Regionales Dialogforum Memmingen Protokoll vom Teilnehmer: Ort/Zeit: Nr. Inhalte / Maßnahmen Projekt ABS 48 Regionales Dialogforum

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1 ABS 48 München Lindau Grenze D/A Regionales Dialogforum Memmingen Protokoll vom DB ProjektBau GmbH I.BV-S-P(2) Richelstraße München Teilnehmer: Siehe Teilnehmerliste Ort/Zeit: Rathaus Stadt Memmingen 15:00 bis 18:00 Uhr 1 Projekt ABS 48 Begrüßung und Eröffnung des 1. Regionalen Dialogforums für den Planungsabschnitt 3 Stetten - Buxheim durch den Oberbürgermeister der Stadt Memmingen, Herrn Dr. Ivo Holzinger. 2 Regionales Dialogforum Vorstellung des Bundesverkehrswegeplan-Projektes ABS 48 - Elektrifizierung und Ausbau für den bogenschnellen Betrieb (München) Geltendorf Lindau - Grenze D/A und seiner verkehrlichen Zielstellung durch den Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für den Freistaat Bayern, Herrn Josel. Erläutert wird die Bedeutung der Regionalen Dialogforen als wesentliches Element einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Projektentwicklung. Aufgabe der Regionalen Dialogforen ist hierbei die Vertretung der öffentlichen und privaten Interessen im Projekt, die über die gewählten Bürgervertretungen und Verbände erfolgt. 3 Sachstand Projektplanung Der Projektleiter der DB ProjektBau GmbH, Herr Neumaier, gibt einen Überblick zum Maßnahmenumfang, insbesondere im Planungsabschnitt 3 der ABS 48 zwischen Stetten und Buxheim. Zudem wird der Unterschied zwischen den Inhalten der Vorplanung und der Entwurfsplanung erläutert. Tätigkeiten seit Beginn der Entwurfsplanung: Seit Mai 2013 wurden in der Projektplanung das Projektteam vergrößert und die Umweltplanung, die vertiefenden Baugrunduntersuchungen und die Entwurfsvermessung beauftragt und gestartet. Die Vergabe der Bautechnik (Objekt- und Tragwerksplanung) wird bis Ende November erfolgen. Eine besondere Herausforderung für das Projekt wird die Schallschutzplanung durch die aktuelle Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Entfall des Schienenbonus - mit Wirkung auf die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV). Das Projekt ABS 48...

2 2/6 wird davon vollumfänglich betroffen sein, da die Planfeststellungsverfahren erst nach dem Stichtag eingeleitet werden. Gleichzeitig sollen technische, innovative Maßnahmen (s.u.) in die Berechnungsverfahren der Beurteilungspegel eingehen, die die Grundlage für die Ermittlung der Schallschutzansprüche bilden. Für die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung liegt bisher nur ein Referentenentwurf für die Verkehrslärmschutzverordnung mit dem darin enthaltenen Berechnungsverfahren "Schall 03" vor. Die Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat ist noch nicht erfolgt und wird im Jahr 2014 erwartet. Alle weiteren Planungen im Projekt ABS 48 hinsichtlich des Schallschutzes müssen auf die während des Planfeststellungsverfahrens aktuell gültige Schall 03 aufbauen. In den zukünftigen Dialogforen wird hierzu laufend informiert werden. Neue innovative Maßnahmen zur Lärmvermeidung an der Quelle und Schallschutz werden erläutert: Leisere Güterzüge durch Austausch der Bremssohlen (Ersatz Grauguss-Bremssohlen durch Verbundstoffbremssohlen). Diese verhindert das Aufrauen der Räder und mindert den Lärm des Vorbeifahrgeräusches um die Hälfte. Neue Wagen werden von der DB Schenker Rail seit 2001 grundsätzlich mit der neuen Bremstechnik angeschafft, die Umrüstung soll für Fahrzeuge der DB AG bis 2020 abgeschlossen sein. Als Anreiz zum Einsatz lärmarmer Fahrzeuge auch für andere Eisenbahnverkehrsunternehmen wurde 2013 ein lärmabhängiges Trassenpreissystem bei der DB Netz AG eingeführt. Schienenstegdämpfer niedrige Schallschutzwände Die aktuelle Terminplanung sieht unverändert einen Inbetriebnahmetermin 2020 vor. 4 Offener Dialog Die nachfolgenden Sachthemen werden von den Teilnehmern des Dialogforums angesprochen und diskutiert: 1. Schallbemessung / Schallschutz Grundlage für die Schallpegelberechnungen sind Prognosezugzahlen, die sich aus der Prognose des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes (aktuell Überprüfung Bedarfsplan 2010 für den Zielhorizont 2025) für den Fern- und Güterverkehr und den Nahverkehrszugzahlen, basierend auf den Planungen des zuständigen Nahverkehrsbestellers, zusammensetzen. Im Auftrag des

3 3/6 Freistaats Bayern plant und bestellt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) den bayerischen Regionalverkehr, für das Land Baden Württemberg ist die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh (NVBW) zuständig. Die Nahverkehrszahlen werden derzeit noch einmal überprüft. Der Prognose der Zugzahlen liegt die Wirtschaftsprognose der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde. Sie stellt die Potentiale für die künftigen Verkehre dar, die nach der bisherigen Erfahrung in der Realität für den Schienenverkehr in der Regel unterschritten wird. Dennoch sind Abweichungen in beide Richtungen möglich. Sollte sich die Prognose als falsch erweisen, besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Die DB-Vertreter erläutern, dass das Bundesministerium planmäßig ca. alle 5 Jahre die Verkehrsprognosen neu erarbeitet oder überprüfen lässt und für 2015 mit einer neuen Prognose zu rechnen ist (Zielhorizont 2030), die dann vsl. Grundlage der Planrechtsverfahren wird. Hieraus können sich dann noch Änderungen zu den Ansprüchen auf Schallschutz ergeben. Es erfolgen derzeit keine Planungen zum Ausbau der eingleisigen Abschnitte zwischen Buchloe und Hergatz, weder im Projekt ABS 48 noch in separaten Projekten. Jedoch existiert eine Projektidee zum partiellen zweigleisigen Ausbau zwischen Buchloe und Türkheim für den Nahverkehr. Dieser mögliche Ausbau ist nicht in der aktuellen Zugzahlenprognose des Bundesverkehrswegeplans beinhaltet. Das Projekt ABS 48 berücksichtigt jedoch nach Möglichkeit eventuelle künftige Ausbauten in den Planungen (z.b. Platzierung der Oberleitungsstandorte). Bisher liegen der DB Netz AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen keine Bestellungen, Anfragen oder sonstige Rückmeldungen für Gütermehrverkehre für die Strecke vor. Die DB Netz AG erwartet eine geringere Nutzung der ABS 48 durch Güterzüge als prognostiziert. Dennoch bilden die prognostizierten Zugzahlen gemäß Bundesverkehrswegeplan die Grundlage für die Schallbemessungen. Eine Rechtssicherheit über die durchzuführenden Schallschutzmaßnahmen liegt erst mit Planrechtsbeschluss vor. Alle gesetzlichen Vorgaben werden erfüllt werden. Für die tangierend herzustellende Unterführung in der Gemeinde Sontheim werden ebenso die prognostizierten Zugzahlen gemäß Bundesverkehrswegeplan zu Grunde gelegt. Die Teilnehmer bedauern, keine konkreten Schallschutzplanungen diskutieren zu können. Sobald Ergebnisse der Schallschutzplanungen auf Grundlage der neuen Schall03 vorliegen, wird hierüber im Dialogforum informiert und entsprechende, öffentliche Informationsveranstaltungen gemeinsam geplant.

4 4/6 2. Kommunikation Es wird darum gebeten, einen konkreten Ansprechpartner für das Projekt ABS 48 zu benennen, der sich den Belangen der Gemeinden stellt. Als Ansprechpartner bezüglich aller Belange der ABS 48 und der tangierenden Projekte fungiert der Projektleiter der DB ProjektBau GmbH, Herr Neumaier. Die Teilnehmer der Regionalen Dialogforen fungieren neben der Interessenvertretung von privaten und öffentlichen Belangen auch als Multiplikatoren. Die Öffentlichkeit hat somit mehrere Möglichkeiten sich über das Projekt zu informieren. Vor Einleitung der Planfeststellungsverfahren werden öffentliche Veranstaltungen stattfinden. Die Rechte und Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren bleiben davon unberührt. 3. Vorgezogene Maßnahmen Bahnübergänge Es werden 17 Bahnübergänge als vorgezogene Maßnahmen der ABS 48 angepasst bzw. erneuert. Für diese Maßnahmen werden separate Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. In dem Bereich der Stadt Memmingen ist keine Auflassung von Bahnübergängen vorgesehen. Von den sechs Bahnübergängen im Stadtbereich werden zwei Bahnübergangssicherungsanlagen an die höhere Geschwindigkeit angepasst und geerdet sowie vier Anlagen erneuert. Eine Tieferlegung der Bahnstrecke, als Ansatz zur Bahnübergangsbeseitigung, ist nicht Projektinhalt und aus Kostengründen auch derzeit nicht umsetzbar. 4. Grunderwerb / Bedarf während der Bauzeit Nach derzeitigem Kenntnisstand sind für die Umsetzung des Projektes nur geringfügige Grunderwerbsmaßnahmen notwendig, z.b. in Bereichen von Straßenbrücken, Bahnübergängen und für die erforderlichen Ausgleichflächen entsprechend der landespflegerischen Begleitplanung. Während der Bauzeit werden voraussichtlich auch Flächen temporär für die Baustelleneinrichtung oder Zuwegung benötigt werden. Ein wesentlicher Punkt wird jedoch die Bestellung von Grunddienstbarkeiten sein, die ggf. aufgrund des Ausschwenkverhaltens der Versorgungsleitungen der Oberleitungsanlage erforderlich werden. Der betroffene Bereich ist vom Aufbau der Oberleitung, der sich für eingleisige und zweigleisige Strecken unterscheidet und der Lage der Maststandorte abhängig. Hier kann man grob vereinfacht davon ausgehen, dass ein Bereich von ca. 12,0 m ausgehend von der Gleisachse (Gleismitte) auf der Seite der Maststandorte betroffen sein könnte. Der genaue Umfang der Grunddienstbarkeit ist immer abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Eine Prämisse für die Planung ist, die Beeinträchtigung von Fremdgrund so gering wie möglich zu halten.

5 5/6 5. Nahverkehrshaltepunkte Die Bestellung von neuen Nahverkehrshaltehaltepunkten obliegt den Aufgabenträgern des Nahverkehrs, BEG und NVBW. Im Forum konnten keine Aussagen zu Planungen von Haltepunkten getätigt werden. Antwort im Nachgang: Zwischenzeitlich ist eine Abstimmung u.a. zwischen dem Freistaat Bayern, dem Landratsamt Unterallgäu, der Stadt Memmingen und DB Station & Service AG zur Einrichtung von neuen Haltepunkten im Bereich Memmingen erfolgt. Im Ergebnis einer Studie zur Regio-S-Bahn Donau-Iller soll die Planung von weiteren Haltepunkten verfolgt werden, prioritär werden u.a. die Haltepunkte Memmingen-Berufsbildungszentrum (BBZ) und Buxheim genannt. Die Studie beinhaltet nicht die Schaffung neuer Haltepunkte in Ungerhausen und Westerheim, jedoch sollen auch für diese Halte Planungen erfolgen und zunächst ein Konzept zur Busanpassung erstellt werden. 5 Weiteres Vorgehen 1. Die Präsentation und ein Protokoll der heutigen Veranstaltung werden auf der Homepage der ABS 48 nach Abschluss aller Regionalen Dialogforen Ende November bereit gestellt: 2. Das nächste Regionale Dialogforum für den Planungsabschnitt 3 wird mit einem voraussichtlichen Termin im Juni / Juli 2014 vereinbart. 3. Gemeinsame Vorbereitung von Öffentlichkeitsveranstaltungen Ende 2014 im Vorlauf zur Einreichung der Planfeststellungsverfahren.

6 Teilnehmerliste 1. Regionales Dialogforum Memmingen lfd. Titel Vorname Nachname Organisation Teilnahme: Vertretung für 1. Dr. Ivo Holzinger Oberbürgermeister Stadt Memmingen 2. Robert Langer Stadt Memmingen 3. Werner Birkle Bürgermeister Gemeinde Buxheim Hans-Joachim Weirather 4. Dr. Klaus Rüßmann Sprecher Arbeitsgruppe Bahn, Gemeinderat Buxheim 5. German Fries Bürgermeister Gemeinde Sontheim 6. Michael Botzenhart Bürgermeister Gemeinde Ungerhausen 7. Christa Bail Bürgermeister Gemeinde Westerheim 8. Peter Schropp Bürgermeister Gemeinde Stetten nein 9. Hans-Joachim Weirather Landrat Landratsamt Unterallgäu nein 10. Stephan Stracke Deutscher Bundestag; Wahlkreis 257 Ostallgäu nein 11. Klaus Holetschek Bayerischer Landtag; Stimmkreis 712 Memmingen nein 12. Siegfried Bopp Regionalverband Donau-Iller 13. Markus Anselment IHK Schwaben; Regionalgeschäftsführer Memmingen und Unterallgäu Peter Stöferle 14. Herbert Thomas Bürgerinitiative "Bürger Unter Strom" Joseph Neudegger 15. Stefan Schell 16. Helmut Mader Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Geschäftsführer Bayerischer Bauernverband GS Erkheim 17. Günther Heger ProBahn Baden Württemberg e.v. 18. BUND Naturschutz in Bayern e.v. nein 19. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. nein 20. VCD Landesverband Bayern nein 21. Klaus-Dieter Josel Deutsche Bahn AG, Konzernbevollmächtigter für den Freistaat Bayern 22. Matthias Neumaier DB Projektbau GmbH, Gesamtprojektleitung 23. Janette Fack 24. Monika Knoll 25. Mario Heinrich 26. Armin Franzke DB Projektbau GmbH, Projektleitung Planungsabschnitte 1-3 DB Netz AG, Bauherrenvertretung DB Netz AG und DB Station & Service GmbH DB Netz AG, Bauherrenvertretung DB Netz AG und DB Station & Service GmbH DB Netz AG, Bauherrenvertretung DB Netz AG und DB Station & Service GmbH 27. Kai Hohenstein DB Energie GmbH, Bauherrenvertretung nein nein

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