Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

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1 Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

2 Grundsatz Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Seite 2

3 WeGebAU WeGebAU ist ein Sonderprogramm zur Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten Es ist kein neues Gesetz geschaffen worden. Vielmehr werden über das Sonderprogramm spezielle Geldmittel für gesetzliche Regelungen aus dem SGB III zur Verfügung gestellt. Um zur Deckung des Fachkräftebedarfs beizutragen, wird großen Wert auf qualifizierte Maßnahmen gelegt. Und da ein ausgeprägter Fachkräftemangel vor allem die Arbeitgeber treffen würde, sollen diese an der Finanzierung beteiligt werden. Seite 3

4 WeGebAU 2012 WeGebAU richtet sich an zwei Personenkreise: Gering qualifizierte AN AN in Klein- und Mittelunternehmen (KMU) Seite 4

5 Wer ist gering qualifiziert? Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Wieder Ungelernte - Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung, wenn aufgrund einer länger als 4 Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit der Ausbildungsberuf voraussichtlich nicht mehr ausgeübt werden kann. Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege eines Angehörigen stehen einer an- oder ungelernten Tätigkeit gleich. Seite 5

6 Fördermöglichkeiten (Gering qualifizierte AN) Allgemein Es muss sich um eine Weiterbildung handeln, die zu einem Berufsabschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifizierung führt. Weiterbildungskosten Die Lehrgangskosten werden zu 100 Prozent übernommen. Fahrkosten oder Kosten der Kinderbetreuung werden zu 100 Prozent übernommen, soweit sie zusätzlich anfallen. Der Träger sowie die Maßnahme müssen gemäß der Anerkennungsund Zulassungs-Verordnung (AZWV) zertifiziert sein. Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) Der AEZ kann bis zu 100 Prozent der ausgefallenen Lohnkosten betragen. Seite 6

7 WeGebAU 2012 WeGebAU steht für zwei Personenkreise zur Verfügung: Gering qualifizierte AN AN in Klein- und Mittelunternehmen (KMU) AN unter 45 Jahre AN ab vollendetem 45. LJ Seite 7

8 82 SGB III NEU Arbeitnehmer ab vollendetem 45. Lebensjahr in KMU 131a SGB III NEU Arbeitnehmer unter 45 Jahren in KMU 82 Satz 1 Nr. 2 Während der Teilnahme besteht weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt. 82 Satz 1 Nr. 3 Der Betrieb beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter. 82 Satz 1 Nr. 4 und 5 Die Maßnahme findet außerhalb des Betriebes statt und es geht über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsmaßnahme hinaus. 82 Satz 1 Nr. 6 Die Maßnahme und der Träger sind zertifiziert. GA WeGebAU V13 Absatz 2 Der Arbeitgeber trägt mindestens 25 % der Lehrgangskosten. 131a Nr. 1 Der Arbeitgeber trägt mindestens 50 % der Lehrgangskosten. Seite 8

9 Förderleistungen Arbeitnehmer/-innen in KMU 82 SGB III NEU AN ab a SGB III NEU AN unter 45 Lehrgangskosten maximal 75 % Lehrgangskosten maximal 50 % Fahrkosten und Kosten der Kinderbetreuung zu 100 %, sofern sie zusätzlich anfallen Seite 9

10 WeGebAU 2012 Wenn die Voraussetzungen beider Möglichkeiten erfüllt sind: Gering qualifizierte AN AN in Klein- und Mittelunternehmen (KMU) Vorrang Seite 10

11 Besonderheiten SGB II Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, ist eine Förderung nicht über das Programm WeGebAU, sondern durch die örtliche Arbeitsgemeinschaft oder den zugelassenen kommunalen Träger möglich. Seite 11

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