Die CE-Kennzeichnung

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1 Die CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualtitätssiegel. Dadurch wird lediglich angezeigt, daß ein Produkt die Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien erfüllt. Durch CE- Kennzeichnung macht der Hersteller deutlich, daß er die grundlegenden Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinien eingehalten und die vorgeschriebene Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Produkte, für die es nur nationale Beschaffenheitsanforderungen gibt (für die also keine EG-Richtlinien vorliegen), müssen keine CE-Kennzeichnung tragen. 2. Wer muß die CE-Kennzeichnung anbringen? Grundsätzlich muß der Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen. Auch wenn die Maschine einer EG-Baumusterprüfung unterzogen wurde, ist der Hersteller dazu berechtigt und verpflichtet. (Nicht etwa die Stelle, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat.). Der Hersteller ist jedoch erst dann zur CE-Kennzeichnung berechtigt, wenn er die EG- Konformitätsbewertung durchgeführt und die EG-Konformitätserklärung unterschrieben hat. Wenn der Hersteller die CE-Kennzeichnung nicht angebracht hat, dann ist sein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter dazu verpflichtet. Wenn auch dieser seiner Verpflichtung nicht nachkommt, dann ist derjenige dazu verpflichtet, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt. Sogar der Monteur, der die Maschine Aufstellt, ist dann mit allen vorzunehmen. Wenn auch er dieser Pflicht nachgekommen ist, dann ist letztlich der Betreiber durch die EG-Arbeitsmittel-Benutzungs-Richtlinie betroffen. 3. Wann muß die CE-Kennzeichnung angebracht werden? Hier sind mehrere Punkte zu beachten. 1. In den EG-Richtlinien sind Übergangsfristen vorgesehen. Während einer Übergangsfrist ist die CE-Kennzeichnung freiwillig. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist sie Pflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hersteller auch andere Mitgliedstaaten der EU oder nur den heimischen Markt beliefert. Seite 1

2 2. Die angewandte Richtlinie muß genannt werden. Zwar wird mit der CE-Kennzeichnung die Einhaltung aller mitgeltenden EG-Richtlinien angezeigt. Wenn aber der Hersteller während einer Übergangsfrist die anzuwendende EG- Richtlinie selbst bestimmen kann, dann zeigt die CE-Kennzeichnung lediglich die Konformität mit dieser angewandten EG-Richtlinie an. Darauf muß der Hersteller in der EG-Konformitätserklärung hinweisen. Ein Beispiel: Verkauf einer Maschine im Jahr 1995 a) Die EG-Niederspannungsrichtlinie muß angewandt werden; sie gilt seit b) Die EG- Richtlinie Maschinen muß angewandt werden, da die Übergangsfrist am endete Die EG-Richtlinie 93/68/EWG zur einheitlichen CE-Kennzeichnung enthält für Maschinen eine Übergangsfrist vom bis und hat dadurch erhebliche Verwirrung gestiftet. Diese Übergangsfrist wird von vielen Herstellern so interpretiert, daß die Pflicht zur CE-Kennzeichnung für Maschinen grundsätzlich bis verlängert worden sei. Diese Anfassung ist falsch und gefährlich! Die hier zitierte EG-Richtlinie 93/68/EWG behandelt ausschließlich die einheitliche grafische Darstellung der CE-Kennzeichnung. Das heißt konkret: bisher mußten die zwei letzten Ziffern der Jahreszahl der CE-Kennzeichnung angefügt werden. Dies ist jetzt nicht mehr erforderlich und nach dem nicht mehr gestattet. Statt dessen ist auf dem Typschild das Baujahr der Maschine anzugeben. 4. Die CE-Kennzeichnung darf erst dann vorgenommen werden, wenn alle Anforderungen der EG-Richtlinie(n) erfüllt sind. Ein Beispiel: a) Eine Maschine ist versandfertig und betriebsbereit: CE-Kennzeichnung vor dem Versand (= Inverkehrbringen). b) Eine Maschine ist versandfertig, wird jedoch erst am Aufstellungsort fertig montiert: CE-Kennzeichnung vor der Inbetriebnahme (= Übergabe an den Kunden). 4. Wie muß die CE-Kennzeichnung angebracht werden? Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben CE. Seite 2

3 Es ist natürlich deutlich anzubringen. Die Mindesthöhe der Buchstaben beträgt 5 mm. Bei sehr kleinen Maschinen kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden. Die Größe der CE-Kennzeichnung muß in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Maschinen stehen. Die CE-Kennzeichnung ist deutlich sichtbar an der Maschine anzubringen und muß deutlich von anderen Aufschriften an der Maschine zu unterscheiden sein. 5. Wo muß die CE-Kennzeichnung angebracht werden? Die CE-Kennzeichnung sollte auf dem Maschinen- bzw. Typschild angebracht sein (Maschinen-Kennzeichnung). Die Maschinen-Kennzeichnung enthält: Name und Anschrift des Herstellers CE-Kennzeichnung Bezeichnung der Serie, des Typs. ggf. die Seriennummer Baujahr der Maschine Die Betriebsanleitung muß die gleichen Angaben wie die Maschinen-Kennzeichnung enthalten. Manche Hersteller drucken in der Betriebsanleitung ein Faksimile der EG- Konformitätserklärung ab. 6. Das GS-Zeichen Das GS-Zeichen ist nicht vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Antragstellers. Das GS-Zeichen kann für ein technisches Arbeitsmittel beantragt werden. Dazu muß das Produkt einer zugelassenen Prüfstelle vorgelegt werden, die eine sicherheitstechnische Prüfung vornimmt. Wenn diese Prüfung zufriedenstellend verläuft, dann darf der Antragsteller (Hersteller oder Importeur) auf seinem Produkt das GS-Zeichen führen. Das GS-Zeichen wurde als Gütezeichen für Serienprodukte geschaffen. Allerdings dürfen nur solche Produkte das GS-Zeichen führen, die betriebsfertig in Verkehr gebracht werden. Dies trifft vielen Maschinen, vor allem bei Anlagen nicht zu. Diese werden häufig erst an Ort und Stelle beim Betreiber montiert und in betriebsfertigen Zutand gebracht. Seite 3

4 Außerdem werden viele Maschinen je nach Einsatzbereich und nach Maßgabe des Kunden technisch verändert. Dies kann das Sicherheitskonzept einer solchen Maschine entscheidend beeinflussen. Deshalb hat sich das GS-Zeichen im Maschinenbau nur in bestimmten Produktbereichen durchsetzen können. 7. Kennzeichnung und GS-Zeichen Die EG-Richtlinie Maschinen untersagt, auf Maschinen CE-ähnliche Kennzeichnungen anzubringen, durch die Dritte irregeführt werden können. Andere Kennzeichnungen dürfen angebracht werden, wenn sie die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigen. Kann also das GS-Zeichen neben der CE-Kennzeichnung angebracht werden? Die Bundesregierung hat den GS-Prüfstellen empfohlen, auf eine Kennzeichnung mit dem GS-Zeichen zu verzichten, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung sachidentisch ist. GS-Prüfzeichen CE-Kennzeichnung Anbringepflicht freiwillig zwingend Anerkennung Deutschland EU-Staaten Haftung Personenschutz Personen-, Haustier- und Güterschutz Rechtsrelevanz beim Inverkehrbringen beim Inverkehrbringen und bei Inbetriebnahme Sicherheitsniveau allgemein anerkannte Regeln der Technik und bestimmungsgemäßer Gebrauch Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinien Voraussetzungen Bauartprüfung Konformitätsbewertung des Produkts und Konformitätserklärung Tabelle: GS / CE im Vergleich Dies wäre der Fall, wenn beide Zeichen identisch sind hinsichtlich Seite 4

5 der Beschaffenheitsanforderungen und des Zertifizierungsverfahrens (Entwurfs- und Produktionsphase). Wenn jedoch das EG-Zertifizierungsverfahren von dem Verfahren nach 3 Abs. 4 GSG abweicht, wäre neben der CE-Kennzeichnung mit dem GS-Zeichen möglich. Auf Maschinen angewandt heißt das: Es könnten beide Zeichen angebracht werden, weil eine Kennzeichnung mit dem GS- Zeichen gemäß 3 Abs. 4 Nr. 3 GSG nur dann möglich ist, wenn eine benannte Stelle zusätzlich zur Baumusterprüfung auch eine Produktionskontrolle durchführt. Bis jetzt ist ungewiß, ob sich die EG-Kommission dieser Auffassung der Bundesregierung anschließen wird. 8. In 4 Stufen zur CE-Kennzeichnung Sicheres Produkt 4 Dokumentation 3 Gefährdungsanalysen 2 Organisation 1 Recherche Bild: ein sicheres Produkt in 4 Stufen Die erste Stufe zum zügigen Ablauf der Konformitätsbewertung ist eine gründliche Recherche. Seite 5

6 Danach entscheidet sich nicht nur das weitere Vorgehen. Nur eine sorgfältige Auswertung der Recherche gibt dem Hersteller die Sicherheit, seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen zu sein. Bereits während der Recherche können die erforderlichen Maßnahmen der nächsten Schritte erkannt und vorbereitet werden. Stufe 1 Recherche: Es steht dem Hersteller nicht frei, welches Produkt er mit der CE-Kennzeichnung versieht. Die CE-Kennzeichnung ist aus Marketing-Aspekten sind nicht erlaubt. Deshalb muß die Recherche klären: gibt es eine Rechtsvorschrift, die die CE-Kennzeichnung für ihr Produkt betrifft? Welche Anforderungen müssen dabei beachtet werden? welche Nachweise sind für die Erfüllung der Anforderungen erforderlich? Stufe 2 Organisation: Die CE-Kennzeichnung ist in jedem Unternehmen schnell und mit überschaubaren Kosten zu erreichen, wenn die organisatorischen Voraussetzungen stimmen. Viele CE-spezifische Aufgaben lassen sich bei rechtzeitiger Planung in den normalen Verwaltungsablauf einbeziehen. Stufe 3 Gefährdungsanalyse: Jedes Produkt, das der Hersteller in Verkehr bringt, muß den Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Deshalb ist die Gefährdungsanalysen zwingend vorgeschrieben. Der Hersteller muß gewährleisten, daß Gefährdungen unter den von ihm vorgesehen Bedingungen nicht auftreten. Stufe 4 Technische Dokumentation: Wie bei Qualitätsmanagement-Systemen, so ist auch im CE-Verfahren das Prinzip der Rückverfolgbarkeit von großer Bedeutung. So enthält die Technische Dokumentation alle Unterlagen, die Aufschluß geben über die Herkunft von Zuliefer-Teilen. Sie enthält ferner Arbeitspapiere über den Prozeß der Entwicklung und Konzipierung der Maschine und der Konformitätsbewertung. Auch das Original der Betriebsanleitung wird hier archiviert. Es dient zur Entlastung des Herstellers beim der Abwehr von Haftungsansprüche und zum Nachweis, daß er seine gesetzlichen Instruktionspflichten erfüllt hat. Seite 6

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