Eine positiv-interessierte Grundhaltung macht sicher und gelassen. Motto: Ich bin okay du bist okay. Wie kannst Du die Bedürfnisse des Gegenüber erkennen? Hier liefern offene Fragen viele wertvolle Informationen: Wer? Wie? Was? Wozu? Warum? Inwiefern? Im gesamten Gespräch sollte Transparenz und Vertrauen im Vordergrund stehen. Hier helfen begründete Fragen: Ich frage, weil oder Ich frage, weil es dir offenbar wichtig ist, dass. Interesse durch aktives Zuhören zeigen. Hörbar und sichtbar aufnehmen. Das Gehörte mit eigenen Worten umschreiben. Dem Gesprächspartner dabei helfen, bewusst zu machen, was gefühlsmäßig mitschwingt. Neugierde auf das Gegenüber! Interesse zeigen. Offene Fragen stellen. Gesprächsinhalte zusammenfassen, nachfragen ob das richtig verstanden wurde. Schritt 4: Argumentieren Wie kann ich meine Argumente gut und verständlich vortragen? Was mache ich bei Gegenfragen? Die Argumentation kann ganz klassisch strukturiert werden. In der Rhetorik gibt es hier den Viersatz: 1. Behauptung, 2. Begründung, 3. Beispiel, 4. Schlussfolgerung. Dabei sollte sowohl rational wie auch emotional argumentiert werden, mit Zahlen und Fakten, aber auch mit Erwartungen, Gefühlen und Sehnsüchten. Einwände müssen ernst genommen werden. Sie sind Fragen des Gegenübers. Man kann sie: Vorwegnehmen: Sicher fragst du dich Durch Rückfragen entschärfen: Wie meinst du das genau? Ein Beispiel? Positiv aufwerten: OK das kann ich gut verstehen. Umwandeln: Du willst also sagen, dass? Wir müssten also klären Auf Eis legen: Das halten wir mal fest für später. Abwägen: Ja, das stimmt natürlich einerseits. Andererseits Offen als Fragen behandeln: Dazu weiß ich nichts ich informiere mich. Gegenfragen sollte nicht mit Totschlagargumenten begegnet werden. Das führt meist zu eine Abwehr des Gegenübers und kann zu einer mindestens inneren Abkehr vom Gespräch führen. Eigene Argumentation klar strukturieren Einwände ernst nehmen sie sind Fragen des Gegenübers. 13

14 Keine Totschlagargumente anwenden! Schritt 5: Abschließen Wie kann ich neben meinen Argumenten noch überzeugen? Wie können schnelle Entscheidungen getroffen werden? Im Gespräch sollte verbindendes immer wieder genannt werden, dies sind gemeinsame Interessen und Vorstellungen. Stimmt der Gesprächspartner Aussagen zu, sollte dies bewusst gemacht und verstärkt werden. Eine wichtige Methode der Gesprächsführung ist das Paraphrasieren, konkret bedeutet das die Zusammenfassung des Gesprächsstandes, von Ergebnisse oder einfach auch nur getroffenen Aussagen. Zum Abschluss des Gesprächs sollte nochmals der konkrete, individuelle Nutzen des Mitmachens beim Streik und des Beitritts in die GEW herausgestellt werden. Die Überzeugungs-Absicht sollte offengelegt werden, um zum Punkt zu kommen. Wer fragt, führt geschlossenen Fragen beschleunigen Entscheidungen, bei angebotenen Alternativen (später/gleich) wird meist die letztgenannte gewählt. Immer eine verbindliche Verabredung treffen entweder für den direkten Eintritt oder für ein Folgegespräch. Nach dem Gespräch kann die Stimmung abgefragt werden, dies macht die Wertschätzung für das Gespräch deutlich und liefert auch wichtige Informationen. Und immer: Freundlich verabschieden und bedanken. Verbindendes hervorheben. Paraphrasieren Zusammenfassung des Gesprächsstandes. Wer fragt, führt. Verbindliche Verabredung am Ende treffen. Schritt 6: Auswerten Was lief gut, was nicht so gut? Wo sind meine Stärken, meine Schwächen? Was muss ich noch an Kompetenzen und/oder Wissen aneignen? Mit wem kann ich in Erfahrungstausch treten? Zur Auswertung gehört eine Stärken/Schwächen-Analyse. Wurde das Ziel erreicht? Falls nein, warum nicht? In welcher Situation war ich unsicher, nicht überzeugend? Wo fehlten mir Argumente? Welches Argument hat überzeugt? Die Schlussfolgerungen dokumentieren. Stichworte zu den gewonnenen Einsichten und Lernerfolge festhalten. Überzogene Selbstkritik vermeiden. Bewusste Selbstbelohnung für Fortschritte und die erzielten Erfolge wirkt viel besser! Schon jetzt die folgenden Schritte planen. Wann, wo und mit wem wird das nächste Werbegespräch geführt? Die Motivation weitergeben. Mit wem kann man die gewonnenen Erfahrungen austauschen? Was kann man voneinander lernen? Stärken/Schwächen-Analyse Dokumentation Keine überzogene Selbstkritik! Nächste Schritte planen. Schritt 7: Kontinuität sicherstellen Was kann ich nach dem Beitritt anbieten? Wo können Neumitglieder mitmachen? 14

15 Kontakt halten! Kurz nach dem Beitritt nach dem aktuellen Stand erkundigen: kurzer Anruf, Frage nach dem Mitgliedsausweis alles angekommen? Die Zufriedenheit mit dem Beitritt bestärken Eine gute Entscheidung Sich als künftiger Ansprechpartner anbieten. Bei offenen Fragen die Kontakte in der Landesgeschäftsstelle anbieten. Konkrete Beteiligungsangebote unterbreiten. Du kannst mitmachen: im Regionalvorstand, in Vorstandsbereichen, bei den Personalratswahlen Für kontinuierliche, regelmäßige Information sorgen. Als Kollege / Kollegin präsent bleiben. Kontakt halten. Zum mitmachen einladen. Möglichkeiten aufzeigen. Regelmäßige Informationen anbieten. Argumente und Gegenargumente Der Beitrag ist zu hoch! Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,75 % Prozent vom Bruttoeinkommen. Das ist eine faire Formel für alle, mehr kostet ein monatlicher Kinobesuch am Wochenende mit dem/der Partner*in auch nicht. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Wer weniger verdient, zahlt weniger: Das ist praktische Solidarität. Der Mitgliedsbeitrag ist das entscheidende Mittel, um unserem Auftrag nachzukommen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Mitglieder festen Boden unter den Füßen haben. Von nix kommt nix. Eine andere Einnahmequelle als den Beitrag haben wir nicht und wollen wir nicht: Denn sonst würden wir unsere Unabhängigkeit einbüßen. Die Beitragszahlungen ermöglichen der GEW, alle ihre Aufgaben zu erfüllen: Tarifverhandlungen, Leistungen, Beratung, Informations- und Bildungsangebote bis hin zu Rechtsschutz und Gerichtskosten. Und bei einem Arbeitskampf gibt es natürlich ein Streikgeld, das sicherstellt, dass niemand in die Röhre guckt. Wir gehen sparsam mit dem Geld um, die Ausgaben werden regelmäßig von ehrenamtlichen Revisoren kontrolliert. Gewerkschaft ohne Beiträge gibt es nicht. Nur eine finanzkräftige und mitgliederstarke Gewerkschaft ist durchsetzungsfähig und kann in Tarifverhandlungen Druck ausüben und wenn es sein muss, auch streiken und ihre Mitglieder schützen. Mitglied sein bringt doch nichts! Was kann die GEW schon für uns tun? Die Frage ist doch eher, was können wir für uns tun? Ohne Gewerkschaften sähe die Welt anders aus. Das, was Arbeitnehmer*innen heute vielfach für selbstverständlich halten, haben Gewerkschaften durchgesetzt. So selbstverständlich, wie einige meinen, ist das nicht. Praktisch alles Erreichte muss heute verteidigt werden. Überall wird die Rolle rückwärts probiert und scheitert vielerorts an den Gewerkschaften. Ohne Gewerkschaft keine Verbesserung der materiellen Lage. Tarifverhandlungen führen nur Gewerkschaften. Nur sie handeln Einkommen, soziale Leistungen wie Urlaub, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen mit den Arbeitgebern aus. Ohne uns gäbe es das alles so nicht. Denn gesetzlich hat man zum Beispiel nur einen garantierten Urlaubsanspruch von circa vier Wochen (20 Werktage, ohne Sonn- und Feiertage). Die GEW bietet eine Reihe von handfesten Leistungen für ihre Mitglieder: Kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Arbeits-, dem Sozial- und dem Beamtenrecht, dem Urheberrecht oder dem Ausbildungsverhältnis; Streikgeld, wenn es hart auf hart kommt; Beratung und Unterstützung; Informationen aus erster Hand durch die zahlreichen Veröffentlichungen; viele interessante Freizeit- und Bildungsangebote und vor allem viele nette Kolleg*innen. 15

16 16 Gewerkschaft bestimmt entscheidend mit, was in den Einrichtung läuft. Die Mehrheit der Personalräte sind GEW- Mitglieder. Sie werden von ihrer Organisation geschult, beraten und tatkräftig unterstützt. Nur wer mitmacht, entscheidet auch. Gewerkschaftsmitglieder nehmen Einfluss auf die Gewerkschaftspolitik. Sie bestimmen, wo es langgeht. Eine Mitgliedschaft in der GEW bringt ganz schön viel: Interessenvertretung als Arbeitnehmer*in, eine ganze Reihe von handfesten Leistungen und vor allem Mitsprache- und Mitwirkungsrechte. Tarifliche Leistungen erhalte ich auch ohne die GEW! Einmal nur die Augen schließen und sich vorstellen, was wäre, wenn alle so denken und handeln würden Tatsache ist: Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geschlossen werden, auch für Arbeitnehmer/-innen gültig sein sollen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Natürlich grenzen die Arbeitgeber die nicht organisierten Arbeitnehmer*innen nicht aus, denn sonst würden viel mehr Beschäftigte in Gewerkschaften eintreten. Das liegt nicht im Interesse der Arbeitgeber. Sie kalkulieren also, dass es im Endeffekt für sie billiger wird, wenn sie die Nichtmitglieder gleichbehandeln und so die Gewerkschaften schwächen. Wer also nicht GEW-Mitglied wird, erleichtert den Arbeitgebern das Spiel. Er oder sie sorgt mit dafür, dass es für die Arbeitgeber billiger wird zum eigenen Schaden. Die Alternative ist, die Solidargemeinschaft der Beschäftigten, die Gewerkschaft, zu unterstützen. Je stärker diese Solidargemeinschaft ist, desto effektiver können Forderungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden. Auf die Tarifpolitik habe ich keinen Einfluss! Klar, solange Sie kein Mitglied sind! An der Tarifpolitik können sich die Mitglieder in den Einrichtungen von Anfang an beteiligen. Auf Mitgliederversammlungen diskutieren sie zum Auftakt einer Tarifrunde über Art und Höhe der Forderungen und über die Voraussetzungen, um sie durchzusetzen. Die Beratungen und Diskussionen fließen unmittelbar ein in die Diskussionen der jeweiligen Vorstände und zuständigen Tarifkommissionen. Für einen Streik ist das demokratische Votum der Mitgliedschaft entscheidend. In einer Urabstimmung müssen sich die Betroffenen mit einer Mehrheit von 75 Prozent dafür entscheiden. Sie beschließen auch über das Ende des Arbeitskampfes und die Annahme eines Ergebnisses. Wer die Tarifpolitik beeinflussen will, kann dies nur als GEW-Mitglied. Die Tarifpolitik bringt es nicht! Tarifpolitik findet nicht im luftleeren Raum statt. Über das, was am Ende bei einer Tarifrunde rauskommt, ist nicht allein entscheidend, was die GEW will, sondern das Kräfteverhältnis. Was man zuerst wissen muss: Tarifpolitik ist nicht gleich Tarifpolitik. Herrscht Vollbeschäftigung und sind die Steuerkassen des Staates voll, dann kann eine Gewerkschaft ganz anders rangehen als im umgekehrten Fall. Wir sitzen nicht alleine am Tisch. Denn es nehmen auch die Arbeitgeber mit ihren Forderungen an den Verhandlungstischen Platz. Und das seit Jahren immer wieder aufs Neue mit einem Grusel-Katalog: Streichen von freien Tagen, Streichen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, längere Arbeitszeiten, Kürzung von Zulagen und Vergünstigungen Und da konnten wir in der Vergangenheit vieles abwehren. Wie die Arbeitgeber auch, so muss die GEW am Ende einem Kompromiss zustimmen. Auch nach Mobilisierungen, Warnstreiks und sogar Streik. Daran führt kein Weg vorbei. Und das, was dann vereinbart wird, liegt in der Regel deutlich über dem, was die Arbeitgeber zu Beginn einer Tarifrunde höchstens zugestehen wollten. Tarifpolitik ist Realpolitik. Realpolitik können wir beeinflussen: Je stärker die GEW ist, je mehr Mitglieder hinter ihr stehen, desto mehr kann sie herausholen und an unsozialen Forderungen abblocken. Ich lasse mich nicht vereinnahmen! Sekten vereinnahmen ihre Mitglieder und nutzen sie aus. Die Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern Leistungen und lädt zur Teilnahme an der demokratischen Willensbildung ein. Niemand, der GEW-Mitglied wird, gibt seinen eigenen Kopf im Gewerkschaftshaus ab. Wir finden es wichtig, dass die Mitglieder eine eigene Meinung haben und damit auch nicht hinterm Berg halten. Deshalb bieten wir Möglichkeiten, aktiv in den GEW-Meinungsbildungsprozess einzugreifen. Das, was die GEW in der Öffentlichkeit vertritt, ist immer Resultat eines demokratischen Willensbildungsprozesses. Wer zum Beispiel einen Beschluss oder eine Personalentscheidung der GEW nicht richtig findet, kann das auch weiterhin vertreten.

17 Richtig ist aber auch: Die Anerkennung unterschiedlicher Standpunkte und damit auch die Bereitschaft zur Toleranz hat da ihre Grenzen, wo wir uns selbst schaden würden: Streikbruch, politischer Extremismus, Kriegshetze und Fremdenfeindlichkeit können und werden wir nicht tolerieren. Ich muss auf mein Kind aufpassen Bring es mit! Lässt Dir die Arbeit eigentlich genug Zeit für das Kind? Ich regele meine Angelegenheiten selbst! Dagegen haben wir überhaupt nichts. Wenn Du dem Arbeitgeber gegenüber selbstbewusst auftrittst ist das gut! Dann gehörst Du aber eigentlich in die GEW, denn so Leute brauchen wir. Aber: jede*r kommt irgendwann an eine Grenze, und dann ist es doch gut, in einer starken Gemeinschaft zu sein. Die GEW hilft dann, durch Beratung, Informationen, Schutz. Wir haben Expert*innen zu allen Fragen. In Personalräten, aber auch hauptamtliche Referent*innen. Gut zu wissen: Das hat eine starke GEW meinem Gehalt in den letzten fünf Jahren gebracht Tarifrunde 2013 Entgelt 2,65 zum , weitere 2,95 % zum Tarifrunde 2011 Entgelt 360 Pauschale insg. für Januar bis März, 1,5 % ab , 1,9 % Stufenerhöhung zzgl. 17 Sockelbetrag ab Tarifrunde 2009 Entgelt 40 Pauschale insg. für Januar und Februar, 40 Sockelbetrag sowie 3,0 % ab , 1,2 % ab Insgesamt sind in den fünf Jahren die Gehälter der Beschäftigten um 15 % gestiegen! Dies brachte den Beschäftigten folgende Bruttoerhöhungen: z.b. in der EG 13 Stufe 5: * z.b. in der EG 11 Stufe 5: * Das gibt es nur mit einer starken GEW! * Besitzstände aus BAT nicht berücksichtigt, hier können Abweichungen auftreten 17

18 Tarifpolitische & gewerkschaftliche Abkürzungen A 12, A 13, - A-Besoldung für Beamt*innen (in allen 16 Bundesländern eigene Besoldungstabellen) BTK-L Bundestarifkommission Länder (zuständig TV-L) BLBS Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen (im dbb) dbb deutscher beamtenbund (Konkurrenz-Verband zum DGB) E 11, E 13, - Entgeltgruppen des TV-L (und auch TVöD) Erfüller Lehrkräfte, die formal die Voraussetzungen für den Zugang in das Beamt*innenverhältnis erfüllen (insb. 1., 2. Staatsexamen) GLV Geschäftsführender Landesvorstand GTK Große Tarifkommission (allgemeine koordinierende Funktion) HuF Hochschule und Forschung L-EGO Lehrkräfte-Entgeltordnung (wird gerade verhandelt, soll als Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte im TV-L gelten) LTK Landestarifkommission, jeder Regionalverband stellt ein Mitglied, außerdem ist der Vorstandsbereich Hochschule & Forschung vertreten LV Landesverband oder Landesvorstand Nichterfüller Beschäftigte in der Tätigkeit von Lehrkräften, die nicht die Voraussetzungen zum Zugang in das Beamtenverhältnis erfüllen (mindestens fehlendes 2. Staatsexamen) MV - Mitgliederversammlunng PhV Philologenverband (im dbb) RV Regionalverband (vormals Kreisverband) ReBü Regionalbüro, umfasst auf der Ebene eines Staatlichen Schulamts die Regionalverbände (Ausnahme: RV UER gehört zum ReBü NB) S 6, S 8,, S-Tabelle - Entgeltgruppen der S-Tabelle im TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst TK BK Tarifkommission Bund/Kommunen (zuständig TVöD) TV-L Tarifvertrag des öffentlichen Dienst der Länder (gilt für alle Landesbeschäftigten, im GEW- Organisationsbereich Lehrkräfte und PmsA an den öffentlichen Schulen, Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen an den Hochschulen) TVöD Tarifvertrag des öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (gilt im GEW-Organisationsbereich für Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen in kommunalen Einrichtungen und bei der Volkshochschule) TdL Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Arbeitgeberverband der Bundesländer, Mecklenburg- Vorpommern wird durch das Finanzministerium hier vertreten) VB Vorstandsbereich im Landesvorstand (Schule, Hochschule, Angestellten- & Beamtenpolitik, ) VBE Verband Bildung und Erziehung (im dbb) VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VKA Vereinigung kommunaler Arbeitgeber VL Vertrauensleute, Vertrauensperson, Ansprechpartner*in der GEW in Einrichtungen vlw Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (im dbb) ZMV Kommunale Zusatzversorgungskasse MV (TVöD) 18

19 Elternbrief Liebe Eltern, derzeit läuft die Tarif- und Besoldungsrunde für die Beschäftigten der Länder. Es geht um eine gerechte Eingruppierung sowie um eine angemessene Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (PmsA). Wir wollen, dass Ihre Kinder von den besten Lehrerinnen und Lehrern ausgebildet und unterrichtet werden. Die PISA-Studie hat gezeigt, dass gute Bildung nur durch gute und motivierte Lehrkräfte gelingen kann. Damit weiterhin gute und hoch-motivierte Lehrerinnen und Lehrer in M-V unterrichten, müssen wir im Wettbewerb um diese mit guten Arbeitsbedingungen in unserem Land werben. Um im Wettbewerb um die besten Lehrerinnen und Lehrer zu bestehen, ist eine bessere Bezahlung im Rahmen des Tarifvertrags für die angestellten Lehrkräfte notwendig. Hierfür kämpfen wir gerade in der laufenden Tarifrunde! Nach vielen Aktionen müssen wir nun zum Mittel des Streiks greifen. Die Blockadehaltung unseres Verhandlungspartners, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, zwingt uns in diesem Verhandlungsstadium zu diesem Arbeitskampf und nimmt ihn billigend in Kauf. Von einem Streik in einer Schule sind in besonderem Maße Kinder und Eltern betroffen. Trotzdem haben wir uns auf der Grundlage des Grundgesetzes entschlossen, am einen Streik durchzuführen. (hier Datum, Uhrzeit etc. eintragen!) Wir bitten Sie, liebe Eltern, um Verständnis und Unterstützung für unseren Streik. Bitte solidarisieren Sie sich mit den Lehrerinnen und Lehrern und geben Sie demjenigen die Verantwortung für den Streik, der die Verhandlungen hinhält und keinerlei konstruktive Angebote vorgelegt hat. Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns. Annett Lindner GEW-Landesvorsitzende

20 Musterbrief Schulleitung [Dieser Musterbrief wurde an Schulen in Rostock von Schulleitungen an Eltern ausgeben. Er kann somit landesweit verwendet werden. Wichtig ist, dass der Text unter dem Briefkopf der Schule herausgegeben wird, nicht auf GEW-Briefkopf. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Klärung innerhalb der Schule, dass auch wirklich alle Arbeitnehmer*innen am Streik teilnehmen!] Briefkopf der Schule Tarifverhandlungen Warnstreiks der Gewerkschaften Sehr geehrte Eltern, im Rahmen der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder wird unsere Schule am XX.XX.2015 und am XX.XX.2015 bestreikt. Es findet kein Unterricht statt. Bitte sichern Sie an diesem Tag die Betreuung Ihres Kindes selbst ab. [Nur in Ausnahmefällen, wenn Beamt*innen dies absichern: In dringenden Ausnahmefällen erfolgt eine Betreuung in der Schule von 7.30 Uhr bis Uhr.] Mit freundlichen Grüßen 20

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