CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte
|
|
- Volker Kaufman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte Einkäufer und Konstrukteure verlangen häufig für Bauprodukte und auch für andere Verbindungselemente eine CE-Kennzeichnung oder einen Übereinstimmungsnachweis. Dieses Infoblatt gibt eine Hilfestellung, welche Kennzeichnung für welche Produkte notwendig und wer für die Kennzeichnung verantwortlich ist. 1. Antworten auf die häufigsten Fragen zur CE-Kennzeichnung 2. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ü-Zeichen 3. Erklärung der wichtigsten Begriffe 4. Abkürzungen 5. EG-Richtlinien 6. Quellenangaben und Weblinks HK Kennzeichnung von Verbindungselementen Seite 1
2 1. Antworten auf die häufigsten Fragen zur CE-Kennzeichnung Allgemeines zur CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung wurde geschaffen, um den freien Warenverkehr innerhalb der EU mit sicheren Produkten zu gewährleisten. Erst nachdem ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der anwendbaren EG-Richtlinien durchgeführt wurde, darf ein Produkt in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Die CE-Kennzeichnung erfolgt dabei auf Grundlage des Anhangs ZA einer harmonisierten Europäischen Norm (hen) oder auf Grundlage einer Europäischen technischen Zulassung (ETA). Welche Produkte müssen mit dem CE-Kennzeichen versehen werden? Hersteller von Produkten, die unter eine der 23 EG-Richtlinien mit CE-Kennzeichnungspflicht fallen, müssen ihre Produkte mit CE-Kennzeichen versehen. Für einige Produktgruppen ist von der EU keine Kennzeichnungspflicht vorgesehen. Die Anforderungen ergeben sich aus der entsprechenden EG-Richtlinie für das Produkt. Im Anhang sind alle EG-Richtlinien aufgeführt. Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich? Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist der Hersteller des Produkts. Sollte der Hersteller außerhalb der EU seiner Pflicht nicht nachkommen, so geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich auf den Inverkehrbringer (Verkäufer) über. Wo muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden? Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder, falls der Platz nicht ausreicht, am daran befestigten Schild anzubringen. Wenn die Art des Produkts dies nicht zulässt, wird sie auf der Verpackung (wenn vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht. Haben alle Schrauben nach ISO 4014 eine CE-Kennzeichnung? Nein. Werden beispielsweise nicht planmäßig vorgespannte Schraubenverbindungen für den Metallbau nach DIN EN benötigt, so ist dies bei der Bestellung anzugeben. Diese Garnituren werden dann entsprechend den Anforderungen der Norm geprüft und nach erfolgreicher Prüfung mit den entsprechenden Bescheinigungen ausgeliefert. Ist das CE-Kennzeichen ein Gütesiegel? Das CE-Kennzeichen ist kein Gütezeichen oder Qualitätssiegel. Der Hersteller versichert damit lediglich, dass das Produkt mit den Sicherheitsanforderungen der einschlägigen CE-Richtlinien übereinstimmt. Eine unabhängige Prüfung im Auftrag einer EU-Behörde, ob das Produkt tatsächlich frei von gefährlichen Substanzen ist oder den aktuellen Sicherheitsanforderungen genügt, findet jedoch nicht statt. HK Kennzeichnung von Verbindungselementen Seite 2
3 2. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ü-Zeichen Verwendbarkeitsnachweise Die CE-Kennzeichnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU. Die Konformitätserklärung muss daher in der jeweiligen Landessprache vorliegen in der das Produkt gehandelt und verwendet werden soll. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass ein Produkt mit CE-Kennzeichnung den Anforderungen der nationalen Regelungen nicht entspricht. Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) jährlich veröffentlichte Bauregelliste beinhaltet die bauaufsichtlichen Vorgaben zur Verwendung von Bauprodukten. Was ist das Ü-Zeichen? Das Ü-Zeichen ist ein nationales nur in Deutschland gültiges Bestätigungszeichen. Grundlage hierfür ist eine nationale Norm, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz), ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abz) oder eine Zustimmung im Einzelfall. Die Übereinstimmungserklärung ist vom Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) abzugeben. Erst danach darf das Produkt entsprechend den Angaben in der Zulassung verwendet werden. Was ist der Unterschied zur CE-Kennzeichnung? Ein wesentlicher Unterschied zwischen Produkten mit CE-Kennzeichnung und Produkten mit Ü- Zeichen ist, dass zusätzlich zu den Angaben der Produkteigenschaften auch Angaben zur Anwendung, Bemessung und Ausführung in der abz enthalten sind. Bei Produkten mit CE- Kennzeichnung muss dagegen vor der Verwendung in Deutschland erst geprüft werden, ob mit der deklarierten Produkteigenschaft die nationalen Anforderungen erfüllt werden. Ist das Ü-Zeichen ein Gütesiegel? Das Ü-Zeichen ist kein Gütezeichen oder Qualitätssiegel. Es dient der Bauaufsichtsbehörde zur vereinfachten Prüfung ob das Produkt mit den bekannt gemachten technischen Regeln übereinstimmt. Wo kann das Ü-Zeichnung angebracht werden? Die Ü-Zeichnung kann entweder auf dem Produkt, der Verpackung, einem Beipackzettel oder den Begleitpapieren angebracht werden. Wie muss das Ü-Zeichnung gestaltet sein? Das Übereinstimmungszeichen besteht aus dem Buchstaben Ü. In deren Innenfläche müssen die folgenden Angaben enthalten sein: Name des Herstellers, ggf. mit Adresse, auch verschlüsselt die Bezeichnung für eine abz als "Z" und deren Nummer Die Bezeichnung oder das Logo der Zertifizierungsstelle, wenn die Einschaltung einer Zertifizierungsstelle vorgeschrieben ist HK Kennzeichnung von Verbindungselementen Seite 3
4 3. Erklärung der wichtigsten Begriffe allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung (abz) Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für solche Bauprodukte und Bauarten im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere Normen des DIN, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie stellen eine Beurteilung der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen dar. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie können auf Antrag verlängert werden. Bauprodukte Bauprodukte sind 1. Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen des Hoch- oder Tiefbaus eingebaut zu werden, 2. aus Baustoffen und Bauteilen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser, Fertiggaragen, Silos, etc. Bauproduktengesetz (BauPG) Das Bauproduktengesetz (BauPG) ist die Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht. Es regelt das Inverkehrbringen und den freien Warenverkehr sowie die Verwendung von Bauprodukten und definiert die Brauchbarkeit des Bauproduktes in Abhängigkeit von der Verwendung in einem Bauwerk. Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BPR) Das Ziel der BPR ist es, wesentliche Anforderungen sogenannte Essential Requirements (ER) an das Bauwerk, in welchem Bauprodukte verwendet werden, festzulegen, die gemäß Anhang der BPR bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden müssen. Dazu gehören: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Nutzungssicherheit Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz Die Erfüllung dieser Grundlagen dient als Basis der CE-Kennzeichnung, mit welcher der Hersteller nachweist, dass das Produkt alle wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllt und die relevanten Richtlinien der EU eingehalten werden. Bauproduktenverordnung 305/2011EU (BPV) Die Bauproduktenverordnung (305/2011/EU BPV) legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Sie trat am 24. April 2011 in Kraft und ersetzt die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG - BPR). Die Übergangsfrist endet am 1. Juli HK Kennzeichnung von Verbindungselementen Seite 4
5 3. Erklärung der wichtigsten Begriffe Bauregelliste Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einmal jährlich herausgegebenen Bauregellisten beinhalten, jeweils auf neuestem Stand, eine umfassende Darstellung der bauaufsichtlichen Vorgaben zur Verwendung von Bauprodukten. Es werden Bauprodukte und Bauarten aufgenommen, an die bauaufsichtliche Anforderungen gestellt werden. Die Bauregelliste besteht aus 3 Teilen mit unterschiedlichen Regelbereichen: Liste A: Bauprodukte und Bauarten nach den Landesbauordnungen Liste B: Bauprodukte nach Richtlinien der EU mit CE-Kennzeichnung Liste C: Bauprodukte von untergeordneter baurechtlicher Bedeutung CE-Kennzeichnung Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität mit den jeweiligen EG-Richtlinien. Erst damit dürfen Hersteller ihre Produkte innerhalb der Europäischen Union in den Verkehr bringen. Das CE- Zeichen ist eine gesetzliche Kennzeichnung und kein Gütesiegel. Die CE-Kennzeichnung bringt der Hersteller/Vertreiber immer selbst und in Eigenverantwortung an. Eine Besonderheit liegt im Bereich der Bauprodukten-Richtlinie vor, die ihre wesentlichen Anforderungen nicht an das Bauprodukt, sondern an das daraus zu errichtende Bauwerk richtet; in anderen Richtlinien sind die grundlegenden Anforderungen von Bedeutung. Die CE- Kennzeichnung besagt in diesem Fall, dass das Bauprodukt dem von der Europäischen Kommission für dieses Bauprodukt festgelegten Konformitätsnachweisverfahren hinsichtlich der Konformität mit der CE-Kennzeichnung zugrunde liegenden technischen Spezifikation erfolgreich unterzogen wurde und damit so beschaffen ist, dass das Bauwerk bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann. Europäische Technische Zulassung (ETA) Die Europäische Technische Zulassung ist ein Nachweis der Brauchbarkeit eines Bauproduktes im Sinne der Bauproduktenrichtlinie, in Deutschland umgesetzt durch das Bauproduktengesetz. Die ETA beruht auf Prüfungen, Untersuchungen und einer technischen Beurteilung durch Stellen, die von den Mitgliedsstaaten der EU hierfür bestimmt worden sind. In Deutschland ist das DIBt die zuständige Stelle. Die europäisch zugelassenen Produkte werden als Nachweis mit der CE-Kennzeichnung versehen und können somit in allen Mitgliedsstaaten der EU in Verkehr gebracht werden. Für die Verwendung sind die nationalen Regelungen zu beachten. Harmonisierte Europäische Normen (hen) Normen, für die die europäische Kommission ein Mandat erteilt hat. Diese Normen müssen die im Mandat von den Mitgliedsstaaten festgelegten Sicherheitsniveaus erfüllen. Diese Normen werden nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und dem Ablauf der Koexistenzperiode für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Konformitätserklärung Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden und das Produkt den anzuwendenden Richtlinien entspricht. Die Konformitätserklärung ist die Grundlage für das rechtmäßige Anbringen des CE-Kennzeichens. HK Kennzeichnung von Verbindungselementen Seite 5
6 4. Abkürzungen abp abz BauPG BPR BPV CE CEN CPD DIBt DIN EG EFTA EOTA ER EU ETA ETAG ETZ EWR hen NB LBO MBO ÜH ÜHP ÜZ ZiE allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Bauproduktengesetz Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft) Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung) Construction Product Directive (Bauproduktenrichtlinie) Deutsches Institut für Bautechnik Deutsches Institut für Normung Europäische Gemeinschaft European Free Trade Association (Europäische Freihandelszone) European Organisation for Technical Approvals (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) Essential Requirements (wesentliche Anforderungen) Europäische Union European Technical Approval (Europäische Technische Zulassung) European Technical Approval Guideline (Leitlinie für ETA) Europäische Technische Zulassung Europäischer Wirtschaftsraum = 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie EFTA-Länder harmonisierte Europäische Norm Notified Body (notifizierte Stelle) Landesbauordnung Musterbauordnung Übereinstimmungserklärung des Herstellers Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle Zustimmung im Einzelfall HK Kennzeichnung von Verbindungselementen Seite 6
7 5. EG-Richtlinien Aktive implantierbare medizinische Geräte Aufzüge Bauprodukte Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten Druckgeräte Einfache Druckbehälter Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen Elektromagnetische Verträglichkeit Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität Gasverbrauchseinrichtungen Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Geräuschemissionen von Maschinen im Freien Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems Inverkehrbringen und Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke In-Vitro-Diagnostika Maschinen Medizinprodukte Messgeräte Nichtselbsttätige Waagen Persönliche Schutzausrüstungen Seilbahnen für den Personenverkehr Sicherheit von Spielzeug Sportboote Verpackungen und Verpackungsabfälle Wirkungsgrade von Warmwasserheizkesseln 90/385/EWG 95/16/EG 89/106/EWG 2011/65/EU 97/23/EG 2009/105/EG 2006/95/EG 2004/108/EG 99/5/EG 2009/142/EG 94/9/EG 2000/14/EG 2011/18/EU 93/15/EWG 98/79/EG 2006/42/EG 93/42/EWG 2004/22/EG 2009/23/EG 89/686/EWG 2000/9/EG 2009/48/EG 94/25/EG 94/62/EG 2008/28/EG HK Kennzeichnung von Verbindungselementen Seite 7
8 6. Quellenangaben und Weblinks Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens Bauproduktengesetz Alle CE-Richtlinien zum Download Deutsches Institut für Bautechnik DIBt DIN Deutsches Institut für Normung Ingenieurgesellschaft für Technik-Kommunikation GmbH Juristischer Informationsdienst Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien Liste der harmonisierten Normen zur Bauproduktenrichtlinie Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg HK Kennzeichnung von Verbindungselementen Seite 8
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrCE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.
CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. CE-Kennzeichnung. Merkblatt zur EU-Richtlinie 93/68/EWG
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Merkblatt zur EU-Richtlinie 93/68/EWG Stand: März 2005 Was müssen Hersteller über die wissen? Anfang der 90er Jahre
Mehr8.5. Medizinproduktegesetz
8.5. Medizinproduktegesetz 1 Zweck des Gesetzes http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mpg/ 3 Begriffsbestimmungen Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch
MehrDie CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualtitätssiegel. Dadurch wird lediglich angezeigt, daß ein Produkt die Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien
Mehr5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung
Mehr Informationen zum Titel 5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung Im Folgenden wird eine vereinfachte mögliche Durchführung einer CE-Kennzeichnung bei Produkten dargestellt. Ziel der einzelnen Schritte
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrKeine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung
Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrAllgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen und die europäische Normung
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen und die europäische Normung Herzlich Willkommen Übersicht 2. Das DIBt 3. Rechtsgrundlagen 4. Bisheriges Zulassungsverfahren 5. Europäische Normung
MehrRegulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten
Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015
MehrArbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.
Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 auf Basis der ETAG. 2 verwendet als Europäisches
MehrDie EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung
Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) und ihre Anwendung in Deutschland 1. Grundsätze 2. Leistungserklärung 3. CE-Kennzeichnung 4. Anwendung Fiege IHK Lübeck 19.06.2015 1 Die EU-Bauproduktenverordnung
MehrCE Kennzeichnung in Kläranlagen Ing. Heinrich Seyfried
CE Kennzeichnung in Kläranlagen Ing. Heinrich Seyfried 1 / 19 1.0 Grundsätze der CE Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist immer vom Hersteller durchzuführen, sie wird nicht vergeben, wird nicht zertifiziert!
Mehr- die nationalen gesetzlichen Bestimmungen durch Gemeinschaftsregelungen zu ersetzen,
Die CE-Kennzeichnung im Lichte der EG-Richtlinie 1. Einführung Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des Europäischen Binnenmarktkonzeptes. Eine wesentliche Barriere für diesen
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 26. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrWesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrCE - Kennzeichen. Fenster - Türen - Vorhangfassaden
CE - Kennzeichen Fenster - Türen - Vorhangfassaden Produktesicherheitsgesetz Bauprodukteverordnung Was ändert sich durch die Bauprodukteverordnung? CE Kennzeichnug Folie 2 Produktesicherheit PrS Richtlinie
MehrERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O-2014.0424OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26
ZERTIFIKAT ISO 9001:2008 DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen R E M A An l a g e n b a u G m b H Zertifizierter Bereich: Konstruktion, Produktion und Errichtung von Sortier-
MehrCE-Kennzeichnung. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. Ziel der CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Ziel der CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest- Sicherheitsstandard für bestimmte
MehrCE-Kennzeichnung Leitfaden für Hersteller und Importeure. Hier finden Sie die Antworten! März 2009. Inhalt
CE-Kennzeichnung Leitfaden für Hersteller und Importeure Hier finden Sie die Antworten! März 2009 Inhalt 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?... 3 2. Wann muss auf einem Produkt eine CE-Kennzeichnung
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrAntrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr. CE08-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabedatum
MehrAlles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?
Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter
MehrName : Uwe Ruf Datum : 2013 Folie: Nr. REHM Der Maßstab für modernes Schweißen
DIN EN 1090 DIN EN 1090: Ausführung von Tragwerken aus Stahl und aus Aluminium Betrifft Hersteller von Bauteilen aus Stahl- oder Aluminium entsprechend der Bauproduktenrichtlinie BPR - 89/106/EWG Gültigkeit
MehrDas 1x1 der Richtlinien und Normen Grundlagen für die CE- Kennzeichnung
Das 1x1 der Richtlinien und Normen Grundlagen für die CE- Kennzeichnung Titel der Präsentation 1 8. April 2014 Referent: Alexander Ladwig Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Auditor (ZDH ZERT) Zertifizierter Projektmanagement-Fachmann
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrNiederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse
MehrZulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich
MehrTÜV Rheinland Consulting GmbH. TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG
TÜV Rheinland Consulting GmbH TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Produktsicherheitsgesetz ProdSG in Kraft
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. Verzeichnis Europäische Richtlinien mit CE-Kennzeichnung nach dem "Neuen Konzept"
Arbeitsgebiet: Grundlagen Verzeichnis Europäische Richtlinien mit CE-Kennzeichnung nach dem "Neuen Konzept" Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE96-7.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr.
MehrProduktsicherheit und Kennzeichnungspflichten
Produktsicherheit und Kennzeichnungspflichten Von den Herstellerangaben bis zur CE-Kennzeichnung 19. Januar 2016 Schweinfurt Jürgen Herber, Innovation und Umwelt 1 Agenda Warum überhaupt Produktkennzeichnung?
MehrInstandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte
Instandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte 18. Windenergietage, Rheinsberg, 12.11.2009 Von der IHK zu Lübeck ö.b.u.v. Sachverständiger für Betontechnologie, Betonschäden, Instandsetzung
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.
30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter
MehrFAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921
FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrSeptember 2000. September 2000. September 2000. März 2001
1 Veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 31. Januar 2001, S. 1424-1425 mit folgenden eingearbeiteten Nachträgen: Information zum Verzeichnis veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 85 vom 8. Mai 2001, S. 8913
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrMDD Recast Report. Stand 30. Januar 2013. Rafael J. de la Roza
MDD Recast Report Die geplanten Änderungen des europäischen Rechtsrahmens für Medizinprodukte und die Änderungen für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und den Handel Stand 30. Januar 2013 Rafael
MehrAktuelle Zulassungsverfahren und Neuerungen in den Zulassungsgrundsätzen für Kleinkläranlagen. Dipl.-Ing. Stefan Hartstock. KKA-News 15.10.
Aktuelle Zulassungsverfahren und Neuerungen in den Zulassungsgrundsätzen für Kleinkläranlagen Dipl.-Ing. Stefan Hartstock KKA-News 15.10.2014 2 Gliederung 1. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für
MehrDIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?
Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung
MehrSicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de
Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR) 9.8.2007 7.7.2010 9.10.1999. EN 12322:1999/A1:2001 31.7.2002 Anmerkung 3 Datum abgelaufen (30.4.2002) 19.8.
C 22/30 Amtsblatt der Europäischen Union 24.1.2013 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrSchweißen im bauaufsichtlichen Bereich. ISBN 3-87155-151-1 DVS Verlag - Düsseldorf. 1.2 Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)...
Seite 1 Inhaltsverzeichnis Schweißen im bauaufsichtlichen Bereich ISBN 3-87155-151-1 DVS Verlag - Düsseldorf Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenhang zwischen europäischer Bauproduktenrichtlinie, dem deutschen
MehrHahn/Radeisen Bauordnung für Berlin Handkommentar. 4. Auflage 2007. Nachtrag (Stand 1. Juni 2011)
Hahn/Radeisen Bauordnung für Berlin Handkommentar 4. Auflage 2007 Nachtrag (Stand 1. Juni 2011) 1) Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 7. Juni 2007 (GVBI. S. 222) 9 Änderung der
MehrErfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht
VBI Fachgruppentagung Frankfurt, 14. Mai 2013 Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann Anwendung des Eurocode-Programmes Warum wurden die Eurocodes
MehrBrandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz
Merkblatt ZiE Nr. 2A Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bereich Brandschutz (Fassung Januar 2014) Brandprüfung
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12258 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DiesesGesetzdientvornehmlichderUmsetzungderRichtlinie2007/47/EGdes
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
Mehr(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften
C 14/36 DE Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2015 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrSoftwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009
Softwarevalidierung aus Anwendersicht DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda / 16.10.2009 Softwarevalidierung aus Anwendersicht Geräte mit automatischen Prozessabläufen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrMerkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7
Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
MehrGestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Uwe Tschirner F-Plan GmbH Berlin Geschäftsführer 1 Flucht- und Rettungsplan Rechtliche Grundlagen Baurecht Arbeitssicherheit (ArbStättV) Flucht- und Rettungsplan
MehrVermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag
Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.v.
Mehr28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3
28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrPrüfkennzeichen für Leitern und Tritte
Brewes GmbH - Lindenallee 1-2 - 02829 Markersdorf - Tel.: 035829 / 628-11 - Fax: 035829 / 628-48 Prüfkennzeichen für Leitern und Tritte In diesem Datenblatt von der brewes GmbH wird ein grundlegendes Wissen
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrGesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000)
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der im
MehrBG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung
BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische
MehrDie CE-Kennzeichnung - Ihr Schlüssel zu Europas Märkten
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Aussenwirtschaftliche Fachdienste Nichttarifarische Massnahmen Informationsveranstaltung vom 18. November 2011 in Bern
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden
MehrVorschlag der Kommission vom 23. Dezember 2002. Dipl. Ing. Gerd Jeromin, Mitglied des EMC-SLIM-Teams
Vorschlag der Kommission vom 23. Dezember 2002 Dipl. Ing. Gerd Jeromin, Mitglied des EMC-SLIM-Teams 1 Die neue EMV-Richtlinie Titel Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
MehrSicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007
Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walkerdamm
MehrBescheinigung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts vs. Herstellerbescheinigung DIN 18800-7. Was macht den Unterschied aus?
23. Bautechnisches Seminar NRW in Ratingen am 29.10.2014 Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts vs. Herstellerbescheinigung DIN 18800-7 Was macht den Unterschied aus? Dipl. - Ing. Jörg
MehrAntrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements
Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrGesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehr