Energieeffizienz bei Elektromotoren

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1 Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Konsequenzen aus der Durchführungsverordnung Nr. 640/2009 vom 22.Juli 2009 zur Richtlinie 2005/32/EG (EuP - Richtlinie)

2 Energieeffizienz bei Elektromotoren Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der KOMMISSION vom 22.Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG Stufe 1: Mindestwirkungsgrad (MEPS) IE2 ab 16. Juni 2011 Stufe 2: Verschärfung auf IE3 [Premiummotoren] erfolgt zum für den Leistungsbereich 7,5 kw bis 375 kw. Optionale Möglichkeit: IE2 + Umrichter Stufe 3: zum wird der Leistungsbereich auf 0,75 kw bis 375 kw erweitert. Optionale Möglichkeit: IE2 + Umrichter

3 Energieeffizienz bei Elektromotoren Es gilt das Voluntary Agreement of CEMEP mit seinen Grenzwerten EFF1, EFF2 und EFF3 für Asynchronmotoren in Standardausführung Leistungsbereich 1,1 bis 90 kw 2- und 4-polige Ausführung Schutzart IP 54 oder V, 50 Hz, S1 Wirkungsgradbestimmung nach EN Ausnahmen: Bremsmotoren, unbelüftete Motoren, Motoren für Betrieb am FU, Ex Motoren, Schleifringläufermotoren, Schiffsmotoren, unvollständige Motoren Freiwillige Verpflichtung europäischer Motorenhersteller, nur für 50Hz, Wirkungsgrade nicht weltweit vergleichbar

4 Energieeffizienz bei Elektromotoren Die IEC definiert neue Mindestwerte für Wirkungsgradklassen (Verluste nach neuer Norm bestimmt) und erlaubt bei Einhaltung die festgelegte Kennzeichnung. Anlehnung an die Schutzart IP Schutzart (International Protection) IE International Efficency IE1 IE2 IE3 Standard efficiency High efficiency Premium efficiency geänderte Prüfmethodik: Wirkungsgradbestimmung nach IEC Ed. 1

5 Energieeffizienz bei Elektromotoren Vergleich von IE-Klassen zu EFF-Klassen Kennzeichnung für die Wirkungsgradklasse Wirkungsgrad Code Klassifizierung nach CEMEP Wirkungsgrad Logo Super Premium IE Premium IE Hoch IE2 hoch EFF1 Standard IE1 verbessert EFF2 unter Standard keine Kennzeichnung normal EFF3

6 Anwendungsbereich der IEC Anwendungsbereich der IEC Drehstrom-Niederspannungsmotoren mit Käfigläufer nach folgender Spezifikation: Bemessungsspannungen bis 1000 V; Bemessungsleistungen zwischen 0,75 kw (1,0 HP) und 375 kw (500 HP); Polzahlen 2, 4 oder 6; Bemessen für Dauerbetrieb (S1) oder nahezu Dauerbetrieb (S3 mit Einschaltdauern von 80% oder mehr); geeignet für Betrieb am festen Drehstromnetz; geeignet für die in IEC definierten Umgebungsbedingungen (Temperatur, Aufstellhöhe)

7 Anwendungsbereich der IEC Kann auch angewendet werden für Motoren mit Fuß- oder Flanschmaßen, die von EN abweichen Getriebemotoren Bremsmotoren explosionsgeschützte Motoren und alle anderen Sondermotoren, sofern sie die vorgenannten Spezifikationen erfüllen.

8 Die Ausnahmen der IEC Ausgeschlossen sind: Motoren, die in Übereinstimmung mit IEC (DIN VDE :2009) speziell für Umrichterbetrieb bemessen wurden Motoren, die vollständig in eine Maschine integriert sind (zum Beispiel Pumpen, Lüfter und Kompressoren) und nicht eigenständig geprüft werden können.

9 EUP Richtlinie Ausnahmen Diese Verordnung gilt nicht für (a) Motoren, die dafür ausgelegt sind, ganz in eine Flüssigkeit eingetaucht betrieben zu werden (b) vollständig in ein Produkt (z. B. ein Getriebe, eine Pumpe, einen Ventilator oder einen Kompressor) eingebaute Motoren, deren Wirkungsgrad nicht unabhängig von diesem Produkt erfasst werden kann (c) Motoren, die speziell für den Betrieb unter folgenden Bedingungen ausgelegt sind: (i) in Höhen über Meter über dem Meeresspiegel (ii) bei Umgebungstemperaturen über 40 C (iii) bei Betriebshöchsttemperaturen über 400 C; (iv) bei Umgebungstemperaturen unter 15 C (beliebiger Motor) bzw. bei Umgebungstemperaturen unter 0 C (luftgekühlter Motor); (v) bei Kühlflüssigkeitstemperaturen am Einlass eines Produkts unter 5 C oder über 25 C; (vi) in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne der RL 94/9/EG (d) Bremsmotoren,

10 Reparatur und Instandsetzung Bereits erstmalig in Betrieb genommene Motoren sind nach Instandsetzungsmaßnahmen, bzw. Reparaturen nicht von der Durchführungsverordnung betroffen. Sie können uneingeschränkt im Einsatz bleiben. Entscheidend für die Wirksamkeit der Durchführungsverordnung ist der Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme.

11 Richtlinie 2005 / 32 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 Richtlinie 2005/32/EG Artikel 3 Inverkehrbringen und/oder Inbetriebnahme (1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass energiebetriebene Produkte nur in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den für sie geltenden Durchführungsmaßnahmen entsprechen und die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 5 tragen.

12 Umsetzung Richtlinie 2005/32/EG Ein energiebetriebenes Produkt darf nur dann in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden, wenn es die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) erfüllt die CE-Kennzeichnung trägt, und mit einer zu diesem Gesetz entsprechenden Konformitätserklärung versehen ist, mit der der Hersteller zusichert, dass es allen Bestimmungen der darauf anwendbaren Durchführungsrechtsvorschrift entspricht; die Konformitätserklärung muss auf diese Durchführungsrechtsvorschrift verweisen

13 Möglichkeiten der Wirkungsgraderhöhung Erhöhung des Wirkungsgrad bei Asynchronmotoren durch den Einsatz höherwertigere Einsatzmaterialien (Blech, Kupferläufer) Einsatzmenge (Kupfer, Blech) Minimierung der Reibung (Lager, Lüfter)

14 Hüllmaße Prüfen Sie bitte immer die veränderten Hüllmaße und das Gewicht der IE2 Motoren je nach Anwendungsfall. Ersatzteilbestellungen müssen den unterschiedlichen Motortypen angepasst werden.

15 Sensibilisierung auf die Lebenszykluskosten Energiekosten [%] 96,8 98,7 99,0 Installation + Wartung [%] 0,9 0,2 0,1 Investition Motor [%] 2,3 1,1 0,9 Bemessungsleistung 1,5 kw 15 kw 110 kw Basis: Nutzungsdauer von h pro Jahr Quelle: Brancheninformation des ZVEI

16 Ihr Antrieb für jede Bewegung HEMPEL Antriebstechnik GmbH Motor & Drives Distribution Siemensring Willich Telefon: Telefax:

17 Mehr Informationen finden Sie unter

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