Wärmedämmseminar am in Rutesheim Kompetenzzentrum für Stuckateure Wohnwirtschaftlich Förderprogramme
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- Juliane Schäfer
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1 Wärmedämmseminar am in Rutesheim Kompetenzzentrum für Stuckateure Wohnwirtschaftlich Förderprogramme Referent: Volker Röckle Kreissparkasse Böblingen Leiter Immobilien-Center Direktion Leonberg Grabenstraße Leonberg
2 Inhalt Wohnwirtschaftliche Förderprogramme KfW-Programme Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss Altersgerecht Umbauen L-Bank-Programme Energieeffizienzfinanzierung Bauen Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren Wohnen mit Zukunft BAFA-Zuschuss Energie clever nutzen Seite 2
3 Wohnwirtschaftliche Förderprogramme KfW und L-Bank Neubau Energieeffizient Bauen KfW-Wohneigentumsprogramm Wohnen mit Kind Gebäudebestand Energieeffizient Sanieren Altersgerecht Umbauen Wohnen mit Zukunft Energieeffizienzfinanzierung Bauen Wohnen mit Zukunft Energieeffizienzfinanzierung Sanieren Seite 3
4 Wohnwirtschaftliche Förderprogramme KfW und L-Bank Seite 4
5 1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der KfW Neubau Gebäudebestand Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren auch als Zuschuss-Variante KfW-Wohneigentumsprogramm Altersgerecht Umbauen auch als Zuschuss-Variante
6 Energieeffizient Bauen und Sanieren der Förderstandard Die Marke KfW-Effizienzhaus der Förderstandard. Reduzierung der komplexen ordnungsrechtlichen Vorgaben zur Energieeffizienz auf zwei Werte: Der KfW-Effizienzhaus-Standard gibt den Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau (Referenzgebäude) an. Nebenbedingung: Baulicher Wärmeschutz (Transmissionswärmeverlust) ebenfalls im Verhältnis zum Referenzgebäude. Einheitlicher Standard für Neubau und Sanierung! Je kleiner die Zahl desto höher die Energieeffizienz und die Förderung! Mit dem KfW-Effizienzhaus hat sich ein bundesweit einheitlicher Standard für energieeffiziente Wohngebäude etabliert, es ist wichtigster Maßstab für Energieeffizienz am Markt.
7 Energieeffizient Bauen und Sanieren Effizienzhausstandards N e u b a u Breitenförderung ab 1. Januar 2016 Spitzenförderung Perspektive Neubau EnEV: 100 Neubau EnEV: 75 KfW-EH 115 KfW-EH 100 KfW-EH 85 KfW-EH 70 KfW-EH 55 KfW-EH 40 EU-Gebäuderichtlinie 2021 Energiekonzept 2050 Breitenförderung Spitzenförderung B e s t a n d
8 1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der KfW Neubau Gebäudebestand Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren Altersgerecht Umbauen KfW-Wohneigentumsprogramm
9 Energieeffizient Bauen Förderstufen nach EnEV Jahresprimärenergiebedarf (Q P ) Transmissionswärmeverlust (H T ) * Tilgungszuschuss 70 % 85 % 0 % 55 % 70 % 5 % 40 % 55 % 10 % Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV *Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV zulässig. Das Passivhaus wird im KfW-Effizienzhaus 55- oder 40-Standard gefördert.
10 Energieeffizient Bauen Förderstufen nach EnEV Tilgungszuschuss 0 % 5 % 10 % 1. Einreichung des KfW-Formulars Bestätigung nach Durchführung 2. Prüfung der Bestätigung durch KfW und ggf. Anerkennung 3. Gutschrift des Tilgungszuschusses 3 Monate nach nächstem Leistungstermin, Anrechnung auf letzte Raten (Beibehaltung der Annuitäten => Laufzeitverkürzung), max. in Höhe der Darlehensvaluta Das Passivhaus wird im KfW-Effizienzhaus 55- oder 40-Standard gefördert.
11 Energieeffizient Bauen Bestätigung durch Sachverständigen und Kreditnehmer bei Antragstellung nach Durchführung Neben den Bestätigungen des Sachverständigen bei Antragstellung und nach Durchführung der Maßnahmen ist die Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen Pflicht.
12 Energieeffizient Bauen bei Antragstellung nach Durchführung Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb Kreditnehmer Sachverständiger Hausbank Mit der Bestätigung nach Durchführung bestätigen der Endkreditnehmer und der Sachverständige das erreichte energetische Niveau. Die Hausbank bestätigt den fristgerechten Mitteleinsatz für das geförderte Gebäude.!
13 1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der KfW Neubau Gebäudebestand Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren Altersgerecht Umbauen KfW-Wohneigentumsprogramm
14 Energieeffizient Sanieren Programmstruktur Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus Bauantrag/-anzeige vor dem Förderstufen nach EnEV Tilgungszuschuss 7,5 % 10,0 % T i l g u n g s z u s c h u s s zwischen 7,5 % und 22,5 % 12,5 % 17,5 % je Wohneinheit 22,5 %
15 Energieeffizient Sanieren Programmstruktur Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus Bauantrag/-anzeige vor dem Einzelmaßnahmen Bauantrag/-anzeige vor dem T i l g u n g s z u s c h u s s zwischen 7,5 % und 22,5 % Wärmedämmung Fenstererneuerung Einbau Lüftungsanlage Heizungsaustausch Optimierung der Wärmeverteilung je Wohneinheit je Wohneinheit
16 Energieeffizient Sanieren Aktuelle Konditionen - Stand Zinsfestschreibung: 10 Jahre Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision erst nach 12 Monaten Laufzeit 10 Jahre endfällig Laufzeit 10 Jahre Laufzeit 20 Jahre Laufzeit 30 Jahre Zinssatz effektiv für Endkreditnehmer 0,75 % 0,75 % 0,75 % 0,75 % Die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW. Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 bis 22,5 % des Zusagebetrages gewährt.
17 Energieeffizient Sanieren Bestätigungen bei Antragstellung nach Durchführung
18 Qualifizierte Energieeffizienz-Experten Um Bauherren die Suche nach geeigneten Energieberatern und Sachverständigen zu erleichtern, hat die KfW mit dem BAFA und den Bundesministerien BMWi sowie BMVBS Mitte Dezember 2011 eine bundesweite Expertenliste eingeführt. Es sind nur qualifizierte, nach strengen Vorgaben zertifizierte Berater gelistet. Verbindliche Anwendung der Energieeffizienz-Expertenliste in den Programmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren (EBS-Programme der KfW und L-Bank) seit dem 1. Juni
19 Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms des Bundes
20 Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss Wer kann Anträge stellen? Eigentümer (natürliche Personen) von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften * Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) Wohnungseigentümergemeinschaften * (mit natürlichen Personen als Wohneigentümer) * Bei gemeinschaftlichen Vorhaben von Wohnungseigentümern am Gemeinschafts- und/oder Sondereigentum ist eine Antragstellung ausschließlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. Hausverwalter oder Vertretungsberechtigten) möglich.
21 Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss Wie erfolgt die Antragstellung? 1. vor Beginn des Vorhabens online direkt bei der KfW Programm-Nummer 430 Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. 2. Zuschuss-Zusage nach Prüfung des Antrages
22 Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss Förderstufen nach EnEV Jahresprimärenergiebedarf (Q P ) Transmissionswärmeverlust (H T ) Zuschuss * Einhaltung der technischen Einzelmaßnahmen 10 % Mindestanforderungen max EUR 115 % 100 % 85 % 70 % 55 % 130 % 115 % 100 % 85 % 70 % 10,0 % max EUR 12,5 % max EUR 15,0 % max EUR 20,0 % max EUR 25,0 % max EUR * Bemessungsgrundlage gedeckelt durch Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit
23 1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der KfW Neubau Gebäudebestand Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren Altersgerecht Umbauen KfW-Wohneigentumsprogramm
24 Altersgerecht umbauen Finanzierung im Wohnungsbestand unabhängig vom Alter der Immobilie unabhängig von Alter, Pflegebedürftigkeit oder Einkommen des Investors Maßnahmen zur Barrierereduzierung mittels definierter Förderbereiche Jedermann-Prinzip, die Kreditvariante steht jedem zur Verfügung, der eine förderfähige Investition durchführt
25 Altersgerecht umbauen Wer kann Anträge stellen? Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sonstige öffentlich rechtliche Antragsteller Auch Ersterwerber von neu altersgerecht sanierten Wohngebäuden sind antragsberechtigt.
26 Altersgerecht umbauen Barrierereduzierende Maßnahmen in 7 Förderbereichen Wohngebäude und Wohnumfeld Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß DIN Altersgerecht Umbauen Maßnahmen mit denen der Standard Altersgerechtes Haus erreicht wird Wohngebäude und -umfeld
27 Altersgerecht umbauen DIN-Norm ( ) für Barrierefreies Bauen legt umfassende Anforderungen an den Neubau fest. Aufgrund baulicher Gegebenheiten im Gebäudebestand ist die vollständige Umsetzung schwierig. Herauslösen einzelner Förderbereiche Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen Eingangsbereich und Wohnungszugang Vertikale Erschließung Überwindung von Niveauunterschieden Anpassung der Raumgeometrie Maßnahmen an Sanitärräumen Sicherheit, Orientierung und Kommunikation Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Wohngebäude und -umfeld 7 verschiedene Förderbereiche zur freien Auswahl und Kombination
28 Altersgerecht umbauen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z.b. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen) 5 Maßnahmen an Sanitärräumen (z.b. bodengleiche Duschen, Modernisierung WC, Waschbecken) 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang 6 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation 3 (z.b. Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen) Vertikale Erschließung Überwindung von Niveauunterschieden 7 z.b. elektronische Türöffner, Garagenöffner) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen (z.b. Aufzugsanlagen, Rampen) 4 Anpassung der Raumgeometrie (z.b. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen) Überblick förderfähige Maßnahmen
29 Altersgerecht umbauen Altersgerechtes Haus Altersgerechtes Haus Altersgerechte Wohnung Altersgerechte Wohnung Altersgerechte Wohnung Altersgerechte Wohnung Altersgerechte Wohnung Der Standard Altersgerechtes Haus wird erreicht, wenn eine einzelne oder alle Wohnungen eines Gebäudes nachfolgende Anforderungen (einschließlich der technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Maßnahmen) erfüllen:
30
31 Altersgerecht umbauen Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen (Anlage zum Merkblatt) entsprechen, soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen. Die in den Förderbereichen 1 bis 7 in Fettdruck dargestellten Maßnahmen sind einzeln oder in Kombination mit anderen Maßnahmen förderfähig. Die Bestimmungen der jeweiligen Maßnahme sind vollständig umzusetzen. Alle Maßnahmen sind grundsätzlich durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten.
32 Altersgerecht umbauen Im Gegensatz zur Zuschussvariante kann die Kreditvariante uneingeschränkt kombiniert werden mit: anderen öffentlichen Zuschüssen und Zulagen Dritter, z. B. aus der Pflegeversicherung einer steuerlichen Förderung gemäß 35a Absatz 3 EStG Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen einer Förderung gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (Wohnriester)
33 Altersgerecht umbauen
34 Altersgerecht umbauen
35 1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der seit KfW 1. April 2012 Neubau Gebäudebestand Energieeffizienzfinanzierung Energieeffizient Bauen Bauen Energieeffizienzfinanzierung Energieeffizient Sanieren Sanieren Die KfW-Programme werden durch die L-Bank zusätzlich verbilligt bzw. mit erhöhten Tilgungszuschüssen ausgereicht. der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen (teilweise) eigengenutzte Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten sowie selbstgenutzte Eigentumswohnungen
36 Energieeffizienzfinanzierung Bauen Unterschiede zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen (teilweise) eigengenutzte Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten sowie selbstgenutzte Eigentumswohnungen (keine Einschränkung bei der Anzahl der WE im Wohngebäude bei Eigentumswohnungen) keine Förderung bei Wohn-, Alten- und Pflegeheime, KfW-EH Denkmal nur Standard-Laufzeiten (LZ/Tilgungsfreijahre: 10/1-2, 20/1-3 und 30/1-5) keine endfällige Laufzeitvariante 10/10 Das KfW-Programm Energieeffizient Bauen (153) wird aktuell um bis zu 0,25 %-Punkte zusätzlich verbilligt (nur KfW-EH 70) bzw. es wird ein um 2,0 %-Punkte höherer Tilgungszuschuss (KfW EH 40 und 55) gewährt.
37 Energieeffizienzfinanzierung Bauen Förderstufen nach EnEV Jahresprimärenergiebedarf (Q P ) Transmissionswärmeverlust (H T ) * Tilgungszuschuss 70 % 85 % 0 % 55 % 70 % 7 % 40 % 55 % 12 % Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV *Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV zulässig. Das Passivhaus wird im KfW-Effizienzhaus 55- oder 40-Standard gefördert.
38 1. Maßnahmenpaket der Bundesregierung Förderprogramme der seit KfW 1. April 2012 Neubau Gebäudebestand Energieeffizienzfinanzierung Energieeffizient Bauen Bauen Energieeffizienzfinanzierung Energieeffizient Sanieren Sanieren
39 Energieeffizienzfinanzierung Sanieren Unterschiede zum KfW-Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen (teilweise) eigengenutzte Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten sowie selbstgenutzte Eigentumswohnungen (keine Einschränkung bei der Anzahl der WE im Wohngebäude bei Eigentumswohnungen) keine Förderung bei Wohn-, Alten- und Pflegeheime, KfW-EH Denkmal nur Standard-Laufzeiten (LZ/Tilgungsfreijahre: 10/1-2, 20/1-3 und 30/1-5) keine endfällige Laufzeitvariante 10/10 Bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus werden aktuell um 2,0 %-Punkte höhere Tilgungszuschüsse gewährt.
40 Energieeffizienzfinanzierung Sanieren Effizienzhaus-Standard Förderkredit + Tilgungszuschuss KfW-Effizienzhaus 55 24,5 % 27,5 % KfW-Effizienzhaus 70 19,5 % 20,5 % KfW-Effizienzhaus 85 14,5 % 14,5 % KfW-Effizienzhaus 100 0,75 % 12,0 % 11,0 % KfW-Effizienzhaus 115 9,5 % 8,5 % Einzelmaßnahmen - Förderkredit: je Wohneinheit max Euro (KfW-Effizienzhaus) bzw Euro (Einzelmaßnahmen)
41 L-Bank Wohnen mit Zukunft Erneuerbare Energien ( )
42 Was wird gefördert? L-Bank Wohnen mit Zukunft Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energien Solarthermische Anlagen Biomasseanlagen Holzvergaser-Zentralheizung Effiziente Wärmepumpen / KWK-Einzelanlagen Fördervoraussetzungen: Selbstnutzung, Standort in Baden-Württemberg, Erfüllung technischer Mindestanforderungen und Durchführung durch ein Fachunternehmen inkl. hydraulischem Abgleich.
43 Nutzen Sie diese Vorteile! L-Bank Wohnen mit Zukunft Finanzierungsanteil bis zu 100 % Darlehenslaufzeit bis zu 20 Jahre Kreditbetrag min EUR max EUR Auszahlung: Neubau 100 % Bestandsimmobilie 100 %
44 Günstige Konditionen L-Bank Wohnen mit Zukunft Neubau (510)+ Bestand (511) Aktuelle Konditionen - Stand Zinsfestschreibung: 10 Jahre Auszahlung: 100 % keine Bereitstellungsprovision Laufzeit 10 Jahre Laufzeit 20 Jahre Zinssatz für Endkreditnehmer 1,00 % 1,30 % Die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die L-Bank. Bessere Kondition bei Antragstellung oder am Zusagetermin.
45 BAFA-Zuschuss Heizen mit Erneuerbaren Energien
46 BAFA-Zuschuss ( Neues Marktanreizprogramm startet zum 1. April Zuschüsse für erneuerbare Energien wurden bei Heizungen kräftig erhöht Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien wurde optimiert, für Anträge ab gibt es in vielen Bereichen für umweltfreundliche Heizungen mehr Geld. Außerdem haben Hausbesitzer mehr Zeit für die Anträge (9 statt bisher 6 Monate). Endlich mal wieder gute Nachrichten, nachdem Heizungen immer älter werden und die steuerliche Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung vermutlich gestorben ist. Das neue Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) birgt das Potenzial, den Markt für saubere Heiztechnik endlich wieder anzukurbeln. Für Pelletkessel mit oder ohne Pufferspeicher, für Pelletöfen mit Wassertasche und für Hackschnitzelanlagen gibt es künftig bis zu Euro Zuschuss für eine neue Anlage. Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung erhalten mehr Förderung, genauso wie Wärmepumpen für Erdsonden, dafür wird aber eine qualitätsgesicherte Bohrung und eine Versicherung gegen Bohrschäden verlangt. Solarthermische Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung werden nun auch wieder gefördert, diese waren bislang von der Förderung ausgenommen. Diverse Boni und Zuschüsse machen das neue Marktanreizprogramm sehr interessant. Auch die Frist für die Antragstellung im normalen Verfahren wird von sechs auf neun Monate erweitert. Allerdings ist das Programm durch die Neugestaltung nicht gerade einfacher geworden. BAFA > Energie > Heizen mit erneuerbaren Energien
47 BAFA-Zuschuss Welche Maßnahmen werden gefördert? Thermische Solaranlagen Biomasseanlagen Effiziente Wärmepumpen Solarkollektorpumpen
48 BAFA-Zuschuss Fördervoraussetzungen - Gebäudebestand (Gebäude, für welche vor dem Bauanzeige erstattet bzw. Bauantrag gestellt wurde) - Die Anlagen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, die in den Förderrichtlinien festgelegt sind - Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (dieser sorgt dafür, dass die Räume effektiv beheizt werden)
49 Mit uns mehr bewegen: Energie clever nutzen jetzt handeln und Kosten senken Eine Gemeinschaftsinitiative der Handwerker-Innungen im Landkreis Böblingen der Wirtschaftsförderung Landkreis Böblingen der Energieagentur Kreis Böblingen und der Kreissparkasse Böblingen
50 Vorteile der Gemeinschaftsinitiative Energie clever nutzen unabhängige Energieberatung durch die Energieagentur Kreis Böblingen. qualifizierte Ausführung durch einen Handwerks-Innungsbetrieb. zinsvergünstigte Öffentliche Finanzierungsmittel* durch die Kreissparkasse Böblingen, wenn Auftragsvergabe an Mitgliedsbetriebe der beteiligten Handwerker-Innungen im Landkreis Böblingen erfolgt. * Abschlag von 0,20% auf bestimmte KfW und L-Bank-Konditionen. Wir helfen Ihnen weiter!
51 Bei Förderprogrammen zu beachten: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für das Programm Bestätigung durch einen Sachverständigen Onlinebestätigung über die KfW-homepage (siehe Folgeseite) Umsetzung durch ein Fachunternehmen Antragstellung vor Vorhabensbeginn
52 Online-Bestätigung zum Antrag Link zur Online-Bestätigung zum Antrag (für den Sachverständigen) :
53 Onlinebestätigung zum Antrag
54 Unser Tipp zur praktischen Vorgehensweise: Energetische Beratung und Festlegung der Einzelmaßnahmen Einholung des Handwerkerangebots Beratung der Kreissparkasse Böblingen zur optimalen Finanzierung Onlinebestätigung durch den Sachverständigen auf der KfW-homepage Antrag des Förderkredits durch die Kreissparkasse Böblingen und Unterzeichnung des Kunden Auftragserteilung an Handwerker Unterzeichnung Darlehensvertrag bei der Kreissparkasse Böblingen und Mittelabruf
55 Der Weg zur Förderung über die Kreissparkasse Böblingen TIPP! Beachten Sie die rechtzeitige Antragstellung, i.d.r. vor Beginn der Baumaßnahme Kredit Kreissparkasse Böblingen Zuschuss KfW
56 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Und jetzt: Zeit für Ihre Fragen
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