NÖ Feuerwehr- ausrüstungs- verordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NÖ Feuerwehr- ausrüstungs- verordnung"

Transkript

1 NÖ Feuerwehr- ausrüstungs- verordnung

2 Grundsätze Berücksichtigung von mehr Kriterien für die Risikoermittlung einer Gemeinde Dynamisches System für die Risikoermittlung der Gemeinden Es sollen vorhandene Daten für die Bewertung zählen Modernes bedarfsorientiertes Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept Trennung Ausrüstung auf gemeindebezogene Ausrüstung erweiterte Feuerwehrausrüstung

3 Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen Teilrisiko R1 Anzahl und Bedeutung von Brandeinsätzen und Technischen Einsätzen Teilrisiko R2 Anzahl der Einwohner Anzahl der Gebäude Anzahl der Haushalte Fläche und Flächennutzung Teilrisiko R3 Anzahl, Größe und Art von Betrieben, Anzahl Betriebe nach dem Berghöfekataster

4 Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen Teilrisiko R4 Besondere Gefahrenbereiche Abdeckung der Löschwasserversorgung im Bauland Teilrisiko R5 Anzahl der Tanklöschfahrzeuge in Entfernung von 10 km (Gemeindegrenze bis Standort Feuerwehr) Teilrisiko T1 Verkehrswege (Art und Länge) Besondere Gefahrenbereiche bei Verkehrswegen

5 Neue Regelungen Weniger Fahrzeugtypen (HLF1 bis HLF3, VRF, WLF, MTF, VF) Keine Alternativen wie bisher (z.b. KLF oder LF oder KLF-W oder MTF + LA stattdessen HLF1) Regulierungen bei den Baurichtlinien und deren Einhaltung (Gewichtsbeschränkungen, etc.) z.b. HLF 2 höchstzulässige Gesamtmasse 15 t Verlängerung der Nutzungsdauer auf 25 Jahre Herauslösen der Sonderfahrzeuge aus der gemeindebezogenen Feuerwehrausrüstung

6 Risikoklassen Risikofaktor B Risikoklasse 0 3 Klasse B Klasse B Klasse B Klasse B Klasse B Klasse B Klasse B Klasse B Klasse B Klasse B Klasse B 11 > 57 Klasse B 12

7 Risikoklassen Risikofaktor T Risikoklasse 2 4 Klasse T Klasse T Klasse T 3

8 Erweiterte Feuerwehrausrüstung Erweiterte Feuerwehrausrüstung, da Sonderfahrzeuge nicht unbedingt in jeder Gemeinde erforderlich sind, durch Bescheid der Landesregierung Erstellung eines Stationierungsplanes durch den NÖ LFV (Vorschlag Bezirksfeuerwehrkommandanten) Erweiterung nur für den Bereich mindestens eines Feuerwehrbezirkes Erlassung eines Bescheides durch Landesregierung

9 Erweiterte Feuerwehrausrüstung Umfasst im wesentlichen: Atemluftfahrzeuge Atemluftkompressoren Hilfeleistungsfahrzeuge 4 Hubrettungsfahrzeuge Logistikfahrzeuge Schadstofffahrzeuge Wechselladefahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge

10 Mindestmitgliederstand Die gesamten aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren einer Gemeinde : Klasse B 1: 20 Mitglieder Klasse B 2: 40 Mitglieder Klasse B 3: 60 Mitglieder Klasse B 4: 70 Mitglieder Klasse B 5: 90 Mitglieder Klasse B 6: 100 Mitglieder Klasse B 7: 110 Mitglieder Klasse B 8: 120 Mitglieder Klasse B 9: 130 Mitglieder Klasse B 10: 140 Mitglieder Klasse B 11: 150 Mitglieder Klasse B 12: 160 Mitglieder Bei mehreren Freiwillige Feuerwehren, mindestens 10 aktive Mitglieder pro Feuerwehr.

11 Feststellung der Risikoklasse Verantwortlichkeit liegt bei der Gemeinde Regelmäßig alle fünf Jahre oder bei wesentlichen Änderungen in der Gemeinde Bewertung durch ein Gremium, bestehend aus: Vertreter der Gemeinde Feuerwehrkommandant(en) Vertreter des NÖ LFV

12 Feststellung der Risikoklasse Übertragene Einsatzbereiche anderer Gemeinden Vereinbarung beider Gemeinden (Gemeinderatsbeschluss) Daten werden zur Gemeinde denen der Bereich übertragen wurde hinzugerechnet Bei der ursprünglichen Gemeinde müssen diese Daten abgerechnet werden.

13 Risiko R1 - Einsätze Daten aus der Einsatzstatistik der Feuerwehren

14 Risiko R1 - Einsätze Einsatzstatistik: nur Einsätze im eigenen Einsatzbereich (von der Gemeinde zugewiesener Bereich) Durchschnitt der letzten fünf Jahre Zahlen aufgerundet

15 Risiko R1 - Einsätze Einsatzort: 2 Feuerwehren in der Gemeinde Eingesetzte Feuerwehren: FF 1 FF 2 Für FAV zählt der Einsatz nur bei FF 2

16 Risiko R1 - Einsätze Brandeinsätze hier gibt es bereits die Definition klein mittel groß bzw. sind bei klein die Brandsicherheitswachen und Fehlausrückungen hinzuzurechnen Technische Einsätze Kleine Schadensereignisse Auslaufen von geringen Mengen Öl, Treibstoff Auslaufen von Öl, Treibstoff Auspumparbeiten Fahrzeugbergungen Freimachen von Verkehrswegen Insekten, Bienen, Wespeneinsätze Kranarbeiten Wasserversorgung Sonstige Technische Mittlere Schadensereignisse Unfall mit Personenschaden (bis 5 Verletzte) Massenkarambolage Verkehrsunfall mit LKW Unfall mit Schadstoffen Große Schadensereignisse: Unfall mit Personenschaden (mehr als 5 Verletzte oder Tote) Zuordnung Verkehrsunfall PKW bzw. LKW, Hochwassereinsätze, Schnee- und Lawinen. keine generelle Zuordnung zu einer bestimmten Bedeutungsgröße möglich muss einzeln geschehen

17 Daten vom Einwohnermeldeamt oder der Statistik des Landes NÖ Risiko R2 Einwohner

18 Risiko R2 Einwohner Einwohner: Statistik Austria bzw. Land NÖ oder Einwohnermeldeamt Gebäude: Statistik Austria bzw. Land NÖ Haushalte: Statistik Austria bzw. Land NÖ Flächennutzung: Gemeinde oder z.b. Statistisches Handbuch des Landes 2009

19 Risiko R2 Gebäude Gebäude sind: freistehende oder - bei zusammenhängender Bauweise - klar gegeneinander abgegrenzte Baulichkeiten, deren verbaute Fläche mindestens 20 m² beträgt. In Wohnhausanlagen bzw. größeren Wohnobjekten gilt jedes Stiegen- oder Reihenhaus als eigenes Gebäude, unabhängig davon, ob die einzelnen Stiegenhäuser untereinander verbunden sind oder nicht. Auch bei Nichtwohngebäuden in zusammenhängender Bauweise gilt jede klar abgegrenzte Baulichkeit als eigenes Gebäude (Lagerhalle, Fertigungshalle etc). Nicht als Gebäude zählen: Private Garagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, auch wenn die verbaute Fläche mehr als 20 m² beträgt; Land- oder forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude (Stallungen, Scheunen usw.); Nebengebäude, die nicht Wohnzwecken dienen oder nicht Arbeitsstätten sind (z.b. Schuppen, Gerätehäuschen); Gebäude, die militärischen Zwecken dienen (militärische Waffen-, Materialoder Gerätelager); vorübergehend errichtete Behelfsbauten (z.b. Baubaracken); (fixe) Marktstände, Zeitungskioske o.ä.; andere Gebäude unter 20 m2 verbauter Fläche (z.b. Trafo-Häuschen). Quelle: Statistik Austria

20 Daten Statistik Austria oder von Kommunalabgaben bzw. Berghöfekataster Risiko R3 Betriebe und -größen

21 Risiko R3 Betriebe und -größen Anzahl der Betriebe und größen: Statistik Austria Berghöfekataster: Homepage des NÖ LFV Daten bereitgestellt durch Lebensministerium

22 Risiko R4 besondere Gefahrenpunkte Definitionen zum Teil auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

23 Risiko R5 Tanklöschfahrzeug im Umkreis Entfernung von Gemeindegrenze bis Standort der jeweiligen Feuerwehr

24 Daten über Länge der Verkehrswege aus Straßenkarten, Routenplaner, Straßenverwaltung, Gemeinden, etc. Risiko T1 Verkehrsunfälle

25 Risiko T1 Verkehrsunfälle Autobahn: lt. Alarmplan NÖ LFV, nur Spalte Menschenrettung Anzahl Kilometer je Richtungsfahrbahn z.b. St. Pölten RFB Salzburg km 47,5 bis 69,5 und RFB Wien km 69,5 bis 43,1 = Kilometer für die Matrix: 48 Kilometer

26 Ergebnis

27 Fahrzeug- und Stationierungsplan Bei mehreren Freiwillige Feuerwehren in der Gemeinde ist die Feuerwehrausrüstung unter Berücksichtigung der Art der Bebauung, der Wasserversorgung sowie der verkehrsmäßigen Aufschließung der örtlichen Einsatzbereiche aufzuteilen. Es ist ein Fahrzeug- und Stationierungskonzept über die Aufteilung der Fahrzeuge und Geräte zu erstellen. Ausrüstung jeder Freiwilligen Feuerwehr hat mindestens ein Hilfeleistungsfahrzeug 1 oder ein höherwertiges Fahrzeug (Hilfeleistungsfahrzeug 2 oder 3) zu umfassen.

28 Fahrzeug- und Stationierungsplan Gemeinde ist in B4 / T2 eingestuft und hat 3 Feuerwehren Anzahl der Fahrzeuge/Geräte laut FAV 1 HLF1 1 Seilwinde, 1 Hydraulisches Rettungsgerät 2 HLF2 1 Wasserwerfer, 1 Belüftungsgerät 1 HLF3 3 Notstromaggregate 1 VRF 1 UWP 8-1, 2 UWP MTF Aufteilung der Fahrzeuge / Geräte: Feuerwehr 1: - Feuerwehr 2: 1 HLF1 1 HLF 2 1 Notstromaggregat 1 VRF 1 UWP MTF 1 Belüftungsgerät Feuerwehr 3: 1 Notstromaggregat 1 HLF 2 1 UWP HLF 3 1 Wasserwerfer 1 UWP Seilwinde 1 Notstromaggregat 1 Hydraulisches Rettungsgerät

29 Fahrzeug- und Stationierungsplan Feuerwehr 1 Derzeit neu Anschaffungsjahr KLF, BJ HLF Feuerwehr 2 TLF 3000, BJ HLF Kleinrüstfahrzeug, BJ VRF MTF 2011 (lt. FAV) Feuerwehr 3 RLF 2000, BJ HLF TLF 1000, BJ HLF MTF, BJ MTF 2015 (aus Förderungsrichtlinie)

30 Nach Bewertung Vorlage der Risikoermittlung und des Fahrzeug- und Stationierungsplanes an NÖ Landesregierung, Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz NÖ Landesfeuerwehrverband (im Dienstweg), zusätzlich auch elektronisch

31 HLF 1 Eckdaten Hilfeleistungsfahrzeug Besatzung: mindestens 1:5 (höchstens 1:8) Kastenwagen bzw. Doppelkabine mit Aufbau Gesamtmasse maximal 5,5 t 160 kw / ~ 220 PS Containerraum (Containergröße 800 x 1200 mm) mit Entnahmemöglichkeit Löschwassertank, mind. 300 l bis max. 500 l mit Pumpe (max. 50 bar, mind. 120 l / min Förderstrom) Schnellangriffseinrichtung Umfeldbeleuchtung Tragkraftspritze mind. 800 l auf Rollcontainer Schieb-, Steck- oder Mehrzweckleiter Motorkettensäge Notstromaggregat, max. 5 kva Unterwasserpumpe, mind. 4-1 technische Geräte 3 Atemschutzgeräte

32 HLF 2 Eckdaten Hilfeleistungsfahrzeug Besatzung: mindestens 1:6 (höchstens 1:8) Gesamtmasse maximal 15 t 221 kw / 300 PS Allrad bei Bedarf Löschwassertank mind l max l Einbaupumpe (Normaldruck oder Mehrbereich) Schnellangriffseinrichtung Umfeldbeleuchtung 3 Atemschutzgeräte Schieb- oder Steckleiter Motorkettensäge Unterwasserpumpe, mind. 4-1 Notstromaggregat, mind. 5 kva 60 l Schaummittel technische Geräte Heckbereich Laderaum für 2 Rollcontainer oder EURO-Paletten etc. bzw. Heckpumpe

33 Besatzung: mindestens 1:5 (höchstens 1:8) Gesamtmasse maximal 18 t 290 kw / 395 PS Allrad HLF 3 Eckdaten Hilfeleistungsfahrzeug Löschwassertank über 2000 l bis max l Einbaupumpe (Normaldruck oder Mehrbereich) Wasserwerfer Verkehrswarneinrichtung Lichtmast Umfeldbeleuchtung Rettungswanne 3 Atemschutzgeräte Schieb- oder Steckleiter Motorkettensäge Notstromaggregat, mind. 8 kva 200 l Schaum Unterwasserpumpe, mind. 8-1 techn. Geräte

34 Besatzung: mindestens 1:2 (höchstens 1:5) Gesamtmasse maximal 5,5 t 220 kw / 300 PS Löschwassertank maximal 500 l Schnellangriffseinrichtung Umfeldbeleuchtung Lichtmast Verkehrswarneinrichtung Mehrzweck- oder Teleskopleiter Rettungswanne Rettungsplattform Atemschutzgeräte Notstromaggregat, mind. 5 kva Hydraulisches Rettungsgerät mit Zylinder Pedalschneider Hebekissensatz Trennschleifer diverses technisches Gerät VRF Eckdaten Vorausrüstfahrzeug

35 Förderung Fahrzeuge - Ablauf Antrag mit Richtangebot Förderungszusage Ausschreibung und Bestbieterermittlung Prüfung durch NÖ LFV Bestellzusage (neu) Bestellung Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung / Bestätigung über Abmeldung des ersetzten KFZ Prüfung auf Übereinstimmung durch NÖ LFV Förderungsauszahlung

36 Förderung Geräte - Ablauf Anhang zur Förderungsrichtlinie Nicht mehr bestimmte Gerätetypen neu technische Mindestanforderungen Bestätigung auf Rechnung, dass Gerät entspricht Antrag mit Richtangebot Förderungszusage Bestellung Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung Förderungsauszahlung

37 Förderung - Nutzungsdauer Fahrzeuge 25 Jahre ausgenommen MTF 15 Jahre Atemschutzgerät 18 Jahre Belüftungsgerät 25 Jahre Wasserwerfer 25 Jahre Tragkraftspritze 25 Jahre Hydraulisches Rettungsgerät 15 Jahre Unterwasserpumpe 25 Jahre Schmutzwasserpumpe 25 Jahre Seilwinde 25 Jahre Notstromaggregat 14 kva 25 Jahre

38 Feuerwehrausrüstungsverordnung Förderung Ihre Fragen? Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

FÖRDERUNGSRICHTLINIE

FÖRDERUNGSRICHTLINIE FÖRDERUNGSRICHTLINIE Richtlinie der NÖ Landesregierung vom 22. Juli 2011 über die Förderung bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen. Den Freiwilligen Feuerwehren

Mehr

NÖ Feuerwehrausrüstungsverordnung. Fahrzeugkonzepte

NÖ Feuerwehrausrüstungsverordnung. Fahrzeugkonzepte NÖ Feuerwehrausrüstungsverordnung Fahrzeugkonzepte Feuerwehrausrüstungsverordnung Grundsätze Berücksichtigung von mehr Kriterien für die Risikoermittlung einer Gemeinde Dynamisches System für die Risikoermittlung

Mehr

Satzung. 1 Begriffsbestimmungen

Satzung. 1 Begriffsbestimmungen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg ( Kostensatzung ) Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 29.03.2006 auf Grund von 1.

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01. 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.2015 Die Gemeinde Geroldsgrün erlässt auf Grund des Art.

Mehr

Entgeltordnung für die freiwilligen Leistungen der Feuerwehr der Stadt Iserlohn

Entgeltordnung für die freiwilligen Leistungen der Feuerwehr der Stadt Iserlohn Entgeltordnung für die freiwilligen Leistungen der Feuerwehr der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 20. Dezember 2001 die nachstehende Entgeltordnung für die freiwilligen Leistungen der Feuerwehr

Mehr

Nutzungskonzept Ersatzneubau Epplerhaus

Nutzungskonzept Ersatzneubau Epplerhaus Nutzungskonzept Ersatzneubau Epplerhaus Freiwillige Feuerwehr Walldorf/ Werra www.ffw-walldorf-werra.de Walldorf, den 09. Februar 2008 Seite 1 von 11 1 Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS 2 2 MOMENTANER

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen

Mehr

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik A B 2 6. M Ä R Z 2 0 1 5 Richtlinien Förderung Photovoltaik für Betriebe zur Abwasserbehandlung Gültig bis: 30.11.2016 Fertigstellung und Abrechnung binnen 6 Monaten. Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie

Mehr

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015 n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen AZ 130.51 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. - 36 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Güterverkehr in Österreich

Güterverkehr in Österreich Güterverkehr in Österreich Transportaufkommen (Millionen Tonnen) 1999 (1) Schiff Pipeline (2) Summe Binnen 243 18 0,8 1 263 Import / Export 51 34 6 12 103 Transit 38 18 3 44 103 Gesamt 331 70 10 57 469

Mehr

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291 KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich

Mehr

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Richtlinie. Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008. Beiblatt. Verteiler: BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK

Richtlinie. Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008. Beiblatt. Verteiler: BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Nr.: 2.6-136-2010 vom: 12. März 2010 Richtlinie Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008 Beiblatt Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Richtlinie gilt in Verbindung

Mehr

Neue Fahrerlaubnisklassen und Führerscheine ab 2013

Neue Fahrerlaubnisklassen und Führerscheine ab 2013 Für den Direkteinstieg von der Klasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich. Für den Direkteinstieg

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. Dezember 2002 Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

Xesar. Die vielfältige Sicherheitslösung

Xesar. Die vielfältige Sicherheitslösung Xesar Die vielfältige Sicherheitslösung Xesar Die professionelle Lösung für Ihr Unternehmen Xesar Sicher und flexibel Xesar ist das vielseitige elektronische Schließsystem aus dem Hause EVVA. Komplexe

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr

Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr Anlage zum TOP 3 Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Sindelfingen

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Sindelfingen Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Sindelfingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 und 26 und 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

UAFKDT Fortbildung 2013 Führungsverfahren und Befehlsgebung

UAFKDT Fortbildung 2013 Führungsverfahren und Befehlsgebung UAFKDT Fortbildung 2013 Führungsverfahren und Befehlsgebung 18. / 19.02.2013 Ablauf Begrüßung, Einführung in die Thematik Theoretische Grundlagen (1 AE) Befehls- und Meldewege Führungsverfahren, Regelkreis

Mehr

Deutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:

Deutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von: Deutsches Rotes Kreuz Kopfschmerztagebuch Kopfschmerztagebuch von: Hallo, heute hast Du von uns dieses Kopfschmerztagebuch bekommen. Mit dem Ausfüllen des Tagebuches kannst Du mehr über Deine Kopfschmerzen

Mehr

W-Rechnung und Statistik für Ingenieure Übung 11

W-Rechnung und Statistik für Ingenieure Übung 11 W-Rechnung und Statistik für Ingenieure Übung 11 Christoph Kustosz (kustosz@statistik.tu-dortmund.de) Mathematikgebäude Raum 715 Christoph Kustosz (kustosz@statistik.tu-dortmund.de) W-Rechnung und Statistik

Mehr

2m Band der Freiwilligen. Feuerwehren im. Lkr. Rottal-Inn

2m Band der Freiwilligen. Feuerwehren im. Lkr. Rottal-Inn Funkrufnamenkonzept im 2m Band der Freiwilligen Feuerwehren im Lkr. Rottal-Inn Ersteller: Team TKS: Ortmaier Andreas, Kommandant FF Tann Eichinger Martin, Kommandant FF Kirchdorf am Inn Pilger Markus,

Mehr

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 16-MAV-01 Eingruppierung in der AVR Eingruppierung in den AVR ist für viele MAVen ein unübersichtliches Wirrwarr. Das Seminar erklärt anhand von Beispielen,

Mehr

Ihr Partner für Personal mit Qualität

Ihr Partner für Personal mit Qualität Ihr Partner für Personal mit Qualität Unser Niederlassungen in Oberösterreich 4810 Gmunden Bahnhofstraße 26 07612 / 47 96 8 Fax: Dw 99 4020 Linz Wiener Straße 71b 0732 / 79 01 01 Fax: Dw 99 4840 Vöcklabruck

Mehr

Schriftliche Prüfungsarbeit zum mittleren Schulabschluss 2010 im Fach Mathematik. 26. Mai 2010

Schriftliche Prüfungsarbeit zum mittleren Schulabschluss 2010 im Fach Mathematik. 26. Mai 2010 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Schriftliche Prüfungsarbeit zum mittleren Schulabschluss 00 im Fach Mathematik 6. Mai 00 LÖSUNGEN UND BEWERTUNGEN Mittlerer Schulabschluss 00, schriftliche

Mehr

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz

Mehr

Naturgewalten & Risikoempfinden

Naturgewalten & Risikoempfinden Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

1 Leistungen der Feuerwehr

1 Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Kierspe bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.05.2010 Der Rat der Stadt Kierspe hat auf Grund

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Carsharing: Ihr Schlüssel zur direkten Weiterfahrt!

Carsharing: Ihr Schlüssel zur direkten Weiterfahrt! JETZT Carsharing: Ihr Schlüssel zur direkten Weiterfahrt! anmelden! Jetzt anmelden und Fahrtguthaben sichern! oebb.at 02 Kopfzeile So einfach & bequem war umsteigen noch nie Wenn Sie entspannt und sicher

Mehr

Lösungen mit Strategie

Lösungen mit Strategie Lösungen mit Strategie Imagebroschüre Daaden Zeichen setzen Wenn sich Unternehmenserfolg über»anfangen im Kleinen und Streben nachgroßem«definiert, dann blicken wir nicht nur auf eine lange Tradition,

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL

WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL WAS IST EIN VERKEHRSUNFALL? Ein Verkehrsunfall ist ein

Mehr

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht

Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise

FÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abfallentsorgung 2014 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Rücksendung bitte bis Dezernat 33 Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Postfach

Mehr

1 Gebührenpflichtige Leistungen

1 Gebührenpflichtige Leistungen Satzung über die Heranziehung zum Kostenersatz für gesetzliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schiffweiler in der Fassung der 1. Änderungssatzung Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

Mehr

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie

Mehr

Entwicklungskonzept und Antrag gemäß 5 und 31 Bgld. KBBG 2009

Entwicklungskonzept und Antrag gemäß 5 und 31 Bgld. KBBG 2009 Formular Entwicklungskonzept und Antrag Rechtsträger:... Adresse:... Entwicklungskonzept und Antrag gemäß 5 und 31 Bgld. KBBG 2009 Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 2 - und Schulen Europaplatz

Mehr

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2013

Mehr

TOP!!! Ruhig gelegenes Baugrundstück in Kremmen

TOP!!! Ruhig gelegenes Baugrundstück in Kremmen Scout-ID: 67211278 Objekt-Nr.: 0147 Erschließung: Bebaubar nach: Empfohlene Nutzung: Verfügbar ab: Erschlossen wie Nachbarbebauung Einfamilienhaus sofort Provision: 3.570,- EUR (inkl. 19% MwSt.) Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport IKZ-Kongress Dreieich

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport IKZ-Kongress Dreieich IKZ-Kongress Dreieich Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit durch die Hessische Landesregierung IKZ grundsätzlich nichts Neues - Abwasser- und Wasserverbände, Ordnungsbehördenbezirke u. Verkehrsverbünde

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

7. Bewässerung: Mehrmals pro Woche

7. Bewässerung: Mehrmals pro Woche 7. Bewässerung: Mehrmals pro Woche Eine Kultur im Erdboden muss mehrmals wöchentlich bewässert werden. 1. Erstellen Sie ein Arbeitsblatt 2. Pumpe 3. Ventilgruppe 1 4. Kulturfachregelung 5. Wasser-Anschlüsse

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012

Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Division des déchets 1, Avenue du Rock n Roll L-4361 ESCH/ALZETTE Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Dem Umweltamt

Mehr

13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung

13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Der Bundesrat 13.3358 Postulat Grossen vom 17. April 2013 Schaffung von Anreizen zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung Bericht vom 19. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze

(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze Vortrag (H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze Energieeinsparverordnung, Erneuerbares Wärmegesetz Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH Folie 1 Was regelt die Energieeinsparverordnung

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Meinungen zur Altersvorsorge

Meinungen zur Altersvorsorge Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion

Mehr

1 Schritt für Schritt zu einem neuen Beitrag

1 Schritt für Schritt zu einem neuen Beitrag 1 Schritt für Schritt zu einem neuen Beitrag Abhängig von den zugewiesenen Rechten können Einzelseiten, Bildergalerien oder Artikel für die Startseite erstellt werden. Hinweis: Die neuen Beiträge werden

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats

Mehr

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren > 1 Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren Werkstattgespräch Schülerverkehre am Rechtsanwältin Daniela Klinger, BBG und Partner BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15

F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15 F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f Kooperation Überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule HAUS- UND LANDWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN OFFENBURG Stand: 06/15 Allgemeines:

Mehr

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Um das Versenden von Anhängen an emails zu ermöglichen, wurde der Assistent für die Kommunikation leicht überarbeitet und wo nötig verbessert.

Um das Versenden von Anhängen an emails zu ermöglichen, wurde der Assistent für die Kommunikation leicht überarbeitet und wo nötig verbessert. Release glit.app Release 1.2.0.2485 Über diesen Release Nebst vielen kleinen Fehlerkorrekturen, wurde hauptsächlich an der Erstellung von Offerten, Bestellungen und Rechnungen als PDF, sowie das direkte

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik 7. Mai 2003 PE 328.783/12-25 ÄNRUNGSANTRÄGE 12-25 Entwurf eines Berichts (PE 328.783) Bart Staes über

Mehr

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt Projekt- Management oder warum Horst bei uns Helga heißt Landesverband der Projektplanung Projektplanung gibt es, seit Menschen größere Vorhaben gemeinschaftlich durchführen. militärische Feldzüge die

Mehr

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?

Mehr

Hinweise für die Online- Dienste der Studierenden

Hinweise für die Online- Dienste der Studierenden Welche Schritte sind für die Nutzung von Online-Diensten erforderlich? 1. Der Anmeldevorgang in TUBIS Bitte melden Sie sich im persönlichen Portal von TUBIS mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an, um

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Seite 1 von 8 Übersicht über die n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen

Mehr

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder

Mehr

Der Vortrag besteht aus 27 Seiten! Ich habe 15 Minuten. + 1 Minute Diskussion Passt!

Der Vortrag besteht aus 27 Seiten! Ich habe 15 Minuten. + 1 Minute Diskussion Passt! Der Vortrag besteht aus 27 Seiten! Ich habe 15 Minuten Also pro Seite ca. 30,3 Sek = 14 Min. + 1 Minute Diskussion Passt! Zunächst: Die Praxis in einem modernen Kammstall ohne Wärmetauscher Mit Vorraumanwärmung

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

2. Im Admin Bereich drücken Sie bitte auf den roten Button Webseite bearbeiten, sodass Sie in den Bearbeitungsbereich Ihrer Homepage gelangen.

2. Im Admin Bereich drücken Sie bitte auf den roten Button Webseite bearbeiten, sodass Sie in den Bearbeitungsbereich Ihrer Homepage gelangen. Bildergalerie einfügen Wenn Sie eine Vielzahl an Bildern zu einem Thema auf Ihre Homepage stellen möchten, steht Ihnen bei Schmetterling Quadra das Modul Bildergalerie zur Verfügung. Ihre Kunden können

Mehr

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions Südbaden-Cup Ausstieg Champions Beschreibung Der Ausstieg aus dem Turnier dient Spielern die eine weite Anreise haben sich aus dem Turnier zu verabschieden um noch am gleichen Tag heimzureisen und einen

Mehr

protect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg

protect 2016 Workshop C Wesentliche Veränderung von Maschinen Menschen verändern Maschinen 17.02.2016 Magdeburg protect 2016 Workshop C Menschen verändern Maschinen Wesentliche Veränderung von Maschinen 17.02.2016 Magdeburg Fallbeispiel - Änderung an Formschäummaschine - Änderung: Ersetzen eines Mischkopfes Es entstehen

Mehr

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 (Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet

Mehr

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung

Mehr

Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal

Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern Problemlage Problemlage Bestellung, Aufgaben, Pflichten von Aufzugswärtern; Vorschriften, Technische Regeln Amtsprogramm

Mehr

Enigmail Konfiguration

Enigmail Konfiguration Enigmail Konfiguration 11.06.2006 Steffen.Teubner@Arcor.de Enigmail ist in der Grundkonfiguration so eingestellt, dass alles funktioniert ohne weitere Einstellungen vornehmen zu müssen. Für alle, die es

Mehr

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr