Projektförderung von lokalen Selbsthilfegruppen und Landesverbänden medizinischer Selbsthilfegruppen. Förderkriterien 2014
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- Clara Voss
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1 Projektförderung von lokalen Selbsthilfegruppen und Landesverbänden medizinischer Selbsthilfegruppen Förderkriterien 2014 Grundsätzlich folgt die Förderung von medizinischen Selbsthilfegruppen den Richtlinien des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS für die Förderung von Projekten im Rahmen des Präventionswürfel (Beschluss Ständiger Ausschuss vom , Top 11) 1) Ziele der Förderung von Selbsthilfeprojekten a) Förderung der Sekundär- und Tertiärprävention Verbesserung des Wissens über die Krankheit bei Betroffenen/ Angehörigen Verbesserung der Kompetenz dieser Zielgruppe Stärkung der Eigenverantwortung und Eigenständigkeit von Betroffenen zur Bewältigung ihres Alltags und in der Stabilisierung und Verbesserung ihres Gesundheitszustands (Definiton: Prävention: Die Prävention lässt sich in die Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention gliedern. Primärprävention setzt an, noch bevor es zur Krankheit kommt. Sekundärprävention soll das Fortschreiten eines Krankheitsfrühstadiums durch Frühdiagnostik und Frühbehandlung verhindern. Sie greift in bestehende Risikosituationen ein und versucht, diese abzuwenden. Die Tertiärprävention konzentriert sich nach einem Krankheitsereignis auf die Wiederherstellung der Gesundheit. ) b) Stärkung des Selbsthilfegedankens als Mittel der Sekundär/Tertiärprävention und Teil der Gesundheitsstrukturen in NÖ Förderung des Selbsthilfegedankens bei der Niederösterreichischen Bevölkerung Steigerung der Akzeptanz der Selbsthilfegruppen als Baustein der Niederösterreichischen Gesundheitsversorgung Steigerung der Bekanntheit der Selbsthilfe/ Selbsthilfegruppen und ihrer Angebote Förderkriterien des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS für Selbsthilfegruppen - 1 -
2 c) Stärkung der Kommunikation und Kooperation zw. SHG und medizinischen Fachkräften und Organisationen Förderung des Informationsaustauschs zwischen Fachleuten und Betroffenen zur Erweiterung des Wissenshorizonts (speziell über sehr seltene Krankheiten ) Verbesserung der Kooperation von medizinischem Fachpersonal/ Landeskliniken und Erkrankten/bzw. deren Angehörigen 2) Festlegung des Projektstatus Projekte sind zeitlich begrenzt, haben also ein Anfangs- und ein Abschlussdatum. Die Projektdauer kann sich von wenigen Wochen (z.b. Durchführung einer Fachtagung) bis auch länger als ein Jahr erstrecken. Die Projektdauer ist nicht an das Kalenderjahr gebunden (z.b. Dauer von Juni September 2014). Projekte haben ein festgelegtes Ziel/eine Mission und sprechen bestimmte Zielgruppen an. 3) Förderkriterien a) Die einzelnen Maßnahmen müssen im Rahmen eines Projektkonzepts stehen und nachhaltig wirksam sein.(z.b. gefördert wird eine Vortragsreihe mit einem bestimmten Thema, aber kein Einzelvortrag ohne weitere Vor- o. Nachbearbeitung) b) Projekte in Kooperation mit selbsthilfefreundlichen Krankenhäusern sind besonders zu begrüßen. c) Antragsteller können nur Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen sein, die Mitglieder des Dachverbandes der NÖ Selbsthilfegruppen sind. d) Förderungen an bundesweit tätige, themenspezifische Selbsthilfeverbände können nur für in Niederösterreich wirksame Aktivitäten und Projekte beantragt werden. e) Über ein Projekt ist im Vorhinein - d. h. vor Projektrealisierung - von den Mitgliedern des Förderbeirates zu entscheiden. 4) Förderumfang Der Fördergeber entscheidet in welchem Umfang ein Projekt gefördert wird. Der Förderanteil des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS richtet sich danach, wie die Projektfinanzierung aufgebaut ist (weitere Fördergeber, Teilnehmerbeiträge, Verkaufserlöse von Broschüren, ) bzw. welche Möglichkeiten die Gruppe hat, weitere Sponsoren zu gewinnen und welche Teilbeträge eines Projekts die förderbaren Maßnahmen betreffen (siehe unten). Förderkriterien des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS für Selbsthilfegruppen - 2 -
3 Ein Förderwerber kann jeweils nur für ein Projekt zeitgleich um Förderung ansuchen. Ausnahmen müssen hinlänglich begründet werden. Bei Projekten, die sich auf andere Bundesländer erstrecken, kann nur der NÖ - Anteil gemäß den Förderkriterien gefördert werden. 5) Förderbare Maßnahmen MultiplikatorInnen - Schulungen o Förderung der Wissensweitergabe durch Betroffene an Betroffene o Professionalisierung von Selbsthilfegruppen - LeiterInnen o Maßnahmen, die auf die speziellen Bedürfnisse von Gruppenmitgliedern abgestimmt sind, deren Gesundheitszustand fördern, sie in der aktiven Krankheitsbewältigung unterstützen und dazu angetan sind, die erworbenen Fähigkeiten/ das erworbene Wissen an andere weiterzugeben. In diesem Rahmen können gefördert werden: Schulungskosten für TeilnehmerInnen, Referentenkosten, Fahrtspesen, Tagungsteilnahme,.. (z.b. Diabetiker-Schulung, Parkinson-Turnen, Gedächtnistraining,..) Informationsschwerpunkte o Diese Aktivitäten richten sich vorrangig an Personen mit Krankheitsrisiko bzw. bereits erkrankte Personen sowie an deren Angehörige zur Aufklärung. Sie können aber auch der breiten Aufklärung und Information der Bevölkerung dienen. In diesem Rahmen können gefördert werden: Vorträge, Workshops, die Durchführung von Tagungen, bzw. Veranstaltungen mit Öffentlichkeitscharakter usw. dazu die Referentenkosten und allenfalls PR-Maßnahmen (z.b. Einladungen, ) teilweise Organisationsaufwand sowie die (verbesserte) Neuauflage bzw. Erstauflage von Informationsmaterial Vernetzungstätigkeiten wie kleinere Tagungen, Gesundheitssprechtage, Gruppenleitertreffen usw. Starthilfe für neue, lokale Selbsthilfegruppen z.b. Erste Drucksorten (Folder) sofern sie nicht durch die Unterstützung anderer Organisationen gedeckt ist. Förderkriterien des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS für Selbsthilfegruppen - 3 -
4 6) NICHT gefördert werden: Alle laufenden, sich wiederholenden Kosten, z.b. Jahrespauschalen, laufende Bürospesen, laufende Porto und Versandspesen, Kosten für laufende Gruppentreffen wie Saalmieten, Mietaufwand, Büffets, Verpflegung etc. Bei Tagungen, Vorträgen, Workshops, etc. keine Saalmieten, Verpflegung, Geschenke. Bei Schulungen/Bildungsfahrten: private Konsumationen oder Diäten, Anreisekosten zu Sammelpunkten für die gemeinsame Fahrt und Ähnliches. (wohl aber der gemeinsame Bustransport bzw. Gemeinschaftsfahrten). Aufwand für reine Ausflugsfahrten. Spesen/Kosten, die durch andere Fördergeber bereits abgedeckt sind. 7) Fördervergabe - Förderbeirat Die Zuerkennung der Förderwürdigkeit und der Förderhöhe erfolgt durch die Mitglieder des Förderbeirats. Dieser Förderbeirat setzt sich aus je einem Vertreter des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, des Dachverbandes der NÖ Selbsthilfegruppen, der Abteilung Soziales des Amtes der NÖ Landesregierung, der NÖ Landeskliniken - Holding und aus einem Vertreter des Gesunden NÖ zusammen. Jedes Mitglied des Förderbeirats nennt eine Vertretungsperson(Ersatzmitglied). Die Beiziehung von Experten zu den Sitzungen des Förderbeirats ist möglich. Das Projekt wird von dem/der Sachbearbeiter/in zur Entscheidung durch den Beirat vorgestellt und befürwortet. Der Förderbeirat tagt 3 bis 4mal Jährlich. Die Einreichfristen für Projekte werden durch den Förderbeirat festgelegt und in der Zeitschrift des Dachverbandes der NÖ Selbsthilfegruppen, auf der Homepage des Dachverbandes der NÖ Selbsthilfegruppen und des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS publiziert. Ansuchen von Selbsthilfegruppen, die in die Zuständigkeit des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS fallen und im Förderbeirat behandelt werden, werden grundsätzlich nach diesen Förderkriterien für die Projektförderung von Selbsthilfegruppen behandelt. Ansuchen, die in die Zuständigkeit der ABTEILUNG SOZIALES DES AMTS DER NÖ LREG fallen und im Förderbeirat behandelt werden, werden grundsätzlich nach den Förderkriterien der ABTEILUNG SOZIALES IM AMT DER NÖ LREG entschieden. Förderkriterien des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS für Selbsthilfegruppen - 4 -
5 8) Förderansuchen Vorgang Der Förderantrag wird mittels Projektantragsformular gestellt. Dieses kann auf der Homepage des Dachverbandes der NÖ SHG oder auf der Homepage des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS heruntergeladen werden oder auf Anfrage zugestellt werden. Der Antrag umfasst eine Projektbeschreibung, eine Kostenübersicht (Kostenvoranschläge oder Schätzungen) und einen Finanzplan. Der Antrag muss fristgerecht (mindestens 14 Tage) vor den Sitzungen des Förderbeirates vor dem Beginn des Projekts an den NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS gestellt werden. Da sich der Fördernehmer verpflichtet, bei Förderung des Projekts den NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS als Fördergeber zu nennen, ist auf rechtzeitige Einreichung zu achten, da sonst ein wichtiges Förderkriterium nicht erfüllt werden kann. Nach Behandlung des Antrags durch den Förderbeirat erhält der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung, die Förderbedingungen und die vom Antragsteller zu unterfertigende Einverständniserklärung zugestellt. Die Überweisung der Förderung auf das Konto des Antragstellers erfolgt nachdem dem NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS die unterfertigte Einverständniserklärung zu den Förderbedingungen vom Antragsteller übermittelt wurde und nach Vorlage der Originalrechnungen im NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS. Die Auszahlung der Mittel kann in einer oder mehreren Tranchen erfolgen. Die Förderhöhe kann Teilsummen oder eine Gesamtförderung bis zu 100% betragen. Im begründeten Ausnahmefall kann ein Förderantrag einer Selbsthilfegruppe auch nach Projektrealisierung eingereicht werden und kann nach gemeinsamer einstimmiger Entscheidung der Beiratsmitglieder nachträglich positiv entschieden werden. 9) Projektabrechnung Zum Projektabschluss hat der Fördernehmer einen entsprechenden Projektbericht mit Belegexemplaren der Drucksorten, Publikationen in Medien usw. und eine Projektabrechnung dem NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS vorzulegen. Nicht zweck- und widmungsgemäße sowie nicht verbrauchte Fördermittel müssen dem NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS rückerstattet werden. Förderkriterien des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS für Selbsthilfegruppen - 5 -
6 BEILAGE 1: zu den Förderkriterien des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS für lokale Selbsthilfegruppen und Landesverbände medizinischer Selbsthilfegruppen Im Rahmen der 1. Sitzung des Förderbeirates für die Projektförderung von Selbsthilfegruppen am 19. März 2010 und aufgrund einer Neuwahl im Vorstand des Dachverbandes der NÖ SHG im Herbst 2010 wurden folgende 5 Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Förderbeirats festgelegt. Dachverband der NÖ Selbsthilfegruppen: Dir. Harald Bachhofer, MPA MBA, Mitglied im Vorstand des Dachverbandes der NÖ SHG als Schriftführer; Ersatzmitglied: Mag. Renate Gamsjäger, MBA (Büroleiterin im Dachverband der NÖ Selbsthilfegruppen) NÖ Gesundheits- und Sozialfonds: GF Stv. Rudolf Hochsteger; Ersatzmitglied Mag. Silvia Freynschlag-Futterknecht Abteilung Soziales des Amtes der NÖ Landesregierung: Mag. Jürgen Bauer; Ersatzmitglied Mag. Birgit Tröstl NÖ Landeskliniken-Holding: DGKS Karin Rosenstingl, MBA Gesundes NÖ: Dr. Edith Bulant-Wodak, Geschäftsführerin; Ersatzmitglied Walburga Steiner Förderkriterien des NÖ GESUNDHEITS- UND SOZIALFONDS für Selbsthilfegruppen - 6 -
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