6.3.2 Grundsätzliches zum Steuergeheimnis Öffnung des Steuergeheimnisses Verwertbarkeit von Finanzamtsdaten
|
|
- Sebastian Hofer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Grundsätze 1.1 Die Regel 1.2 Schema der Abschöpfung über die Bemessung der Geldbuße ( wirtschaftlicher Vorteil" nach 17 Abs. 4 OWiG) 1.3 Schema der Berechnung des Verfallbetrages (vgl. 73 StGB, 29a OWiG) 1.4 Brutto- oder Nettoprinzip 1.5 Wichtige Begriffe 1.6 Umfang der Vermögensveränderungen zur Berechnung des Vorteils 1.7 Die Wertermittlungsmethode (Bilanzierung, Einnahmen- Ausgaben-Rechnung, Vermögenspostenmethode) Vorbemerkung Veränderung der Vermögenslage Die Vermögens Vergleichsrechnung als zutreffende Methode Methoden der Vermögensvergleichsrechnung Vermögensposten-Rechnung oder Gewinnund Verlustrechnung Vermögenspostenrechnung Im Bußgeld- und Verfallverfahren Erweiterter Verfall (im Strafrecht) Gewinn-und Verlust-Rechnung 1.8 Offenlegung der Berechnung des Verfallbetrages 1.9 Sicherung von Vermögenswerten in Zusammenhang mit den Verfallverfahren ( 73 ff. StGB und 29a OWiG) nach lllbstpo 2 Zuordnung des Vermögensvorteils 2.1 Zuordnung auf die Tathandlung 2.2 Zuordnung auf den Tatbeteiligten Das Unmittelbarkeitsprinzip Grundsätzlich verbotene Geschäfte
2 An sich nicht verbotene Geschäfte 42 Taterfolg und Tathandlung 43 Rechtswidrige Handlungen ohne Abschöpfungsfolgen 44 Zuordnung auf den oder die Täter Beim Verfall Täter oder Teilnehmer Mittäter Unterschiedliche Verfügungsmacht bei Mittätern Gemeinsame Verfügungsmacht durch Mittäter Unklarer Umfang der Verfügungsmacht bei Mittätern Vertreter von juristischen Personen Verfügung zu Gunsten Dritter Grundsätze Verschiebungsfälle, Erfüllungsfälle Zuordnung auf den oder die Täter im Bußgeldverfahren 56 Stichtagskomponente 5^ Taterlös Umfang der Taterlöse Umfang der anzusetzenden Taterlöse zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils über die Höhe der Geldbuße nach 17 Abs. 4 OWiG Umfang der anzusetzenden Vermögensvorteile im Verfallverfahren Aus der Tat" und für die Tat" Verfall im Strafrecht nach 73 StGB Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht nach 29a OWiG Entweder ersparte Aufwendungen" oder aber Zuflüsse" Ersparte Aufwendungen Ersparte Aufwendungen nur im Wege der Schätzung zu berechnen Der Eintrittsfall Der Nichteintritts- oder Unterlassungsfall 72 Zugeflossener Taterlös n Beim einfachen" Verfall nach 73 StGB, 29a OWiG) und bei der Abschöpfung über die Bußgeldhöhe ( 17 Abs. 4 OWiG) Beim erweiterten Verfall nach 73d StGB 74 61
3 3.5 Steuer als Taterlös Vorsteuer Forderungen Forderungen sind Taterlöse Werthaltige Forderungen Sonstige erhaltene/erlangte Wirtschaftsgüter Umsatzvergütungen, Rabatte, Boni usw Wertmehrung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Sonstige immaterielle Vorteile wirtschaftlicher Art (z. B. Verbesserung der Marktposition) Nutzungen und Surrogate 89 4 Verletztenansprüche Das Prinzip Verletztenansprüche beim Verfall im Strafrecht ( 73 Abs. 1 Satz 2 StGB) Verletztenansprüche beim Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht ( 29aOWiG) Eine rechtskräftige Verfallanordnung liegt vor Vor Ergehen der rechtskräftigen Verfallanordnung Verletztenansprüche bei Taterlösen aus und für die Tathandlung Verletztenansprüche bei der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils ( 17 Abs. 4 OWiG) Beispiele für den Verletzten" Grundsätze für die Berücksichtigung von Verletztenansprüchen bei der Verfallanordnung im Strafrecht Vorbemerkung Schadensersatzleistungen Gesetz- oder sittenwidriges Verhalten des Verletzten Unbekannte Verletzte/Nicht durchgesetzter Verletztenanspruch Auffangrechtserwerb nach Uli StPO 96 5 Tataufwand Zum Tataufwand zählen Anwendung Materialaufwand Wertminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 102
4 Personalaufwand Abschreibungen Sonstige Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen (z. B. Wegfall der Nutzungsmöglichkeit) 1Q Steuer Besteuerung und Abschöpfung des illegal erlangten Vermögens *"/ Mitteilungspflicht für Behörden an die Finanzbehörden... WS Das Steuergeheimnis Abstimmungsbedarf Grundsätzliches zum Steuergeheimnis Öffnung des Steuergeheimnisses Unzulässige Offenbarung Verwertbarkeit von Finanzamtsdaten ll8 Verhältnis des Besteuerungsverfahrens zum Abschöpfungsverfahren 12 Steuerarten Vorbemerkung Einteilung der Steuerarten Steuerschuldner 122 Einzelne Steuerarten Einkommensteuer Allgemeines Progression Steuergegenstand Lohnsteuer Allgemeines Lohnsteuerlicher Arbeitgeber und Verfallverfahren Lohnsteuerlicher Arbeitgeber und Bußgeldverfahren 13* Umsatzsteuer * Allgemeines Ausnahme: Kleinunternehmer Gefahrdungsumsatzsteuer" ^ Taterlöse und Steuerbelastung Problemstellung 137 ^
5 6.7.2 Rückwirkungen der Verfallanordnung auf Steuerhinterziehungstaten Verfall und Steuerbelastung Die Berücksichtigung von Steuerbeträgen im Verfallverfahren Der Taterlös resultiert aus einer Steuerstraftat Steuerhinterziehung zum eigenen Vorteil Steuerstraftaten zum Vorteil eines Dritten Verfallbeteiligte Ausgleich einer steuerlichen Belastung des Taterlöses aus einem Allgemeindelikt Grundsätze Umsatzbesteuerung Ertragsteuer (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Beschränkung der Ertragsbesteuerung auf den Gewinn oder den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben Taterlös und Zahlung auf Verfallanordnung im gleichen Jahr Taterlös und Zahlung auf Verfallanordnung in unterschiedlichen Jahren Taterlöse zählen zu den bilanzierungspflichtigen Einkünften Taterlöse zählen nicht zu den bilanzierungspflichtigen Einkünften Verlustabzug Ausgleich einer steuerlichen Belastung Rechtsprechungsgrundsätze zum Verfahren (Besteuerungs-oder Verfall verfahren?) Der Ausgleich im Verfallverfahren Verfahren Zur Billigkeit" im Sinne des 73c StGB Offenkundige Diskrepanz Steuerhinterziehung und Allgemeindelikt Systematische Überkompensation Ertragsbesteuerung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) bei Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils im Bußgeldverfahren nach 17 Abs. 4 OWiG 154
6 8 Schätzung 8.1 Arten von Schätzungen 8.2 Schätzung auch ohne ausdrückliche gesetzliche Schätzungsbefugnis im Strafverfahren 8.3 Gesetzliche Schätzungsbefugnis beim Verfall (Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht) Schätzungsbefugnis zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils über die Höhe der Geldbuße im Bußgeldverfahren 8.4 Vergleichbare Schätzungsmethoden ( auf der Suche nach der richtigen Methode") Gesetzliche Ermächtigung zur Schätzung des Tagessatzes im Strafverfahren ( 40 Abs. 3 StGB) l6 * Schätzungen im Steuerrecht 8.5 Schätzung der illegalen Vermögensvorteile 8.6 Muster einer Schätzungsbegründung 8.7 Durchführung der Schätzung 8.8 Schätzungserfordernis Einzelne Anforderungen Überlegungen bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Zulässige Schätzungsmethoden Interner Betriebsvergleich Externer Betriebsvergleich Zusammenfassung 8.10 Übersicht Schätzung zum Schuldumfang und zur Berechnung des illegalen Vermögensvorteils (im Verfallverfahren und bei Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils über die Höhe a der Geldbuße) 9 lb1 Härtevorschrift 9.1 Im Straf- und im Ordnungswidrigkeiteniecht 9.2 l81 Unbillige Härte 9.3 Vermögen nicht mehr vorhanden * 10 l8 Zusammenfassende Beispiele Ertragsteuer ist bereits entrichtet 10.2 Steuerhinterziehung 10.3 Zusammentreffen von Straftat (Allgemeindelikt) und Steuerstraftat l 88 Das an sich nicht verbotene" Geschäft l Bußgeldverfahren und Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht (am Beispiel: Beauftragung mit Schwarzarbeit) 161 l
7 im \ $ l0
Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise
Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Unternehmensplanung - Fallbeispiele Seite 3 Fallbeispiele zum Download Seite 6 Vorgehensweise bei der
MehrIVU Traffic Technologies AG
Konzernbericht nach IFRS über das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2009 Berlin, 11. November 2009 Geschäftszahlen 9 Monate 2009 9 Monate 2008 Veränderungen Mio. Mio. Umsatz 24,7 20,4 + 21 % darin enthalten
MehrPersonengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher
Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht
MehrSQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
Mehr1 Steuerfahndung...61 2 Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder...61 3 Fazit...65
Monatsbericht des BMF August 2008 Seite 61 Ergebnisse der Steuerfahndung in den Jahren bis 1 Steuerfahndung.................................................................................61 2 Ergebnisse
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrStand Musterauswertung März 2010. Handelsbilanz. MusterGmbH Schreinerei und Ladenbau Präsentationsdatenbestand Nürnberg. zum. A.
Handelsbilanz AKTIVA 31. Dezember 2009 PASSIVA zum A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
Mehr13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner
13b G Leistungsempfänger als Steuerschuldner Bereich: FIBU Info für Anwender Nr. 1202 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise Leistungserbringer 3. Vorgehensweise Leistungsempfänger 4. Details 4.1.
MehrHandelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht
MehrJahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang
Jahresabschluss für das 2010 (Genossenschaften) 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2010 Aktivseite
MehrPrüfungsfraining '''Steuerlehre
Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft Herausgeber Prof. Dipl.-Kfm. Klaus Olfert Prüfungsfraining '''Steuerlehre von OStR, DipL-HdL Oliver Zschenderlein Inhaltsverzeichnis Zur Reihe: Kompendium
MehrIHK-Steuerforum am 03.09.2015. Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige
IHK-Steuerforum am 03.09.2015 Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige Ansprechpartner Dr. Markus Rohner Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Gesellschafter der RST-Beratungsgruppe
MehrErfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden
Fachveranstaltung vom 11.9.2015 der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren Mehrwertsteuer und Gemeinwesen Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden Thomas
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrCOMPLIANCE -Zeitarbeit
Vorbemerkung Korrekte in der Zeitarbeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit Die Berechnung der Urlaubsbezahlung ist gesetzlich geregelt. Es muss der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen während des
MehrSPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN
SPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN Zusammengestellt von Prof. Friedrich Manseder Buchführung was ist das? = laufende, planmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsfälle Kriterien: vollständig chronologisch
MehrSteuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen
MehrIAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG
IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich
MehrPANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A
PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrBIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
MehrLatente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1
Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
MehrVeräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert
MehrJAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013 ECKODOMO eg Bürgermeister-Jahn-Weg 18 24340 Eckernförde 1 BILANZ ZUM 31.12.2013 Aktivseite Vorjahr ANLAGEVERMÖGEN Wohnbauten 1.429.683,72 1.460.374,60 Betriebs-
MehrDie Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.
Sachverhalt 1 1. brutto netto Vorsteuer Fahrtkosten 113,68 98,00 15,68 Übernachtung 81,20 70,00 11,20 Verpflegung 78,88 68,00 10,88 37,76 2. Die tatsächliche Verpflegung darf nicht gesetzt werden sondern
MehrAktiva Bilanz der Intersport GmbH, Bonn, zum 31. 12. 20X1 Passiva. II. Sachanlagen 840.000,00 I. Gezeichnetes Kapital 600.000,00
Lernsituation 60 SB k TAF 12.4 5 Situation Die Jahresabschlussergebnisse der Sportartikelgroßhandlung Intersport GmbH in Bonn liegen vor. Der Leiter der Abteilung Rechnungswesen, Herr Klein, muss diese
MehrSolar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012
Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL II. Sachanlagen I. Gezeichnetes
Mehrver.di: Unser Einsatz für einen einheitlichen und gerechten Steuervollzug Bundesfachgruppe Finanz- und Steuerverwaltung
ver.di: Unser Einsatz für einen einheitlichen und gerechten Steuervollzug Bundesfachgruppe Finanz- und Steuerverwaltung Einheitlicher und gerechter Steuervollzug Themenkreise: - Situation der Steuerverwaltung
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrKlausur BWL I Buchführung WS 2011/2012
Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Seite 1 / 7 Name ( WiWi / Wi-Ing) Matr.-Nr. Platz Klausur BWL I Buchführung WS 2011/2012 1) Zu buchende Geschäftsvorfälle Buchen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle
MehrMandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011
Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:
MehrVom 21. Dezember 2006
Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)
MehrUmsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrUMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung
UMSATZSTEUER SPEZIAL Umsatzsteuerbehandlung bei Umsatzsteuerbehandlung bei zeitlicher Abgrenzung Soll oder Ist Besteuerung? Hier ein Beispiel: Es würde uns schon helfen, wenn der Staat die ungerechten
MehrKom pet enz auf Kurs gebracht
Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.
MehrIch beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Abi-Retter-Strategien: Texterörterung. Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de Thema: TMD: 47047 Kurzvorstellung des Materials: Teil der Abi-Retter-Strategie-Serie:
MehrSteuerfalle im Alter?
Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen
MehrVielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.
Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette
MehrACHTUNG. Schwarzarbeit!
ACHTUNG Schein-Selbstständigkeit ist Schwarzarbeit! Das können wir doch auf selbstständiger Basis abrechnen, oder? Keine Schwarzarbeit dann verdienen alle! 2 Indizien für Scheinselbstständigkeit? Die folgenden
MehrEinkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe von Dr. Franz Dötsch Junstiscne B der Technischen Hochschule Darmstadt Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Geleitwort des Herausgebers
MehrZahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009
Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 2 Tirol stellt sich vor Tirol hat 1.385 aktive Mitglieder in der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Berufsgruppen-Mitglieder
MehrInformationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes
Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Im Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer nach 10 des Stromsteuergesetzes (StromStG)
MehrDer Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd
Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd Selbständig, was nun? Welche Abgaben? Welche Steuern? Welche Pflichten? Was bin ich? Freiberufler oder Gewerbetreibender?
MehrNicht-abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter
MehrErtragsteuerlicher Belastungsvergleich
Ertragsteuerlicher Belastungsvergleich GmbH und GmbH & Co. KG München 10.05.2013 Haftungsbeschränkung Gesellschaftsformen, die eine Haftungsbeschränkung bieten und Mittelstandstauglich sind: Gesellschaft
MehrBusinessplan. Softwareunterstützung in der Extremitätenchirurgie. Manuel Mayr. Jürgen Tyka. 14. Juni 2006. Technische Universität München
Softwareunterstützung in der Extremitätenchirurgie Marina Berkovich Manuel Mayr Klaus Lochmann Jürgen Tyka Technische Universität München 14. Juni 2006 Outline Executive Summary 1 Executive Summary State
MehrPeriodengerechte Abgrenzungen
Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrVorlesung 4. Semester
Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrInformationsbrief zum 3. November 2009
Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen
MehrSteuerhinterziehung- ein Kavaliersdelikt?
Steuerhinterziehung- ein Kavaliersdelikt? Vortrag im Rahmen des Probestudiums für BWL/VWL 29.10.2008 /Essen/Stand: Oktober 2008 1 Einführung Kavaliersdelikt: Strafrechtlicher Tatbestand, der in bestimmten
Mehr1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand
1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2 Feststellung von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...2 3 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...3
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrEigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen
Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe
MehrUnbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet
Unbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet IT-Anwaltskonferenz 4.0 Berlin, 30. März 2001 Dr. Jürgen-Peter Graf Oberstaatsanwalt beim BGH Email: post@internet-strafrecht.de
MehrJahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken
Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken zum 31.12.2013 Inhalt - Bilanz - Gewinn und Verlustrechnung (GuV) - Finanzrechnung 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 245.839.00
MehrAmtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen
MehrD\e Alterssicherung von Mitunternehmern und ihren Arbeitnehmer-Ehegatten über die Bildung von Pensionsrückstellungen in ertragsteuerlicher Sicht
Markus M. Mihm D\e Alterssicherung von Mitunternehmern und ihren Arbeitnehmer-Ehegatten über die Bildung von Pensionsrückstellungen in ertragsteuerlicher Sicht der technischen Hochsohnfe PETER LANG Frankfurt
MehrPRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stuttgart Inhalt 1. Prüfungsauftrag 2. Prüfungsvorgehen 3. Prüfungsergebnis 4. Darstellung
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrS T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum
S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen
MehrÜbersicht über die Lernfelder, die im Fachbereich Steuerfachangestellte an der Schulze-Delitzsch-Schule unterrichtet werden (Stand 25.01.
Lernfeld 1: Rechtliches Denken und Handeln 1. Halbjahr 4 Wochenstunden Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung Institutionen zur Wahrung arbeitsrechtlicher Ansprüche Individualverträge + Arbeitnehmerschutzgesetze
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrInhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I
Inhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I Folie 1. Übersicht 2 2. Privatkonten 3-5 3. Umsatzsteuer 6-9 4. Wareneinkauf und Warenverkauf 10-14 5. Löhne und Gehälter 15-18 Prof. Dr. Robert Ott
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrFilmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.
Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR
MehrDiplom - Bachelor - Master - Prüfung
Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungssekretariat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Diplom - Bachelor - Master - Prüfung Klausur zur Vorlesung und Übung Buchführung und Unternehmensrechnung
MehrPersonalfragebogen Kündigung
Angaben zur Kündigung / Entlassung Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am Arbeitsverhältnis wurde gekündigt zum Kündigung/Entlassung durch Arbeitgeber/Dienstherr
MehrKlausur BWL I (B.Sc.) Buchführung WS 2009/2010
Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Seite 1 / 7 Name ( WiWi / Wi-Ing) Matr.-Nr. Platz Klausur BWL I (B.Sc.) Buchführung WS 2009/2010 Aufgabe 1 (ca. 8 Minuten): Buchungen im Forderungsbereich
MehrNEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung
R ECH N U NGSWESE N S I LVA N LO S E R S U S A N N E H A A S NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung
MehrAufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrInhaltsverzeichnis. Pernt/Berger, HB Einnahmen-Ausgaben-Rechner 3
Vorwort... V Autorenverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII 1. Einführung... 1 1.1. Wann wird man Unternehmer?... 1 1.2. Einkunftsarten... 1 1.2.1. Einkünfte aus Land-
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach
MehrAbkürzungs- und Literaturverzeichnis 15
Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19
MehrSteuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.
MehrGA Seite 1 (08/2014) Zuständiger RV-Zweig - RV 2
GA Seite 1 (08/2014) Zuständiger RV-Zweig - RV 2 Änderungen Aktualisierung, Stand 08/2014 Wesentliche Änderungen Der Warnhinweis bei Auswahl Knappschaftliche RV wurde aufgenommen. GA RV 2 Aktualisierung,
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrRechtliche Grundlagen im WRD
DLRG OG Sehnde e.v. 6. März 2006 Warum rechtliche Grundlagen? Das Rechtssystem in Deutschland Regelt Ansprüche natürlicher oder juristischer Personen untereinander BGB z.b. Schadensersatz Öffentliches
MehrDefinition Umlaufvermögen (z. B. Kassenbestand, Kontoguthaben, Forderungen all)
Teil A (10 Punkte) Definieren Sie die folgenden Begriffe: 1. Anlagevermögen Umlagevermögen Definition Anlagevermögen (z. B. Grundstücke, Fuhrpark etc.): Das Anlagevermögen dient längere Zeit dem Unternehmen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 6 GZ. RV/1580-W/12 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf
MehrFINANZKENNZAHLENANALYSE
FINANZKENNZAHLENANALYSE 1/5 EINFÜHRUNG Die Bilanz und die Gewinn-und Verlustrechnung sind wichtig, aber sie sind nur der Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Haushaltsführung. Die Kennzahlenanalyse ermöglicht
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008
15.02.2008 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
Mehr1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität
1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Integrität und Loyalität Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Zweck, Begriffe und Geltungsbereich 4 Art.
MehrTagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014
Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Verpflichtende Direktvermarktung und neue Einspeisevergütung Regelungen des EEG 2014 Dr. Thorsten Behle 18. September
MehrInhaltsverzeichnis. Zur Reihe: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft...5 Vorwort...7 Inhaltsverzeichnis...9 Abkürzungsverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis Zur Reihe: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft...5 Vorwort...7 Inhaltsverzeichnis...9 Abkürzungsverzeichnis...15 A. Grundlagen der Besteuerung...19 1. Steuern im System der
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
Mehr