Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

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1 Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Offenlegungsbericht nach 26 a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 24

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 12 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 12 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 12 6 Adressenausfallrisiko allgemein ( 327 SolvV) Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Vertragliche Restlaufzeiten Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche und Hauptgebiet Entwicklung der Risikovorsorge 17 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 18 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 19 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Marktrisiko ( 330 SolvV) und Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 23 Seite 2 von 24

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin HGB HWZ IAS Instituts- VergV IRBA IFRS KRMT KSA KWG MaRisk PD RL SolvV VaR VRZ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Handelsgesetzbuch Hauptwirtschaftszweig International Accounting Standards Instituts-Vergütungsverordnung Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) International Financial Reporting Standards Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) Richtlinie Solvabilitätsverordnung Value at Risk Verbandsrechenzentrum Seite 3 von 24

4 1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen und risikogerechten Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung bei Kreditinstituten ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems zu gewährleisten. Mit der dritten Säule verfolgt die Bankenaufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen und die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen, indem Marktteilnehmern durch die Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26 a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die Solvabilitätsverordnung konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Im Rahmen der Umsetzung der SolvV setzt die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin seit dem 1. Januar 2008 den auf externen Ratings basierenden Kreditrisikostandardansatz (KSA) um. Außerdem werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Die rechtlichen Vorgaben sehen für Institute, wie die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, eine jährliche Veröffentlichung der vorgeschriebenen Informationen vor. Diese erfolgt regelmäßig auf unserer Internetseite ( Der Berichtszeitraum ist jeweils das vorangegangene Geschäftsjahr, welches dem Kalenderjahr entspricht. Die Veröffentlichung erfolgt daher in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses. Auf die erfolgte Veröffentlichung wird jeweils im elektronischen Bundesanzeiger ( hingewiesen. Der aktuelle Berichtszeitraum ist der 1. Januar 2011 bis 31. Dezember Stichtag für die dargestellten Werte ist der 31. Dezember Seite 4 von 24

5 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Risikomanagementbeschreibung in Bezug auf die einzelnen Risiken gemäß den Anforderungen des 322 SolvV ist im Rahmen des Lageberichts nach 289 HGB bereits offengelegt worden. Unter der Rubrik Risikobericht wurde wie folgt ausgeführt: Risikomanagement Die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken sind Kernfunktionen der Kreditinstitute und eine wesentliche Managementaufgabe in unserer Sparkasse. Mit Blick auf das Gesamtrisikoprofil stellen wir sicher, dass die wesentlichen Risiken durch ein hinreichend großes Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt sind und die Risikotragfähigkeit der Sparkasse jederzeit gegeben ist. Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Im Instrumentarium des Risikomanagements werden Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken sowie deren Einbindung in ein integriertes System zur Ertrags- und Risikosteuerung (Gesamtbanksteuerung) vorgehalten. Risiken werden schwerpunktmäßig in der handelsrechtlichen Sichtweise betrachtet und gesteuert. Eine vermögensorientierte Sichtweise wird ergänzend herangezogen soweit dies aufsichtsrechtlich gefordert ist. Das Risikomanagement der Sparkasse wird bestimmt durch risikopolitische Grundsätze, die u. a. in der Risikostrategie und den darauf aufbauenden risikoartenspezifischen Teilstrategien dokumentiert sind. Sie werden maßgeblich beeinflusst durch das Zielsystem der Geschäftsstrategie. Die darauf aufbauenden Grundsätze, Definitionen, Regelungen, Verfahren und Bestimmungen zum Risikomanagement sind im Unternehmens- und Risikohandbuch verankert. Das Risikomanagement der Sparkasse umfasst, bezogen auf die wesentlichen Risiken, sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die im Institut selbst erstellt werden, als auch Dienstleistungen, die die Sparkasse von Dritten bezieht, sofern letztere von den Regelungen des 25 a Abs. 2 KWG erfasst werden. Die Aufbauorganisation der Sparkasse entspricht den Mindestanforderungen an das Risikomanagement und beinhaltet eine Trennung der risikosteuernden und -überwachenden Organisationseinheiten von den Marktbereichen. Die Risikomanagement- und Risikocontrollingsysteme sind regelmäßig Gegenstand von Prüfungen der prozessunabhängigen internen Revision. Seite 5 von 24

6 Die Sparkasse versteht sich als Universalkreditinstitut mit einem breit angelegten Geschäftsmodell. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse wird gemäß dem Regionalprinzip begrenzt. Damit verbundenen möglichen Konzentrationsrisiken stehen Informationsvorteile durch die lokale Marktkenntnis gegenüber. Auf Basis einer jährlichen Risikoinventur und korrespondierend mit unseren Kerngeschäftsfeldern bewerten wir zunächst die Marktpreisrisiken als wesentliches Risikofeld unseres Hauses. Daneben werden Adressenausfallrisiken, die operationellen Risiken und auch die Liquiditätsrisiken aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anforderungen bzw. der sie betreffenden Eigenmittelanforderungen zu den wesentlichen Risiken gezählt. Die sich daraus ableitenden Risikomanagementanforderungen werden in Risikoübersichten katalogisiert und ebenfalls jährlich durch die Risikoverantwortlichen und das Risikocontrolling überprüft und gegebenenfalls angepasst. Neben der jederzeitigen Sicherstellung der Tragfähigkeit der Risiken ist unser Risikomanagement darauf gerichtet, Risikokonzentrationen möglichst zu vermeiden oder zu kompensieren. Im Ergebnis der aktuellen Risikoinventur wurden aufgrund des Geschäftsmodells bei den Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten Risikokonzentrationen identifiziert. Diesem Umstand wurde angemessen mit detaillierten Bewertungs- und Überwachungsanforderungen für die Sicherheiten im Kreditprozess Rechnung getragen. Das Risiko wird durch die bestehenden Risikomanagementprozesse regelmäßig überwacht, um bei Bedarf zeitgerecht Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Die vorhandene Risikotragfähigkeitskonzeption wird in einer Going-Concern-Betrachtung durchgeführt und ist der Art, dem Umfang und dem Risikogehalt des Geschäftsbetriebes der Sparkasse angemessen. Der Vorstand legt unter Beachtung der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Berechnung der Auslastungsbeträge zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit erfolgt neben der Bewertung einer planmäßigen Entwicklung auch auf Basis verschiedener Szenarien, wobei unter anderem die von der Sparkasse prognostizierte Zins- und Konjunkturentwicklung berücksichtigt wird. Neben der Analyse der Risikotragfähigkeit im Plan- und Risikoszenario werden ebenfalls die Auswirkungen von Stresstests in Form von Sensitivitätsanalysen und risikoartenübergreifenden Szenarioanalysen auf das jeweilige Risikodeckungspotenzial ermittelt und bewertet. Durch inverse Stresstests wird einmal jährlich die Grenze der Belastungsfähigkeit der Sparkasse ermittelt. Die Sparkasse stellt sicher, dass nach Abschirmung der potenziellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Unsere Risikotragfähigkeitskonzeption geht davon aus, dass im Planszenario die einbezogenen Risiken aus dem operativen Ergebnis des Planjahres zu tragen sind. Seite 6 von 24

7 Die Ergebnisse des Risikocontrollings werden dem Vorstand und anschließend dem Verwaltungsrat vierteljährlich berichtet. Das Risikoberichtswesen berücksichtigt die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Analyse der Entwicklung aller wesentlichen Risiken. Umfang und Intensität des Controllings und des Berichtswesens werden in Abhängigkeit zum jeweiligen Risikogehalt differenziert. Darüber hinaus ist ein System von Ad-hoc-Berichterstattungen implementiert, einschließlich Ad-hoc-Meldungen an den Verwaltungsrat. Insgesamt verfügt die Sparkasse über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeiten angemessenes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle dieser Risiken gemäß 25 a KWG. Adressenausfallrisiko Die Adressenausfallrisiken stellen aufgrund ihrer aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine wesentliche Risikoposition dar. Im Gesamtrisikoprofil der Sparkasse spielen sie eine im Vergleich zu den Marktpreisrisiken geringere Rolle. Unter Adressenausfallrisiken verstehen wir die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen. Die Zielsetzungen des Vorstandes sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden in der Adressenausfallrisikostrategie formuliert. Diese Strategie stellt damit eine einheitliche und grundlegende Richtlinie für das Eingehen von Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft, bei den Eigenanlagen und im sonstigen Kreditgeschäft dar. Die Risiken werden durch portfoliobezogene Limitsysteme, durch beschränkte Einzelengagementhöhen und durch spezielle Objekt- und Besicherungsanforderungen begrenzt, deren Einhaltung regelmäßig überwacht wird. Das Adressenausfallrisiko wird bestimmt durch das Retailgeschäft im Privat- und Geschäftskundensegment, durch Firmenkundenkredite und durch die Struktur der Eigenanlagen. Das bestehende Kundenkreditportfolio ist breit gestreut und in großen Teilen grundpfandrechtlich gesichert. Aufgrund des für die Sparkassen relevanten Regionalprinzips konzentriert sich das Kundenkreditvolumen auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse. Das Adressenausfallrisikomanagement im Kundenkreditgeschäft zielt auf eine Erhöhung der Portfoliodiversifikation ab und stellt die Überwachung von möglichen Risikokonzentrationen bei Branchen, Bonitätsstrukturen und Größenklassen in den Mittelpunkt der Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund zeigten die Strukturen unseres Kundenkreditportfolios auch in 2011 weitere positive Entwicklungstendenzen. Die Risikoklassifizierungs- bzw. Ratingverfahren sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung und basieren auf modernen statistischen Verfahren. Als Basis für die Messung von Adressenausfallrisiken nutzt die Sparkasse im Kundenkreditgeschäft die vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband entwickelten Rating- und Scoringverfahren der Sparkassen- Finanzgruppe. Die Risikofrüherkennungssysteme aus OSPlus ermöglichen eine zeitnahe und sachgerechte Reaktion bei sich abzeichnenden Ausfallrisiken. Seite 7 von 24

8 Zur Risikoreduzierung zählt als weiterer Bestandteil der Kreditrisikosteuerung auch die Hereinnahme von Sicherheiten und Garantien. Eine Risikoabschirmung erfolgt darüber hinaus in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Zusätzlich dazu hat die Sparkasse weitere Risikovorsorge in Form von Vorsorgereserven gem. 340 f HGB und 26 a KWG a. F. gebildet. Wir begrenzen Adressenausfallrisiken bei den Eigenanlagen durch eine konservative Anlagestrategie unter sorgfältiger Auswahl der Emittenten und Kontrahenten und durch die Vergabe von Limiten. Zur Ermittlung der Adressenausfallrisiken in diesem Geschäftsfeld dienen zunächst die Emissions- oder Emittentenratings externer namhafter Ratingagenturen, die anhand öffentlich zugänglicher Informationsquellen plausibilisiert und bei Limitvergaben oder Investitionsbeschlüssen durch eigene Analysen ergänzt werden. Mindestratings zielen darauf ab, dass das Adressenausfallrisiko aufgrund der vorhandenen Ratingeinstufungen der Emittenten derzeit unbedeutend ist. Das Rating der Emittenten und die vergebenen Limite unterliegen einer ständigen Überprüfung. Die Risikomanagement- und -controllingverfahren für Beteiligungen unserer Sparkasse sind in der Beteiligungsrisikostrategie definiert. Zunächst erfolgt das Controlling für die Beteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation grundsätzlich durch die Träger der jeweiligen Beteiligung. Dazu stehen der Beteiligungsbericht des Ostdeutschen Sparkassenverbandes sowie die Analysen des Sparkassenbeteiligungszweckverbandes zur Verfügung. Hierauf aufbauend und ergänzend führen wir eigene Analysen der Risiko- und Ertragsentwicklung unserer Beteiligungen durch. Für Beteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation ist der Vorstand außerdem durch Stimmrechtausübung im Rahmen der Verbandsversammlung und der Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen umfangreich informiert und in die Beschlussfassungen direkt eingebunden. Die von uns eingegangene Gremienmitarbeit in einzelnen Beteiligungsunternehmen (Mandatsausübung) unterstützt den Informationsfluss. Das Adressenausfallrisiko ist für die Sparkasse tragbar. Marktpreisrisiken Als Marktpreisrisiken bezeichnen wir die Gefahr negativer Wertentwicklung von Positionen oder Portfolien durch die Veränderung von Marktparametern wie Zinsen oder Aktienpreise. Marktpreisrisiken, insbesondere in der Ausprägung der Zinsänderungsrisiken, stellen eine wesentliche Risikoposition unseres Hauses dar. Eine Erhöhung des Zinsniveaus - vorrangig bei den kurzfristigen Zinsen - stellt sich grundsätzlich als Risiko für die Zinsspanne und für die Bewertung der Eigenanlagen der Sparkasse dar. Die Grundlage für die Steuerung der Marktpreisrisiken der Sparkasse legt die Marktpreisrisikostrategie des Vorstandes. Status und Entwicklung der Marktpreisrisiken sind Bestandteil des regelmäßigen Reportings an den Vorstand. Die Messung des Zinsänderungsrisikos auf Seite 8 von 24

9 Gesamtbankebene und die spezifische Darstellung der Marktpreisrisiken von Handelsgeschäften bilden dabei die Schwerpunkte. Es wird anhand der Simulation verschiedener Szenarien die maximale Belastung der Sparkasse ermittelt und deren Auswirkung auf die Risikotragfähigkeit überprüft. Darüber hinaus werden in einem abgestuften Verfahren auch die Marktpreisrisiken der eigenen Immobilien und der Sicherheiten im Kundengeschäft einer Überwachung unterzogen. Das bewusste Eingehen von Zinsänderungsrisiken ist Teil unserer Geschäftstätigkeit und dient der Erzielung von Erträgen. Wir analysieren regelmäßig die Wirkung von Veränderungen der Geld- und Kapitalmarktsätze auf den unter realistischen Bedingungen zu erwartenden Zinsüberschuss und auf das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft. Die Beurteilung des periodischen Zinsänderungsrisikos erfolgt quartalsweise auf der Grundlage von Szenarioanalysen und wird auf handelsrechtlicher Ebene dargestellt. Dabei finden Methoden der Margenplanung sowie zur Bestimmung der Ablauffiktionen das Konzept der gleitenden Durchschnitte bei den variablen Positionen Anwendung. Hier fließen die geplante Bilanzstruktur und alternative Entwicklungen der Zinssituation ein. Neben unserer individuellen Zinsprognose wird auch regelmäßig die Wirkung von Parallelverschiebungen oder Drehungen der Zinsstrukturkurve auf den Zinsüberschuss ermittelt. Diese Betrachtungen werden ergänzt um Simulationen auf Basis von Grenzzinsszenarien aus historischem Datenmaterial. Für die Zinsannahmen wird regelmäßig ein Backtesting durchgeführt und somit die Grundlage der erzielten Simulationsergebnisse überprüft. Als ergänzendes Instrument zur Gewinnung zusätzlicher Informationen erfolgt quartalsweise auch eine wertorientierte/ betriebswirtschaftliche Betrachtung des Zinsspannenrisikos. Außerdem werden hiermit die Auswirkungen des von der BaFin definierten standardisierten Zinsschocks ermittelt. Die Sparkasse ist kein Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Die Eigenanlagen der Sparkasse sind hinsichtlich ihres handelsrechtlichen Risikos limitiert. Die Festsetzung des Limits ist ein Resultat der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Sparkasse gemäß dem Risikotragfähigkeitskonzept und der Risikoneigung des Vorstandes. Die Limitauslastung wird täglich stichtagsbezogen und mit Blick auf das jeweilige Jahresultimo berechnet und fließt regelmäßig in unser Reportingsystem ein. Zu den Berichtsstichtagen werden ergänzend vierteljährliche Analysen auf der Basis verschiedener Zinsentwicklungsszenarien durchgeführt. Die Steuerung erfolgt ausschließlich in der periodischen Sicht. Ergänzend erfolgt eine Ermittlung der Risiken auf Basis der modernen historischen Simulation unter Verwendung eines Value-at-Risk-Ansatzes. Diesen Berechnungen liegen ein Konfidenzintervall von 95 % und ein historischer Betrachtungszeitraum von 250 Handelstagen zugrunde. Die Marktpreisrisiken sind im Rahmen unserer Erwartungen zur Zinsentwicklung ebenfalls tragbar. Seite 9 von 24

10 Liquiditätsrisiken Als Liquiditätsrisiko bezeichnen wir die aktuelle oder zukünftige Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der Sparkasse und damit die Gefahr, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Sparkasse verfügt über sehr umfangreiche Liquidität. Liquiditätsrisiken werden innerhalb der Sparkasse als unbedeutend eingestuft, da sich die Sparkasse überwiegend aus Kundeneinlagen refinanziert. Zudem bestehen umfangreiche Bestände an refinanzierungsfähigen Wertpapieren. Unser Liquiditätsrisikomanagement entspricht den MaRisk. Im strategischen Liquiditätsmanagement wird grundsätzlich darauf geachtet, dem generellen Liquiditätsrisiko durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge Rechnung zu tragen und durch eine ausreichende Strukturierung der Aktiva und Passiva vorzubeugen. Zur Steuerung und Überwachung der strategischen Liquiditätsposition verwenden wir ein zahlungsstrombasiertes Verfahren. Den Liquiditätsgrundsatz der Bankenaufsicht haben wir während des gesamten Jahres uneingeschränkt eingehalten. Eine Gefährdung der Liquiditätslage war im Jahr 2011 zu keinem Zeitpunkt gegeben; dieses Risiko ist auch zukünftig tragbar. Operationelle Risiken Die operationellen Risiken werden in der Sparkasse in ihrer Gesamtheit als unbedeutend eingeschätzt. Operationelle Risiken definieren wir als die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Diese sparkasseneinheitliche Definition schließt die Rechts- und Reputationsrisiken ein. Mit Hilfe einer Schadensfalldatenbank wurden alle relevanten Schadensfälle im Geschäftsjahr ex-post strukturiert erfasst und analysiert. Auch im Geschäftsjahr 2011 traten keine bedeutenden Schadensfälle und keine wesentlichen operationellen Risiken auf. Der Eintritt von Betriebsrisiken wird in der Sparkasse durch ein systematisches Anweisungssystem, ein internes Kontrollsystem sowie den Einsatz von qualifiziertem Personal begrenzt. Mögliche Schadensfälle werden, soweit betriebswirtschaftlich sinnvoll, durch Versicherungen gedeckt. Die Begrenzung der rechtlichen Risiken erfolgt durch den Einsatz standardisierter Vordrucke und Verträge sowie durch eine sorgfältige Prüfung der notwendigen individuellen vertraglichen Grundlagen. Den operationellen Risiken trägt die Sparkasse somit im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen, Dokumentationen und Notfallkonzepte ausreichend Rechnung. Seite 10 von 24

11 Zusammenfassende Bewertung Die Risikosteuerungs- und -managementsysteme der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin werden kontinuierlich fortentwickelt und den Bedürfnissen der Gesamtbanksteuerung angepasst. Die Sparkasse verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes System zur Erkennung, Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Risiken. Den kontrolliert eingegangenen Risiken stehen ausreichende Ertragsmöglichkeiten gegenüber, die eine weitere Stabilisierung der Vermögenslage, die Schaffung der Voraussetzungen für die Kapitalanforderungen nach Basel III und auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Sparkasse für absehbare Zeit gestatten. Die Risiken sind im Rahmen der derzeitigen Portfoliostruktur und unter Beachtung aller bestehenden Rahmenbedingungen tragbar. Aufgrund unserer Geschäftspolitik und der vielfältigen Überwachungsmaßnahmen (einschließlich Bewertung des Gesamtrisikoprofils) sehen wir auch in unserem Prognosezeitraum keine Risiken mit bestandsgefährdendem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Seite 11 von 24

12 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Das nachfolgende Dokument enthält die Angaben zur Offenlegung gemäß Teil 5 der Solvabilitätsverordnung. Die Offenlegung nach Solvabilitätsverordnung erfolgt auf Einzelinstitutsebene der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin. 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse per , bestehend aus Kernund Ergänzungskapital, beträgt TEUR. Das Kernkapital besteht aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von TEUR und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB in Höhe von TEUR. Das Ergänzungskapital der Sparkasse in Höhe von TEUR besteht hauptsächlich aus nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen des 10 Abs. 5 a KWG erfüllen. Die Ursprungslaufzeit liegt bei 8 Jahren; die durchschnittliche Verzinsung beträgt 3,96 %. Gläubigerkündigungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Ergänzungskapital werden außerdem Vorsorgereserven nach 340 f HGB zugerechnet. Stichtag TEUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2 a KWG dar.: offene Rücklagen dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn - dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB dar.: Abzugsposten nach 10 Abs. 2 a Satz 2 KWG Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2 b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2 b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2 c KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2 b Satz 2 KWG Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1 d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2 c KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG quantitative Angaben zur Eigenmittelstruktur gemäß 324 Absatz 2 SolvV Datenbasis: Meldedaten per nach SolvV 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Seite 12 von 24

13 Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- sowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert. Ergänzend sei auf die im Kapitel 2 Risikomanagement ausführlich dargestellten Methoden zur Ermittlung der Risiken und der Mechanismen zur Begrenzung von Risiken sowie der Risikotragfähigkeitskonzeption der Sparkasse hingewiesen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die durch die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin erfüllten Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen ergeben. Kapitalanforderungen Kreditrisiko Eigenkapitalanforderungen in TEUR Standardansatz Zentralregierungen 0 Regionalregierungen und öffentliche Gebietskörperschaften 0 sonstige öffentliche Stellen 128 multilaterale Entwicklungsbanken -- internationale Organisationen -- Institute 517 von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile sonstige Positionen überfällige Positionen Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz Beteiligungswerte bei Methodenfortführung/Grandfathering -- Marktrisiken des Handelsbuches Marktrisiken gemäß Standardansatz 0 operationelle Risiken operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz Total Kapitalanforderungen zum ( 325 SolvV) Datenbasis: Meldedaten per nach SolvV Kapitalquoten Die nachfolgende Übersicht zeigt die Gesamt- und die Kernkapitalquote der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin. Sie liegen jeweils deutlich über den aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestquoten von 8 % für das Gesamtkapital bzw. 4 % für das Kernkapital: Seite 13 von 24

14 Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in % Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 19,54 % 14,16 % Gesamtkapital- und Kernkapitalquote zum ( 325 SolvV) Die durch die Einstellung des Bilanzgewinns der Vorjahre erzielte kontinuierliche Stärkung der Eigenkapitalbasis ist ausreichend, um auch künftige Wachstumsprozesse entsprechend mit Eigenkapital unterlegen zu können. 6 Adressenausfallrisiko allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung gemäß Rechnungslegung ausgewiesen. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Die Stichtagsbestände weichen nicht wesentlich von den Durchschnittsbeträgen ab. Dadurch konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Gesamtbetrag der Forderungen Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten zum ( 327 SolvV) 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere derivative Finanzinstrumente Geografische Hauptgebiete Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Deutschland EWR (ohne Deutschland) Sonstige (ohne Deutschland und EWR) gesamt geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten zum ( 327 SolvV) Seite 14 von 24

15 6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR 01 Selbständige und Unternehmen dav. Land- und Forstwirtschaft dav. Energie, Bergbau, Wasser dav. verarbeitendes Gewerbe dav. Baugewerbe dav. Kfz-Handel dav. Großhandel dav. Einzelhandel dav. Verkehr, Nachrichten dav. Kredit- und Versicherungswesen dav. Gastgewerbe dav. Grundstücks- und Wohnungswesen dav. Dienstleistungen für Unternehmen dav. Beratung, Planung, Sicherheit dav. öffentliche und private Dienstleistungen dav. Gesundheit und Soziales dav. Organisationen ohne Erwerbszweck dav. Bauträger unselbständige Privatpersonen Kreditinstitute und Versicherungen Sondervermögen Investmentfonds öffentliche Haushalte Sammel HWZ gesamt Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten zum ( 327 SolvV) 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR 3 Monate Monate bis 1 Jahr Jahr 5 Jahre Jahre oder unbefristet gesamt vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten zum ( 327 SolvV) 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche und Hauptgebiet Definition in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Für die Offenlegung werden abweichend von dieser Definition die Forderungen als in Verzug befindlich angesehen, bei denen der Verzug mehr als 90 Tage andauert und für die keine Wertberichtigung gebildet wurde. Seite 15 von 24

16 Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge durch Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen für Avale. Dieses ist nach den Regelungen der Sparkasse vorgesehen, wenn ein Forderungsausfall mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und somit von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Hauptbranche (Angaben in TEUR) Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestände Nettozuführung/ Auflösung Direktabschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug EWB Rückstellung 01 Selbständige und Unternehmen dav. Land- und Forstwirtschaft dav. Energie, Wasser, Bergbau dav. verarbeitendes Gewerbe dav. Baugewerbe dav. Kfz-Handel dav. Großhandel dav. Einzelhandel dav. Verkehr, Nachrichten dav. Kredit- und Versicherungswesen dav. Gastgewerbe dav. Grundstücks-/Wohnungswesen dav. Dienstleistungen für Unternehmen dav. Beratung, Planung, Sicherheit dav. öffentl. und priv. Dienstleistungen dav. Gesundheit und Soziales dav. Organisation ohne Erwerbszweck dav. Bauträger unselbständige Privatpersonen Kreditinstitute Sondervermögen Investmentfonds öffentliche Haushalte Sammel HWZ 0 0 Summe: notleidende und in Verzug geratene Kredite (nach Hauptbranchen) zum ( 327 SolvV) Für Anteile der notleidenden Kredite besteht insbesondere mit Blick auf die gestellten Sicherheiten oder wegen individueller Rückzahlungsvereinbarungen kein Wertberichtigungsbedarf. geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Betrag in TEUR Bestand EWB Betrag in TEUR Bestand Rückstellungen Betrag in TEUR Kredite in Verzug Betrag in TEUR Deutschland EWR (ohne Deutschland) Sonstige (ohne Deutschland und EWR) gesamt notleidende und in Verzug geratene Kredite (nach Hauptgebieten) zum ( 327 SolvV) Für latente Ausfallrisiken hat die Sparkasse darüber hinaus Pauschalwertberichtigungen in Höhe von TEUR gebildet. Seite 16 von 24

17 6.6 Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV): Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, das Zahlungsverhalten des Kunden sowie die Höhe der zu erwartenden Sicherheitenerlöse. Die Sicherheiten werden zunächst grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung (Going-concern) bewertet. Bei Verwertungsfällen sind Abwicklungs- und Zerschlagungsgesichtspunkte zugrunde zu legen. Die Sparkasse aktualisiert vierteljährlich ihre Prognose zur Höhe der Risikovorsorge zum Geschäftsjahresende. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lässt, oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen IT-System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340 f HGB und 26 a KWG a. F. In den Rahmenanweisungen und Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweise sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Anfangsbestand der Periode Betrag in TEUR Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Betrag in TEUR Endbestand der Periode Betrag in TEUR EWB Rückstellungen PWB Entwicklung der Risikovorsorge im Geschäftsjahr 2011 ( 327 SolvV) Seite 17 von 24

18 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei sind die Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten dargestellt. Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge vor Kreditrisikominderung Standardansatz Betrag in TEUR Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge nach Kreditrisikominderung Risikogewicht in % Standardansatz Betrag in TEUR Kapitalabzug ausstehende Forderungsbeträge nach Risikogewichten ( 328 SolvV) Datenbasis: Meldedaten per nach SolvV Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen "Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute", "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen", multilaterale Entwicklungsbanken und Unternehmen anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service. Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Verwendete externe Ratings der Emittenten beziehen sich grundsätzlich auf das Long-Term- Rating für unbesicherte (unsecured) Wertpapiere des Emittenten. Die Berücksichtigung der Investmentfonds für das Adressenausfallrisiko erfolgt auf Grundlage der von der Kapitalanlagegesellschaft monatlich mitgeteilten Risikogewichtung. Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Seite 18 von 24

19 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Für das Eingehen von Beteiligungen der Sparkasse gelten neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Ausrichtungen der Beteiligungsstrategie. Die Beteiligungen werden in Verbundbeteiligungen (auch strategische bzw. Funktionsbeteiligungen) und sonstige Beteiligungen eingeteilt. Die Beteiligungen der Sparkasse - sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen - werden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken. Darüber hinaus besteht eine Beteiligung an einem Unternehmen zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung in der Region. Sie dienen letztlich der Erfüllung des durch den Gesetzgeber erteilten öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden wertberichtigt und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Im Berichtsjahr wurden keine Beteiligungen verkauft, so dass keine Gewinne oder Verluste realisiert wurden. Der Buchwert des Beteiligungsportfolios gemäß Rechnungslegung beträgt TEUR, darunter 300 TEUR als sonstige Beteiligung zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung in der Region. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Das Portfolio enthält keine börsennotierten Beteiligungen. 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin betreibt kein Verbriefungsgeschäft. 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Adressenausfallrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetz- Seite 19 von 24

20 barkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Die Sparkasse verwendet im Interesse der rechtlichen Durchsetzbarkeit und zeitnahen Verwertungsmöglichkeit grundsätzlich die Standardverträge vom Deutschen Sparkassenverlag. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Dabei sind die Beleihungsgrundsätze für die Sparkassen an Grundstücken und Schiffen sowie für sonstige Sicherheiten M-V (BelGr) anzuwenden. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategien. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Bei den Gewährleistungen rechnet die Sparkasse Bürgschaften und Garantien, Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten, an die Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen, Bausparguthaben und Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen, an. Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften oder inländische Kreditinstitute, deren Bonität dem Investment-Grade zuzurechnen ist. Bei den finanziellen Sicherheiten werden insbesondere die Bareinlagen in der Sparkasse angerechnet. Darüber hinaus finden in sehr geringem Umfang Verpfändungen von Wertpapieren Berücksichtigung. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen, welche sich im Wesentlichen auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse beschränken, Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten wohnwirtschaftlichen Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt (vgl. Kapitel 5, Tabelle Kapitalanforderungen) und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwertes werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes sowie die Empfehlungen des Verbandes und der BelWertV zugrunde gelegt. Seite 20 von 24

21 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: finanzielle Portfolio Sicherheiten Garantien in TEUR in TEUR Zentralregierungen 0 0 Institute Mengengeschäft Beteiligungen 0 0 Unternehmen überfällige Positionen gesamt besicherte Positionswerte nach Forderungsklassen ( 336 SolvV) Datenbasis: Meldedaten per nach SolvV 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) und Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Im Bereich der Marktrisiken waren per für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige keine Eigenkapitalanforderungen erforderlich. Auf eine tabellarische Darstellung der einzelnen Marktrisiken wird daher verzichtet. In einer periodengerechten Beurteilung auf der Grundlage des Konzeptes der gleitenden Durchschnitte und der Margenplanung bewegte sich das Zinsänderungsrisiko innerhalb der im Rahmen der Risikotragfähigkeit vergebenen Limite. Dazu werden Ablauffiktionen aus historischen Zeitreihen abgeleitet und die Margenplanung aus Erfahrungswerten und aktuellen Gegebenheiten hergeleitet. Neben den Aktiv- und Passivpositionen werden Produkte mit impliziten Optionen im Kundengeschäft anhand ihres Ausübeverhaltens gemäß den institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen und Konditionen angesetzt. Im Übrigen wird hierzu und auch zum Zinsänderungsrisiko auf die diesbezüglichen Ausführungen im Kapitel 2 Risikomanagement verwiesen. Zinsänderungsrisiken Währung Euro in TEUR Rückgang des ökonomischen Wertes Zuwachs des ökonomischen Wertes Schock bp Schock bp Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch per (Zinsschock 1: +200 bp / Zinsschock 2: -200 bp) gemäß BaFin-Vorgaben Seite 21 von 24

22 Aufgrund des starken Rückganges der Zinsstrukturkurve seit Ende 2008 war es nicht möglich, den Zinsschock von -200 bp über die gesamte Kurve zu rechnen. Daher musste für den Bereich vom Tagesgeldsatz bis einschließlich des 5-Jahres-Satzes ein Zinssatz von Null angenommen werden. 12 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt. Zum beträgt der Wert TEUR. Bezüglich weiterführender Aussagen zum operationellen Risiko wird auf das Kapitel 2 Risikomanagement dieses Berichtes verwiesen. 13 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse ist im Berichtsjahr 2011 keine derivativen Finanzgeschäfte auch nicht zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos eingegangen. Seite 22 von 24

23 14 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) I. Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis. Ausgestaltung und Zusammensetzung des Vergütungssystems Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD- Sparkassen. In den Markt-Geschäftsbereichen können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Geschäftsstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene der jeweiligen Vertriebseinheiten heruntergebrochen sind. Darüber hinaus werden ausgewählte Mitarbeiter im Bereich Immobilien- und Verbundvertrieb anteilig über erfolgsabhängige Provisionsmodelle vergütet. Außerdem kann der Vorstand im Rahmen der leistungsorientierten Vergütung einmal jährlich besondere Leistungen einzelner Mitarbeiter mit Prämienzahlungen honorieren. Diese Prämien und Provisionszahlungen stellen die einzigen (variablen) Vergütungsbestandteile übertariflicher Art dar. Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/innen des Vertriebes gemessen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus funktionsspezifischen Teamzielen zusammen. Der Gesamtzielerreichungsgrad wird aus einer Summe von mindestens 7 und höchstens 8 Zielen gebildet. Seite 23 von 24

24 Diese Ziele sowie die Provisionsmodelle sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und beschränken sich ausschließlich auf nicht risikorelevante Geschäfte und Geschäftsbereiche. Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. Die Provisionszahlungen erfolgen laufend monatlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der zugrunde liegenden Geschäftsabschlüsse und gegebenenfalls als monatliche Abschlagszahlungen. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder entspricht den Vergütungsempfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, welche mit Zustimmung der Sparkassenaufsicht (Finanzministerium) erlassen wurden. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag) sowie einer von der Unternehmensentwicklung abhängigen variablen Zulage, die auf einem Kennzahlensystem beruht. Deren Auszahlung erfolgt jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. II. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Die festen laufenden Vergütungen der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin betragen TEUR. Die laufenden Provisionszahlungen und die in 2011 auf Grundlage der Geschäftsergebnisse von 2010 gezahlten variablen Vergütungen betragen davon 247 TEUR, welche sich auf 131 Beschäftigte verteilen. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. Neubrandenburg, 8. Juni 2012 Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Der Vorstand Seite 24 von 24

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