Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

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1 n das mtsgericht.. Postleitzahl, Ort Geschäftsnummer des mtsgerichts. Eingangsstempel des mtsgerichts Dieses Feld ist nicht vom ntragsteller auszufüllen. ntrag auf ewilligung von eratungshilfe ntragsteller (Name, Vorname, ggf. Geburtsname) ildungsabschluss, eruf, Erwerbstätigkeit Geburtsdatum Familienstand nschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) Tagsüber telefonisch erreichbar unter Nummer Ich beantrage eratungshilfe in folgender ngelegenheit (bitte Stichworte nennen): In der vorliegenden ngelegenheit tritt keine Rechtsschutzversicherung ein. In dieser ngelegenheit besteht für mich keine andere Möglichkeit, kostenlose eratung und Vertretung in nspruch nehmen. In dieser ngelegenheit ist mir bisher eratungshilfe weder bewilligt noch versagt worden. In dieser ngelegenheit wird oder wurde von mir bisher kein gerichtliches Verfahren geführt. Wichtig: Wenn Sie nicht alle diese Kästchen ankreuzen können, kann eratungshilfe nicht bewilligt werden. Eine eantwortung der weiteren Fragen ist dann nicht erforderlich. Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften uch Sozialgesetzbuch ( Sozialhilfe ) beziehen und den letzten escheid einschließlich des erechnungsbogens des Sozialamtes beifügen, müssen Sie keine ngaben zu den Feldern bis G machen, es sei denn, das Gericht ordnet dies ganz oder teilweise an. D Ich habe monatliche Einkünfte in Höhe von brutto EUR, netto EUR. Mein Ehegatte/meine Ehegattin bzw. mein eingetragener Lebenspartner/meine eingetragene Lebenspartnerin hat monatliche Einkünfte von netto EUR. Meine Wohnung hat eine Größe von.. qm. Die Wohnkosten betragen monatlich insgesamt EUR. Ich bewohne diese Wohnung allein / mit.. weiteren Person(en). E Welchen ngehörigen gewähren Sie Unterhalt? Name, Vorname (nschrift nur, wenn sie von Ihrer nschrift abweicht) Geburtsdatum Familienverhältnis des ngehörigen zu Ihnen (z.. Ehegatte, Kind) Wenn Sie den Unterhalt ausschließlich durch Zahlung leisten Hat dieser ngehörige eigene Einnahmen? (z.. usbildungsvergütung, Unterhaltszahlung vom anderen Elternteil)

2 F Sind Vermögenswerte vorhanden? itte geben Sie unter Eigentümer an, wem dieser Gegenstand gehört: = mir allein, = meinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner allein bzw. meiner Ehegattin/meiner eingetragenen Lebenspartnerin allein, = meinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner bzw. meiner Ehegattin/eingetragenen Lebenspartnerin und mir gemeinsam Giro-, Sparkonten und anderes ankguthaben, ausparkonten, Wertpapiere ezeichnung der ank, Sparkasse/des sonstigen Kreditinstituts; bei ausparkonten uszahlungstermin und Verwendungszweck: Guthabenhöhe: Grundvermögen (zum eispiel Grundstück, Familienheim, Wohnungseigentum, Erbbaurecht) ezeichnung nach Lage, Größe, Nutzungsart: Verkehrswert: Kraftfahrzeuge Fahrzeugart, Marke, Typ, au-, nschaffungsjahr, km-stand: Verkehrswert: Sonstige Vermögenswerte (zum eispiel Lebensversicherung, argeld, Wertgegenstände, Forderungen, nspruch aus Zugewinnausgleich) ezeichnung des Gegenstands: Verkehrswert: G Zahlungsverpflichtungen und sonstige besondere elastungen (bitte nur ausfüllen, wenn Sie in Feld F Vermögenswerte angegeben haben) Haben Sie oder Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin Zahlungsverpflichtungen? Verbindlichkeit (z.. Kredit ) Gläubiger (z.. Sparkasse ) Verwendungszweck: Raten laufen bis: Restschuld EUR: Ich zahle darauf (EUR mtl.: Ehegatte/eingetr. Lebenspartner bzw. Ehegattin/ eingetr. Lebenspartnerin zahlt darauf (EUR mtl.): Haben Sie oder Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin sonstige besondere elastungen? rt der elastung und egründung dafür: Ich zahle dafür (EUR mtl.): Ehegatte/ein getr. Lebenspartner bzw. Ehegattin/ eingetr. Lebenspartnerin zahlt (EUR mtl.): 2

3 Ich habe mich unmittelbar an eine eratungsperson gewandt. Die eratung und/oder Vertretung hat erstmals am stattgefunden. Name und nschrift der eratungsperson (ggf. Stempel): Ich versichere, dass mir in derselben ngelegenheit eratungshilfe weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden ist und dass in derselben ngelegenheit kein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder war. Ich versichere, dass meine ngaben vollständig und wahr sind. Die amtlichen usfüllhinweise zu diesem Formular habe ich erhalten. Mir ist bekannt, dass das Gericht verlangen kann, dass ich meine ngaben glaubhaft mache und insbesondere auch die bgabe einer Versicherung an Eides statt fordern kann. Mir ist bekannt, dass unvollständige oder unrichtige ngaben die ufhebung der ewilligung von eratungshilfe und ggf. auch eine Strafverfolgung nach sich ziehen können. Ort, Datum Unterschrift des ntragstellers/der ntragstellerin Dieses Feld ist nicht vom ntragsteller auszufüllen. elege zu folgenden ngaben haben mir vorgelegen: ewilligungsbescheid für Hilfe zum Lebensunterhalt nach SG XII Einkünfte Sonstiges: Ort, Datum Unterschrift des Rechtspfleger/der Rechtspflegerin 3

4 Wozu eratungshilfe? Hinweisblatt zum ntrag auf eratungshilfe llgemeine Hinweise Durch die eratungshilfe soll es ürgerinnen und ürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Die eratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Dazu gehört z.. auch ein Streitschlichtungsverfahren vor einer Gütestelle, das in einigen Ländern vor Erhebung einer Klage durchgeführt werden muss (obligatorisches Güteverfahren nach 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung) Die eratungshilfe erstreckt sich auf alle Rechtsgebiete. Wer sich dagegen in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen möchte, kann Prozesskosten- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe bekommen. Weitere Informationen zu eratungshilfe und Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei den Gerichten und den Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten sowie den sonstigen eratungspersonen. Wer erhält eratungshilfe? eratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine eratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine andere zumutbare Hilfe hat. Die erforderlichen Mittel nicht aufbringen können in der Regel Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften uch Sozialgesetzbuch ( Sozialhilfe ) beziehen. ber auch bei anderen Personen mit geringem Einkommen können die Voraussetzungen dafür vorliegen. Nähere uskünfte erteilen ggf. die mtsgerichte und die eratungspersonen. Es darf Ihnen zudem keine andere Möglichkeit zur kostenlosen eratung und/oder Vertretung in der von Ihnen genannten ngelegenheit zur Verfügung stehen (wie z.. in der Regel als Mitglied in einer Gewerkschaft, einem Mieterverein oder wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben). Es darf Ihnen in derselben ngelegenheit auch nicht eratungshilfe bewilligt oder vom Gericht versagt worden sein oder ein gerichtliches Verfahren anhängig sein. Ob es sich um dieselbe ngelegenheit handelt, muss ggf. im Einzelfall beurteilt werden. Des Weiteren darf die beabsichtigte Inanspruchnahme der eratungshilfe nicht mutwillig sein. Sie ist dann nicht mutwillig, wenn in einer vergleichbaren Lage eine nicht bedürftige, verständige Person ebenfalls Rechtsrat einholen würde. Wer gewährt eratungshilfe? Die eratungshilfe erteilen zum einen die eratungspersonen (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie in Kammern zugelassene Rechtsbeistände, in steuerrechtlichen ngelegenheiten auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; in Rentenangelegenheiten auch Rentenberater). Sie alle sind außer in besonderen usnahmefällen zur eratungshilfe verpflichtet. Zum anderen kann die eratungshilfe auch durch das mtsgericht gewährt werden, soweit Ihrem nliegen durch eine sofortige uskunft, durch einen Hinweis auf andere Möglichkeiten der Hilfe oder durch die ufnahme eines ntrages oder einer Erklärung entsprochen werden kann. Wie erhält man eratungshilfe? Erforderlich ist ein ntrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann. Sie können den ntrag bei dem mtsgericht stellen oder Sie können unmittelbar eine der oben genannten eratungspersonen Ihrer Wahl mit der itte um eratungshilfe aufsuchen. Die eratungsperson wird Ihren ntrag auf ewilligung der eratungshilfe an das mtsgericht weiterleiten. In diesen Fällen muss der ntrag binnen 4 Wochen nach eginn der eratungstätigkeit beim mtsgericht eingehen. Für einen schriftlichen ntrag ist das anhängende Formular zu benutzen. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von eratungshilfe vor, stellt das mtsgericht, sofern es nicht selbst die eratung vornimmt, Ihnen einen erechtigungsschein für eratungshilfe durch eine eratungsperson Ihrer Wahl aus. Gegen einen eschluss des mtsgerichts, durch den Ihr ntrag zurückgewiesen wird, ist der nicht befristete Rechtsbehelf der Erinnerung statthaft. Da die Mittel für eratungshilfe von der llgemeinheit durch Steuern aufgebracht werden, muss das Gericht prüfen, ob Sie nspruch darauf haben. Das Formular soll diese Prüfung erleichtern. Haben Sie daher bitte 4

5 Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen und dass das Gericht die ewilligung von eratungshilfe binnen eines hres ggf. wieder aufheben kann, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die ewilligung von eratungshilfe zum Zeitpunkt der ntragstellung nicht vorgelegen haben. Was kostet mich die eratungshilfe? Wird die eratungshilfe nicht bereits durch das mtsgericht selbst, sondern durch eine eratungsperson gewährt, so haben Sie an die eratungsperson 15 Euro zu bezahlen. Die eratungsperson kann auf diese Gebühr auch verzichten. lle übrigen Kosten der eratungshilfe trägt die Landeskasse. Weitergehende Gebühren können auf Sie zukommen, wenn das mtsgericht die ewilligung wieder aufhebt oder wenn Sie die eratung bereits vor der ewilligung durch das mtsgericht in nspruch nehmen und das mtsgericht die ewilligung später ablehnt. Die eratungsperson kann von Ihnen dann die gesetzlichen oder die mit Ihnen vereinbarten Gebühren verlangen, wenn sie Sie zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Eine Gebührenvereinbarung darf die eratungsperson aber nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Ihnen schließen. Zu den Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die eratungsperson. ei einer ufhebung der ewilligung von eratungshilfe - die vor allem aufgrund von unrichtigen ngaben oder deswegen erfolgen kann, weil Sie aus der eratung oder Vertretung etwas erlangt haben und demzufolge keinen nspruch auf eratungshilfe mehr hätten, - kann die Staatskasse von Ihnen die Rückerstattung der für die eratungshilfe aufgewendeten Kosten verlangen oder die eratungsperson kann unter Umständen Ihnen gegenüber Gebühren geltend machen. uf letztere Möglichkeit müssen Sie von der eratungsperson bei der Mandatsübernahme hingewiesen werden. Was ist bei der ntragstellung zu beachten? Lesen Sie bitte das ntragformular sorgfältig durch und füllen Sie es gewissenhaft aus. Sie finden auf der nächsten Seite Hinweise, die Ihnen die eantwortung der Fragen erleichtern sollen. Wenn Sie beim usfüllen Schwierigkeiten haben, wird Ihnen das mtsgericht oder Ihre eratungsperson behilflich sein. Sollte der Raum im ntragsformular nicht ausreichen, können Sie ngaben auf einem gesonderten latt machen. itte weisen Sie in dem betreffenden Feld auf das beigefügte latt hin. Wichtig: itte fügen Sie die notwendigen elege (insbesondere über Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Lasten) in Kopie bei. Das erübrigt Rückfragen, die das Verfahren verzögern. Wenn Sie unvollständige oder unrichtige ngaben machen, kann dies dazu führen, dass schon bewilligte eratungshilfe wieder aufgehoben wird und Sie die angefallenen Kosten nachzahlen müssen. Wenn Sie bewusst unrichtige oder unvollständige ngaben machen, kann dies auch als Straftat verfolgt werden. 5

6 usfüllhinweise Geben Sie bitte an, worüber Sie beraten werden wollen. Stellen Sie dazu kurz den Sachverhalt dar und geben Sie gegebenenfalls Name und nschrift Ihres Gegners an. Zur Frage nach der Rechtsschutzversicherung: Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie bitte zuerst, ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss. Fragen Sie im Zweifelsfall hierzu bei Ihrer Versicherung nach. eratungshilfe kann nur bewilligt werden, wenn dies vorab geklärt ist. Zur Frage nach anderweitiger Möglichkeit der eratung/vertretung: Organisationen wie zum eispiel Mietervereine oder Gewerkschaften bieten für ihre Mitglieder in der Regel kostenlose eratung und Vertretung. Wenn diese Möglichkeit für Sie besteht, von Ihnen aber nicht für ausreichend gehalten wird, begründen Sie dies bitte auf einem gesonderten latt. Zur Frage der bisherigen ewilligung von eratungshilfe: Wurde Ihnen eratungshilfe in derselben ngelegenheit zu einem früheren Zeitpunkt bereits bewilligt, geben Sie bitte auf einem gesonderten latt das Datum der damaligen ewilligung, den Namen und die nschrift der eratungsperson an. enennen Sie außerdem die Gründe, weshalb Sie erneut eratungshilfe beantragen. Zur Frage nach dem gerichtlichen Verfahren: eratungshilfe kann nur bewilligt werden, wenn in derselben ngelegenheit kein gerichtliches Verfahren geführt wurde oder wird. Dies müssen Sie auch ausdrücklich versichern. Wenn bezüglich eines anhängigen oder durchgeführten Gerichtsverfahrens Zweifel bestehen könnten, geben Sie bitte auf einem gesonderten latt das zuständige Gericht und das dortige ktenzeichen an und benennen Sie kurz die Gründe, warum es sich nicht um dieselbe ngelegenheit handelt. ls ruttoeinkommen geben Sie hier bitte alle Ihre Einkünfte in Geld oder Geldeswert an, insbesondere Lohn, Gehalt (auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld), Einkünfte aus selbständiger rbeit, Renten, Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Wohngeld, rbeitslosengeld, usbildungsförderung. ls Nettoeinkommen gilt der etrag, der zur Verfügung steht, nachdem alle nötigen Leistungen abgezogen wurden, insbesondere die auf das Einkommen zu entrichtenden Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, rbeitslosenversicherung), eiträge zu sonstigen Versicherungen (bitte auf einem gesonderten latt erläutern), Werbungskosten (notwendige ufwendungen für Erwerb Sicherung und Erhalt der Einnahmen, zum eispiel erufskleidung, Gewerkschaftsbeitrag, Kosten für die Fahrt zur rbeit). Maßgebend ist in der Regel der letzte Monat vor der ntragstellung; bei Einkünften aus selbständiger rbeit sowie bei unregelmäßig anfallenden Einkünften ist jedoch ein Zwölftel der voraussichtlichen hreseinkünfte anzugeben. Das Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners bzw. der Ehegattin oder eingetragenen Lebenspartnerin ist anzugeben, weil er oder sie unter Umständen als unterhaltsverpflichtete Person in wichtigen und dringenden ngelegenheiten für die Kosten der Inanspruchnahme einer eratungsperson aufkommen muss. Fügen Sie bitte für alle ngaben elege bei, zum eispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, oder wenn Sie selbstständig sind, bitte den letzten Steuerbescheid. 6

7 D Die Kosten für Ihre Unterkunft werden berücksichtigt, sofern sie nicht nach den gegebenen Umständen als offensichtlich überhöht erscheinen. Für die monatlichen Wohnkosten geben Sie bitte bei Mietwohnungen die Miete nebst Heizungs- und Nebenkosten (das sind die auf den Mieter umgelegten etriebskosten) an. ei Wohneigentum geben Sie bitte die Zins- und Tilgungsraten auf Darlehen/Hypotheken/Grundschulden nebst Heizungs- und etriebskosten an. E F Es liegt in Ihrem Interesse anzugeben, welchen Personen Sie Unterhalt gewähren und ob diese eigene Einkünfte haben. Denn die Unterhaltsleistung wird berücksichtigt, wenn Sie zu dieser gesetzlich verpflichtet sind. Wenn Sie den Unterhalt nicht ausschließlich durch Zahlung gewähren (beispielsweise weil ein Kind nicht nur Zahlungen von Ihnen erhält, sondern ganz oder teilweise bei Ihnen wohnt und versorgt wird), lassen Sie diese Spalte bitte frei. Es wird dann für jeden ngehörigen ein gesetzlich festgelegter Unterhaltsfreibetrag angesetzt. eratungshilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn zwar Vermögenswerte vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage oder einer angemessenen Vorsorge dienen. Solche Vermögenswerte sind zum eispiel ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück (Familienheim), ein von Ihnen oder der Familie genutztes angemessenes Kraftfahrzeug, sofern dieses für die erufsausbildung oder die erufsausübung benötigt wird, kleinere arbeträge oder Geldwerte (eträge bis insgesamt 2600 Euro für Sie persönlich zuzüglich 256 Euro für jede Person, der Sie Unterhalt gewähren, sind in der Regel als ein solcher kleinerer etrag anzusehen), Hausrat und Kleidung sowie Gegenstände, die für die erufsausbildung oder die erufsausübung benötigt werden (diese müssen Sie nur angeben, wenn sie über das Übliche hinausgehen oder wertvoll sind). Sollte der Einsatz oder die Verwertung eines anderen Vermögensgegenstandes für Sie und Ihre Familie eine Härte bedeuten, erläutern Sie dies bitte auf einem gesonderten latt. G Zahlungsverpflichtungen und sonstige besondere elastungen können berücksichtigt werden, soweit dies angemessen ist. Unter Zahlungsverpflichtungen fallen insbesondere Kreditraten, sofern sie tatsächlich getilgt werden. Sonstige besondere elastungen können zum eispiel zusätzliche ärztliche ehandlungskosten oder Mehrausgaben für einen behinderten ngehörigen sein. uch eine Unterhaltsbelastung des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners bzw. der Ehegattin oder eingetragenen Lebenspartnerin aus seiner bzw. ihrer früheren Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft kann hier angegeben werden. itte fügen Sie sowohl für die geltend gemachte Zahlungsverpflichtung oder sonstige elastung als auch für die Zahlungen, die Sie leisten, und die Restschuld elege bei (z.. Kopie des Kreditvertrags, Kopien der Kontoauszüge o. Ä.). 7

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