DAS AKTUELLE Mandanteninformationen Oktober - Dezember 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DAS AKTUELLE Mandanteninformationen Oktober - Dezember 2010"

Transkript

1 Christian de Vogel Steuerberater/Rechtsanwalt Rahlstedter Straße Hamburg Telefon 040 / Telefax 040 / info@devogel.de Internet DAS AKTUELLE Mandanteninformationen Oktober - Dezember 2010 Inhalt Oktober - Dezember Jahressteuergesetz 2010 im Bundestag verabschiedet 2. Umsatzsteueränderungen ab 2011 durch das Jahressteuergesetz Maßnahmen zum Jahresende 4. Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verschoben 5. Erstattungszinsen auf Einkommensteuerguthaben nicht zu versteuern 6. Kindergeld: Grenzbetrag beim Kindergeld nicht verfassungswidrig 7. Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter 9. Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung 10. Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Ausschlussfrist bis 31. März 2011 verlängert 11. Voraussichtliche Sozialversicherungsgrenzen Steuertermine: Übersicht Dezember 2010 bis März 2011 Termine Umsatzsteuer (Monatszahler November, Monatszahler Oktober mit Dauerfristverlängerung) Lohnsteuer (Monatszahler November) Zahlung bis Ende Schonfrist (nicht für Bar u. Scheckzahler) Einkommensteuer / Körperschaftsteuer (Vorauszahlung) Beiträge Dezember Jahressteuergesetz 2010 im Bundestag verabschiedet Das Jahressteuergesetz 2010 ist am im Bundestag verabschiedet worden. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen in den wichtigsten Steuerarten, wobei es sich überwiegend um Details oft nur klarstellender Art oder Formalien betreffend handelt. Zu den wichtigsten Änderungen gehören: Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind nun wie folgt absetzbar: Seite 1 von 7

2 Unbeschränkter Abzug ist möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet (wie bisher). Abzug bis im Jahr, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies gilt rückwirkend ab Betroffen hiervon sind u.a. Lehrer. Mit dieser Änderung wird der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, über die wir in den Vorausgaben berichtet haben. Für ehrenamtlich tätige Betreuer, Vormünder und Pfleger wird eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis im Jahr eingeführt (ab 2011). Die ehrenamtlichen Betreuer sollen so von lästigen Nachweispflichten über ihre Ausgaben befreit werden. Erstattungszinsen sind auch steuerpflichtig, wenn entsprechende Nachzahlungszinsen nicht absetzbar sind. Damit bleibt ein gegenteiliges Urteil des Bundesfinanzhofes ohne Auswirkung (siehe zum Urteil unten Nr. 5.). Der Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (z.b. Gebrauchtwagen) soll kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft) mehr sein können. Damit soll die Geltendmachung von Verlusten aus derartigen Geschäften ausgeschlossen werden. Die Förderung von haushaltsnahen Handwerkerleistungen für Privathaushalte durch Steuerermäßigung bis im Jahr wird nun generell ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen bereits in anderer Weise öffentlich durch verbilligte Darlehen oder Zuschüsse gefördert werden (ab 2011). Liquidation einer GmbH: Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass das Halbeinkünfteverfahren (ab 2009 Teileinkünfteverfahren) nicht für Verluste aus der Liquidation einer GmbH oder aus dem Verkauf der GmbH-Anteile gilt, wenn der Gesellschafter aus der Beteiligung keine Einnahmen bezogen hatte, die unter das Halbeinkünfteverfahren gefallen sind (d.h. z.b. Anteilsverkauf zu 1 = Einnahmen im Sinne des Halbeinkünfteverfahrens, Verkauf zu 0 = keine Einnahmen). Verluste aus der Liquidation einer GmbH könnten daher in bestimmten Fällen voll und nicht nur zu 50 bzw. 60 % absetzbar sein. Nach der Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2010 sollen jedoch Liquidations- und Veräußerungsverluste ab 2011 stets unter das Teileinkünfteverfahren fallen. Eingetragene Lebenspartner werden bei der Erbschaftsteuer nunmehr vollständig den Ehegatten gleichgestellt (gilt rückwirkend in allen noch offenen Fällen), ebenso bei der Grunderwerbsteuer, sodass die Übertragung von Grundbesitz auf den eingetragenen Lebenspartner grunderwerbsteuerfrei ist. 2. Umsatzsteueränderungen ab 2011 durch das Jahressteuergesetz 2010 Der innergemeinschaftliche Erwerb durch bestimmte Unternehmer (z.b. Kleinunternehmer oder pauschalierende Landwirte) ist nicht umsatzsteuerpflichtig, sofern der Gesamtbetrag der Entgelte für derartige Erwerbe nicht über liegt. Auf die Befreiung kann der Unternehmer verzichten. Bisher ist der Verzicht gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Er bindet für mindestens zwei Kalenderjahre. Verwendet der Unternehmer als Käufer gegenüber dem Lieferanten eine ihm erteilte USt-IdNr., gilt dies künftig als Verzicht auf die Befreiung. Veranstaltungsleistungen: Für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende und ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der Veranstalter und damit zusammenhängender Leistungen richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, an dem die Leistung tatsächlich erbracht wird (auch bei Leistung an Nichtunternehmer). Der Leistungsort entscheidet darüber, in welchem Staat der Umsatz steuerpflichtig ist. Werden derartige Leistungen an Unternehmer für deren Unternehmen oder an diese gleichgestellte juristische Personen mit USt-IdNr. erbracht, richtet sich der Leistungsort künftig nach der allgemeinen Regel (Sitz des Kunden bzw. Ort der Betriebstätte, bei Leistung an diese). Die Einräumung von Eintrittsberechtigungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende und ähnliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen an Unternehmer für deren Unternehmen und an gleichgestellte juristische Personen mit USt-IdNr. werden an dem Ort erbracht, an dem die Leistung ausgeführt wird. Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger: Der Katalog der Umsätze, für welche die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, wenn er Unternehmer ist, wird erweiter um die Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen (u.a. aus Metall, Glas oder Kunststoff). Einzelheiten ergeben sich aus einer neuen Anlage zum Gesetz. die Lieferung von Gold in bestimmter Form, Seite 2 von 7

3 das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen; dies gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist, der selbst derartige Leistungen erbringt. Die Regelung betrifft also nur Subunternehmer von Gebäudereinigern. Soweit es sich bei den Arbeiten um Bauleistungen handelt (z.b. bei Sandstrahlbearbeitung), bleibt es bei den Regelungen für Bauleistungen. Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude: Wird ein Grundstück oder Gebäude sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke bzw. für privaten Bedarf des Personals verwendet, ist der Abzug nur noch für den unternehmerisch genutzten Teil zulässig, soweit er für Umsätze genutzt wird, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Damit ist das so genannte Seeling-Modell nicht mehr möglich. Dieses beruhte darauf, dass bei teilweiser privater Nutzung eines auch unternehmerisch genutzten Gebäudes die Vorsteuer aus den Kosten für Errichtung des ganzen Gebäudes abgezogen werden konnte und die Nutzung für private Zwecke steuerpflichtig war. Die Neuregelung gilt nicht, wenn das Gebäude aufgrund eines rechtswirksamen Kaufvertrages mit Datum vor dem angeschafft wurde oder wenn mit der Herstellung vor diesem Datum begonnen worden ist. 3. Maßnahmen zum Jahresende Maßnahmen für Privatpersonen Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerkerleistungen): Evtl. noch Aufträge ausführen lassen und vor Jahresende bezahlen, wenn der Höchstbetrag für den Abzug (20 % der Kosten, höchstens ) noch nicht ausgeschöpft sein sollte! Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag: Zustimmung zur Zuordnung von Kindern oder zur Übertragung der Freibeträge auf Stiefeltern oder Großeltern kann nur bis Jahresende für das folgende Jahr widerrufen werden! Maßnahmen gegen Überschreiten der Einkommensgrenze bei Kindern bezüglich Kindergeld (8.004 ) getroffen? Unterhalt an geschiedenen Ehegatten: Widerruf der Zustimmung des Unterhaltsempfängers zum sog. Realsplitting (Abzug des Unterhalts beim Zahlenden als Sonderausgabe, Steuerpflicht beim Empfänger) kann nur vor Beginn des Jahres, für das er erstmals gelten soll, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden! Maßnahmen für Unternehmen, GmbHs und ihre Gesellschafter Steuerfreie Rücklagen: Sind zur Vermeidung ihrer gewinnerhöhenden Auflösung noch Investitionen erforderlich? Bei Veräußerung von Betrieben, Beteiligungen u.a. prüfen, ob die Versteuerung im alten oder im neuen Jahr günstiger ist, Vertrag entsprechend gestalten! Entsprechendes gilt z.b. für Abfindungen an Arbeitnehmer. Betrieblicher Schuldzinsenabzug: Eventuell noch Einlagen vor Jahresende, wenn wegen Überentnahmen (weil die Entnahmen z.b. höher sind als der Gewinn) die Gefahr besteht, dass die Zinsen teilweise nicht absetzbar sind! Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen wegen Auslaufens der degressiven AfA? Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe: Erhöhte Größenmerkmale nur noch bei Anschaffung oder Herstellung vor dem Bei sich abzeichnenden Verlusten in GmbH, Einzel- oder Personenunternehmen Gegenmaßnahmen prüfen lassen. Bei Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto ( 15a EStG) oder stillen Gesellschaftern müssen evtl. Maßnahmen zur Sicherung der Verlustverrechnung noch vor Jahresende wirksam werden. Maßnahmen gegen drohende Wertaufholung nach Teilwertabschreibung geprüft? Über einen evtl. Wechsel der Gewinnermittlung von der Überschussrechnung zur Bilanzierung (z.b. wegen der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag, wegen Begünstigung nicht entnommener Gewinne) muss zu Beginn des Jahres entschieden werden, er ist zu dokumentieren! Droht der Ablauf einer Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer? Drohen für Darlehenszinsen Ausnahmen von der Abgeltungsteuer (bei Darlehen von Angehörigen an den Betrieb oder von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft etc.)? Seite 3 von 7

4 Droht Einschränkung des Schuldzinsenabzugs wegen der Zinsschranke (Freigrenze 3 Mio. )? Lassen Sie ggf. prüfen, ob Sie von der Vergünstigung für nicht entnommene Gewinne Gebrauch machen sollten und ob daher noch bestimmte Maßnahmen vor Jahresende sinnvoll sein können! Investitionszulagen: Begünstigte Investitionen möglichst bis Jahresende abschließen, oder zumindest Teilherstellungskosten anfallen lassen oder Teillieferungen entgegennehmen (dann noch Zulage für dieses Jahr)! Eventuell noch mit Investitionen in diesem Jahr beginnen, um noch die alten Fördersätze zu erhalten! Antrag auf Erstattung von Stromsteuer, Mineralölsteuern u.a. Energiesteuern für 2009 (für bestimmte Unternehmen)? GmbH, Gesellschafter, Geschäftsführer, Angehörigenverträge: Vergütungsänderungen ab 2011 bei Verträgen mit Angehörigen oder zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern vor Jahresende vereinbart? Ist die steuerliche Anerkennung angesichts neuer Rechtsprechung weiterhin gewährleistet oder sind nun günstigere Möglichkeiten eröffnet? Gehalt, Pensionszusage und Tantieme überprüft und ggf. angepasst, neue Erlasse und Urteile beachtet? Ausschüttungspolitik bei GmbH überprüfen! Sollten noch Gewinnausschüttungen beschlossen werden? Maßnahmen für Arbeitnehmer, Vermieter und Kapitalanleger Abfindungen an Arbeitnehmer: Ist die Versteuerung im alten oder neuen Jahr günstiger? Private Pkw-Nutzung: Fahrtenbuch anlegen für nächstes Jahr, wenn 1 %-Regelung ungünstig sein sollte, ggf. mit Arbeitgeber Abrechnungsmethode für nächstes Jahr festlegen. Zulageantrag bei Riestervertrag für 2008 gestellt (wenn keine Ermächtigung dazu an den Anbieter des Produkts)? Riestervertrag noch dieses Jahr abschließen, um noch die Vergünstigungen für 2010 zu sichern! Mietverträge mit Angehörigen: Beträgt die Miete mindestens 56 % der ortsüblichen (sonst droht teilweiser Verlust des Werbungskostenabzugs!)? Ehegatten können noch bis Jahresende gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen, ggf. auch auf 0, um eine Verlustverrechnung zwischen ihren Kapitalanlagen beim selben Institut zu ermöglichen. Bis des Jahres ist bei der depotführenden Bank eine Bescheinigung über innerhalb der Depots bei dieser Bank dieses Jahr nicht verrechenbare Verluste zu beantragen, wenn die Verluste evtl. mit Gewinnen aus Depots bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen! Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer für Erträge des Jahres 2009 (bei Nichtveranlagung, für gemeinnützige Vereine u.ä.) gestellt? Bei im Ausland abgezogener Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) ggf. Erstattungsanträge stellen (wenn nach Doppelbesteuerungsabkommen nur ein niedrigerer Einbehalt zulässig ist, als abgezogen wurde). 4. Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verschoben Erstmals für das Wirtschaftsjahr 2011 sind Unternehmen an sich verpflichtet, ihre Bilanzen und Gewinnund Verlustrechnungen auf elektronischem Wege dem Finanzamt zu übermitteln. Für die Unternehmen ist dafür in der Regel eine grundlegende Umstellung ihrer Buchungssysteme nebst Schulung von Mitarbeitern erforderlich. Die Finanzverwaltung hat nun die Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verschoben. Grund ist offenbar, dass ein entsprechendes Einführungsschreiben, in dem die technischen Einzelheiten der elektronischen Übermittlung geregelt werden, erst wenige Wochen vor Jahresende in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht wird. Den Unternehmen bliebe daher keine ausreichende Zeit zu einer Umstellung. 5. Erstattungszinsen auf Einkommensteuerguthaben nicht zu versteuern Bis 1999 konnten Nachzahlungszinsen, die an das Finanzamt zu zahlen waren, als Sonderausgaben abgezogen werden. Erstattungszinsen waren steuerpflichtig. Nachdem die Nachzahlungszinsen aufgrund gesetzlicher Regelung vom Abzug ausgeschlossen wurden, mussten die Erstattungszinsen nach wie vor versteuert werden. Seite 4 von 7

5 Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil zwar dieses gesetzliche Abzugsverbot als verfassungsgemäß bestätigt. Er hat aber die Beurteilung von Erstattungszinsen teilweise geändert. Erstattungszinsen wurden bisher stets als steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen angesehen. Der Steuerzahler überlasse dem Finanzamt mit der letztlich nicht geschuldeten Steuerzahlung Kapital zur Nutzung und erhalte als Gegenleistung vom Finanzamt die Erstattungszinsen. An dieser Rechtsprechung hält der Bundesfinanzhof im Grundsatz zwar fest. Das gelte jedoch nicht, wenn die Steuer und darauf entfallende Nachzahlungszinsen gesetzlich vom Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ausgeschlossen und damit dem nichtsteuerbaren Bereich zugewiesen sind. Dies hat zur Folge, dass die Steuererstattung beim Steuerzahler nicht zu Einnahmen führt. Diese gelte auch entsprechend für die Erstattungszinsen. Aufgrund dieser Rechtsprechungsänderung sind nun gesetzliche Zinsen, die im Verhältnis zwischen Steuerzahler und Finanzamt für Einkommensteuernachzahlungen oder -erstattungen entstehen, insgesamt steuerrechtlich unbeachtlich. Allerdings hat hier der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 reagiert, s.o. Nr Kindergeld: Grenzbetrag beim Kindergeld nicht verfassungswidrig Ein Anspruch auf Kindergeld besteht unter anderem nur, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes den Betrag von derzeit nicht übersteigen. Bereits bei einem Überschreiten dieser Freigrenze um 1 Cent entfällt der Anspruch vollständig. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass diese Regelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Grenzbetragsregelung als Freigrenze und nicht als Freibetragsregelung auszugestalten, liege im Rahmen der ihm zustehenden Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis. Hierdurch werde der Vollzug der betroffenen Norm durch die Finanzverwaltung erheblich erleichtert. Das Gericht hat die Verfassungsbeschwerde von Eltern nicht zur Entscheidung angenommen. Diesen war das Kindergeld versagt worden, weil die Bezüge des Kindes den früheren Jahresgrenzbetrag von um 4,34 überstiegen hatten. 7. Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011 Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden, da das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umgestellt wird. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Dies bedeutet u.a.: Für Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor. Auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragene Freibeträge gelten unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen. Beispiel: Wurde eine Ehe in 2010 geschieden und sind somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Steuerklasse I auf der Lohnsteuerkarte 2010 eintragen zu lassen. Um Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu vermeiden, kann die Herabsetzung von Freibeträgen beim Finanzamt beantragt werden. Seite 5 von 7

6 Beispiel: Aufgrund eines Wohnortwechsels sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Jahr 2011 geringere Fahrtkosten anzusetzen als im Jahr Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter Die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen und selbständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind grundsätzlich durch Abschreibung entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes gewinnmindernd als Betriebsausgaben abzuziehen. Hiervon abweichend gelten Sonderregelungen für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 1.000, die nach dem erworben bzw. hergestellt werden. Hierzu führt die Finanzverwaltung u.a. Folgendes aus: Aufwendungen bis 150 Aufwendungen bis 150 im maßgebenden Wirtschaftsjahr können in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das Wahlrecht kann für jedes Wirtschaftsgut individuell in Anspruch genommen werden. In diesem Fall bestehen außer der buchmäßigen Erfassung des Zugangs des Wirtschaftsgutes keine weiteren Aufzeichnungspflichten; steuerlich ist eine Aufnahme in ein Inventar im Sinne des Handelsgesetzbuches nicht erforderlich. Aufwendungen von mehr als 150 und nicht mehr als 410 Erstes Wahlrecht Aufwendungen von mehr als 150 und nicht mehr als 410 können im maßgebenden Wirtschaftsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das Wirtschaftsgut ist unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage sowie der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des Einlagewertes in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind. Zweites Wahlrecht Die Aufwendungen können im maßgebenden Wirtschaftsjahr in einem Sammelposten erfasst werden. Dieses Wahlrecht kann nur einheitlich für alle Wirtschaftsgüter des Wirtschaftsjahres mit Aufwendungen von mehr als 150 und nicht mehr als in Anspruch genommen werden. Aufwendungen von mehr als 410 und nicht mehr als Aufwendungen von mehr als 410 und nicht mehr als können im maßgebenden Wirtschaftsjahr in einem Sammelposten erfasst werden. Dieses Wahlrecht kann nur einheitlich für alle Wirtschaftsgüter des Wirtschaftsjahres mit Aufwendungen von mehr als 150 und nicht mehr als in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus enthält das Schreiben der Finanzverwaltung Einzelheiten zur Bildung und Auflösung eines Sammelpostens. 9. Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können für die ersten drei Monate Mehraufwendungen für Verpflegung (in Höhe bestimmter Pauschalen von 6, 12 oder 24 ) als Werbungskosten abgezogen werden. Diese zeitliche Begrenzung sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Sie verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber unterstelle typisierend, dass die bei Beginn einer doppelten Haushaltsführung überwiegende berufliche Veranlassung des Verpflegungsmehraufwands nach drei Monaten entfalle bzw. der Arbeitnehmer dann regelmäßig eine Verpflegungssituation vorfinde, die keinen beruflich veranlassten Mehraufwand verursache. Mit dieser Übergangszeit bewege sich der Gesetzgeber innerhalb seines Beurteilungs- und Gestaltungsermessens. 10. Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Ausschlussfrist bis 31. März 2011 verlängert Im Inland ansässige Unternehmer können sich die Umsatzsteuer, die ihnen in einem anderen Mitgliedstaat der EU von einem Unternehmer in Rechnung gestellt wurde, erstatten lassen. Die Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Der Vergütungsantrag für im Jahr 2009 gezahlte Vorsteuer war an sich bis zum beim BZSt zu stellen. Einige Seite 6 von 7

7 Mitgliedstaaten richteten ihr Web-Portal jedoch zu spät ein, andere haben bzw. hatten technische Probleme. Wegen dieser Verzögerungen hat die EU-Kommission eine einmalige Verlängerung der Frist bis zum beschlossen. 11. Voraussichtliche Sozialversicherungsgrenzen 2011 In der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern soll die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich monatlich unverändert betragen, in den neuen Bundesländern soll sie von auf steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll einheitlich in allen Bundesländern von auf 3.712,50 sinken. Der Beitragssatz soll auf 15,5 % angehoben werden (der Arbeitnehmeranteil steigt auf 8,2 % an, der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 %. 12. Steuertermine: Übersicht Dezember 2010 bis März *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monatszahler), Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monatszahler), Einkommensteuer mit SolZ u. KiSt (Vorauszahlung), Körperschaftsteuer mit SolZ (Vorauszahlung) *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monats- und Vierteljahreszahler o. Dauerfristverlängerung), Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monatsund Vierteljahreszahler) *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monats- und Vierteljahreszahler m. Dauerfristverlängerung), Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monatszahler) *Zahlungsschonfrist: Gewerbesteuer, Grundsteuer *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monatszahler), Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monatszahler), Einkommensteuer mit SolZ u. KiSt (Vorauszahlung), Körperschaftsteuer mit SolZ (Vorauszahlung) *) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandelten Themen wird gerne weitere Auskunft erteilt. Mit freundlichen Grüßen Christian de Vogel, StB/RA Seite 7 von 7

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.

*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. Beiträge Dezember 2010 Veröffentlicht durch 1. Steuertermine Übersicht Dezember 2010 bis März 2011 2. Jahresende: Maßnahmen für Privatpersonen 3. Jahresende: Maßnahmen für Unternehmen, GmbHs und ihre Gesellschafter

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Verbesserte Abzugsmöglichkeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

P-Konto-Information für Betroffene

P-Konto-Information für Betroffene Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz

Mehr

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr. An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? -

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? - Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

Steuerrechts-Update 2011

Steuerrechts-Update 2011 Steuerrechts-Update 2011 Stand: 01/2011 Referent: Dipl.-Fw. Hans Günter Christoffel Steuerberater Bornheim ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Frankfurt am Main I Hamburg I Paris

Frankfurt am Main I Hamburg I Paris GGV Partnerschaft Broßstraße 6 D-60487 Frankfurt am Main Inhalt 1 Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres 2 Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gesetzlich neu geregelt 3 Beitragsmitteilung

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben 2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden. Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

INFORMATIONEN im Februar 2012

INFORMATIONEN im Februar 2012 ANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbh INFORMATIONEN im Februar 2012 Inhalt 1. Körperschaftsteuerguthaben bis 2006: Übergangsregelung im Hinblick auf Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? 2. Berücksichtigung

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Bezahlung von Übungsleitern

Bezahlung von Übungsleitern Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Informationsbrief zum 3. November 2009

Informationsbrief zum 3. November 2009 Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen

Mehr

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr