Sozialberatung des Studentenwerkes Leipzig

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1 STUDIEN- und ALLTAGSORGANISATION MIT KIND Informationen für schwangere Studentinnen und studentische Eltern mit Checkliste Ab dem Moment, in dem Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, bewegen Sie vermutlich vielfältige Fragen. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn Sie bereits ein Kind haben und ein Studium aufnehmen bzw. schon betreiben. Hiermit möchten wir Ihnen einige Informationen, Hinweise und Kontaktadressen zum Thema Studium mit Kind(ern) geben, damit Sie alles einfacher bewältigen können. Die nächsten Seiten sollen Ihnen als Orientierungshilfe dienen, damit Sie die an Sie gestellten Herausforderungen meistern können. Am besten erstellen Sie sich eine individuelle Checkliste für die Zeit vor und nach der Geburt, um keine Termine zu verpassen. Im Anhang finden Sie eine Vorlage, die Sie dafür nutzen können. Sozialberatung des Studentenwerkes Leipzig Die Sozialberatung des Studentenwerkes Leipzig ist eine zentrale Anlaufstelle für Studierende aller Leipziger Hochschulen. Die Sozialberaterinnen des Studentenwerkes Leipzig haben diese Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit für Sie aufbereitet. Gern stehen Sie für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In der Sozialberatung des Studentenwerkes erhalten Sie viele Tipps, zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation, zu möglichen finanziellen Hilfen und studienorganisatorischen Fragen. Wir haben ein offenes Ohr für Sie und Ihr Anliegen entwickeln mit Ihnen gemeinsam individuelle Lösungsansätze und Perspektiven informieren Sie über sozialrechtliche Ansprüche und andere Unterstützungsangebote vermitteln Ihnen gegebenenfalls Kontakte zu anderen Beratungsstellen, Unterstützungsangeboten und zuständigen Ämtern möchten Sie ermutigen als Experten in eigener Sache zu agieren Regina Engelhardt und Julia Winkler Studenten Service Zentrum (SSZ) in der Goethestraße 6 im Erdgeschoss, Leipzig und Center for Social Services (CSS) am Gutenbergplatz 4, Leipzig Wir beraten Sie gern! Die Beratungszeiten entnehmen Sie bitte der Webseite: studentenwerk-leipzig.de/beratung/sozialberatung engelhardt@studentenwerk-leipzig.de, winkler@studentenwerk-leipzig.de 1 Studium und Schwangerschaft Wenn es Ihnen körperlich gut geht, ist es ratsam, während der Schwangerschaft noch möglichst zügig weiter zu studieren. Alle Prüfungen, die jetzt erledigt werden können, fallen später nicht mehr an, wenn es durch das Baby organisatorisch aufwändiger wird. Wenn Sie allerdings merken sollten, dass Sie doch stärker als erwartet mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, ist es möglich, bereits während der Schwangerschaft ein Urlaubssemester einzulegen. Natürlich gilt das auch für Hinderungsgründe, die mit dem Studium zusammen hängen (Chemie, Pharmazie, Sport, usw.). Prüfungen und Scheine können weiter abgelegt werden (Ausnahme: Sie haben sich beurlauben lassen und beziehen ALG II). Eine Beurlaubung im ersten Semester ist grundsätzlich nicht möglich.

2 Stiftung Hilfen für Familien, Mutter und Kind des Freistaates Sachsen In schwierigen finanziellen Situationen hilft die Stiftung mit einer unbürokratischen Finanzierung der Babyerstausstattung. Dazu ist es notwendig, sich bis zur 20. Schwangerschaftswoche in einer der Schwangerschaftsberatungsstellen in Leipzig zu melden. Die Adressen können Sie u.a. in der Sozialberatung erfragen oder finden Sie unter: Vaterschaftsanerkennung/Sorgerecht Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, empfiehlt es sich, bereits während der Schwangerschaft gemeinsam eine Vaterschaftsanerkennung zu machen. Mit diesem Formular kann der Vater nach der Geburt die notwendigen Behördengänge ohne Vollmacht erledigen und wird auch gleich auf der Geburtsurkunde eingetragen eine nachträgliche Eintragung ist in der Regel kostenpflichtig. Hinweis: Durch die Vaterschaftsanerkennung entsteht eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Wenn beide Elternteile das wünschen, kann nach der Vaterschaftsanerkennung auch direkt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Beide Vorgänge können ohne Gebühren beim Amt für Jugend, Familie und Bildung vorgenommen werden. Selbstverständlich ist das auch nach der Geburt des Kindes noch möglich. Hinweis: Für die Beurkundungen und Beratungen sind Termine erforderlich, die in der Regel nicht zeitnah vergeben werden, deshalb bitte rechtzeitig anmelden! Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Hoheitliche Jugendhilfe, Naumburger Straße 26, Leipzig, Telefon: 0341 / Mutterschaftsgeld Nicht für alle Studentinnen besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Denn es wird ein Beschäftigungsverhältnis (geringfügige Beschäftigung oder studentischer Nebenjob) vorausgesetzt, dass durch Schwangerschaft oder Geburt unterbrochen wird. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Geburt und dauert bis 8 Wochen nach der Geburt an. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten Sie, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind und Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, in dem kein Arbeitsentgelt gezahlt wird aufgrund der Schutzfrist. Hinweis: Ein Anspruch auf Krankengeld muss nicht bestehen um Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu erhalten! Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt erhalten Sie, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist familienversichert sind oder privat versichert sind und Sie zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen. Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Allee 38, Bonn

3 Studium mit Kind Während der ersten Lebensjahre Ihres Kindes stehen Ihnen und ggf. dem Vater des Kindes pro Kind insgesamt sechs zusätzliche Urlaubssemester für die Erziehungszeit zu. In den Urlaubssemestern für Schwangerschaft oder Erziehungszeit können Sie nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz studieren und Prüfungsleistungen erbringen. Urlaubssemester werden nicht auf Fachsemester angerechnet, sondern als Hochschulsemester. Zuständig für die Beurlaubung sind die Studentensekretariate der Hochschulen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung in bestimmten Studienabschnitten abweichen kann, z.b. während des PJ oder im Praktikum. Ebenso gibt es abweichende Regelungen an den einzelnen Hochschulen Leipzigs. Hinweis: Urlaubssemester haben Auswirkungen auf den Anspruch auf BAföG, Kindergeld und Unterhaltsleistungen. Unter Umständen ist es möglich, für diese Zeit Sozialleistungen zu beantragen. Keinerlei Studienaktivitäten im ALG II-Bezug erlaubt! Finanzielle Hilfen und Unterstützung Sozialleistungen / Arbeitslosengeld II (ALG II/Hartz IV) Studierende, die nicht beurlaubt sind, erhalten keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Regelleistung, Kosten der Unterkunft) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), besser bekannt unter dem Namen Arbeitslosengeld II (ALG II). Bei sehr geringen Einkünften und wenig Vermögen steht Ihnen aber unter Umständen ab der 13. Schwangerschaftswoche monatlich ein Mehrbedarf für werdende Mütter in Höhe von etwa 68 für Alleinstehende und von 61 zu, wenn Sie in einer Partnerschaft leben ( 21 Abs. 2 SGB II) Außerdem können Sie einmalige Leistungen für Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt beantragen, die so genannte Babyerstausstattung. Diese umfasst aber nicht nur Kleidung und Windeln fürs Baby, sondern auch die Kosten für Umstandskleidung und Klinikbedarf der werdenden Mutter, die Kosten für Ausstattungsgegenstände der Wohnung, die nun für den neuen Erdenbürger angeschafft werden müssen, wie Bettchen, Wickelkommode und natürlich für den Kinderwagen. 3 Hinweise: Diese Aufzählung ist nicht vollständig, je konkreter und vollständiger sie diese Ansprüche geltend machen, desto höher sind Ihre Chancen, dass die tatsächlichen Kosten im Voraus geleistet werden. Einkäufe sollten erst nach Erhalt des Bescheides getätigt werden und die Kassenbons sind aufzubewahren. Um Ihre finanzielle Situation zu prüfen, benötigt das Jobcenter von Ihnen aber immer einen kompletten Antrag auf ALG II. Die Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt, wenn Sie den Antrag zu spät einreichen. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, wird nicht nur das eigene, sondern auch das Einkommen der Partnerin/des Partners herangezogen, um Ihre eventuellen Ansprüche zu berechnen. Sie leben dann in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft. Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung ein Urlaubssemester anmelden, haben Sie in Härtefallsituationen unter Umständen Anspruch auf ALG II, um Ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können, da im Urlaubssemester zumeist kein Unterhalts- oder BAföG-Anspruch besteht. Hinweis: ALG II ist keine Studienfinanzierung! Eine Weiterführung des Studiums oder das Ablegen von Prüfungen und Scheinen ist während des Bezuges von Sozialleistungen nicht erlaubt oder würde zum Entzug bzw. zur Rückerstattung der Leistungen für das gesamte Semester führen.

4 Für Ihr Kind kann ein Anspruch auf Sozialgeld im Rahmen des ALG II bestehen. Auch hier ist der Anspruch abhängig vom Einkommen der Eltern und des Kindes. Dabei ist zu beachten, dass auch das Kindergeld und etwaige Unterhaltsleistungen als Einkommen zählen. Alleinerziehende mit geringem Einkommen können unabhängig von der Inanspruchnahme von Urlaubssemestern einen Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende in Höhe von max. 143,64 beantragen. Neben den eben erwähnten Mehr- und Einmalbedarfen setzen sich die ALG II-Leistungen aus den Regelleistungen, also dem Geld für Lebensmittel, Strom, Kleidung, Körperpflege usw. und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Natürlich wird nur der Mietanteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übernommen, die auch tatsächlich ALG II-berechtigt sind! Die Bedarfssätze für das ALG II sind ab : 399 für Alleinstehende 360 für (Ehe-)Partner 234 für Kinder unter 6 Jahren Jobcenter Leipzig, Georg-Schumann-Straße 150, Leipzig BAföG und Kinderbetreuungszuschlag Selbstverständlich können Sie auch als Studierende/r mit Kind weiterhin BAföG erhalten, wenn Sie bisher anspruchsberechtigt waren und weiter studieren. Kinder können sowohl die Höhe als auch die Förderungsdauer des BAföG beeinflussen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die BAföG-Beratung des Studentenwerkes Leipzig! Im Urlaubssemester aufgrund von Schwangerschaft oder Elternzeit sind Sie nicht BAföG-berechtigt. Hinweis: Bitte denken Sie daran, alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse rechtzeitig beim BAföG- Amt des Studentenwerkes Leipzig einzureichen. Und auch bei Beendigung des Urlaubssemesters gilt: Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag sichert auch den pünktlichen BAföG-Bezug. 4 Studentenwerk Leipzig, Amt für Ausbildungsförderung, Goethestraße 6, Leipzig Kindergeld für Sie und Kindergeld für die Kleinen Für das erste und zweite Kind erhalten sie vom Staat jeweils 184 Euro pro Monat Kindergeld. Auch dieser Antrag kann erst nach der Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde gestellt werden. Sie erhalten weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben Kindergeld. Bitte beachten Sie, Ihr eigenes Kindergeld wird nur für maximal ein Urlaubssemester wegen Kindererziehung weiter gezahlt. Hinweis: Auf der Webseite der Agentur für Arbeit ist es möglich, den Antrag online auszufüllen und zu stellen. Familienkasse Leipzig/Bundesagentur für Arbeit, Georg-Schumann-Straße 150 / Haus 1, Leipzig Elterngeld Die Höhe des Elterngeldes beträgt zwischen 300 und 1800 und ist abhängig von Ihrer bisherigen Einkommenshöhe. Es werden 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt hatten, gezahlt. Bei einem Nettoeinkommen von unter 1000 gelten höhere

5 Prozentsätze, die nach einem speziellen Schlüssel berechnet werden. Lag bisher kein Einkommen oder ein Einkommen unter 300 vor, wird der Mindestsatz in Höhe von 300 ausgezahlt. Es ist möglich, den Auszahlungszeitraum des Elterngeldes zu verdoppeln bei halber monatlicher Leistung. Ein Elternteil kann für höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Bei Alleinerziehenden oder wenn beide Partner abwechselnd Elternzeit nehmen, kann das Elterngeld für zusätzliche zwei Monate gezahlt werden. Vorraussetzung für die Partnermonate ist, dass sich bei einem der beiden Elternteile zwei Monate lang das Erwerbseinkommen vermindert. Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Zeiträume, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Elterngeld-Bezugsmonate der Mutter, verlängern also nicht den Anspruch über den 12./14. Lebensmonat hinaus. Hinweis: Wenn Sie Elterngeld nur in Höhe des Sockelbetrages von 300 beziehen, weil Sie vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen erzielt haben, wird dieser Betrag bei der Berechnung des ALG II als Einkommen gezählt. Beim Wohngeld oder beim BAföG erfolgt keine Anrechnung. Über diese 300 hinaus wird das Elterngeld als Einkommen berücksichtigt. Beantragt wird das Elterngeld nach der Geburt des Kindes. Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe, Sachgebiet Elterngeld, Naumburger Straße 26, Leipzig Landeserziehungsgeld Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder im dritten Lebensjahr des Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten. Eine vergleichbare familienfördernde Leistung wird außer in Sachsen nur in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen gewährt. Landeserziehungsgeld darf bei einkommensabhängig gewährten Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Es steht den Eltern zusätzlich zur Verfügung und wird gestaffelt nach der Kinderzahl gezahlt. Das Landeserziehungsgeld kann wahlweise direkt im Anschluss an den Bezug von Bundeselterngeld im zweiten oder erst im dritten Lebensjahr des Kindes gewährt werden. Im Regelfall wird das Landeserziehungsgeld nur gezahlt, wenn für das Kind keine mit staatlichen Mitteln geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird. Wenn der Antragsteller/die Antragstellerin Student/in ist (auch im Urlaubssemester), gibt es Ausnahmeregelungen. Allerdings wird dann bei Inanspruchnahme eines Krippenplatzes auch bei Beantragung im 3. Lebensjahr nur für 5 Monate gezahlt. 5 Leistungen im 2. Lebensjahr: Leistungen im 3. Lebensjahr 1. Kind: 5 Monate je Kind: 9 Monate je Kind: 6 Monate je Kind: 9 Monate je 200 Das Landeserziehungsgeld ist an Einkommensgrenzen gebunden. Diese liegen bei für Verheiratete oder Lebensgemeinschaften und für Alleinerziehende bei Landeserziehungsgeld wird rückwirkend nur für einen Monat vor der Antragstellung gezahlt, längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Beginn des Leistungszeitraumes gestellt werden. Stadt Leipzig / Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe, Sachgebiet Elterngeld, Naumburger Straße 26, Leipzig Bundesbetreuungsgeld Das Betreuungsgeld kann beantragt werden, wenn kein staatlich geförderter Betreuungsplatz für das Kind in Anspruch genommen wird. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen oder privat betreuen lassen (z.b. nicht öffentlich bezuschusste Tagesmütter/-väter, Babysitter oder Spielkreise). Das

6 Betreuungsgeld kann nach dem Ende des Bezuges vom Elterngeld für 22 Monate bezogen werden, somit ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat, längstens bis zum 36. Lebensmonat. Die Zahlung erfolgt unabhängig von einem Erwerbseinkommen oder vom Erwerbsstatus. Wenn Sie das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, beläuft sich die monatliche Höhe Zahlung auf 150. Das Betreuungsgeld wird als vorrangige Leistung beim Arbeitslosengeld II, bei Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag angerechnet. Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen, wie z.b. Wohngeld, BAföG, Arbeitslosengeld I, bleibt das Bundeselterngeld grundsätzlich unberücksichtigt. Das Landeserziehungsgeld und das Bundesbetreuungsgeld beeinflussen sich gegenseitig nicht, sie können also unabhängig voneinander und gleichzeitig bezogen werden (vgl. html). Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe, Sachgebiet Elterngeld, Naumburger Straße 26, Leipzig Wohngeld Ein Wohngeldanspruch bei Studenten ist ausgeschlossen, weil dem Grunde nach ein BAföG-Anspruch besteht. Das gilt in der Praxis für fast jeden Studenten, egal ob überhaupt BAföG beantragt wurde oder wenn wegen zu hohem Elterneinkommen kein BAföG gezahlt wird. Wenn keine Sozialleistungen beim Jobcenter beantragt wurden, ist es oft sinnvoll, einen Antrag zu stellen, da es insbesondere bei studentischen Familien Ausnahmeregelungen gibt, die letztendlich doch einen Wohngeldbezug möglich machen. Ausnahme: Ein Familienmitglied ist NICHT Student, z.b. das Kind Ausnahme: BAföG-Ablehnungen dem Grunde nach. Dem Grunde nach besteht z.b. kein Anspruch auf BAföG, wenn die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung oder die Förderungshöchstdauer überschritten ist oder z.b. wenn der Abbruch der Ausbildung oder der Wechsel der Fachrichtung ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund erfolgt sind. Ausnahme: Die Leistungen der Ausbildungsförderung werden ausschließlich als Darlehen gewährt. 6 Stadt Leipzig / Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Technisches Rathaus, Prager Straße , Haus A, Eingang A I, Leipzig Unterhalt und Unterhaltsvorschuss Minderjährige Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe des Anspruches ergibt sich aus dem Einkommen der unterhaltspflichtigen Person. Anhand der Unterhaltsrichtlinie der Düsseldorfer Tabelle kann die Höhe des Unterhalts festgelegt werden. Wenn die unterhaltspflichtige Person nicht in der Lage ist den Unterhalt zu zahlen, dann kann für Kinder unter 12 Jahren der sogenannte Unterhaltsvorschuss in Höhe von 133 pro Monat bis zu 72 Monate beantragt werden. Eine ausführliche Beratung erhalten Sie beim Jugendamt. Amt für Jugend, Familie und Bildung, Naumburger Straße 26, Leipzig Leistungen für Bildung und Teilhabe Studentische Eltern können für Ihre Kinder Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen, wenn Sie bereits eine andere Sozialleistung erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld fürs Kind, Kinderzuschlag

7 oder Wohngeld). Es gibt verschiedene Leistungen, die gefördert werden können z.b. Zuschuss zum Mittagessen in Kita und Schule, Schulbedarf, Ausflüge, Besuch von Vereinen, etc. Hinweis: Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Leipzig. Kinderbetreuung Wenn Sie das Studium wieder aufnehmen möchten, stellt sich die Frage nach einer Betreuung für Ihr Kind Das Kind mit in Lehrveranstaltungen oder in die Bibliothek zu nehmen, funktioniert normalerweise nur, wenn es und Kommilitonen und Dozenten dafür aufgeschlossen sind, was leider nicht immer selbstverständlich ist. In Leipzig stehen Ihnen umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind zur Verfügung. Leipzig verfügt über ein umfangreiches Netz von Kindertagesstätten, die in öffentlicher und freier Trägerschaft verwaltet und bewirtschaftet werden, aber die Suche ist oft mühsam und zeitaufwändig. Die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie ist eine wichtige Entscheidung für Sie. Deshalb ist es ratsam sich vorab zu überlegen, welche Erwartungen an mögliche Betreuungsformen gestellt werden. Für Kinder bis zum Alter von drei Jahren gibt es grundsätzlich zwei Betreuungsmöglichkeiten: Kinderkrippe/Kindergarten Die Kindertagesstätte, in der Sie Ihr Kind tagsüber betreuen lassen möchten, kann von Ihnen frei gewählt werden. Entsprechende Informationen über freie Plätze, örtliche Gegebenheiten sowie Bildungs- und Erziehungskonzeptionen der einzelnen Kindertagesstätten erfragen Sie bitte jeweils vor Ort oder informieren sich auf der Webseite der Stadt Leipzig. Die Aufnahme des Kindes erfolgt direkt in der gewählten Einrichtung. Dort erhalten Sie auch alle weiteren Informationen. 7 Tagespflege In der Tagespflege werden einzelne Kinder oder kleine Gruppen bis max. 5 Kinder von einer Tagespflegeperson betreut. Der Elternbeitrag für Tagespflege und Kindertagesstätten ist identisch. Ebenso gelten die Antragsmöglichkeiten für Ermäßigungen. Geschulte Tagespflegepersonen werden vom Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) und weiteren freien Trägern der Jugendhilfe vermittelt. Alle Angebote der Kindertagespflege werden vorab vom VKKJ geprüft und im Hinblick auf die fachgerechte Erbringung der Leistung angeleitet und begleitet. Hinweis: Unter finden Sie viele notwendige Informationen bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind. Es ist aber ratsam, sich bei der Suche nach einem Betreuungsplatz direkt an die zuständige Stelle im Jugendamt zu wenden. Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abt. Kindertagesstätten, Rathaus Wahren, Georg- Schumann-Straße 357, Leipzig Finanzierung der Kinderbetreuung Gestaffelt nach dem Alter und der vertraglich geregelten Betreuungszeit des Kindes erhebt die Stadt zur Finanzierung der Kinderbetreuung Elternbeiträge. In schwierigen finanziellen Situationen ist es möglich, einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von diesen Kosten zu stellen.

8 Stadt Leipzig/ Amt für Jugend, Familie und Bildung, SG Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kita, Naumburger Straße 26, Leipzig, Telefon: 0341 / Durch das Studentenwerk gibt es natürlich auch Angebote zur Kinderbetreuung: Kinderladen des Studentenwerkes Der Kinderladen des Studentenwerkes befindet sich im Obergeschoss der Mensa am Park am Unicampus Augustusplatz. Hier werden Kinder von Studierenden im Alter ab 2 Monate bis 6 Jahren stundenweise betreut. Die Betreuung der Kinder istauf ein Semester und zeitlich auf 3 Tage in der Woche, für jeweils maximal 4 Stunden begrenzt. Die Betreuung wird über Semesterbeiträge finanziert und ist bei Inanspruchnahme somit kostenfrei. Frau Kummer, Frau Niewert, Telefon: 0341 / , kinderladen@studentenwerkleipzig.de Kindertagesstätte Villa Unifratz Mitten im Grünen, im Studentenwohnheim Bornaische Straße 138, betreibt das Studentenwerk Leipzig als Träger der freien Jugendhilfe eine Kindertagesstätte mit 30 Plätzen für Kinder von Studierenden im Alter ab 2 Monate bis 6 Jahre. Frau Schäfer, Telefon: 0341 / , villa@studentenwerk-leipzig.de Integrationskindergarten EinSteinchen Anfang 2010 wurde in der Brüderstraße ein Kindergarten mit 113 Plätzen eröffnet. Im Auftrag des Studentenwerkes betreibt die FRÖBEL Sachsen ggmbh Leipzig diese Einrichtung, die allerdings sehr stark nachgefragt wird und bereits über mehrere Jahre ausgebucht ist. 8 Frau Gräber, graeber@froebel-gruppe.de Neue Kindertagesstätte am Gutenbergplatz Die neue Kinderbetreuungseinrichtung Am Gutenbergplatz ist Bestandteil des Centers for Social Services des Studentenwerkes Leipzig. Sie liegt sehr zentral am Gutenbergplatz 4a in fußläufiger Nähe zum Campus Augustusplatz und zum Medizincampus. Die Einrichtung wird von der FRÖBEL Sachsen ggmbh betrieben. Insgesamt stehen hier 45 Plätze im Krippen- und 90 Plätze im Kindergartenbereich zur Verfügung. Kindertagesstätte Am Gutenbergplatz 4a, Leipzig, Tilo Berger, berger@froebel-gruppe.de Angebot des Vereins Studentische Eltern Leipzig e.v. ZAPPELKISTE Studentische Eltern mit ihren Kindern finden in Universitätsnähe einen Raum zum Spielen, Ausruhen, Treffen und Arbeiten. Wochentags wird eine Kinderbetreuung von anderen Studierenden mit Kind angeboten, die Zeiten entnehmen Sie bitte der Webseite. Während der Betreuung kann man an einem der Arbeitsplätze vor Ort studieren oder auch ein Seminar oder eine Vorlesung besuchen. Die Betreuung ist

9 kostenlos und ist derzeit ohne Voranmeldung möglich. Die Räumlichkeiten werden durch das Studentenwerk Leipzig zur Verfügung gestellt. Telefon: 0341 / oder 0160 / , zappelkiste@studentische-eltern.de, Austausch und Netzwerke Studierende mit Kind sind Organisationskünstler zwischen Hörsaal und KiTa. Für den Fall, dass einmal etwas nicht nach Plan läuft, erleichtert es Studium und Leben mit Kind enorm, wenn man sich kleine, tragfähige Netzwerke aufbaut. Die Erfahrungen von anderen studentischen Eltern sind oft nicht mit Gold aufzuwiegen, denn Ihr zukünftiges Alltagsleben unterscheidet sich häufig sehr von dem der Studierenden ohne Kind. Dem Rechnung zu tragen, ist Aufgabe und Ziel der studentischen Elterninitiative. Der Verein Studentische Eltern Leipzig e.v. betreibt eine informative Webseite zum Studieren mit Kind in Leipzig und organisiert vielfältige Veranstaltungen, auf denen sich studierende Eltern aller Leipziger Hochschulen treffen, Erfahrungen austauschen und sich auch beraten lassen können. Ein informativer Newsletter vermittelt die wesentlichsten Infos etwa zu neuen Wickeltischen an den Leipziger Hochschulen, zu Veranstaltungen mit Kind sowie zu rechtlichen und finanziellen Neuerungen für studierende Eltern. verein@studentische-eltern.de; newsletter@studentische-eltern.de; Weitere Leistungen des Studentenwerkes Leipzig für Studierende mit Kind 9 Mit Kindern in der Mensa essen Studierende mit Kind(ern) sind in unseren Mensen und Cafeterien herzlich willkommen. In fast allen Einrichtungen sind Kinderspielecken mit in der Nähe befindlichen Familientischen, Wickelmöglichkeiten und Hochstühle vorhanden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Baby- und Kindernahrung zu erwärmen. Die Kinderkarte und der Kinderteller in den Mensen Das Studentenwerk Leipzig unterstützt Studierende mit Kind mit einer Mensa-Kinderkarte. Damit können Kinder von Studierenden der sieben Leipziger Hochschulen ab dem ersten vollendeten Lebensjahr bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres in den Mensen des Studentenwerkes Leipzig unentgeltlich eine warme Mahlzeit pro Tag und Kind erhalten. Voraussetzung zur Nutzung der Kinderkarte ist der gleichzeitige käufliche Erwerb von einem Essen oder mindestens zwei Beilagen oder einem Salatteller für ein Elternteil. Für das Kinderessen stellt das Studentenwerk Leipzig in all seinen Mensen spezielle Kinderteller zur Verfügung. Hinweis: Die Mensa-Kinderkarte erhalten Sie in der Sozialberatung des Studentenwerkes. Weitere Informationen zur Mensa-Kinderkarte und dem Kinderteller finden Sie unter: Familienfrühstück in Kooperation mit der Universität Leipzig Zweimal im Jahr veranstalten das Studentenwerk Leipzig und die Universität Leipzig das Familienfrühstück in der Mensa am Park. Herzlich eingeladen sind studentische Eltern und alleinerziehende Studierende aller

10 Leipziger Hochschulen mit ihren Kindern. Neben einem gesunden Frühstücksbuffet für Groß und Klein gibt es für die Kinder ein kleines Überraschungsprogramm - und für die Eltern viele Informationen, nette Kontakte zu anderen studentischen Eltern, die Möglichkeit, sich beraten zu lassen und nicht zuletzt einen Flohmarkt für Kindersachen und -spielzeug. Hinweis: Der Eintritt zum Familienfrühstück ist für Studierende und ihre Kinder kostenlos, als Nachweis dient der aktuelle Studienausweis. Wohnen für Studierende mit Kind Das Studentenwerk bietet vielfältige attraktive Wohnmöglichkeiten für die Leipziger Studierenden an. Studentische Eltern, egal ob Mutter, Vater oder Paare mit Kind, sind herzlich in unseren Wohnheimen willkommen. Im Leipziger Süden und im Zentrum-Ost betreibt das Studentenwerk drei Wohnheime, die besonders für alleinerziehende studentische Mütter oder Väter mit Kind geeignet sind: Wohnheim Gutenbergplatz ab Zentrumsnahe, neue 2-Zimmer-Apartments. Krippe und Kindergarten direkt im Wohnheim. Wohnheim Bornaische Str. 138 und Bornaische Str. 138b Lebendige Mutti-Kind-WGs, wo zu jedem WG-Zimmer ein Kinderzimmer gehört. Familiäre Atmosphäre im grünen Leipziger Süden. Kindergarten direkt in der Wohnanlage Studentische Eltern mit Kind können je nach freien Kapazitäten eine Wohnung mit zwei Zimmern mieten. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Ansprechpartner für das Wohnheim! Fragen senden Sie bitte an: wohnen@studentenwerk-leipzig.de. 10

11 Meine persönliche CHECKLISTE In dieser Checkliste muss von jedem individuell bearbeitet werden. Nicht alle Stichpunkte sind für jede Studierende/jeden Studierenden relevant. Vor der Geburt: Termin bei einer Schwangerenberatungsstelle bis zu 20. Schwangerschaftswoche vereinbaren Antrag auf Erstausstattung und Mehrbedarf wegen Schwangerschaft beim Jobcenter stellen (ab 13. Schwangerschaftswoche) Termin vor der Geburt für Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren vereinbaren Beratung bei der Sozialberatung des Studentenwerkes in Anspruch nehmen, damit individuelle studienorganisatorische, als auch finanzielle Angelegenheiten besprochen werden können Besorgen und vorbereiten des Kindergeldantrages Besorgen und vorbereiten des Elterngeldantrages Anmeldeformular für die Krankenversicherung des Kindes zusenden lassen Ggf. Mutterschaftsgeld beantragen mit Bescheinigung vom Frauenarzt (Krankenkasse oder Bundesamt) Ggf. Urlaubssemester mit Antragsformular einreichen Ggf. Erziehungszeit beim Arbeitgeber beantragen Persönliches: ggf. Geburtsvorbereitungskurs anmelden (Einzel- oder Paarkurs ab ca. 5. Monat) ggf. Säuglingspflegekurs anmelden (manchmal auch in GVK enthalten) in der Klinik/im Geburtshaus die Geburt anmelden Kontakt zu einer Hebamme für die Nachsorge aufnehmen ( Geburtsurkunde Mutter und Vater bzw. Familienstammbuch besorgen/ Kliniktasche packen Werdender Vater: Urlaub beantragen/freiräume schaffen Kinderarzt auswählen (für U2 am 3.Tag, U3 in 3. Woche) Zeitung: Geburtsanzeige entwerfen für Zeitung und Familie 11 Nach der Geburt: BAföG-Amt informieren, damit Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden kann Elterngeldantrag abgeben Kindergeldantrag abgeben Bei Krankenversicherung Mitgliedschaft des Kindes beantragen Ggf. Lohnsteuerkarte ändern lassen ggf. Jobcenter bzw. Wohngeldbehörde über Geburt informieren

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