Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

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1 Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, Friedrich Reichenbach Landschaftsverband Rheinland Fallmanagement Köln

2 Zuständigkeit Rechtsgrundlagen Verfahrensablauf : Vom Antrag zur Bewilligung Praxisbeispiele Weitere Fragestellungen Fazit

3 Zuständigkeit Der Landschaftsverband Rheinland ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe nach 54 SGB XII für behinderte Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, außerhalb einer teilstationären oder stationären Einrichtung, die mit dem Ziel geleistet werden sollen, selbstständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern, (Ambulant Betreutes Wohnen), für die vollstationäre Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe, g die so genannte Wohnheimbetreuung sowie für die Teilhabe am Arbeitsleben, soweit die Hilfe in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erbracht wird.

4 Dies sind nach 5 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Erbracht werden diese Leistungen nach Maßgabe des SGB IX und der für die zuständigen Leistungsträger geltenden besonderen Vorschriften neben anderen Sozialleistungen. ( 4 Absatz 2 SGB IX). Als Leistungen zur Teilhabe gem. 5 SGB IX sind die Leistungen der Eingliederungshilfe budgetfähig. Die Bedarfsermittlung erfolgt im Rheinland über das Hilfeplanverfahren. Individueller Hilfeplan ( IHP3 ) - Fallmanagement LVR - Hilfeplankonferenzen

5 Rechtliche Grundlagen - 17 Abs. 2 S.1 SGB IX Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen Abs. 5 SGB IX 17 Abs. 2 Satz 1 ist vom 1. Januar 2008 an mit der Maßgabe anzuwenden, dass auf Antrag Leistungen durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden. Verordnung zur Durchführung des 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung - BudgetV) nach 21a SGBIX

6 9 Abs.1 SGB XII Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. 10 Abs. 3 SGB XII Geldleistungen haben Vorrang vor Gutscheinen oder Sachleistungen, soweit dieses Buch nicht etwas anderes bestimmt oder mit Gutscheinen oder Sachleistungen das Ziel der Sozialhilfe erheblich besser oder wirtschaftlicher erreicht werden kann oder die Leistungsberechtigten t es wünschen.

7 57 SGB XII Leistungsberechtigte nach 53ff SGB XII können auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erhalten. 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und 159 des Neunten Buches sind insoweit anzuwenden. Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine neue Form, bestehende Leistungen zu gewähren!

8 Vom Antrag zur Bewilligung Grundsätzlich entsteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gem. 18 SGB XII bereits mit Bekanntwerden des Hilfebedarfs. 1. Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form des Persönlichen Budget wird gestellt. 2. Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit. 3. Prüfung der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen ( Bedürftigkeit, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Zugehörigkeit zum Personenkreis des 53 SGB XII ). 4. Ermittlung des Hilfebedarfs über das Hilfeplanverfahren des LVR. 5. Bedarfszumessung.

9 6. Umrechnung der Sachleistung in die entsprechende Geldleistung, hier werden i. d. R. bestehende Leistungsvereinbarungen zugrunde gelegt. 7. Abschluss einer Zielvereinbarung i.s. d. 4 der Budgetverordnung ( öffentlich rechtlicher Vertrag gem. 53ff SGB X ). Sie wird zwischen der Antrag stellenden Person und dem Beauftragten abgeschlossen und enthält mindestens Regelungen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie die Qualitätssicherung. Eine Bescheiderteilung über einen Antrag auf PB ohne Abschluss einer Zielvereinbarung ist rechtswidrig. 8. Bewilligung erfolgt im Anschluss an die Zielvereinbarung.

10 Praxisbeispiele Der/die klassische Budgetnehmer/in : Es liegt vorrangig eine Körperbehinderung vor. Der/die LB kann die Verwaltungsaufgaben des PB selbständig erledigen. Er/sie stellt im ( bspw. im sogenannten Arbeitgebermodell ) persönliche Assistenten ein, die er/sie aus den Mitteln des Persönlichen Budgets bezahlt.

11 Praxisbeispiele 1. Herr B. Lebte seit Jahren in einem Wohnheim für seelisch behinderte Menschen der Grafschafter Diakonie. Es liegt eine seelische Behinderung aufgrund einer langjährigen chronischen Psychose vor. Es besteht hoher sozialer Integrationsbedarf, ein ambulantes Betreuungssetting erschien bisher als nicht realisierbar. Im Wohnheim lernte er Frau M. kennen, die dort in vergleichbarem Betreuungsumfang betreut wurde.

12 Beide fassten den Beschluss zusammen in eine Wohnung zu ziehen. Angebote aus dem stationären Bereich waren aus fachlicher Sicht jedoch weiter erforderlich. Es wurde eine Wohnung in der Nähe des Wohnheims gefunden. Der Wohnheimträger erstellte ein modularisiertes Leistungsangebot, das neben den Fachleistungsstunden auch Angebote zur Freizeitgestaltung, Hintergrunddienst und verschiedene Assistenzformen. Die Kosten der ambulanten Betreuung lagen von Anfang an unter denen einer stationären Betreuung. Bewilligung als persönliches Budget, mittlerweile leben beide seit ca. 2 Jahren in eigener Wohnung.

13 2. Herr S. 60- jähriger Klient, es liegt eine geistige Behinderung vor. Herr S. hatte fast sein ganzes Leben als Knecht auf einem Bauernhof gelebt, nie selbständig gewohnt. Lebte mittlerweile nach Verlust seiner Arbeit in einem Obdachlosenheim im Kreis Wesel. Aufgrund der Kontakte zu einer Künstlergruppe ( Nebelhorn ) in Wesel kam der Plan auf, mit Unterstützung durch Betreutes Wohnen in eine eigene Wohnung zu ziehen.

14 Betreuung sollte über pädagogische Fachkräfte, die sich bei Nebelhorn engagierten und über Anbindung an die Künstlergruppe erfolgen. Die Betreuungsleistungen wurden i. R. d. persönlichen Budgets erbracht. Es konnte eine stationäre Betreuung vermieden und die Anbindung an inklusive Strukturen erreicht werden. Herr S. lebt trotz enormen Unterstützungsbedarfs erstmalig in einer eigenen Wohnung. Die hier passende Unterstützung wäre ohne Persönliches Budget nicht möglich gewesen.

15 3. Frau R. Frau R. ist geistig behindert und war in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Essen beschäftigt. Nachdem sie im Rahmen eines es betriebsintegrierten ebs teg e te Arbeitsplatzes es der Werkstatt in einer e Kindertagesstätte gearbeitet hatte, war der Wunsch aufgekommen, dass die Betreuung nicht mehr über die WfbM, sondern über ein Persönliches Budget durch die Erzieherinnen der KiTa erfolgen sollte. Problem: Ein Ausscheiden aus der Werkstatt wäre rechtlich problematisch gewesen, unter anderem hätte der Verlust der EU- Rentenansprüche gedroht, aufgrund der Ausführungsverordnung NRW zum SGB XII wäre auch die Zuständigkeit des LVR als überörtlichen Sozialhilfeträgers entfallen.

16 Lösung : Es fand sich eine Werkstatt für behinderte Menschen im Kreis Wesel, die sich auf Leistungserbringung in Form des Persönlichen Budgets eingestellt hatte und alle Betreuungsleistungen modularisiert hatte. Es wurde über eine Zielvereinbarung geregelt, dass Frau R. als virtuelle Werkstattbeschäftigte in Form des Persönlichen Budgets betreut wurde, gleichzeitig kam es zu einer Kooperationsvereinbarung der WfbM mit der Kindertagesstätte.

17 Weitere Fragestellungen Sachleistung Persönliches Budget Im Gegensatz zur herkömmlichen Leistungsgewährung ist das sogenannte sozialhilferechtliche Dreieck ( Leistungsnehmer - Leistungsträger Leistungserbringer ) aufgehoben. Es bestehen keine Vereinbarungen nach 75 ff SGB XII. Dies kann zu erhöhten Regelungsbedarf im Einzelfall führen.

18 Mögliche Konstellationen : Es ist eine hohe fachliche Qualität in der Umsetzung der Leistung erforderlich ( Fachleistungsstunde ), der /die Budgetnehmer/in möchte jedoch durch Freunde, Angehörige etc. ohne professionellen o e e Hintergrund unterstützt t werden. Die Geldleistungen werden ( irrtümlich oder missbräuchlich ) nicht zur Bedarfsdeckung eingesetzt. Der/die Budgetnehmer/in ist mit der Verwaltung des Persönlichen Budgets überfordert und beantragt zusätzlich Budgetassistenz. Das Persönliche Budget wird nicht vollständig aufgebraucht und der/die Budgetnehmer/in möchte den Restbetrag anderweitig verwenden.

19 Von entscheidender Bedeutung ist die Zielvereinbarung Mindestens ist die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie die Qualitätssicherung u über die Zielvereinbarung e e zu gewährleisten. e Ansonsten besteht ein weitgehender Gestaltungsspielraum, d.h. die ZV kann exakt an die Besonderheiten des Einzelfalls angepasst werden. Ist eine Einigung nicht zu erzielen, sollten die streitigen Punkte aus der Zielvereinbarung genommen und im Leistungsbescheid geregelt werden.

20 Fazit Das Persönliche Budget stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen. Die Bedarfsdeckung kann im Persönlichen Budget passgenauer als in der Sachleistung erfolgen. Der Personenzentrierte Ansatz und die Stärkung der Handlungskompetenz des Menschen mit einer Behinderung können eher umgesetzt werden. Ein entscheidendes Werkzeug ist die Zielvereinbarung. Bedeutung des PB im Zuge Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention( Inklusionsdebatte ). Aufgabe der Sozialhilfe ist es die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. ( 1 SGB XII )

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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