2000/55/EG. Leitfaden. Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2000/55/EG. Leitfaden. Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen"

Transkript

1 Fachverband Elektroleuchten Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen 2000/55/EG Leitfaden Für die Anwendung der Richtlinie 2000/55/EG über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen

2 Impressum: Leitfaden zur Vorschaltgeräte Richtlinie 2000/55/EG Stand: Februar Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.v. Fachverband Elektroleuchten Fachverband Elektrische Lampen Stresemannallee Frankfurt Ansprechpartner: Dieter Schornick Telefon: (069) Telefax: (069) Internet Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Leitfaden zur Vorschaltgeräte-Richtlinie

3 1. Einleitung 1.1 Warum eine neue Richtlinie? Mit den Klimaschutzkonferenzen von Rio, Kyoto und zuletzt Den Haag (November 2000) verfolgen die daran beteiligten Regierungen das Ziel, den sogenannten Ausstoß von Treibhausgasen, oder die CO 2 -Emissionen zu reduzieren. Die Gefahren der befürchteten Klimaveränderung oder gar eine Klimakatastrophe werden hier nicht im Einzelnen beschrieben. Der Stromverbrauch für Beleuchtungszwecke wird in den Industrieländern auf ca. 15 % des gesamten Stromverbrauchs geschätzt. Um die Energiesparpotentiale für die künstliche Beleuchtung besser zu nutzen und ohne die Qualität der Beleuchtung zu beeinträchtigen, hat die Industrie ständig neue Produkte und Systeme mit höheren Wirkungsgraden entwickelt. Ein signifikanter Anteil des Energieverbrauchs entfällt auf Beleuchtung mit Leuchtstofflampen. Die innerhalb der EU erhältlichen nach ihrer Bauart unterschiedlichen Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen haben im Stromkreis zusammen mit dem vorgegebenen Lampentyp sehr unterschiedliche Systemleistungsaufnahmen und damit höchst verschiedene Grade von Energieeffizienz. Mit dieser Richtlinie soll der Energieverbrauch des Systems Leuchtstofflampe mit Vorschaltgeräte in der Leuchte gesenkt werden, und zwar durch einen schrittweisen Übergang von den weniger effizienten zu den effizienteren Lampen-Vorschaltgeräten-Systemen, die außerdem weitreichende Energiesparfunktionen aufweisen können. 1.2 Welche Funktionen haben Vorschaltgeräte? Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen begrenzen den Vorheizstrom während des Startens der Lampen sowie den Lampenstrom während des Betriebes auf die in den harmonisierten Lampennormen angegebenen Bemessungswerte. Zum Zünden der Leuchtstofflampe erzeugt das Vorschaltgerät die ebenfalls nach den Normen vorgegeben Startspannungen. Vorschaltgeräte verbrauchen Energie. Dieser Energieverbrauch wird als Verlustleistung bezeichnet. Für Vergleiche der Leistungsaufnahme und der Lichtausbeute zählt nicht allein die Leistung der Lampe, sondern die Leistung des Systems Lampe + Vorschaltgerät. 1.3 Welche Vorschaltgeräte gibt es? Zu unterscheiden sind: - konventionelle (KVG), - verlustarme (VVG) sowie - elektronische (EVG) Vorschaltgeräte in dimmbarer und nicht dimmbarer Ausführung. Konventionelle Vorschaltgeräte (KVG), entsprechend der CELMA Energieklassifizierung Typ C, betreiben z. B. eine 58 W-Leuchtstofflampe im System mit einer Gesamtleistung bis zu 71 W. Damit verbraucht das Vorschaltgerät eine Verlustleistung von 13 W die durch Verluste im Kupferdraht und im Eisenkern hervorgerufen werden. Bei den konventionellen Vorschaltgeräten, entsprechend der CELMA Energieklassifizierung Typ D, sind diese Verluste noch höher und damit auch die Gesamtleistungsaufnahme. Verlustarme Vorschaltgeräte (VVG), entsprechend der CELMA Energieeffizienzklassifizierung Typ B1 und B2, haben einen stärkeren Kupferdraht und einen verlustärmeren Eisenkern. Durch diese Weiterentwicklung konnte die Verlustleistung gesenkt werden. Z. B. bei einer 58 W-Leuchtstofflampe verbraucht das Verlustarme Vorschaltgerät nur noch ca. 8 W, die Anschlussleistung des Systems beträgt damit ca. 66 W, also 5 W weniger als beim KVG-Betrieb.

4 Elektronische Vorschaltgeräte EVGs - (entsprechend der CELMA Energieeffizienzklassifizierung Typ A1, A2 und A3) sind große Stromsparer. Sie können die Anschlussleistung des Systems sogar unter die Nennleistung der Lampe bei 50 Hz-Betrieb reduzieren. Dies liegt an der Funktionsweise des EVG. Es wandelt die Netzfrequenz von 50 Hz um und arbeitet mit einer hochfrequenten Wechselspannung von 25 bis 70 khz. CELMA ist der europäische Dachverband der Hersteller von Leuchten, Betriebsgeräten und Lampenfassungen. Die von CELMA erarbeitete Energieeffizienzklassifizierung einschließlich des dafür notwendigen Meßverfahrens wurde in einer Broschüre veröffentlicht. Die von CELMA erarbeiteten Grenzwerte für die einzelnen Klassen wurden von der Europäischen Kommission in der Richtlinie voll übernommen. Das Meßverfahren zur Messung der Systemleistungsaufnahme wurde als europäischen Norm EN in Kraft gesetzt. 2. Produkte 2.1 Geltungsbereich Die Richtlinie gilt für netzbetriebene Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen als Einzelkomponente oder in Leuchten eingebaute Vorschaltgeräte gemäß der Definition in Abschnitt 3.4 der Europäischen Norm EN (nach dieser Norm wird auch die Eingangsleistung der Vorschaltgeräte gemessen). Damit fallen Leuchten, die mit solchen Vorschaltgeräten versehen sind, ebenfalls unter den Geltungsbereich der Richtlinie. Betroffen sind also nur wechselstromgespeiste Vorschaltgeräte bei Betrieb am normalen Wechselstromnetz entsprechend EN 60920/60921 und EN 60928/ Vorschaltgeräte für andere Gasentladungslampen sowie gleichstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte sind nicht im Geltungsbereich der Richtlinie. Im nachfolgenden Text des Leitfadens wird dementsprechend nur noch der Begriff von der Richtlinie erfassten Produkte verwendet. 2.2 Kategorien von Vorschaltgeräten (1) Vorschaltgeräte für stabförmige Leuchtstofflampen (2) Vorschaltgeräte für Kompaktleuchtstofflampen mit Zweifach-Rohr (3) Vorschaltgeräte für Kompaktleuchtstofflampen mit Vierfach-Rohr (flach) Anmerkung: In der Richtlinie Kompaktflachlampen genannt! (4) Vorschaltgeräte für Kompaktleuchtstofflampen mit Vierfach-Rohr (5) Vorschaltgeräte für Kompaktleuchtstofflampen mit Sechsfach-Rohr (6) Vorschaltgeräte für Kompaktleuchtstofflampen mit Doppel-D-Ausführung Anmerkung: Da die alleinige Beschreibung der Lampenform in der Richtlinie unzureichend ist, haben wir im Anhang die Tabelle aus der CELMA-Broschüre beigefügt. Anhand der Energieeffizienzklassifizierung, der Lampenbilder, der Kodierungsnummern der Lampen und der Grenzwerte hat der Anwender des Leitfadens damit einen besseren Überblick.

5 2.3 Ausnahmen - In Lampen integrierte Vorschaltgeräte; - Vorschaltgeräte, die speziell für Leuchten zum Einbau in Möbeln ausgelegt sind und einen nicht austauschbaren Teil der Leuchte bilden, der nicht getrennt von der Leuchte geprüft werden kann (gemäß Abschnitt der Europäischen Norm EN 60920); - Vorschaltgeräte, die in Form von Einzelkomponenten oder aber in Leuchten eingebaut aus der Gemeinschaft ausgeführt werden sollen. 2.4 Energieeffizienzklassifizierung Die Klasseneinteilungen für die Vorschaltgerät-Lampe-Schaltungen korrespondiert mit dem Energieeffizienzklassifizierungsschema von CELMA (Typ A, B, C und D), ohne dass die Richtlinie dies explizit benennt. Die erste Stufe gemäß Anhang III der Richtlinie entspricht Typ D und die zweite Stufe gemäß Anhang IV, Typ C der CELMA-Energieeffizienzklassifizierung. 3. CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist sichtbar, lesbar und dauerhaft auf Vorschaltgeräten und deren Verpackung (bzw. Sammelverpackung) anzubringen. Bei Vorschaltgeräten, die in Leuchten eingebaut in Verkehr gebracht werden, ist die CE- Kennzeichnung auf den Leuchten und deren Verpackung (bzw. Sammelverpackung) anzubringen. Damit ist erstmals neben dem Produkt selbst auch auf der Verpackung von Vorschaltgeräten oder Leuchten das CE-Kennzeichen anzubringen! Produkte, die - nach Beginn der genannten Verbotsfristen - dieser Richtlinie nicht mehr entsprechen, dürfen somit kein CE-Kennzeichen tragen. Eine Übereinstimmung mit den Anforderungen der Niederspannungs- und EMV Richtlinie alleine genügt nicht mehr! Eine CE-Kennzeichnung kann aber auch bei Gleichstromgeräten nach EN 60924/60925 erfolgen, allerdings nur in Verbindung mit der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. Bei wechselstromgespeisten Vorschaltgeräten beinhaltet die CE-Kennzeichnung drei Richtlinien: - Niederspannungsrichtlinie, - EMV-Richtlinie und - Richtlinie über Energieeffizienzanforderungen. Verfahren und Regeln für Anbringung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung entsprechen Modul A (ist die Herstellererklärung) des Beschlusses des Rates 93/465/EWG über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung. Der Zeitraum für die Aufbewahrung der technischen Dokumentation wird für die Zwecke der vorliegenden Richtlinie - entgegen Modul A, Nummer 2 - von 10 auf 3 Jahre reduziert! Die Ermittlung der Eingangsleistung ist bei ENEC-VDE-Prüfungen von magnetischen Vorschaltgeräten ein Produkt bei der Prüfabwicklung, so dass der Hersteller eine Bestätigung der Einhaltung dieser Richtlinie im Zeichnungsausweis ohne Berechnung erhalten kann. Die Dokumentation erfolgt in den Prüfunterlagen des Prüfinstituts. Bei elektronischen Vorschaltgeräten sind zusätzliche Messungen zur Ermittlung der Eingangsleistung erforderlich.

6 4. Inverkehrbringen Inverkehrbringen bedeutet die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines unter die Richtlinie fallenden Produktes innerhalb der EU zum Zwecke seines Vertriebs und/oder seines Gebrauchs innerhalb der EU. Mit dem Begriff Inverkehrbringen wird der Zeitpunkt festgelegt, zu dem das Produkt zum ersten Mal aus der Phase seiner Herstellung in den Markt der EU bzw. aus der Phase seiner Einfuhr aus einem Drittland in die Phase seines Vertriebs und/oder seines Gebrauchs innerhalb der EU übergeht. Da sich das Inverkehrbringen nur auf die erste Bereitstellung eines Produktes innerhalb der EU zum Zwecke seines Vertriebs und/oder seines Gebrauchs innerhalb der EU bezieht, erfaßt diese Richtlinie nur neue Produkte, die in der EU hergestellt wurden, sowie neue oder gebrauchte Produkte, die aus einem Drittland eingeführt wurden. Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von Produkten, die von dieser Richtlinie erfasst werden und die zum Nachweis ihrer Konformität mit dieser Richtlinie die CE-Kennzeichnung tragen, in ihrem Hoheitsgebiet nicht verbieten, beschränken oder behindern. 5. Marktüberwachung Entsprechen die Produkte nicht dieser Richtlinie, so ergreift der Mitgliedstaat alle erforderlichen Maßnahmen, um das Inverkehrbringen und den Verkauf der betreffenden Vorschaltgeräte oder Leuchten zu untersagen. Jede dieser Maßnahmen ist genau zu begründen. Sie wird dem Hersteller, seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten oder der Person, die für das Inverkehrbringen des Vorschaltgerätes verantwortlich ist, unverzüglich unter Nennung der nach dem geltenden Recht des betreffenden Mitgliedstaates gegebenen Rechtsbehelfe und der einzelnen Fristen mitgeteilt. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission unverzüglich und begründet seine Entscheidung. Die Kommission gibt diese Informationen an die übrigen Mitgliedstaaten weiter. Für Deutschland sind die entsprechenden Rechtsvorschriften in Vorbereitung. Der ZVEI ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht eingebunden. 6. Inkrafttreten der Richtlinie Die Richtlinie ist 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ( ) am in Kraft getreten und bis zum in nationales Recht umzusetzen. Unabhängig davon wird das Verbot für Produkte der ersten Stufe (Typ D) 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie ( ) ab dem wirksam. Für Produkte der zweiten Stufe (Typ C) gilt das Verbot 5 Jahre nach dem Inkrafttreten, also am Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die vorgesehene Übergangsfrist von 18 Monaten ab Inkrafttreten der Richtlinie die Hersteller von Vorschaltgeräten begünstigt, da sie in dieser Zeit noch Geräte Inverkehrbringen können, die noch nicht den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

7 7. Zeitplan für Verbote von Vorschaltgeräten Vorschaltgeräteklasse Termin Nach EU-Richtlinie Nach CELMA Stufe I Klasse D ab Stufe II Klasse C ab Stufe III Klasse B2 Eventuell nach einer Bewertung durch die Kommission am Klasse B1 Nach jetzigem Stand kein Verbot vorgesehen Klasse A1, A2, und A3 Kein Verbot vorgesehen 8. Weitere Maßnahmen der Europäischen Kommission Vorschläge für eine dritte Stufe werden gegebenfalls erforderlich sein, wenn vor dem Abschluss der Bewertung am festgestellt wird, dass die erwarteten Ergebnisse nicht erzielt wurden; diese Erwartungen gelten als erfüllt, wenn auf Unionsebene der durchschnittliche Marktanteil der Vorschaltgeräte, die dem Energieeffizienzstandard CELMA-Typ A (Elektronische Vorschaltgeräte) entsprechen, über 55 % liegt.

Umrüsten von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren

Umrüsten von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren Umrüsten von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren Das Umrüstungs-Prozedere von Leuchtstofflampen auf LED-Röhren ist abhängig vom Typ des Vorschaltgerätes und der Schaltung der Leuchte. Lesen Sie deshalb dieses

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Energieeffizienz bei Elektromotoren

Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Konsequenzen aus der Durchführungsverordnung Nr. 640/2009 vom 22.Juli 2009 zur Richtlinie 2005/32/EG (EuP - Richtlinie) Energieeffizienz

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

(2000/C 274 E/07) KOM(2000) 181 endg. 1999/0127(COD) Unverändert

(2000/C 274 E/07) KOM(2000) 181 endg. 1999/0127(COD) Unverändert C 274 E/66 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26.9.2000 Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

EU-Programme Gesetzesinitiativen

EU-Programme Gesetzesinitiativen Kommunale Beleuchtung EU-Programme Gesetzesinitiativen Dr. Manfred Müllner FEEI-Fachverband der Elektro- u. Elektronikindustrie Klimapolitische Ziele der EU für 2020 20% Greenhouse gas levels Energy consumption

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Die Ergebnisse dazu haben wir in der beiliegenden Arbeit zusammengestellt.

Die Ergebnisse dazu haben wir in der beiliegenden Arbeit zusammengestellt. : Wir wollen wissen, wie viel Energie (Strom) wir in unseren Haushalten für die Beleuchtung brauchen und ob es Möglichkeiten gibt, den Stromverbrauch in diesem Bereich zu reduzieren und wenn ja, ob dies

Mehr

BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16

BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16 BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16 V E R M E R K Betr.: Interpretation des Begriffs Inverkehrbringen im Sinne der Ökodesign-Richtlinie Hinweis: Die nachfolgende Darstellung beinhaltet

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

Strom in unserem Alltag

Strom in unserem Alltag Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 03.04.2000 KOM(2000) 181 endgültig 1999/0127 (COD) Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Energieeffizienzanforderungen

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Leuchten mit EVG. Elektronische Vorschaltgeräte Viele Vorteile - geringere Betriebskosten. Kundeninformation. Alles was Licht ist.

Leuchten mit EVG. Elektronische Vorschaltgeräte Viele Vorteile - geringere Betriebskosten. Kundeninformation. Alles was Licht ist. Leuchten mit EVG Viele Vorteile - geringere Betriebskosten Kundeninformation Alles was Licht ist. gesünder, komfortabler, wirtschaftlicher MK 2 Flimmerfreies Licht ohne Elektrosmog Leuchtstofflampen mit

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) - Abgasemission - I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang...

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Die CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualtitätssiegel. Dadurch wird lediglich angezeigt, daß ein Produkt die Anforderungen aller relevanten EG-Richtlinien

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Energielabels für Computerbildschirme Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte

Energielabels für Computerbildschirme Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte Energielabels für Computerbildschirme Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte Energielabels für Computerbildschirme 2 Computerbildschirme Stand: 04.02.2015 Einführung Für Computerbildschirme gibt

Mehr

MuP-Arbeitshilfen. Kreativität organisieren Der innovative Prozess. Problem-Phase

MuP-Arbeitshilfen. Kreativität organisieren Der innovative Prozess. Problem-Phase MuP-Arbeitshilfen Kreativität organisieren Der innovative Prozess Kreativität und Organisation erscheinen zunächst als Gegensatz. Gerade die Verbindung aus einem eher sprunghaften, emotionalen und einem

Mehr

Wissen schafft. Vorsprung. Leitfaden zur Delegierten Verordnung Nr. 874/2012 der EU-Kommission

Wissen schafft. Vorsprung. Leitfaden zur Delegierten Verordnung Nr. 874/2012 der EU-Kommission Leitfaden zur Delegierten Verordnung Nr. 874/2012 der EU-Kommission Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten Konsequenzen für die Sanitärarmaturenindustrie Stand: 24.03.2014

Mehr

Lumen und Watt (Tabelle) Vergleich Lumen und Watt Umrechnung Lumen in Watt

Lumen und Watt (Tabelle) Vergleich Lumen und Watt Umrechnung Lumen in Watt Lumen und Watt (Tabelle) Vergleich Lumen und Watt Umrechnung Lumen in Watt Für Glühbirnen war Watt eine mehr oder weniger sinnvolle Angabe. Allerdings hat die Glügbirne ausgedient! Lumen ist die Einheit

Mehr

PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen

PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen PV-Anlagen vor Blitz und Überspannungen schützen Photovoltaik-Anlagen sind besonders durch Blitzeinschläge und Überspannungen gefährdet, da sie häufig in exponierter Lage installiert werden. Damit sich

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

8.5. Medizinproduktegesetz

8.5. Medizinproduktegesetz 8.5. Medizinproduktegesetz 1 Zweck des Gesetzes http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mpg/ 3 Begriffsbestimmungen Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch

Mehr

MDD Recast Report. Stand 30. Januar 2013. Rafael J. de la Roza

MDD Recast Report. Stand 30. Januar 2013. Rafael J. de la Roza MDD Recast Report Die geplanten Änderungen des europäischen Rechtsrahmens für Medizinprodukte und die Änderungen für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und den Handel Stand 30. Januar 2013 Rafael

Mehr

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande. Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch

Mehr

Wenn der Messdienst nicht mehr klingelt

Wenn der Messdienst nicht mehr klingelt Wenn der Messdienst nicht mehr klingelt Informationen zur Verbrauchsdatenerfassung per Funk Wer funkt denn da? Liebe Mieterin, lieber Mieter, liebe Eigentümer, in Ihrer Wohnung wurde ein hochmodernes Funksystem

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe

Mehr

Aufbereitung von Medizinprodukten

Aufbereitung von Medizinprodukten R K I - R I C H T L I N I E N Aufbereitung von Medizinprodukten Erläuterungen zu der Übersicht Nachfolgend veröffentlichen wir eine Übersicht zur Aufbereitung von Medizinprodukten der Gruppen semikritisch

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Nachrüsten oder neue Technik? Umrüsten von T8 Leuchtstoffröhren auf T5 Röhren

Nachrüsten oder neue Technik? Umrüsten von T8 Leuchtstoffröhren auf T5 Röhren Nachrüsten oder neue Technik? Umrüsten von T8 Leuchtstoffröhren auf T5 Röhren Technische und rechtliche Besonderheiten Universität Karlsruhe (TH) Lichttechnisches Institut Christian Karnutsch Lichttechnische

Mehr

- die nationalen gesetzlichen Bestimmungen durch Gemeinschaftsregelungen zu ersetzen,

- die nationalen gesetzlichen Bestimmungen durch Gemeinschaftsregelungen zu ersetzen, Die CE-Kennzeichnung im Lichte der EG-Richtlinie 1. Einführung Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des Europäischen Binnenmarktkonzeptes. Eine wesentliche Barriere für diesen

Mehr

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Abi-Retter-Strategien: Texterörterung. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Abi-Retter-Strategien: Texterörterung. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de Thema: TMD: 47047 Kurzvorstellung des Materials: Teil der Abi-Retter-Strategie-Serie:

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie

hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie 10.15-11.00 Uhr 5. Novelle Verpackungsverordnung Schwerpunkte der 5. Novelle VerpackV Helga Schmidt.

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage

Mehr

2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV)

2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV) 2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV) I I Abfallwirtschaftliche Ziele: 1 VerpackV Ordnungswidrigkeiten: 15 VerpackV Einzelpflicht (1) Ordnungswidrig im Sinne des 69 Absatz 1 Nummer 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Mehr

Ökodesign-Richtlinie und Elektromotoren Informationen für Anwender

Ökodesign-Richtlinie und Elektromotoren Informationen für Anwender Ökodesign-Richtlinie und Elektromotoren Informationen für Anwender WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich Ökodesign-Richtlinie und Elektromotoren 1. WAS REGELT DIE ÖKODESIGN-RICHTLINIE?

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte) Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte

Mehr