Ausführungen zu den Dorferneuerungsrichtlinien 1998

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1 Amt der Nö Landesregierung Abteilung Raumrdnung und Reginalplitik Landesgeschäftsstelle für Drferneuerung Ausführungen zu den Drferneuerungsrichtlinien 1998 Nr. 8 aus 2012 Inhalt 0. Gültigkeit der Ausführungen 1. Verfahren der Drferneuerung 1.1 Drferneuerung im engeren Sinn ( Klassische Drferneuerung ) 1.2 nachhaltige Gemeindeentwicklung ( Gemeinde 21 ) 1.3 Netzwerke/ Gemeinschaft der Dörfer 1.4 Drferneuerungswettbewerbe 2. Kriterien und Schwerpunkte vn Drferneuerungsprjekten (Qualitätssicherung/ Umsetzungsstandards) 2.1 thematische Ausrichtung vn Drferneuerungsprjekten 2.2 Abstimmung vn Prjekten Netzwerke und kleinreginaler Kntext 2.3 Standards, Umsetzungs- und Qualitätskriterien Stand der Zeit und Technik 2.4 Knw-Hw und Förderungen fachlich kmpetente Institutinen und Fördergeber einbinden 3. Allgemeine Förderregeln 3.1 Regelablauf/ Ablaufschema eines Förderprjektes 3.2 Eigenleistungen 4. Förderungen nach Fördertypen 4.1 Prjekte mit Landesförderung und EU-Kfinanzierung 4.2 Prjekte mit Landesförderung 4.3 Vereinfachte Förderung vn Kleinprjekten 5. Das Frum Krems, 9. Juli 2012

2 Überarbeitet G Stand Seite 2 vn 11 Seit gelten die vn der NÖ Landesregierung beschlssenen Drferneuerungsrichtlinien Gemäß Punkt 1.4 der Drferneuerungsrichtlinien kann die Geschäftsstelle die Bestimmungen dieser Richtlinien für die Organisatin, das Verfahren und die Maßnahmen näher ausführen, wenn dies für die Drferneuerung in Niederösterreich erfrderlich der zweckmäßig erscheint. Aufbauend auf den Richtlinien werden daher flgende Punkte näher ausgeführt: 0. Gültigkeit der Ausführungen Die Ausführungen Nr. 8 gelten ab 1. Juli Die Ausführungen Nr. 7 treten damit außer Kraft. 1. Verfahren der Drferneuerung 1.1. Drferneuerung im engeren Sinn ( Klassische Drferneuerung ) Im Zentrum des Przesses steht der einzelne Ort. Zeit und Bewusstsein sind wesentliche Faktren, weshalb für die in der Aktin Drferneuerung partizipierenden Orte ein in Stufen abgestimmter Fahrplan knzipiert wurde. Ersteinstieg in die Aktin Drferneuerung: Das In Gang setzen vn Entwicklung/ Veränderung ist whl das schwierigste überhaupt und ist nicht vn heute auf mrgen erledigt. Ortsgemeinschaften erarbeiten für sich (im Rahmen eines mderierten Przesses) ein Leitbild darin werden swhl Defizite, als auch Stärken des Ortes aufgearbeitet und zukunftsweisende Prjekte zur Umsetzung festgehalten (Prjektentwicklungsbgen). Aktivphase: In den Aktivphasen werden Orte betreut, indem sie in der Prjektumsetzung begleitet werden. Zusätzlich kann das Land NÖ finanzielle Mittel zur Prjektumsetzung zur Verfügung stellen. Entsprechend den Richtlinien 1998 der Drferneuerung in Niederösterreich können Orte (Dörfer) vm Frum in die Drferneuerungsaktin aufgenmmen bzw. wieder aufgenmmen werden und in diesen Orten geeignete Maßnahmen gefördert werden. Eine Förderung ist innerhalb eines Zeitraums vn 4 Jahren möglich, eine Unterbrechung dieses Zeitraums der eine Verlängerung um ein Jahr kann in begründeten Fällen vm Frum beschlssen werden (Aktivphase). Ein früheres Ausscheiden aus der Aktivphase ist nach schriftlicher Mitteilung der Gemeinde möglich. Nach der Aktivphase können Orte erst nach Ablauf vn mindestens 4 Jahren Pause und Vrlage eines überarbeiteten Leitbilds (Evaluierungsbericht) wieder aufgenmmen werden (siehe unten). Eigenständige Drferneuerung: In den Ruhephasen gibt es keine finanzielle Unterstützung aus Mitteln der NÖ Drferneuerung. Orte, die in förderfreien Phasen Prjekte angehen, entwickeln, finanzieren und umsetzen, zeigen, dass die Drferneuerungsidee erflgreich wirkt. Wiedereinstieg in die Aktin Drferneuerung: nach mindestens 4 Jahren in der eigenständigen Drferneuerung kann ein Ort wieder in die Aktivphase einsteigen. Grundlage dafür ist einerseits ein Rückblick zur Aktin in Frm einer Evaluatin (was wurde bisher erreicht und was hat sich auf Ortsebene verändert? Was hat die Aktin gebracht, entsprach sie den Erwartungen, was ist in der Ruhephase umgesetzt wrden? W steht der Ort jetzt?) und andererseits eine Vrausschau in Frm eines überarbeiteten Leitbildes zum vrgesehenen Wiedereinstieg (Warum Wiedereinstieg? Whin sll es in der kmmenden Aktivphase gehen?) 1.2. Nachhaltige Gemeindeentwicklung ( Gemeinde 21 ) Die nachhaltige Gemeindeentwicklung erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet. Knzepte und Prjekte einer nachhaltigen und ganzheitlichen Gemeindeentwicklung können nach Maßgabe der besnderen Bestimmungen (siehe Handbuch Gemeinde 21 ) im Rahmen der Drferneuerung erarbeitet und finanziell unterstützt werden (Punkt 3.8. Abs. 2 bzw Abs. 3 der Richtlinien).

3 Überarbeitet G Stand Seite 3 vn Netzwerke/ Gemeinschaft der Dörfer Alle Drferneuerungsrte ( Gemeinschaft der Dörfer ) haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei einer anerkannten Interessensvertretung einen Anspruch auf Infrmatin und Beratung. Darüber hinaus können in die Drferneuerung aufgenmmene Orte (Punkt 3.4 der Richtlinien) und Stadterneuerungsstädte an themenbezgenen Aktinen der Drferneuerung ( Netzwerke ) teilnehmen. In diesen Orten können einzelne spezielle Maßnahmen gefördert werden. Die Regelung für die vereinfachte Förderung vn Kleinprjekten gelangt sinngemäß zur Anwendung (siehe Pkt 4.3 der vrliegenden Ausführungen) Drferneuerungswettbewerbe Ideen vn besnderer Qualität im Sinne der Drferneuerung können im Rahmen vn Wettbewerben (Ideenwettbewerb, Prjektwettbewerb, ) ausgezeichnet werden. Die Prjekte müssen ihren Prjektstandrt in Niederösterreich haben. Ideenwettbewerb: Am Ideenwettbewerb dürfen swhl juristische, als auch physische Persnen teilnehmen. Der Ort, auf den sich eine Idee bezieht, muss zwar nicht an der Drferneuerungsaktin des Landes teilnehmen, eine Dppelförderung ist ausgeschlssen. Im Einzelnen gelten die Wettbewerbsbestimmungen; darüber hinaus werden die NÖ Drferneuerungsrichtlinien angewendet (Abschnitt 1 der Richtlinien). Die Einreichung hat bei der NÖ Drf- und Stadterneuerung, Amtsgasse 9, 2020 Hllabrunn lt Ausschreibung zu erflgen. Die Ideen werden durch eine Jury unter dem Vrsitz des Landeshauptmannes ausgewählt; die Umsetzung muss innerhalb vn 2 Jahren ab der Auszeichnung erflgen. Die max. Förderzusage beträgt 50% der nachgewiesenen und anerkennbaren Ksten, höchstens jedch Bei der Prjektumsetzung unterstützt der Landesverband für Drf- und Stadterneuerung in beratender Funktin. Verringern sich die tatsächlichen Ksten des Vrhabens gegenüber jenen zum Zeitpunkt der Einreichung, s ist mit einer anteiligen Kürzung des in Aussicht gestellten Förderbetrages zu rechnen. Sllte eine Prjektidee nicht über den/ die BetreuerIn eingereicht werden, s wird vm jeweiligen Reginalbür eine BetreuerIn für die Abwicklung des Prjektes und der Abrechnung im Rahmen des Ideenwettbewerbes zugewiesen. Prjektwettbewerb: Alle 2 Jahre wird alternierend mit dem Ideenwettbewerb ein Prjektwettbewerb durchgeführt, um gute Beispiele der NÖ. Drf- und Stadterneuerung auszuzeichnen. Förderungen im Prjektwettbewerb sind seitens der Drferneuerung ausgeschlssen. Stlz auf unser Drf: Diese Aktin wurde mit dem Ziel initiiert, das Miteinander, das Gemeinsame im Ort in den Vrdergrund zu stellen. Im Sinne eines vm Frum vrgegebenen Themenschwerpunktes sllen Maßnahmen und Aktinen umgesetzt werden. An der Aktin dürfen swhl juristische, als auch physische Persnen teilnehmen. Der Ort, auf den sich eine Idee bezieht, muss zwar nicht an der Drferneuerungsaktin des Landes teilnehmen, eine Dppelförderung ist aber ausgeschlssen. Im Einzelnen gelten die Anmeldebestimmungen. Entstehende Ksten (Hnrare, Vrträge, Schulungen, Wrkshps, ExpertInnenksten.ä. swie die Verpflegung der beteiligten Persnen) für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, können zur Förderung eingereicht werden. Die Maximalförderung beträgt 50% bzw. max pr Ort. Es ist nur ein Prjekt pr Ort bzw. Verein möglich. Aktinen und Maßnahmen, die weniger als 250 Eur ksten, können nicht zur Förderung eingereicht werden. (Persnalksten vn GemeindemitarbeiterInnen swie unentgeltlich erbrachte Arbeitsleistungen werden nicht gefördert). Die Abwicklung der Förderung kann grundsätzlich nur über den/ die BetreuerIn der NÖ Drf- & Stadterneuerung erflgen. Wenn an der Aktin Drferneuerung, Stadterneuerung der gemeinde21 aktiv teilgenmmen wird, ist die zuständige BetreuerIn die Ansprechpersn. Sllte ein Prjekt nicht über den/ die BetreuerIn eingereicht werden, s wird vm jeweiligen Reginalbür eine BetreuerIn für die Abwicklung der Einreichung und Abrechnung im Rahmen vn Stlz auf unser Drf zugewiesen.

4 Überarbeitet G Stand Seite 4 vn Kriterien und Schwerpunkte vn Drferneuerungsprjekten (Qualitätssicherung/ Qualitätskriterien / Umsetzungsstandards) Bei Prjekten ist die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Drferneuerung bemüht, a) aktuelle + zukunftsträchtige Themenschwerpunkte zu unterstützen ( thematische Ausrichtung), b) Prjekte thematisch und räumlich abzustimmen ( Netzwerke bzw. kleinreginaler Kntext), c) den jeweiligen Stand der Technik bei Planung und Umsetzung zu berücksichtigen und zu implementieren ( Standards, Ausstattungs- und Qualitätskriterien), d) auch andere fachlich kmpetente Institutinen und Fördergeber einzubinden ( Knw-Hw und Förderungen) Diese Zielsetzungen und Schwerpunkte beinhalten eine Fülle vn Aspekten, die unter dem Sammelbegriff Qualitätssicherung/ Qualitätskriterien/ Umsetzungsstandards zusammengefasst sind und besndere Prirität haben. 2.1 Thematische Ausrichtung vn Drferneuerungsprjekten Bei der Entwicklung und Förderung vn Drferneuerungsprjekten ist auf flgende querschnittsthematische Ausrichtung und inhaltliche Schwerpunkte besnders Bedacht zu nehmen: Querschnittsrientierte Themen: a) Nachhaltigkeit und Zukunft b) Bürgerbeteiligung und Identität c) Kperatin (räumlich, sachlich, strukturell) + Chancengleichheit (Bevölkerungsgruppen) Inhaltliche Themenschwerpunkte: d) Sziale Drferneuerung (Drfgemeinschaft, Betreuung, benachteiligte Gruppen, Generatinen, ) Kperatin der Generatinen vm Familienverband zum Drfverband vm innerdörflichen zum interkmmunalen Ansatz e) Bildung, Freizeit und Kultur (Infrmatin, Fähigkeiten, Wissensgesellschaft) Zugang zu neuen Medien vielfältige Bildungseinrichtungen und -angebte Bewahrung lkaler Kenntnisse und Fertigkeiten f) Neue Öknmie und Öklgie (Kreisläufe, Versrgung) Vernetzung vn Landwirtschaft, Gewerbe und Handwerk Aufbau vn lkalen und reginalen Wirtschaftskreisläufen g) Siedeln, Bauen und Whnen (Ortskernbelebung, Siedlungsentwicklung und -gestaltung) Ressurcenschnende Siedlungsentwicklung Ortskernbelebung zeitgemäße dörfliche Architektur h) Klimaschutz, Mbilität, Umwelt (Energie und Umwelt) Klimarelevante Maßnahmen Reduzierung des mtrisierten Individualverkehrs (Mdal-Split, Barrieren abbauen bzw. überwinden) Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und alternativer Verkehrsmittel Stärkung der sanften Mbilität Alltagsradfahren und zu Fuß gehen

5 Überarbeitet G Stand Seite 5 vn Abstimmung vn Prjekten Netzwerke und kleinreginaler Kntext Bei der Entwicklung und Förderung vn Drferneuerungsprjekten ist swhl rts-, als auch gemeindeübergreifende Kperatin in dafür geeigneten Themenbereichen gefragt. a) Im Mittelpunkt der Drferneuerung gem. Pkt.1.2. der Richtlinien steht das einzelne Drf. b) Gem. Punkt 3.8. ist bereits bei der Leitbilderstellung im Zuge des Drferneuerungsverfahrens u.a. auch auf gleichartige Planungen der benachbarten Orte und Gemeinden zu achten. Eine Vernetzung auf reginaler Ebene, d.h. eine Krdinierung der Leitbilder und ggf. mit Kleinreginalen Entwicklungsknzepten ist anzustreben. c) Gem. Pkt können gemeinschaftliche Knzepte und Prjekte auf reginaler Ebene über eine Einzelförderung hinaus besnders gefördert werden. d) Im Rahmen der Drferneuerung können smit besnders gefördert werden: Gemeinschaftsprjekte mehrerer Drferneuerungsrte: Bei Gemeinschaftsprjekten wird vrausgesetzt, dass die Zusammenarbeit durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse swie Beschlüsse in den Drferneuerungsvereinen begründet wird. Obwhl in slchen Fällen alle beteiligten Drferneuerungsrte gemeinsam als Förderwerber auftreten, ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung darüber hinaus zu vereinbaren, welche Gemeinde bzw. welcher Drferneuerungsverein die Abwicklung federführend übernimmt. In der Regel wird dies jener Verein sein, in dem das Prjekt bzw. der Hauptteil des Prjekts realisiert werden sll. Örtliche Drferneuerungsprjekte mit besnderer reginaler Auswirkung: Bei örtlichen Prjekten mit besnderer reginaler Auswirkung ist die erwartete Auswirkung entsprechend nachzuweisen. Slche Maßnahmen haben jedenfalls im Einklang mit den Zielen der örtlichen und überörtlichen Raumrdnung zu stehen (Sachraumrdnungsprgramme, Örtliche bzw. Reginale Raumrdnungsprgramme, Kleinreginale Entwicklungsknzepte, etc.) Länderübergreifende Kperatinen mit Orten, Gemeinden, Kleinreginen aus benachbarten Bundesländern bzw. angrenzenden Nachbarstaaten - werden im Sinne der Drferneuerung swhl angestrebt als auch unterstützt. 2.3 Standards, Umsetzungs- und Qualitätskriterien Stand der Zeit und Technik Bei der Bemessung der Förderhöhe wird berücksichtigt, welche Standards swie Bearbeitungs- und Ausstattungskriterien im Rahmen der Durchführung/ Umsetzung angewendet wurden. Zudem fließen in die Beurteilung die Kriterien räumliche Lage, strukturelle Erfrdernisse, Art der Nutzung, Investitinsksten ein. Es ist eine Herausfrderung für die Drfgemeinschaft bei vrgesehenen Prjektumsetzungen die ptentiell nachteiligen Auswirkungen zu erkennen, gemeinsam zu erörtern und ihnen gegebenenfalls in geeigneter Frm entgegenzuwirken. Querschnittsbezgenes und übergreifendes Handeln ist gefragt: a) Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind als Querschnittsmaterien immer prjektpräsent. Es geht zunächst um Bewusstseinsbildung zum Themenkreis. Wenn darüber hinaus negative Auswirkungen vn Maßnahmen absehbar sind, s ist ihnen entgegenzuwirken. Dabei haben bei der Prjektausgestaltung und Umsetzung Lkalität und Reginalität (kurze Wege und reginale Wertschöpfung), aber auch Saisnalität, Haltbarkeit und Erneuerbarkeit besnderen Stellenwert. Insgesamt ist Maßnahmen, die gar keine der geringe negative Flgewirkungen auslösen, der Vrzug zu geben. b) Chancengleichheit in der ländlichen Entwicklung ist erklärte Zielsetzung auf natinaler und EU-Ebene. Die Themenbreite erfrdert Förderansätze mit mehreren Aspekten: Ein vn der Plitik besnders hervrgehbener Teilaspekt ist die Gleichstellung vn Männern und Frauen (Gender Mainstreaming) - schließlich ist jede Persn über das eigene Geschlecht angesprchen und betrffen und kann auch das ihre beitragen. Weitere Chancen-Aspekte betreffen die Förderung benachteiligter Bevölkerungsteile (Kinder, Jugendliche, Alte, Kranke; szial, körperlich, finanziell schwach gestellte Menschen; Menschen mit besnderen Bedürfnissen; ZuzüglerInnen; ). Unterstützung kann über unterschiedliche Ansätze eingeleitet werden (Integratin, Barrierefreiheit, ).

6 Überarbeitet G Stand Seite 6 vn 11 Bei nachflgend angeführten Themenbereichen sind insbesndere zu berücksichtigen: c) Veranstaltungen, Ausstellungen: Umweltaspekte ( saubere Feste ), Mbilitätsaspekte, generatinsübergreifende und reginale Wirkung; insbesndere bei der Auswahl der Verpflegung sind die Kriterien saisnal, reginal, bilgisch swie fair gehandelt zu berücksichtigen. d) Marterl, Kapellen, Flurdenkmäler: bildliche und histrische Dkumentatin (z.b. in der Datenbank des Bildungs- und Heimatwerks) Darstellung des identitätsstiftenden Stellenwerts (z.b. Aktivitäten rd. um das Kulturdenkmal) e) Drfgemeinschaftshäuser: Beheizung über erneuerbare Energieträger; Energiekennziffer < 50 KWh/ m 2 / ann; barrierefreie Ausgestaltung lt. ÖNORM B1600 bzw. B1601 f) Jugendtreffs: Hausrdnung inklusive Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen g) Radruten: Gebietshafte Aufarbeitung des Themas anhand der Checkliste Rad, Übersicht zur Rutenführung, Eingliederung ins Gesamtnetz. Bei Detaillösungen Berücksichtigung der Richtlinie zur Anlage vn Verkehrsstraßen (RVS ) h) Wander-/Spazierwege: Eingliederung ins Gesamtnetz, Rutenführung, Beschilderung i) Aussichts-/ Rastplätze: Standrtkriterien, Ausstattung j) Gestaltung öffentlicher Freiräume: barrierefrei lt. ÖNORM B1600 bzw. B1601 k) Spielplätze: Spielplätze sind ganz spezielle Treffpunkte einerseits sind sie Lernbereiche (nicht nur für Kinder), andererseits sind sie in vielfacher Hinsicht Kmmunikatinsplätze. Gut funktinierende Bereichslösungen sind gefragt. Wichtig fürs Funktinieren und damit sie auch in Anspruch genmmen werden sind die Standrtwahl und (naturnahe) Gestaltung; die Planung/ Umsetzung mit fachkundiger Beratung/ Unterstützung; die Einbindung der Kinder/ der Nutzer; das Ermöglichen einer generatinsübergreifenden Kmmunikatin; die Mehrfachnutzung sie hat hhen Stellenwert; Nach Fertigstellung ist auf die Belebung der Bereiche z.b. über das regelmäßige Setzen vn Aktinen - Wert zu legen l) Sprtanlagen/ Sprtplätze: Sprtanlagen für Wettbewerbe (für Sprtvereine, ) fallen nicht in den Förderbereich der Drferneuerung sndern in den der Sprtförderung. Hier sind bauliche Nebenanlagen, die einen Zusatznutzen versprechen (wie Gemeinschaftslkal, Jugendtreff) als Förderbereich der Drferneuerung zu sehen (wenn sie allgemein zugänglich und barrierefrei ausgestaltet sind) sprtliche Spielanlagen die für keinen (Regel-) Wettbewerbsbetrieb vrgesehen sind, sind seitens der Drferneuerung förderbar (wie etwa Beachvlleyballplätze). Für diese Anlagen sllen, um die Veranstaltung kleinerer Wettbewerbe zu ermöglichen, die dafür ntwendigen Spielfeldmaße berücksichtigt werden. 2.4 KNOW-HOW und Förderungen fachlich kmpetente Institutinen und Fördergeber einbinden Das verfügbare Knw-Hw vn Vrfeldrganisatinen und Fachabteilungen ist bei der Prjektentwicklung einzubeziehen. Fachlich einschlägige Förderstellen sind vrrangig anzusprechen, deren Kriterien zu berücksichtigen (z.b. Sprt, Spiel, Jugend, Turismus, Wirtschaft, Ortsbild, Verkehr, Kultur ).

7 Überarbeitet G Stand Seite 7 vn Allgemeine Förderregeln 3.1 Regelablauf/ Ablaufschema eines Förderprjektes Eine Förderung im Rahmen der Drferneuerung gliedert sich in 3 Schritte: Förderantrag Umsetzung Auszahlungsantrag. Prjektunterlagen allgemein und Detail-Infrmatinen Die erfrderlichen Antrags-Frmulare werden durch eine anerkannte Interessensvertretung (Verband für Landes-, Reginal-, und Gemeindeentwicklung, Gemeinschaft der Dörfer) auf ihrer Hmepage zur Verfügung gestellt. Auch die Bereitstellung vn Detail-Infrmatinen bezüglich Vrgangsweise zu Antragstellung und Auszahlung der Fördermittel erflgt über die BetreuerInnen. Vllständigkeit vn Prjektunterlagen Die Unterlagen müssen (swhl zu Prjekteinreichung, als auch Abrechnung) vllständig sein. Bei unvllständigen d. mangelhaften Ansuchen werden Förderungswerber und BetreuerIn auf geeignete Weise infrmiert. Die Erledigung eines Ansuchens erflgt erst nach Vrliegen aller erfrderlichen Unterlagen. Ein Ansuchen muss alle Unterlagen enthalten, die eine Beurteilung der Förderwürdigkeit bzw. eine Berechnung der auszuzahlenden Fördersumme und zudem die Überprüfung der Sachverhalte ermöglichen (z.b. Beschlüsse der Gemeinde - bzw. der Vereinsrgane, Bestätigung der gesetzesknfrmen Auftragsvergabe lt. Bundesvergabegesetz bei EU-kfinanzierten Prjekten, Kstenvranschläge, Pläne, Baubescheide, Gestaltungs- und Beratungsskizzen, Knzepte, Vereinbarungen, Fts, Zeitungsartikel, usw.) Förderantrag und in Aussichtstellung Wesentliche Bestandteile eines Förderantrags sind: - Frmblatt NÖ Antrag zur Genehmigung einer Förderung - Frmblatt Verpflichtungserklärung - BetreuerInnen-Stellungnahme, detaillierte Prjektbeschreibung, detaillierte Kstenaufstellung, behördliche Bewilligungen, Gemeinderats- bzw. Gemeindevrstandsbeschluss - Vm Förderwerber sind die Finanzierungs- bzw. Rechnungsaufstellungen vn der BetreuerIn unterfertigt vrzulegen. Der Förderungsgegenstand muss eindeutig definiert und bei Bedarf klar abgegrenzt sein (z.b. Gebäude mit verschiedenen Nutzungen). Prjekte dürfen jedch nicht willkürlich geteilt werden. Bei längerfristigen Prjekten (2 der mehr Jahre) sind nach Möglichkeit Abrechnungsfristen festzulegen. Bei kstenintensiven Prjekten ist zu prüfen, b das Prjekt zur EU-Knfinanzierung geeignet ist. Ausschluss ungewllter Dppelförderung: Es ist darauf zu achten, dass swhl bei der Antragsstellung, als auch bei der Abrechnung alle Stellen gemeldet werden, bei denen ebenfalls um Förderungen angesucht wurde der die Absicht besteht, dies zu tun. Bei vrsteuerabzugsberechtigten Prjektträgern ist nur der Nettbetrag förderbar. Bei Vrliegen einer Vrsteuerabzugsberechtigung sind unbedingt die Nettbeträge im Frmblatt auszufüllen. Es ist vm Förderwerber nachzuweisen, dass bei der Umsetzung des Prjekts die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingehalten werden (durch z.b. Anbte, Preisvergleiche). Beim Förderantrag ist die vrgesehene Finanzierung zu dkumentieren (Gemeindebeitrag, Vereinsbeitrag, Drferneuerungsförderung, snstige Förderungen, allfällige Einnahmen der Spenden, ). Umsetzung Sllten sich während der Umsetzung des Prjekts Änderungen gegenüber dem Ansuchen ergeben, ist dies der Landesgeschäftsstelle für Drferneuerung unverzüglich mitzuteilen. Abrechnung vn Prjekten, Auszahlungsantrag und Auszahlung der Fördermittel Antrag um Auszahlung: dieser ist an die Landesgeschäftsstelle für Drferneuerung zu richten. Die erfrderlichen Bestandteile des Antrags sind vllständig, übersichtlich und (rechnerisch) richtig zu übermitteln. - Frmblatt Antrag um Auszahlung : ist zu verwenden um fehlende Angaben zu vermeiden - Belegaufstellung zum Zahlungsantrag - Bei der Abrechnung ist die Vrlage einer vllständigen, übersichtlichen Belegliste, deren Richtigkeit a) vm Förderwerber (Antragsteller), b) vm/vn der zuständigen BetreuerIn und c) vm Bürleiter mit Unterschrift bestätigt wird, ntwendig. - Ftdkumentatin des geförderten Prjektes. - Prjektendbericht des Förderwerbers und Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers

8 Überarbeitet G Stand Seite 8 vn 11 Rechnungslegungsstichtag: Rechnungen können erst mit Datum ab Einlangen des Förderantrags bei der Landesgeschäftsstelle anerkannt werden. Zweckbindung: Es dürfen nur jene Prjektksten (Prdukte und Leistungen) abgerechnet werden, für die eine Förderung in Aussicht gestellt wird/ wurde. Abrechnungsfrist: Die vrgegebene Abrechnungsfrist ist einzuhalten. S absehbar ist, dass eine Verzögerung der Prjektrealisierung wahrscheinlich wird, s haben die FörderwerberInnen vr Ablauf der Frist um Verlängerung der Abrechnungsfrist anzusuchen, ansnsten verfällt der in Aussicht gestellte Förderbetrag autmatisch. Rechnungsmerkmale: Eine vrgelegte Rechnung muss alle Merkmale einer Rechnung laut USt- Gesetz aufweisen. Sknti: Die Förderungswerber sind angehalten, Sknti in jedem Fall auszunützen. Rechnungen, bei denen es verabsäumt wurde, einen Sknt geltend zu machen, werden s bewertet, als wäre der Sknt geltend gemacht wrden. Gesamtkstenaufstellung: Vr Auszahlung des gesamten Förderbetrags sind Endabrechnungsunterlagen und eine detaillierte Gesamtkstenaufstellung über das gesamte Prjekt vrzulegen. Bei der Abrechnung eines geförderten Drferneuerungsprjekts sind die gesamten Ksten eines Prjekts in Bezug auf die Einreichung nachzuweisen. Grundlage für die Abrechnung ist immer eine saldierte Rechnungsaufstellung. Grundlage für den Kstennachweis sind immer Originalrechnungen (keine Kassabns), wbei die Originale bei natinal finanzierten Prjekten nur fallweise, bei EU-kfinanzierten Prjekten immer bei der LGS vrzulegen sind. Im Falle vn erheblichen Kstenunterschreitungen sind vm Förderungswerber plausible Erklärungen vrzulegen, b das Prjektziel erreicht wurde. Summenkntrlle: Die auf der Rechnungsaufstellung angeführten Beträge müssen mit den Beträgen auf den Belegen übereinstimmen Teilzahlungen: Allfällige Teilzahlungen erflgen anteilig. Eine in Aussicht gestellte Förderung vn weniger als wird nicht in Teilbeträgen ausbezahlt. Finanzierung: Bei der Abrechnung ist die tatsächlich erflgte Finanzierung zu dkumentieren (Gemeinde- und Vereinsbeitrag, Drferneuerungsförderung, snstige Förderungen). Aliqute Kürzung: Differenzen zwischen der in der Antragstellung angeführten Gesamtkstenaufstellung und der Endabrechnung können aliqute Kürzungen der Fördersumme zur Flge haben. Bauhfleistungen der Gemeinden können im Ausmaß vn 25% der förderbaren Gesamtksten angerechnet werden (trifft nicht bei EU-Kfinanzierungen zu). Nicht anerkennbare Ksten: Ksten für Speisen und Getränke swie Ksten für Gebühren (Grundbuch, Anwalt, Aufschließungsbeiträge, Energieanschlussksten, Abfallverwertungsbeiträge, etc. ). Betreuerbericht Im Zuge der Abrechnung werden durch die BetreuerInnen und BürleiterInnen die rdnungsgemäße Durchführung und der erreichte Prjekt-Erflg über einen ausführlichen Betreuerbericht bestätigt. Rechnungsaufstellung(en) und BetreuerInnenberichte, ähnliche Schriftstücke udgl. sind vm Betreuer/ der Betreuerin zu paraphieren (der zu unterfertigen!) Der Betreuerbericht umfasst die Fertigstellungsmeldung im Sinne der Einreichung - die Darstellung erreichter Zielsetzungen swie erfüllter Qualitäts-/ Umsetzungs-Kriterien - die Eintragung in die Prjektdatenbank des Verbandes - eine kurze Ftdkumentatin - die Dkumentatin einer der mehrerer Kntrllen, zumindest jedch der In-Augenscheinnahme vr Ort - die abschließende Gesamtbeurteilung. Vr-Ort-Kntrllen und Prüfung vn Original-Rechnungsbelegen Seitens der Landesgeschäftsstelle für Drferneuerung sind 2% aller geförderten Prjektumsetzungen vr Ort zu prüfen. Im Zuge dieser Kntrllen werden jedenfalls auch die Rechnungsbelege in Original geprüft und abgestempelt (Stichprben). Die Landesgeschäftsstelle f. Drferneuerung behält sich das Recht vr, vr Auszahlung der Förderung Originalbelege nachzufrdern bzw. das Vrhaben vr Ort zu prüfen der prüfen zu lassen. Kennzeichnung geförderter Prjekte Bei abgeschlssenen Drferneuerungsprjekten ist in geeigneter Weise auf die Förderung der Prjekte durch das Land NÖ und gegebenenfalls durch die EU hinzuweisen (über dafür vrgesehene Tafeln bzw. Schilder an Gebäuden und Objekten, Drferneuerungs-Lg und textliche Hinweise bei Bauwerken, Werbemitteln u. dgl.; Erwähnung in der Lkalpresse).

9 Überarbeitet G Stand Seite 9 vn 11 Die Förderungsempfänger sind zur nachhaltigen Nutzung des geförderten Prjekts verpflichtet Es ist sicherzustellen, dass der Förderungsgegenstand wenigstens auf die Dauer vn 5 Jahren ( Behalte-Frist ) widmungsgemäß im Sinne des Förderungsantrags zur Verfügung steht. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann die teilweise der gesamte Rückzahlung der Förderung zur Flge haben. Sind Förderungswerber, Nutzungsberechtigte bzw. Begünstigte und Eigentümer nicht dieselbe (juristische) Persn, muss eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abgeschlssen werden. Bei Baulichkeiten und vergleichbaren Objekten hat der Förderungswerber einen entsprechenden Versicherungsschutz gegen Elementarereignisse nachzuweisen. Aufbewahrung der Unterlagen Sämtliche mit dem Prjekt im Zusammenhang stehenden schriftlichen und elektrnischen Unterlagen sind mindestens 7 Jahre, auf jeden Fall aber bis 31. Dezember 2020 aufzubewahren. 3.2 Eigenleistungen Erbringung eigener Leistungen Im Sinne des Punktes 1.1. lit. e) und f) der Richtlinien bildet die Bereitschaft der DrfbewhneInnen zur Erbringung eigener Leistungen einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil eines Drferneuerungsprjekts. Diese Eigenleistungen können swhl in der gemeinsamen Planung und Entwicklung der Prjekte, als auch in geleisteten Arbeitsstunden bei deren Verwirklichung bestehen. Bei der Abrechnung vn Prjekten sind die ideellen (Gespräche, Planungen, Veranstaltungen etc.) und materiellen (Arbeit, Material, Geldmittel) Eigenleistungen der Bevölkerung entsprechend (z.b. durch Stundenlisten) zu dkumentieren.

10 Überarbeitet G Stand Seite 10 vn Förderungen nach Fördertypen Zusätzlich zu den in Punkt 3.1 dargelegten allgemeinen Förderregeln gelten für die einzelnen Förderungen (EU-Kfinanzierung, natinale Finanzierung, Kleinprjektfinanzierung) flgende Förderregeln: 4.1 Prjekte mit Landesförderung und EU-Kfinanzierung Grundsätzlich können Prjekte, die den EU-Förderkriterien (Ländliche Entwicklung) und gegebenenfalls den LEADER-Strategien entsprechen, mit EU-Mitteln kfinanziert werden. Als Antragsteller können ausschließlich Gemeinden auftreten. Sie haben das Bundesvergabegesetz zu beachten. Prjekte müssen klar eingegrenzt sein. Antrag und in Aussichtstellung, Genehmigung der Kfinanzierung Die Prjekteinreichung ist an die LGS (die Landesgeschäftsstelle für Drferneuerung) zu adressieren, Der Antrag ist zweigeteilt gestaltet (natinaler Teil + EU-Teil) Die wesentlichen natinalen Bestandteile eines Förderantrags sind in Punkt 3.1 dargelegt. Weiters sind für die EU-Kfinanzierung flgende Unterlagen durch die BetreuerInnen und Förderwerber vrzulegen. - Frmblatt EU-Förderantrag (AMA Frmular) - Frmblatt LEADER-Indikatrenliste - Frmblatt Erklärung Leistungsvergabe nach dem Bundesvergabegesetz im Rahmen der NÖ Drferneuerung/ Gemeinde21 Übermittlung der Unterlagen a) innerhalb vn LEADER-Reginen sind die Antragsunterlagen bei der LEADER-Aktinsgruppe (LAG) vrzulegen Nach psitiver Zustimmung der LEADER-Aktinsgruppe wird der Antrag an die Schwerpunktverantwrtliche Landesstelle (LF3/ Abteilung Landwirtschaftliche Förderungen) übermittelt. Das Eingangsdatum bei dieser Landesstelle gilt als Antragsdatum (d.h., ab diesem Termin wird eine Leistungserbringung und Rechnungslegung anerkannt). Die LF3 übermittelt die Unterlagen an die LGS (Landesgeschäftsstelle für Drferneuerung) b) außerhalb vn LEADER-Reginen sind die Antragsunterlagen direkt an die LGS (die Landesgeschäftsstelle für Drferneuerung) zu übermitteln, und es gilt das Einreichdatum bei dieser Stelle als Stichdatum für die Anerkennung vn Leistungserbringungen. Genehmigung der Kfinanzierung In Flge ergeht ein gesndertes Genehmigungsschreiben vn der Landesgeschäftsstelle für Drferneuerung an den Förderwerber es enthält alle förderrelevanten Vrgaben. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Förderung (die mit EU-Mitteln kfinanziert wird) genehmigt. Auszahlung der Fördermittel Der Antrag um Auszahlung ist an die Landesgeschäftsstelle für Drferneuerung zu richten. Die erfrderlichen Bestandteile des Antrags sind vllständig zu übermitteln. - Frmblatt Zahlungsantrag - Frmblatt Belegaufstellung zum Zahlungsantrag - Frmblatt Evaluierungsdatenblatt bei Drferneuerungsprjekten - Prjektendbericht des Förderwerbers und Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers - Ftdkumentatin des geförderten Prjektes inklusive Fördertafel. Bei der Abrechnung eines mit EU-Mitteln kfinanzierten Drferneuerungsprjekts sind die gesamten Ksten eines Prjekts in Bezug auf die Einreichung nachzuweisen und mit saldierten Originalrechnungen (keine Kassabns) zu belegen. Im Falle vn erheblichen Kstenüber- der unterschreitungen sind vm Förderungswerber plausible Erklärungen vrzulegen jedenfalls muss die Realisierung des eingereichten Prjekts in vllem Umfang gewährleistet sein, will man keine anteiligen Förderungsreduktinen riskieren.

11 Überarbeitet G Stand Seite 11 vn Prjekte mit Landesförderung Die wesentlichen natinalen Bestandteile eines Förderantrags sind in Punkt 3.1 dargelegt. 4.3 Vereinfachte Förderung vn Kleinprjekten Die wesentlichen natinalen Bestandteile eines Förderantrags sind in Punkt 3.1 dargelegt. Die Förderung vn Kleinprjekten ist keine Zusatzförderung zu bereits bestehenden Förderungen, sndern lediglich eine Vereinfachung für kleine Vrhaben im Rahmen der Drferneuerung! Ziel ist eine rasche, möglichst unbürkratisch abzuwickelnde, finanzielle Unterstützung zur Verwirklichung vn Maßnahmen im Rahmen der Drferneuerung: förderbar sind nur Prjekte mit Gesamtksten vn mindestens 1.000,00. Die Förderung erflgt im Rahmen der Richtlinien. Als Richtwert gilt im einzelnen Förderungsfall ein Förderungsbetrag vn höchstens 5.000,00. Prjekte müssen innerhalb vn 12 Mnaten ab ihrer Realisierung (frühestes Rechnungsdatum) bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Einreichunterlagen (Prjekteinreichung + Auszahlungsantrag in einem): Ansuchen des Vereins (der Gemeinde), Stellungnahme der BetreuerIn, Prjektbeschreibung (Plan, Skizze etc.), Aufstellung der Eigenleistungen, Kstenaufstellung. Die Maßnahmen sind als vm Antragsteller vrzufinanzieren, um in der Flge die Genehmigung und Auszahlung in einem zu ermöglichen. Zielgruppe sind in erster Linie Vereine. 5. Das Frum Grundlage: Vrsitz: Beschlüsse: Gemäß Punkt 2.4. der Drferneuerungsrichtlinien wird ein Frum eingerichtet. Leiter der Geschäftsstelle für Drferneuerung. Landesgeschäftsstelle und Interessensvertretung haben ungeachtet der Zahl der TeilnehmerInnen je 1 Stimme. Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit. Das Frum beschließt unter anderem die Neuaufnahme bzw. Wiederaufnahme vn Orten bzw. Gemeinden in die Drferneuerungsaktin die Aufnahme vn Orten in Stadtgemeinden in die Drferneuerung, und zwar bei Erfüllung der nötigen Kriterien bzw. auch dann, wenn der Hauptrt in die Stadterneuerung aufgenmmen wurde die Verlängerung vn Orten in der Drferneuerungsaktin. das vrzeitige Ausscheiden vn Orten aus der Drferneuerungsaktin. Details zur Durchführung vn Aktivitäten im Rahmen der Drferneuerung. Umsetzung vn Spezialprjekten.

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