Masterplan Wasserkraft NÖ - Beratungsaktion - Beschleunigte Verfahren - Förderungen: Energiewirtschaftliche Maßnahmen

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1 Masterplan Wasserkraft NÖ - Beratungsaktion - Beschleunigte Verfahren - Förderungen: Energiewirtschaftliche Maßnahmen Land NÖ (ab 1. April 2009) Gewässerökologische Maßnahmen BMLFUW-KPC (seit 1. Februar 2009) Land NÖ-NÖWWF (ab Mai 2009!) 19. März 2009 Ing. Franz Redl 1

2 NÖ Kleinwasserkraftwerk Förderung für energiewirtschaftliche Maßnahmen Zielsetzung: Erhöhung der Erzeugungskapazitäten - Ausnutzung des bestehenden Potenzials modernisierungsbedürftiger und stillgelegter Wasserkraftanlagen; - Schaffung eines zusätzlichen Marktimpulses - Anreizförderung für Neubauten Zielgruppen: Natürliche und juristische Personen mit einem Anlagenstandort in NÖ 2

3 Was wird gefördert? Modernisierungen, Wiedererrichtungen, Erweiterungen und Neubauten von Kleinwasserkraftanlagen bis 1 MW Engpassleistung. Was ist förderungsfähig? Kosten, die im Falle einer Erneuerung, Revitalisierung und eines Neubaues einschließlich Nebenanlagen anfallen und eine Verbesserung der energetischen Nutzung des Wasserdargebots bewirken. Planungs- und Gutachterkosten. Nicht förderfähig sind: - Ankauf von Grundstücken und Gebäuden - Ankauf gebrauchter Investitionsgüter - Abgaben, Gebühren und Beratungskosten 3

4 Art und Ausmaß der Förderung: - Investitionszuschuss - max. 25% der gesamten nachgewiesenen und umweltrelevanten Investitionskosten (exkl. UST) - max ,-- je Wasserkraftanlage - de-minimis Förderung Förderungsvoraussetzungen: - der Förderantrag muss vor Projektdurchführung einlangen - die gesamten Investitionskosten müssen mindestens ,-- betragen - Anerkennung als Ökostromanlage 4

5 Förderungsablauf: - Förderansuchen (Formblatt) - Eingangsbestätigung = Beginn (!) der Projektdurchführung - Nachreichung fehlender Unterlagen: Bescheide: Wasserrechtsbescheid oder Bestätigung dass keine Bewilligung erforderlich ist, Anerkennungsbescheid als Ökostromanlage, Anlagengenehmigungsbescheid (größer 20 kw); Gutachten über das Regelarbeitsvermögen; Angebote getrennt für energiewirtschaftliche und gewässerökologische Maßnahmen. 5

6 Förderungsablauf: - Abstimmung mit Gewässerökologie (Förderkommission) - Positives Fördergutachten der KPC - Förderungsentscheidung des Landes NÖ - Förderzusage und Fördervertrag - Projektdurchführung (max. 36 Monaten) - Kontrolle vor Ort - Projektabrechnung (Vorlage saldierter Rechnungen) 6

7 Auskünfte zu den energiewirtschaftlich Förderungsmaßnahmen: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. WST6-, Ing. Franz REDL Landhausplatz 1, Haus 13, 3109 St. Pölten, Tel.: , Fax:

8 Förderungen für gewässerökologische Maßnahmen (Wettbewerbsteilnehmer): Zielsetzung: Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer durch Reduktion der hydromorphologischen Belastungen zur Erreichung der Umweltziele für Oberflächengewässer gem. 30a WRG 1959 idgf. 8

9 Förderungswerber: Physische und juristische Personen als Betreiber von Anlagen zur Wasserkraftnutzung. Gegenstand der Förderung: - Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit - Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen - Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Rückstau - Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten. 9

10 Art und Ausmaß der Förderung: - Investitionszuschüsse - Bundesförderung max. 30 % - Landesförderung voraussichtlich 25 % - Bei Antragstellung nach dem 1. Jänner 2013 verringert sich das Ausmaß der Förderung um 5 %- Punkte. 10

11 Förderungsablauf: - Förderungsansuchen Gewässerökologie-Wettbewerbsteilnehmer IhreServices/Fördermappe Gewässerökologie beim Amt der NÖ Landesregierung einreichen - Eingangsbestätigung an den Förderwerber - Prüfung auf Vollständigkeit (Wasserrechtsbescheid) - Weiterleitung an die KPC zur Förderungsabwicklung 11

12 Förderungsablauf: - Eingangsbestätigung KPC = frühest möglicher Baubeginn! - Fördergutachten der KPC Land NÖ - Förderzusage (Prioritätenliste Land) - Fördervertrag (Förderangebot) - Förderzusage Land NÖ (NÖWWF) - Förderungsabrechnung (KPC und NÖWWF) 12

13 Fachliche Auskünfte zu den gewässerökologischen Maßnahmen: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. WA2 - Wasserwirtschaft, Landhausplatz 1, Haus 2, 3109 St. Pölten, Tel.: , Fax: post.wa2@noel.gv.at - Dr. Andrea SCHWALLER, DW Mag. Michael BUCHART, DW Dr. Gerhard KÄFEL, DW

14 Auskünfte zu den gewässerökologischen Förderungsmaßnahmen: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Dipl.- Ing. Stefan HEIDLER Türkenstraße 9, 1092 Wien, Tel.: , Fax: , 14

15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 15

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