Besonderer Teil 1. Vorbemerkung 4 2. Übersicht 4 3. Förderungsmaßnahmen 4-7

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Besonderer Teil 1. Vorbemerkung 4 2. Übersicht 4 3. Förderungsmaßnahmen 4-7"

Transkript

1 Übersicht: Seite Allgemeiner Teil 1. Ziel der Förderung, Definition des Begriffs Streuobst 2 2. Förderungsvoraussetzungen 2 3. Antragsformular 3 4. Bewilligung 3 5. Inkrafttreten 3 Besonderer Teil 1. Vorbemerkung 4 2. Übersicht 4 3. Förderungsmaßnahmen 4-7 A. Förderung durch Beratung (B) Angebot B 1: Beratung mit Sorten- und Standortwahl 4 Angebot B 2: Beratung mit Sortenwahl, Pflanzplan und Pflegeanleitung 4 Angebot B 3: Beratung mit Sortenwahl, Pflanzplan Vermessung und Pflegeanleitung 4 Angebot B 4: Beratung der Schnittarbeiten 5 B. Förderung von Neupflanzungen/Nachpflanzungen (N) Angebot N 5: Bestellung eines Obstbaumes 5 Angebot N 6: Bestellung, Lieferung und Pflanzung von Obstbäumen 5 C. Förderung von Schnittmaßnahmen (S) Angebot S 7: Erziehungsschnitt 5 Angebot S 8: Ertragserhaltungsschnitt 5 Angebot S 9: Verjüngungsschnitt für ältere Bäume 6 D. Förderung von naturschutzgerechtet Grundpflege (Mahd, Mulchen) Angebot M 10: Mahd botanisch wertvoller Flächen 6 Angebot M 11: Mulchen von Streuobstflächen 6 E. Förderung der Streuobstwiesennutzung durch Verleih von Geräten und Arbeitshilfen sowie Vermittlung von Tätigkeiten Angebot G 12: Geräteverleih 6 Angebot V 13: Vermittlung von Tätigkeiten 7 F. Förderung der Umwandlung von Ackerflächen in Streuobstwiesen und größere Bestandsergänzungen (K) Angebot K 14: Bestandergänzungen 7 Angebot K 15: Umwandlung von Ackerflächen in Streuobstwiesen 7 Seite 1 von 7

2 Förderrichtlinien der Stadt Karben für die Erhaltung und Neuanlage von Streuobstflächen Allgemeiner Teil 1. Ziel der Förderung, Definition des Begriffes Streuobst Die Stadt Karben möchte mit den vorliegenden Förderrichtlinien den Erhalt und die Neuschaffung der in der südlichen Wetterau landschaftsprägenden Streuobstbestände unterstützen. Die Intention der Förderung ist, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Naturschutzverbänden die notwendigen Hilfestellungen zu leisten, damit die dauerhafte Sicherung der Streuobstflächen durch eine extensive, regionale Obstnutzung möglich ist. Alle Obstbäume, die einzeln in Reihe oder in Gruppen auf nicht eingezäunten, landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Unternutzung) stehen, eine Mindesthöhe des untersten Astansatzes von 1,80 m über dem Erdboden haben und nicht intensiv bewirtschaftet werden, z.b. nach Spritz-, Schnitt- und Düngeplänen, sind als Streuobstbestände zu bezeichnen. 2. Förderungsvoraussetzungen Gefördert wird die Neuanpflanzung bzw. Pflege von Streuobstbeständen im Sinne von Nr. 1, wenn: - die Flächen im Außenbereich liegen, - die Flächen nicht als Garten, Kleingarten, Freizeitgarten oder zur Kleintierhaltung genutzt werden, - die Flächen nicht eingezäunt sind (ausgenommen landwirtschaftliche Weidezäune), - die Flächen nicht häufiger als 3 x im Jahr gemäht oder gemulcht werden, - die Mindeststammhöhe der anzupflanzenden Bäume 180 cm beträgt, - die Pflanzabstände 8 x 8 m bei Zwetschgen, Pflaumen, Mirabellen, Reneklauden und Birnen, 10 x 10 bei Apfel und Speierling sowie 10 x 12 m bei Süßkirsche und Nussbaum nicht unterschritten werden (Die Abstände können geringfügig variieren, wenn der Platzbedarf pro Baum in qm gewährleistet bleibt.), - der/die Antragsteller/in erklärt, dass die geförderten Bäume dauerhaft gepflegt und unterhalten werden und für die beantragten Maßnahmen keine anderen Fördermittel beantragt oder bewilligt wurden, - der vorgesehene Standort für Neuanpflanzungen bzw. Ergänzungspflanzungen mit den vorliegenden Planungsaussagen zu Naturschutz und Landschaftspflege (z.b. Landschafts-plan, Flächennutzungsplan, Biotopverbundplan) übereinstimmt. (Die Prüfung hierzu sowie die Entscheidung hierzu obliegt dem Magistrat der Stadt Karben - Umweltamt -), - die Flächen in den Gemarkungen der Stadt Karben liegen. Seite 2 von 7

3 3. Antragsverfahren Anträge auf Förderung nach den obigen Förderrichtlinien sind unter Verwendung des Formblattes Antrag auf Förderung von Streuobstneuanpflanzungen und Pflegemaßnahmen in Streuobstflächen" beim Magistrat der Stadt Karben, Rathausplatz 1, Karben zu stellen Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass die betroffene(n) Fläche(n) Eigentum des/der Antragstellers/in sind bzw. bei Pachtflächen muss die Einverständniserklärung des Eigentümers vorgelegt werden. 4. Bewilligung Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Förderung Nach Prüfung der Unterlagen wird die Förderung bei Vorliegen der Voraussetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch einen schriftlichen Bescheid bewilligt Die Maßnahmen dürfen erst nach Zugang des Bewilligungsbescheides begonnen werden Die Stadt Karben behält sich ausdrücklich vor, die Höhe der Fördersätze zu reduzieren, wenn die vom Land Hessen jährlich zur Verfügung gestellten Mittel nicht in der erforderlichen Höhe zur Verfügung stehen. 5. Inkrafttreten Diese Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom in Kraft. Karben, den Der Magistrat der Stadt Karben Engel Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung in den Karbener Nachrichten" Ausgabe Nr. 7 vom gern. 9 der Hauptsatzung Im Anschluss folgt auf den Seiten 4-7 ein Besonderer Teil". Es wird um Beachtung gebeten. Seite 3 von 7

4 Besonderer Teil 1. Vorbemerkung Das vorliegende Förderprogramm ist ein Angebot zur Unterstützung bei der Pflege und Erhaltung unserer heimischen Streuobstwiesen. Streuobstwiesen sind ein Biotoptyp, der seinen optimalen ökologischen und ökonomischen Nutzen nur bei regelmäßiger Pflege und Nutzung durch den Menschen entfalten kann. Mit diesem Förderprogramm soll keine Konkurrenz zu bestehenden Pflege- und Nutzungsstrukturen geschaffen werden. Vielmehr soll den interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden Hilfestellungen geboten werden, die eine dauerhafte Pflege des Streuobstes aus ökologischer Einsicht und ökonomischem Eigeninteresse möglich machen. Das beste Argument für Streuobstwiesen sind gleichbleibend gute Ernten von gesundem Obst. 2. Übersicht Um das Streuobstförderprogramm übersichtlicher zu machen, sind die förderungswürdigen Maßnahmen in die Kategorien Beratung, Neuanpflanzung/Nachpflanzung, Baumschnitt, naturschutzgerechte Grundstückspflege sowie Geräteverleih und Vermittlung von Tätigkeiten aufgeteilt. Zusätzlich gibt es noch zwei Kombinations-Angebote. 3. Förderungsmaßnahmen A. Förderung durch Beratung (B) Angebot B 1: Beratung mit Sorten- und Standortwahl Grundsätzliche Beratung über Obstsorten, Standortwahl, Pflanz- und Pflegeanleitung verbunden mit einer Grundstücksbesichtigung. Beratung durch das Umweltamt. Die Beratung ist kostenlos. Angebot B 2: Beratung mit Sortenwahl, Pflanzplan und Pflegeanleitung Beratung wie B 1, zusätzlich nach Gesprächsergebnis Anfertigung eines Pflanzplanes mit individueller Pflegeanleitung sowie Empfehlungen zur naturschutzverträglichen Unternutzung durch Wiese oder Weide. Auf Wunsch der Bürger/Bürgerinnen können Bodenproben zum Selbstkostenpreis der Untersuchungsstelle veranlasst werden. Die Beratung durch das Umweltamt ist kostenlos. Angebot B 3: Beratung mit Sortenwahl, Pflanzplan, Vermessung und Pflegeanleitung Beratung wie B 2, zusätzlich nach Gesprächsergebnis Durchführung aller Vermessungs- und Ausflockarbeiten für Neu- bzw. Nachpflanzungen sowie Anleitung zur Umwandlung der Unternutzung in standort- und naturschutzgerechte Blumenwiesen mit Pflegeanleitung. Die Kosten betragen pro ausgeflockten Baum 1,05. Seite 4 von 7

5 Angebot B 4: Beratung der Schnittarbeiten Beratung von Schnittarbeiten an den zu schneidenden Bäumen, inklusive Markierung der wichtigsten Schnittarbeiten im Beisein der Eigentümer/in. Die Kosten für die Beratung betragen pro Baum 1,05 bis 2,55 pro Baum für den Baumwart. B. Förderung von Neuanpflanzungen/Nachpflanzungen (N) Angebot N 5: Bestellung eines Obstbaumes inkl. aller Materialien wie Baumpfahl, Band, Verbissschutz und Draht zum Wühlmausschutz. Der Baum (Auswahl nach Liste oder Beratung) sowie die Materialien werden durch das Umweltamt beschafft und auf die zu bepflanzende Fläche nach Terminabsprache ausgeliefert. Die Kosten pro Baum für den/die Antragsteller/in betragen 10,25. Die Stadt Karben übernimmt keine Gewährleistung und keine Anwachsgarantie. Angebot N 6: Bestellung, Lieferung und Pflanzung von Obstbäumen Wie Angebot N 5, jedoch zusätzlich wird die fachgerechte Pflanzung des Baumes/der Bäume durch das Umweltamt veranlasst. Die Pflanzung erfolgt durch ausgebildete Baumwarte. Die Kosten pro Baum betragen 20,45. Die Stadt Karben übernimmt keine Gewährleistung und keine Anwachsgarantie. C. Förderung von Schnittmaßnahmen (S) Angebot S 7: Erziehungsschnitt Der Winterschnitt umfasst die Schnittmaßnahmen zum Aufbau eines stabilen Kronengerüstes, damit der Baum mehrere Jahrzehnte in der Ertragsphase gehalten werden kann, den notwendigen Wundverschluss am Leitastgerüst sowie die erforderlichen Bindeund Spreizarbeiten. Gleichzeitig werden die Bäume auf Schäden und Krankheiten sowie korrekten Sitz von Anbindung und Verbissschutz kontrolliert. Der/die Antragsteller/in erhält hierüber ein Protokoll mit Empfehlungen für sonstige Pflegemaßnahmen. Der Sommerschnitt umfasst das Entfernen falscher" Neutriebe, die Kontrolle auf Krankheiten wie Obstbaumkrebs, Mehltau oder Feuerbrand und ggfs. Ausschneiden der Bedarfstellen. Der/die Antragsteller/in erhält hierüber Mitteilung. Der Winterschnitt wird in den geraden Standjahren, der Sommerschnitt in den ungeraden Standjahren durch einen erfahrenen Baumwart ausgeführt. Die Kosten für einen zehnjährigen Erziehungsschnitt betragen 15,35. Angebot S 8: Ertragserhaltungsschnitt Auf Grundstücken mit bislang nicht oder ungenügend geschnittenen Bäumen zwischen dem 10. und 40. Standjahr fördert die Stadt Karben den einmaligen, beispielhaften Ertragserhaltungsschnitt. Pro Antragsteller/in werden mindestens ein, höchstens aber drei Bäume gefördert. Für den/die Antragsteller/in entstehen pro Baum Kosten von 10,25 bis 30,70 je nach Aufwand. Die darüber hinaus gehenden Kosten trägt die Stadt Karben, Die Entfernung des Schnittguts obliegt dem/der Antragsteller/in. Seite 5 von 7

6 Angebot S 9: Verjüngungsschnitt für ältere Bäume Kronenschnitt und Stammpflege bei älteren, zum Teil stark verwachsenen Bäumen mit Leiter und Gerüst. Mit dem Schnitt soll die Vitalität der Bäume wiedergewonnen werden. Das Schnittgut wird mit einer Motorkettensäge grob zerkleinert, die Beseitigung ist Auflage für den/die Antragsteller/in. Zum Leistungsumfang gehört eine ausführliche Unterweisung über die weitere Schnittpflege durch den die Arbeit ausführenden Baumwart. Die Stadt Karben gewährt zu diesen Arbeiten pro Baum einen Zuschuss der Hälfte der Kosten, maximal jedoch 76,70. Die Maßnahme kann auf zwei Jahre verteilt werden. Jeder Baum kann in diesem Punkt nur einmal gefördert werden. D. Förderung von naturschutzgerechter Grundstückspflege (Mahd, Mulchen) Angebot M 10: Mahd botanisch wertvoller Flächen Bei botanisch wertvollen Flächen, die zur Zeit nicht gemäht werden, brach liegen oder nur gemulcht werden, zahlt die Stadt Karben einen Zuschuss von 50 % der Mahdkosten, höchstens jedoch 153,40 pro Hektar. Der Zuschuss ist an folgende Auflagen gebunden: Der Schnitt wird mit Fingermähwerk oder Doppelmessermähwerk nicht vor dem durchgeführt, die Wiese wird nicht gedüngt und das Mähgut von der Fläche entfernt oder verwertet. Eine schonende Nach weide, ab Anfang August mit 1 Großvieheinheit pro Hektar ist zulässig. Die Einstufung von Flächen in die Kategorie erfolgt durch das Umweltamt der Stadt Karben. Angebot M 11: Mulchen von Streuobstflächen Bei Streuobstgrundstücken, die keine besonders wertvollen Pflanzen aufweisen und längere Zeit nicht bewirtschaftet wurden, werden für maximal 3 Jahre 50 % der Kosten einer Mulchmahd als Zuschuss gewährt, um eine dauerhafte Nutzung wieder zu ermöglichen. Die Kosten für dir Mulchmahd liegen zwischen 130,40 und 218,35 pro Hektar und Jahr, unabhängig von der Größe der Parzellen, den Bodenunebenheiten, der Hangneigung und der Bodenfeuchtigkeit. Zu diesen Kosten gewährt die Stadt Karben max. 50 % der Kosten, höchstens jedoch 97,15 pro Jahr und Hektar auf 3 Jahre beschränkt. nach diesem lngangsetzen" der Pflege muss der/die Antragsteller/in wieder selbst dafür aufkommen. Die Mulchmahd wird einmal im Jahr nach dem durchgeführt. E. Förderung der Streuobstwiesennutzung durch Verleih von Geräten und Arbeitshilfen sowie Vermittlung von Tätigkeiten Angebot G 12: Geräteverleih Gegen eine geringe Gebühr und eine Sicherheitsleistung können Erntehilfen und Pflegegeräte beim Umweltamt der Stadt Karben oder benannten Personen ausgeliehen werden. Seite 6 von 7

7 Angebot V 13: Vermittlung von Tätigkeiten Das Umweltamt der Stadt Karben vermittelt Pflege- und Transportarbeiten, die bei Streuobst bewirtschaftenden oder besitzenden Bürger/innen anfallen können wie z.b.: Abfuhr von Grünschnitt und Holzschnitt, Mahd oder Mulchmahd von Wiesen, Obstsammeltransporte zu Keltereien sowie Entbuschung von Flächen u.a. an interessierte Auftragnehmer aus Land- und Forstwirtschaft. Diese Vermittlung ist für den Bürger kostenlos. F. Förderung der Umwandlung von Ackerflächen in Streuobstwiesen und größere Bestandsergänzungen (K) Angebot K 14: Bestandsergänzungen Kombinationen der Angebote B 3, N6 und S 7 für Bestandsergänzungen. Bei Kombination des Angebots Bestellung, Lieferung und Pflanzung der Obstbäumen mit den Angeboten Erziehungsschnitt und Beratung, reduzieren sich die Kosten für den/die Bürger/in auf 30,70 pro Baum. Hiervon werden 15,35 nach der Pflanzung des Baumes fällig, die übrigen 15,35 nach dem 3. Standjahr. Bürger/in bekommt also für 30,70 einen fachgerecht gepflanzten und geschnittenen Obstbaum. Angebot K 15: Umwandlung von Ackerflächen in Streuobstwiesen Kombination der Angebote B 4, N 6 und S 7 für die dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen in Streuobstwiesen. beabsichtigt ein/e Eigentümer/in eines als Ackerfläche genutzten Grundstückes dieses dauerhaft in eine Streuobstwiese umzuwandeln, so bietet die Stadt Karben die Angebote B 4, N 6 und S 7 für Beratung, Lieferung mit Pflanzung der Obstbäume und Erziehungsschnitt kostenlos an. Die kostenlose Pflanzung und Pflege der Obstbäume soll die Umwandlung von Ackerflächen in Streuobstwiesen fördern. Das Angebot K 15 gilt ab einer Mindestmenge von 5 Bäumen oder 500 qm Fläche. Seite 7 von 7

Pflanzplan, Vermessung und Pflegeanleitung 2. Angebot B 4: Beratung der Schnittarbeiten 2. Angebot N 5: Bestellung eines Obstbaumes 3

Pflanzplan, Vermessung und Pflegeanleitung 2. Angebot B 4: Beratung der Schnittarbeiten 2. Angebot N 5: Bestellung eines Obstbaumes 3 Übersicht: Ortsrecht der Stadt Karben Präambel 2 Änderung folgender Angebote - hier: Seite Angebot B 3 : Beratung mit Sortenwahl, Pflanzplan, Vermessung und Pflegeanleitung 2 Angebot B 4: Beratung der

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n Über die Gewährung von Zuwendungen ( Zuschüsse und Darlehen ) an Vereine vom 19. Juni 1978 Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12. Juni 1978 werden folgende Richtlinien erlassen: Abschnitt

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

LEITFADEN STORNIERUNG

LEITFADEN STORNIERUNG LEITFADEN STORNIERUNG An den Mautstellen-Terminals (MsT) und im Internet-Einbuchungssystem (IEBS) können Sie bereits gebuchte Fahrtstrecken stornieren. Dieser Leitfaden soll Sie bei der Stornierung unterstützen.

Mehr

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG it4sport GmbH HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG Stand 10.07.2014 Version 2.0 1. INHALTSVERZEICHNIS 2. Abbildungsverzeichnis... 3 3. Dokumentenumfang... 4 4. Dokumente anzeigen... 5 4.1 Dokumente

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Auf den Schlussspurt kommt es an!

Auf den Schlussspurt kommt es an! 72h-Wahlkampf Auf den Schlussspurt kommt es an! Wir können und MÜSSEN bis zum letzten Tag um WählerInnen werben! In den letzten Tagen kommt es gerade darauf an, Erst- und JungwählerInnen und vor allem

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Frankfurter Programm zum Wohnungstausch

Frankfurter Programm zum Wohnungstausch Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Dezernat Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz Amt für Wohnungswesen - Wohnraumversorgung - 64.3 Frankfurter Programm zum Wohnungstausch Richtlinien für die Gewährung

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Schnellanleitung: Verbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen

Schnellanleitung: Verbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen Schnellanleitung: Verbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen Die folgenden Schritte sind für die Verbuchung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen notwendig. Eine Online-Anleitung mit vielen weiterführenden

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Wartungs- und Pflegeanleitung

Wartungs- und Pflegeanleitung Wartungs- und Pflegeanleitung Kunststofffenster Wir freuen uns über Ihre Entscheidung Vielen Dank, dass Sie sich für Kunststofffenster von PaX entschieden haben. Wir haben Ihr Bauelement aus hochwertigen

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v.

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. 1 1. Natürliche und juristische

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Advoware mit VPN Zugriff lokaler Server / PC auf externe Datenbank

Advoware mit VPN Zugriff lokaler Server / PC auf externe Datenbank Advoware mit VPN Zugriff lokaler Server / PC auf externe Datenbank Die Entscheidung Advoware über VPN direkt auf dem lokalen PC / Netzwerk mit Zugriff auf die Datenbank des zentralen Servers am anderen

Mehr

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten

Mehr

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro. GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 27. August 2015 Nr. 36 Bekanntmachung der Neufassung der Ausschreibung von Stipendien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Unterstützung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

TAGESABLAUF IM KINDERGARTEN

TAGESABLAUF IM KINDERGARTEN TAGESABLAUF IM KINDERGARTEN In der Zeit von 6.30 7.30 finden sich alle Kinder mit einer Pädagogin im Erdgeschoß im Raum 1 ein o In dieser Zeit werden bereits Freundschaften mit Kindern aus beiden Ebenen

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Formung einer Brustzugabe

Formung einer Brustzugabe Formung einer Brustzugabe 1 Formung einer Brustzugabe Wenn du eine große Oberweite hast (in deutschen Größen etwa ab C-Körbchen), macht es Sinn, bei einem Oberteil zusätzliches Gestrick als Brustzugabe

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz

Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen) Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr

Für Ausbilder. Tipps für die Unterstützung von Auszubildenden beim Einsatz von Leittexten. www.leittexte.de. www.aid.de / 01.10.

Für Ausbilder. Tipps für die Unterstützung von Auszubildenden beim Einsatz von Leittexten. www.leittexte.de. www.aid.de / 01.10. Für Ausbilder Tipps für die Unterstützung von Auszubildenden beim Einsatz von Leittexten www.leittexte.de www.aid.de / 01.10.2013 1 Inhalt 1 Titel: Für Ausbilder Folie 01 2 Einsatz Inhaltsverzeichnis von

Mehr

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009 Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,

Mehr

Datenexport aus JS - Software

Datenexport aus JS - Software Datenexport aus JS - Software Diese Programm-Option benötigen Sie um Kundendaten aus der JS-Software in andere Programme wie Word, Works oder Excel zu exportieren. Wählen Sie aus dem Programm-Menu unter

Mehr

Durch diese Anleitung soll eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermessung und Bewertung von Golfplätzen sichergestellt werden.

Durch diese Anleitung soll eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermessung und Bewertung von Golfplätzen sichergestellt werden. Da die Länge der Spielbahnen auch unter dem Course-Rating-System (CRS) das wichtigste Bewertungskriterium für einen Golfplatz darstellt, ist die korrekte Vermessung der Spielbahnen eine unverzichtbar notwendige

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT

BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT Die Gemeindeversammlung der Bürgergemeinde, gestützt auf Art. 56 lit. a und 121 des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992, b e s c h l i e s s t : I. Nutzung und

Mehr

R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach

R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach 1. Zweck und Ziel 1.1 Die Probleme der Klimaveränderung, die mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe verbundene

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Richtlinien. Präambel. Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt.

Richtlinien. Präambel. Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Richtlinien für die Abwicklung der Pflegeförderung Präambel Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die überwiegend von der Familie

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Schön, dass ich jetzt gut

Schön, dass ich jetzt gut Schön, dass ich jetzt gut versorgt werde. Und später? Unsere private Pflegezusatzversicherung ermöglicht im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar zu Hause und das schon für monatlich.*

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Info- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG

Info- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG Info- Broschüre zur kostenlosen Mitgliedschaft grundschule AM HEIDBERG Der SiB-Club: Seit 2000 gibt es den Sportverein SiB-Club e.v.am Standort der Schulen Am Heidberg. SiB bedeutete Schule in Bewegung,

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

Nutzung der Onleihe Schritt für Schritt

Nutzung der Onleihe Schritt für Schritt Nutzung der Onleihe Schritt für Schritt Freischaltung 1. Nachdem Sie von uns eine E-Mail mit Ihrem Registrierungscode für die Onleihe erhalten haben, rufen Sie sich bitte die Seite www.goethe.de/mygoethe

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage

Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage 1. Grundsatz a. Der Elternbeirat und der Förderverein des Gymnasiums Wendelstein unterstützen

Mehr

Sonntag, dem 22. Dezember 2013 bis Donnerstag, dem 02. Januar 2014

Sonntag, dem 22. Dezember 2013 bis Donnerstag, dem 02. Januar 2014 ZWST Hebelstraße 6 D-60318 Frankfurt am Main Hebelstraße 6 D-60318 Frankfurt am Main Telefon: 069-94 43 71-0 Telefax: 069-94 43 71-45 E-Mail: zentrale@zwst.org Internet: www.zwst.org JUGENDREFERAT Unser

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS

UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS Pionier der Zahnarzt-Software. Seit 1986. 1 Seite 1/5 Diese Anleitung soll Ihnen dabei helfen, eine bestehende DBSWIN-Anbindung über den Patientendatenexport

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

SEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld-Software zur Nutzung von SEPA-Lastschriften

SEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld-Software zur Nutzung von SEPA-Lastschriften SEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld-Software zur Nutzung von SEPA-Lastschriften Inhaltsverzeichnis: 1. SEPA-Umstellungshilfe Seite 2-4 2. Ändern einer bestehenden Lastschrift Seite 5 3. Anlegen einer

Mehr

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Technical Note Nr. 101

Technical Note Nr. 101 Seite 1 von 6 DMS und Schleifringübertrager-Schaltungstechnik Über Schleifringübertrager können DMS-Signale in exzellenter Qualität übertragen werden. Hierbei haben sowohl die physikalischen Eigenschaften

Mehr

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel

Mehr

FuxMedia Programm im Netzwerk einrichten am Beispiel von Windows 7

FuxMedia Programm im Netzwerk einrichten am Beispiel von Windows 7 FuxMedia Programm im Netzwerk einrichten am Beispiel von Windows 7 Die Installation der FuxMedia Software erfolgt erst NACH Einrichtung des Netzlaufwerks! Menüleiste einblenden, falls nicht vorhanden Die

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Mein Preisvorteil: 20%. Mein Service: 100%.

Mein Preisvorteil: 20%. Mein Service: 100%. Mein Preisvorteil: 20%. Mein Service: 100%. Ein besonderes Angebot für 8- bis 20-jährige Mercedes-Benz Personenwagen. Sparen Sie beim Preis. Aber nicht bei der Qualität. Ihr Mercedes-Benz ist schon einige

Mehr