Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag

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1 Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag f ü r S t u d i e n p l a t z w e c h s l e r / i n n e n Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement (B. Sc.) ASH Berlin Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter Telefon: 030 / Telefax: 030 / immatrikulationsamt@ash-berlin.eu studienberatung@ash-berlin.eu URL: //

2 2 Inhalt der Informationsbroschüre Inhalt Seite Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement im Überblick (Vorwort, Aufbau des Studiums, Ziele, Akademischer Grad) 3 : Hinweise für Studienplatzwechsler/innen 4 Hinweis zur Bewerbung 6 Hinweise zum Ausfüllen des Antrags 7 Information und Beratung 8 Krankenversicherung 10 Anlage Musterstudienplan

3 3 Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement im Überblick Vorwort Seit dem Sommersemester 2005 bietet die Alice Salomon Hochschule den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement an. Dieser modularisierte Studiengang wurde auf der Basis des 1994 geschaffenen Diplomstudiengangs Pflege/Pflegemanagement entwickelt. Aufbau des Studiums Für die Konzeption des modularisierten Studiengangs über sechs Semester (180 Credits) wurden die Ergebnisse aus verschiedenen Evaluationen berücksichtigt. So blieb die bewährte Seminarorganisation in zwei Studienformen erhalten, die vielen Studierenden eine begleitende Berufstätigkeit in reduziertem Umfang ermöglicht. Ziele Lehre und Studium bereiten insbesondere auf Managementaufgaben in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung vor. Die Module, die sich an internationalen Standards orientieren, vermitteln die hierzu erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden. Das Studium in Form von Präsenzseminaren, Projekten, Selbstlernphasen und einem Praktikum befähigt die Studierenden, berufliches Handeln zu planen und zu reflektieren, die Qualität der Versorgung und Beratung zu dokumentieren und zu evaluieren, betriebswirtschaftlich zu planen und zu kalkulieren, klientenbezogene Konzepte der Versorgung und Beratung zu entwickeln und zu erproben, wissenschaftlich zu arbeiten und zu forschen und Leitungsaufgaben in ambulanten und stationären Einrichtungen, vor allem in den Bereichen Personal- und Qualitätsmanagement sowie Leistungs- und Kostenmanagement zu übernehmen. Akademischer Grad Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Alice Salomon Hochschule den akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.). Mit dem Studienabschluss ist grundsätzlich die Eignung zur Aufnahme eines Masterstudiums gegeben. Die Alice Salomon Hochschule bietet einen konsekutiven Masterstudiengang für Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (M.Sc.) an.

4 4 Hinweise für Studienplatzwechsler/innen Diese Hinweise richten sich an Bewerber/innen von anderen (Fach)Hochschulen, die dort im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement oder einem vergleichbaren Studiengang studieren. Zulassungsvoraussetzungen Zum Studium bewerben können sich Interessent/innen mit den beiden Qualifikationen: Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur) und abgeschlossene dreijährige Ausbildung in einem staatlich anerkannten Pflegeberuf als: Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger oder Heilerziehungspfleger/in. Bei einer zweijährigen Ausbildung im Pflegeberuf ist zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung erforderlich. Bewerber/innen mit einer fachgebundenen Studienberechtigung (in Berlin 11 Berliner Hochschulgesetz) müssen die endgültige Immatrikulation ihrer Hochschule und Module im Umfang von mindestens 55 Credits nachweisen. Nachweis bisher studierter Module, der entsprechenden Lerninhalte und -ziele sowie der erworbenen Credits (30 Credits pro Semester) Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung (Studienwechsel) einzureichen: Begründung des Wechsels an die ASH (kurzes formloses Motivationsschreiben), Zulassungsantrag für Wechsler/innen Zeugnis der HZB in amtlich beglaubigter Form Unbedenklichkeitserklärung der Herkunftshochschule (siehe Zulassungsantrag) detaillierte Angaben über Ihre bisher erzielten Leistungen (Nachweis durch Studienbuch, Leistungsnachweise, Prüfungsergebnisse, ggf. Vordiplom sowie Praktikums- und Supervisionsbescheinigungen bzw. Beschreibung der Module, der entsprechenden Lerninhalte und ziele, Prüfungsnoten und Credits/ Notenspiegel) Für ausländische Bewerberinnen: Die Aufenthaltserlaubnis bzw. -bewilligung für Studierende von der Ausländerbehörde Berlin ist einzureichen. Darüber hinaus müssen alle Ausländer/innen, die deutsche HZB besitzen, die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfungen auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen. Der Nachweis erfolgt durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang - DSH Stufe II oder durch den Test Deutsch als Fremdsprache - TestDaF in der Niveaustufe TDN 4 bzw. durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe DSD II. Rechtsgrundlage: Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) in der geltenden Fassung

5 5 Folgendes ist unbedingt zu beachten: Generell wird darauf hingewiesen, dass Zulassungen nur in dem Umfang erteilt werden können, wie Studienplätze in dem entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Die Zulassung zu Studienplätzen in höheren Fachsemestern erfolgt gem. 28 Berliner Hochschulzulassungsverordnung. Falls Sie in Ihrem bisherigen Studium (Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement ) eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, ist eine Immatrikulation in demselben Studiengang nicht mehr möglich! Deshalb müssen alle Exmatrikulationsbescheinigungen den Grund der Exmatrikulation ausweisen! Wenn Sie einen Studienplatz an der ASH erhalten haben und sich die bisher erbrachten Leistungen als Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, ist es notwendig, dafür beim Prüfungsausschuss der ASH einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. BAfÖG-Empfängerinnen sollten beim Amt für Ausbildungsförderung vor der Immatrikulation klären, ob sie auch nach einer möglichen Rückstufung in ein niedrigeres Semester weiter gefördert werden: Studentenwerk Berlin Anschrift: Behrenstrasse 40/ Berlin Telefon: 030/ Fax: 030/

6 6 Hinweise zur Bewerbung Bitte bewerben Sie sich auf n Fall formlos, sondern mit den von der Alice Salomon Hochschule Berlin bereitgestellten Anträgen. Andernfalls werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Zulassungsanträge können durch Fax und nicht wirksam gestellt werden. Die Bewerbungsfrist: für das Wintersemester bis , 24:00 Uhr Ausschlussfrist für das Sommersemester bis , 24:00 Uhr Ausschlussfrist Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber/innen, die einen Studienplatz erhalten, ist die Berliner Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Auswahlverfahren führen. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin zurückzunehmen. Die Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin erteilt telefonischen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie zum Stand und Ausgang des Auswahlverfahrens. Wenn Sie den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt haben möchten, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung eine mit Ihrer Adresse versehene, frankierte Karte bei. Falls sich nach der Absendung des Antrages Ihre Anschrift ändert, sind Sie verpflichtet, dies der ASH Berlin umgehend schriftlich mitzuteilen. Sorgen Sie bitte dafür, dass Mitteilungen, z.b. der Zulassungsbescheid etc., Sie auf schnellstem Wege erreichen. Dies ist besonders wichtig, weil nach Versand der Zulassungsbescheide die Frist für die Einschreibung nur 10 Werktage beträgt. Zur Einschreibung ist für Angehörige oder Bekannte von Ihnen eine Vollmacht erforderlich. Die Bewerbung besteht nicht nur aus dem ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag, Ihre Angaben müssen belegt werden. Belege, Zeugnisse und sonstige Nachweise müssen grundsätzlich in Form von amtlich beglaubigten Kopien beigefügt werden. Senden Sie unaufgefordert Originalunterlagen ein! Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind Behörden, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereine und Pfarrämter. Beglaubigungen sind auch in notarieller Form möglich. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Bewerbung möglichst schon frühzeitig an die Alice- Salomon-Hochschule Berlin schicken. Bitte reichen Sie Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit ein. Aus Kostengründen können wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen bei einer evtl. Ablehnung nur zurücksenden, wenn Sie uns einen mit 1.45 EUR frankierten und mit Ihrer Adresse versehenen DIN A 4 Umschlag schicken. Die ASH hebt Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf! Für Ihre Bewerbung und Ihr künftiges Studium wünscht Ihnen die Alice Salomon Hochschule Berlin alles Gute.

7 7 Hinweise zum Ausfüllen des Antrags Zu 1. - Angaben zur Person Familienname: Postanschrift zur Untermiete: Bei Namensänderungen halten Sie sich bitte an die Angaben in Ihrem Personalausweis/Reisepass oder Ähnliches. Füllen Sie nur dann aus, wenn ein anderer Name als Ihrer auf dem Briefkasten steht. Schwerbehinderung: Wenn Sie schwerbehindert sind und dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachweisen können, tragen Sie bitte die Ausweisnummer in die dafür vorgesehene Zeile ein. Zu 2. - Angaben zu dem Zugangsvoraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung: Die Hochschulzugangsberechtigung muss in Form einer beglaubigten Kopie des entsprechenden Zeugnisses nachgewiesen werden. Bisherige Studienzeiten: Führen Sie alle bisherigen Studienzeiten auf (eventuell Extrablatt verwenden). Weisen Sie gegenwärtige Studienzeiten durch Immatrikulationsbescheinigungen o.ä. nach. Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung schon an einer anderen Hochschule exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulation bei Ihrer Bewerbung mit ein. Alle Exmatrikulationsbescheinigungen müssen den Grund der Exmatrikulation ausweisen. Zur Unbedenklichkeitserklärung Die Unbedenklichkeitserklärung muss von Ihrer Hochschule ausgefüllt und zwingend notwendig im Original oder amtlich beglaubigter Kopie mit Ihrer Bewerbung an der ASH eingereicht werden.

8 8 Information und Beratung 1. Studiengangsleitung Herr Prof. Dr. Günter Thiele Tel.: 030 / thiele@ash-berlin.eu 2. StudierendenCenter - Studienberatung und Koordination Raum 325, 3. Etage Frau Elke Weisgerber (Dipl.-Kauffr./Soz.päd.) Tel.: 030 / weisgerber@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag bis Uhr Donnerstag bis Uhr 3. Allgemeine Studienberatung Raum 329, 3. Etage Anna Kuhlage M.A. Tel.: 030 / sb@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag bis Uhr Donnerstag bis Uhr Donnerstag bis Uhr (Telefonsprechzeit) Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/ Job/ chronische Erkrankung/ Behinderung. 4. StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Raum 336 und 337, 3. Etage Telefon: 030 / immatrikulationsamt@ash-berlin.eu Persönliche Sprechzeiten: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefonische Sprechzeiten: Mo und Do Uhr

9 Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit 9 Barrierefrei studieren an der ASH barrierefrei@ash-berlin.eu Studentenwerk Berlin Das Studentenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). Wohnraum Des Weiteren hat das Studentenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer/innen Studentenwerk Berlin Beate Domrös Franz-Mehring-Platz Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de Sprechzeiten: Donnerstag von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung.

10 10 Krankenversicherung Der Nachweis einer Krankenversicherung wird erst zur Einschreibung notwendig. Alle Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind bzw. werden, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die Studierenden, die ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthalt im Ausland haben, wenn nicht aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistung besteht. Aufgrund des zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG -) vom (BGBL. I Seite 2477), veröffentlicht im GVBL für Berlin vom , Seite 2449, besteht die Versicherungspflicht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmsweise bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung können sich Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht zurückmelden bzw. einschreiben. Von einer Versicherungspflicht ist immer auszugehen, wenn ein/e Student/in oder Studienbewerber/in weder das 14. Fachsemester noch das 30. Lebensjahr überschritten hat und auch Bescheinigung der Krankenkasse über eine Befreiung von der Versicherungspflicht gem. 8 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch vorlegen kann. Bei Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr überschritten haben, wird unterstellt, dass sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen; sie können sich ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung rückmelden bzw. einschreiben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Student/in oder Studienbewerber/in gegenüber der Krankenkasse auf einem Ausnahmetatbestand (s. o.) beruft. Über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes entscheidet die zuständige Krankenkasse. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen die Krankenkassen bzw erfahren Sie auf unserer Homepage. Link:

11 Musterstudienplan Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement (B.Sc.) gemäß Studien- und Prüfungsordnung vom Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Berufsbezogene Reflexion* Gesundheitsökonomische Rah- Projektmodul I Ethische Grundlagen menbedingungen/ Betriebswirtschaftliche Steuerung (mind. 2 Themenangebote) (Unit 1 / Unit 2) 2 SWS 5 credits 8 SWS 10 credits 3 SWS 5 credits 4 SWS 5 credits Berufspolitische Grundlagen der Gesundheitsberufe Damals, heute, morgen Pflegewissenschaft und ihre praktische Anwendung Unit 1: Pflegewissenschaften Unit 2: Klientengruppen, Settings Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen Praktikum einschließlich Ausbildungssupervision Spezielle BWL und Qualitätsmanagement für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Unit 1: Spezielle BWL Unit 2: Qualitätsmanagement Bachelorarbeit 3 SWS 5 credits 6 SWS 5 credits 4 SWS 5 credits 15 Wochen = 60 Tage 15 credits 8 SWS 10 credits 12 Wochen 10 credits Grundlagen des Personalmanagements Qualitative Forschungsmethoden Qualitative Forschungsmethoden Projektmodul II (mind. zwei Themenangebote) Projektmodul II (mind. zwei Themenangebote) Kolloquium zur Bachelorarbeit 4 SWS 5 credits 2 SWS 2,5 credits 2 SWS 2,5 (5) credits 3 SWS 5 credits 3 SWS 5 (10) credits 3 SWS 5 credits Wahlpflichtmodule: - Beratung im Gesundheitsbereich oder - Mitarbeiterführung Quantitative Forschungsmethoden und EDV Quantitative Forschungsmethoden und EDV Wahlpflichtmodule: - Mediation/ Konfliktmanagement Spezielle Fragen des Personalmanagements und Arbeitsrechts (Unit 1 und Unit 2) 4 SWS 5 credits 2 SWS 2,5 credits 2 SWS 2,5 (5) credits oder 4 SWS 5 credits Wissenschaftliches Arbeiten Recht im Gesundheitswesen Recht im Gesundheitswesen - Fachenglisch II Wahlpflichtmodule: - Case Management oder - Versorgungskonzepte/ Unternehmensgründung 4 SWS 5 credits 4 SWS 5 credits 3 SWS 5 (10) credits Fachenglisch I Organisation und Kommunikation (2 Angebote / 2 Level) oder - Module aus anderen Studiengängen/ Hochschulen oder - Öffentlichkeitsarbeit/ Marketing oder - Informations- und Kommunikations- Technologien 3 SWS 5 credits 4 SWS 5 credits 3 SWS 5 credits 3 SWS 5 credits 20 SWS 30 credits 22 SWS 25 credits 18 SWS 25 credits 6 SWS 25 credits 19 SWS 25 credits 6 SWS 20 credits Summe Credit points: 180 Credits (150 credits plus 30 credits im Anerkennungsverfahren nach der Studien- und Prüfungsordnung): * Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls Berufsbezogene Reflexion werden 30 Credits im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für die in der beruflichen Ausbildung erworbenen Kompetenzen zuerkannt. Die Credits in (Klammern) kennzeichnen bei zweisemestrigen Modulen ( Semester) die mit Abschluss des Moduls erreichte Punktzahl. Ein Credit entspricht 25 bis 30 Stunden der studentischen Arbeitszeit.

12 Musterstudienplan mit Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsformen* und Notengewichtung Modul - Nr. Modultitel und Units Teilnahmevoraussetzungen 1 Berufsbezogene Reflexion** 2 SWS Studienplan Semester 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. Credit- Points (cp) 2,5,6 Gewichtungsfaktor zur Gesamtnote 5 Gewichtung entfällt*** 2 Berufspolitische Grundlagen der Gesundheitsberufe Damals, heute, morgen 3 SWS 1,2,6 3 Grundlagen des Personalmanagements 4 SWS 1,2,5,6 4 Wissenschaftliches Arbeiten 4 SWS Wahlpflichtmodul 1 (fachunabhängig): Beratung im Gesundheitsbereich Mitarbeiterführung 1,2,5,6 4 SWS 2,3,5,6 6 Fachenglisch I 3 SWS 7 Gesundheitsökonomische Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftliche Steuerung Unit 1: Gesundheitsökonomie und politik Unit 2: Grundlagen der BWL und des Rechnungswesens für Gesundheitsund Pflegeeinrichtungen 8 Pflegewissenschaft und ihre praktische Anwendung Unit 1: Theoretische Grundlagen in der Pflegewissenschaft Unit 2: Klientengruppen, Pflegesettings und Pflegequalität 1,3,6 8 SWS: U1: 4 SWS U2: 4 SWS 1,2,3,5,6 6 SWS: U1: 3 SWS U2: 3 SWS 1,2,3,5,6 9 Qualitative Forschungsmethoden 2 SWS 2 SWS 1,2,3,6 5 Gewichtung entfällt 5 Gewichtung entfällt 10 10/ Quantitative Forschungsmethoden und EDV 2 SWS 2 SWS 1,2,3,6 11 Recht im Gesundheitswesen 4 SWS 3 SWS 1,2, / Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen 4 SWS 1,2,6 13 Organisation und Kommunikation 4 SWS 1,2,6 14 Projektmodul I 3 SWS 2,3,5,6 Summe Credit points (cp) / Sem. Summe SWS/ Sem. 30 cp 20 SWS 25 cp 22 SWS 25 cp 18 SWS 80 cp 65/115 * Die Ziffern geben die für das jeweilige Modul zulässigen Prüfungsformen an; siehe Erläuterungen nächste Seite unten. ** Modul Nr. 1 beinhaltet ein Anrechnungsverfahren: Mit erfolgreichem Abschluss des Moduls Berufsbezogene Reflexion gemäß der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs 30 Credits für die in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf das Studium angerechnet. *** Gewichtung entfällt bedeutet: Die Prüfungsleistung ist unbenotet und wird bestätigt mit: bestanden (bzw. nicht bestanden ). Die Leistung wird in einer der hier vorgesehenen Prüfungsformen erbracht; geht aber nicht in die Studienabschlussnote ein. Hinweis zu Modul 8: Die Selbstlernzeit ist im Verhältnis zur Präsenzzeit in diesem Modul deutlich geringer (vgl. Modulbeschreibung).

13 Musterstudienplan mit Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsformen, Notengewichtung 2 Studienplan Semester Mo- dul- Nr. Modultitel und Units Voraussetzung zur Teilnahme Praktikum (einschließlich Ausbildungssupervision) Wahlpflichtmodul II fachunabhängig): Mediation/Konfliktmanagement Fachenglisch II Modul 1: Berufsbezogene Reflexion Modul 2: Berufspolit. Grundlagen Modul 3: Personalmanagement Modul 7: Gesundh.ökonomie/BWL Modul 9: Qualitative Methoden Modul 10: Quantitative Methoden Modul 11: Recht im Ges.wesen Modul 14: Projektmodul I 16.3 Freies Angebot, auch von and. Studiengängen/Hochschulen zu 16.3: (je nach gewähltem Modul) 17 Projektmodul II M. 9: Qualitative Methoden M. 10: Quantitative Methoden M. 14: Projektmodul I 18 Spezielle BWL und Qualitätsmanagement für Gesundheitsund Pflegeeinrichtungen Unit 1: BWL für Gesundheitsund Pflegeeinrichtungen zu 16.1: zu 16.2: M. 6: Fachenglisch I (Modul 7 Unit 2: Grundlagen BWL wird empfohlen) Sem. 15 Wochen (60 Tage) 4,5 3 SWS 1,2,3,5, 6 5. Sem. 3 SWS 3 SWS 2,3,5,6 8 SWS: U1: 4 SWS U2: 4 SWS 1,2,3,6 6. Sem. Credit Points (cp) Gewichtungsfaktor zur Gesamtnote 15 Gewichtung entfällt 5 Gewichtung entfällt 10 10/ /115 Unit 2: Qualitätsmanagement für Gesundheitseinrichtungen 19 Ethische Grundlagen Modul 2: Berufspolit. Grundlagen 4 SWS 20 Spezielle Fragen des Personalmanagements und des Arbeitsrechts Unit 1: spezielles Personalmanagemt. Unit 2: Arbeitsrecht für Leitungs- und Organisat.tätigkeit Wahlpflichtmodul III (fachspezifisch): Case Management Versorgungskonzepte und Unternehmensgründung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing 21.4 Informations- und Kommunikationstechnologien 22 Kolloquium zur Bachelorarbeit 23 Bachelorarbeit Summe credits (cp) / Sem. Summe SWS / Sem. Unit 1: M. 3: Personalmanagement Unit 2: M.11: Recht im Ges.wesen zu 21.1: zu 21.2: M. 3: Personalmanagement und M. 7: Ges.ökonom./BWL zu 21.3: M. 7: Ges.ökon./BWL zu 21.4: Anmeldung zur Bachelorarbeit M. 4: Wissenschaftliches Arbeiten M. 15: Praktikum 25 cp 6 SWS 1,2,3,6 4 SWS U1: 2 SWS U2: 2 SWS 1,2,5,6 25 cp 19 SWS 3 SWS 1,2,3,5, 6 3 SWS 3,5,6 Bearbeitungszeit 12 Wochen 20 cp 6 SWS 5 5/ / cp 50/ / /115 Für jedes Modul/jede Unit zeigt die Tabelle die Workload in Credits, die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS), sowie darunter in Ziffern die zulässigen Formen der zu erbringenden Prüfungsleistungen. Zu den Wahlmöglichkeiten und Definitionen der Prüfungsformen vgl. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs und die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der ASH. Folgende Prüfungsformen sind nach dieser Studien- und Prüfungsordnung und der RSPO zulässig: 1 = Klausur 2 = Hausarbeit Anrechnungsverfahren: 30 Credits 3 = mündliche Prüfung Semester 80 Credits 4 = Praxisbericht Semester 70 Credits 5 = Präsentation insgesamt: 180 Credits 6 = Sonstige Prüfungsformen

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